Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages
(im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250
und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle
Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter,
telefonisch, online etc.) gilt:a) Grundlage dieses Angebots sind unsere
Reiseaus-schreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige
Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und
Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseaus-schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht
von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des
Reisevertrags gemacht wurden.b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von
Rei-senden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen
einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer
von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung
hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und
Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung
oder Anzahlung erklären.d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den
Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1,
3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies
zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS
oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.b) Der Vertrag kommt mit
dem Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es
Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern,
dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier
oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der
Vertrags-schluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien
oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:a) Der Ablauf der elektronischen
Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.b) Zur Korrektur
Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der
elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit
wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons
(der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer
Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.f)
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf
elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung
durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das
Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen
unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist.
Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung
zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den
Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder
zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312
ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen
wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie
Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich
die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, ins-besondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und
Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen
und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 %des Reisepreises
zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer
7 genannten Grund nicht mehr aus-geübt werden kann. Aus den
Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2.Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos
automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3.Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungs-fälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungs-recht besteht, so sind wir berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4.Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei
kurzfristigen Buchungen erforderlichen falls innerhalb von 24 Stunden erstellt.
Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in
gedruckter Form an Ihren Reise-vermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt. Bei
kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der
Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach
Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
uns vor Reise-beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch
durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des
Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche
Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder
nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung
gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung
zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine
solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung
der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit
geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB
zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu
erklären.
4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so
verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene
Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist
oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außer-gewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle
unter-liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3.Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf-wendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Die
Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
4.4. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende
angemessene Ent-schädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungs-pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen
insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf
Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen wer-den, so
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es
sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandabhängiges
Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung
informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns
zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte
Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche
vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
recht-zeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.“
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir
bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich
um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der
Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt,
bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben
wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-geführt, erstatten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem
solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten
beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.9. Rücktritt vom Reisevertrag
aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umständen soweit wird – auszugsweise
- auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651h
Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt
der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine
angemessene Entschädigung verlangen.
[...]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter
keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen.Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im
Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen,
die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom
Vertrag zurücktreten:
1.[...]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rück-trittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rück-tritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die
Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht –
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer
schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, Ihre
Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben.
Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind uns etwaige Reise-mängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der
mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit
unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der
Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet. Geben Sie bitte in
jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das
Reise-ziel und die Reisedaten an.Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem
Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, zur Kenntnis
bringen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern
dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig
ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln
und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von
Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaf-ten und Reiseveranstalter
können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen,nach
Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder
dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen. 11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft her-beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.2. Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder
solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbei-geführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3. Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche
nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport-veranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
wurden, dass diese für Sie erkenn-bar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen
sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB
bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über
Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren.
Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Wir
weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Die
Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im
Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der
Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie
bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die
Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über
die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung
erhalten Sie per Mailabruf unter kreuzfahrten.info@dertouristik.com / Betreff:
Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführen-den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald uns bekannt ist, welche Flug-gesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte
ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
(Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite
abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Wir unterrichten Sie / den Reisenden überall-gemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Reiseantritt.
15.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisen-vorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vor-schriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktritts-kosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie
uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
16. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und
Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reise-antritt von Ihrer
Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der
Abschluss des speziellen RundumSorglos-Schutzes der Europäische
Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München. Er beinhaltet
neben der Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und
Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten wer-den von uns
elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und
Flug-gesellschaften übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare
Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung
von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit
widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den
Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer
E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem
Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
18. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten
Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns
abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend
dargestellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu
addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den
Ausschreibungen der einzelnen Reiseleistungen. Die Entschädigungspauschalen der
einzelnen Reise-leistungen sind wie folgt gestaffelt: 18.1 Bei Flugpauschal-,
Nur-Hotel-Buchungen, Rundreise, Kreuzfahrten, ITS-Bahnfahrkarten (aus-genommen
„Bahn Spar“-Tarife).
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für ITS-Bahnfahrkarten.„Bahn Spar“-Tarife:
Nach Festbuchung erfolgt keine Erstattung.
18.2 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Tauch-, Wander-, Ski-,
Tennis-Paket
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%
18.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten, Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen/Kombinierte Bausteinbuchung
Bei vom Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen im Bausteinsystem (z.B.
Nur-Flug und Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80%
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der
Regel 100%, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
Stand: November 2020
Veranstalter ITS Reisen
Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Mark Tantz, Stephanie Wulf