Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) von Coop-ITS-Travel AG
Coop-ITS-Travel AG veranstaltet für Sie Reisen. Wir
verpflichten uns,
- Ihre Reise gemäss den
Daten und Beschreibungen in den Coop-ITS-Travel AG-Prospekten und anderen
Coop-ITS-Travel AG-Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren.
- Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu
stellen und
- alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen
mit dem von Ihnen gewählten
Reisearrangement anbieten. Sonderwünsche: Buchungsstellen dürfen Sonderwünsche nur
entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Coop-ITS-Travel AG
kommt mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Von jenem
Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und
Coop-ITS-Travel AG wirksam. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so
haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises)
wie für Ihre Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und
die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.
2.1 Pass, Visa, Impfungen
In den Coop-ITS-Travel AG-Prospekten finden Sie die
allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse für
Schweizer Staatsbürger sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen,
die bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland zu befolgen sind.
Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge.
Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und
welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da sich diese Bestimmungen
kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und
Impfvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder nur in Begleitung eines Elternteils
reisen, müssen eine beglaubigte Vollmachtserklärung des/der
abwesenden Elternteils/-teile mit sich führen.
3. Preise
3.1 Prospektpreise
Die Preise für das Reisearrangement ergeben sich aus den
Coop-ITS-Travel AG-Prospekten. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes,
nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internet-Seiten von
Leistungsanbietern oder eigene Anfragen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand
des Reisevertrages, und wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben. Die
Arrangementpreise verstehen sich (wo nicht speziell
erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die
publizierten Preise eines Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet)
werden
mit der Neuausgabe des gleichen Angebotes (z.B. im
Katalog, Prospekt, Internet) für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils
die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Bei Pauschalarrangements
ist für die Preisberechnung das Abflugdatum, bei den übrigen Angeboten das
Datum des Leistungsbezugs massgebend. Die
ausgeschriebenen Pauschalpreise sind für eine Aufenthaltsdauer von höchstens 3 Wochen
gültig. Für Langzeitaufenthalte von mehr als 3 Wochen können die publizierten
Pauschalpreise nicht angewendet werden. Bei Anpassungen gegenüber den
ausgeschriebenen Pauschalarrangements, wie z.B. individuelle Aufenthalte, kann
ein Zuschlag erhoben werden.
3.2 Nur-Landarrangements-Preise
Die Preise für Buchungen von Nur-Landarrangements
(z.B. Unterkunft oder Rundreise ohne Transportleistungen) sind aufenthaltsbezogen
und können von den publizierten Katalogpreisen abweichen. Ausserdem
kann ein Zuschlag erhoben werden.
3.3 Auftragspauschale
Bei direkter Buchung bei Coop-ITS-Travel AG (z.B.
Telefon oder Internet) wird keine Buchungsgebühr erhoben. Lediglich bei Zahlung
mit Kreditkarten (Ausnahme SUPERCARDplus) erheben wir
eine Gebühr. Bei Buchung über Vertriebspartner (z.B. Reisebüros,
Internetportale) können für Beratung, Reservation und Bearbeitung
Auftragspauschalen oder Bearbeitungsgebühren entstehen, worauf Coop-ITS-Travel
AG keinen Einfluss hat.
3.4 Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung und die
Prämie für die gebuchten Versicherungsleistungen fällig und der Buchungsstelle
umgehend zu entrichten. Sie beträgt 30% des Arrangementpreises
und ist innert 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung hat
spätestens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen
vor Abreise ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen,
spätestens jedoch vor Abreise. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns,
die Reservation zu annullieren bzw. die Reiseleistungen zu verweigern.
3.5 Reisedokumente
Die Reisedokumente erhalten Sie, nach Eingang der
vollständigen Zahlung, in der Regel 10 Tage vor Abreise. Bei Anmeldung zu einer
Reise innert 6 Arbeitstagen vor Abreise werden die Reiseunterlagen nicht nach
Hause zugestellt, sondern an unserem Flughafenschalter bereitgehalten.
3.6 Preisänderungen
Es gibt Fälle, in welchen die in den Coop-ITS-Travel
AG-Prospekten angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen,
wie zum Beispiel:
- nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen
(z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder
Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)
- Wechselkursänderungen
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B.
Mehrwertsteuer) Coop-ITS-Travel AG wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in
den Prospekten angegebenen Preisen, jedoch spätestens bis 21 Tage vor dem
vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des
ausgeschriebenen und von uns bestätigten Arrangementpreises
übersteigt, haben Sie das Recht, innert 3 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Bearbeitungsgebühren auf eine
von uns allenfalls offerierte andere Reise umzubuchen. Bereits geleistete
Zahlungen werden Ihnen im Falle des Rücktritts schnellstmöglich ohne jeglichen
Abzug zurückerstattet.
4. Beanstandungen/Ersatzansprüche
Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder
überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, sobald wie möglich
bei unserer örtlichen Reiseleitung oder Vertretung sofortige und unentgeltliche
Abhilfe zu verlangen. Wir bemühen uns nach Kräften um geeignete Lösungen. Ist
Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie
berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige
Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben sie Anspruch auf eine
Preisminderung oder, gegen entsprechenden Nachweis, auf Ersatz der Kosten bei
eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder
Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender
Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, müssen Sie sich Ihre Beanstandung von
unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung bestätigen lassen. Ihre Beanstandung
und die Bestätigung unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung sind uns zur
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unmittelbar, spätestens aber 30 Tage
nach Ihrer Rückkehr einzureichen. Schadenersatzansprüche für später
eintreffende Beanstandungen und für vor Ort bei unserer Reiseleitung oder
Vertretung nicht gemeldete Mängel können abgelehnt werden.
5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Coop-ITS-Travel AG haftet für die gehörige Erfüllung
des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen
oder Ihren Mehraufwand, soweit es Coop-ITS-Travel AG, der Coop-ITS-Travel
AG-Reiseleitung oder der örtlichen Coop-ITS-Travel AG-Vertretung nicht möglich
war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung
bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das
Reisearrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen
oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Coop-ITS-Travel
AG nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche
Coop-ITS-Travel AG nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
5.2 Unfälle und Erkrankungen
Coop-ITS-Travel AG haftet für Personenschäden, die aus
schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements
durch Coop-ITS-Travel AG oder durch ein von Coop-ITS-Travel AG beauftragtes
Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften
usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung,
dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Coop-ITS-Travel AG abtreten. In Haftungsfällen,
die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer
Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind
die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich
aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
5.3 Sachschäden
Coop-ITS-Travel AG haftet für den Schaden, der als
Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von Coop-ITS-Travel
AG oder einem von Coop-ITS-Travel AG beauftragten Unternehmen schuldhaft
verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine
Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen
an Coop-ITS-Travel AG abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings
beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement
bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder
bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn, Schiffs-, Busunternehmen
usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt,
die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen
ergeben.
5.4 Besondere Veranstaltungen
Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veranstaltungen,
Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden. Diese können aufgrund
lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sein oder besondere
physische Voraussetzungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr
eigenes Risiko. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Diensteistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jegliche Haftung ab,
sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche
Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich
zeichnen.
Coop-ITS-Travel AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im
Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft gibt
Ihnen das Informationsblatt «Garantiert hin und zurück», das Sie beim
Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse
42, 8038 Zürich, bei Coop-ITS-Travel AG oder in einem dem Garantiefonds angeschlossenen
Reisebüro erhalten.
5.6 Versicherung
Zusätzlich zur von Coop-ITS-Travel AG empfohlenen Kombi-Versicherung
(bestehend aus Annullierungskosten, SOS-Schutz für Reisezwischenfälle und
Flugreisegepäckversicherung) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Heilungskosten-
und einer Reisegepäckversicherung, sofern Sie entsprechende Versicherungen
nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.
5.7 Zu Ihrer Sicherheit
Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig
Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder
andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können Sie selbst beim EDA
(www.eda.admin.ch/reisehinweise oder Tel: 031 323 84 84)
abrufen oder bei Ihrer Buchungsstelle beziehen. Wir gehen davon aus, dass Sie
sich vor Antritt der Reise über diese Reisehinweise informiert haben und Ihnen
die entsprechenden
Risiken bewusst sind.
6. Annullierung/Änderung der Reise
6.1 Meldung
Falls Sie die Reise nicht antreten können, so müssen
Sie dies Ihrer Buchungsstelle durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des
Grundes mitteilen. Massgeblich für die Berechnung der
Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer
Buchungsstelle. Dem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.
6.2 Änderung/Umbuchung
Bei Namensänderungen belasten wir Sie mit Fr. 50.– (bei Kreuzfahrten Fr. 80.–). Umbuchungen des Reisedatums,
des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts oder der Unterkunft nach
Vertragsabschluss belasten wir mit einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der
Annullierungsfristen gemäss Ziffer 6.4 sind ausserdem die Annullierungskosten geschuldet. Die Fluggesellschaften
verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen,
Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine. Allfällige Spesen
dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
6.3 Ersatzperson
Vorausgesetzt, dass die beteiligten Unternehmen bzw.
Leistungsträger Änderungen akzeptieren, keine behördlichen Anordnungen,
gesetzlichen Vorschriften oder Tarifbestimmungen entgegenstehen, ist der
Eintritt einer Ersatzperson unter den gleichen Voraussetzungen gestattet,
sofern diese die besonderen Erfordernisse der Reise erfüllt.
Bedingungen:
Nebst der Ersatzperson haften Sie persönlich für die
Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Der Eintritt einer
Ersatzperson ist unter Vorbehalt der organisatorischen Möglichkeiten bis
spätestens zwei Werktage vor Reisebeginn zulässig. Bei Eintritt einer
Ersatzperson entfallen allfällige Annullierungskosten wegen Namensänderung. Die
Umbuchungsgebühren von Fr. 50.- pro Person werden belaset.
Allfällige Kosten von Leistungspartnern werden weiterverrechnet.
6.4 Annullierungskosten
Annullieren Sie den Auftrag oder ändern Sie das
Reiseziel oder Reisedatum weniger als 30 Tage, bzw. bei Schiffsreisen weniger
als 90 Tage vor Abreise (je nach Reederei und Reisedauer auch erst 45 Tage vor
Abreise), erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren von Fr. 50.– pro
Person (maximal Fr. 100.– pro Auftrag) bzw. für Kreuzfahrten Fr. 80.– (maximal
Fr. 160.–), die folgenden Kosten in Prozenten des gesamten Arrangementpreises
(inkl. Flughafentaxen, Versicherungen, Mahlzeitenzuschläge, usw.):
Maximalsätze bei Schiffsreisen:
– 89 bis 61 Tage vor Abreise 25%
– 60 bis 31 Tage vor Abreise 50%
– 30 bis 11 Tage vor Abreise 75%
– 10 Tage bis Abreisetag 100%
Alle anderen Reisearten:
– 29 bis 15 Tage vor Abreise 30 %
– 14 bis 8 Tage vor Abreise 50 %
– 7 bis 1 Tage vor Abreise 80 %
– am Abreisetag 100 %
Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Anmeldung,
zu spätem Erscheinen am Abflugort- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Abfluges
wegen ungenügender Reisepapiere verrechnen wir 100% des Arrangementpreises.
6.5 Arrangements mit Linienfluggesellschaften
Bei Linienflügen gelten die Annullierungsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft. Dabei können unmittelbar nach der Buchung
Annullierungskosten von bis zu 100% des Tarifes entstehen. Solche Kosten werden
Ihnen unabhängig von der Annullierungsfrist nebst der Bearbeitungsgebühr in
Rechnung gestellt.
6.6 Annullierungskostenversicherung
mit SOS-Schutz und Flugreisegepäck bzw. Motorfahrzeug-Pannenhilfe (gültig bis
31 Tage nach Reisebeginn)
Die Versicherungsprämien sind jeweils publiziert. Die
Annullierungskostenversicherung inkl. SOS-Schutz für Reisezwischenfälle deckt
das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten Krankheit, Unfall
oder Todesfall des Reiseteilnehmers, seines Reisepartners oder deren direkter
Familienangehörigen. Der entsprechende Nachweis ist schriftlich zu erbringen,
wobei dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt vorbehalten bleibt.
Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservationsbestätigung
bestanden, sind durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt.Der SOS-Schutz (Reisezwischenfallversicherung)
deckt die Mehrkosten des Rücktransportes während der Reisedauer (max. 31 Tage)
der versicherten Reiseteilnehmer in beschränktem Umfang bei Krankheit, Unfall
oder Tod. Nicht versichert sind Spital- und ärztliche Behandlungskosten, welche
speziell versichert werden müssen. Die Versicherungsleistungen für Flugreisegepäck
bzw. Motorfahrzeug-Pannenhilfe kann der Ausschreibung entnommen werden.
6.7 Versicherungsleistungen
Den detaillierten Leistungsumfang der
Annullierungskostenversicherung und SOS-Schutz entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.
Bearbeitungsgebühren sind nicht durch die Versicherung gedeckt und in jedem
Fall zu zahlen.
6.8 Verzicht auf
Annullierungskostenversicherung inkl. SOS-Schutz
Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann
die Buchungsstelle vom Reiseteilnehmer
eine Verzichtserklärung verlangen.
7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen
vorzeitig ab brechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises
oder der nicht beanspruchten Leistungen.
8. Wir können die Reise nicht wie vereinbart durchführen und müssen die
Reise vorzeitig abbrechen
8.1 Programmänderungen
Es kann sich als notwendig erweisen, nach
Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft,
Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten zu ändern, wenn höhere
Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. In diesem
Fall bemühen wir uns, Ihnen eine nach objektiven Gesichtspunkten mindestens
gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht erheblich beeinträchtigt. Wir informieren Sie so schnell wie möglich.
8.2 Mindestbeteiligung/wesentliche Leistungsänderung vor
Abreise
Für gewisse Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl,
die je nach Reise unterschiedlich sein kann und beim Angebot publiziert ist. Beteiligen
sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die
uns vor Abreise zu einer wesentlichen Änderung der angebotenen Leistungen
zwingen, können wir die Reise bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen.
In beiden Fällen bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm
anzubieten. Ist das Ersatzprogramm günstiger, vergüten wir Ihnen den
Preisunterschied, wird es teurer, verrechnen wir Ihnen die Mehrkosten. Ist ein
Ersatzprogramm nicht möglich oder Sie verzichten darauf, erstatten wir Ihnen
die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
8.3 Höhere Gewalt und Streiks
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise
verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks,
behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von
Landerechten oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und
Gesundheit führen könnten, kann der Veranstalter auch kurzfristig vom Vertrag
zurücktreten. Muss aus den oben erwähnten Gründen die Reise oder der Aufenthalt
abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich
in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir sind
berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die nachweislich erbrachten Aufwendungen
in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
9. Verjährung
Schadenersatzforderungen gegen Coop-ITS-Travel AG,
gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist
beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.
9.1 Ombudsman
Vorgängig einer gerichtlichen Auseinandersetzung
sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman gelangen.
Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von
Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse
42, Postfach, 8038Zürich, www.ombudsman-touristik.ch.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Coop-ITS-Travel AG
ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Wollerau
Gerichtsstand.
Ausgabedatum: Mai 2015,
Coop-ITS-Travel AG,
Korporationsweg 9b, 8832 Wilen bei Wollerau
Postanschrift:
Grabenwisstrasse 1, 8604 Volketswil