Öger Tours
Reise-
und Zahlungsbedingungen
Lieber Reisegast,
wir bitten Sie, diesen Reise- und
Zahlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, denn sie werden
Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen
Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen.
Insbesondere bei Reiseleistungen
von „Dynamic Packaging“ (XÖGER/ YÖGER; vgl. Ziffer
5.3.8.) gelten auf Grund besonderer Bedingungen der Leistungsträger bei
Bezahlung/Rücktritt/Umbuchung/Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die
unten genannten Zusätze.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie,
nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre
Reiseauftragsnummer an.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf
der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der
Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen
Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise-
und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir
sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses
Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf
die Änderung hinweisen.
2.
Bezahlung
2.1. Sofort nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der
Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20% (auf
volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes
vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit
der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt – jedoch
frühestens, wenn wir das in Ziffer 7 vereinbarte Rücktrittsrecht nicht mehr
ausüben können – ohne nochmalige Aufforderung fällig.
2.2. Die Zahlung kann
ausschließlich per Überweisung auf das von uns angegebene Konto erfolgen.
2.3. Bei Buchung einer
Pauschalreise wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein
übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen
sind gemäß § 651 r BGB
insolvenzgesichert.
2.4. Die Reiseunterlagen werden
nach Zahlungseingang an die bei Buchung angegebene E-Mail-Adresse versendet.
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre
Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben.
In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente
sofort zusenden.
2.5. Wenn der vereinbarte
Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns
dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in
Höhe der in Ziffer 5 vereinbarten Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu
diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.6. Wenn Sie Zahlungen nicht zu
den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir
berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 1,50 zu erheben. Es bleibt
Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind.
3.
Leistungen, Preise.
3.1. Für den Umfang der
vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren
Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet
– je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der
Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder
Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie
eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen
bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen,
können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich
anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern
bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem
gebuchten Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder
unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne Anspruch auf einen
eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen
unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis gemäß Angebot befördert werden,
sofern je Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist. Vollendet
das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die
Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2
Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten
können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle
Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im
Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im
Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die
sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-,
Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen.
Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen
Ausschreibungen.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind
nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie
vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar
und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2. Wir können von Ihnen nach
Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung
oder Ihren kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener
Frist verlangen, wenn aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand
heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben
Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und unser
Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und wir
Sie unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger klar und verständlich und in hervorgehobener Weise über die
Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns
bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns
angebotenen Änderung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben
einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung
wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit
geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den
Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens
gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis
herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der ursprünglich
gebuchten steht. Die gleiche Rechtsfolge gilt im Fall der Änderung.
Soweit Sie von dem Reisevertrag
zurücktreten werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens
jedoch binnen 14 Tagen zurück erstatten. Etwaige darüber hinaus gehende
Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5.
Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie
können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss
unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse
und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen
wir Ihnen dringend, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns oder bei dem Reisevermittler der gebuchten Pauschalreise.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse),
können wir eine angemessenen Entschädigungspauschale
verlangen, die sich nach folgenden Kriterien bemisst.
• Zeitraum zwischen
Rücktrittserklärung und Reisebeginn
• zu erwartende Ersparnis von
Aufwendungen
• zu erwartender Erwerb durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung.
Es bleibt Ihnen unbenommen
nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als
in den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen bei der
Leistungsbeschreibung ausgewiesen.
5.3. Die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer
fordern müssen, betragen jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom
Reise- oder Mietpreis:
5.3.1. bei Flugreisen bzw.
Flugpauschalreisen von Öger Tours
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 45%
ab 21. bis 15. Tag vor
Reisebeginn 55%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor
Reisebeginn 70%
ab 2. Tag bis 1 Tag vor
Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 80%
5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn-
und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 30%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor
Reisebeginn 40%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor
Reisebeginn 60%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor
Reisebeginn 75%
ab 2. Tag vor Reisebeginn oder
bei Nichterscheinen 80%
5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor
Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor
Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Ferienwohnungen pro
Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem
vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn 80%
5.3.5. bei Nur-Flügen im
Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil
einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1 und 5.3.3. ist; in diesem
Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen
5.3.6. bei Mietwagen
bis 1. Tag vor
Reiseantritt/Mietbeginn € 30,- je Mietwagen-Gutschein (Voucher). Eine
Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
5.3.7. Bei Reisen, die mit dem
Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Konzerte, Musicals etc.)
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%
5.3.8. Bei Reiseleistungen von
Dynamic Packaging“ (XÖGER / YÖGER) sowie Buchungen
mit gesondert gekennzeichneten Linien-Flugtarifen, die bei
Buchung zu einer Gesamtheit von
Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. „Dynamic Packaging“
zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen
Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die
grundsätzlich nicht erstattet werden können. Auf Grund dieser besonderen
Eigenschaft einer solchen gebuchten Reise finden entgegen den unter Ziffer
5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen folgende
Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:
Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 29. bis 22. Tag vor
Reisebeginn 55%
ab 21. bis 15. Tag vor
Reisebeginn 60%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 6. bis 3.Tag vor Reisebeginn 75%
ab 2. Tag vor Reiseantritt oder
bei Nichterscheinen 80%
5.3.9. Die Pauschalen beziehen
sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.10. Sofern bei Angeboten und
Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt
sind, gehen diese vor.
5.3.11. Wir behalten uns vor,
anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden
sind. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen
von unvermeidbaren und außergewöhnliche Umständen ist
auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die
sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.4. Wir bitten Sie,
Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter
Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro bzw. dem Service Center
mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des
Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe
vorgenommen, erheben wir – zzgl. der Kosten, die
bei unseren Vertragspartnern entstehen – bei Flug-
sowie Auto, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 40,- je
Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 40,- je
Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in
Ferienwohnungen € 40,- je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage
vor Reiseantritt € 60,-. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem
Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von
Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.
Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8. Dynamic Packaging“
(XÖGER / YÖGER) genannten Reiseleistungen betreffen, können nicht
pauschalisiert berechnet werden, sondern werden anhand der tatsächlichen
Gegebenheiten ermittelt.
5.5. Sie können mittels Erklärung
auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht,
danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn
erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns
tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten gegen Nachweis verlangen oder
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen
Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.
Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche
Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre
Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen
Reiseschutzpakets der ERGO Reiseversicherung AG. Im Reisebüro oder unter
www.oeger.de oder telefonisch in unserem Service-Center können Sie sich näher
über die Versicherungsbedingungen informieren. Wenn ein Versicherungsfall
eintritt, ist die ERGO Reiseversicherung AG, 81737 München, unverzüglich zu
benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
Sofern wir im Reisevertrag
ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hinweisen und sich weniger Personen
angemeldet haben, können wir innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den
Rücktritt erklären, jedoch spätestens
• 20 Tage vor Reisebeginn bei
einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
• 7 Tage vor Reisebeginn bei
einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen
• 48 Stunden vor Reisebeginn bei
einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
Sind wir aufgrund unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir
unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären.
Auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen werden unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
dem Rücktritt - erstattet.
8.
Mitwirkungspflicht des Reisenden
8.1. Wird die Reise nicht frei
von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge
einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach
§ 651n BGB geltend machen. Sie
sind verpflichtet, uns Ihre
Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
8.2. Wollen Sie den
Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
die Abhilfe von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.3. Wir weisen Sie darauf hin,
dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels
Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft
gemäß vorstehender Hinweise innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
8.4. Unsere Reiseleitung oder
Reisevermittler sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.
Haftung
9.1. Unsere vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden
sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach
internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2. Wir haften nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar
nicht Bestandteil der Pauschalreise sind
und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und
soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich war
.
9.3. Gelten für eine
Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem
Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines
Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren
Gunsten.
9.4. Sie müssen sich auf etwaige
Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige
anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder
Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
• internationaler Übereinkünfte
oder
• auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften oder
• nach der Verordnung (EG) Nr.
261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer
Verspätung) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr.
1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr.
1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
• nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011
(Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr)
9.5. Sämtliche in Betracht
kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise können Sie uns gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die
Kontaktaufnahme auf schriftlichem Weg.
Die Geltendmachung kann auch gegenüber
dem Reisevermittler erfolgen.
10.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Bitte beachten Sie
unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres
Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.
10.2. Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung.
10.3. Technische Einrichtungen
entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie
daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
11.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die
Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir
Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die
Internetseite
www.oeger.de abrufbar.
12.
Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Wir weisen im Hinblick auf das
Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach
Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren
wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.
Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
13.1. Die Erhebungen und
Verarbeitungen personenbezogenen Daten erfolgen entsprechend den gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und
verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit.
b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit.
f DSGVO) notwendig sind und die uns zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
(ART. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im
Rahmen der Vertragserfüllung werden Ihre Daten auch an andere Vertragspartner
übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt
sind. Grundlage ist Art. 6. Abs. 1 lit. b DSGVO).
Der Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu
Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen. Nach
Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die Zusendung von Werbemitteln
unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke
weitergeben. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung Ihrer
Betroffenenrechte finden Sie auf unserer
Internestseite unter Datenschutz.
Datenübermittlung an staatliche
Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
13.2. Bei Verträgen im
elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen unsere Reise- und
Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung zum
Herunterladen (download) zur Verfügung. Unverzüglich
nach Ihrer Buchung erhalten Sie auf elektronischem Wege eine Bestätigung, dass
diese bei uns eingegangen ist.
13.3. Alle Angaben in unseren
Ausschreibungen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
13.4. Mit der Veröffentlichung
neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen
über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
ÖGER
TOURS
Postanschrift:
Heidenkampsweg 81
D-20097 Hamburg
Reiseveranstalter:
Anex Tour GmbH
Gladbecker Straße 3
D-40472 Düsseldorf
Stand: Dezember 2019
Lieber Urlauber,
bevor Sie in Ihren wohlverdienten
Urlaub starten, nehmen Sie sich ein wenig Zeit, um ein paar nützliche
Informationen zu Reise, Unterbringung und Gegebenheiten zu lesen. So wissen Sie
besser, was Sie erwartet und können entspannt in die Ferien fliegen.
Die
Flugreise
Ihr gebuchter Flug ist in den
meisten Fällen ein Nonstop-Flug. Bei Direktflügen behalten sich die
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter Zwischenlandungen vor. Die Gestaltung
der Flugpläne obliegt ausschließlich der Fluggesellschaft, hierauf haben wir
leider keinen Einfluss. Betrachten Sie daher Flugzeit, -gerät und -route immer
als voraussichtlich! Diese Angaben können sich auch kurzfristig noch ändern.
Wir werden Sie jedoch rechtzeitig informieren. Der An- und Abreisetag gelten
als Reisetag. Leider können nicht alle Hinflüge morgens und Rückflüge abends
starten.
Flugverspätungen lassen sich
bedauerlicherweise nicht immer vermeiden. Gründe hierfür können z.B. das
Wetter, Streiks, Sicherheitskontrollen oder Überfüllung des Luftraumes sein. Bitte
haben Sie Verständnis. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei einigen
Fluggesellschaften die Speisen und Getränke an Board zusätzlich berechnet
werden. Kinder bis zum 2. Lebensjahr können ohne Sitzplatzanspruch kostenlos im
Flugzeug mitgenommen werden. Ein Flugschein wird aber in jedem Fall
ausgestellt.
Schwangere Fluggäste sollten in
jedem Fall beachten, dass sie zwischen dem 6. und 8. Monat der Schwangerschaft
ein Flugtauglichkeitsattest (Ausstellung 7 Tage vor Abreise) benötigen bzw. der
gebuchte Flug ab dem 9. Monat nur noch in Begleitung eines Arztes angetreten
werden darf.
Im Hotel haben Sie Anspruch auf
Ihre gebuchte Zimmerkategorie. Die Einteilung der Zimmer obliegt aber
ausschließlich dem Hotelier. Bei Buchung evtl. geäußerte Kundenwünsche leiten
wir gerne weiter. Sie sind aber immer unverbindlich und können nur je nach
Verfügbarkeit vom Hotelier berücksichtigt werden. In der
Leistungsbeschreibung abgebildete Zimmer
verstehen sich immer als Wohnbeispiel. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren
entstehen (z.B. Babybetten) sind vor Ort direkt zu zahlen. Wenn Ihr Zimmer bei
Ihrer Anreise noch nicht bezugsfertig ist, bedenken Sie bitte, dass Ihre
Vorgänger bis 12:00 Uhr dort wohnten und eine gründliche Reinigung Zeit
braucht. Einzelzimmer haben oft eine andere, manchmal einfachere Ausstattung
als Doppelzimmer. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit einem
Zustellbett. Dabei kann es sich durchaus auch um eine Couch oder ein Klappbett
handeln, welche nicht immer für besonders große Menschen geeignet sind.
Hierdurch verringert sich auch meist der zur Verfügung stehende Platz im
Zimmer.
Studios sind Einraumappartements,
Wohnen und Schlafen bilden eine Wohneinheit. Appartements verfügen in der Regel
über einen abgetrennten Schlafraum, wobei evtl. dritte Personen im Wohnraum
schlafen. Falls Wohneinheiten über eine Kitchenette/Küche
verfügen, ist diese auf die Bedürfnisse im Urlaub zugeschnitten und nicht mit
einer normalen Haushaltsküche vergleichbar. Die Entnahme von Getränken und Snacks
aus einer Minibar ist, soweit nicht anders angegeben, immer gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie bei der
Leistungsausschreibung SAT-TV/Kabel- TV, dass die ausgestrahlten Programme
nicht immer dem deutschen Angebot entsprechen. Heizung und Klimaanlagen können
Sie nur erwarten, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung
aufgeführt ist. Klimaanlagen werden in vielen Hotels zentral gesteuert und oft
nur zu bestimmten Tageszeiten oder Terminen im Jahr angeschaltet. Viele Hotels
in Ländern, die fast ausschließlich im Sommer bereist werden, verfügen über
keine Zentralheizung. Bitte bedenken Sie dies besonders bei Buchungen in der
Nebensaison. Beachten Sie bitte, dass Insekten, bzw. Ungeziefer in südlichen
Ländern aufgrund des konstanteren warmen Klimas stärker auftreten als in
unseren Breiten.
Hallenbäder sind in vielen Hotels
nur in den kühleren Wochen des Jahres oder in der Hauptsaison geöffnet. Sind
Sie mit Ihrem Haustier auf Reisen, beachten Sie bitte, dass Ihr Haustier nicht
in jedem Hotel ein gern gesehener Gast ist. Ob Ihr Haustier in Ihrem
Wunschhotel ebenso willkommen ist, wie Sie es sind, kann Ihr Reisebüro
jederzeit bei ÖGER TOURS erfragen. Wenn der Hotelier Ihr Haustier akzeptiert,
sind dennoch einige Zonen (z.B. Poolbereich, Speisesaal) tabu. In einigen
Fällen wird eine Gebühr verlangt,
welche direkt vor Ort an der
Hotelrezeption zu entrichten ist. Sollten Sie Ihr Tier ohne vorherige Anmeldung
mitnehmen, kann Ihnen der Hotelier Ihre Unterkunft verweigern. Bitte
informieren Sie sich über die jeweiligen Einreise- und Impfbestimmungen für
Tiere.
Vorsaison/Nachsaison
In der Vor- bzw. Nachsaison kann
es vorkommen, dass gewisse Einrichtungen mangels Auslastung nicht oder nur
beschränkt angeboten werden. Dies betrifft z.B. Sportangebote, die Art der
Verpflegung (Buffet oder Menü), Snack- und Poolbars, Animationsprogramme,
Diskotheken, etc.. Insbesondere Miniclubs werden oft
nur in der Hochsaison bzw. in den Schulferien angeboten. Ebenso kann es sein,
dass ein Hotel kurzfristig wegen zu geringer Belegung später öffnet oder früher
schließt. Wir bemühen uns, solche Änderungen umgehend mitzuteilen und möglichst
gleichwertigen Ersatz zu schaffen.
Sport,
Unterhaltung, Strände
Angebotene Sportmöglichkeiten
verfügen in der Regel über ausreichende Kapazität. Je größer jedoch die
Nachfrage ist, desto eher können Kompromisse und Wartezeiten erforderlich
werden. Nicht alle können gleichzeitig Tennis spielen oder surfen. Bei häufiger
Benutzung werden Anlagen und Geräte auch schneller verschlissen. Bitte erwarten
Sie deshalb keine professionelle Ausrüstung oder Anlage. Ermäßigungen auf Green
Fee bei lokalen Golfplätzen, wie bei manchen Hotels angegeben, gibt es nur bei
Buchung über die Hotelrezeption. Die Höhe der angegebenen Ermäßigungen
entspricht dem Stand bei Drucklegung. Änderungen sind vorbehalten.
Unterhaltungs- und
Animationsprogramme werden entsprechend dem internationalen Publikum nicht
immer in deutscher Sprache angeboten.
Auch ein Swimmingpool muss einmal
gesäubert werden. Hierdurch kann es zu einer vorübergehenden Nichtbenutzbarkeit
kommen. In den meisten Fällen wird aber eine Ausweichmöglichkeit angeboten. Die
Anzahl der Liegen und Sonnenschirme entspricht nicht immer der Zahl der Gäste,
da sich erfahrungsgemäß selten alle Gäste gleichzeitig im Hotelbereich
aufhalten. Die Benutzung der Liegen und Sonnenschirme an der Poolanlage ist
manchmal mit einer Gebühr verbunden, die direkt vom Hotel erhoben wird. Eine
kostenfreie Nutzung können Sie daher nur erwarten, wenn dies ausdrücklich in
der Leistungsbeschreibung vermerkt ist. Ebenso kann es zu Stoßzeiten schon mal
vorkommen, dass man auf einen Tisch im Speisesaal warten muss, da just alle
Gäste zur gleichen Zeit essen möchten.
Die Strände sind fast immer
öffentlich und deshalb für die Allgemeinheit zugänglich. Säuberung und Pflege
der Strände obliegen dann allein der zuständigen Gemeinde. Je nach Witterung
und Lage können Teer- und Tanganschwemmungen oder
Quallen vorkommen.
Andere
Länder – andere Sitten
Dies trifft besonders auf das
Essen zu. Bitte stellen Sie sich auf die landesübliche Küche ein. In südlichen
Ländern wird oft mit viel Öl gekocht und nicht immer alles heiß serviert. Hier
handelt es sich keinesfalls um Nachlässigkeit, sondern um andere
Essgewohnheiten. Das Frühstück in den südlichen Ländern ist meistens
kontinental und die einfachste Mahlzeit am Tag. Die Getränke sind oft besonders
stark gekühlt. Bitte überstrapazieren Sie Ihren Magen nicht schon in den ersten
Urlaubstagen, sondern gewöhnen Sie sich an die fremde Küche und vielleicht
entdecken Sie Ihre Leidenschaft zum Nachkochen der Spezialitäten zu Hause.
Der Mentalität entsprechend wird
in vielen Ländern oft improvisiert. Mangelnde Berufserfahrung im Service wird
oft durch besondere Freundlichkeit ausgeglichen. Hier muss nicht immer alles
ganz perfekt sein. Gerade diese Unbeschwertheit ist es oft, die das
südländische Flair ausmacht. Machen Sie es den Einheimischen doch einfach nach.
Sie werden sehen: Mit etwas Gelassenheit wird der Urlaub nochmal so schön.
Bitte beachten Sie außerdem, dass
der Hotelstandard in einigen Ländern nicht immer der Qualität deutscher Hotels
entspricht. Auch das Essen ist nicht immer mit heimischen Maßstäben zu messen,
dies betrifft sowohl die Qualität als auch die Quantität. In vielen
Zielgebieten behalten sich die Hotelleitungen Taschenkontrollen sowie die
Wegnahme unzulässig mitgebrachter Lebensmittel vor.
Bautätigkeit
Aufgrund der verstärkten
Nachfrage muss in allen Zielgebieten besonders in der Vor- und Nachsaison mit
verstärkter Bautätigkeit gerechnet werden. Da in den meisten Urlaubsländern ständige
Expansionen zu verzeichnen sind, finden auch das ganze übrige Jahr über
Bauarbeiten statt. Dies gilt sowohl für öffentliche wie private Bauvorhaben.
Hier hat der Veranstalter leider nur selten Einfluss. Wir sind bemüht, solche
Bautätigkeiten, die Ihr Urlaubshotel betreffen, rechtzeitig bekanntzugeben.
Gelegentlich können Baustellen aber von heute auf morgen entstehen und lange
ruhende Vorhaben plötzlich wiederbelebt werden.
Bedenken Sie ebenfalls, dass
dort, wo Sie Urlaub machen, andere Menschen ihren täglichen Lebensraum haben.
Es wird gearbeitet, transportiert, gebaut, repariert, gefeiert etc., also ein
ganz normaler Alltag wie bei uns.
Wasser
und Stromversorgung
können in südlichen Ländern
aufgrund von Trockenheit oder auch Streiks schon einmal ausfallen. Solche
Engpässe sind fast immer nur kurzfristig. Defekte und Pannen gibt es in den
weniger technisierten Urlaubsländern wie auch bei uns. Manchmal sind
Ersatzteile nicht so schnell zu besorgen. Beachten Sie bitte, dass die
Stromspannung in einigen Ländern nicht immer 220 Volt beträgt und Sie ggf.
einen Adapter für Elektrogeräte mitnehmen müssen.
Lärm
Besonders in den südlichen
Ländern spielt sich das Leben abends und auch nachts im Freien ab. Mit
entsprechenden Belästigungen, besonders zur Hauptsaison, müssen Sie ggf.
rechnen. Wir bemühen uns, in unseren Ausschreibungen auf Lärmquellen, die über
das erwartbare Maß hinausgehen, aufmerksam zu machen.
All Inclusive
Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie bitte, dass Sie
bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als Erkennungszeichen eine Karte
oder ein nicht abnehmbares Armband erhalten. Bitte tragen Sie dieses während
Ihres Aufenthaltes für das Hotelpersonal gut sichtbar.
Wir hoffen, Ihnen einige
nützliche Informationen für Ihren Urlaub gegeben zu haben. Jetzt können Ihre
Ferien beginnen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei.
Ihr ÖGER TOURS Team
Stand: Dezember 2019