Allgemeine Vertragsbedingungen für Mieter mit Wohnsitz
in Deutschland
1. Allgemeines
Die allgemeinen Vertragsbedingun gen
sind Bestandteil des Vertrags zwischen
Ihnen (nach folgend auch «Vertragspartner
» genannt) und uns, dem Reiseveranstalter,
nämlich der
Interhome AG,
Sägereistrasse 27,
CH-8152 Glattbrugg,
Telefonnummer: +41 43 810 91 91,
Telefaxnummer: +41 43 810 91 90,
eMail: info@interhome.com.
Die für uns in Deutschland die Ferienhäuser
vermittelnde
Interhome GmbH,
Hoeschplatz 5,
DE-52349 Düren,
Telefonnummer: +49 2421 12 20,
Telefaxnummer: +49 2421 12 22 99,
eMail: info@interhome.de,
ist nicht Ihr Vertragspartner, sondern,
wie auch die übrigen Reisebüros, lediglich
Vermittler (Buchungsstelle). Soweit
zulässig, wird die Interhome AG in ihrer
Eigenschaft als Reiseveranstalter von
der Interhome GmbH in Düren, rechtlich
vertreten.
Die Interhome GmbH ist berechtigt, für
Interhome AG Erklärungen entgegenzunehmen
und abzugeben.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Alle für Sie notwendigen Informationen
zum Mietobjekt, zu unseren Leistungen
und Preisen etc. finden Sie im
Prospekt oder den gleichlautenden,
elektronisch zur Verfügung gestellten
Angaben.
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung)
bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss
eines Vertrages über das von Ihnen
ausgewählte Objekt verbindlich an.
Die Buchung kann auf elektronischem
Weg (eMail, Internet), schriftlich, mündlich
oder fernmündlich in einem Reisebüro
oder bei der Interhome GmbH in Düren
vorgenommen werden. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt die Interhome
AG den Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg.
Die Buchung erfolgt für alle darin benannten
Teil nehmer. Für deren vertragliche
Verpflichtungen haben Sie als unser
Vertragspartner wie für Ihre eigene
Verpflichtungen einzustehen.
2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang
unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)
zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form.
2.4. Weicht unsere Annahmeerklärung
vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist darin
ein neues Angebot zu sehen, an das wir
uns für die Dauer von zehn Tagen gebunden
halten. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist
ausdrücklich die Annahme
erklären oder die Anzahlung von 10 Prozent
des vereinbarten Preises leisten.
3. Bezahlung/Sicherungsschein
Reiseveranstalter und Reisevermittler
dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein
(§ 651k Abs. 3 BGB) übergeben
wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung
und des Sicherungsscheines
ist eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent
des Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung
wird
29 Tage vor Mietbeginn fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben
worden ist. Nach Zahlung des
Restbetrages wird dem Reisenden der
Reisegutschein ausgehändigt. Dieser
Reisegutschein ist bei Ankunft dem
Schlüsselhalter zu übergeben.
4. Leistungen/Preise
4.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus
unseren Leistungsbeschreibungen und
Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten
Leistungen folgen aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in
unserer Buchungsbestätigung.
4.2. Vorbehaltlich konkreter Angaben
lassen sich unsere Leistungen und Preise
grundsätzlich wie folgt beschreiben:
4.2.1. Soweit in einer Objektbeschreibung
darauf hingewiesen wird, dass
mehrere Wohnungen im Objekt vorhanden
sind, handelt es sich um gleichartige
Wohnungen. Innerhalb der einzelnen
Wohnungen sind Unterschiede
möglich. Beispielhaft aufgeführt ist jeweils
nur eine der angebotenen Wohnungen.
4.2.2. Die genannten Preise sind Wochen-
oder Tagespreise für das Mietobjekt
in der entsprechenden Preisperiode.
4.2.3. Die Mindestmietdauer beträgt 7
Tage. An- und Abreisetag ist jeweils der
Samstag. Abweichungen von der Mindestmietdauer
und/oder vom Regelan-/
Regelabreisetag sind grundsätzlich möglich,
bedürfen indes der Vereinbarung.
Nur soweit dies ausdrücklich vermerkt
ist, ist eine tägliche An-/Abreise möglich.
4.2.4. Sofern in der Leistungsbeschreibung
nicht gesondert ausgewiesen, sind
in den aufgeführten Preisen die Kosten
für Wäsche, den gewöhnlichen Energieverbrauch,
die Ortstaxe und die Endreinigung
enthalten. In Einzelfällen wird
der Energieverbrauch durch Verbrauchsrechnung
berechnet; dies ist in der Leistungsbeschreibung
vermerkt. Nicht im
Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle
zu zahlen sind von Ihnen gewünschte
Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung,
zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz
usw.).
4.3. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung
und in den Unterlagen genannten
Infrastrukturbetriebe (Transportmittel,
Läden, Restaurants,
Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil
unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe
entscheiden in eigener Verantwortung
über Betriebszeiten usw.
Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten
Versorgungsbetriebe (wie Wasser und
Elektrizitätswerke). Auch Angaben
über Wetterverhältnisse stellen keine
Zusicherung dar. Eventuell uns treffende
Aufklärungs-,
Hinweis- und Sorgfalts-
pflichten bleiben unberührt.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Die im Prospekt enthaltenen und
gleichlautenden elektronisch zur Verfügung
gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen,
Preiskalkulationen)
sind für uns bindend. Wir behalten
uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss
eine Änderung dieser Angaben
vorzunehmen. Über derartige Änderungen
werden Sie spätestens mit der
Buchungsbestätigung unterrichtet.
5.2. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und
von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur zulässig,
soweit diese Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten
Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben von der Änderung unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet
sind.
5.4. Wir behalten uns vor, die im Vertrag
vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung
oder Einführung von Steuern und Abgaben
für von uns zu erbringende Leistungen
oder eine Änderung der für das Mietobjekt
einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang
zu ändern, wie sich dadurch die Reise
für uns verteuert hat, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Mietbeginn mehr als vier Monate liegen.
Dieses Recht steht uns nur zu, wenn einerseits
die entsprechenden Umstände
nach Vertragsschluss entstanden sind
und andererseits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
nicht vorhersehbar waren.
Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn
sind nicht zulässig.
5.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung
des Preises oder einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Leistung
haben Sie das Recht, innerhalb von 10
Tagen nach Erhalt einer entsprechenden
Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Treten Sie zurück, werden
bereits erfolgte Zahlungen umgehend
erstattet.
Alternativ können Sie innerhalb von 10
Tagen die Zurverfügungstellung eines
mindestens gleichwertigen Mietobjektes
verlangen, wenn wir in der Lage
sind, ein solches ohne Mehrpreis aus
unserem Angebot anzubieten.
6. An-/Abreisezeiten/Verkürzung
oder Verlängerung des Aufenthalts
6.1. Ist nichts anderes in den Unterlagen
vermerkt, hat die Anreise zwischen 16
und 19 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr zu
erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr
anreisen, empfehlen wir Ihnen, den
Schlüsselhalter zu unterrichten, der
grund sätzlich nicht verpfl ichtet ist, Ihnen
am Anreisetag nach 19 Uhr zur Verfügung
zu stehen. Die Adresse und die Kommunikationsnummern
des Schlüsselhalters
entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.
6.2. Die Verlängerung des Aufenthalts ist
rechtzeitig mit der Buchungsstelle abzustimmen.
6.3. Nehmen Sie vertragsgemäße Leistungen
aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen
sind, nicht in Anspruch, steht
Ihnen kein Anspruch auf Reduzierung
des Reisepreises zu. Wir werden uns jedoch
bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rückritt/Nichtantritt/Ersatzperson/
Umbuchung/Reiserücktrittskostenversicherung
7.1. Rücktritt/Nichtantritt
Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit
zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt
ist uns oder gegenüber der Interhome
GmbH in Düren zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden.
Treten Sie bis zum Beginn der Mietzeit
zurück oder nehmen Sie das Mietobjekt
bei Mietbeginn nicht in Anspruch, tritt
an die Stelle des Anspruchs auf den
Mietpreis, ein Anspruch auf angemessene
Entschädigung für die bis zum
Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen
in Abhängigkeit vom jeweiligen
Mietpreis, es sei denn, wir haben den
Rücktrittsgrund zu vertreten oder ein
Fall von höherer Gewalt liegt vor.
Die Interhome AG hat die nachfolgenden
Rücktrittentschädigung nach den
gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
Vermietung berechnet.
Die nach den vorstehenden Grundsätzen
pauschalierte Entschädigung
beträgt vom Mietpreis, geht Ihre Rücktrittserklärung
bis zum Ablauf des 43. Kalendertages
vor Mietbeginn zu: 10 %;
ab 42. Kalendertag bis zum Ablauf
des 29. Kalendertages vor Mietbeginn
zu: 50 %;
ab 28. Kalendertag bis zum Ablauf
des 2. Kalendertages vor Mietbeginn
zu: 80 %;
nach dem Ablauf des 2. Kalendertages
vor Mietbeginn zu: 100 %.
Abweichend von der vorstehenden
pauschalierten Rücktrittsentschädigung
bleibt es Ihnen unbenommen,
nachzuweisen, dass der Interhome AG
kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
Die Interhome AG behält sich vor, anstelle
der pauschalierten Rücktrittsentschädigung
eine höhere, konkret berechnete
Entschädigung zu fordern. In
diesem Fall ist die Interhome AG verpfl
ichtet, die von ihr geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
7.2. Ersatzperson
Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie
verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in
die Rechte und Pfl ichten aus Ihrem
Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die
Interhome AG ist berechtigt, dem Eintritt
des Dritten zu widersprechen, wenn
seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse,
die gesetzlichen Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner
für den Mietpreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter
stellen oder eine Weitervermietung
durch uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten
für den Zeitraum der Weitervermietung.
7.3. Umbuchung
Bis zum Beginn der Mietzeit sind Sie zur
Umbuchung berechtigt. Die Umbuchung
steht einem Rücktritt, verbunden mit einer
Neubuchung, gleich. Deshalb schulden
Sie auch bei Umbuchung nach Maßgabe
der vorstehenden Regelung die
pauschalierte Rücktrittsentschädigung.
7.4. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
und Reise-Abbruch-Versicherung.
8. Höhere Gewalt
Bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt
verbleibt es bei der gesetzlichen
Regelung des § 651 j BGB, der lautet:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss
nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen.
Wird der Vertrag nach Abs.1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des § 651e,
Abs. 3, Sätze 1 und 2 BGB sowie § 651e,
Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last.
9. Pflichten und Obliegenheiten
des Vertragspartners
9.1. Sie sowie die übrigen Teilnehmer
haben das Mietobjekt, sein Inventar und
vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen
sorgfältig zu behandeln. Besteht
eine Hausordnung, ist sie zu beachten,
insbesondere ist Rücksicht auf die
Nachbarn zu nehmen.
9.2. Mangels anderer Angaben haben
Sie bei Schlüsselübergabe durch den
Schlüsselhalter eine angemessene Kaution
in Höhe von Euro 200,00 zu leisten.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer
Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.
9.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten
Zahl von Personen belegt
werden. Zusätzliche Personen können
vom Schlüsselhalter abgewiesen oder
gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.4. Die Reinigung der Kücheneinrichtung,
von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten
etc. ist Ihre Sache. Diese
Reinigungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil
der Endreinigung. Erfolgt die
Reinigung der Kücheneinrichtung, von
Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten
etc. nicht, oder nicht ordnungsgemäß,
sind wir berechtigt, die notwendigen
Reinigungsmaßnahmen neben der
Endreinigung ausführen zu lassen. Die
dadurch entstehenden Kosten haben
Sie zu tragen. Sie werden mit der Kaution
verrechnet.
9.5. Verursacht der Vertragspartner oder
ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt,
so ist dieser unverzüglich dem
Schlüsselhalter zu melden. Der Vertragspartner
haftet für alle von ihm, den
übrigen Teilnehmern oder von seinen
Gästen während der Mietzeit schuldhaft
verursachten Schäden.
10. Mängelanzeigepflichten/
Anmeldefrist für Ansprüche
10.1. Sie können Abhilfe verlangen, wenn
das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur
Verfügung
gestellt wird. Sie sind ver-
pflichtet, einen aufgetretenen Mangel
des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige hat ausschließlich uns
gegenüber oder gegenüber der Interhome
GmbH in Düren zu erfolgen. Wird
trotz einer uns gegenüber erfolgten Anzeige
dem von Ihnen gerügten Zustand
vor Ort nicht oder nicht ausreichend abgeholfen,
haben Sie auch dies uns unverzüglich
anzuzeigen.
Unterlassen Sie die Anzeige schuldhaft,
sind Sie zur Minderung nicht berechtigt.
Dies gilt nur dann nicht, wenn trotz Anzeige
der angezeigte Mangel nicht behebbar
war oder aus anderen Gründen
eine Anzeige sich als objektiv entbehrlich
oder für Sie als unzumutbar erweist.
10.2. Wollen Sie das Vertragsverhältnis
wegen eines Mangels der in § 651 c BGB
bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder
aus wichtigem, für uns erkennbarem
Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,
haben Sie uns zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur
dann nicht, ist Abhilfe unmöglich oder
wird sie von uns verweigert oder ist die
sofortige Kündigung des Vertrages auf
Grund Ihres besonderen, uns erkennbaren
Interesses gerechtfertigt.
10.3. Sie haben Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Leistung innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Ende der Mietzeit geltend zu
machen. Dies kann nur uns gegenüber
oder gegenüber der Interhome GmbH in
Düren erfolgen. Nach Ablauf der Frist
stehen Ihnen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis
nur zu, wenn Sie ohne
Verschulden gehindert waren, die Frist
einzuhalten.
10.4. Vermieter, Schlüsselhalter und Buchungsstellen
sind nicht berechtigt, Ansprüche
anzuerkennen und rechtsverbindliche
Erklärungen abzugeben. Die
Befugnis der Interhome GmbH in Düren
uns zu vertreten, bleibt unberührt.
11. Haftung/Verjährung
11.1. Die vertragliche Haftung der Interhome
AG für andere als Personenschäden,
einschließlich für Schäden durch
Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung,
ist auf den dreifachen Mietpreis
beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Vertragspartners
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder
b) die Interhome AG als Reiseveranstalter
für einen dem Vertragspartner
entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11.2. Die Haftung der Interhome AG aus
unerlaubter Handlung ist für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen
Mietpreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem
Objekt.
11.3. Ein Schadensersatzanspruch ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die
auf die vom Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann
oder ausgeschlossen ist.
11.4. Für Ihre Ansprüche aus diesem
Vertrag wird eine Verjährungsfrist von
einem Jahr vereinbart. Die Verjährung
beginnt an dem Tag des vertraglich
vorgesehenen Mietendes. Der Ablauf
der Verjährungsfrist ist nach Geltendmachung
Ihrer Ansprüche bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche
oder die Fortsetzung von Verhandlungen
darüber schriftlich ablehnen.
12. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
12.1. Es gelten für staatenlose Mieter
sowie je nach Staatsangehörigkeit des
Mieters einerseits und dem Land, in dem
das gemietete Objekt liegt, andererseits
unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa und
Gesundheitsvorschriften, über die
Sie sich selbst, gegebenenfalls bei dem
für Sie zuständigen Konsulat unterrichten
müssen.
12.2. Die Interhome AG haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn
sie mit der Besorgung beauftragt wurde,
es sei denn, dass sie eigene Pflichten
verletzt hat.
13. Sonstiges
13.1. Dieser Vertrag bestimmt sich nach
deutschem Recht.
13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge.