Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleis-
tung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden
FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und
Zahlungsbedingungen und zwar für
Pauschalreiseverträge
zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeich-
nung wie z.B. „XFTI“ und Kreuzfahrten zählen
und
Verträge über touristische Einzelleistungen
Darunter sind zu verstehen:
- Verträge über reine Übernachtungs- und Beher-
bergungsleistungen in Hotels, Ferienapparte-
ments und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
- Verträge über reine Beförderungsleistungen wie
insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur-
Flug“ als Charterflug, Linienflug oder mit der
Kennzeichnung „FFLY“), Mietwagen oder Transfer-
leistungen ohne weitere Reiseleistung
- Verträge über sonstige touristische Einzelleis-
tungen wie insbesondere Eintrittskarten und
Skipässe
mit folgenden Abweichungen:
Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für
touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden
Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
3. (1) Insolvenzsicherung
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
10. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für tou-
ristische Einzelleistungen in Form von Verträgen
über reine Flugleistungen (und nicht für touris-
tische Einzelleistungen in Form von reinen Über-
nachtungsleistungen und sonstige touristische
Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Rei-
se- und Zahlungsbedingungen:
5. Beförderungsleistungen
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen
Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen
auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzel-
leistungen zusätzlich an der entsprechenden Stel-
le hingewiesen.
Von der Anwendung dieser Reise- und Zahlungsbe-
dingungen generell ausgenommen sind Buchun-
gen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“
und „Cars & Camper.
1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über
die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an.
Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefo-
nisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen
über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Online-
reiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt
über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisever-
mittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang
Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rech-
nung von FTI über die von Ihnen gewünschten Rei-
seleistungen (unter der von Ihnen angegebenen
Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reise-
vermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und
FTI zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur
Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende
Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestä-
tigt werden.
2. Beförderungsbeschränkungen für
schwangere Reisende und Kinder auf
Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicher-
heitsgründen und bedingt durch die eingeschränk-
te medizinische Versorgung auf dem Schi folgen-
de Beförderungsbeschränkungen gelten:
Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschif-
fung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden,
müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung
vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche
wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur
Zeit der Einschiung noch nicht drei Monate alt
sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit
drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen
gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiung ein
Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen
Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird
hingewiesen.
3. Insolvenzsicherung ausschließlich für
Pauschalreisen / Allgemeine Zah-
lungskonditionen für Pauschalreisen
und Einzelleistungen / Rücktritt bei
Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit
der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig
den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Siche-
rungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher
Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische
Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die
gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte Pauschalreise unter
der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) ge-
nannten Sicherungsscheins bzw. auf gebuchte tou-
ristische Einzelleistungen sind durch Sie wie folgt
zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung
wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamt-
preises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeich-
nung „XFTI“ in Höhe von 40% des Gesamtpreises
zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimm-
ten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu ver-
langen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mit-
geteilt wird.
Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversi-
cherungen (vgl. Zier 17) sind in voller Höhe zusam-
men mit der Anzahlung fällig.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne
nochmalige Auorderung zu zahlen. Bei Verträgen,
die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen
werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fäl-
lig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktritts-
recht gemäß Zier 7 (Mindestteilnehmerzahl) vor-
behalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst
dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unter-
richtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rech-
nung genannte Frist zur Ausübung des Rücktritts-
rechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht
ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassobe-
rechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich ver-
merkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Konto-
verbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung
an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maß-
geblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zah-
lungen sollten möglichst unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vor-
gangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht voll-
ständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich
FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rück-
tritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz
entsprechend den Stornosätzen nach Zier 10 (2) in
Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zah-
lungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädi-
gungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen
abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit
diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben
oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im
Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung auf-
geführt sind.
4. Wesentliche Eigenschaften /
Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleis-
tungen ergeben sich aus den von FTI bekannt ge-
gebenen vorvertraglichen Informationen, wie der
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungswei-
se aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen
Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/
Rechnung von FTI.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch
Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für
FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertrags-
schluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften
der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis be-
treen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages
abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertrags-
schluss notwendig werden und von FTI nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine sol-
che Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, so-
weit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beein-
trächtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt. FTI wird Sie über solche wesent-
lichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unver-
züglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständ-
lich und in hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer we-
sentlichen Reiseleistung (Zier 4 (2)) oder der Ab-
weichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die
Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie berech-
tigt, innerhalb einer von FTI gesetzten angemes-
senen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne
Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen an-
deren Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist,
eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne
Mehrkosten für Sie anzubieten.
Reagieren Sie gegenüber FTI nicht oder nicht inner-
halb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Ände-
rung als angenommen.
(4) Hatte FTI für die Durchführung der geänderten
Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaenheit geringere Kosten wird Ihnen der Dif-
ferenzbetrag erstattet.
(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenab-
reden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrück-
liche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/
Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf
der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine
Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
5. Beförderungsleistungen bei Pauschal-
reisen und touristischen Einzelleistun-
gen in Form von Verträgen über reine
Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung be-
kannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch
bei touristischen Einzelleistungen in Form von rei-
nen Flug-Leistungen unter dem Leistungsände-
rungsvorbehalt gemäß Zier 4 (2).
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
bei Pauschalreisen
FTI wird ausschließlich die Reisenden, die eine
Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine
Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspo-
lizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein-
schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags-
abschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaf-
fen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei-
sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschrif-
ten. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück-
trittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der
Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI unzureichend
oder falsch informiert hat.
FTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden
FTI mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass FTI eigene Pflichten verletzt hat.
7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt
wegen Nichterreichens
Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den
Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem
Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbar-
ten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss,
in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung so-
wie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ange-
geben hat, behält sich FTI vor, vom Vertrag wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurück-
zutreten.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht er-
bracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen auf den Rei-
sepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
FTI behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine
andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall
vor Buchung mitgeteilt wird.
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise
das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf
einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI
7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Eintritt
widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen
Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in
den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Rei-
sende FTI als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten
(z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer an-
deren Tarilasse bei Flugtickets, Ticketausstellungs-
kosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berech-
net FTI ein Bearbeitungsentgelt von € 30.-.
9. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen
oder auch touristischen Einzelleistungen, soweit
nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich
der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise ein-
malig eine Änderung des Reisetermins, des Reise-
ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen
Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor
(Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu er-
gebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in
Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen
von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbei-
tungsentgelt an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der
Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)
anfallen, werden diese gesondert belastet.
Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentli-
chen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür
anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Zif-
fer 10 (2) berechnet.
Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen
ausgeschlossen:
- Pauschalreisen:
Pauschalreisen mit Linienflügen, Pauschalreisen
mit der Kennzeichnung „XFTI“, Kreuzfahrten, Run-
dreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper
- touristische Einzelleistungen:
Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY, sonstige
touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten,
Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets
- Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädi-
gungssätze vereinbart sind
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzurei-
chende oder falsche vorvertragliche Information
gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich.
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Kor-
rektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Fal-
schangabe durch den Anmelder / Reisenden oder
auf die nachträgliche Änderung des Namens des
Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbei-
tungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der
Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrige-
re Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden
vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des
Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstel-
lung von Linienflugtickets) werden an den Reisen-
den weiterbelastet.
10. Rücktritt vor Reisebeginn /
Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegen-
über FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über ei-
nen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück-
tritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat FTI
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung,
soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist
oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in des-
sen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Um-
stände auftreten, die die Durchführung der Reise
oder die Beförderung von Personen an den Bestim-
mungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände
sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn
sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich
ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden las-
sen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroen
worden wären.
Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeit-
punkt des Beginns der ersten vertraglichen Pau-
schalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt
Reise- und Zahlungsbedingungen
für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reisean-
trittsdatum.
b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleis-
tungen hat FTI Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu
vertreten ist. Für die Berechnung der Entschädigung
ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen
Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen
Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu
berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den
ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktritt-
serklärung und dem Reisebeginn, der zu erwarten-
den Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveran-
stalters FTI und des zu erwartenden Erwerbs durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu
pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abwei-
chend unterrichtet und im Rahmen der Buchungs-
bestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt,
finden für die Pauschalierung die am Ende dieser
Reise- und Zahlungsbedingungen zu Zier 10 (2) be-
kanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze
Anwendung.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzu-
weisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Be-
rechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinan-
spruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der
Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des ge-
samten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI in diesem Fall aber bei
den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwen-
dungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung
zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendun-
gen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an
Sie erstatten.
11. Identität der ausführenden Flug-
gesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI
hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin,
Sie über die Identität der ausführenden Fluggesell-
schaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin-
und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, so-
fern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss
feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben
in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die
eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Flugge-
sellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie
vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die
voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicher-
stellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so
rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede
etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausfüh-
renden Fluggesellschaften.
12. Mängelanzeige und Abhilfe /
Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln
erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveran-
stalter FTI Abhilfe verlangen. Sie sind insofern ver-
pflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die
Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser
Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann
dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Män-
gel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz)
gegenüber FTI geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reiseman-
gel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den
Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden
bestimmte angemessene Frist hat verstreichen las-
sen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Ab-
hilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des
Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend
gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann
dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen.
Schriftform wird empfohlen.
13. Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfah-
ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflich-
tet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor ei-
ner Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von FTI für Schäden, die
nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her-
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reise-
preis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende
Ansprüche aufgrund geltender internationaler Ab-
kommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften
bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im
internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen
Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung
von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zer-
störung, des Verlustes oder der Beschädigung von
Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Ab-
kommens oder des Montrealer Übereinkommens.
16. Hinweis über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen
von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes
oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Ver-
lust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Ver-
lust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie
bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Ver-
lust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder
anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Be-
förderern von Reisenden auf See.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich
anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthal-
ten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserück-
trittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfall-
versicherung.
Soweit FTI oder Ihr Reisevermittler Reiseversiche-
rungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur
um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungs-
vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und
dem angegebenen Reiseversicherer zustande. An-
sprüche können nur direkt gegenüber dem Versi-
cherer geltend gemacht werden. Die Prämien für
Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reise-
preises und sind mit Abschluss der Versicherung so-
fort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen
kann auch nicht zurückgetreten werden.
18. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Rei-
severanstalter FTI zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es
zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erfor-
derlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten die Bestim-
mungen der DSGVO ein.
19. Ihr Vertragspartner:
FTI Touristik GmbH
Anschrift: Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89 2525 1090
E-Mail: info@fti.de
AG München, HRB 71745
zu Zier 10 (2):
Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI
Touristik GmbH
Die unter Zier 10 (2) genannten Entschädigungs-
sätze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistun-
gen sowie sonstige touristische Einzelleistungen ge-
ben wir wie folgt bekannt.
A. Individuelle Entschädigungssätze
Gesonderte, von den folgend genannten, abwei-
chende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in
der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseleis-
tung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung
mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungs-
bestätigung / Rechnung aufgeführt sind.
B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen
B.1. Alle Pauschalreiseleistungen inklusive Kreuz-
fahrten, Camper und Wohnmobile, für die der fol-
gende Absatz B.2. keine Anwendung findet:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem
Linienflug und Pauschalreiseleistung mit der Kenn-
zeichnung „XFTI“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 9. – 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises.
C. Entschädigungssätze für touristische Einzelleis-
tung(en)
C.1. Unterbringungs- und Beherbergungs-Einzel-
leistung(en) wie „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus,
„Nur-Ferienappartement“ sowie Tagesausflüge mit
und ohne Reiseleitung:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-
Flug“) als Charterflüge und als Flüge mit der Kenn-
zeichnung „FFLY“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.3. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur-
Flug“) als Linienflüge, Interkontinentalflüge, Trans-
pazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Flu-
ges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Flug-
gesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des
ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle
mitgeteilt.
C.4. Beförderungs-Einzelleistung(en): Mietwagen:
Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars &
Camper“ Programm gehören, bis 24 Stunden vor
Mietbeginn: kostenfrei.
C.5. Sonstige Beförderungs-Einzelleistung(en):
Fährfahrten, Bus-, Einzel- und Gruppentransfers, Li-
mousinen-Service, Verkehrsmitteltickets/-pässe
(z.B. U-Bahn, Zug, Bus):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 9. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
C.6. Sonstige touristische Einzelleistung(en):
Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Skipässe,
Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Mu-
seen, Wellnesspakete:
Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauscha-
lierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung
bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Re-
gelungen unter Berücksichtigung des Werts der von
FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung
erwirbt.
Reise- und Zahlungsbedingungen
für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen