Für den reibungslosen Ablauf und die Organisation Ihrer Reise ist es erforderlich, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der JT Touristik GmbH, im Folgenden JT genannt. Sie gelten ergänzend zu dem § 651 ff. BGB. Mit Ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese AGB an.
1.1
Mit der Anmeldung bieten Sie JT den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung der Reise kann über das Internet,
per Fax oder telefonisch erfolgen.
1.2 Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung über die Regelung
von Ziffer 5.1 hinausgehend ab, so liegt ein neues Angebot von JT
vor, an das JT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn
Sie JT innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären, was
auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch
Reiseantritt geschehen kann.
2.1
Der Reisepreis kann per Überweisung, Lastschrift (nur deutsches
Konto möglich) oder Kreditkarte bezahlt werden.
2.2
Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden
grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse
vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post
versandt. Ein Sicherungsschein wird nicht bei Buchung einer
Einzelleistung versendet z.B. „Nur-Hotel“ Buchung mit
Eigenanreise oder „Nur-Flug“ Buchung.
2.3 Die
Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an JT, auch wenn die
Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche
Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung
ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort
genannte Kontoverbindung zu leisten.
2.4 Bei Zahlungen per
Überweisung ist nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung
und Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro pro
Reiseteilnehmer, sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter
Anzahlung ist mit Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor
Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.5 Bei
Zahlung mit Kreditkarte (MasterCard/VISA/American Express) oder per
Lastschrift (nur deutsches Konto möglich) wird nach Erhalt der
Rechnung/Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheines der Gesamtpreis sofort und einmalig der
Kreditkarte bzw. dem Konto belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte
(MasterCard/VISA/American Express) oder per Lastschrift ist eine
Abbuchung pro Reisebuchung möglich! Bei Zahlung mit Kreditkarte
fällt zusätzlich zum angezeigten Reisepreis eine Gebühr
von 15,00 Euro pro Buchung an. Eine Zahlung per Lastschrift ist nur
45 Tage vor Abreise möglich.
2.6 Im Fall der nicht
fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder
Restzahlung behält sich JT nach Mahnung mit Fristsetzung vor,
ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben bzw. im Falle eines die
Reiseleistung nicht nur unerheblich betreffenden Zahlungsrückstandes
Rücktritt zu erklären und Schadensersatz gemäß
Ziffer 6.2 zu verlangen.
2.7. Bei kurzfristigen Buchungen (ab
7 Tagen vor Reiseantritt) kann die Rechnung nur per Überweisung
oder Kreditkarte (15,00 Euro Gebühr pro Buchung) bezahlt
werden.
2.8. Ab der ersten Mahnung berechnen wir für jede
weitere Mahnung eine Gebühr von 5,00 Euro.
3.1
Die Leistungsverpflichtung von JT ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für
den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter
Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltenen
Hinweise und Erläuterungen. Soweit durch den Kunden bei der
Buchung Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für
JT nicht verbindlich, wobei JT sich bemühen wird, diesen
Wünschen nachzukommen.
3.2 Wesentliche ändernde
oder ergänzende Vereinbarungen zum Reiseinhalt gem. Ziffer 3.1
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit JT. Sie
sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3
Alle in der Reiseausschreibung genannten Preise sind in EURO
angegeben und gelten je Person.
4.1
Reiseunterlagen werden nach der Restzahlung bzw. Zahlung des
Gesamtpreises, spätestens 7 Tage vor der Abreise per E-Mail
versandt. Bei elektronischen Flugtickets (E-Ticket) werden keine
Papiertickets ausgehändigt. Bei E-Tickets wird mit der
Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey)
per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen
Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes
(Filekey) direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen
Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der
Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Falls keine
E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax
oder per Post versandt. Papiertickets werden grundsätzlich per
Post versandt.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tagen
vor Reiseantritt) werden die Reiseunterlagen nach Erhalt des
Gesamtpreises per E-Mail versandt. Bei E-Tickets wird mit der
Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey)
per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen
Vorlage ihres Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes
(Filekey) direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen
Airline. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der
Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Für Papiertickets
wird automatisch eine Hinterlegung am Flughafen veranlasst.
Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der
Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Papierticket-Hinterlegung
kostet einmalig 25,00 Euro pro Person. Falls keine E-Mail-Adresse
vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per
Expresspost versandt.
5.1
Angaben zum Zeitpunkt sowie zum Ort von Abreise und Rückkehr
erfolgen als voraussichtliche. Änderungen insoweit, ferner
betreffend Flugrouten sowie einen von JT beschriebenen Reiseverlauf
oder vergleichbare Reiseleistungen als Folge seitens JT nicht
beeinflussbarer oder angemessen nicht anders ausgleichbarer neuen
Umstände sind sofern zumutbar zulässig. Unzumutbarkeit
liegt vor bei erheblicher Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung. Wesentlich ist eine Reiseleistung, bei deren
Einschränkung die Erreichung des Reisezwecks gefährdet
würde, weil sie die ordnungsgemäße
Vertragsdurchführung ermöglicht und hierauf der Kunde
vertraut hat und vertrauen darf. Bei Unzumutbarkeit ist der Reisende
berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem
buchenden Reisebüro schriftlich (Email, Post oder Fax)
anzuzeigen. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2.
5.2
Alternativunterbringung: Für den Fall, dass sich - entgegen
allen Absicherungen - kurz vor Reiseantritt bzw. am Urlaubsort das
Risiko ergibt, dass sich ein Wunschhotel als überbucht
herausstellt, behält sich JT das Recht vor, dem Reisenden ein
gleichwertiges Hotel im gebuchten Urlaubsort oder in unmittelbarer
Umgebung zuzuweisen, sofern die Leistungsänderung für den
Reisenden zumutbar ist.
5.3 Eine Preisanpassung aufgrund der
Änderung von Kosten (z.B. Treibstoffkosten), Abgaben (z.B.
Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben) oder
Wechselkursen ist zugunsten beider Vertragspartner in dem
Umfang ihrer Auswirkungen auf den Reisepreis gemäß den
nachstehenden Regelungen möglich. Bei auf den Sitzplatz
bezogenen Änderungen erfolgt die Preisanpassung in Höhe des
Sitzplatzanteils, im Übrigen aus dem Umlageanteil pro Reisenden.
Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor vereinbartem Reisebeginn
ist jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Preisanpassung
ist ferner, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbarter
Abreisezeit ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Bei
Preisänderungen von mehr als 5 % kann der Kunde zurücktreten.
Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem
buchenden Reisebüro schriftlich (Email, Post oder Fax)
anzuzeigen.
5.4 JT unterrichtet den Vertragspartner
unverzüglich von maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen
Leistungsänderungen, dasselbe gilt wechselseitig für die
Unterrichtung von Preisänderungen.
5.5 Statt des
Rücktritts oder im unwahrscheinlichen Fall der Absage einer
Reise durch JT kann der Vertragspartner die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise nach Maßgabe der
Regelungen des § 651a Abs. 5 S. 3 und 4 BGB verlangen.
6.1
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei JT. Der Rücktritt sollte zur
Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt
werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als
Reiserücktritt. Auch während der Reise ist der Kunde
berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären;
in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen
auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger
zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich JT bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2
In jedem Fall des Rücktritts stehen JT unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende
pauschale Entschädigungen bei Pauschalreisen oder
Flugvermittlung mit Charterflügen, Hotelvermittlungen,
Gruppenreisen, Sonderflüge und Linienflüge zu
Sonderbedingungen zu: bei Stornierungen
bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 55 %,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65
%,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %,
ab dem 6.
Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 %,
ab dem 2. Tag vor
Reiseantritt 95 %
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 100
% des Reisepreises.
JT zieht die jeweils ersparten Kosten in allen Fällen ab. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden.
Bei den angegebenen Tagen handelt es sich um Kalendertage (Montag bis Sonntag, inkl. Feiertage).
JT
empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
oder eines Komplettschutz-Paketes.
6.3 JT unterstützt den
nach Buchung geäußerten Wunsch des Kunden auf Änderung
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach
Möglichkeit. Bis 30 Tage vor Abreisezeitpunkt beträgt die
Bearbeitungsgebühr seitens JT 30,00 Euro. Sind in dem in Satz 2
genannten Zeitraum als Folge der Umbuchung die Bearbeitungsmaßnahmen
weiterer Leistungsanbieter (z.B. Fluggesellschaften) notwendig (im
Pauschalreisepaket sind verschiedene Leistungsträger
zusammengefasst und tätig), können zusätzliche
Bearbeitungskosten entstehen, die konkret oder in ihrer
voraussichtlichen Höhe durch JT im Einzelfall vor Durchführung
der Umbuchung mitgeteilt werden. Dies betrifft z.B. die Mehrkosten
von Fluggesellschaften betreffend die Grundumbuchungsgebühr und
zusätzlich die Gebühr aus der Differenz zum tagesaktuellen
Flugpreis. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, ein
Leistungsaufwand in Höhe von 30,00 Euro oder in der im
Übrigen mitgeteilten Höhe sei nicht oder in wesentlich
geringerem Umfang entstanden. Ab dem 30. Tag vor Abreisezeitpunkt
werden Umbuchungen nur mittels Rücktritts und Neubuchung unter
Beachtung von Ziffer 6.2 durchgeführt.
6.4 Bis zum
Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt
(Vertragsübertragung). JT kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragsübertragung
haften der Dritte und der ursprüngliche Vertragspartner
gesamtschuldnerisch für die hieraus entstehenden Mehrkosten. Im
Übrigen gilt Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6.5
Stimmt der bei der Buchung angegebene Vor- oder Nachname mit dem
amtlichen Namen nicht überein, gelten für die Korrektur
(name change) die Regelungen gem. Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4
ebenfalls entsprechend.
7.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl JT als auch der Reisende
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
JT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen; gleiche Rechte kann auch der Reisende geltend machen.
7.2 Weiterhin ist JT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
8.1
JT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige
Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, 3. die
Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen
Reiseleistungen und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der
vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 JT haftet für ein
Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen,
soweit das Gesetz dies vorsieht.
9.1
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. JT kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt. JT kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Die Anzeige
gegenüber dem Reisebüro reicht für die Geltendmachung
von Reisepreisminderungsansprüchen nicht aus. Jeder
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche
anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden JT
von einer Familienreise ausgehen muss;
9.4 Die Abtretung von
Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
an Mitreisende, an den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder
an Dritte sind ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatz: Der
Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den JT nicht zu vertreten
hat.
10.1
Die vertragliche Haftung von JT für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder
b)
soweit JT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
10.2 JT haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteile der Reiseleistungen des
Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b)
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
10.3 Ein
Schadensersatzanspruch gegen JT ist insoweit beschränkt, als
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann.
10.4 Kommt JT die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem
Montrealer Übereinkommen. Das Montrealer Übereinkommen
beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern JT in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet JT nach den für diese geltenden
Bestimmungen.
11.1
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, seine Beanstandung
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist.
11.2 Ist von JT eine
eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen
Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende
verpflichtet, zunächst beim Leistungsträger (Hotel,
Fluggesellschaft usw.) unverzüglich auftretende Reisemängel
zu rügen. Soweit eine Abhilfe danach nicht erfolgt, ist der
Reisende verpflichtet, Mitteilung über die Reisemängel
unverzüglich an den Geschäftssitz von JT in Berlin zu
machen.
11.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann
nicht, wenn der Reisende seinen vorstehenden Verpflichtungen ohne
eigenes Verschulden nicht nachkommt und unverzüglich das
Abhilfeverlangen gegenüber JT nachholt.
12.1
Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats ab
dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber JT geltend
zu machen, es sei denn, der Reisende ist ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist gehindert.
12.2 Ansprüche des
Reisenden auf Minderung und Schadensersatz verjähren innerhalb
eines Jahres, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schädigung
des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisenden handelt
(deliktische Haftung); diese verjähren in 3 Jahren ab Ende des
Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch für
Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche
kraft Gesetzes oder Vertrages auf diese übergegangen sind.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG); für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. d. G. handelt, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
14.1
JT weist in der Reiseausschreibung auf die Einreisebestimmungen zum
Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Dabei wird unterstellt, dass der
Reiseteilnehmer Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist.
Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht, sich rechtzeitig vor
Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu
erkundigen. Ausländische Reiseteilnehmer haben sich bei ihrer
zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat ihres
Heimatstaates zu erkundigen. JT haftet in diesem Fall nicht für
Auskünfte Dritter, wie etwa von Reisebüros.
14.2 JT
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Reisende JT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
JT die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende
ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für die
Durchführung der Reise rechtlich und tatsächlich
notwendigen Voraussetzungen erfüllt. JT empfiehlt ihm daher,
frühzeitig Informationen zu Pass-, Visa- und
Sicherheitserfordernissen einzuholen sowie Gesundheitsfragen
frühzeitig zu klären. Hinweise hierzu finden sich unter
www.auswaertigesamt.de.
Fragen notwendiger Prophylaxe werden auch durch den Haus- oder
Facharzt, ein Tropeninstitut oder die Gesundheitsbehörde
beantwortet.
15.1
Der Vertragstext wird gespeichert. Die derzeit gültigen AGB
können jederzeit hier eingesehen werden.
15.2 Der
Reisende kann jederzeit schriftlich gemäß dem geltenden
Recht anfragen, ob und welche persönlichen Daten über ihn
bei JT gespeichert sind. Die Anfrage ist an den im
Verfahrensverzeichnis genannten Beauftragten für den Datenschutz
zu richten.
15.3 Personenbezogene Daten, die JT zur
Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden,
sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.4 Die vom
Reisenden übermittelten Daten werden bei JT durch geeignete
technische und organisatorische Mittel geschützt, um sie vor
zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust,
Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Die Sicherheitsmaßnahmen von JT werden entsprechend der
technologischen Entwicklung und organisatorischen Möglichkeiten
fortlaufend kontrolliert und verbessert.
15.5 Der Gesetzgeber
hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten
routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur
Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht
berührt sind, werden gelöscht, wenn die vorher genannten
Zwecke entfallen.
15.6 Die Nutzung dieser Website erfolgt nach
Maßgabe der Datenschutzrichtlinie. Wird mit dieser nicht
übereingestimmt, bittet JT, diese Seite nicht mehr zu nutzen. JT
behält sich das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien zu ändern,
zu ergänzen oder Teile davon jederzeit zu entfernen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.
Beförderung von Tieren: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Bestätigung der jeweiligen Leistungsträger möglich. Die im Prospekt oder sonstigen Medien angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Flug-, Reisezeiten und Programmverlauf werden vom Veranstalter unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, JT sichert diese gesondert schriftlich zu.
Berlin,
den 20.08.2010
Veranstalter JT Touristik GmbH