Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im
Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des
EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter,
telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind unsere
Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige
Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und
Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseaus-schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns
herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags
gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Rei-senden, für die Sie die
Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung
erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reise-leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil
des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart
ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
(welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder
zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist,
z.B. auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben,
weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden
Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten
Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben. d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber
und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“
oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf
elektronischem Weg
(Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet
für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort
nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall
bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß
Buchstabe
f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie
diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312
ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen
wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie
Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich
die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und
Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
übergeben wurde. Nach Vertragsabschlusswird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7
genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseausschreibungen
können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2.Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos
automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3.Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4.Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei
kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt.
Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in
gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt. Bei
kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der
Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach
Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
uns vor Reise-beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch
durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des
Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir
eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu
reagieren oder nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung
gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung
zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine
solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung
der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit
geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB
zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu
erklären.
4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so
verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu
vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen,
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3.Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der
erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Die
Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
4.4. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen
insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungs-art (Umbuchung). Soll auf
Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es
sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges
Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung
informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns
zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte
Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche
vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.“
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die
Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetz-lichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer-zahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reise-preis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen,
die wie folgt lautet: „§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt
der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.[...]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reise-veranstalter keine
Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im
Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen,
die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom
Vertrag zurücktreten:1.[...]2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem
Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die
Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunter-lagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht –
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer
schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, Ihre
Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben.
Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind uns etwaige Reise-mängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der
mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit
unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der
Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet. Geben Sie bitte in
jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das
Reise-ziel und die Reisedaten an. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch
Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, zur
Kenntnis bringen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe
notwendig ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln
und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von
Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Flug-gesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter
können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach
Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder
dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft her-beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.2. Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder
solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbei-geführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3. Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche
nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von den Beschrän-kungen unberührt.
11.4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport-veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass
diese für Sie erkenn-bar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren.
Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt
im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder
der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie
bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die
Unfall-haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über
die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung
erhalten Sie per Mailabruf unter kreuzfahrten.info@dertouristik.com / Betreff:
Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns
bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie
hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft,
so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste der
Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher
„Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt.
15.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften
sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vor-schriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch informiert haben.
15.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jewei-lige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
16. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung)
enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
RundumSorglos-Schutzes der Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße
116, 81669 München. Er beinhaltet neben der Reise-rücktritts- Versicherung
einen umfassenden Reise-schutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und
Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten wer-den von uns
elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und
Flug-gesellschaften übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare
Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung
von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit
widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den
Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer
E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie
dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
18. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten
Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns
abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend
dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den
Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. Die Entschädigungspauschalen der
einzelnen Reise-leistungen sind wie folgt gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen, Rundreise, Kreuzfahrten,
Jahn-Bahnfahrkarten (aus-genommen „Bahn Spar“-Tarife).
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%
Am Anreisetag 100%
des Reisepreises für Jahn-Bahnfahrkarten.
„Bahn Spar“-Tarife: Nach Festbuchung erfolgt keine Erstattung.
18.2 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Tauch-, Wander-, Ski-,
Tennis-Paket
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%
18.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten, Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen/Kombinierte Bausteinbuchung
Bei vom Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen im Bausteinsystem (z.B.
Nur-Flug und Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80%
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der
Regel 100%, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
Stand: November 2020
VeranstalterJAHN REISEN
Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Mark Tantz, Stephanie Wulf