Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Falk Travel AG
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der Falk
Travel AG nach Maßgabe der die Vertragsleistung bestimmenden Vertragsausschreibung den
Abschluss eines Vertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen
Vertragsbestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Falk Travel AG
beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.
Vertragsmittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen von Falk Travel AG zu
erklären.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
Falk Travel AG vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Anmelder die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Preis
oder durch Antritt – erklärt.
2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Kunden und Kinder auf Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte
medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten:
Schwangere Kunden, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden,
müssen eine ärztliche Leistungsfähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche
wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind,
werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für
Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen
Beförderungsbeschränkungen bei Flugleistungen wird hingewiesen.
3. Bezahlung
3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Falk Travel AG sowie Zugang eines
Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 3.4.) wird –soweit sich aus der
Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben –
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9),
bzw. 35% Anzahlung des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien bei XFTV-Buchungen, sofort
fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Falk Travel
AG behält sich vor, abhängig
von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per
Kreditkarte abhängig zu machen.
3.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger
Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Falk Travel AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.
3.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Falk Travel AG geleistet werden.
3.4. Die an Falk Travel AG geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. §651k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.
3.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Falk Travel AG.
4. Leistungen und Nebenabreden
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der
Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene
Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung
von Falk Travel AG. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von
Leistungsträgern wie Hotels sind für Falk Travel AG nicht verbindlich.
4.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der
Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden
zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
4.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von
der Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherung im Namen der Falk Travel AG
zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von Falk Travel AG nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für
dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen
5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform
unter Angabe der Buchungs-nummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Falk Travel AG.
5.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Falk Travel AG berechtigt, unter
Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen gewöhnlich
möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Falk Travel AG
bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart der pauschalen Berechnung der
Entschädigung wie folgt:
Hotel Only – PKW-Rundreisen – Aktivreisen (mit Eigenanreise) - Paketreisen: Unterkunft + Ticket (z.B.
Musicalkarten, Skipässe, Biathlonkarten, Event-Eintrittskarten)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 50%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%
Bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%
Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%
Bis/mit Anreisetag 90%
Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt
für die Tickets sofort nach der Buchung 100% des Ticketpreises.
FLUG- Pauschalreisen (Flug + Unterkunft) - AKTIVREISEN (mit Fluganreise)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 35%
Bis 22 Tage vor Reiseantritt 60%
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 70%
Bis 3 Tage vor Reiseantritt 85%
Bis/mit Anreisetag 90%
Kreuzfahrten:
Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%
BIs 60 Tage vor Reiseantritt 35 %
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 %
Bis 15 Tage vor Reiseantritt 80 %
Bis 3 Tag vor Reiseantritt 85 %
Bis/mit Anreisetag 90 %
Ausgenommen davon sind eventuell anfallende Postgebühren, sollten die Reiseunterlagen (Rechnung,
Buchungsbestätigung, Voucher) per Postgeschickt worden sein. Diese Gebühren werden nicht
rückerstattet.
5.3. Gilt für alle Reisen: Insofern Falk Travel Vermittler der Reise ist, gelten die Stornobedingungen des
jeweiligen Veranstalters.
5.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Falk Travel AG kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.
5.5. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die
Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
5.6. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets
oder ähnliches an Falk Travel AG unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen
Rückgabe behält sich Falk Travel AG vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Kunden
weiterzubelasten.
5.7. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind in der Regel nicht
möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.
5.8. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein Bearbeitungsentgelt von
€30,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder
Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die
nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Falk Travel
AG keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch
den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B.
Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.
5.9. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um
einen rechtzeitigen Zugang der Unterlagen beim Kunden durch postalischen Versand zu gewährleisten
und ist dies für die Durchführung der Leistung erforderlich, ist Falk Travel AG berechtigt, an
ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Unterlagen zu veranlassen. Das
hierfür durch Falk Travel AG berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von €15,- pro Ticket bzw.
Unterlagen hat der Kunde zu tragen. Der Nachweis, dass Falk Travel AG keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten.
6. Rücktritt durch Falk Travel AG
6.1. Falk Travel AG ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn
eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der
Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die
Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.
6.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von
einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene
Leistungen
7.1. Falk Travel AG behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus
Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
und Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Leistung nur durch den Einkauf
zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Bei Reisen, die mit
dem Kauf von Eintrittskarten (z.B. Musicals, Konzerte, Opern) verbunden sind, gilt für die Tickets sofort
nach der Buchung 100% des Ticketpreises.
7.2. Falk Travel AG behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um damit
einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der
Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle
einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung
und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Falk Travel AG
den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor
Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Leistungspreises ist der Kunde
berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit Falk Travel AG in der Lage ist, eine
entsprechende Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch Falk Travel AG dieser gegenüber geltend zu
machen.
7.3. Falk Travel AG ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss
notwendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch Falk Travel AG
herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere
zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
7.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw.
nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
7.5. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den
Kunden lässt den Anspruch von Falk Travel AG auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. Falk
Travel AG wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht
in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den
Kunden weiterzuleiten.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung - insbesondere die
Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle
Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der Falk Travel AG zu melden.
8.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden
Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu
prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen wie etwa Flugtickets
oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen
von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit Falk Travel AG in Verbindung
zu setzen.
8.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen
buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der
Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls
hat der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten
bereits bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei
Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt, empfohlen.
8.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten
aus der Leistungsbestätigung vor.
8.5. Im Rahmen von Flugleistungen haben sich Kunden mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Kunden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and
Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung
angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.
8.6. Der Kunde hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch
frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Unterlagen ergebenden
Agentur vor Ort zu informieren.
8.7. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten –
insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor
Leistungsbeginn – regelmäßig erreichbar ist.
8.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige
zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu
führen.
9. Leistungsversicherungen
In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-,
Gepäck-Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch
Vermittlung der Falk Travel AG kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen
dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen
Versicherungsbedingungen zustande.
Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die
mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich
aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber
der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.
10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung,
Verjährungsverkürzung
10.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde
verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft
unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so
kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen
Falk Travel AG geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch
den Kunden
ist erst zulässig, wenn Falk Travel AG eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder von Falk Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen. Eine
Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Leistungen mit
individuellem Leistungsverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Leistungen ohne örtliche
Leistungsleitung (z.B. Städteleistungen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen
Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten
Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.
10.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugleistungen verloren geht oder
beschädigt wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
durchführenden Fluggesellschaft einzureichen. In sonstigen Fällen ist die Leistungsleitung zu
verständigen.
10.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.
10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Vertrag
nach § 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Falk Travel AG herbeigeführt
worden ist beziehungsweise Falk Travel AG allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von Falk Travel AG betroffen ist, wird
die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig
darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
12. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
12.1. Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder
der Körperverletzung von Kunden, der Verspätung von Kunden und/oder Gepäck sowie der
Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck den Regelungen des Warschauer
Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im
Internet unter https://falk.travel unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Kunden auf See unterliegt im Falle des Todes oder
der Körperverletzung von Kunden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder
der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Kunden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder
Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern
von Kunden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Kunden
aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter https://falk.travel unter dem Stichpunkt
„Kundeninformationen“.
14. Abtretungsverbot
14.1. Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei
denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für
die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn
abgetreten haben.
15. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen
15.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es
sei denn, Falk Travel AG hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen
gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon
abweichender Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen
Konsulat erfragen. Falk Travel AG empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den
Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
15.2. Falk Travel AG ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern
die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen
Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Falk Travel AG den Kunden vor Vertragsschluss über
die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft
feststeht, stellt Falk Travel AG sicher, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie
möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet
gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.
16.2. Die Falk Travel AG zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten
werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und
genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung,
Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der
am Ende angegebenen Adresse der Falk Travel AG widersprechen.
Stand: Mai 24
Veranstalter: Falk Travel AG
Engelgasse 83a. 4052 Basel (CH)