Reisebedingungen - Wolters Reisen

Lieber Reisegast, bitte beachten Sie unsere Reisebedingungen, welche die §§ 651a ff BGB ergänzen und deren Kenntnisnahme von Ihnen vor der Buchung bestätigt werden muss. Mit der Buchung erkennen Sie diese in Ihrer Gesamtheit an.

1 Anzahlung und Bestätigung

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der volljährige Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über die Eingabemaske/Buchungsmaske. Für den Reiseveranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn er dem Reisenden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein, sofern er das ausdrücklich und gesondert erklärt. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Reisenden.
1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden die Reisebestätigung des Veranstalters übersenden. Die Reisebestätigung, enthält alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reise-Leistungen und den Sicherungsschein. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, weist der Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn er vom Reisenden innerhalb dieser Frist anerkannt wird.
1.4. Die Ferienhausobjekte dürfen nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Objektbeschreibung angegebenen Maximal-Zahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden.
1.5. Die Mitnahme von einem Haustier ist nur bei den gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet und in den Fällen, in denen der Veranstalter dieses schriftlich zulässt. Weitere Haustiere nur auf Anfrage. Bei Zuwiderhandlung kann die Belegung des Objektes verweigert oder eine Nachgebühr erhoben werden.
Der Reisende muss selbst die Einreisebestimmungen für Haustiere beachten.
1.6. Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen der nächsten Saison. Sie werden in Festbuchungen umgewandelt, sobald das Internetangebot für die betreffende Saison erschienen ist. Vormerkungen können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Vertragsgrundlage wird die für den Reisezeitpunkt gültige Ausschreibung.

2 Bezahlung

2.1. Nach Vertragsschluss leistet der Reisende unter Bezugnahme der Bestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Falls eine Anzahlung nicht vertragsgemäß (siehe Punkt 2.7.)gezahlt wird, kann der Veranstalter nach Mahnung und Fristsetzung den Vertrag unter Anwendung von Stornogebühren (siehe 5.2.)kündigen.
2.2. Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig. Achtung : Bei Zahlungsart "Rechnung" beträgt diese Frist 6 Wochen.
2.3. Zur Absicherung der Kundengelder hat Wolters Reisen das Insolvenzrisiko unter Voraussetzung des
§§ 651 k I - III BGB beim Deutschen Reisepreissicherungsverein VVaG (DRS), Veranstalter-Nr. 1045528, abgesichert.
2.4. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass die Reise - wie gebucht - vom Reiseveranstalter durchgeführt wird
2.5. Die Beträge für Anzahlung,Restzahlung und Stronierung ergeben sich aus der Bestätigung.
Die Bezahlung kann, wenn seitens des Buchenden mit dem Veranstalter so vereinbart, auf folgende Weise erfolgen:
Lastschriftverfahren: Der Reisende ermächtigt Wolters Reisen den jeweils fälligen Betrag von seinem Konto abzubuchen. Hierzu benötigt Wolters Reisen die Bankverbindung des Reisenden und die Adresse. Wenn der Kontoinhaber vom Buchenden abweicht, dessen Name, Adresse Kontonummer, Bankleitzahl und Banknahme und das Einverständnis zum Lastschriftverfahren Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto abgebucht. Der Reisende sollte nicht direkt an den Veranstalter zahlen.
Kreditkarte. Bei Bezahlung mit einer Kreditkarte müssen dem Veranstalter Kontoinhaber, Kreditkartennummer und Gültigkeit der Karte bei Buchung mitgeteilt werden. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht.Zur Zeit akzeptiert Wolters Reisen Master Card (früher EuroCard),VISA und American Express.
Rechnung: Bei Buchungen, deren Reisebeginn erst in 6 Wochen oder später ist, hat der Reisende auch die Möglichkeit, Wolters Reisen die jeweils fälligen Beträge zu überweisen.
Bei Bezahlung auf Rechnung müssen dem Veranstalter Vor- und Nachname des Buchenden, vollständige Anschrift und Telefonnr. angegeben werden. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Rechungszugang, der Betrag für die Restzahlung ca. 6 Wochen vor Reiseantritt auszugleichen.Bei Zahlungsart Rechnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro an.
Sollten sich Änderungen (z.B. Kontoverbindung, Adressenänderung) bzgl. der gewählten Zahlungsabwicklung und der benannten Adressen ergeben, sind diese dem Veranstalter mitzuteilen. Eine sich aufgrund falscher Angaben verzögernde Vertragserfüllung durch den Veranstalter gehen zu Lasten des Reisenden.
2.6. Der Reisende sollte beachten, dass die Unterlagen erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Reiseveranstalter versandt werden. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein bzw. im Reisebüro bereitliegen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Veranstalter oder Reisebüro.
2.7. Wenn bis zum Reiseantritt der Restreisepreis nicht vollständig beim Reiseveranstalter bezahlt ist, wird der Vertrag nach Mahnung und Nachfristsetzung aufgelöst. Der Veranstalter kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der unter Punkt 5.2. genannten Stornostaffeln verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
2.8. Die Kosten für über den Veranstalter abgeschlossene Zusatzversicherungen werden zusammen mit der Anzahlung sofort fällig.
2.9. Weitere Zahlungsmodalitäten sind wie im Weiteren zu entnehmen.
2.10. Datenschutz bei Zahlung
Es wird dem Reisenden versichert, dass Wolters Reisen die ihr anvertrauten persönlichen Informationen mit Sorgfalt behandelt und diese nicht in die Hände von Unbefugten geraten. Wolters Reisen stützt sich dabei auf modernste Technologie. - SSL-Datenverschlüsselung.
Die Abkürzung "SSL" bedeutet "Secure Socket Layer" und ist ein Verschlüsselungsverfahren, das im gesamten World Wide Web erfolgreich eingesetzt wird. Alle persönlichen Daten, die Adresse oder Angaben zur Kreditkarte werden verschlüsselt und sind damit bei der Übertragung via Internet abhörsicher. Der Buchende erkennt an einem Symbol (geschlossenes Vorhängeschloss) in der unteren Fensterleiste des Browsers, dass man sich in dem gesicherten Bereich befindet.
Wenn Ihr PC SSL nicht verarbeiten kann - in seltenen Fällen kann das passieren - brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihre Daten unverschlüsselt gesendet werden. Sie erhalten dann in aller Regel eine Fehlerseite, die Sie auf das Problem aufmerksam macht. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Provider in Verbindung.
Die Wolters Reisen übermittelten Daten werden bei einzelnen Verarbeitungsschritten im Rahmen der Buchungsabwicklung nur an konzernangehörige oder andere Unternehmen weitergegeben, die uns bei der Buchungsabwicklung unterstützen. Darüber hinaus werden die Informationen selbstverständlich nicht weitervermittelt, es sei denn, Sie sind mit der weiteren Verarbeitung einverstanden.

3 Leistungen

3.1. Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich nur die Angaben zu den jeweiligen Objekten (Leistungsbeschreibung)im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend.
3.2. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung dieser Angabe zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3. Sonderwünsche werden nur unverbindlich entgegengenommen. Der Reiseveranstalter bemüht sich, diesen Wünschen nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung im Angebot ausgeschrieben sind, nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.4. Für Angaben in Hotel-, Orts-, oder Schiffsprospekten, kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen, da diese nicht Vertragsgegenstand sind und er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann sowie keine Überprüfung auf die Richtigkeit erfolgt.
3.5. Für die Flüge hat der Reiseveranstalter zuverlässige Fluggesellschaften ausgewählt. Bei Direktflügen behält er sich aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Es wird um Verständnis gebeten, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden.
3.6 Bei allen Ferienhäusern gilt, sofern nicht anders erwähnt: der Verbrauch von Strom, Gas, Öl, Telefon, Sonnenwärme und Wärmepumpe und weitere Verbrauchabhängigekosten ist nicht im Reisepreis enthalten, sondern wird vor Ort ermittelt und abgerechnet.

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flug-hafengebühren oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.2.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen :
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen
4.2.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.2.3 Bei der Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.2.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwi-schen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.2.5 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisen-den unverzüglich zu informieren. Preiserhöhun-gen ab dem 20 Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4.3. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters gegenüber diesem geltend zu machen.
4.4. Nachträgliche Änderungen der Internetangebote (hinsichtlich der Berichtigung von Irrtümern oder Rechenfehlern) bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter vorbehalten. Erfolgen sie erst mit der Bestätigung, wird auf Punkt 1.3. dieser Reisebedingungen verwiesen.
4.6. Flugzeiten sind, wie auf dem Flugschein angegeben, voraussichtlich. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
4.7 Flugbeförderung. Im Rahmen der Flüge werden bis zu 20 kg Freigepäck zuzüglich kleinem Handgepäck (einem Stück)befördert. Diese Regelung gilt nur für Charter Flüge. Das Gewicht des Handgepäcks (nur ein Stück) darf höchstens 5 kg betragen. Die größtmögliche äußere Abmessung muss auf 55 x 40 x 20 cm beschränkt werden. Führen Sie keine Messer, andere Schneidewerkzeuge oder spitze Gegenstände im Handgepäck mit. Der Reisende muss auch die Zeiten für eine Sicherheitsüberprüfung beachten.
4.8. Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

5 Rücktritt durch den Reisenden und Ersatzteilnehmer

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Veranstalter eingeht.
5.2. Wenn der Reisende zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht antritt, kann der Veranstalter für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Kosten, die für den Reisenden in der Regel beim Rücktritt oder bei Umbuchung entstehen, sind im Anschluß aufgefügt.
Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrige Kosten entstanden sind, als die vom Reiseveranstalter in der Pauschale angegebenen Kosten.
5.3. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens von Reisedokumenten nicht angetreten wird.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mit-teilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
5.6. Für den Reisepreis und für die durch Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
5.7. Rücktritts- und Änderungserklä-rungen sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
5.8. Bearbeitungs-, und Rücktrittsgebühren- sind sofort fällig.
Stornopauschalen :
- Buchungen aus dem Ferienhausangebot Dänemark :
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens 50 € je Buchung.
Ab 59 - 35 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Ab 34 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Ab 13 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisespreises.
- Buchungen aus dem Ferienhausangebot :
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn
bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens 50 €.
Ab 44 bis 35 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Ab 34 bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Bei Rücktritt am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
- Buchungen aus dem Ferienhausangebot : Skandinavien (Finnland, Schweden, Norwegen)
bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, mindestens € 50,--.
59 bis 35 Tage vpr Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
34 bis 14 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Ab 13 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
- Buchungen aus dem Erlebnisbereich - Nordland
Hurtigruten, Kreuzfahrten :
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % (mindestens € 50,- je Buchung).
Ab 44 - 22 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises.
Ab 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 % und am Anreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
Alle anderen Reisen aus dem Nordlandbereich
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 % (mind. € 50,- je Buchung).
Ab 44 - 15 Tage vor Reisebeginn 30 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 % und am Anreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
- aus dem Bereich Grüne Inseln :
-- Kreuzfahrten, Zigeunerwagen :
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % (mind. € 50 je Buchung),
ab 44 - 22 Tage vor Reisebeginn 30 %,
ab 21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 14 Tage vor Reisebeginn 75 % und am Anreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
-- Alle anderen Reisen aus dem
Bereich Grüne Inseln (außer Ferienhäuser, Appartements, Wohnmobile, Boote)
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % (mind. € 50,- je Buchung),
ab 44 - 15 Tage vor Reisantritt 30 %,
ab 14 - 8 Tage vor Reiseantritt 60 %,
ab 7 Tage vor Reiseantritt 75 % und am Anreisetag bzw. Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
-- Ferienhäuser, Appartements, Wohnmobile, Boote :
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises(mind. € 75,-),
ab 44 - 35 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, mind. € 75,-,
ab 34 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Bei Nichtantritt ohne Rücktrittserklärung 90 % des Reisepreises.
Bei Flugreisen wird nach Ticketausstellung eine zusätzliche Gebühr von € 75,- je Person erhoben.

6 Umbuchung

6.1. Auf Wunsch des Reisenden nimmt der Veranstalter - außer bei Buchungen aus dem Ferienhaus-Dänemark Angebot - eine Änderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Die hierfür entstehenden Kosten sind aus den Stornostaffeln zu entnehmen.
- Buchungen aus dem Ferienhausangebot Dänemark :
Werden wie Stornierungen behandelt.
- Buchungen aus dem Ferienhausangebot :
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn :
Bis 60 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Buchung/Leistung.
Ab 59 Tage vor Reiseantritt wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
- Buchungen aus dem Erlebnisbereich - Nordland
- Umbuchungen bis 45 Tage vor Reisebeginn € 15,- je Person.
Ab 44 Tage vor Reisebeginn wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung Ersatzperson € 15,-
- Buchungen aus dem Erlebnisbereich - Grüne Inseln
- Umbuchungen bis 45 Tage vor Reisebeginn € 20,- je Person.
Ab 44 Tage vor Reisebeginn wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung
Ersatzperson € 20,-
Ferienhäuser, Appartements, Wohnmobile, Boote
Umbuchung vom 4. Tag nach Buchung bis 45 Tage vor Reiseantritt € 40,-.Ausgenommen sind kurzfristige Buchungen innerhalb 35 Tage vor Reiseantritt.
Diese Angaben gelten zuzüglich möglicher weiterer Kosten, die seitens des Leistungsträgers Wolters Reisen in Rechnung gestellt werden.
6.2. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (nicht der Aufenthaltsdauer), des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderung. Weiteres ergibt sich aus der unten angefügten Tabelle.
6.3. Bei Buchungen aus dem Dänemark-Ferienhausangebot ist eine Änderung der Anmeldung oder Umbuchung nicht möglich. Änderungen gelten als Stornierung und gleichzeitige Neuanmeldung.
6.4. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.
6.5. Rücktritt des Reiseteilnehmers durch Nichtantritt der Reise. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen, Abreiseort oder Zielort einfindet.
6.6. Wenn zwei oder mehrere Reisende ein Doppel- oder Mehrbettzimmer bzw. eine Schiffskabine gebucht haben und bei Rücktritt eines Reisenden keine Ersatzperson genannt wird, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder wenn möglich die verbleibenden Reisenden anderweitig unterzubringen.

7 Kündigung durch den Veranstalter

7.1. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder wenn sich der Reisende in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2. Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn er die dazu führenden Umstände nachweisen kann und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet worden ist.
7.3. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Im Fall des Rücktritts ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
7.4. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Angebot keinen Gebrauch, erhält er die eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.

8 Rücktritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl

8.1. Wenn in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung auf eine erforderliche Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann der Reiseveranstalter bei deren Nichterreichen bis zwei Wochen vor Reiseantritt die Reise absagen.
8.2. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sofern ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
8.3. Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

9 Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

9.1. Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden und für den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird.
9.2. Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.3. Im Fall der Kündigung durch den Reiseveranstalter stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 7.3. beschriebenen weiteren Rechte zu.

10 Gewährleistung

10.1. Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung ein,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen,
- die für die Richtigkeit der Beschreibung, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3.2. vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
10.2. Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden.
10.3. Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
10.4. Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen vor Ort oder in den Unterlagen gesondert Benannten unverzüglich zu benachrichtigen.
10.5. Können die Beanstandungen des Reisenden am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Reiseveranstalter in Brinkum/Bremen telefonisch oder per Telefax zu unterrichten.
Tel.: 0421/8999-305 oder -277; Fax: 0421/8999229. Während der Hauptreisezeit von Anfang Juni bis Mitte September unterhält der Reiseveranstalter einen Wochenendnotdienst für Buchungen aus dem Ferienhausbereich und ist auch unter der Telefonnummer 0421/8999305 zu erreichen. Weitere wichtige Informationen und Zeiten sind dem "Infoheft über Ihr Reiseland", welches den Reiseunterlagen beigefügt ist, sowie den Reiseunterlagen zu entnehmen.
Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadenersatzverpflichtung des Reiseveranstalters. Die Kosten für die Unterrichtung werden dem Reisenden bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
Bei Buchung eines Ferienhauses in Dänemark gilt : Während der gesamten Gültig-keitsdauer dieses Angebotes ist vor Ort das Servicebüro Ihres Reiseveranstalters bzw. eine Ansprechperson vor Ort in den Reiseunterlagen oder der Hausmappe benannt, welche auch am Samstag und Sonntag erreicht werden können. Die Notrufnummer ist den Reiseunterlagen beigefügt. Diese und weitere Informationen sind auch in dem Heft „Informationen über Ihr Reiseland“ und den Informationen im Ferienhaus (Hausmappe) enthalten.
10.6. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
10.7. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), falls Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
10.8. Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages - in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11 Schadensersatz

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

12 Haftung

12.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reiseveranstalters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
c. Deliktische Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12.2. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis € 4100,-. Übersteigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12.6. Für die Beförderung mit Fährschiffen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fähr-Reederei, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen des Veranstalters vorrangig maßgebend.
12.7. Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und nach Inkrafttreten des Montrealer Abkommen vom 28.Mai1999. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12.8. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bittet der Reiseveranstalter unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
12.9. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen von Leistungsträgern. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters nach dem Reisevertragsgesetz und nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.
12.10. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Wolters Reisen empfiehlt den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
12.11. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich zusätzlich vermittelt werden.

13 Ansprüche

13.1. Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Ihrem Reiseveranstalter Wolters Reisen GmbH, Abtlg. Kundenservice, Postfach 11 51, 28801 Stuhr, eMail: kundenservice@wolters.tui.de geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2. Ansprüche des Reisenden aus §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Reiseende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
13.3. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Verhandlung verweigert.
13.4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

14 Versicherung

14.1. Bei Buchung eines Ferienhauses oder -appartements bzw. einer Ferienwohnung aus den Internetangeboten (außer Dänemark-Ferienhaus-Angebot) und bei Buchungen aus dem Erlebnisbereich ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht im Reisepreis enthalten.
14.2. Nur bei Buchung eines Ferienhauses aus dem Dänemark-Ferienhausangebot ist eine Reiserücktrittsversicherung - nicht Reiseabbruch - im Reisepreis enthalten. Dies gilt nicht für Reisebausteine wie Anreise (Fähren) und Hotelunterbringungen, Ferienwohnungen und Appartements sowie Serviceleistungen
Achtung : Für Ferienwohnungen und Appartements ist eine separate Rücktrittsversicherung entsprechend abzuschließen Beachten Sie die von uns gemachten Angebote.
14.3. Die Versicherungsbedingungen für die inkludierte Versicherung gelten nur bei Buchung eines Ferienhauses aus dem Dänemark-Ferienhaus-Angebot.
Die Identität des Versicherten für diese Versicherung geht direkt aus dem ausgestellten Reisevertrag hervor.Die Versicherung deckt den Teil des Betrags excl. einer Bearbeitungsgebühr (€ 65,-), den Wolters Reisen bei einer Stornierung (vor Antritt der Reise) des Reisevertrages nicht zurückzahlt, wenn der Aufenthalt des Versicherten im Ferienhaus aus folgenden Gründen unmöglich oder in hohem Maße erschwert wird:
- weil der Versicherte oder sein Ehepartner, Lebensgefährte, eines seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Enkel, Geschwister, Großeltern, Schwägerinnen, Schwäger oder Reisebegleiter stirbt, akut erkrankt oder schwer verletzt wird und dadurch ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, bettlägerig oder auf andere Weise nicht reisefähig ist.
Akute Krankheit
Unter einer akuten, deckungsberechtigten Krankheit versteht man eine neu ausgebrochene Krankheit, einen begründeten Verdacht auf eine neu ausgebrochene schwere Krankheit oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Krankheit.
- weil unmittelbar vor dem Ferienaufenthalt wesentlicher Schaden entstanden ist aufgrund eines Feuers oder Einbruchs am privaten Wohnsitz des Versicherten oder aufgrund eines Feuers, Einbruchs oder einer vertragswidrigen Arbeitsniederlegung im eigenen Unternehmen des Versicherten.
- aufgrund von Arbeitslosigkeit nach einer unerwarteten Kündigung von Seiten des Arbeitgebers.
Es ist eine Bedingung für die Versicherungsdeckung, dass Wolters Reisen einen Beweis für den Versicherungsfall erhält, d.h. ein ärztliches Attest, eine Sterbeurkunde, einen Polizeibericht oder ein vom Arbeitsamt bestätigtes Kündigungsschreiben oder eine Schadensmeldung bzgl. eines Feuers oder Einbruches an die Versicherung.
Die Information über die Stornierung der Reise muss bis zum Reisbeginn erfolgen.
Die Versicherung deckt nur laut Reisevertrag das Reisedatum bis zum Reisebeginn ab. Evtl. Ereignisse vorstehender Art, die nach Reisebeginn auftreten, oder Ereignisse, über die Wolters Reisen erst nach Reisebeginn informiert wird, werden von der Versicherung nicht gedeckt.
Die Inanspruchnahme der Versicherung erfordert eine umgehende schriftliche Benachrichtigung - aus Beweisgründen möglichst durch einen eingeschriebenen Brief - an Wolters Reisen Bremer Str. 61, 28816 Stuhr - Kennwort : Versicherung unter Angabe der Vorgangsnummer, Reisedatum und einer Dokumentation in Form
- eines ärztlichen Attests, aus dem die Diagnose der Krankheit ersichtlich ist
- einer Unfallbestätigung des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes
- einer Kopie der Sterbeurkunde
- einer Kopie des Polizeiberichts nach einem Einbruch oder Feuer
- einer Kopie des Kündigungsschreibens sowie einer Arbeitslosigkeitsbestätigung vom Arbeitsamt.
- Kopie der Schadensmeldung bei der Versicherung bzgl. eines Einbruchs oder Feuers
Evtl. Fragen zur Reiserücktrittsversicherung können an Wolters Reisen gerichtet werden. Sollte eine Stornierung von Wolters Reisen nicht anerkannt werden, und ein erneuter Antrag bei Wolters Reisen führt zu keiner zufriedenstellenden Lösung, kann der Reisende Klage einreichen
14.4.Damit der Reisende auch während des Urlaubes bestens abgesichert ist, bietet Wolters zusätzliche Wolters-Reiseschutz-Pakete an. Wir verweisen hierzu auf die gesonderte Präsentation.
14.5. Falls Sie kein Ferienhaus, sondern eine Ferienwohnung, Appartement oder Reise aus dem Erlebnisreisen-Programm gebucht haben, ist eine Absicherung der Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts vor Reiseantritt noch nicht im Reisepreis eingeschlossen. Als ideale Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten oder aber das Wolters-RundumSorglos-Paket gemäß der gesonderten Ausschreibung in diesem Katalog.
Das Wolters-RundumSorglos-Paket kann nicht nur pro Person, sondern auch als Familie abgeschlossen werden. Familie: max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes Kind.
14.6 Für alle angebotene Versicherungen sind die Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherungs AG. Gerne übersenden wir Ihnen die Bedingungen. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
14.7. Bei Abschluss einer Versicherung trägt der Versicherte in der Regel bei Reiserücktritt und Reiseabbruch einen Selbstbehalt. Bezüglich der weiteren Versicherungen und des Selbstbehaltes der angebotenen Versicherungen sowie der Abwicklung des Versicherungsfalles sollte sich der Reisende beim Reiseveranstalter informieren.
14.8. Abschlussfrist. Bei oder innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.
Zur eigenen Sicherheit wird auch bei einer Buchung eines Ferienhauses aus dem Dänemarkangebot der Abschluss des Wolters-Reisen-Schutzes empfohlen, zumal mehr Versicherungsschutz gewährt wird und der Reiseabbruch mitversichert ist.

15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2. Durch die Reiseausschreibung im Internet, den allgemeinen Hinweise und Tipps und mit den Reiseunterlagen erhält der Reisende wesentliche Informationen über die notwendigen Formalitäten. Der Reisende hat diese Informationen zu beachten und sich im Reisebüro weitergehend unterrichten zu lassen, ob für die Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass mit Lichtbild benötigt.
15.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er nicht ausdrücklich mit der Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass er die Verzögerung zu vertreten hat. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen muss der Reisende mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
15.5. Der Reisende sollte sich über Informations- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

16 Allgemeines

16.1. Alle Angaben im Internet sowie den einzelnen Angeboten und Bedingungen entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorschriften und dem Stand vom 01.09.03 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit dieses Angebotes. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
16.2. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt unter anderem für Gasboiler, Herde etc. Der Reisende sollte daher unbedingt eventuelle Hinweise für deren Benutzung beachten.

17 Besondere Hinweise

17.1. Die Endreinigung ist - wenn nicht anders angegeben - vom Mieter vorzunehmen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Endreinigung werden dem Mieter die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten nachträglich in Rechnung gestellt oder werden mit einer zu hinterlegenden Kaution verrechnet.
17.2. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
17.3.Der Reisende verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
17.4. Bei der Übergabe des Ferienobjektes darf der Leistungsgeber für die vom Reisenden vor Ort zu zahlenden Nebenkosten und evtl. Schäden eine angemessene Kaution verlangen. Die Rückzahlung der Kaution berührt etwaige Ansprüche des Hauseigentümers nicht. Sie enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
17.5. Alle im Internet angebotenen Unterkünfte sind gemäß den örtlichen Bestimmungen für die Beherbergung zugelassen.
17.6. Die Person des Schlüsselübergebers am Ort ist in der Regel nicht die eines Betreuers oder Reiseleiters, der zum Handeln im Namen von Wolters Reisen befugt ist, so dass diese Person nicht rechtsverbindlich handelt. Auch die Hausbesitzer sind nur für die eigenen Objekte verantwortlich und keine Vertragspartner der buchenden Kunden. Sie verfügen über keine Kenntnis von Ausweichobjekten und somit können sie keine abschließenden Regelungen mit den Kunden vor Ort treffen.
17.7. Ferienobjekte sind im allgemeinen ausschließlich für Urlaubszwecke gedacht, was sich auch in der Bauweise und Möblierung auswirkt. Das Bad und die Schlafräume sind vielfach kleiner, die Betten anders als gewohnt. Vieles ist vorwiegend auf Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Der Reisende sollte bedenken, dass in anderen Ländern deutsche Bauvorschriften nicht gelten. So können Balkon- und Treppengeländer wesentlich niedriger, Treppen steiler, Fenster und Türen nicht der deutschen Industrienorm entsprechen. Auch ist die Schallisolierung der Objekte nicht immer wie gewohnt, entspricht aber landestypischen Gegebenheiten, so dass der Schall- und Lärmschutz unterschiedlich sein kann.
17.8. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist, sind diese unmittelbar am Ort zu zahlen.
17.9. Der Reisende, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch Wolters Reisen versichert.
17.10. Schäden im und am Ferienobjekt müssen umgehend vor Ort oder Wolters-Reisen direkt gemeldet werden.
17.11. Anreise/Abreise
Die Anreise zu Ihrem Ferienhaus sollte i.d.R. zwischen 16 und 19 Uhr erfolgen. Anreisen außerhalb dieser Zeiten sind mit dem Vermieter/Schlüsselübergeber abzusprechen. Am Abreisetag sollten Sie das Ferienhaus bis 10.00 Uhr geräumt haben, damit das Haus für die nächsten Mieter vorbereitet werden kann.
17.12. Belegung/Überbelegung
Das gebuchten Ferienobjekt darf nur von den in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen und nur bis zu der in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Kinder und Säuglinge gelten als volle Person, sofern nichts anderes angegeben wird. Der Besitzer ist berechtigt, weitere oder nicht im Reisevertrag aufgeführte Personen von der Nutzung des Objektes auzuschließen oder eine Nachgebühr zu erheben.
Eine Überbelegung- sofern sie nicht ausdrücklich in der Beschreibung erlaubt wird- kann nur auf Anfrage bei Wolters Reisen erfolgen. Hierfür wird bei Buchung ein Mehrpreis von € 5,00 - € 10,00 pro Person und Tag auf den Mietpreis erhoben.
In diesem Betrag ist in der Regel jedoch nicht die Bereitstellung eines Zustell- oder Kinderbettes enthalten! Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass die Ferienhäuser im Grunde nicht für überzählige Personen ausgestattet sind.(z.B. Betten, sanitäre Anlagen, Wasserversorgung, Geschirr).
Die Anmeldung der Überbelegung nach Buchung gilt als Änderung und wird entsprechend unseren Reisebedingungen behandelt. Das Gleiche gilt auch für eine Stornierung einer Überbelegung.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Zwischen den Nutzern und Wolters Reisen GmbH wird durch die Nutzung dieser Internetseiten und der begründeten Rechtsbeziehungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Gerichtsstand für Vollkaufleute wie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters - Stuhr = Amtsgericht Syke.

19 Haftung - Internet

Wolters Reisen GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Internetseiten von Wolters Reisen GmbH oder das Herunterladen von Daten entstehen, insbesondere wird auch nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgenschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle gehaftet soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

20 Gruppenbuchungen

Gruppenbuchungen können grundsätzlich nur auf Anfrage erfolgen. Spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen ist die hierfür notwendige Kaution in Höhe von € 500,- beim Veranstalter, spätestens jedoch vor Ort beim Schlüsselübergeber oder Vertragspartner, zu hinterlegen. Unter Gruppen verstehen wir den Zusammenschluss von mehreren Personen außerhalb familiärer oder partnerschaftlicher Beziehungen. Typische Gruppen sind u.a.: Jugendgruppen, Sportgruppen, Vereine oder Schulklassen.

21 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten den Reisenden darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich Vertrieb -"Datenschutz"- unter der untengenannten Anschrift des Veranstalters.

22 Veranstalter/Impressum

Veranstalter: Wolters Reisen GmbH
Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Heinz Kolata

Bremer Str. 61, 28816 Stuhr/Bremen
Postanschrift: Postfach 11 51, 28801 Stuhr/Bremen

Kundenservice :
kundenservice@wolters.tui.de

Vertrieb :
vertrieb@wolters.tui.de
http://www.wolters-reisen.de

Handelsregister: Syke HRB 2074
Ustd.-IdNr. DE 116637206
Steuer-Nr. 2325/203/00900

Alle Angaben in diesen Bedingungen entsprechen dem Stand Januar 2004 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit dieses Angebotes im Internet.