zwischen der Rücktrittserklärung
und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reise-
leistungen pauschaliert. Die Entschädi-
gungspauschalen entnehmen Sie
bitte nachstehender Ziffer 18 dieser
Reise-bedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der
Nachweis gestattet, die uns zustehende
angemessene Entschädigung sei
wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der
vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete
Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere
Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Auf-
wendungen sowie abzüglich dessen, was
wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben, konkret zu
beziffern und zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts
zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf
jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie
keinen Anspruch auf Änderungen insbe
-
sondere hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch den
-
noch eine Umbuchung – sofern möglich –
vorgenommen werden, so entstehen uns
in der Regel die gleichen Kosten wie bei
einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungs
-
zeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen
Änderungen berechnen wir jedoch nur ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30.
Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis
gestattet, die uns zustehende Entschädigung
sei wesentlich niedriger als die geforderte
Bearbeitungsgebühr.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
erteilt hatten; in diesem Fall ist die
Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e
BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen,
dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn
zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen,
zu deren vertragsgemäßer Erbringung
wir bereit und in der Lage waren, nicht
in Anspruch aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit
solche Gründe Sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt
oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteil
-
nehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten,
wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der
Reiseausschreibung hingewiesen und diese
Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis
zu welchem Ihnen vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die Rücktritts-
erklärung zugegangen sein muss, in der
Reisebestätigung angegeben wurden.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rück
-
trittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilneh-
merzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erstatten wir unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach dem Zugang der Rücktrittserklärung,
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisever
-
trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig
stören oder sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung
unserer eigenen Informationspflichten
beruht. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände
Insoweit wird – auszugsweise – auf die
gesetzliche Regelung im BGB verwiesen,
die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende
jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt
der Reisende vom Vertrag zurück, verliert
der Reiseveranstalter den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Der Reise-
veranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann
der Reiseveranstalter keine Entschädigung
verlangen, wenn am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich im Sinne dieses
Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle
der Partei unterliegen, die sich hierauf
beruft, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor
Reisebeginn in den folgenden Fällen
vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags
gehindert; in diesem Fall hat er den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis
von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
T
ritt der Reiseveranstalter vom Vertrag
zurück, verliert er den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge
eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unver
-
züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14
Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den
Reisevermittler, über den Sie die Reise-
leistungen gebucht haben, rechtzeitig,
sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen
nicht innerhalb mitgeteilter Fristen
erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es – unbeschadet unserer
vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz
zu vermeiden.
So
weit wir infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht
Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen
weder Minderungsansprüche nach
§651m BGB noch Schadensersatz-
ansprüche nach §651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige
unverzüglich unserem örtlichen Vertreter
zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher
Vertreter nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind uns etwaige
Reisemängel unter den unten angegebenen
Kontaktdaten oder der mitgeteilten
Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen;
über die Erreichbarkeit unseres örtlichen
Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontakt
-
stelle wird in der Reisebestätigung und/
oder den Reiseunterla
gen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den
Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/
Reisenummer, das Reiseziel und die
Reisedaten an. Sie können jedoch die
Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist.
Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist,
nach § 651l BGB kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann
nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder
wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäck
-
verspätung bei Flugreisen; besondere
Regeln und F
risten zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäck-
verlust, -beschädigung und -verspätung
im Zusammenhang mit Flugreisen nach
den luftverkehrsrechtlichen Bestim-
mungen von Ihnen unverzüglich vor Ort
mittels Schadensanzeige („P
.I.R.“) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Reise-
veranstalter können die Erstattungen
aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadens
-
anzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädi
-
gung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
uns,
unserem örtlichen Vertreter bzw.
unserer Kontaktstelle oder dem Reise-
vermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden sind
und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,
ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für
Schäden, die nicht Körperschäden oder
solche der sexuellen Selbstbestimmung
sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern
11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche
nach internationalen Übereinkünften oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von den Beschrän
-
kungen unberührt.
11.4
Wir haften nicht für Leistungs-
störungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Reiseleistungen,
die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und
Anschrift des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass diese für
Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Reiseleistungen sind und getrennt aus-
gewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch
unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für
Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Information über
Verbraucher streitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3
Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber
geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Reiseleistungen über
diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine
Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin,
dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
Wir weisen für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden,
auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförde
-
rungen von Reisenden auf See unterliegt im
F
alle des Todes oder der Körperverletzung
von Reisenden, dem Verlust oder der
Beschädigung von Gepäck, dem Verlust
oder der Beschädigung von Wertsachen
sowie bei Reisenden mit Mobilitätsein
-
schränkung bei Verlust oder Beschädigung
von Mobilitä
tshilfen oder anderer
Spezialausrüstung der Verordnung (EG)
Nr.392/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.04.2009 über
die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See. Nähere Informationen
über die geltenden Bestimmungen und
Rechte des Reisenden aufgrund dieser
Verordnung erhalten Sie per Mailabruf
unter kreuzfahrten.info@dertouristik.com /
Betreff: Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über
die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unter-
richtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens
sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung
über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sowie sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald
uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, werden wir
Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt
die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit
EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche
Liste, früher „Black List“) ist auf
folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air
-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und
Gesundheits vorschriften
15.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden
über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
des Bestimmungslandes einschließlich der
ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt.