Reisebedingungen für
die TOUR VITAL Touristik GmbH
Diese
Reisebedingungen gelten sowohl für die TOUR VITAL Touristik GmbH, als
auch deren Marken
TOUR VITAL und UrlaubShop. Die Reise- und Zahlungsbedingungen
werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags.
1. Anmeldung/
Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die
schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Bildschirmsysteme erfolgen kann,
bieten Sie der TOUR VITAL Touristik GmbH (nachstehend der Veranstalter genannt)
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit
Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande. Weicht
die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter 10 Tage an das
neue Angebot gebunden. Bei Annahme innerhalb dieser Frist, was auch durch
Zahlung erfolgen kann, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen
Angebots zustande.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der
schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird
eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, sofern nichts anderes vor
Vertragsschluss vereinbart wurde, fällig. Abweichend gilt bei
Schiffs-Pauschalreisen mit AIDA/Costa 30 % und mit TUI Cruises 35 % Anzahlung.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der
Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine
Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter
die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne
weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten.
Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei
Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten
Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins
fällig. Die Kosten für eine über den Veranstalter abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung
werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des
Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.2 Bei Zahlung mittels
SEPA Lastschriftverfahren wird ein schriftliches SEPA Mandat benötigt. Dieses
ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem
bezogenen Reiseangebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot
enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend, sowie sie Grundlage des
Vertrages geworden sind.
3.1
Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei
Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während der Reise das 2. Lebensjahr
erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2
Jahren. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der
Buchung anzugeben.
3.2 Sonderwünsche
Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem
Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Ausschreibung aufgeführt sind,
im Rahmen des Möglichen zu entsprechen.
3.3 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes
am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Reiseleitung bzw. der
Vertretung des Veranstalters bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende
Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine
Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
4.1 Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen des Reisevertrages/ Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell
bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen
wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Ein Angebot
zur erheblichen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn erklärt werden.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter
diesem gegenüber geltend zu machen.
4.2 Änderung des Reisepreises
Der Veranstalter behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Gleichfalls kann der
Reisende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die
obigen genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter
führt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der
Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme einer Ersatzreise
oder anderen Reise zu verlangen. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung seitens des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw.
-änderung der Reiseleistung geltend zu machen. Der Reiseveranstalter hat den
Reisenden nach Maßgabe des Artikel 250 §10 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Nach dem Ablauf der vom
Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.3.1 Der Reisende kann
jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter bzw. der buchenden Agentur. Es
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten
oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die vom Veranstalter nicht
zu vertreten sind, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder
Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns
in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch
dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den
Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort
einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z. B.
Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann
der Reisende sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere
geeignete Person ersetzen lassen. Der Veranstalter ist berechtigt, die
entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 50,– € pro Person.
Falls eine Umbuchung oder Namensänderung in den Reiseunterlagen, insbesondere
im Flugticket, nötig wird, weil der Reisende dem Veranstalter bei Buchung
seinen Namen nicht korrekt mitgeteilt hat und auch nicht unmittelbar nach
Erhalt der Reisebestätigung Namenskorrekturen durchgegeben hat, ist der
Veranstalter berechtigt, die entstandenen Mehrkosten an den Reisenden weiter zu
belasten, mindestens jedoch 50,– € pro Person. Bereits ausgehändigte
Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem
Reiserücktritt unverzüglich an den Veranstalter zurückgegeben werden. Die hier
genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht
aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden.
Die in der Regel (d. h. soweit kein Ersatz-Reisender vorhanden) pauschalierten
Rücktrittskosten betragen pro Person:
1. Rücktrittsgebühren bei
Flug-Pauschalreisen, Bausteinreisen, PKW-Reisen (Anreise mit eigenem PKW),
Bahn- und Buspauschalreisen (in % des Gesamtpreises):
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
40 %
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55
%
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75
%
und ab dem Tag vor Reiseantritt und
bei Nichtantritt 90 %.
2. Rücktrittsgebühren bei
Schiffs-Pauschalreisen (in % des Gesamtpreises):
Für sämtliche Namensänderungen/-korrekturen ab Buchungszeitpunkt bis 42 Tage vor
Kreuzfahrtbeginn erhebt MSC Kreuzfahrten eine Gebühr von 50,– € pro Person, die
der Veranstalter dem Kunden weiterbelastet.
3. Bei Nur-Flug-Buchungen: Bei
Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets 30,– € pro Person und bei
Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei
Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises.
4. Rücktritts-/Umbuchungskosten für
Eintrittskarten betragen i.d.R. 100 %.
4.3.2 Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder
der Beförderungsart können auf Wunsch eines Teilnehmers nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Der
Veranstalter kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und
ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 50,– € pro Person
erheben.
4.3.3 Im Zielgebiet gewünschte
Flugumbuchungen sind, je nach Verfügbarkeit, nur nach den jeweiligen
Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein sofort fälliges
Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,– € pro Person möglich.
4.4 Rücktritt und
Kündigung durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen einer ausdrücklich
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die
Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In dem Fall erhält der Reisende
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht seitens
des Veranstalters besteht nicht, wenn der Veranstalter die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat oder wenn der Veranstalter diese nicht nachweisen kann.
Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
4.5.1 Wird der Reisevertrag
durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, kann sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den
Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht
nicht. Der Veranstalter kann für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
TUI Cruises Flex AIDA VARIO & Costa Flex andere
Schiffsreisen
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 35 %
30 % 20 %
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 35 %
30 % 35 %
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 45 %
30 % 45 %
bis zum 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
35 % 60 %
bis zum 17. Tag vor Reiseantritt 80 %
60 % 80 %
ab dem 16. Tag vor Reiseantritt 90 %
80 % 90 %
und am Abreisetag/bei Nichtantritt 95
% 95 % 95 %
4.5.2 Ergeben sich die
genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag vom Reisenden
gekündigt werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die infolge der
Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
5.
Gewährleistung/Schadenersatz
5.1 Wird die Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag
kündigen. Die Kündigung ist zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reisenden
bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert
wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Zudem kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.2 Die Reiseleitung ist
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6. Haftung
6.1 Für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge,
Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme
der Reiseleitung nicht.
6.2 Die vertragliche
Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft
herbeigeführt wird.
6.3 Für alle deliktischen
Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, aufgrund von Sachschäden ist die Haftung vom Veranstalter auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils
je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aus dem
Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
6.4 Hat der Reisende
gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung
eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der
Reisende den Betrag gemäß §651 p III BGB anrechnen lassen.
7. Mitwirkungspflicht
7.1 Der Reisende ist
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw.
Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung ist
seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt,
nimmt die örtliche Reiseleitung des Veranstalters oder zuständige Agentur zusammen
mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende
schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
7.2 Bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern das
Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt
eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die
die Beförderung durchgeführt hat. Nach den
Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadenanzeige in der Regel
Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.
8. Ausschlussfristen
für Ansprüche und Verjährung
8.1 Ausschlussfristen
für Ansprüche.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Der Reisende hat Ansprüche aus dem
Reisevertragsrecht (§§651a ff BGB) unverzüglich nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er
an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Dieses gilt jedoch
nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7
Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach
Aushändigung, zu melden.
8.2 Verjährung
8.2.1 Ansprüche des
Reisenden nach den §§651c–f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen, verjähren in 2
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen.
8.2.2 Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
enden sollte.
9. Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisende ist
verpflichtet, auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-,
Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren
Mitteilungen zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher
Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet,
sich bzgl. der Einreise und Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft
zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.
9.2 Der Veranstalter
haftet nicht für rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die
diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt war; es sei
denn, die Verzögerung ist vom Veranstalter zu vertreten.
10. Sonstige
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von
Ansprüchen eines Reisenden gegen den Veranstalter an Dritte; auch Ehepartner
und Verwandte. Dies gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden,
die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
12. Rechtswahl und
Gerichtsstand
12.1 Auf das
Vertragsverhältnis zwischen Reisendem und Veranstalter findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2 Soweit bei Klagen des
Reisenden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters
dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen,
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3 Der Reisende kann den
Veranstalter nur an dessen Sitz, Köln, verklagen.
12.4 Für Klagen des
Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend. Für Klagen gegen Reisende,
bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
12.5 Die vorstehenden
Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn
und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder b) wenn und
insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger
sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren
deutschen Vorschriften.
13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenzversicherung
sind in den vom Veranstalter angebotenen Reisen keine weiteren
Reiseversicherungen, insb. keine Reise-rücktrittskostenversicherung,
enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie weitergehende Versicherungen.
Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
14.
Informationspflichten über das ausführende Luftfahrtunternehmen
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der
Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht diese noch nicht
fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die
ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich zu
informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne
der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen
keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich
aus dem Reisevertrag. Sobald es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist,
bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich
vorbehalten. Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte „Gemeinschaftliche Liste“ sicherer Fluggesellschaften ist auf der
Internetseite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
abrufbar und wird Ihnen auf Wunsch übersandt.
15. Hinweis zur
außergerichtlichen Streitbeilegung
Der Veranstalter nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16. Datenschutz und
allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verwendung aller
personenbezogenen Daten erfolgen nach den Bestimmungen der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es werden nur persönliche Daten erhoben und
an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Unsere
Partner und Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das
Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu
Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an die TOUR VITAL Touristik
GmbH widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird der Veranstalter die
Daten nicht mehr für Werbezwecke nutzen. Datenübermittlung an staatl. Stellen
oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Die
Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die
Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese
Daten werden von den US-Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken
verwendet.
17. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und
Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle
Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juni 2018.
Reiseveranstalter
TOUR VITAL Touristik GmbH
Kaltenbornweg 6, 50679 Köln /
Telefon: 0221 – 222 89 210
Geschäftsführer: Beat Zingg
Handelsregistereintragung: AG Düsseldorf HRB 59348