Reisebedingungen
Oktober 2020
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden
„Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz
zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages /
Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im
Reisebüro, direkt beim Veranstalter,
telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind
unsere Reiseausschreibung und unsere
ergänzenden Informationen für die jeweilige
Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung
vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger
(z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen hinausgehen oder im Wider
-
spruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte,
die nicht von
uns herausgegeben werden, sind für
unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch Vereinbarung mit
Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags
gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen
von Reisenden, für die Sie die Buchung
vornehmen, wie für Ihre eigenen ein
-
zustehen, soweit Sie diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestäti
-
gung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot vor, an das wir für die
Dauer von zehn Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, soweit
wir bezüglich des neuen Angebots auf
die Änderung hingewiesen und unsere
vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt haben und Sie uns innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung
erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertrag
-
lichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den
Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
die Zahlungsmodalitäten, die Mindest
-
teilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5
und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil
des Reisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich,
telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung)
bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang
der Reisebestätigung durch den Reisever-
anstalter zustande. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss übermitteln wir
Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger
(welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung
unverändert so aufzubewahren oder zu
speichern, dass sie Ihnen in einem
angemessenen Zeitraum zugänglich ist,
z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie
nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung
in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz
2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit
beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung
wird Ihnen in der entsprechenden
Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Buchungsformulars steht Ihnen
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen
Buchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern,
werden Sie darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des
Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons
(der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ oder mit vergleichbarer
Formulierung bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang
Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf
elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung
durch
Betätigung des Buttons begründet
für Sie keinen Anspruch auf das
Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald
Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger zugegangen ist.
Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare
Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag
mit Darstellung dieser Reisebestätigung
zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch
keiner Zwischenmitteilung über den
Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f)
oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften
Datenträger und zum Ausdruck der
Reisebestätigung angeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass Sie
diese Möglichkeiten zur Speicherung
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den
gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff.
BGB für die angebotenen Reiseleistungen,
die im Fernabsatz abgeschlossen wurden
(insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, SMS sowie Telemedien und
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte,
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß
§651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reise-
leistungen nach § 651a BGB außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertrags
-
schluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt
worden; im letztgenannten Fall besteht
kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise dürfen wir und
Reisevermittler nur fordern oder annehmen,
wenn ein wirksamer Kundengeld-
absicherungsvertrag besteht und Ihnen
der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers
in klarer, verständlicher und hervorge-
hobener Weise übergeben wurde. Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung
in Höhe von 20% des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
28Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und
unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7
genannten Grund nicht mehr ausgeübt
werden kann. Aus den Reiseausschreibun
-
gen können sich für bestimmte Reise-
leistungen (z. B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt
die Belastung Ihres Kontos automatisch zu
den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder
die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
wir zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und
zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht
besteht, so sind wir berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reise vertrag
zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden
grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reise-
beginn, bei kurzfristigen Buchungen
erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden
erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen
erfolgt in der Regel per E-Mail oder in
gedruckter Form an Ihren Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, oder nach entsprechender
Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann
im Einzelfall eine Hinterlegung der
Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen
vereinbart werden. Diese werden nach
Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für
den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigen
-
schaften von Reiseleistungen von dem ver-
einbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden
und unsererseits nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind uns
vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein
-
trächtigen.
3.2
Wir sind verpflichtet, Sie über
Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund auf
einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch
durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht)
klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von
Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt
des Reisevertrags geworden sind, sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gleichzeitig mit Mitteilung der
Änderung
gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise
zu verlangen, wenn wir eine solche Reise
angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung
zu reagieren oder nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine
fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen
wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin.
Anderenfalls können Sie entweder der
Vertragsänderung zustimmen, die Teil
-
nahme an einer Ersatzreise verlangen,
sofern Ihnen eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Hatten wir für die Durchführung der geän
-
derten Reise bzw. Ersatzreise bei gleich-
wertiger Beschaffenheit geringere Kosten,
ist Ihnen der Differenzbetrag entspre-
chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn
vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Wir
empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem
dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück
oder treten Sie die Reise nicht an, so
verlieren wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von uns zu
vertreten ist oder am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe
außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Reise oder
die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer
Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben
wir unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung
und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reise-
leistungen pauschaliert. Die Entschädi-
gungspauschalen entnehmen Sie
bitte nachstehender Ziffer 18 dieser
Reise-bedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der
Nachweis gestattet, die uns zustehende
angemessene Entschädigung sei
wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der
vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete
Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Auf-
wendungen sowie abzüglich dessen, was
wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben, konkret zu
beziffern und zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts
zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf
jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie
keinen Anspruch auf Änderungen insbe
-
sondere hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch den
-
noch eine Umbuchung – sofern möglich –
vorgenommen werden, so entstehen uns
in der Regel die gleichen Kosten wie bei
einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungs
-
zeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen
Änderungen berechnen wir jedoch nur ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30.
Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis
gestattet, die uns zustehende Entschädigung
sei wesentlich niedriger als die geforderte
Bearbeitungsgebühr.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
erteilt hatten; in diesem Fall ist die
Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e
BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen,
dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn
zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen,
zu deren vertragsgemäßer Erbringung
wir bereit und in der Lage waren, nicht
in Anspruch aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit
solche Gründe Sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt
oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteil
-
nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der
Reiseausschreibung hingewiesen und diese
Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis
zu welchem Ihnen vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die Rücktritts-
erklärung zugegangen sein muss, in der
Reisebestätigung angegeben wurden.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rück
-
trittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh-
merzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erstatten wir unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach dem Zugang der Rücktrittserklärung,
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisever
-
trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung
unserer eigenen Informationspflichten
beruht. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird – auszugsweise – auf die
gesetzliche Regelung im BGB verwiesen,
die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt
der Reisende vom Vertrag zurück, verliert
der Reiseveranstalter den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Der Reise-
veranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann
der Reiseveranstalter keine Entschädigung
verlangen, wenn am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich im Sinne dieses
Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle
der Partei unterliegen, die sich hierauf
beruft, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor
Reisebeginn in den folgenden Fällen
vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags
gehindert; in diesem Fall hat er den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis
von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
T
ritt der Reiseveranstalter vom Vertrag
zurück, verliert er den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge
eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unver
-
züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14
Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den
Reisevermittler, über den Sie die Reise-
leistungen gebucht haben, rechtzeitig,
sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen
nicht innerhalb mitgeteilter Fristen
erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es – unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz
zu vermeiden.
So
weit wir infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht
Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen
weder Minderungsansprüche nach
§651m BGB noch Schadensersatz-
ansprüche nach §651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige
unverzüglich unserem örtlichen Vertreter
zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher
Vertreter nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind uns etwaige
Reisemängel unter den unten angegebenen
Kontaktdaten oder der mitgeteilten
Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen;
über die Erreichbarkeit unseres örtlichen
Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontakt
-
stelle wird in der Reisebestätigung und/
oder den Reiseunterla
gen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den
Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/
Reisenummer, das Reiseziel und die
Reisedaten an. Sie können jedoch die
Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist.
Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist,
nach § 651l BGB kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann
nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder
wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäck
-
verspätung bei Flugreisen; besondere
Regeln und F
risten zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäck-
verlust, -beschädigung und -verspätung
im Zusammenhang mit Flugreisen nach
den luftverkehrsrechtlichen Bestim-
mungen von Ihnen unverzüglich vor Ort
mittels Schadensanzeige („P
.I.R.“) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Reise-
veranstalter können die Erstattungen
aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadens
-
anzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädi
-
gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
uns,
unserem örtlichen Vertreter bzw.
unserer Kontaktstelle oder dem Reise-
vermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden sind
und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,
ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden oder
solche der sexuellen Selbstbestimmung
sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern
11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche
nach internationalen Übereinkünften oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von den Beschrän
-
kungen unberührt.
11.4
Wir haften nicht für Leistungs-
störungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Reiseleistungen,
die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und
Anschrift des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass diese für
Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind und getrennt aus-
gewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch
unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für
Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Information über
Verbraucher streitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3
Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber
geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Reiseleistungen über
diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine
Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin,
dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
Wir weisen für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden,
auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförde
-
rungen von Reisenden auf See unterliegt im
F
alle des Todes oder der Körperverletzung
von Reisenden, dem Verlust oder der
Beschädigung von Gepäck, dem Verlust
oder der Beschädigung von Wertsachen
sowie bei Reisenden mit Mobilitätsein
-
schränkung bei Verlust oder Beschädigung
von Mobilitä
tshilfen oder anderer
Spezialausrüstung der Verordnung (EG)
Nr.392/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.04.2009 über
die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See. Nähere Informationen
über die geltenden Bestimmungen und
Rechte des Reisenden aufgrund dieser
Verordnung erhalten Sie per Mailabruf
unter kreuzfahrten.info@dertouristik.com /
Betreff: Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über
die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unter-
richtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung
über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald
uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, werden wir
Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt
die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit
EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche
Liste, früher „Black List“) ist auf
folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air
-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und
Gesundheits vorschriften
15.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden
über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
des Bestimmungslandes einschließlich der
ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt.
15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften sind
ausschließlich Sie verantwortlich. Nach-
teile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
V
orschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren
Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder
falsch informiert haben.
15.3
Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
16. Reiseschutz
(Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie,
dass die in diesem
Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts-Versicherung
(Stornokosten- Versicherung und
Reise abbruch-Versicherung) enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise
zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der
Abschluss des speziellen Rundum Sorglos-
Schutzes der ERGO Reiseversichung AG,
Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München.
Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-
Versicherung einen umfassenden Reise-
schutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
17.
Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personen
-
bezogene Daten, die für die Erfüllung
und Durchführung des Reisevertrages
erforderlich sind.
Diese Daten werden von
uns elektronisch gespeichert, verarbeitet
und – soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungs-
träger wie Hotels und Fluggesellschaften
übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise
Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden
wir diese,
um Sie über vergleichbare
Reiseangebote unseres Unternehmens
zu informieren. Sollten Sie die Zusendung
von Informa
tionen nicht wünschen,
können Sie dieser Nutzung jederzeit
widersprechen, ohne dass hierfür andere
als die Übermittlungskosten nach den
Basistarifen entstehen. Hierauf werden
wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer
E-Mail
Adresse zu diesem Zweck noch
einmal hinweisen. Alternativ können Sie
dem Erhalt von E-Mails bereits bei der
Buchung widersprechen.
18. Entschädigungspauschalen
(vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungs
-
pauschale ist von der gewählten Reise
-
leistung und dem Zeitpunkt des Zugangs
Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig.
Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit
Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug
und Rundreise), so ist die Entschädigung
anhand der nachstehend dargestellten
Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren. Bitte beachten
Sie etwaige vorrangig anzuwendende
Abweichungen in den Ausschreibungen
der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzel-
nen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-
Buchungen:
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 70%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
18.2 Bei Auto- und Schiffsreisen,
Mietwagenbuchungen:
– bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
– am Tag der Abreise oder bei Nicht-
erscheinen 95%
18.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für
gebuchte Eintrittskarten betragen in der
Regel 100%, da es sich hierbei um eine
vermittelte Reiseleistung handelt.
TRAVELIX
Eine Marke der
DER Touristik Deutschland GmbH ·
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
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Dr.
Ingo Burmester (Sprecher),
Mark Tantz, Stephanie Wulf