274 REISEBEDINGUNGEN DER DER TOURISTIK DEUTSCHLAND GMBH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen
und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt).
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der
Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen,
die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen
mit Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 7, 9, 11 und 16.1 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die
ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt
bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flug-
beförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang
vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages /
Verpflichtung für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)
gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere
Reiseausschreibung und unsere ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit
Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reise-
vermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels,
Beförderungsunternehmen) sind nicht bevoll-
mächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch
zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die nicht von uns herausgege-
ben werden, sind für unsere Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Verein-
barung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags
gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen
von Reisenden, für die Sie die Buchung vorneh-
men, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit
Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn
Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zu-
stande, soweit wir bezüglich des neuen Ange-
bots auf die Änderung hingewiesen und unsere
vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt
haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung
oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle
zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten,
die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopau-
schalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis
5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestand-
teil des Reisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrages verbind-
lich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer
Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüg-
lich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen
eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die
Erklärung unverändert so aufzubewahren oder
zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemes-
senen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier
oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch auf
eine Reisebestätigung in Papierform nach
Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der
Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb
von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Ge-
schäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien)
gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird
Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars steht Ihnen eine entspre-
chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen
Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, wer-
den Sie darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleich-
barer Formulierung bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reise-
anmeldung unverzüglich auf elektronischem
Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch
Betätigung des Buttons begründet für Sie
keinen Anspruch auf das Zustandekommen
eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen
unsere Reisebestätigung auf einem dauer-
haften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die
Reisebestätigung sofort nach Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der
Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reise-
bestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es
auch keiner Zwischenmitteilung über den Ein-
gang der Buchung gemäß Buchstaben f) oben,
soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung
auf einem dauerhaften Datenträger und zum
Ausdruck der Reisebestätigung angeboten
wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Aus-
druck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den
gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für
die angebotenen Reiseleistungen, die im Fern-
absatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe,
Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie
Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufs-
recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbeson-
dere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver-
handlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Verbrauchers geführt worden; im letztgenann-
ten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendi-
gung der Reise dürfen wir und Reisevermittler
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirk-
samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht
und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde. Nach Vertragsab-
schluss wird gegen Aushändigung des Siche-
rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und
unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 ge-
nannten Grund nicht mehr ausgeübt werden
kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistun-
gen sind eine Kundengeldabsicherung und die
Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erfor-
derlich. Aus den Reiseausschreibungen können
sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den
jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den verein-
barten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ord-
nungsgemäßen Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere
gesetzlichen Informationspflichten erfüllt
haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück-
zutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich
etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen
Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von
24 Stunden erstellt. Der Versand der Reise-
unterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder
in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler,
über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, oder nach entsprechender Vereinbarung
an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im
Einzelfall eine Hinterlegung der Reiseunterlagen
am gebuchten Abflughafen vereinbart werden.
Diese werden nach Zahlung am Flughafen aus-
gehändigt. Für den dadurch entstehenden
zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungs-
entgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften
von Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags-
abschluss notwendig werden und unsererseits
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet,
soweit die Abweichungen unerheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein-
trächtigen.
3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungs-
änderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung
oder der Abweichung von Ihren besonderen
Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags gewor-
den sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von
uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurück-
zutreten
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver-
langen, wenn wir eine solche Reise angeboten
haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu
reagieren oder nicht.
Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren
möchten, können Sie entweder der Vertrags-
änderung zustimmen, die Teilnahme an einer
angebotenen Ersatzreise verlangen oder
unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristge-
rechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung
als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der
Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
ben unberührt, soweit die geänderten Leistun-
gen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für
die Durchführung der geänderten Reise bzw.
Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit
geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag
entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber zu erklären. Falls die Reise über
einen Reisevermittler gebucht wurde, kann
der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf
einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pau-
schalreise zurück oder treten Sie die Pauschal-
reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf
den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit
der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder
soweit nicht am Bestimmungsort oder in
dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung von Personen an
den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen
Reiseleistung zurück oder treten Sie die
einzelne Reiseleistung nicht an, so verlieren wir
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu
vertreten ist.
4.4 Die Höhe der Entschädigung haben wir
unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der
erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert.
Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe
der Entschädigung zu begründen.
Die Entschädigungspauschalen entnehmen
Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser Reise-
bedingungen.
4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis
gestattet, die uns zustehende angemessene
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
geforderte Entschädigungspauschale.
4.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vor-
stehenden Entschädigungspauschalen eine
höhere, individuell berechnete Entschädigung
zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns
wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Entschädigungspauschale
entstanden sind. In diesem Fall sind wir ver-
pflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was wir durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Ver-
langen zu begründen.
4.7 Sind wir infolge eines Rücktritts zur
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet,
leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rück-
trittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen
Anspruch auf Änderungen insbesondere hin-
sichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf
Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung –
sofern möglich - vorgenommen werden, so
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berech-
nen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich
insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die
nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verur-
sacht, berechnen wir zudem ein aufwandab-
hängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen
Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung
informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nach-
weis gestattet, die uns zustehende Entschädi-
gung sei wesentlich niedriger als das geforderte
Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die
Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt
hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB
von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise-
vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in
der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen,
die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-
preises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie
nach den gesetzlichen Bestimmungen zum
kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des
Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden
uns um Erstattung der ersparten Aufwendun-
gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die
Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschrei-
bung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbe-
zeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor
dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in
der Reisebestätigung angegeben wurden. In
jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nicht-
durchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer-
den kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf
jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen
auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie
die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stören oder sich in
einem solchen Maß vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das
vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer
Verletzung unserer eigenen Informationspflich-
ten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unver-
meidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetz-
liche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt
lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende
vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveran-
stalter den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch
eine angemessene Entschädigung verlangen.
Veranstalter
ITS Reisen · Eine Marke der
DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer:
Dr. Ingo Burmester (Sprecher),
Mark Tantz, Stephanie Wulf
2024 • REISEBEDINGUNGEN
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der
Reiseveranstalter keine Entschädigung verlan-
gen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge-
wöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-
führung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheb-
lich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außerge-
wöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich
hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut-
baren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reise-
beginn in den folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unver-
meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an
der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem
Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück,
verliert er den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines
Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden
Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem
Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reise-
vermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die
erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb
mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unter-
lassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnten, stehen Ihnen weder
Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unver-
züglich unserem örtlichen Vertreter zur Kennt-
nis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind uns etwaige Reisemängel unter den unten
angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteil-
ten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über
die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters
bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der
Reisebestätigung und/oder den Reiseunter-
lagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reise-
unterlagen genannte Vorgangs-/Reisenummer,
das Reiseziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch
Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reise-
leistungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeich-
neten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l
BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine ange-
messene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe
verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe
notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckver-
spätung bei Flugreisen; besondere Regeln und
Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und -verspätung im Zusammen-
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrs-
rechtlichen Bestimmungen von Ihnen unver-
züglich vor Ort mittels Schadensanzeige
(„P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reise-
veranstalter können die Erstattungen aufgrund
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä-
digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns,
unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unver-
züglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind und nicht schuld-
haft herbeigeführt wurden, ist auf den drei-
fachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden oder solche der
sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und
11.2 hinausgehende Ansprüche nach inter-
nationalen Übereinkünften oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben
von den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachschäden im Zusammen-
hang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistun-
gen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesu-
che, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Reisebestäti-
gung ausdrücklich und unter Angabe der Identi-
tät und Anschrift des vermittelten Vertrags-
partners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie
erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleis-
tungen sind und getrennt ausgewählt wurden.
Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Auf-
klärungs- oder Organisationspflichten durch
uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen:
Adressat, Information über Verbraucher-
streitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7
BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu
machen. Die Geltendmachung kann auch über
den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise-
leistungen über diesen Reisevermittler gebucht
waren. Eine Geltendmachung auf einem dauer-
haften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegen-
über verjähren im Falle der Buchung einzelner
Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regel-
verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im
Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-
beginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen
von Reisenden auf See unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von
Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung
von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädi-
gung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit
Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder
Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer
Spezialausrüstung der Verordnung (EG)
Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall-
haftung von Beförderern von Reisenden auf
See. Nähere Informationen über die geltenden
Bestimmungen und Rechte des Reisenden auf-
grund dieser Verordnung erhalten Sie per Mail-
abruf unter kreuzfahrten.info@dertouristik.com
/ Betreff: Unfallhaftung.
15. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausfüh-
renden Luftfahrtunternehmens sind wir ver-
pflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft sowie
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausfüh-
rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind
wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw.
die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-
scheinlich den Flug durchführen wird bzw. wer-
den. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesell-
schaft den Flug durchführen wird, werden wir
Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die
zunächst genannte ausführende Fluggesell-
schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den
Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesell-
schaften mit EU-Betriebsverbot (Gemein-
schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf
folgender Internetseite abrufbar:
https://transport.ec.europa.eu/transport-
themes/eu-air-safety-list_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der unge-
fähren Fristen für die Erlangung von gegebenen-
falls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der not-
wendigen Reisedokumente, eventuell erforder-
liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie
verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nicht-
befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren
Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Ertei-
lung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, auch
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten
schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz
(Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-
Versicherung (Stornokosten-Versicherung und
Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch
können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich
der Abschluss des speziellen RundumSorglos-
Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG,
Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München.
Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-Ver-
sicherung einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr.
18. Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten,
die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang
mit dem anwendbaren Datenschutzrecht.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten können Sie unseren
Datenschutzhinweisen entnehmen.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese,
um Sie über vergleichbare Reiseangebote
unseres Unternehmens zu informieren. Sollten
Sie die Zusendung von Informationen nicht
wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit
widersprechen, ohne dass hierfür andere als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen
entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei
jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu die-
sem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ
können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei
der Buchung widersprechen.
19. Entschädigungspauschalen
(vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspau-
schale ist von der gewählten Reiseleistung und
dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktritts-
erklärung bei uns abhängig. Haben Sie mehrere
Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammen-
gestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die
Entschädigung anhand der nachstehend darge-
stellten Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln
und anschließend zu addieren. Bitte beachten
Sie etwaige vorrangig anzuwendende Ab-
weichungen in den Ausschreibungen der
einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen
Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem
Landprogramm buchbar sind
a) soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%;
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reise-
preises.
b) Flüge mit British Airways, Iberia zu Zielen in
Europa, sowie Flüge mit Icelandair, Luxair,
Skandinavian Airlines, Fiji Airways und ITA
nach Festbuchung 95%.
c) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis
„Stornogebühren nach Festbuchung 95%“)
Alle Flüge ab Österreich und der Schweiz , nach
Festbuchung 95%. Flüge mit Royal Jordanian,
sowie Flüge mit Singapore Airlines in K, V und D
Klasse, Flüge mit Turkish Airlines in U und W
Klasse und Flüge mit British Airways, American
Airlines und Iberia zu Zielen in Nord- und Süd-
amerika sowie in O, Q. T und I Klasse weltweit
nach Festbuchung 95%.
d) Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den
Hinweis „Sonderflugtarif“) z.B. mit Air Europa,
American Airlines, Air France, British Airways,
Delta, Iberia, KLM, Qatar Airways, Emirates,
Etihad Airways, Thai Airways, Singapore Air-
lines, SATA, TAP nach Festbuchung 95%.
19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in
Verbindung mit einem Landprogramm buchbar
sind
a) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis
„tagesaktueller Flugpreis“) mit Eurowings/
Eurowings Discover, Tuifly, Lufthansa, Austrian
Airlines, Alaska Airlines, Air Montenegro, British
Airways, Brussels Airlines, Caribbean Airlines,
Intercaribbean Airways, Hawaiian Airlines,
Swiss/Edelweiss, Air Europa, Malaysian Air-
lines, Qatar Airways, Emirates, Etihad Airways,
Thai Airways, Singapore Airlines, SATA, TAP und
Windward Island Airways nach Festbuchung 95%.
b) Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen
(gekennzeichnet durch den Hinweis „tagesaktu-
eller Sonderflugtarif“) nach Festbuchung 95%.
19.3 Innerthailändische und innerindonesische
Flüge, Flugangebot in Vietnam sowie in Kombi-
nation mit Thailand
nach Festbuchung 100% des Reisepreises.
19.4 Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen,
Rundreisen, Kreuzfahrten und ITS Bahnfahr-
karten (ausgenommen „Bahn Spar“-Tarife)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 41. Tag 35%;
ab dem 29. Tag 45%;
ab dem 21. Tag 55%;
ab dem 14. Tag 75%;
ab dem 6. Tag 85% des Reisepreises.
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für ITS
Bahnfahrkarten. „Bahn Spar“-Tarife: Nach Fest-
buchung erfolgt keine Erstattung.
19.5 Hotels in Singapur
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25%;
vom 89. bis 42. Tag vor Reiseantritt 45%;
vom 41. bis 11. Tag vor Reiseantritt 80%;
ab 10. Tag vor Reiseantritt 90%.
19.6 Auto- und Schiffsreisen,
Mietwagenbuchungen, Tauch-, Wander-,
Ski-,Tennis-Paketen
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%;
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%;
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%;
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%;
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%;
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%;
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%.
19.7 Ferienwohnungen (je Wohneinheit),
Hausbooten, Wohnmobilen
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%;
ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%.
19.8 EuroParcs Ferienanlagen
bis zum 93. Tag vor Reisebeginn 15%;
ab dem 92. Tag vor Reisebeginn 40%;
ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 60%;
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 90%.
19.9 Rücktritts-/Umbuchungskosten
für gebuchte Ausflüge und Eintrittskarten
betragen in der Regel 100%, da es sich hierbei
um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
(Stand: September 2023)