Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt
auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von
Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet gelten
gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog „driveFTI“ oder dem
Internet entnehmen können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die
Pauschalarrangements aus den Katalogen
• Spanien/Portugal
• Alpenländer
• Türkei/Malta/Zypern
• Karibik
oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.
Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ fallen die in den
Katalogen
• Hawaii
• Australien/Neuseeland/Südsee
• Fernost
• gold by FTI weitgereist
dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie
selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete
Reiseleistungen im Internet.
Die Kataloge
• Vorderer Orient/Indischer Ozean
• USA/Kanada mit Bahamas
• Asien
• Südliches Afrika/Kenia
• Lateinamerika
• Ägypten/Tunesien/Marokko
• Städtereisen
• Libanon/Syrien/Jordanien
enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“
oder „PACK“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder
„CITY“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.
Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und
innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge
- keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um
Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per EMail
oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die
von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen
angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag
zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den
erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten
Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart
abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären
Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende
Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.
• Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder
„MIXX“ oder „PACK“):
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe
Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig und
innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind
unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer
ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der
Zahlungseingang bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt
geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In
diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
• Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“
oder „City“):
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht
werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In
diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr
Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen
sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen
Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder
Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom
Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8
(2) zu verlangen.
3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im
Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im
Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von
FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann
insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung
erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche
auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen
Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen
Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie
selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so
berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls
fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten
bereits bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben,
gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte
Informationen von FTI vor.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer
und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen
Konsulat/Botschaft zu klären.
FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten
Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die
Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen
vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
7. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des
Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die
Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten
seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese
gesondert belastet.
8. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per
Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.
Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder
„PACK“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten
vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“) ist für die
Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung
maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu
berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze
geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer / Ausflüge
mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ sowie
Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Transfer / Ausflüge mit der
Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.
Abweichende Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger:
Afrikas Perlen (Katalog S. 30-31)
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 60. – 46. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 45. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises
Rastlager (Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 86-87)
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Desert & Delta Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia)
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 60. – 46. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 45. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad (Katalog Südliches Afrika / Kenia)
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Game-Reserves / Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 88-95)
Makakatana Bay Lodge / Madikwe River Lodge / Kapama Game Reserve / Jackalberry
Lodge / Shishangeni Lodge / Hoyo Hoyo Tsonga Lodge / Amakhosi Lodge / Makalali
Private Game Lodge:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Shamwari Game Reserve / Lalibela Game Reserve / Bakubung Bush Lodge /
Kuzuko(Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Thornybush Main Lodge / Lion Sands Private Game Reserve / Idube Lodge / Lukimbi
Safari Lodge / Buffalo Ridge Safari Lodge (Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 45. – 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Mietwagen:
Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von
Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von
Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten
pauschalierten Stornosätze.
Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im
Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen
der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von
der Buchungsstelle mitgeteilt.
Hochzeitspakete (Katalog Südliches Afrika / Kenia):
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 30. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Hochzeitspakete (Katalog USA):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Bahnreisen (Katalog Südliches Afrika / Kenia):
Rovos Rail
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15%
ab 60. – 31. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 30. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas,
Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese
vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.
Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / Hochzeitspakete (Katalog Hawaii):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese
vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.
Motorräder (Katalog USA):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den
wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.
Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit
diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten,
Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe,
Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und
Limousinenservice unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im
Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100%
entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung
der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der
Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für
die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen
an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.
9. Mietwagenbuchungen
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen,
beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus
dem Mietwagenprogramm „DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten
beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Geschäftsbedingungen.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte
Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.
Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und
Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug
als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen,
z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. Berechtigt.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen,
Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution
von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung
wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt,
dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der
Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
• Schäden, die durch Missachtung der Mietkonditionen entstehen
• Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
• Schäden an Ölwanne oder Unterboden
• Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
• Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
• Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto
gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor
Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
angenommen wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
• Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
• Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein
Unfallgegner beteiligt ist
• Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei
Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTIKundendienst
gesendet werden:
• Schadens- und Polizeibericht
• Kopie des Mietvertrages
• Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder Belastungsnachweis der
Kreditkarte)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller
Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den
erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den
Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.
10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des
Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle
Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,
sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf
die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten
Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.
Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit
Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht
erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages
durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist
für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI
verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes
Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist
von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird
empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche
aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach
Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist
beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift
bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen
selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
14. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-,
Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich
nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen
dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur
direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen
und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der
Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes
oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder
Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck
den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem
Stichwort „Kundeninfo“.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei
nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner
von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
FTI Touristik GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, AG München, HRB 71745
Veröffentlichungsstand: 17.06.2010