Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeines
Ihr Vertragspartner, die Firma HHD AG
Glattbrugg/Schweiz (fortan auch nur
HHD), unterliegt nach den seit dem
01.07.2018 gültigen reiserechtlichen
Vorschriften nicht mehr dem Pauschal-
reiserecht. HHD hat jedoch beschlos-
sen, sich an diesen bewährten Vorga-
ben im Sinne des Reisenden weiterhin
zu orientieren und den zwischen Ihnen
und der HHD geschlossenen Vertrag in
wesentlichen Punkten dem neuen Pau-
schalreiserecht zu unterwerfen.
Die HHD hat durch eine Vereinbarung
mit der AXA Versicherungen AG sicher-
gestellt, dass im Falle einer Insolvenz
der HHD entsprechend den Regelun-
gen des § 651r Abs. 4 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) Ihr eventueller
Anspruch auf Rückzahlung des Reise-
preises sichergestellt ist (Näheres ist
im Abschnitt Kundengeldabsicherung
geregelt). Zudem gelten für Sie die Re-
gelungen über Rücktritt vor Reisebe-
ginn (§ 651 h BGB) und bei Reisemän-
geln haben Sie die in § 651 i Abs. 3 BGB
bestimmten Rechte (siehe hierzu nach-
folgend Ziffer 9). Im Übrigen gelten die
folgenden Reisebedingungen, die die
gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen
und ergänzen.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Die Buchung kann schriftlich bei
Ihrem Reisebüro oder schriftlich, tele-
fonisch oder per E-Mail bei HHD oder
per Internet vorgenommen werden. Mit
Ihrer Buchung bieten Sie HHD den Ab-
schluss des Reisevertrages verbindlich
an. Die elektronische Eingangsbestäti-
gung durch HHD stellt noch keine Be-
stätigung der Annahme des Buchungs-
auftrages dar.
Für Umfang und Art der im Rahmen des
Reisevertrages von HHD zu erbringen-
den Leistungen gelten ausschließlich
die Reiseausschreibungen der HHD
und die ergänzenden Informationen
der HHD, soweit diese Ihnen bei der Bu-
chung vorliegen.
2.2. Sie haben für alle Vertragsver-
pflichtungen von Personen, für die Sie
die Buchung vornehmen, wie für Ihre
eigenen einzustehen, soweit Sie diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen
haben.
2.3. Der Reisevertrag kommt durch
den Zugang der auf einem dauerhaften
Datenträger von der HHD übersandten
Reisebestätigung bei Ihnen zustande,
die umgehend, spätestens innerhalb
von 7 Tagen, erfolgt.
Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues An-
gebot der HHD vor, an das die HHD zehn
Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage des neuen Angebots
zustande, soweit die HHD bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung
hingewiesen und ihre vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt hat und
Sie innerhalb der Bindungsfrist der
HHD die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklären.
2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen
nach den gesetzlichen Vorschriften
der §§ 312 ff. BGB für die angebote-
nen Leistungen kein Widerrufsrecht
zusteht. Es gelten die in diesen Reise-
bedingungen unter «Rücktritt» aufge-
führten Regelungen. Die Korrektur von
offensichtlichen Irrtümern, z.B. auf-
grund von Druck- und Rechenfehlern
oder Zuordnungsfehlern im Internet,
bleibt vorbehalten.
2.5. Die Weitervermietung der Ferien-
häuser und Ferienwohnungen von HHD
ist ebenso nicht gestattet wie die Ver-
marktung als Veranstalter mit eigener
Preisgestaltung.
2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei
Buchung gerne entgegen. Bitte be-
achten Sie jedoch, dass HHD für deren
Erfüllung keine Garantie übernehmen
kann. Sonderwünsche sowie Buchun-
gen unter einer Bedingung und münd-
liche Nebenabreden sind nur dann gül-
tig, wenn sie von HHD bestätigt werden.
2.7. Buchungen für Fähren und Mietwa-
gen werden von HHD als Fremdleistung
lediglich vermittelt. Grundlage sind die
Geschäftsbedingungen/Stornobedin-
gungen der jeweiligen Leistungsträger.
3. Zahlungen/Reiseunterlagen/
Rücktritt bei Zahlungsverzug
3.1. Die Anzahlung beträgt 20 % des
Reisepreises. Sie ist umgehend nach
Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die
Zahlung des restlichen Reisepreises
erfolgt 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei
Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis
sofort fällig.
3.2. Die vollständigen Reiseunterlagen
liegen rechtzeitig in Ihrem Reisebüro
abholbereit vor oder werden Ihnen per
Post oder E-Mail zugeschickt.
3.3. Liegen Anzahlung und/oder Rest-
zahlung nicht entsprechend den ver-
einbarten Fälligkeiten vor und stehen
dem keine Rechte Ihrerseits entgegen,
so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und Sie mit den Rück-
trittskosten laut diesen Reisebedin-
gungen (Ziffer 6.2.) zu belasten.
4. Besondere Bedingungen
und Hinweise
4.1. Die von uns angebotenen Leis-
tungen sind für Personen mit einge-
schränkter Mobilität grundsätzlich
nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im
Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort
Der Rechtsprechung des BGH (Bun-
desgerichtshof) folgend, sind feste
Kosten (obligatorische Nebenkosten),
die auf jeden Fall gezahlt werden müs-
sen, in den Reisepreis eingeschlossen.
Variable Kosten, die von der Zahl der
reisenden Personen, von der Zusam-
mensetzung der Reisegruppe oder
vom Verbrauch abhängen (z.B. Kur-
taxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz,
Wasser, Wäsche), werden teilweise, je
nach Inanspruchnahme am Ferienort,
an den Vermieter oder Schlüsselhalter
gezahlt. Die Bezahlung erfolgt in der
Regel in bar.
Falls im Text Nebenkosten aufgeführt
sind, werden diese in der genannten
Höhe auch für Kinder ab 2 Jahre be-
rechnet.
4.3. Der Vermieter oder Schlüsselhalter
ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe
eine angemessene Kaution zu verlan-
gen. Die Kaution wird in der Regel bar
in Euro hinterlegt. Werden Kreditkarten
akzeptiert, so ist dies in der Ausschrei-
bung vermerkt. Die Kaution wird am Ort
nach ordnungsgemäßer Rückgabe des
Mietobjekts zurückerstattet. In ein-
zelnen Fällen kommt es vor, dass die
Kaution erst nach Abreise der Kunden
per Überweisung zurückerstattet wird.
Durch die Rückzahlung werden eventu-
elle Schadenersatzansprüche des Ver-
mieters nicht berührt.
Kaution und Kautionsabwicklung sowie
die Abrechnung der Nebenkosten am
Ort sind nicht Inhalt des Reisevertrags
mit HHD als Veranstalter.
4.4. Zur Höhe der Kurtaxe in den einzel-
nen Orten werden bei den Katalogaus-
schreibungen keine Angaben gemacht,
da die genauen Beträge bei Redak-
tionsschluss in der Regel noch nicht
feststehen. Je nach Ort ist mit Kosten
zwischen ca. € 0,50 und € 7,- pro Per-
son/Tag (Kinder ermäßigt) zu rechnen.
4.5. Reinigung der Mietobjekte
Die Grundreinigung erfolgt jeweils
durch Sie als Kunden, unabhängig von
der Endreinigung durch die Vermieter.
Zur Grundreinigung zählen die Reini-
gung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen
und Einräumen des Geschirrs, die Be-
seitigung der restlichen Lebensmittel
sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen
der Betten und das Fegen oder Saugen
aller Räume, so dass das Mietobjekt
besenrein übergeben werden kann.
Die Endreinigung umfasst zusätzlich
unter anderem die gründliche Reini-
gung von Küche/Kochnische, Bad/Du-
sche/WC und das Wischen der Böden.
Bei einigen Objekten haben Sie die
Alternative, die Ferienwohnung/das
Ferienhaus selbst zu reinigen oder die
Reinigung dem Vermieter/Schlüssel-
halter gegen eine angemessene Gebühr
zu überlassen. Informationen hierzu
finden Sie bei der jeweiligen Objektbe-
schreibung.
4.6. Bei den Programmausschreibungen
wird darauf hingewiesen, ob im Mietob-
jekt Bettwäsche und Handtücher vor-
handen oder mitzubringen sind, mög-
licherweise auch am Ort obligatorisch
anzumieten sind. Die Standardbreite
für franz. Betten und Doppelbettcou-
ches beträgt 1,40 m. Falls Bettwäsche
und/oder Handtücher am Ort gemietet
werden können und Sie diesen Service
in Anspruch nehmen wollen, geben
Sie diesen Wunsch bitte bei Buchung
an. Geschirrtücher werden in man-
chen Fällen vom Vermieter bereitge-
stellt, wir empfehlen jedoch generell,
diese selbst mitzubringen. Pool- bzw.
Strandtücher sind immer selbst mitzu-
bringen. Ebenfalls mitzubringen sind in
aller Regel Toilettenpapier sowie Spül-
und Reinigungsmittel.
4.7. Falls Zusatzbetten und/oder Kin-
derbetten zur Verfügung stehen, finden
Sie bei der jeweiligen Programmaus-
schreibung einen entsprechenden Hin-
weis. Das Bettzeug für Kinderbetten ist
in aller Regel mitzubringen. Bitte be-
achten Sie, ob ein Kinderbett nur inner-
halb der ausgeschriebenen maximalen
Personenzahl bereitgestellt wird, oder
ob im Mietobjekt dadurch effektiv eine
weitere Person untergebracht werden
darf. Kinderbetten sind in der Regel für
Kinder bis 2 Jahre geeignet. Zusatz-
und Kinderbetten müssen in jedem
Fall bei Buchung bestellt und teilwei-
se auch rückbestätigt werden, und der
Gutschein muss einen entsprechenden
Vermerk tragen. In der Regel ist nur ein
Zusatzbett bzw. ein Kinderbett mög-
lich.
4.8. Haustiere
Ob ein Haustier (grundsätzlich nur
Hund oder Katze) erlaubt oder nicht er-
laubt ist, entnehmen Sie bitte ebenfalls
der jeweiligen Programmausschrei-
bung. Ein Haustier muss auf jeden Fall
mit einem Hinweis auf Art und Größe
bei der Buchung angemeldet werden,
auch wenn es entsprechend Ausschrei-
bung erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt
grundsätzlich nur für ein Haustier, so-
fern in der Ausschreibung nicht anders
vermerkt.
Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeu-
tet dies nicht zwingend, dass im Haus,
in der Ferienanlage usw. mit Haustieren
nicht zu rechnen ist oder dass in dem
von Ihnen gebuchten Objekt nicht zeit-
weise Haustiere gehalten werden. Das
liegt z.B. an der Struktur einer Ferien-
anlage mit teilweise privaten Eigen-
tümern, denen diesbezüglich keine
Vorschriften gemacht werden können,
oder daran, dass der Vermieter eines
ländlichen Objektes selbst einen Hund
hält und Konflikte mit mitgebrachten
Hunden vermeiden will.
Wenn wiederum Haustiere grundsätz-
lich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht
automatisch, dass diese sich überall
frei bewegen dürfen. In praktisch al-
len Ferienanlagen sind beispielsweise
Poolbereich und Grünflächen für Hun-
de nicht zugänglich, erst recht gilt dies
für Restaurants o. Ä. Oft besteht auch
die Verpflichtung zum Anleinen von
Hunden. Tabu sind für Hunde natür-
lich auch die Pools von Einzelhäusern.
Haustiere dürfen nicht allein im Miet-
objekt gelassen werden. Für Hunde und
Katzen ist der EU-Heimtierausweis mit
eingetragener Tollwutimpfung in fast
allen Ländern vorgeschrieben bzw.
wird dort anerkannt. Die Tiere müssen
durch Mikrochip identifizierbar sein.
Für bestimmte Hunderassen, meist so-
genannte Kampfhunde, gelten in vielen
Ländern strenge Vorschriften bzw. die
Mitnahme ist generell verboten. In-
formieren Sie sich also entsprechend
frühzeitig, am besten bei Ihrem Tierarzt
bzw. im Internet.
Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mit-
gebracht werden, kann HHD verlangen,
dass die entsprechenden Tiere entfernt
werden. Das HHD nach Ziffer 7 zuste-
hende Kündigungsrecht bleibt unbe-
rührt.
4.9. In den Ferienhäusern und Ferien-
wohnungen sind Geschirr und Besteck
in der Regel vollständig und für die
Anzahl der gebuchten Personen aus-
reichend vorhanden. Technische Haus-
haltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikro-
welle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine
oder Waschmaschine sind nur dann
vorhanden, wenn sie in der Beschrei-
bung ausdrücklich erwähnt sind.
4.10. Heizung/Heizmöglichkeit In Fe-
rienwohnungen und Ferienhäusern in
Sommerreisegebieten, vor allem im
Süden, ist eine Heizung nicht immer
vorhanden. Die Bedienung von Zentral-
heizungen bzw. von Gas-, Elektro-,
Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt
in der Regel durch die Kunden. Hin-
weise zur Funktionsweise erhalten Sie
gegebenenfalls durch den Vermieter/
Schlüsselhalter.
4.11. TV/TV-Empfang
TV in der Objektbeschreibung bezeich-
net ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Emp-
fang über Satelliten oder Kabel mög-
lich, wird das im Text mit Sat-TV bzw.
Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber
nicht unbedingt gewährleistet, dass
auch Programme in allen Sprachen
empfangen werden können.
4.12. Internet/WLAN ist nur vorhanden,
wenn in der Ausschreibung ausdrück-
lich erwähnt. Wir übernehmen keine
Garantie für die ständige Verfügbar-
keit, Geschwindigkeit, Kompatibilität
und Sicherheit. Sie müssen daher für
ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte
sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt
sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für
Ferienzwecke gedacht, also für den
geschäftlichen Gebrauch o. Ä. nicht
geeignet. Die Nutzung von Internet/
WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei
der Nutzung von Internet/WLAN ist das
geltende Recht einzuhalten. Sie sind
insbesondere verpflichtet, keine Daten
hochzuladen, die Materialien (z.B. Fil-
me, Musikstücke) enthalten, die ur-
heberrechtlich geschützt sind, jedoch
z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä.
illegal im Internet verbreitet werden.
Ebenso ist es unzulässig, in rechtswid-
riger Weise Dateien herunterzuladen.
Sie sind des weiteren dazu verpflich-
tet, auch Mitreisende (einschließlich
minderjähriger Reiseteilnehmer) auf
die Einhaltung des geltenden Rechts
hinzuweisen und entsprechende Kon-
trollen durchzuführen. Im Falle eines
schuldhaften Verstoßes gegen Ihre
Pflichten entsprechend diesem Text
«Internet/WLAN» stellen Sie uns von
jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus
frei.
4.13. Sind in der Ausschreibung Gar-
ten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) ge-
nannt, ist nicht zwingend für jede Per-
son ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt
auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft
begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen
werden von vielen Vermietern aus hygi-
enischen Gründen nicht zur Verfügung
gestellt. Sonnenliegen und Sonnen-
schirm sind ebenfalls nur vorhanden,
wenn sie in der Objektbeschreibung
erwähnt sind.
4.14. Bei den Programmausschreibun-
gen wird auch darauf hingewiesen, ob
in einem Ferienhaus oder in einer Feri-
enanlage ein Swimmingpool vorhanden
ist, in der Regel mit einem Hinweis auf
die saisonale Öffnungsperiode. Bitte
beachten Sie jedoch, dass sich die im
Text genannten Termine für Saison-
beginn und Saisonende witterungsbe-
dingt verschieben können. Bei Pools in
Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte
die von der Verwaltung angegebenen
Öffnungszeiten und gegebenenfalls
speziell formulierte Baderegeln. Diese
können beispielsweise Vorschriften/
Verbote beinhalten zum Tragen von Ba-
deshorts in den Pools, zum Mitbringen
von Bällen, Luftmatratzen und derglei-
chen in die Pools oder eine Badekap-
penpflicht (oft in Italien).
4.15. Sorgfaltspflichten
Ihnen als Mieter steht das Recht zu,
das gesamte Mietobjekt einschließlich
Mobiliar und Gebrauchsgegenständen
zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das
Mietobjekt und sein Inventar sowie
eventuelle Gemeinschaftseinrichtun-
gen mit größtmöglicher Sorgfalt zu
behandeln. Sie sind verpflichtet, einen
während der Mietzeit durch Ihr Ver-
schulden oder das Verschulden Ihrer
Begleitung und Gäste entstandenen
Schaden zu ersetzen. Schäden können
mit der Kaution verrechnet werden.
4.16. Die Mitnahme bzw. das Anschlie-
ßen von ressourcenverbrauchenden
Gegenständen wie Klimageräte, Mini-
pools, Elektroautos etc. ist nicht ge-
stattet.
4.17. Sie müssen bei einigen großen
Ferienanlagen damit rechnen, dass die
Pflicht zum Tragen eines Armbandes
besteht. Aus organisatorischen Grün-
den und aus Gründen der Kontrolle im
Sinne der Gäste der Anlage sollte dies
akzeptabel sein.
4.18. Das Mietobjekt darf nicht mit
mehr Personen belegt und genutzt
werden als im Katalog bzw. auf den
Internetseiten angegeben und auf dem
Gutschein bestätigt wurde. Die angege-
bene maximale Personenzahl schließt
auch Kinder und Kleinstkinder ein,
wenn nicht anders mit HHD vereinbart
und auf dem Gutschein bestätigt.
Eine Überbelegung berechtigt HHD
zur Nachberechnung des anteiligen
Mietpreises zuzüglich eventueller
Nebenkosten. Das HHD nach Ziffer 7
zustehende Kündigungsrecht bleibt
unberührt.
4.19. Die im Prospekt, auf der Reise-
bestätigung und in den Unterlagen
genannten Infrastrukturbetriebe
(Transportmittel, Läden, Restaurants,
Sport-Anlagen, öffentliche Strände und
deren Einrichtungen etc.) sind nicht
Bestandteil unserer Leistungspflicht.
Diese Betriebe entscheiden in eigener
Verantwortung über Betriebszeiten
usw. Gleiches gilt für die öffentlichen
und privaten Versorgungsbetriebe (wie
Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch
Angaben über Klimaverhältnisse stel-
len keine Zusicherung dar. Eventuell
uns treffende Aufklärungs-, Hinweis-
und Sorgfaltspflichten bleiben unbe-
rührt.
4.20. Sonderangebote Bei Sonderan-
geboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei pro-
zentualen Ermäßigungen auf den
Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Früh-
bucher-Rabatten oder Spezialange-
boten für Familien und Senioren, sind
eventuelle variable Nebenkosten für
die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.
4.21. Die Ankunftszeit ist in der Regel
jeweils am vorgesehenen Anreisetag
zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie
während der Anreise feststellen, dass
Sie sich voraussichtlich verspäten wer-
den, so informieren Sie bitte unbedingt
rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser
wird darum bemüht sein, Ihren Emp-
fang auch dann sicherzustellen (mög-
licherweise gegen Gebühr). Dies kann
jedoch nicht garantiert werden. Abwei-
chende Anreisezeiten entnehmen Sie
bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunter-
lagen.
4.22. Bitte übergeben Sie dem Schlüs-
selhalter bei Ankunft Ihre Reiseunter-
lagen. Der Übernahmeort der Schlüssel
bei Ankunft so wie auch der Rückgabe-
ort bei Abreise finden nicht zwingend
im Feriendomizil resp. Ferienort statt.
Während der Saison kann es bei den
Schlüsselübernahmestellen zu Warte-
zeiten kommen.
4.23. Von der Reisebestätigung ab-
weichende Anreisetage sind aus orga-
nisatorischen Gründen in einer Reihe
von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall
muss eine solche Abweichung bei HHD
angefragt werden. Ist die Abweichung
möglich, so wird sie von HHD schriftlich
bestätigt.
4.24. Können Sie das Objekt nicht wie
vereinbart übernehmen, z.B. infolge
erhöhtem Verkehrsaufkommens oder
aus persönlichen Gründen, und es sind
keine unvermeidbaren, außergewöhn-
lichen Umstände am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbaren Nähe
aufgetreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung an den Be-
stimmungsort erheblich beeinträchti-
gen (wie unter Ziffer 6 erläutert) steht
der HHD die in Ziffer 6 geregelte Ent-
schädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie
das Objekt vorzeitig verlassen.
4.25. Am Abreisetag entsprechend Rei-
sebestätigung müssen die Mietobjekte
spätestens um 10 Uhr verlassen und
dem Vermieter bzw. seinen Beauftrag-
ten gereinigt und in gleichem Zustand
wie bei der Übernahme übergeben wer-
den. Abweichende Abreisezeiten ent-
nehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren
Reiseunterlagen.
5. Änderungen von Vertragsinhalten
vor Reisebeginn
HHD kann Eigenschaften von Reise-
leistungen, die nicht den Reisepreis
betreffen, vor Vertragsbeginn ändern,
sofern diese Abweichungen unerheb-
lich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen und sofern
diese nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden. Der Kunde wird
hier über unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger informiert.
Im Falle einer erheblichen Vertragsän-
derung sind Sie berechtigt, innerhalb
der gleichzeitig mit dieser Mitteilung
von uns gesetzten Frist die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teil-
nahme an einer Ersatzreise anzuneh-
men, wenn diese von uns angeboten
wurde. Haben Sie sich innerhalb der
von uns bestimmten Frist nicht er-
klärt, gilt das Angebot auf Änderung
der Vertragsinhalte als angenommen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt.
6. Rücktritt/Entschädigung/
Ersatzmieter
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebe-
ginn von der Reise zurücktreten. Maß-
geblich ist der Zugang der Rücktritts-
erklärung bei HHD. Falls die Reise über
einen Reisevermittler gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegen-
über erklärt werden. Die Rücktrittser-
klärung sollte in Ihrem Interesse auf ei-
nem dauerhaften Datenträger erfolgen.
Treten Sie vor Reisebeginn von der Rei-
se zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf
den Reisepreis ein Anspruch auf an-
gemessene Entschädigung. Wenn der
Rücktritt von HHD zu vertreten ist oder
am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außer gewöhnliche Umstände auftre-
ten, die die Durchführung der Reise
oder die Beförderung von Personen an
den Bestimmungsort erheblich beein-
trächtigen, kann HHD keine Entschädi-
gung verlangen.
Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle von HHD unterliegen und sich
ihre Folgen auch dann nicht hätten ver-
meiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.2. HHD hat die nachfolgenden Ent-
schädigungspauschalen unter Berück-
sichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebe-
ginn sowie unter Berücksichtigung der
erwarteten Ersparnis von Aufwendun-
gen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reise-
leistungen festgelegt.
Unser pauschalierter Anspruch auf
Entschädigung beträgt in der Regel:
bis 43 Tage vor Reisebeginn 10 % des
Reisepreises,
ab 42. bis 29. Tag vor Reisebeginn
50 % des Reisepreises,
ab 28. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
des Reisepreises.
Bei späterem Rücktritt oder bei
Nichtantritt der Reise wird der ge-
samte Reisepreis berechnet.
Es bleibt Ihnen als Mieter unbenom-
men, HHD nachzuweisen, dass kein
oder ein wesentlich geringerer Scha-
den entstanden ist als die geforderte
Pauschale. Wir sind auf Ihr Verlangen
verpflichtet, die Höhe der Entschädi-
gung zu begründen. Sind wir infolge
eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reise preises verpflichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-
halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
6.3. HHD kann vor Reisebeginn vom
Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände die Erfüllung des Vertrags
nicht möglich ist. In diesem Fall verliert
HHD den Anspruch auf den Reisepreis.
6.4. Sie haben das Recht einen Ersatz-
mieter zu stellen, der in das Vertrags-
verhältnis mit der HHD an Ihrer Stelle
eintritt. Voraussetzung hierfür ist je-
doch, dass der HHD mindestens sieben
Tage vor Reisebeginn eine entspre-
chende Mitteilung auf einem dauerhaf-
ten Datenträger zugegangen ist, damit
die notwendigen Umdispositionen vor-
genommen werden können. Die HHD
kann dem Eintritt des von Ihnen be-
nannten Ersatzmieters widersprechen,
wenn der benannte Ersatzmieter den
besonderen Erfordernissen der Reise
nicht entspricht oder gesetzliche Vor-
schriften bzw. behördliche Anordnun-
gen dem Eintritt entgegenstehen. Mit
der Bestätigung des benannten Ersatz-
mieters durch die HHD tritt der von Ih-
nen benannte Ersatzmieter in die Rech-
te und Pflichten des Reisevertrages ein.
Der HHD durch diese Änderung ent-
stehenden Kosten werden Ihnen mit
Euro 20 je Vorgang berechnet.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
HHD kann den Reisevertrag ohne Ein-
haltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in einem solchen Maß ver-
tragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung
anderer Personen. In diesem Fall ver-
fällt der Reisepreis, wobei ggf. erspar-
te Aufwendungen oder Vorteile durch
anderweitige Verwendung angerechnet
werden, einschließlich eventueller vom
Leistungsträger gutgebrachter Beträge.
8. Mitwirkungspflichten
8.1. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren
Reisevermittler zu informieren, wenn
Sie die notwendigen Reiseunterlagen
nicht innerhalb der von uns mitgeteilten
Frist erhalten haben. Sie sind im Rah-
men der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen Zu-
mutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu hal-
ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt
sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzu-
zeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser
Verpflichtung nicht nach, kann dies zur
Folge haben, dass Ihnen Ansprüche in-
soweit nicht zustehen.
8.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, oder stellen Sie am Mietob-
jekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe
verlangen.
Wenden Sie sich in diesem Fall, ggf.
über Ihren Reisevermittler unverzüg-
lich, am besten telefonisch, sonst per
E-Mail an
HHD AG
Sägereistrasse 20, CH-8152 Glattbrugg
+49 (0)2421 12 20
info@interhome.de
Haus- und Zustelladresse für z.B. Eil-
briefe:
Sägereistrasse 20, CH-8152 Glattbrugg
damit geeignete Maßnahmen ergrif-
fen werden können, die Beanstandung
zu überprüfen und gegebenenfalls die
Leistungsstörung zu beseitigen oder
gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Die Leistungsträger (Besitzer, Schlüs-
selhalter, Agentur usw.) haben weder
die Funktion einer Reiseleitung noch
sind sie Vertreter von HHD, noch ha-
ben sie die Befugnis, Ansprüche an-
zuerkennen und rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben und/oder ent-
gegenzunehmen.
8.3. Ansprüche wegen nicht vertragsge-
mäßer Erbringung von Reiseleistungen
können Sie nach vertraglich vorgese-
hener Beendigung der Reise gegenüber
HHD geltend machen, wobei wir drin-
gend die Geltendmachung auf einem
dauerhaften Datenträger empfehlen.
Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Inter-
net-Reiseportal usw.) ist befugt, die
Anmeldung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen entgegen-
zunehmen und an HHD weiter zu leiten.
Voraussetzung ist, dass die Reiseleis-
tungen oder die von Ihnen angenomme-
nen Ersatzleistungen nicht vertragsge-
mäß erbracht wurden, weiterhin dass
Sie es nicht schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel unverzüglich (ohne
schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und
dass eine ausreichende Abhilfe nicht
erfolgte. Wird die Reise durch Mängel
ganz erheblich beeinträchtigt, so kön-
nen Sie den Reisevertrag kündigen.
Voraussetzung ist in aller Regel, dass
Sie bei HHD mit angemessener Frist-
setzung Abhilfe verlangt haben und
diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder von HHD als Reiseveranstalter
verweigert wird oder wenn die sofortige
Abhilfe notwendig ist.
9. Haftung/Beschränkung der Haftung
9.1. Sie können bei Vorliegen eines Rei-
semangels unbeschadet der Herabset-
zung des Reisepreises oder der Kündi-
gung Schadensersatz verlangen, es sei
denn der Reisemangel ist auf folgende
Ursachen zurückzuführen:
n schuldhafte Handlungen oder Unter-
lassen Ihrerseits oder einer mitbe-
nutzenden Person;
n unvorhersehbare oder nicht abwend-
bare Versäumnisse Dritter, die an der
Erbringung der vertraglichen Leis-
tungen nicht beteiligt sind;
n unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände.
9.2. Äussere Gegebenheiten und regio-
nale Besonderheiten wie z.B. Vorkom-
men von Insekten, streunende Hunde,
ungünstige Wetterverhältnisse oder
Zustand von öffentlichen Strassen
berechtigen Sie nicht zu Ansprüchen
gegen die HHD. Unberührt bleiben An-
sprüche gegen die HHD wegen der Ver-
letzung von vorvertraglichen oder ver-
traglichen Aufklärungspflichten.
9.3. Die Haftung von HHD für Schäden
aus der Verletzung vertraglicher Pflich-
ten, die keine Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt wur-
den, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Möglicherweise darüber
hinaus gehende Ansprüche nach inter-
nationalen Übereinkünften oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vor-
schriften bleiben von diesen Beschrän-
kungen unberührt.
9.4. Für gegen die HHD gerichtete
Schadensersatzansprüche aus uner-
laubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist
die Haftung für Sachschäden auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises be-
schränkt.
10. Verjährung
Die in § 651 i Absatz 3 BGB bezeichne-
ten Ansprüche des Reisenden verjähren
in zwei Jahren. Diese Rechte umfassen
im Einzelnen das Recht Abhilfe zu ver-
langen sowie, wenn HHD pflichtwidrig
nicht für Abhilfe sorgt, selbst Abhilfe zu
schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen zu verlangen. Weiterhin
haben Sie im Fall des § 651 k Abs. 3 BGB
das Recht, Abhilfe durch andere Reise-
leistungen (Ersatzleistungen) zu ver-
langen sowie nach § 651 k Abs. 4 und 5
Kostentragung für eine notwendige Be-
herbergung zu verlangen. Bei Vorliegen
der entsprechenden Voraussetzungen
können Sie den Vertrag nach § 651 l BGB
kündigen sowie die sich aus einer Min-
derung des Reisepreises (§ 651 m BGB)
ergebenden Rechte geltend machen
und nach § 651 n BGB Schadensersatz
oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Die gesetzlichen Vor-
schriften zur Hemmung der Verjährung
(§§ 203 ff. BGB) gelten auch in diesem
Fall uneingeschränkt.
Die Verjährung von Ansprüchen des
Kunden wegen der Verletzung des Le-
bens, des Körpers oder der Gesund-
heit, grob fahrlässiger oder vorsätz-
licher Pflichtverletzungen von HHD,
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von HHD sowie aus
anderen gesetzlichen Vorschriften als
dem § 651 i Abs. 3 BGB (z. B. nach den
§§ 241 Abs. 2, 311, 832 ff. BGB) richtet
sich jeweils nach den gesetzlichen Vor-
schriften.
Ansprüche von HHD verjähren nach
sechs Monaten nach Reiseende.
11. Hinweis zu Streitbeilegungs-
verfahren
HHD nimmt nicht an einem freiwilligen
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
HHD weist für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr ge-
schlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
12. Kundengeldabsicherung
Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit der
HHD AG ist durch den nachfolgend be-
nannten Kundengeldabsicherer sicher-
gestellt, dass dem Kunden der gezahlte
Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall
der Zahlungsunfähigkeit der HHD AG
1. Reiseleistungen ausfallen oder
2. der Reisende im Hinblick auf er-
brachte Reiseleistungen Zahlungsauf-
forderungen von Leistungserbringern
nachkommt, deren Entgeltforderungen
die HHD nicht erfüllt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit der HHD AG
stehen die Eröffnung des Insolvenzver-
fahrens über das Vermögen der HHD AG
und die Abweisung eines Eröffnungs-
antrags mangels Masse gleich.
Die vorstehende Haftung des Kun-
dengeldabsicherers ist begrenzt. Er
haftet für alle durch ihn in einem Jahr
insgesamt zu erstattenden Beträge
nur bis zu einem Betrag von 45 Mio.
CHF. Sollte diese Summe nicht für alle
Kunden ausreichen, so verringert sich
der Erstattungsbetrag in dem Verhält-
nis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem
Höchstbetrag steht. Die Erstattung
fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf
des Jahres (01.01. bis 31.12.), in dem der
Versicherungsfall eingetreten ist.
Kundengeldabsicherer ist die AXA
Versicherungen AG, Kredit & Kaution,
Postfach 357, CH-8401 Winterthur, ein
in der Schweiz ansässiges Unterneh-
men, das der Schweizer Finanzaufsicht
unterliegt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
AXA Versicherungen AG, Kredit & Kau-
tion, Postfach 357, CH-8401 Winter-
thur; Telefon: + 41 800 809 809
13. Datenschutz
Für unsere Bearbeitung von personen-
bezogenen Daten im Zusammenhang
mit diesen Allgemeinen Vertragsbedin-
gungen gilt unsere Datenschutzerklä-
rung, die Sie unter www.interhome.de/
datenschutz finden.
14. Reiserücktrittsversicherung
In unseren Leistungen ist eine Reise-
rücktrittsversicherung bei der Europäi-
sche Reiseversicherung AG enthalten.
Diese ist im Mietpreis inkludiert. Die-
sem Gruppenversicherungsvertrag tre-
ten alle Reiseteilnehmer durch die Rei-
sebuchung automatisch als versicherte
Person bei. Mit der Buchungsbestäti-
gung erhalten Sie den Versicherungs-
ausweis, dem Sie die Versicherungs-
bedingungen und weitere Einzelheiten
entnehmen können. Wir empfehlen
Ihnen zudem den Abschluss eines zu-
sätzlichen Reiseschutzes.
15. Empfehlung einer Privathaft-
pflichtversicherung
Die privaten Haftpflichtversicherungen
regulieren in der Regel auch Schäden in
Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die
durch Sie als Kunden verursacht wur-
den. Wir empfehlen Ihnen die Prüfung,
ob Ihre Versicherung solche Schäden,
auch im Ausland, abdeckt.
16. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll-
und Devisenvorschriften
Sie als Kunde sind für die Einhaltung
der gültigen in- und ausländischen
Ein- und Ausreisebestimmungen, Ge-
sundheitsvorschriften, Pass- und Vi-
sabestimmungen und Bestimmungen
zur Einführung von Haustieren selbst
verantwortlich. Reise- und Sicherheits-
bestimmungen, Einreisebestimmun-
gen, Visa- und Gesundheitsvorschrif-
ten stehen für Sie auf der Webseite des
Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Aus-
künfte erteilen auch die für Sie zustän-
digen Botschaften/Konsulate.
Alle Nachteile, insbesondere die Zah-
lung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschrif-
ten entstehen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinfor-
mation von HHD bedingt sind.
17. Rechtswahl und Sonstige
Bestimmungen
1 7.1. Anwendbares Recht
Soweit eine Rechtswahl möglich ist,
vereinbaren die Parteien die Anwen-
dung des deutschen Sachrechts.
17.2. Sonstige Bestimmungen
Die vorstehenden Bedingungen gelten
nicht
wenn und insoweit sich aus vertrag-
lich nicht abdingbaren Bestimmun-
gen internationaler Abkommen, die
auf den Reisevertrag zwischen dem
Kunden und HHD anzuwenden sind,
etwas anderes zugunsten des Kun-
den ergibt oder
wenn und insoweit auf den Reisever-
trag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der
EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die
oben erwähnten Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen Vor-
schriften.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestim-
mungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Rei-
severtrages zur Folge.
Veranstalter
HHD AG
Sägereistrasse 20, CH-8152 Glattbrugg
Tel: +49 (0)2421 12 20
info@interhome.de
www.interhome.de
Datenschutzbeauftragter
Prof. Clemens Pustejovsky
Wallstraße 6
D-79098 Freiburg
Tel: +49 (0)761 2168 680
DPO@interhome.com
Stand: 23.03.2021