Allgemeine Reisebedingungen – AGB und Datenschutzerklärung
der LMX Touristik GmbH
— gültig für Buchungseingang ab 01.12.2022 —
Lieber Reisekunde,
dies sind die Reisebedingungen Ihrer Reiseveranstalterin LMX Touristik GmbH (nachfolgend Veranstalterin). Uns liegt als gewissenhafter und seriöser
Reiseveranstalterin am Herzen, dass Ihre Reise gelingt. Wir sind als Veranstalterin in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Unsere Reisen sind im
Europäischen Raum buchbar. Unsere Allgemeinen Reisebedingungen orientieren sich deshalb an der so genannten Pauschalreise-Richtlinie (RICHT-
LINIE (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015) und deren Umsetzung in das nationale Recht.
Bei Abschluss einer Online-Buchung erhalten Sie diese Reisebedingungen auch erneut per Email zusammen mit ihrer Reisebestätigung. Wir empfehlen
allen Reisekunden, die eine Online-Buchung vornehmen, nach jedem Buchungsvorgang dringend den sogenannten „Spam-Ordner“ im Auge zu behalten.
Gegebenenfalls können wichtige Mitteilungen zur fälschlicherweise dort eingeordnet werden.
Bei unseren Reiseverträgen gelten nachfolgende Allgemeine Reisebedingungen.
Für Produkte der LMX Touristik GmbH Flex Marke „LMX Touristik Flex“ (LMXF) gelten abweichend zu diesen Allgemeinen Reisebedingungen geson-
derte Konditionen bei Anzahlung (Zi󰀨. 3), Umbuchung (Zi󰀨. 6) und Rücktritt (Zi󰀨. 7) wenn diese vor der Buchung mitgeteilt werden, da diese Produkte auf
einem anderen Buchungskonzept basieren. Im Übrigen gelten auch hier die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen.
Inhalt:
1. Abschluss und Inhalt des Reisevertrags, Vertragspartner, Kommunikationsweg
1.1 Mit der Buchung der Reise bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.2 Der Inhalt des Angebots des Kunden auf Abschluss des Reisevertrags bestimmt sich nach den Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschrei-
bungen der Veranstalterin. Die Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen von Reisevermittlern oder anderen Reiseveranstaltern sind
hingegen nicht maßgeblich.
1.3 Der buchende Kunde ist auch der „Reiseanmelder“. Der Reiseanmelder ist in jedem Fall Vertragspartner der Veranstalterin. Deshalb haftet der
Reiseanmelder auch für den gesamten Reisepreis und somit für alle mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reiseanmelder
ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten der Reiseteilnehmer.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt die Veranstalterin dem Kunden eine Reisebestätigung aus. Die Übersendung kann
insbesondere bei Online-Buchungen auch elektronisch erfolgen.
1.5 Für Kinder- und Seniorenermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Der Umfang der Ermäßigung ergibt sich
aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
1.6 Die mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer können neben dem Reiseanmelder Vertragspartner der Veranstalterin werden, wenn
der Reiseanmelder die Reiseteilnehmer vertritt.
1.7 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Kunden bei der Veranstalterin gebucht werden. Das
Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00 € pro Person und Woche.
2. Leistungen, wichtige Reiseinformationen und besondere Hotelkonditionen
Die Leistungserbringung durch die Veranstalterin erfolgt unter folgenden Kriterien:
2.1 Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf die wichtigen Reiseinformationen hin, die der Kunde unter www.lmx.info abrufen kann. Hierin werden
allgemeine Buchungsinformationen angeboten und Besonderheiten zu Buchungen in Nebensaisonzeitenaufgezeigt. Auch allgemeine Flug- und
Flughafeninformationen werden erörtert. In der dort weiterhin enthaltenen Abteilung „FAQ“ werden häug gestellte Fragen zu Reisen beantwortet.
Informationen über Einreisbestimmungen und die für den Kunden zuständige Reiseleitung werden auch mit Übersendung der Reiseunterlagen
mitgeteilt.
2.1.1 Unterkunft
Die Unterkunft ist so zur Verfügung zu stellen, wie sie in der Hotelbeschreibung der Veranstalterin beschrieben wurde.
2.1.2 Flüge
Die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wird dem Kunden durch die Veranstalterin mitgeteilt, sobald diese feststeht. Im
Rahmen der Rechnung/Reisebestätigung werden jedenfalls die voraussichtlichen Flugdaten mitgeteilt. Sofern es aufgrund von Flugände-
rungen oder Verlegungen erforderlich wird, dass das Luftfahrtunternehmen gewechselt wird, wird dies dem Kunden mitgeteilt.
Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im
Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.
2.2 Die Reiseveranstalterin weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt,
die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Reiseland oder außerhalb des EU-Auslandes haben. Daher gelten die Preise der Veranstalterin
ausdrücklich für die Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthalts-
erlaubnis für diese Länder sind. Die Reiseveranstalterin hat auf diese Bestimmungen in den Unterkünften keinen Einuss. Für Reisende mit
ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden.
1. Abschluss des Reisevertrags, Vertragspartner, Kommunikationsweg
2. Leistungen, wichtige Reiseinformationen und besondere
Hotelkonditionen
3. (An-) Zahlung und Fälligkeit des Reisepreises und Übersendung
der Reiseunterlagen in körperlicher Form, Mahnungen
4. Erhöhung und Senkung des Reisepreises, Voraussetzungen
und Umfang; Änderung anderer Vertragsbedingungen
5. Rücktritt der Veranstalterin vom Reisevertrags
wegen Zahlungsverzugs des Kunden
6. Umbuchungen, Änderungswünsche und Vertragsübertragung
7. Rücktritt durch den Kunden und Entschädigung der Veranstalterin,
Stornierungspauschale, nicht in Anspruch genommene Leistungen
8. Haftungsbeschränkung der Reiseveranstalterin
9. Mängelanzeige durch den Kunden
10. Pass-, Visa- Gesundheitsbestimmungen
11. Teilzahlung und Bonitätsprüfung, Datenschutz durch
Creditreform Boniversum GmbH
12. Datenschutzverpichtung der Veranstalterin bei Buchung und
Durchführung der Reise sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz
in einem anderen Mitgliedsstaat
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle
3. (An-)Zahlung und Fälligkeit des Reisepreises und Übersendung der Reiseunterlagen in körperlicher Form, Mahnungen
3.1 Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für die Bezahlung des Reisepreises.
3.2 Die Veranstalterin leistet Sicherheit für die Erstattung aller von Reisekunden oder in deren Namen geleisteten Zahlungen, sofern die betre󰀨enden
Leistungen infolge der Insolvenz der Reiseveranstalterin nicht erbracht werden. Soweit die Beförderung von Personen im Pauschalrei-severtrag
inbegri󰀨en ist, leistet die Reiseveranstalterin auch Sicherheit für die Rückbeförderung der Reisenden; die vorstehenden Verpichtungen ergeben
sich aus Art. 17 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302. Die Veranstalterin kann grundsätzlich Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise
nur verlangen, wenn diese Sicherheit erbracht ist.
3.3 Nach Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Ein Verzug des Kunden tritt nicht ein, bevor ein Nachweis
der Sicherheitsleistung im Sinne des Art. 17 der (RICHTLINIE (EU) 2015/2302 erbracht wurde.
3.4 Die Anzahlung betragt bei Produkten der LMX Touristik GmbH mit Ausnahme von Produkten der Marke Suntrips
bei Pauschalreisen 35 % des Reisepreises, im Buchungssystem der Veranstalterin, betragen die von der Veranstalterin unmittelbar
nach Buchung durch den Kunden an die Fluggesellschaft zu zahlenden Ticketkosten regelmäßig 35 % des Reisepreises. Dieser
regelmäßige Anteil der Ticketkosten kann auf Verlangen anhand der durchschnittlichen Geschäftszahlen des zurückliegenden
Kalenderjahres von der Veranstalterin dargelegt werden. Das Buchungsprinzip „Dynamic-Packaging“ wird unter Zi. 7 zu Ihrer
Information näher erläutert,
bei Nur-Hotel-Buchungen 30 % des Reisepreises,
bei Nur-Flug-Buchungen-Buchungen ist der Gesamtpreis in voller Höhe sofort fällig.
Die Anzahlung bei Produkten der Marke Suntrips beträgt
bei Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen 20 % des Reisepreises,
bei Nur-Flug-Buchungen-Buchungen ist der Gesamtpreis in voller Höhe sofort fällig.
3.5 Zahlungen im SEPA-Basislastschriftverfahren
Hat der Kunde das SEPA-Basislastschriftverfahren als Zahlungsmethode gewählt, so erfolgt die Belastung der Anzahlung zwei (2) Bankarbeits-
tage nach Datum der Reisebestätigung unter Angabe der Mandatsreferenz gleich Buchungsnummer und der Gläubiger-Identikationsnummer:
DE86ZZZ00000615729. Mit den gleichen Angaben wird die Restzahlung 30 Tage vor Abreise fällig und wird dem Kundenkonto einen (1)
Bankarbeitstag nach der Fälligkeit belastet. Kosten für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Kunden soweit die Rücklastschrift nicht durch die
Reiseveranstalterin verursacht wurde.
3.6 Sofern aufgrund eines Zahlungsverzugs des Kunden von der Veranstalterin zusätzliche Aufwendungen, etwa für die Hinterlegung von Reiseunter-
lagen oder Expressversendungen, getätigt wurden, sind diese vom Kunden zu tragen.
3.7 Für Mahnschreiben auf den Reisepreis oder Stornierungskosten kann die Reiseveranstalterin pro Schreiben dem Kunden zusätzlich 2,50 € in
Rechnung stellen.
4. Erhöhung und Senkung des Reisepreises, Voraussetzungen und Umfang; Änderung anderer Vertragsbedingungen
4.1 Die Veranstalter hat in folgenden Fällen die Möglichkeit, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen:
Wenn eine Erhöhung der Personenbeförderungskosten eingetreten ist, etwa aufgrund höherer Treibsto󰀨-, Energie- oder Energieträgerkosten
oder
eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
Luftverkehrssteuern oder
Änderungen des geltenden Wechselkurses für Leistungen, wie Hotelkosten, die die vertragsgegenständliche Pauschalreise betre󰀨en, zu einer
Steigerung des für diese Leistung gegenüber dem Leistungserbringer von der Veranstalterin zu zahlenden Entgelts geführt hat.
4.2 Die Veranstalterin ist im Fall der nach Vertragsschluss eingetretenen Erhöhung der Personenbeförderungskosten berechtigt, aufgrund dieser
Mehrkosten den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz eines des Reiseteilnehmers bezieht. Dann kann die Veranstalterin von dem
Kunden diesen Erhöhungsbetrag verlangen.
Sofern von dem Beförderungsunternehmen, insbesondere Fluggesellschaften oder Zwischenhändlern von Flugleistungen, erhöhte Preise pro
Beförderungsmittel gefordert werden, werden diese zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-
rungsmittels geteilt. Nur die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
4.3 Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Steuern und Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben (Kurtaxen),
Hafen-, Flughafengebühren oder Luftverkehrssteuern, kann die Veranstalterin den Reisepreis um den erhöhten und von ihr zu zahlenden Betrag
heraufsetzen. Gleiches gilt, wenn eine Änderung des Wechselkurses zu einer Erhöhung für vertragsgegenständliche Reiseleistungen führt.
4.4 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den Anforderungen des Art. 10 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 sowie dem Regelungsgehalt
der Richtlinie im Übrigen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.5 Die Veranstalterin unterrichtet den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe;
hierbei wird die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt.
4.6 Der Kunde kann von der Veranstalterin eine Senkung des Reisepreises verlangen wenn und soweit sich die in Zi󰀨. 5.1–5.3 genannten
Preise, Steuern und Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten
für die Veranstalterin führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von der Veranstalterin zu
erstatten. Die Veranstalterin darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Sie hat
dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.7 Im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises liegt darin ein Angebot der Veranstalterin an den
Kunden zu einer Änderung des Reisevertrags. Die Veranstalterin kann in diesem Fall von dem Kunden verlangen, dass dieser innerhalb einer
angemessenen Frist entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf dieser Frist gilt
das Angebot zur Änderung des Reisevertrags als angenommen. Wahlweise kann die Veranstalterin dem Kunden statt einer Preiserhöhung auch
die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
4.8 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann die Veranstalterin einseitig nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Die Veranstal-
terin hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird. Insoweit wird auf Art. 11 der RICHT-
LINIE (EU) 2015/2302 verwiesen.
Die folgende Zi. 5 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutz-
gesetzes unterfallen.
5. Rücktritt der Veranstalterin vom Reisevertrags wegen Zahlungsverzugs des Kunden
5.1 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich die Veranstalterin vor, vom
Reisevertrag zurückzutreten.
Voraussetzung ist, dass die Veranstalterin dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung
einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat.
5.2 Für den Fall des Rücktritts wird die Veranstalterin ihren Schaden in Hohe der tatsächlichen Stornierungskosten oder in Höhe der Stornierungs-
kostenpauschale nach Zi󰀨. 8.3. geltend machen.
5.3 Dem Kunden bleibt es im Fall der Geltendmachung der Stornierungspauschale unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer
Schaden der Veranstalterin eingetreten ist.
5.4 Im Fall des aufgrund schuldhaften Zahlungsverzugs erfolgten Rücktritts ist die Veranstalterin dazu berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschä-
digung in Hohe von 15,00 € pro Reiseteilnehmer dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn die Veranstalterin den tatsachlich angefallenen
Stornierungsschaden geltend macht.
6. Umbuchungen, Änderungswünsche und Vertragsübertragung
6.1 Es besteht bei Änderungswünschen des Kunden kein Anspruch auf Änderung der Reiseleistung.
6.1.1 Sofern durch den Kunden eine Umbuchungsanfrage gestellt wird, teilt die Veranstalterin diesem die Mehrkosten einer Umbuchung mit,
sofern eine Umbuchung nach dem Programm der Reiseveranstalterin in Betracht kommt. Die Umbuchungskosten setzen sich zusammen
aus den Mehrkosten, die der Veranstalterin aufgrund der Umbuchung entstehen sowie einem Bearbeitungsentgelt in Höhe von bis zu
30,00 € je Reiseteilnehmer.
6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in
die Rechte und Pichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
6.2.1 Sofern eine Anfrage auf Vertragsübertragung vom Kunden gestellt und durchgeführt wird, ist vom Kunden unbeschadet etwaiger Umbu-
chungskosten ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € je Reiseteilnehmer vom Kunden zu zahlen.
Die folgende Zi. 7 gilt nicht bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, die dem Anwendungsbereich des österreichischen Konsumentenschutz-
gesetzes unterfallen.
7. Rücktritt durch den Kunden und Entschädigung der Veranstalterin, Stornierungspauschale, nicht in Anspruch genommene Leistungen
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, Art. 12 Abs. 1 der RICHTLINIE (EU) 2015/2302). Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären
Die Veranstalterin weist ausdrücklich auf ihr Buchungsprinzip „Dynamic-Packaging“ hin. Diese Methode Pauschalreisen zusammen-
zustellen verwendet die Veranstalterin durchgehend, mit Ausnahme der Marke SunTrips. Bei Reisen der Marke SunTrips wird dieses
Buchungsprinzip nicht verwendet.
Charakteristisch für das sogenannte „Dynamic-Packaging“ ist, dass die Reiseleistungen durch die Veranstalterin zum Zeitpunkt
der verbindlichen Reisebuchung quasi in „Echtzeit“ auf den Namen der angegebenen Reiseteilnehmer gebucht werden. Damit ein
möglichst günstiger Gesamtreisepreis erzielt werden kann, werden insbesondere Tarife von Fluglieferanten gebucht, weiche in der
Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte auf andere Personen umbuchbar bzw. nach Stornierung erstattbar sind. Auch Hotel- und
Transferkosten können hiervon betro󰀨en sein und nicht bzw. nur gegen hohe Stornierungsgebühren storniert werden. Schließlich
können auch Provisionsansprüche von Reisevermittlern nach einer Kündigung des Kunden bestehen bleiben.
7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert die Veranstalterin ihren Anspruch auf den Reisepreis. Die Veranstalterin kann aber eine
angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die Veranstalterin kann ihren Anspruch auf Entschädigung entweder nach
den tatsachlich angefallenen Stornierungskosten oder nach der Stornierungskostenpauschale bestimmen, die nachfolgend naher erläutert wird.
7.2.1 Die Veranstalterin weist darauf hin, dass in Erwägungsgrund 31 der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 Beispiele für unvermeidbare
außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 12 Abs. 2 RICHTLINIE (EU) 2015/2302 genannt sind, die den Reisenden zum kostenfreien
Rücktritt vor Reisebeginn berechtigen. Genannt ist unter anderem der „Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel“. Der Wortlaut
der Richtlinie erfordert den „Ausbruch“, also das Aufkommen der Krankheit. Wenn die Krankheit bereits zum Zeitpunkt der Buchung
ausgebrochen war, ist nicht von einem Aufkommen auszugehen. Die Krankheit hat in diesem Fall bereits bestanden.
7.3 Die Veranstalterin kann den Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes
des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung
der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Veranstalterin eingeht. Der Kunde
ist berechtigt, nachzuweisen, dass in seinem Fall keine oder geringere Kosten entstanden sind und die Veranstalterin, dass ein die Rücktritts-
pauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist.
Die Stornopauschalen der LMX Touristik mit AUSNAHME von Produkten der Marke SunTrips gestalten sich wie folgt:
a) Flugpauschalreisen
Aufgrund des unter 7.1. dargelegten Buchungsprinzips »Dynamic-Packaging«, gelten folgende Stornopauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,
ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.
Im Fall des Nichtantritts der Reise ist die Veranstalterin dazu berechtigt, zusätzliche Bearbeitungskosten des ausführenden Luftfahrtunterneh-
mens vom Kunden ersetzt zu verlangen, wenn diese der Veranstalterin von der Airline berechtigterweise in Rechnung gestellt werden.
b) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende bei der Veranstalterin nur den Flug ndet im Verhältnis zwischen der Veranstalterin und Kunden die Stornopauschalen aus
den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung.
Sofern der Kunde die Stornierung nicht unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft vornimmt, sondern die Veranstalterin die Stor-
nierung vornehmen lässt, fällt eine zusätzliche Stornierungspauschale zugunsten der Veranstalterin an, in Hohe von 15 Prozent des
Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
c) Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornosta󰀨eln. Sofern bei Buchung keine
Individuellen Stornosta󰀨eln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,
ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,
ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 90 % des Reisepreises.
Die Stornopauschalen Produkte der Marke SunTrips gestalten sich wie folgt:
a) Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 %,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 85 % des Reisepreise
Im Fall des Nichtantritts der Reise ist die Veranstalterin dazu berechtigt, zusätzliche Bearbeitungskosten des ausführenden Luftfahrtunterneh-
mens vom Kunden ersetzt zu verlangen, wenn diese der Veranstalterin von der Airline berechtigterweise in Rechnung gestellt werden.
b) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende bei der Veranstalterin nur den Flug ndet im Verhältnis zwischen der Veranstalterin und Kunden die Stornopauschalen aus
den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung.
Sofern der Kunde die Stornierung nicht unmittelbar gegenüber der Fluggesellschaft vornimmt, sondern die Veranstalterin die Stor-
nierung vornehmen lässt, fällt eine zusätzliche Stornierungspauschale zugunsten der Veranstalterin an, in Hohe von 15 Prozent des
Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
c) Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornosta󰀨eln. Sofern bei Buchung keine
Individuellen Stornosta󰀨eln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 %,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 %,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt/Nichterscheinen 85 % des Reisepreises.
8. Haftungsbeschränkung der Veranstalterin
Die Haftung der Veranstalterin für Schaden, die
keine Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt werden
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9. Mängelanzeige durch den Kunden
9.1 Der Reisende teilt dem Veranstalter jede während der Erbringung der in dem Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen
bemerkte Vertragswidrigkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich mit.
9.2 Die Mängelanzeige durch den Reisekunden hat gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur der Veranstal-
terin, der Veranstalterin selbst oder der Reisevermittlerin zu erfolgen. Die Reiseveranstalterin unterrichtet den Kunden vor oder bei
Antritt der Reise über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Reiseagentur.
10. Pass-, Visa- Gesundheitsbestimmungen
10.1 Die Veranstalterin steht dafür ein, Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zustän-
dige Konsulat Auskunft.
10.2 Allen Kunden empehlt die Veranstalterin erforderliche Visa bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung frühestmöglich zu beantragen, damit
ihre Erteilung und die gegebenenfalls erforderliche Übersendung rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen können. Die Veranstalterin haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa.
10.3 Dem Kunden wird empfohlen, die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie dessen allgemeine Handlungshinweise zum Reiseziel zu
beachten. Diese Informationen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.
11. Teilzahlung und Bonitätsprüfung, Datenschutz durch Creditreform Boniversum GmbH
Die Veranstalterin prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei
Bestandskunden die Bonität. Dazu arbeitet die Veranstalterin mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen,
von der die Veranstalterin die dazu benötigten Daten erhält. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilt die Veranstalterin dem Kunden bereits
vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen
gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kre-
ditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß-
und Einzelhandelsrmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
mungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung
für Adress-Handelszwecke genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die
Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung
der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis
dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardver-
tragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre
Kenntnis für die Erbringung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst
drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. In Falle der Erle-
digung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß
§ 882e ZP0 nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs.
1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,
Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicher-
ten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort
festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre
Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum
gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit
der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sofern Sie Einwände, Wünsche oder
Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird
Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boni-
versum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren. Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen
gespeichert hat, stammen aus öentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben
bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert ießen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise
Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten ießen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum
Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kre-
ditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen,
können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbei-
tet. Wenn Sie der Verarbeitung dieser Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr ver-
arbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner
in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131/36845560, Fax: 02131/36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de
12. Datenschutzverpichtung der Veranstalterin bei Buchung und Durchführung der Reise sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung
Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Buchung übermittelt, werden von der Veranstalterin nur erhoben, gespeichert, verarbeitet
und an die Leistungsträger der Veranstalterin übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisever-
trages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten nden
sich in der Datenschutzerklärung unterhalb dieser AGB der Veranstalterin.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, als dem Sitz der Veranstalterin
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben als dem Sitz der Veranstalterin, kann durch die
Veranstalterin verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspichten
für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der
Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im
Einzelfall und wird gegenüber dem betro󰀨enen Unionsbürger begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Veranstalter, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Reiseveranstalter: LMX Touristik GmbH, Walter-Kohn-Str. 4D, 04356 Leipzig
15.2 Die Veranstalterin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpichtet und nimmt an diesen
auch nicht teil. Der Veranstalterin weist für alle Reisevertrage, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungsplattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
15.3 Gemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union ist die Veranstalterin verpichtet, über die Identität des ausfüh-
renden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: »Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg
den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der
Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet
wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betre󰀨enden Flüge tätig wird.
Datenschutzerklärung der LMX Touristik GmbH
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten
sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
LMX Touristik GmbH
Walter-Köhn-Strasse 4d
04356 Leipzig
Deutschland
Tel.: +49 341 909 87 40
E-Mail: datenschutz@lmx-touristik.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Wolfgang Schneider
Wolfgang Schneider data-protection-hannover
Lange Weihe 39A
30880 Laatzen
Deutschland
E-Mail:
Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre und Ihre privaten Daten.
Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie
den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getro󰀨en,
die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden.
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Daten wir warum speichern, wie wir sie verwenden und welches Widerrufsrecht Sie haben.
Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig durchzulesen.
1. Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck
1.1 Erheben personenbezogener Daten
Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird
diese nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders geschützten Servern gespeichert. Der Zugri󰀨 ist nur
wenigen besonders befugten Personen möglich.
Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder
Ihre E-Mail-Adresse.
1.2 Verwendungszweck
Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
• Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen, inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;
• Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren.
2. Datensicherheit
Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union
gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über das Internet
übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern sonstigen Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen
Verlust, Zerstörung, Zugri󰀨, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten
bei uns verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS (Transport Layer Security).
Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem
Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten
mitgelesen werden.
Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen
Informationen den Postweg empfehlen:
LMX Touristik GmbH
Walter-Köhn-Strasse 4D
04356 Leipzig
3. Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpichtet.
Dabei kann es sich insbesondere um die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung
geistiger Eigentumsrechte handeln.
4. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des
Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in
Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber
vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder
gelöscht.
6. Rechte der betro󰀨enen Person
6.1 Recht auf Bestätigung
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betre󰀨ende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Möchten Sie dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
6.2 Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine
Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber Ihnen zugestanden:
• das Recht auf Auskunft umfasst:
Verarbeitungszwecke
die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
– die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten o󰀨engelegt worden sind oder noch
o󰀨engelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen.
die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Fest-
legung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage konkret beantwortet werden kann
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsndung einschließlich Proling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und –
zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten
Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie
• falls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden:
Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation über-
mittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit
der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutz-
beauftragten wenden.
6.3 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betre󰀨ender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen
das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch
mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
6.4 Recht auf Löschung (Das Recht vergessen zu werden)
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betre󰀨enden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer
der folgenden Gründe zutri󰀨t und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
• Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig
sind.
Die betro󰀨ene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2
Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Die betro󰀨ene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten
Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betro󰀨ene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
• Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der
Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
• Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutri󰀨t und Sie die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen
möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm
beauftragter Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von uns ö󰀨entlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO
zur Löschung der personenbezogenen Daten verpichtet, so tre󰀨en wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der
Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die
verö󰀨entlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie von diesen anderen für die Datenverarbeitung
Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu Ihren personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen Ihrer personen-
bezogenen Daten verlangt haben, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Datenschutzbeauftragter oder ein von ihm beauftragter
Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
6.5 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
• Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns als dem Verantwortlichen
ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
• Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, Sie lehnen die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangen stattdessen die Einschränkung
der Nutzung der personenbezogenen Daten.
Wir als Verantwortlicher benötigen die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, Sie als betro󰀨ene Person
benötigen diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
• Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob unsere berechtigten
Gründe gegenüber Ihnen als betro󰀨ener Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und Sie die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespei-
chert sind, verlangen möchten, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragte
oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
6.6 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betre󰀨enden personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne
Behinderung durch uns, als Verantwortlichem dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die
Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag
gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im ö󰀨entlichen Interesse liegt oder in Ausübung ö󰀨entlicher Gewalt erfolgt, welche uns als
dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner haben Sie bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, zu erwirken, dass die
personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch
machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit können Sie jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten.
6.7 Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen eine Verarbeitung Sie betre󰀨ender
personenbezogener Daten, welche aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe
für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten gegenüber überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betre󰀨ende Verarbeitung personen-
bezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs.
1 DSGVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im ö󰀨entlichen Interesse liegenden
Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Es steht Ihnen ferner frei,
im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht
mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezikationen verwendet werden.
6.8 Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchten Sie Ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten
wenden.
7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen
bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie
sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für die Erfüllung eines Reisevertrages, die Erbringung einer
sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbei-
tungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistun-
gen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpichtung, durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird,
wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte
die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betro󰀨enen Person oder einer anderen
natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb oder ein Teilnehmer an unseren Reisen
verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt,
ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO beruhen. Letztlich
könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner
der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder
eines Dritten erforderlich ist, sofern Ihre Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns
insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Au󰀨assung,
dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn Sie ein Kunde von uns sind (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer
Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss;
Verpichtung der betro󰀨enen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der
Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder
sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich
sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.
Sie sind beispielsweise verpichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen Vertrag abschließt.
Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer
Bereitstellung personenbezogener Daten durch Sie können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter
klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den
Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereit-
stellung der personenbezogenen Daten hätte.
10. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsndung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsndung oder ein Proling.
11. Kontakt:
Wenn Sie eines der vorgenannten Rechte ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Daten für Abrechnungs- und
buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.
Sollten Sie Kommentare oder Anregungen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben,
wenden Sie sich bitte ebenfalls per E Mail an uns: datenschutz@lmx-touristik.de
Stand/gültig ab: 01.12.2022
Diese AGB/Datenschutzerklärung ersetzen die AGB vom 14.02.2022