Reisebedingungen - AGB travelers friend powered by LMX Touristik GmbH
Lieber
Reisegast!
Wir freuen uns sehr, Sie als Kunden unseres
Unternehmens begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für
das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden stets bemüht
sein, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu bereiten. Dazu gehören
auch klare und eindeutige rechtliche Verhältnisse. Das
Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst
nach BGB §§ 651a–k BGB. Die nachfolgenden
Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und
ergänzen sie.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich per Email, Fax
oder Internet-Formular sowie mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der
Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des
Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem
Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2.
Bezahlung
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Nach Vertragsschluss
ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens
jedoch 50,- € pro Reiseteilnehmer sofort fällig. Weitere
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen
fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2.
genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2 Dauert die Reise
nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,-
nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3 Bei Buchung von einzelnen
Leistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder weiteren
einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.4 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.
2.5 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 10,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
2.6 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte hin.
2.7 Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können per Rechnung/Überweisung, per Lastschrift oder per Kreditkarte gezahlt werden. Wählt der Kunde die Zahlungsart Kreditkarte, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden die dadurch entstehenden pauschalierten Kosten als Entgelt in Höhe von derzeit 15,00 € in Rechnung. Zahlt der Kunde per Lastschrifteinzug so gehen Kosten von Rücklastschriften zu seinen Lasten.
2.8. Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 10,00 € pro Buchung.
2.9. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstanden bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a. Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet
der Kunde die Zahlung zu den vereinbarten Terminen nicht und muss der
Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für
die Mahnkosten in Höhe von 15,00 € in Rechnung stellen.
3.
Leistungen und Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergibt sich ausschliesslich aus der
Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen
Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in
der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den
Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich
jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Als
verbindliche Leistungsbeschreibung und maßgebliche
Ausschreibung können ausschliesslich Hotel- und
Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters LMX Touristik GmbH
angesehen werden. Es werden keine Beschreibungen von anderen
Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart,
außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese
fremde Leistungsausschreibung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen
Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und
Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung - auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter - auch kurzfristig - vor und teilt dies dem Kunden unverzüglich mit.
3.3 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge nicht automatisch "Non-Stop-Flüge" sind und insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen können.
3.4. Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€ pro Person und Woche.
3.5 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag des Reiseantritts bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
3.6 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.
4.
Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der
Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung
der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der
Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschalieren.
Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach
dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten
die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im
Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden.
Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in
der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw.
erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim
Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht.
Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten
"Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 55 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
b) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
c) Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich
gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen
individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen
Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis
zum 15. Tag vor Reiseantritt 25 Prozent des Reisepreises
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent des Reisepreises
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 50 Prozent des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
Für die Berechnung der vorstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht.
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen der die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen.
5.4
Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der
Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen
entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Werden auf
Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung
liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung
vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein
Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Die Kosten für Umbuchungen sind ins besondere abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen. Aufgrund dieser Besonderheiten kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschaliert werden, sondern wird anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € des Reiseveranstalters. Die für
die Umbuchungen entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise verbindlich mitgeteilt werden.
Voraussetzung
für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte
Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot
seiner Leistungsträger, insbesondere des ausführenden
Luftfahrtunternehmens oder Beherbergungsbetriebes überhaupt
möglich ist. Umbuchungen sind bis 14 Tage vor dem Abreisetermin
möglich. Umbuchungen ab 14 Tage vor Reiseantritt sind nur nach
vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Auf
Stornopauschalen gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen
wird insoweit hingewiesen.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der
Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt ("Name Change").
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich
mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter
ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50,00 € pro Buchung
erhoben.
5.7 Im Falle eines Rücktritts kann der
Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen
nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der
Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn
der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
7.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
8.
Beschränkung der Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-, übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
9.
Leistungsstörungen, Mitwirkungspflicht des Reisenden
9.1
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung bzw. örtlichen Agentur zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
9.3 Ansprüche der Verordnung Nr. 261/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs-
und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen richten sich gemäß Artikel 4 Abs. 3 und Artikel 5 Abs. 1 c dieser Verordnung ausschließlich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen und nicht gegen den Reiseveranstalter. Sie sind entsprechend direkt gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend zu machen.
Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
10.2 Ansprüche des Reisenden nach den
§§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, soweit
die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf eine
grob fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.
Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3 Die Abtretung von
Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei
denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung
ausdrücklich versichert, für die vertraglichen
Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es
handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine
Familienreise.
11.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Der
Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter
die Verzögerung zu vertreten hat.
11.3 Der Reisende ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
12.
Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren:
„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“
13.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.
Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen
den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend. Reiseveranstalter: LMX Touristik
GmbH, G.-Schumann-Str. 294, 04159 Leipzig
Stand/gültig ab: 01.08.2010
Diese Reisebedingungen ersetzen die Reisebedingungen vom 01.05.2008 und sind gültig für Buchungen mit Buchungseingang ab dem 01.08.2010. Für Buchungen mit Buchungseingang vor dem 01.08.2010 gelten die Reisebedingungen vom 01.05.2008, welche der Kunde ausgehändigt bekommen bzw. zur Kenntnis genommen hat und die weiterhin im Internet unter http://www.lmx-touristik.de/agb-lmx-alt.htm abrufbar sind.