Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt

auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von

Leistungen „driveFTI“ aus dem Katalog „driveFTI“ und/oder dem Internet gelten

gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog „driveFTI“ oder dem

Internet entnehmen können.


Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“) fallen die

Pauschalarrangements aus den Katalogen

Spanien/Portugal

Alpenländer

Türkei/Malta/Zypern

Karibik


oder auch derart oder „MIXX“ oder „PACK“ gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.


Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ fallen die in den

Katalogen

Hawaii

Australien/Neuseeland/Südsee

Fernost

gold by FTI weitgereist


dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie

selbst „modular“ zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete

Reiseleistungen im Internet.


Die Kataloge

Vorderer Orient/Indischer Ozean

USA/Kanada mit Bahamas

Asien

Südliches Afrika/Kenia

Lateinamerika

Ägypten/Tunesien/Marokko

Städtereisen

Libanon/Syrien/Jordanien


enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“

oder „PACK“) als auch Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder

CITY“). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle.


Soweit einzelne Angebote - ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und

innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge

- keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um

Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“).


1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per EMail

oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die

von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen

angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag

zwischen Ihnen und FTI zu Stande.


2. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt

(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den

erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten

Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart

abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären

Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende

Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.


Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder

MIXX“ oder „PACK“):

Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe

Ziffer 14) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein fällig und

innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar. Der Restbetrag ist 28

Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind

unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer

ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der

Zahlungseingang bei FTI.

Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt

geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.


Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In

diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des

Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.


Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“

oder „City“):

Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht

werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.


Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In

diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des

Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.


Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr

Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die

Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen

sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen

Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.


(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder

Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom

Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8

(2) zu verlangen.


3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im

Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im

Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von

FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie

Hotels sind für FTI nicht verbindlich.


FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen

Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann

insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für

bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der

für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung

erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher

Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine

ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche

auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen

Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.


4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge

Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten

Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen

Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie

selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so

berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung

selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls

fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten

bereits bekannt sind.

Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende

Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.

Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.


5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben,

gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte

Informationen von FTI vor.

Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer

und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen

Konsulat/Botschaft zu klären.

FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten

Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die

Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.


6. Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl

ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen

vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.


7. Ersatzperson

FTI berechnet 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des

Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die

Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten

seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese

gesondert belastet.


8. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich

ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per

Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine

angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB.


Bei Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder

PACK“) ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten

vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als

Reiseantrittsdatum.


Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“) ist für die

Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung

maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu

berechnen und anschließend zu addieren.


(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch

unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze

geben wir wie folgt bekannt:


Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Nur-Hotel / Transfer / Ausflüge

mit der Kennzeichnung Reiseart: „Paus“ oder „MIXX“ oder „PACK“ sowie

Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug / Transfer / Ausflüge mit der

Kennzeichnung Reiseart: „Baus“ oder „CITY“:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.


Abweichende Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger:

Afrikas Perlen (Katalog S. 30-31)

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 60. – 46. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 45. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises


Rastlager (Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 86-87)

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Desert & Delta Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia)

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 60. – 46. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 45. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad (Katalog Südliches Afrika / Kenia)

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 75%

ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Game-Reserves / Lodges (Katalog Südliches Afrika / Kenia S. 88-95)

Makakatana Bay Lodge / Madikwe River Lodge / Kapama Game Reserve / Jackalberry

Lodge / Shishangeni Lodge / Hoyo Hoyo Tsonga Lodge / Amakhosi Lodge / Makalali

Private Game Lodge:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Shamwari Game Reserve / Lalibela Game Reserve / Bakubung Bush Lodge /

Kuzuko(Katalog Südliches Afrika / Kenia):

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. – 15. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Thornybush Main Lodge / Lion Sands Private Game Reserve / Idube Lodge / Lukimbi

Safari Lodge / Buffalo Ridge Safari Lodge (Katalog Südliches Afrika / Kenia):

bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 45. – 30. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Mietwagen:

Bis Reisebeginn 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von

Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von

Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten

pauschalierten Stornosätze.


Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im

Zielgebiet:

Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen

der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von

der Buchungsstelle mitgeteilt.


Hochzeitspakete (Katalog Südliches Afrika / Kenia):

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%

ab 30. – 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Hochzeitspakete (Katalog USA):

Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den

jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.


Bahnreisen (Katalog Südliches Afrika / Kenia):

Rovos Rail

bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 15%

ab 60. – 31. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 30. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.


Kreuzfahrten / Schiffsreisen / Flusskreuzfahrten (Kataloge USA/Kanada mit Bahamas,

Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika):

Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese

vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.


Charme-Hotels / Mietwagen- und Busrundreisen / Hochzeitspakete (Katalog Hawaii):

Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese

vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung.


Motorräder (Katalog USA):

Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den

wichtigen Informationen zu „Eaglerider Motorräder“ entnehmen können.


Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit

diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden.


Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten,

Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe,

Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und

Limousinenservice unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im

Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100%

entstehen können.


(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein

oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung

der Entschädigung im Einzelfall.


(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der

Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für

die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen

an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.


9. Mietwagenbuchungen

(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen,

beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus

dem Mietwagenprogramm „DriveFTI“ gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten

beziehungsweise die im Internet für „driveFTI“ hinterlegten Geschäftsbedingungen.


Fahrzeugkategorien

Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte

Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell.


Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und

Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug

als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen,

z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. Berechtigt.


Selbstbeteiligung

In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine

Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen,

Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution

von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung

wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt,

dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der

Selbstbeteiligung erforderlich ist.

Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:

Schäden, die durch Missachtung der Mietkonditionen entstehen

Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer

Schäden an Ölwanne oder Unterboden

Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen

Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels

Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto

gestohlen wurden


Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor

Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit

angenommen wird.


Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:

Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation

Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein

Unfallgegner beteiligt ist

Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei

Rückgabe des Fahrzeuges


Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTIKundendienst

gesendet werden:

Schadens- und Polizeibericht

Kopie des Mietvertrages

Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder Belastungsnachweis der

Kreditkarte)


(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller

Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den

erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den

Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen.


10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des

Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle

Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren,

sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf

die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten

Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor

Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird.

Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen

hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die

Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.


11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte

unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit

Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht

erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche

(Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages

durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist

für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI

verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes

Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.

Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist

von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf

Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird

empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche

aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach

Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise

dem Vertrag nach enden sollte.


12. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist

beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen

Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.


13. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist

ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift

bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen

selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.


14. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen

nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-,

Kranken- und Unfallversicherung.

Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich

nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen

dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur

direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen

und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien

für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der

Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht

zurückgetreten werden.


15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes

oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder

Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck

den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem

Stichwort „Kundeninfo“.


16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei

nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner

von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.


Ihr Vertragspartner:

FTI Touristik GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, AG München, HRB 71745


Veröffentlichungsstand: 17.06.2010