Allgemeine Vertragsbedingungen für Mieter mit Wohnsitz

in Deutschland


1. Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingun gen

sind Bestandteil des Vertrags zwischen

Ihnen (nach folgend auch «Vertragspartner

» genannt) und uns, dem Reiseveranstalter,

nämlich der

Interhome AG,

Sägereistrasse 27,

CH-8152 Glattbrugg,

Telefonnummer: +41 43 810 91 91,

Telefaxnummer: +41 43 810 91 90,

eMail: info@interhome.com.


Die für uns in Deutschland die Ferienhäuser

vermittelnde

Interhome GmbH,

Hoeschplatz 5,

DE-52349 Düren,

Telefonnummer: +49 2421 12 20,

Telefaxnummer: +49 2421 12 22 99,

eMail: info@interhome.de,


ist nicht Ihr Vertragspartner, sondern,

wie auch die übrigen Reisebüros, lediglich

Vermittler (Buchungsstelle). Soweit

zulässig, wird die Interhome AG in ihrer

Eigenschaft als Reiseveranstalter von

der Interhome GmbH in Düren, rechtlich

vertreten.

Die Interhome GmbH ist berechtigt, für

Interhome AG Erklärungen entgegenzunehmen

und abzugeben.


2. Abschluss des Vertrages

2.1. Alle für Sie notwendigen Informationen

zum Mietobjekt, zu unseren Leistungen

und Preisen etc. finden Sie im

Prospekt oder den gleichlautenden,

elektronisch zur Verfügung gestellten

Angaben.

2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung)

bieten Sie uns als Veranstalter den Abschluss

eines Vertrages über das von Ihnen

ausgewählte Objekt verbindlich an.

Die Buchung kann auf elektronischem

Weg (eMail, Internet), schriftlich, mündlich

oder fernmündlich in einem Reisebüro

oder bei der Interhome GmbH in Düren

vorgenommen werden. Bei elektronischen

Buchungen bestätigt die Interhome

AG den Eingang der Buchung

unverzüglich auf elektronischem Weg.

Die Buchung erfolgt für alle darin benannten

Teil nehmer. Für deren vertragliche

Verpflichtungen haben Sie als unser

Vertragspartner wie für Ihre eigene

Verpflichtungen einzustehen.

2.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang

unserer Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)

zustande. Die Annahme

bedarf keiner bestimmten Form.

2.4. Weicht unsere Annahmeerklärung

vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so ist darin

ein neues Angebot zu sehen, an das wir

uns für die Dauer von zehn Tagen gebunden

halten. Der Vertrag kommt auf der

Grundlage dieses neuen Angebots zustande,

wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist

ausdrücklich die Annahme

erklären oder die Anzahlung von 10 Prozent

des vereinbarten Preises leisten.


3. Bezahlung/Sicherungsschein

Reiseveranstalter und Reisevermittler

dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor

Beendigung der Reise nur fordern oder

annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein

(§ 651k Abs. 3 BGB) übergeben

wurde. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung

und des Sicherungsscheines

ist eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent

des Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung

wird 29 Tage vor Mietbeginn fällig,
sofern der Sicherungsschein übergeben

worden ist. Nach Zahlung des

Restbetrages wird dem Reisenden der

Reisegutschein ausgehändigt. Dieser

Reisegutschein ist bei Ankunft dem

Schlüsselhalter zu übergeben.


4. Leistungen/Preise

4.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus

unseren Leistungsbeschreibungen und

Preiskalkulationen. Die vertraglich vereinbarten

Leistungen folgen aus den

hierauf Bezug nehmenden Angaben in

unserer Buchungsbestätigung.

4.2. Vorbehaltlich konkreter Angaben

lassen sich unsere Leistungen und Preise

grundsätzlich wie folgt beschreiben:

4.2.1. Soweit in einer Objektbeschreibung

darauf hingewiesen wird, dass

mehrere Wohnungen im Objekt vorhanden

sind, handelt es sich um gleichartige

Wohnungen. Innerhalb der einzelnen

Wohnungen sind Unterschiede

möglich. Beispielhaft aufgeführt ist jeweils

nur eine der angebotenen Wohnungen.

4.2.2. Die genannten Preise sind Wochen-

oder Tagespreise für das Mietobjekt

in der entsprechenden Preisperiode.

4.2.3. Die Mindestmietdauer beträgt 7

Tage. An- und Abreisetag ist jeweils der

Samstag. Abweichungen von der Mindestmietdauer

und/oder vom Regelan-/

Regelabreisetag sind grundsätzlich möglich,

bedürfen indes der Vereinbarung.

Nur soweit dies ausdrücklich vermerkt

ist, ist eine tägliche An-/Abreise möglich.

4.2.4. Sofern in der Leistungsbeschreibung

nicht gesondert ausgewiesen, sind

in den aufgeführten Preisen die Kosten

für Wäsche, den gewöhnlichen Energieverbrauch,

die Ortstaxe und die Endreinigung

enthalten. In Einzelfällen wird

der Energieverbrauch durch Verbrauchsrechnung

berechnet; dies ist in der Leistungsbeschreibung

vermerkt. Nicht im

Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle

zu zahlen sind von Ihnen gewünschte

Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung,

zusätzliche Bettwäsche, Kaminholz

usw.).

4.3. Die im Prospekt, auf der Reisebestätigung

und in den Unterlagen genannten

Infrastrukturbetriebe (Transportmittel,

Läden, Restaurants,

Sportanlagen usw.) sind nicht Bestandteil

unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe

entscheiden in eigener Verantwortung

über Betriebszeiten usw.

Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten

Versorgungsbetriebe (wie Wasser und

Elektrizitätswerke). Auch Angaben

über Wetterverhältnisse stellen keine

Zusicherung dar. Eventuell uns treffende

Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfalts-
pflichten bleiben unberührt.


5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Die im Prospekt enthaltenen und

gleichlautenden elektronisch zur Verfügung

gestellten Informationen (Leistungsbeschreibungen,

Preiskalkulationen)

sind für uns bindend. Wir behalten

uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss

eine Änderung dieser Angaben

vorzunehmen. Über derartige Änderungen

werden Sie spätestens mit der

Buchungsbestätigung unterrichtet.

5.2. Änderungen oder Abweichungen

einzelner Leistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Vertrages, die nach

Vertragsschluss notwendig werden und

von uns nicht wider Treu und Glauben

herbeigeführt wurden, sind nur zulässig,

soweit diese Änderungen oder Abweichungen

nicht erheblich sind und den

Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten

Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche

bleiben von der Änderung unberührt,

soweit die geänderten Leistungen mängelbehaftet

sind.

5.4. Wir behalten uns vor, die im Vertrag

vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung

oder Einführung von Steuern und Abgaben

für von uns zu erbringende Leistungen

oder eine Änderung der für das Mietobjekt

einschlägigen Wechselkurse in dem Umfang

zu ändern, wie sich dadurch die Reise

für uns verteuert hat, sofern zwischen

Vertragsschluss und dem vereinbarten

Mietbeginn mehr als vier Monate liegen.

Dieses Recht steht uns nur zu, wenn einerseits

die entsprechenden Umstände

nach Vertragsschluss entstanden sind

und andererseits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

nicht vorhersehbar waren.

Preiserhöhungen ab dem 22. Tag vor Mietbeginn

sind nicht zulässig.

5.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung

des Preises oder einer erheblichen

Änderung einer wesentlichen Leistung

haben Sie das Recht, innerhalb von 10

Tagen nach Erhalt einer entsprechenden

Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Treten Sie zurück, werden

bereits erfolgte Zahlungen umgehend

erstattet.

Alternativ können Sie innerhalb von 10

Tagen die Zurverfügungstellung eines

mindestens gleichwertigen Mietobjektes

verlangen, wenn wir in der Lage

sind, ein solches ohne Mehrpreis aus

unserem Angebot anzubieten.


6. An-/Abreisezeiten/Verkürzung

oder Verlängerung des Aufenthalts

6.1. Ist nichts anderes in den Unterlagen

vermerkt, hat die Anreise zwischen 16

und 19 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr zu

erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr

anreisen, empfehlen wir Ihnen, den

Schlüsselhalter zu unterrichten, der

grund sätzlich nicht verpfl ichtet ist, Ihnen

am Anreisetag nach 19 Uhr zur Verfügung

zu stehen. Die Adresse und die Kommunikationsnummern

des Schlüsselhalters

entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.

6.2. Die Verlängerung des Aufenthalts ist

rechtzeitig mit der Buchungsstelle abzustimmen.

6.3. Nehmen Sie vertragsgemäße Leistungen

aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen

sind, nicht in Anspruch, steht

Ihnen kein Anspruch auf Reduzierung

des Reisepreises zu. Wir werden uns jedoch

bei den Leistungsträgern um Erstattung

der ersparten Aufwendungen

bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,

wenn es sich um völlig unerhebliche

Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung

gesetzliche oder behördliche

Bestimmungen entgegenstehen.


7. Rückritt/Nichtantritt/Ersatzperson/

Umbuchung/Reiserücktrittskostenversicherung

7.1. Rücktritt/Nichtantritt

Sie sind bis zum Beginn der Mietzeit

zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt

ist uns oder gegenüber der Interhome

GmbH in Düren zu erklären. Falls die

Reise über ein Reisebüro gebucht wurde,

kann der Rücktritt auch diesem gegenüber

erklärt werden.

Treten Sie bis zum Beginn der Mietzeit

zurück oder nehmen Sie das Mietobjekt

bei Mietbeginn nicht in Anspruch, tritt

an die Stelle des Anspruchs auf den

Mietpreis, ein Anspruch auf angemessene

Entschädigung für die bis zum

Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen

und unsere Aufwendungen

in Abhängigkeit vom jeweiligen

Mietpreis, es sei denn, wir haben den

Rücktrittsgrund zu vertreten oder ein

Fall von höherer Gewalt liegt vor.

Die Interhome AG hat die nachfolgenden

Rücktrittentschädigung nach den

gewöhnlich ersparten Aufwendungen

und der gewöhnlich möglichen anderweitigen

Vermietung berechnet.

Die nach den vorstehenden Grundsätzen

pauschalierte Entschädigung

beträgt vom Mietpreis, geht Ihre Rücktrittserklärung

�� bis zum Ablauf des 43. Kalendertages

vor Mietbeginn zu: 10 %;

�� ab 42. Kalendertag bis zum Ablauf

des 29. Kalendertages vor Mietbeginn

zu: 50 %;

�� ab 28. Kalendertag bis zum Ablauf

des 2. Kalendertages vor Mietbeginn

zu: 80 %;

�� nach dem Ablauf des 2. Kalendertages

vor Mietbeginn zu: 100 %.

Abweichend von der vorstehenden

pauschalierten Rücktrittsentschädigung

bleibt es Ihnen unbenommen,

nachzuweisen, dass der Interhome AG

kein oder ein geringerer Schaden entstanden

ist.

Die Interhome AG behält sich vor, anstelle

der pauschalierten Rücktrittsentschädigung

eine höhere, konkret berechnete

Entschädigung zu fordern. In

diesem Fall ist die Interhome AG verpfl

ichtet, die von ihr geforderte Entschädigung

unter Berücksichtigung der

ersparten Aufwendungen und einer etwaigen

anderweitigen Verwendung der

Reiseleistungen konkret zu beziffern

und zu belegen.

7.2. Ersatzperson

Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie

verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in

die Rechte und Pfl ichten aus Ihrem

Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Die

Interhome AG ist berechtigt, dem Eintritt

des Dritten zu widersprechen, wenn

seiner Teilnahme besondere Mietererfordernisse,

die gesetzlichen Vorschriften

oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so

haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner

für den Mietpreis und die

durch den Eintritt des Dritten entstehenden

Mehrkosten.

Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter

stellen oder eine Weitervermietung

durch uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten

für den Zeitraum der Weitervermietung.

7.3. Umbuchung

Bis zum Beginn der Mietzeit sind Sie zur

Umbuchung berechtigt. Die Umbuchung

steht einem Rücktritt, verbunden mit einer

Neubuchung, gleich. Deshalb schulden

Sie auch bei Umbuchung nach Maßgabe

der vorstehenden Regelung die

pauschalierte Rücktrittsentschädigung.

7.4. Reiserücktrittskostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

und Reise-Abbruch-Versicherung.


8. Höhere Gewalt

Bei nicht voraussehbarer höherer Gewalt

verbleibt es bei der gesetzlichen

Regelung des § 651 j BGB, der lautet:

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss

nicht voraussehbarer höherer

Gewalt erheblich erschwert, gefährdet

oder beeinträchtigt, so können sowohl

der Reiseveranstalter als auch der Reisende

den Vertrag allein nach Maßgabe

dieser Vorschrift kündigen.

Wird der Vertrag nach Abs.1 gekündigt,

so finden die Vorschriften des § 651e,

Abs. 3, Sätze 1 und 2 BGB sowie § 651e,

Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten

für die Rückbeförderung sind von

den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im

Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden

zur Last.


9. Pflichten und Obliegenheiten

des Vertragspartners

9.1. Sie sowie die übrigen Teilnehmer

haben das Mietobjekt, sein Inventar und

vorhandene Gemeinschaftseinrichtungen

sorgfältig zu behandeln. Besteht

eine Hausordnung, ist sie zu beachten,

insbesondere ist Rücksicht auf die

Nachbarn zu nehmen.

9.2. Mangels anderer Angaben haben

Sie bei Schlüsselübergabe durch den

Schlüsselhalter eine angemessene Kaution

in Höhe von Euro 200,00 zu leisten.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer

Rückgabe des Mietobjekts zurückerstattet.

9.3. Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten

Zahl von Personen belegt

werden. Zusätzliche Personen können

vom Schlüsselhalter abgewiesen oder

gesondert in Rechnung gestellt werden.

9.4. Die Reinigung der Kücheneinrichtung,

von Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten

etc. ist Ihre Sache. Diese

Reinigungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil

der Endreinigung. Erfolgt die

Reinigung der Kücheneinrichtung, von

Geschirr, Besteck sowie Küchengeräten

etc. nicht, oder nicht ordnungsgemäß,

sind wir berechtigt, die notwendigen

Reinigungsmaßnahmen neben der

Endreinigung ausführen zu lassen. Die

dadurch entstehenden Kosten haben

Sie zu tragen. Sie werden mit der Kaution

verrechnet.

9.5. Verursacht der Vertragspartner oder

ein Teilnehmer einen Schaden am Mietobjekt,

so ist dieser unverzüglich dem

Schlüsselhalter zu melden. Der Vertragspartner

haftet für alle von ihm, den

übrigen Teilnehmern oder von seinen

Gästen während der Mietzeit schuldhaft

verursachten Schäden.


10. Mängelanzeigepflichten/

Anmeldefrist für Ansprüche

10.1. Sie können Abhilfe verlangen, wenn

das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zur

Verfügung gestellt wird. Sie sind ver-
pflichtet, einen aufgetretenen Mangel

des Mietobjekts unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige hat ausschließlich uns

gegenüber oder gegenüber der Interhome

GmbH in Düren zu erfolgen. Wird

trotz einer uns gegenüber erfolgten Anzeige

dem von Ihnen gerügten Zustand

vor Ort nicht oder nicht ausreichend abgeholfen,

haben Sie auch dies uns unverzüglich

anzuzeigen.

Unterlassen Sie die Anzeige schuldhaft,

sind Sie zur Minderung nicht berechtigt.

Dies gilt nur dann nicht, wenn trotz Anzeige

der angezeigte Mangel nicht behebbar

war oder aus anderen Gründen

eine Anzeige sich als objektiv entbehrlich

oder für Sie als unzumutbar erweist.

10.2. Wollen Sie das Vertragsverhältnis

wegen eines Mangels der in § 651 c BGB

bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder

aus wichtigem, für uns erkennbarem

Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,

haben Sie uns zuvor eine angemessene

Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur

dann nicht, ist Abhilfe unmöglich oder

wird sie von uns verweigert oder ist die

sofortige Kündigung des Vertrages auf

Grund Ihres besonderen, uns erkennbaren

Interesses gerechtfertigt.

10.3. Sie haben Ansprüche wegen nicht

vertragsgemäßer Leistung innerhalb

eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen

Ende der Mietzeit geltend zu

machen. Dies kann nur uns gegenüber

oder gegenüber der Interhome GmbH in

Düren erfolgen. Nach Ablauf der Frist

stehen Ihnen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis

nur zu, wenn Sie ohne

Verschulden gehindert waren, die Frist

einzuhalten.

10.4. Vermieter, Schlüsselhalter und Buchungsstellen

sind nicht berechtigt, Ansprüche

anzuerkennen und rechtsverbindliche

Erklärungen abzugeben. Die

Befugnis der Interhome GmbH in Düren

uns zu vertreten, bleibt unberührt.


11. Haftung/Verjährung

11.1. Die vertragliche Haftung der Interhome

AG für andere als Personenschäden,

einschließlich für Schäden durch

Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung,

ist auf den dreifachen Mietpreis

beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Vertragspartners

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig

herbeigeführt wurde oder

b) die Interhome AG als Reiseveranstalter

für einen dem Vertragspartner

entstehenden Schaden allein wegen

eines Verschuldens eines Leistungsträgers

verantwortlich ist.

11.2. Die Haftung der Interhome AG aus

unerlaubter Handlung ist für Sachschäden,

die nicht auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen

Mietpreis beschränkt. Diese

Haftungshöchstsumme gilt je gemietetem

Objekt.

11.3. Ein Schadensersatzanspruch ist

insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,

als aufgrund internationaler Übereinkommen

oder auf solchen beruhenden

gesetzlichen Vorschriften, die

auf die vom Leistungsträger zu erbringenden

Leistungen anzuwenden sind,

ein Anspruch auf Schadensersatz gegen

den Leistungsträger nur unter bestimmten

Voraussetzungen oder Beschränkungen

geltend gemacht werden kann

oder ausgeschlossen ist.

11.4. Für Ihre Ansprüche aus diesem

Vertrag wird eine Verjährungsfrist von

einem Jahr vereinbart. Die Verjährung

beginnt an dem Tag des vertraglich

vorgesehenen Mietendes. Der Ablauf

der Verjährungsfrist ist nach Geltendmachung

Ihrer Ansprüche bis zu dem

Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche

oder die Fortsetzung von Verhandlungen

darüber schriftlich ablehnen.


12. Pass-, Visa- und

Gesundheitsvorschriften

12.1. Es gelten für staatenlose Mieter

sowie je nach Staatsangehörigkeit des

Mieters einerseits und dem Land, in dem

das gemietete Objekt liegt, andererseits

unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa und

Gesundheitsvorschriften, über die

Sie sich selbst, gegebenenfalls bei dem

für Sie zuständigen Konsulat unterrichten

müssen.

12.2. Die Interhome AG haftet nicht für

die rechtzeitige Erteilung und den

Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige

diplomatische Vertretung, wenn

sie mit der Besorgung beauftragt wurde,

es sei denn, dass sie eigene Pflichten

verletzt hat.


13. Sonstiges

13.1. Dieser Vertrag bestimmt sich nach

deutschem Recht.

13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

des Vertrages hat nicht die

Unwirksamkeit des gesamten Vertrages

zur Folge.