Geschäftsbedingungen der

International Flight Distribution GmbH

für die Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen gegenüber Verbrauchern

 

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“) und der International Flight Distribution GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Vermittler“) zu Stande kommenden Vertrages über die Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.     Stellung und Leistungen des Vermittlers, Anzuwendende Rechtsvorschriften

1.1 Der Vermittler bietet die Vermittlung fremder Flugbeförderungsleistungen an, die durch die jeweiligen Anbieter von Flugbeförderungsleistungen (nachfolgend „Fluganbieter“) erbracht werden. Der Vermittler hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Dies gilt nicht, soweit der Vermittler nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich der Flugbeförderung als eigene zu erbringen.

1.2 Der Vermittler bietet dem Kunden seine Vermittlungsleistungen entweder durch Hinzuziehung eines bevollmächtigten Vermittlers des Vermittlers (Reisebüros und Onlinevermittler) an oder unmittelbar im Rahmen des durch den Vermittler betriebenen Onlineportals www.ifd.aero an.

1.3 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des Vermittlers als Vermittler unberührt.

2.     Anzuwendende Vorschriften

2.1. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

2.2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Fluganbieter als leistungserbringender Vertragspartner der vermittelten Flugbeförderungsleistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweils ausführenden Fluggesellschaft.

2.3. Diese Vermittlungsbedingungen sowie deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbaren internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf  für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.

3.     Vertragsabschluss des Vermittlungsauftrags und Vertragsabschluss mit dem vermittelten Fluganbieter

3.1. Für alle Buchungen gilt:

a) Der für Mitreisende buchende Kunde oder Auftraggeber einer Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für welche die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen wurde. Solche für Mitreisende buchende Kunden oder Auftraggeber werden nachstehend durch den Begriff „Kunde“ mitumfasst.

b) Auskünfte des Vermittlers zur Verfügbarkeit von Flügen vor Abschluss der Vermittlung sind grundsätzlich unverbindlich.

3.2. Buchungen, die ohne Hinzuziehung eines bevollmächtigten Vermittlers des Vermittlers (Reisebüro, Onlinevermittler) vom Kunden direkt beim Fluganbieter vorgenommen werden, erfolgen erfolgen ausschließlich ohne individuelle Kommunikation über das Online-Buchungsverfahren auf dem Onlineportal des Vermittlers www.ifd.aero. Für den Vertragsabschluss gilt Folgendes:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des Vermittlers erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext vom Vermittler im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" erteilt der Kunde dem Vermittler den verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form für die Dauer von 3 Werktagen gebunden, dass der Vermittler sein in der Buchung liegendes Vertragsangebot als Vertreter und Empfangsbote des jeweiligen Fluganbieters entgegennimmt.

f) Dem Kunden wird der Eingang seines Buchungs- und Vermittlungsauftrag unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Erteilung des Buchungs- und Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem jeweiligen Fluganbieter. Der Fluganbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung zu Stande, welche der Vermittler als Vermittler und Erklärungsbote namens und im Auftrag des jeweiligen Fluganbieters dem Kunden übermittelt.

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ und dem dadurch erteilten Buchungs- und Vermittlungsauftrag  durch sofortige Darstellung dieser Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden an dessen Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages mit dem jeweiligen Anbieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der Vermittler wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.

3.3. Weicht die Buchungsbestätigung, welche der Vermittler als Vermittler namens und in Vollmacht des jeweiligen Fluganbieters an den Kunden übermittelt vom Buchungs-/Vermittlungsauftrag des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des jeweiligen Fluganbieters vor. Der jeweilige Fluganbieter ist an dieses neue Angebot für die Dauer von 3 Werktagen gebunden. Der Vertrag über die Flugbeförderung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, soweit der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Leistung einer oder mehrerer Zahlungen oder durch Inanspruchnahme der Flugbeförderungsleistung annimmt.

3.4. Der Vermittler weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 2  Ziff. 5 BGB) bei Verträgen über Personenbeförderung kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

4.     Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise

4.1. Die vertragliche Leistungspflicht des Vermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden sowie in der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört die Übergabe der Flugtickets, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Fluganbieter getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

4.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler unbeschadet der sich aus einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verpflichtung gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

4.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Flugbeförderungsleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

5.     Hinweise

5.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Beförderungsbedingungen der jeweils ausführenden Fluggesellschaft besondere Pflichten des Kunden begründen können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie ggf., die Pflicht, sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

5.2. Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 wird hiermit auf die Verpflichtung des Vermittlers hingewiesen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Insoweit wird auf die Angaben im Rahmen der Buchungsstrecke, der Buchungsbestätigung sowie des Tickets über die eingesetzten Fluggesellschaften verwiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Kunde vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird, informiert. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird der Vermittler sicherstellen, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der vorstehend beschriebenen Informationspflichten begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht ergibt. Soweit demnach vertraglich nichts anders vereinbart ist, bleibt ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

5.3. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar.

5.4. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller wichtigen mit der Flugbeförderung verbundenen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich solcher für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand der Reisedokumente verantwortlich. 

6.     Bezahlung von Flugbeförderungsleistungen

6.1. Für das vom Kunden zu zahlende Entgelt für die Flugbeförderungsleistung des vermittelten Fluganbieters gilt das jeweils Vereinbarte gemäß den Bestimmungen des Leistungsvertrags mit dem Fluganbieter.

6.2. Die vom Vermittler in Rechnung gestellten Flugbeförderungsentgelte werden mit Inkassovollmacht des jeweiligen Fluganbieters verlangt und sind direkt an den Vermittler zu entrichten, sofern sich aus der Buchungsbestätigung / Rechnung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.

6.3. Der Kunde trägt zusätzlich zum jeweils vereinbarten Flugpreis die Kosten für Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Vermittler wird den Kunden bei der Buchung entsprechend hierüber informieren. Hinsichtlich etwaiger weiterer Kosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Beförderung stehen, wie z.B. Kosten für Ein- und Ausreise, Visa, etc. hat sich der Kunde selbst zu informieren.

6.4. Sind Forderungen durch den Kunden in einer anderen Währung als seiner Landeswährung zu bezahlen (Fremdwährungsforderung), kann der Vermittler die Zahlung im Auftrag des vermittelten Fluganbieters in der Landeswährung des Kunden verlangen und die Fremdwährungsforderung zum aktuellen Wechselkurs umrechnen. Dafür kann der Vermittler dem Kunden eine angemessene Umtauschgebühr berechnen.

6.5. Sämtliche Zahlungen von Kunden können schuldbefreiend nur mittels der in der Buchungsbestätigung / Rechnung angegebenen Zahlweisen vorgenommen werden.

6.6. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des korrekten Zahlungsempfängers an. Dieser ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung / Rechnung.

6.7. Im Regelfall werden die ausgewiesenen Rechnungsbeträge zur sofortigen Zahlung an den Fluganbieter fällig. Bei Abbuchung per Kreditkarte werden die Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) eingehalten:

a) Abbuchung per Kreditkarte des Kunden (Visa und Master).

b) Abbuchung per Maestrocard oder Girocard des AG

c) Einzug über den Zahlungsabwicklungsdienstleister Sofortüberweisung.

6.8. Erfolgt eine fällige Zahlung durch den Kunden nicht, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Belastung der Kreditkarte, Bankprotest bei Lastschrift, vom Kunden selbst veranlasster Rückbuchungen oder aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, obwohl der Vermittler seine Vermittlungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat und der vermittelte Fluganbieter zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ohne dass ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Vermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des jeweiligen Fluganbieters dessen Rücktritt vom jeweiligen Flugbeförderungsvertrag zu erklären und den Kunden namens und in Vollmacht des Fluganbieters und als dessen Inkassobevollmächtigter mit Stornokosten gemäß den Bestimmungen des Leistungsvertrags mit dem Fluganbieter zu belasten.

6.9. Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Flugbeförderungsleistung und deren Vergütung ist der jeweilige vermittelte Fluganbieter als Vertragspartner des Kunden. Der Kunde kann die Rückerstattung einer Vergütung nur gegenüber dem jeweiligen Fluganbieter geltend machen, es sei denn, der jeweilige Fluganbieter hat den Vermittler mit der Abwicklung von Rückerstattungen beauftragt.  

7.     Gewährleistung des Vermittlers

7.1. Der Vermittler übernimmt die Gewährleistung für die Richtigkeit angezeigter oder übermittelter Leistungsinformationen nur, soweit dem Vermittler Leistungsinformationen, die dieser vom jeweiligen Fluganbieter erhalten hat, entweder nicht vollständig und/oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit der Vermittler bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom jeweiligen Fluganbieter zur Veröffentlichung übermittelten Leistungsinformationen offensichtlich fehlerhaft waren.

7.2. Der Vermittler übernimmt des Weiteren die Gewährleistung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Buchungsanfrage des Kunden an den jeweiligen Fluganbieter nebst den vom Kunden angegebenen Kundendaten sowie für die Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte von Buchungsbestätigungen und Flugtickets. Kunden trifft allerdings die Pflicht, Buchungsbestätigungen und Flugtickets, die dem Kunden durch den Vermittler ausgehändigt wurden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermittler über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.

7.3. Der Vermittler übernimmt keinerlei Gewährleistung im Hinblick auf die Erbringung von Flugbeförderungsleistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Flugbeförderungsleistung und ihrer Durchführung ist jeweils der vermittelte Fluganbieter bzw. die jeweils ausführende Fluggesellschaft.

7.4. Soweit keine explizite vertragliche Verpflichtung des Vermittlers gegenüber dem Kunden besteht, übernimmt der Vermittler auch im Übrigen keine Gewährleistung.

7. Haftung des Vermittlers

7.1. Soweit der Vermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet dieser nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Flugbeförderungsverträgen mit den zu vermittelnden Fluganbietern.

Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Vermittler bezüglich vermittelter Flugbeförderungsleistungen nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Flugbeförderung entstehen.

7.2. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Pflichten bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7.3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.4. Die vorstehend in Ziffer 7.3 geregelte Haftungsbeschränkungen gilt nicht

-       im Rahmen abgegebener Garantien,

-       bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,

-       für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,

-       sowie für die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.

8.     Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung

8.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.

8.2. Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.

8.3. Die Verjährung nach Ziffern 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und vom Vermittler als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

8.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Vermittler Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Vermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Pflichten des Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Fluganbietern

9.1 Der Kunde wird darüber unterrichtet, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fluganbieter innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Vermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Leistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler, als auch gegenüber dem Fluganbieter geltend machen will.

9.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Fluganbieter beschränkt sich die Verpflichtung des Vermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen des gebuchten Fluganbieters.

9.3 Eine Verpflichtung des Vermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Vermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

9.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Fluganbietern besteht gleichfalls keine Pflicht des Vermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Datenschutz

10.1 Der Vermittler erhebt und verwendet personenbezogene Daten von Kunden im erforderlichen Umfang für die Begründung und inhaltliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Fluganbieter.

10.2 Soweit der Vermittler in die Kommunikation für einen Flugbeförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fluganbieter eingeschaltet wird, übermittelt er die für diesen Vertrag erforderlichen Daten an den jeweiligen Fluganbieter. Dieser verarbeitet und nutzt die Daten zum Zweck der Vertragsanbahnung, des Vertragsabschlusses und der Durchführung des Vertrages in eigener Verantwortung. Die Identität des jeweiligen Fluganbieters ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fluganbieters, hinsichtlich deren Einbeziehung der Kunde mittels Klicken auf die Schaltfläche „AGB akzeptieren“ zustimmt.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Der Vermittler nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Flugvermittlerbedingungen für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler verweist für alle Flugverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

12.2 Sollten Bestimmungen dieser Flugvermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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Flugvermittler ist:

§ International Flight Distribution GmbH

§ Amtsgericht Hannover HRG 215278

§ Geschäftsführer: Herr Carsten Kröger

§ Sitz: Podbielskistrasse 166 a

30177 Hannover

§ Telefon: 0511 22060890

§ Fax: 0511 22060899

§ E-Mail: info@ifd.aero