Geschäftsbedingungen der
International Flight Distribution GmbH
für die Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
gegenüber Verbrauchern
Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen
werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend
bezeichnet als „Kunde“) und der International
Flight Distribution GmbH (nachfolgend bezeichnet als „Vermittler“) zu Stande kommenden Vertrages über die Vermittlung von
Flugbeförderungsleistungen. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen des Vermittlers, Anzuwendende
Rechtsvorschriften
1.1 Der Vermittler bietet die Vermittlung
fremder Flugbeförderungsleistungen an, die durch die jeweiligen Anbieter von
Flugbeförderungsleistungen (nachfolgend „Fluganbieter“) erbracht werden. Der
Vermittler hat daher lediglich die
Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter.
Dies gilt nicht, soweit der Vermittler
nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich
vorgesehene Leistungen bezüglich der Flugbeförderung als eigene zu erbringen.
1.2 Der Vermittler bietet dem Kunden seine
Vermittlungsleistungen entweder durch Hinzuziehung eines bevollmächtigten Vermittlers des Vermittlers
(Reisebüros und Onlinevermittler) an oder unmittelbar im Rahmen des durch den Vermittler betriebenen Onlineportals
www.ifd.aero an.
1.3 Durch die
vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des Vermittlers als Vermittler unberührt.
2. Anzuwendende Vorschriften
2.1. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und
des Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und
Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen
Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff.
BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
2.2. Für die
Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Fluganbieter als leistungserbringender
Vertragspartner der vermittelten Flugbeförderungsleistung gelten ausschließlich
die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam
vereinbart - dessen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der jeweils ausführenden Fluggesellschaft.
2.3. Diese Vermittlungsbedingungen sowie deutschen
gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in auf das Vertragsverhältnis
mit dem Kunden anwendbaren internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften
zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen
Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist,
auf für ihn günstigere Vorschriften
seines Wohnsitzlandes berufen kann.
3. Vertragsabschluss des Vermittlungsauftrags und
Vertragsabschluss mit dem vermittelten Fluganbieter
3.1. Für alle
Buchungen gilt:
a) Der für
Mitreisende buchende Kunde oder Auftraggeber einer Buchung (Firmen, Vereine,
Gruppenverantwortliche) hat für alle Vertragsverpflichtungen von Personen, für
welche die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen,
sofern diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen wurde. Solche für Mitreisende buchende Kunden oder Auftraggeber
werden nachstehend durch den Begriff „Kunde“ mitumfasst.
b) Auskünfte des
Vermittlers zur Verfügbarkeit von Flügen vor Abschluss der Vermittlung sind
grundsätzlich unverbindlich.
3.2. Buchungen,
die ohne Hinzuziehung eines bevollmächtigten
Vermittlers des Vermittlers (Reisebüro, Onlinevermittler) vom Kunden direkt
beim Fluganbieter vorgenommen werden, erfolgen erfolgen
ausschließlich ohne individuelle Kommunikation über das
Online-Buchungsverfahren auf dem Onlineportal des Vermittlers www.ifd.aero. Für den
Vertragsabschluss gilt Folgendes:
a) Dem Kunden
wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des Vermittlers
erläutert.
b) Dem Kunden
steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur
Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der
Vertragstext vom Vermittler im Onlinebuchungssystem gespeichert wird,
wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit
Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" erteilt
der Kunde dem Vermittler den verbindlichen Vermittlungsauftrag. Der
Kunde ist an seinen Vermittlungsauftrag in der Form für die Dauer von 3
Werktagen gebunden, dass der Vermittler sein in der Buchung liegendes
Vertragsangebot als Vertreter und Empfangsbote des jeweiligen Fluganbieters
entgegennimmt.
f) Dem Kunden
wird der Eingang seines Buchungs- und Vermittlungsauftrag unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die
Erteilung des Buchungs- und Vermittlungsauftrags durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig
buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das
Zustandekommen eines Vertrages mit dem jeweiligen Fluganbieter. Der Fluganbieter
ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden
anzunehmen oder nicht.
h) Der
Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung zu Stande, welche der Vermittler
als Vermittler und Erklärungsbote namens und im Auftrag des jeweiligen Fluganbieters
dem Kunden übermittelt.
i) Erfolgt
die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“
und dem dadurch erteilten Buchungs- und Vermittlungsauftrag durch sofortige Darstellung dieser
Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Vertrag
mit dem jeweiligen Anbieter mit Zugang und Darstellung dieser
Buchungsbestätigung beim Kunden an dessen Bildschirm zu Stande, ohne dass es
einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In
diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck
der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages mit dem
jeweiligen Anbieter ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese
Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der Vermittler
wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per
E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.
3.3. Weicht die Buchungsbestätigung, welche der Vermittler
als Vermittler namens und in Vollmacht des jeweiligen Fluganbieters an den
Kunden übermittelt vom Buchungs-/Vermittlungsauftrag des Kunden ab, so liegt
ein neues Angebot des jeweiligen Fluganbieters vor. Der jeweilige Fluganbieter
ist an dieses neue Angebot für die Dauer von 3 Werktagen gebunden. Der Vertrag
über die Flugbeförderung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu
Stande, soweit der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Leistung einer
oder mehrerer Zahlungen oder durch Inanspruchnahme der Flugbeförderungsleistung
annimmt.
3.4. Der Vermittler weist darauf hin,
dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 2 Ziff. 5 BGB) bei Verträgen über Personenbeförderung
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte.
4.
Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise
4.1. Die vertragliche
Leistungspflicht des Vermittlers besteht, nach Maßgabe dieser
Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des
Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag
des Kunden sowie in der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört die
Übergabe der Flugtickets, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten
Fluganbieter getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
4.2. Bei der
Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im
Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen
Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der
Vermittler unbeschadet der sich aus einer unerlaubten Handlung oder
einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verpflichtung gemäß §
675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag
abgeschlossen wurde.
4.3. Ohne
ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den
jeweils billigsten Anbieter der angefragten Flugbeförderungsleistung zu
ermitteln und/oder anzubieten.
5. Hinweise
5.1. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Beförderungsbedingungen der jeweils
ausführenden Fluggesellschaft besondere Pflichten des Kunden begründen
können. Hierbei wird insbesondere auf die Angaben im Flugticket hingewiesen.
Hierzu zählen auch die Einhaltung von Eincheck-Zeiten sowie ggf., die Pflicht,
sich Hin-, Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von
dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Bei Nichteinhaltung solcher
Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs ohne
Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Gepäckverlust oder
Gepäckschäden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine
sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der
Verlust von Ersatzansprüchen.
5.2. Gemäß der
EU-Verordnung VO 2111/05 wird hiermit auf die
Verpflichtung des Vermittlers hingewiesen, den Kunden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin-
und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft
bereits vor Vertragsschluss feststeht. Insoweit wird auf die Angaben im Rahmen
der Buchungsstrecke, der Buchungsbestätigung sowie des Tickets über die
eingesetzten Fluggesellschaften verwiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch
nicht feststeht, wird der Kunde vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft,
die voraussichtlich den Flug durchführen wird, informiert. Sobald die
Fluggesellschaft feststeht, wird der Vermittler sicherstellen, dass dem
Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch
für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im
Rahmen der vorstehend beschriebenen Informationspflichten begründet keinen
vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten
Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer
vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht ergibt. Soweit demnach
vertraglich nichts anders vereinbart ist, bleibt ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
5.3. Die
gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union
belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar.
5.4. Der
Kunde ist selbst für die Einhaltung aller wichtigen mit der Flugbeförderung
verbundenen Vorschriften (z. B. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen,
einschließlich solcher für mitgeführte Tiere) sowie für die Vollständigkeit und
den einwandfreien Zustand der Reisedokumente verantwortlich.
6. Bezahlung von Flugbeförderungsleistungen
6.1. Für das
vom Kunden zu zahlende Entgelt für die Flugbeförderungsleistung des
vermittelten Fluganbieters gilt das jeweils Vereinbarte gemäß den Bestimmungen
des Leistungsvertrags mit dem Fluganbieter.
6.2. Die vom Vermittler
in Rechnung gestellten Flugbeförderungsentgelte werden mit Inkassovollmacht des
jeweiligen Fluganbieters verlangt und sind direkt an den Vermittler zu
entrichten, sofern sich aus der Buchungsbestätigung / Rechnung nicht
ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
6.3. Der
Kunde trägt zusätzlich zum jeweils vereinbarten Flugpreis die Kosten für Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Der
Vermittler wird den Kunden bei der Buchung entsprechend hierüber
informieren. Hinsichtlich etwaiger weiterer Kosten, die nicht im direkten
Zusammenhang mit der Beförderung stehen, wie z.B. Kosten für Ein- und Ausreise,
Visa, etc. hat sich der Kunde selbst zu informieren.
6.4. Sind
Forderungen durch den Kunden in einer anderen Währung als seiner Landeswährung
zu bezahlen (Fremdwährungsforderung), kann der Vermittler die Zahlung im
Auftrag des vermittelten Fluganbieters in der Landeswährung des Kunden
verlangen und die Fremdwährungsforderung zum aktuellen Wechselkurs umrechnen.
Dafür kann der Vermittler dem Kunden eine angemessene Umtauschgebühr
berechnen.
6.5. Sämtliche
Zahlungen von Kunden können schuldbefreiend nur mittels der in der
Buchungsbestätigung / Rechnung angegebenen Zahlweisen vorgenommen werden.
6.6. Für die
Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem
Konto des korrekten Zahlungsempfängers an. Dieser ergibt sich aus den Angaben
der Buchungsbestätigung / Rechnung.
6.7. Im Regelfall werden die ausgewiesenen Rechnungsbeträge
zur sofortigen Zahlung an den Fluganbieter fällig. Bei Abbuchung
per Kreditkarte werden die Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) eingehalten:
a) Abbuchung
per Kreditkarte des Kunden (Visa und Master).
b) Abbuchung
per Maestrocard oder Girocard
des AG
c) Einzug
über den Zahlungsabwicklungsdienstleister Sofortüberweisung.
6.8. Erfolgt
eine fällige Zahlung durch den Kunden nicht, insbesondere wegen Unmöglichkeit
der Belastung der Kreditkarte, Bankprotest bei Lastschrift, vom Kunden selbst
veranlasster Rückbuchungen oder aus anderen, vom Kunden zu vertretenden
Gründen, obwohl der Vermittler seine Vermittlungsleistungen
ordnungsgemäß erbracht hat und der vermittelte Fluganbieter zur Erbringung
seiner vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ohne dass ein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so
ist der Vermittler berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und
in Vollmacht des jeweiligen Fluganbieters dessen Rücktritt vom jeweiligen Flugbeförderungsvertrag
zu erklären und den Kunden namens und in Vollmacht des Fluganbieters und als
dessen Inkassobevollmächtigter mit Stornokosten gemäß
den Bestimmungen des Leistungsvertrags mit dem Fluganbieter zu belasten.
6.9. Ansprechpartner
des Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Flugbeförderungsleistung und deren
Vergütung ist der jeweilige vermittelte Fluganbieter als Vertragspartner des
Kunden. Der Kunde kann die Rückerstattung einer Vergütung nur gegenüber dem
jeweiligen Fluganbieter geltend machen, es sei denn, der jeweilige Fluganbieter
hat den Vermittler mit der Abwicklung von Rückerstattungen beauftragt.
7. Gewährleistung des Vermittlers
7.1. Der Vermittler übernimmt die Gewährleistung für
die Richtigkeit angezeigter oder übermittelter Leistungsinformationen nur,
soweit dem Vermittler Leistungsinformationen, die dieser vom jeweiligen
Fluganbieter erhalten hat, entweder nicht vollständig und/oder nicht korrekt
wiedergegeben hat oder soweit der Vermittler bei Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom jeweiligen Fluganbieter zur
Veröffentlichung übermittelten Leistungsinformationen offensichtlich fehlerhaft
waren.
7.2. Der Vermittler übernimmt des Weiteren die
Gewährleistung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der
Buchungsanfrage des Kunden an den jeweiligen Fluganbieter nebst den vom Kunden angegebenen
Kundendaten sowie für die Korrektheit und Vollständigkeit der Inhalte von
Buchungsbestätigungen und Flugtickets. Kunden trifft allerdings die Pflicht,
Buchungsbestätigungen und Flugtickets, die dem Kunden durch den Vermittler
ausgehändigt wurden, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der
Kunde ist verpflichtet, den Vermittler über dem Kunden erkennbare
Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten
unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so
kann eine Schadensersatzverpflichtung bezüglich eines hieraus dem Kunden
entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein.
7.3. Der Vermittler übernimmt keinerlei
Gewährleistung im Hinblick auf die Erbringung von Flugbeförderungsleistungen.
Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der
Flugbeförderungsleistung und ihrer Durchführung ist jeweils der vermittelte Fluganbieter
bzw. die jeweils ausführende Fluggesellschaft.
7.4. Soweit keine explizite vertragliche Verpflichtung des Vermittlers
gegenüber dem Kunden besteht, übernimmt der Vermittler auch im Übrigen
keine Gewährleistung.
7. Haftung des Vermittlers
7.1. Soweit der Vermittler eine
entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Kunden übernommen hat, haftet dieser nicht für das Zustandekommen von dem
Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Flugbeförderungsverträgen mit den zu vermittelnden Fluganbietern.
Ohne
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Vermittler
bezüglich vermittelter Flugbeförderungsleistungen nicht für Mängel der
Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang
mit der vermittelten Flugbeförderung entstehen.
7.2. Eine etwaige eigene Haftung des Vermittlers aus der schuldhaften
Verletzung von Pflichten bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7.3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur
für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
7.4. Die vorstehend in Ziffer 7.3 geregelte Haftungsbeschränkungen gilt nicht
-
im Rahmen abgegebener Garantien,
-
bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
-
für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz,
-
sowie für die Haftung des Vermittlers für sonstige Schäden des
Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers
beruhen.
8. Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, Verjährung
8.1. Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die
auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen,
einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen, verjähren in drei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.
8.2.
Alle übrigen Ansprüche aus dem
Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
8.3. Die Verjährung nach Ziffern 8.1 und 8.2 beginnt mit
dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Kunde vom Anspruch und vom Vermittler als Anspruchsgegner Kenntnis
erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
8.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Vermittler
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Vermittler die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Pflichten des
Vermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten
Fluganbietern
9.1 Der Kunde wird darüber unterrichtet, dass Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Fluganbieter innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden
müssen und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber
dem Vermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich
derselben Leistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Vermittler, als auch
gegenüber dem Fluganbieter geltend machen will.
9.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber
dem vermittelten Fluganbieter beschränkt sich die Verpflichtung des Vermittlers
auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden
hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen
des gebuchten Fluganbieters.
9.3 Eine Verpflichtung des Vermittlers zur Entgegennahme und/oder
Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht.
Übernimmt der Vermittler die Weiterleitung fristwahrender
Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim
Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter
Fristversäumnis.
9.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten
Fluganbietern besteht gleichfalls keine Pflicht des Vermittlers zur
Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende
Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
10.1 Der Vermittler erhebt und verwendet personenbezogene Daten von
Kunden im erforderlichen Umfang für die Begründung und inhaltliche
Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem
Fluganbieter.
10.2 Soweit der Vermittler in die Kommunikation für einen
Flugbeförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fluganbieter eingeschaltet
wird, übermittelt er die für diesen Vertrag erforderlichen Daten an den
jeweiligen Fluganbieter. Dieser verarbeitet und nutzt die Daten zum Zweck der
Vertragsanbahnung, des Vertragsabschlusses und der Durchführung des Vertrages
in eigener Verantwortung. Die Identität des jeweiligen Fluganbieters ergibt
sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fluganbieters,
hinsichtlich deren Einbeziehung der Kunde mittels Klicken auf die
Schaltfläche „AGB akzeptieren“ zustimmt.
11.
Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermittler nimmt
nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Flugvermittlerbedingungen
für den Vermittler verpflichtend würde, informiert der Vermittler
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Vermittler verweist für
alle Flugverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde die
Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung
zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen
Rechtswahl unberührt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers,
soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei
Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende
Gerichtsstände bleiben unberührt.
12.2 Sollten Bestimmungen dieser Flugvermittlerbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
©
Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart |
München 2017
Flugvermittler
ist:
§
International Flight Distribution GmbH
§
Amtsgericht Hannover HRG 215278
§
Geschäftsführer: Herr Carsten Kröger
§
Sitz: Podbielskistrasse 166 a
30177 Hannover
§
Telefon: 0511 22060890
§
Fax: 0511 22060899
§
E-Mail: info@ifd.aero