Kabel-TV dargestellt. Damit ist aber
nicht unbedingt gewährleistet, dass
auch Programme in allen Sprachen
empfangen werden können.
4.12. Internet/WLAN ist nur vorhanden,
wenn in der Ausschreibung ausdrück-
lich erwähnt. Wir übernehmen keine
Garantie für die ständige Verfügbar-
keit, Geschwindigkeit, Kompatibilität
und Sicherheit. Sie müssen daher für
ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte
sorgen. Der Verbrauch kann begrenzt
sein. Internet/WLAN ist regelmäßig für
Ferienzwecke gedacht, also für den
geschäftlichen Gebrauch o. Ä. nicht
geeignet. Die Nutzung von Internet/
WLAN erfolgt allein auf Ihr Risiko. Bei
der Nutzung von Internet/WLAN ist das
geltende Recht einzuhalten. Sie sind
insbesondere verpflichtet, keine Daten
hochzuladen, die Materialien (z.B. Fil-
me, Musikstücke) enthalten, die ur-
heberrechtlich geschützt sind, jedoch
z.B. über Internet-Tauschbörsen o. Ä.
illegal im Internet verbreitet werden.
Ebenso ist es unzulässig, in rechtswid-
riger Weise Dateien herunterzuladen.
Sie sind des weiteren dazu verpflich-
tet, auch Mitreisende (einschließlich
minderjähriger Reiseteilnehmer) auf
die Einhaltung des geltenden Rechts
hinzuweisen und entsprechende Kon-
trollen durchzuführen. Im Falle eines
schuldhaften Verstoßes gegen Ihre
Pflichten entsprechend diesem Text
«Internet/WLAN» stellen Sie uns von
jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus
frei.
4.13. Sind in der Ausschreibung Gar-
ten-/Terrassenmöbel (Mobiliar) ge-
nannt, ist nicht zwingend für jede Per-
son ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt
auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft
begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen
werden von vielen Vermietern aus hygi-
enischen Gründen nicht zur Verfügung
gestellt. Sonnenliegen und Sonnen-
schirm sind ebenfalls nur vorhanden,
wenn sie in der Objektbeschreibung
erwähnt sind.
4.14. Bei den Programmausschreibun-
gen wird auch darauf hingewiesen, ob
in einem Ferienhaus oder in einer Feri-
enanlage ein Swimmingpool vorhanden
ist, in der Regel mit einem Hinweis auf
die saisonale Öffnungsperiode. Bitte
beachten Sie jedoch, dass sich die im
Text genannten Termine für Saison-
beginn und Saisonende witterungsbe-
dingt verschieben können. Bei Pools in
Ferienanlagen usw. beachten Sie bitte
die von der Verwaltung angegebenen
Öffnungszeiten und gegebenenfalls
speziell formulierte Baderegeln. Diese
können beispielsweise Vorschriften/
Verbote beinhalten zum Tragen von Ba-
deshorts in den Pools, zum Mitbringen
von Bällen, Luftmatratzen und derglei-
chen in die Pools oder eine Badekap-
penpflicht (oft in Italien).
4.15. Sorgfaltspflichten
Ihnen als Mieter steht das Recht zu,
das gesamte Mietobjekt einschließlich
Mobiliar und Gebrauchsgegenständen
zu benutzen. Sie sind verpflichtet, das
Mietobjekt und sein Inventar sowie
eventuelle Gemeinschaftseinrichtun-
gen mit größtmöglicher Sorgfalt zu
behandeln. Sie sind verpflichtet, einen
während der Mietzeit durch Ihr Ver-
schulden oder das Verschulden Ihrer
Begleitung und Gäste entstandenen
Schaden zu ersetzen. Schäden können
mit der Kaution verrechnet werden.
4.16. Die Mitnahme bzw. das Anschlie-
ßen von ressourcenverbrauchenden
Gegenständen wie Klimageräte, Mini-
pools, Elektroautos etc. ist nicht ge-
stattet.
4.17. Sie müssen bei einigen großen
Ferienanlagen damit rechnen, dass die
Pflicht zum Tragen eines Armbandes
besteht. Aus organisatorischen Grün-
den und aus Gründen der Kontrolle im
Sinne der Gäste der Anlage sollte dies
akzeptabel sein.
4.18. Das Mietobjekt darf nicht mit
mehr Personen belegt und genutzt
werden als im Katalog bzw. auf den
Internetseiten angegeben und auf dem
Gutschein bestätigt wurde. Die angege-
bene maximale Personenzahl schließt
auch Kinder und Kleinstkinder ein,
wenn nicht anders mit HHD vereinbart
und auf dem Gutschein bestätigt.
Eine Überbelegung berechtigt HHD
zur Nachberechnung des anteiligen
Mietpreises zuzüglich eventueller
Nebenkosten. Das HHD nach Ziffer 7
zustehende Kündigungsrecht bleibt
unberührt.
4.19. Die im Prospekt, auf der Reise-
bestätigung und in den Unterlagen
genannten Infrastrukturbetriebe
(Transportmittel, Läden, Restaurants,
Sport-Anlagen, öffentliche Strände und
deren Einrichtungen etc.) sind nicht
Bestandteil unserer Leistungspflicht.
Diese Betriebe entscheiden in eigener
Verantwortung über Betriebszeiten
usw. Gleiches gilt für die öffentlichen
und privaten Versorgungsbetriebe (wie
Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch
Angaben über Klimaverhältnisse stel-
len keine Zusicherung dar. Eventuell
uns treffende Aufklärungs-, Hinweis-
und Sorgfaltspflichten bleiben unbe-
rührt.
4.20. Sonderangebote Bei Sonderan-
geboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei pro-
zentualen Ermäßigungen auf den
Mietpreis, bei Aktionen wie z.B. Früh-
bucher-Rabatten oder Spezialange-
boten für Familien und Senioren, sind
eventuelle variable Nebenkosten für
die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.
4.21. Die Ankunftszeit ist in der Regel
jeweils am vorgesehenen Anreisetag
zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie
während der Anreise feststellen, dass
Sie sich voraussichtlich verspäten wer-
den, so informieren Sie bitte unbedingt
rechtzeitig den Schlüsselhalter. Dieser
wird darum bemüht sein, Ihren Emp-
fang auch dann sicherzustellen (mög-
licherweise gegen Gebühr). Dies kann
jedoch nicht garantiert werden. Abwei-
chende Anreisezeiten entnehmen Sie
bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunter-
lagen.
4.22. Bitte übergeben Sie dem Schlüs-
selhalter bei Ankunft Ihre Reiseunter-
lagen. Der Übernahmeort der Schlüssel
bei Ankunft so wie auch der Rückgabe-
ort bei Abreise finden nicht zwingend
im Feriendomizil resp. Ferienort statt.
Während der Saison kann es bei den
Schlüsselübernahmestellen zu Warte-
zeiten kommen.
4.23. Von der Reisebestätigung ab-
weichende Anreisetage sind aus orga-
nisatorischen Gründen in einer Reihe
von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall
muss eine solche Abweichung bei HHD
angefragt werden. Ist die Abweichung
möglich, so wird sie von HHD schriftlich
bestätigt.
4.24. Können Sie das Objekt nicht wie
vereinbart übernehmen, z.B. infolge
erhöhtem Verkehrsaufkommens oder
aus persönlichen Gründen, und es sind
keine unvermeidbaren, außergewöhn-
lichen Umstände am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbaren Nähe
aufgetreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung an den Be-
stimmungsort erheblich beeinträchti-
gen (wie unter Ziffer 6 erläutert) steht
der HHD die in Ziffer 6 geregelte Ent-
schädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie
das Objekt vorzeitig verlassen.
4.25. Am Abreisetag entsprechend Rei-
sebestätigung müssen die Mietobjekte
spätestens um 10 Uhr verlassen und
dem Vermieter bzw. seinen Beauftrag-
ten gereinigt und in gleichem Zustand
wie bei der Übernahme übergeben wer-
den. Abweichende Abreisezeiten ent-
nehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren
Reiseunterlagen.
5. Änderungen von Vertragsinhalten
vor Reisebeginn
HHD kann Eigenschaften von Reise-
leistungen, die nicht den Reisepreis
betreffen, vor Vertragsbeginn ändern,
sofern diese Abweichungen unerheb-
lich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen und sofern
diese nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden. Der Kunde wird
hier über unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger informiert.
Im Falle einer erheblichen Vertragsän-
derung sind Sie berechtigt, innerhalb
der gleichzeitig mit dieser Mitteilung
von uns gesetzten Frist die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teil-
nahme an einer Ersatzreise anzuneh-
men, wenn diese von uns angeboten
wurde. Haben Sie sich innerhalb der
von uns bestimmten Frist nicht er-
klärt, gilt das Angebot auf Änderung
der Vertragsinhalte als angenommen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt.
6. Rücktritt/Entschädigung/
Ersatzmieter
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebe-
ginn von der Reise zurücktreten. Maß-
geblich ist der Zugang der Rücktritts-
erklärung bei HHD. Falls die Reise über
einen Reisevermittler gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegen-
über erklärt werden. Die Rücktrittser-
klärung sollte in Ihrem Interesse auf ei-
nem dauerhaften Datenträger erfolgen.
Treten Sie vor Reisebeginn von der Rei-
se zurück oder treten Sie die Reise nicht
an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf
den Reisepreis ein Anspruch auf an-
gemessene Entschädigung. Wenn der
Rücktritt von HHD zu vertreten ist oder
am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außer gewöhnliche Umstände auftre-
ten, die die Durchführung der Reise
oder die Beförderung von Personen an
den Bestimmungsort erheblich beein-
trächtigen, kann HHD keine Entschädi-
gung verlangen.
Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle von HHD unterliegen und sich
ihre Folgen auch dann nicht hätten ver-
meiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.2. HHD hat die nachfolgenden Ent-
schädigungspauschalen unter Berück-
sichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebe-
ginn sowie unter Berücksichtigung der
erwarteten Ersparnis von Aufwendun-
gen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reise-
leistungen festgelegt.
Unser pauschalierter Anspruch auf
Entschädigung beträgt in der Regel:
– bis 43 Tage vor Reisebeginn 10 % des
Reisepreises,
– ab 42. bis 29. Tag vor Reisebeginn
50 % des Reisepreises,
– ab 28. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
des Reisepreises.
– Bei späterem Rücktritt oder bei
Nichtantritt der Reise wird der ge-
samte Reisepreis berechnet.
Es bleibt Ihnen als Mieter unbenom-
men, HHD nachzuweisen, dass kein
oder ein wesentlich geringerer Scha-
den entstanden ist als die geforderte
Pauschale. Wir sind auf Ihr Verlangen
verpflichtet, die Höhe der Entschädi-
gung zu begründen. Sind wir infolge
eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reise preises verpflichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-
halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
6.3. HHD kann vor Reisebeginn vom
Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände die Erfüllung des Vertrags
nicht möglich ist. In diesem Fall verliert
HHD den Anspruch auf den Reisepreis.
6.4. Sie haben das Recht einen Ersatz-
mieter zu stellen, der in das Vertrags-
verhältnis mit der HHD an Ihrer Stelle
eintritt. Voraussetzung hierfür ist je-
doch, dass der HHD mindestens sieben
Tage vor Reisebeginn eine entspre-
chende Mitteilung auf einem dauerhaf-
ten Datenträger zugegangen ist, damit
die notwendigen Umdispositionen vor-
genommen werden können. Die HHD
kann dem Eintritt des von Ihnen be-
nannten Ersatzmieters widersprechen,
wenn der benannte Ersatzmieter den
besonderen Erfordernissen der Reise
nicht entspricht oder gesetzliche Vor-
schriften bzw. behördliche Anordnun-
gen dem Eintritt entgegenstehen. Mit
der Bestätigung des benannten Ersatz-
mieters durch die HHD tritt der von Ih-
nen benannte Ersatzmieter in die Rech-
te und Pflichten des Reisevertrages ein.
Der HHD durch diese Änderung ent-
stehenden Kosten werden Ihnen mit
Euro 20 je Vorgang berechnet.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
HHD kann den Reisevertrag ohne Ein-
haltung einer Frist kündigen, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in einem solchen Maß ver-
tragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung
anderer Personen. In diesem Fall ver-
fällt der Reisepreis, wobei ggf. erspar-
te Aufwendungen oder Vorteile durch
anderweitige Verwendung angerechnet
werden, einschließlich eventueller vom
Leistungsträger gutgebrachter Beträge.
8. Mitwirkungspflichten
8.1. Sie als Kunde haben HHD oder Ihren
Reisevermittler zu informieren, wenn
Sie die notwendigen Reiseunterlagen
nicht innerhalb der von uns mitgeteilten
Frist erhalten haben. Sie sind im Rah-
men der gesetzlichen Bestimmungen
verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen Zu-
mutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu hal-
ten oder zu vermeiden. Daraus ergibt
sich insbesondere die Verpflichtung,
Beanstandungen unverzüglich anzu-
zeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser
Verpflichtung nicht nach, kann dies zur