Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Falk Tours DE GmbH (im folgenden Falk Tours DE)
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der Falk
Tours DE nach Maßgabe der die Vertragsleistung bestimmenden Vertragsausschreibung den
Abschluss eines Vertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Vertrag kommt mit Zugang der
schriftlichen Vertragsbestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der Falk Tours
DE beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande.
Vertragsmittler und Dritte sind nicht berechtigt, Bestätigungen im Namen von Falk Tours DE zu
erklären.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
Falk Tours DE vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Anmelder die Annahme ausdrücklich oder schlüssig etwa durch Leistung der Anzahlung auf den
Preis oder durch Antritt erklärt.
2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Kunden und Kinder auf Kreuzfahrten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte
3. Bezahlung
3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Leistungsbestätigung der Falk Tours DE sowie Zugang eines
Sicherungsscheines (bei Pauschalreisen) (vgl. Ziffer 3.4.) wird soweit sich aus der
Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Leistung keine abweichenden Konditionen ergeben
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Leistungspreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9.)
sofort fällig. Der Rest- betrag ist 30 Tage vor Leistungsantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
Falk Tours DE behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Leistungsart die Buchung in der
Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.
3.2. Befindet sich der Kunde mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger
Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist Falk Tours DE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.
3.3. Soweit im Rahmen der Leistungsbestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche
Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an Falk Tours DE geleistet werden.
3.4. Die an Falk Tours DE geleisteten Zahlungen für Pauschalreisen sind gem. § 651k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Leistungsbestätigung/Rechnung übersandt.
3.5. Mit Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Falk Tours DE.
4. Leistungen und Nebenabreden
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der
Leistungsanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene
Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Leistungsbestätigung
von Falk Tours DE. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von
Leistungsträgern wie Hotels sind für Falk Tours DE nicht verbindlich.
4.2. Im Falle altersabhängiger Leistungspreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der
Tag des Leistungsbeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Kunden
zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
4.3. Leistungsmittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der
Leistungsausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der Falk Tours DE
zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Leistungsbestätigung von Falk Tours DE
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen,
für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Unterlagen
5.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform
unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Falk Tours DE.
5.2. Im Falle des Rücktritts vor Leistungsbeginn durch den Kunden ist Falk Tours DE berechtigt, unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung
der Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu
verlangen. Falk Tours DE bedient sich hierzu soweit nicht abweichend vereinbart - der pauschalen
Berechnung der Entschädigung wie folgt:
Nur-Flugtickets, Flugleistungen mit Linienbeförderung, Schiffsleistungen (ohne Nilkreuzfahrt)
bis 120 Tage vor Leistungsbeginn 20%, bis zum 60. Tag vor Leistungsbeginn 50%, bis zum 31. Tag
vor Leistungsbeginn 70%, vom 30. Tag vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsantritts, bei
Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 100%.
Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Leistungen gilt:
bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn keine Stornogebühren, 20 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn
25%, 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 40%, 6 bis 3 Tage vor Leistungsbeginn 70%, ab 2 Tage zum
letzten Werktag vor Leistungsantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Leistungsbeginn 90%
des Gesamtpreises. Für alle neugebuchten Reisen bis 31.Oktober mit Reisezeitraum bis 31.
Dezember 2020 gilt folgende Regelung: eine flexible Umbuchung ist bis 14 Tage vor der ursprünglich
gebuchten Anreise möglich. Die Umbuchung muss im Reisezeitraum bis 31. Oktober 2021 liegen.
5.3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Falk Tours DE kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.
5.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Leistungs-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die
Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
5.5. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher,
Bahntickets oder ähnliches an Falk Tours DE unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht
unverzüglichen Rückgabe behält sich Falk Tours DE vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den
Kunden weiterzubelasten.
5.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Leistungen sind in der Regel nicht
möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Leistungsbeginn bleibt dem Kunden unbenommen.
5.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Kunden, wird ein Bearbeitungsentgelt von
€ 30, pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder
Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Kunden oder auf die
nachträgliche Änderung des Namens des Kunden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass Falk Tours
DE keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten. Durch
den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B.
Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Kunden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.
5.8. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um
einen rechtzeitigen Zugang der Unterlagen beim Kunden durch postalischen Versand zu
gewährleisten und ist dies für die Durchführung der Leistung erforderlich, ist Falk Tours DE berechtigt,
an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Unterlagen zu veranlassen.
Das hierfür durch Falk Tours DE berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15,– pro Ticket bzw.
Unterlagen hat der Kunde zu tragen. Der Nachweis, dass Falk Tours DE keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden vorbehalten.
6. Rücktritt durch Falk Tours DE
6.1. Falk Tours DE ist berechtigt, vom Vertrag bis 30 Tage vor Leistungsantritt zurückzutreten, wenn
eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der
Leistungsbeschreibung und der Leistungsbestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die
Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.
6.2. Der Leistungspreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Kunde nicht von
einem Ersatzangebot Gebrauch macht.
7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch
genommene Leistungen
7.1. Falk Tours DE behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus
Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
und Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Leistung nur durch den Einkauf
zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
7.2. Falk Tours DE behält sich vor, den vereinbarten Leistungspreis nachträglich zu erhöhen, um
damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der
Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle
einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung
und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Falk Tours
DE den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag
vor Leistungsantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Leistungspreises ist der
Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleich- wertigen anderen Leistung zu verlangen, soweit Falk Tours DE in der Lage ist,
eine entsprechende Leistung aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch Falk Tours DE dieser gegenüber geltend
zu machen.
Schriftform wird empfohlen.
7.3. Falk Tours DE ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss
not- wendig werden sollte, und dieser Umstand nicht wider Treu und Glauben durch Falk Tours DE
herbei geführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere
zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
7.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht bzw.
nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
7.5. Der Nichtantritt der Leistung oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den
Kunden lässt den Anspruch von Falk Tours DE auf den Leistungspreis grundsätzlich unberührt. Falk
Tours DE wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in
Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den
Kunden weiterzuleiten.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Leistungsbestätigung - insbesondere die
Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle
Abweichungen zur Buchung oder Unrichtigkeiten umgehend der Falk Tours DE zu melden.
8.2. Der Kunde hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Leistungsantritt zugehenden
Leistungsdokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Leistungsbestätigung zu
prüfen. Sollten dem Kunden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Unterlagen wie etwa Flugtickets
o- der Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Unterlagen
von der Leistungsbestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit Falk Tours DE in Verbindung
zu setzen.
8.3. Sollte der Kunde selbst oder über einen Leistungsmittler noch weitere Anschlussbeförderungen
buchen, so hat der Kunde diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der
Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls
hat der Kunde bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die genauen Zeiten
bereits bekannt sind. Der Kunde hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei
Buchung von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt, empfohlen.
8.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen
Flugzeiten aus der Leistungsbestätigung vor.
8.5. Im Rahmen von Flugleistungen haben sich Kunden mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Kunden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail
and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung
angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.
8.6. Der Kunde hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch
frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Unterlagen ergebenden
Agentur vor Ort zu informieren.
8.7. Der Kunde stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten
insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor
Leistungsbeginn regelmäßig erreichbar ist.
8.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige
zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Gepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu
führen.
9. Leistungsversicherungen
In den Leistungspreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Leistungsversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Leistungsrücktrittskosten-, Leistungshaftpflicht-,
Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung.
Bei Abschluss einer Leistungsversicherung durch Vermittlung der Falk Tours DE kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der
Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande.
Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die
mit der Anzahlung auf den Leistungspreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich
aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber
der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.
10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung,
Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung
10.1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Kunde
verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft
unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so
kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz)
gegen Falk Tours DE geltend gemacht werden können.
Eine Kündigung des Vertrages nach § 651e BGB durch den Kunden ist erst zulässig, wenn Falk Tours
DE eine ihr vom Kunden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Falk Tours DE
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt wird.
10.2. Mängel sind bei Pauschalleistungen grundsätzlich der örtlichen Leistungsleitung anzuzeigen.
Eine An- zeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Leistungen mit
individuellem Leistungsverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Leistungen ohne örtliche
Leistungsleitung (z.B. Städteleistungen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen
Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten
Kontaktinformationen sind den Unterlagen zu entnehmen.
10.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehen- den Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugleistungen verloren geht
oder beschädigt wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
durchführenden Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist die Leistungsleitung zu
verständigen.
10.4. Die Leistungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.
10.5. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Vertrag
nach §§ 651c bis 651f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Falk Tours DE herbeigeführt worden
ist beziehungsweise Falk Tours DE allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist und keine vertragswesentliche Verpflichtung von Falk Ravel DE betroffen ist, wird die
vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt. Etwaig darüber
hinaus- gehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
12. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Kunden, der Verspätung von Kunden und/oder Gepäck sowie der Zerstörung,
des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens
oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter
www.falktravel.de unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Kunden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Kunden auf See unterliegt im Falle des Todes
oder der Körperverletzung von Kunden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust
oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Kunden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust
oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von
Beförderern von Kunden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und
Rechte des Kunden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.Falk Tours DE unter dem
Stichpunkt „Kundeninformationen".
14. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen anderer Kunden oder Leistungsteilnehmer ist ausgeschlossen, es
sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch
für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn
abgetreten haben.
15. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen
15.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Kunde
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es
sei denn, Falk Tours DE hat den Kunden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen
gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird. Kunden mit hiervon
abweichen- der Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen
Konsulat erfragen. Falk Tours DE empfiehlt, dass sich Kunden rechtzeitig z.B. bei den
Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
15.2 Falk Tours DE ist verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern
die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen
Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die
Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert Falk Tours DE den Kunden vor Vertragsschluss über
die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft
feststeht, stellt Falk Tours DE sicher, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie
möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1 Für Verträge über Leistungen nach § 651a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet
gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 4 a) BGB das Widerrufsrecht nach § 312g BGB keine Anwendung.
16.2 Die Falk Tours DE zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen
Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet
und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der
Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten
unter der am Ende angegebenen Adresse der Falk Tours DE widersprechen.
Veranstalter:
Stand: September 2020
Falk Tours DE GmbH
Kistlerhofstraße 70, Gebäude 60/160, 81379 München