Für den reibungslosen
Ablauf und die Organisation Ihrer Reise ist es erforderlich, dass Sie unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Reise- und
Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der JT
Touristik GmbH, im Folgenden JT genannt. Sie gelten ergänzend zu dem § 651 ff.
BGB. Mit Ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese AGB an.
1.1 Mit der Anmeldung
bieten Sie JT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
der Reise kann über das Internet, per Fax oder telefonisch erfolgen.
1.2 Der Vertrag kommt mit der
Annahme, gleichzeitig Buchungsaufnahme und Reisebestätigung, durch JT zustande,
und zwar mit allen in der Reiseanmeldung bezeichneten Reisenden.
1.3 Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung über die Regelung von Ziffer 5.1
hinausgehend ab, so liegt ein neues Angebot von JT vor, an das JT für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn Sie JT innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch
Reiseantritt geschehen kann.
2.1 Der Reisepreis kann
per Überweisung, Lastschrift (nur deutsches Konto möglich) oder Kreditkarte
bezahlt werden.
2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie
Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine
E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per
Post versandt. Ein Sicherungsschein wird nicht bei Buchung einer Einzelleistung
versendet z.B. „Nur-Hotel“ Buchung mit Eigenanreise oder „Nur-Flug“ Buchung.
2.3 Die Bezahlung der
Reiseleistungen erfolgt direkt an JT, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro
erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der
Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die
dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
2.4. Bei Zahlungen per Überweisung/
Lastschrift oder Kreditkarte (MasterCard/VISA/American Express) ist nach Erhalt
der Rechnung/ Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 35 % des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 Euro pro
Reiseteilnehmer, sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist spätestens 45
Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift
wird die Anzahlung, sowie der Restbetrag
automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin Ihrem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet.
Bei
Zahlung mit Kreditkarte fällt zusätzlich zum angezeigten Reisepreis bis 2000,00
Euro eine Kreditkartengebühr von 15,00 Euro pro Buchung an. Ab einem Reisepreis
von 2001,00 Euro werden 20,00 Euro pro Buchung fällig. Gleichfalls bitten wir
Sie eventuelle Zahlungslimits Ihrer Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung
fristgerecht erfolgen kann.
Nach
erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen
spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu.
Bei
Buchungen ab 45 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.5 Im Fall der nicht
fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung
behält sich JT nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben bzw. im
Falle eines die
Reiseleistung nicht nur unerheblich betreffenden Zahlungsrückstandes Rücktritt
zu erklären und Schadensersatz gemäß Ziffer 6.2 zu verlangen.
2.6 Bei Buchungen
innerhalb 45 Tagen vor Reiseantritt kann die Rechnung nur per Überweisung oder
Kreditkarte (15,00 Euro Gebühr pro Buchung bei einem Reisepreis bis 2000,00
Euro; 20,00 Euro Gebühr pro Buchung bei einem Reisepreis ab 2001,00 Euro)
bezahlt werden.
2.7 Ab der ersten
Mahnung berechnen wir für jede weitere Mahnung eine Gebühr von 10,00 Euro.
3.1 Die
Leistungsverpflichtung von JT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltenen
Hinweise und Erläuterungen. Soweit durch den Kunden bei der Buchung
Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für JT nicht verbindlich, wobei JT
sich bemühen wird, diesen Wünschen nachzukommen.
3.2 Wesentliche ändernde oder ergänzende
Vereinbarungen zum Reiseinhalt gem. Ziffer 3.1 bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung mit JT. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen
werden.
3.3 Alle in der Reiseausschreibung
genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten je Person.
4.1 Reiseunterlagen
werden nach der Restzahlung bzw. Zahlung des Gesamtpreises, spätestens 7 Tage
vor der Abreise per E-Mail versandt. Bei elektronischen Flugtickets (E-Ticket)
werden keine Papiertickets ausgehändigt. Bei E-Tickets wird mit der
Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey)
per E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres
Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes (Filekey)
direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende
Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt
gegeben. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die
Unterlagen per Fax oder per Post versandt. Papiertickets werden grundsätzlich
per Post versandt.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab
7 Tagen vor Reiseantritt) werden die Reiseunterlagen nach Erhalt des
Gesamtpreises per E-Mail versandt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der
Reiseunterlagen der Flugbuchungscode (Filekey) per
E-Mail versandt. Die Reisenden erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage ihres
Reisepasses/Ausweises und ihres Flugbuchungscodes (Filekey)
direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline. Entsprechende
Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen per E-Mail bekannt
gegeben. Für Papiertickets wird automatisch eine Hinterlegung am Flughafen
veranlasst. Entsprechende Informationen werden mit der Versendung der
Reiseunterlagen per E-Mail bekannt gegeben. Papierticket-Hinterlegung kostet
einmalig 25,00 Euro pro Person. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein
sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Expresspost versandt.
5.1 Angaben zum
Zeitpunkt sowie zum Ort von Abreise und Rückkehr erfolgen als voraussichtliche.
Änderungen insoweit, ferner betreffend Flugrouten sowie einen von JT
beschriebenen Reiseverlauf oder vergleichbare Reiseleistungen als Folge seitens
JT nicht beeinflussbarer oder angemessen nicht anders ausgleichbarer neuen
Umstände sind sofern zumutbar zulässig. Unzumutbarkeit liegt vor bei
erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Wesentlich ist eine
Reiseleistung, bei deren Einschränkung die Erreichung des Reisezwecks gefährdet
würde, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und hierauf
der Kunde vertraut hat und vertrauen darf. Bei Unzumutbarkeit ist der Reisende
berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt ist unverzüglich gegenüber JT oder dem buchenden Reisebüro
anzuzeigen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von
Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail,
Post oder Fax) zu erklären. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2.
5.2 Alternativunterbringung: Für den
Fall, dass sich - entgegen allen Absicherungen - kurz vor Reiseantritt bzw. am
Urlaubsort das Risiko ergibt, dass sich ein Wunschhotel als überbucht
herausstellt, behält sich JT das Recht vor, dem Reisenden ein gleichwertiges
Hotel im gebuchten Urlaubsort oder in unmittelbarer Umgebung zuzuweisen, sofern
die Leistungsänderung für den Reisenden zumutbar ist.
5.3 Eine Preisanpassung aufgrund der
Änderung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten), Abgaben (z.B.
Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben) oder Wechselkursen
ist zugunsten beider Vertragspartner in dem Umfang ihrer Auswirkungen auf den
Reisepreis gemäß den nachstehenden Regelungen möglich. Bei auf den Sitzplatz
bezogenen Änderungen erfolgt die Preisanpassung in Höhe des Sitzplatzanteils,
im Übrigen aus dem Umlageanteil pro Reisenden. Eine Preiserhöhung ab dem 20.
Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung für
eine Preisanpassung ist ferner, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbarter
Abreisezeit ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Bei Preisänderungen
von mehr als 5 % kann der Kunde zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich
gegenüber JT oder dem buchenden Reisebüro anzuzeigen. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen
dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail, Post oder Fax) zu erklären.
5.4 JT unterrichtet den
Vertragspartner unverzüglich von maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen
Leistungsänderungen, dasselbe gilt wechselseitig für die Unterrichtung von
Preisänderungen.
5.5 Statt des Rücktritts oder im
unwahrscheinlichen Fall der Absage einer Reise durch JT kann der
Vertragspartner die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
nach Maßgabe der Regelungen des § 651a Abs. 5 S. 3 und 4 BGB verlangen.
6.1 Der Reisende kann
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung zu den üblichen Geschäftszeiten bei JT. Der Rücktritt
sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt werden. Der
Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als Reiserücktritt. Auch während der
Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären; in
diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den
Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in
Anspruch, so wird sich JT bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Buchungen, deren Stornierung am Buchungstag (Kalendertag der Buchung)
bis 20 Uhr bei der JT Touristik GmbH eingeht, werden kostenfrei storniert.
Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: service@jt.de.
Nach dem Buchungstag
gelten folgende Stornobedingungen:
In jedem Fall des
Rücktritts bestimmt sich die Höhe der Entschädigung zugunsten von JT nach dem
Reisepreis unter Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen sowie desjenigen, was JT
durch anderweitige Verwendung der Reisekosten erwerben kann. In der Regel
betragen die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
-
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 35 %,
-
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
-
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
-
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
-
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 %
Es
bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, als die von JT im Einzelfall nach S. 1 (Abzug der gewöhnlichen
Aufwendungen; Anrechnung, was anderweitig erworben werden kann) berechneten
Kosten.
JT
empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung oder eines
Komplettschutz-Paketes.
6.3 JT unterstützt den nach Buchung
geäußerten Wunsch des Kunden auf z.B. Änderung des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart
oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach Möglichkeit. Bis 30 Tage vor Abreisezeitpunkt
beträgt die Bearbeitungsgebühr seitens JT 30,00 Euro pro Person. Sind in dem in
Satz 2 genannten Zeitraum als Folge der Umbuchung die Bearbeitungsmaßnahmen
weiterer Leistungsanbieter (z.B. Fluggesellschaften) notwendig (im
Pauschalreisepaket sind verschiedene Leistungsträger zusammengefasst und
tätig), können zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen, die konkret oder in
ihrer voraussichtlichen Höhe durch JT im Einzelfall vor Durchführung der
Umbuchung mitgeteilt werden. Dies betrifft z.B. die Mehrkosten von
Fluggesellschaften betreffend die Grundumbuchungsgebühr und zusätzlich die
Gebühr aus der Differenz zum tagesaktuellen Flugpreis. Dem Vertragspartner
bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Leistungsaufwand in Höhe von 30,00 Euro
pro Person oder in der im Übrigen mitgeteilten Höhe sei nicht oder in
wesentlich geringerem Umfang entstanden. Ab dem 30. Tag vor Abreisezeitpunkt
werden Umbuchungen nur mittels Rücktritts und Neubuchung unter Beachtung von
Ziffer 6.2 durchgeführt.
6.4 Bis zum Reisebeginn kann der
Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung). JT kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragsübertragung haften der Dritte und der
ursprüngliche Vertragspartner gesamtschuldnerisch für die hieraus entstehenden
Mehrkosten. Im Übrigen gilt Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6.5 Stimmt der bei der Buchung
angegebene Vor- oder Nachname mit dem amtlichen Namen nicht überein, gelten für
die Korrektur (name change)
die Regelungen gem. Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 ebenfalls entsprechend.
7.1 Wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl JT als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann JT für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann
auch der Reisende geltend machen.
7.2 Weiterhin ist JT verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8.1 JT haftet im
Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die
gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung
der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet
angegebenen Reiseleistungen und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der
vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 JT haftet für ein Verschulden
der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, soweit das Gesetz dies
vorsieht.
9.1 Abhilfe: Wird die
Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. JT
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. JT kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Minderung des Reisepreises: Für
die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Die Anzeige gegenüber dem
Reisebüro reicht für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen
nicht aus. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche
anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden JT von einer
Familienreise ausgehen muss;
9.4 Die Abtretung von
Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen an Mitreisende, an
den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder an Dritte sind
ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den JT nicht zu vertreten hat.
10.1 Die vertragliche
Haftung von JT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
verursacht wurde oder
b) soweit JT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 JT haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteile der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der
Reiseveranstalter haftet jedoch
a)
für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit
für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
10.3 Ein Schadensersatzanspruch
gegen JT ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
10.4 Kommt JT die Stellung eines
vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem Montrealer
Übereinkommen. Das Montrealer Übereinkommen beschränkt in der Regel die Haftung
des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und
Beschädigungen von Gepäck. Sofern JT in anderen Fällen Leistungsträger ist,
haftet JT nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.1 Der Reisende ist
verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist.
11.2 Ist von JT eine eigene
Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch
nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, zunächst beim
Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft usw.) unverzüglich auftretende
Reisemängel zu rügen. Soweit eine Abhilfe danach nicht erfolgt, ist der
Reisende verpflichtet, Mitteilung über die Reisemängel unverzüglich an den
Geschäftssitz von JT in Berlin zu machen.
11.3 Ansprüche des Reisenden
entfallen nur dann nicht, wenn der Reisende seinen vorstehenden Verpflichtungen
ohne eigenes Verschulden nicht nachkommt und unverzüglich das Abhilfeverlangen
gegenüber JT nachholt.
12.1 Ansprüche aus dem
Reisevertrag sind innerhalb eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Ende
der Reise gegenüber JT geltend zu machen, es sei denn, der Reisende ist ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.
12.2 Ansprüche des Reisenden auf
Minderung und Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich
nicht um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
des Reisenden handelt (deliktische Haftung); diese verjähren in 3 Jahren ab
Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch für
Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche kraft Gesetzes oder
Vertrages auf diese übergegangen sind.
Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG); für den Fall, dass es
sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. d. G. handelt, wird als
Gerichtsstand Berlin vereinbart.
14.1 JT weist in der Reiseausschreibung
auf die Einreisebestimmungen zum Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Dabei wird
unterstellt, dass der Reiseteilnehmer Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht, sich rechtzeitig
vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Ausländische Reiseteilnehmer haben sich bei ihrer zuständigen Botschaft oder
beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates zu erkundigen. JT haftet in
diesem Fall nicht für Auskünfte Dritter, wie etwa von Reisebüros.
14.2 JT haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende JT mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass JT die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist selbst dafür
verantwortlich, dass er alle für die Durchführung der Reise rechtlich und
tatsächlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt. JT empfiehlt ihm daher,
frühzeitig Informationen zu Pass-, Visa- und Sicherheitserfordernissen
einzuholen sowie Gesundheitsfragen frühzeitig zu klären. Hinweise hierzu finden
sich unter www.auswaertigesamt.de.
Fragen notwendiger Prophylaxe werden auch durch den Haus- oder Facharzt, ein
Tropeninstitut oder die Gesundheitsbehörde beantwortet.
15.1 Der Vertragstext
(Leistungsbeschreibung) wird gespeichert. Dieser und die zum Zeitpunkt Ihrer
Buchung gültigen AGB sind Ihnen nicht direkt zugänglich, werden Ihnen indes
jederzeit durch JT auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
15.2 Der Reisende kann jederzeit
schriftlich gemäß dem geltenden Recht anfragen, ob und welche persönlichen
Daten über ihn bei JT gespeichert sind. Die Anfrage ist an den im Verfahrensverzeichnis
genannten Beauftragten für den Datenschutz zu richten.
15.3 Personenbezogene Daten, die JT
zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.4 Die vom Reisenden übermittelten
Daten werden bei JT durch geeignete technische und organisatorische Mittel
geschützt, um sie vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust,
Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die
Sicherheitsmaßnahmen von JT werden entsprechend der technologischen Entwicklung
und organisatorischen Möglichkeiten fortlaufend kontrolliert und verbessert.
15.5 Der Gesetzgeber hat vielfältige
Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden
die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur
Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind,
werden gelöscht, wenn die vorher genannten Zwecke entfallen.
15.6 Die Nutzung dieser Website
erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie. Wird mit dieser nicht
übereingestimmt, bittet JT, diese Seite nicht mehr zu nutzen. JT behält sich
das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien zu ändern, zu ergänzen oder Teile
davon jederzeit zu entfernen.
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.
Beförderung von
Tieren: Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Bestätigung der jeweiligen
Leistungsträger möglich. Die im Prospekt oder sonstigen Medien angegebenen
Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder
Hotels übereinstimmen.
Berlin,
den 19.03.2012
Veranstalter JT Touristik GmbH