
Reisebedingungen der DER TOURISTIK DEUTSCHLAND GmbH
Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande
kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB)
und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil
einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit Ausnahme der Ziffern 5.2, 7, 11 und 16
entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden
nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf
einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen
Reise bedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages /
Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim
Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseaus-
schreibung und unsere ergänzenden Informationen für
die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung
vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Wider-
spruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben
werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht ver-
bindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen
zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden,
für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen
einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch aus-
drückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir
für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf
die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zah-
lungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die
Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5
und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebe-
stätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-
schluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht,
die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu
speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen
Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail),
sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben,
weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
(z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertrags-
abschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in
der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht
Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer
Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reise-
vertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reise-
anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg
(Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti-
gung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf
das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere
Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort
nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende unmittelbare Darstellung der
Reise bestätigung am Bildschirm, so kommt der Reise-
vertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu
Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischen-
mitteilung über den Eingang der Buchung gemäß
Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und
zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.
Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen
Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen
wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste),
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, ins-
besondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag
über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsiche-
rungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein
mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche-
rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung
in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rück-
trittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht
mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne
Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und
die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich.
Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte
Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere
Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung
Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs fälligkeiten,
obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der ver-
traglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere
gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu
Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa
21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen
erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der
Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per
E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder
nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine
Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten Abflug-
hafen vereinbart werden. Diese werden nach Zahlung am
Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden
zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reise leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-
vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbei-
geführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet,
soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch
E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich
und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung
von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisever-
trags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer
von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren
oder nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte
Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin.
Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsän-
derung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise
verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde,
oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-
rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der
geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenz-
betrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären.
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den
Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene
Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von
uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die
Be för derung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berück-
sichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklä-
rung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind
wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte
nachstehender Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet,
die uns zustehende angemessene Entschädigung sei
wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungs-
pauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nach-
weisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen
als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale
entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was
wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu
begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch
auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reise-
termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll
auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern
möglich – vorgenommen werden, so entstehen uns in
der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich insoweit
nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen
Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem
ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen
Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren.
Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns
zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als
das geforderte Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbu-
chung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzu reichende
oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3
EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu
verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch
die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren ver-
tragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage
waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht,
soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir
werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen
durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwen-
dungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nicht-
erreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in
der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl
sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem
Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der
Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall
sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktritts-
erklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung,
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder
sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen
Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der
uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise – auf die gesetzliche
Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag
zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann
jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reise-
veranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beför-
derung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im
Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der
Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den
folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt
unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück,
verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts
zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat
er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von
14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über
den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig,
sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es
– unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht –
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen
Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB
noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich
unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist
ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den
unten angegebenen Kontaktdaten oder der mit geteilten