AGB des Veranstalters F.T.G. GmbH – Fox Travel Germany
§ 1 Reisebestätigung
1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über
www.ftg-travel.de erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages
an. Die F.T.G. GmbH nimmt das Angebot mit der Buchungsbestätigung an.
Die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form, wobei die Annahme des Angebots
keiner Form bedarf.
2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere
Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus
dem Vertrag hervorgehen.
3. Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung sofort auf Vollständigkeit und
Korrektheit zu überprüfen und der F.T.G GmbH eventuelle Unrichtigkeiten
unverzüglich schriftlich zu melden.
§ 2: Zahlung
1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an den Veranstalter F.T.G GmbH zu
erfolgen. Eine Zahlung an ein Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung.
2. Mit Vertragsschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine
Anzahlung i.H.v. 10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250, pro Person.
Der gesamte Reisepreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen zu bezahlen. Andernfalls steht der F.T.G GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht
zu.
3. Wurde der Reisepreis nicht vollständig vor Reiseantritt an die F.T.G GmbH gezahlt,
obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, so wird der Vertrag
gemäß den unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden aufgelsِt.
4. Bei kurzfristigen Buchungen (ab sieben Tage vor Reiseantritt) wird vermutet, dass
die Hinterlegung der Unterlagen auf Wunsch des Kunden erfolgt. Der Veranstalter
F.T.G GmbH ist berechtigt, eine Hinterlegungsgebühr i.H.v. € 5, und eine
Inkassogebühr i.H.v. € 10, pro Buchung pro Person zu erheben.
§3: Inhalt des Vertrags
1. Falls bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die
Ab und Anreisetage (ungeachtet Abfahrts und Ankunftszeit) als ganze Tage
berechnet worden.
2. Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen unsere Angaben im Katalog
und auf der Reisebestätigung. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die F.T.G GmbH.
3. Leistungen, die der Reisende direkt bei Drittunternehmen bucht, sind
Fremdleistungen und gehrِen daher nicht zum o.g. Umfang (Ausflüge, Touren,
Fahrten usw.).
4.Beschreibung der Leistungen
Bei der Leistungsbeschreibung Dreibettzimmer handelt es sich nach den
Gepflogenheiten der internationalen Hotelerie um ein Doppelzimmer mit Zustellbett.
§ 4: Rücktritt des Reisenden
1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit gegen schriftliche Erklärung dem
Veranstalter gegenüber vom Vertrag zurücktreten (Stornierung).
2. Falls ein Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reiseteilnehmer neben dem
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, Rücktritts
Gebühren sofort fällig. Für Stornierungen von Pauschalreisen, für die diese
Bedingungen zutreffend sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
• bis zum 31. Tag vor Abreise 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50, pro Person.
• ab dem 30.22. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises.
• ab dem 21.15. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises.
• ab dem 14.1 Tag vor Abreise 75% des Reisepreises.
• bei Stornierung am Tag des Reiseantritts oder später: Der gesamte Reisepreis.
• Der gesamte Reisepreis wir auch bei Nichtantritt der Reise fällig.
3. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder
geringere Kosten entstanden sind, als die von der F.T.G GmbH in der Pauschale wie
oben ausgewiesen.
4. Eine Stornierung durch den Reiseteilnehmer wird nur an Werktagen während der
üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als
bearbeitet am nächstfolgenden Werktag.
5. Bei Teilstornierungen mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung dieser
Teilstornierungen.
6. Der Reisende kann unter anderem eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei
der Europäische Reiseversicherung AG, 81677 München abschließen. Art und
Umfang der Versicherungsbedingungen k.nِnen bei der F.T.G GmbH erfragt werden.
Die F.T.G GmbH übernimmt keine Schadensregulierung.
§ 5: Umbuchung
1. Die F.T.G GmbH ist berechtigt, für Namensänderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt
€ 25, pro Person und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn € 50, pro Person als Entgelt
zu verlangen.
2. Umbuchungen innerhalb der F.T.G GmbH werden bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen
eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 25, pro Person vorgenommen. Ab dem
29. Tag vor Reiseantritt gelten die Vorschriften des Rücktritts unter Artikel 4.
3. Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass der
F.T.G GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind.
§ 6: Leistungsänderung
1. Die F.T.G GmbH ist berechtigt, Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und
auch des Fluggerätes vorzunehmen, d.h. auch Direktflüge in solche mit Zwischenlandung
zu ändern. Solche Leistungen gelten als vertragsgemäß.
2. Die Verpflegungsleistungen an Bord des Fluggeräts gelten bei geändertem Zeitplan
als Leistung des Hotels.
3. Andere Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von
der F.T.G GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
§ 7: Preisänderung
1. Der Reiserveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung in Bezug auf ein
oder mehrere Punkte wegen außergewöhnlicher Umstände zu ändern.
Außergewöhnliche Umstände sind derartige Umstände, unter denen die
Durchführung des Reisevertrags für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist. Falls
die Ursache der Änderung dem Reiseteilnehmer zugerechnet werden kann, ist der
Reiseteilnehmer für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind
gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Das Ersatzangebot muss zumindest gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der
Ersatzunterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden und muss
bestimmt werden nach folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot
herausstellen müssen: die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort die Art
und Klasse der Unterkunft die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet
§ 8: Pass, Visa, Gesundheit
1. Der Reiseteilnehmer muss bei Antritt und während der Reise im Besitz der
erforderlichen Dokumente sein, wie gültiger Reisepass, bzw. Personalausweis oder,
wo verlangt, ein TouristenGrenzschein und die eventuell erforderlichen Visa,
Impfausweise, Führerschein und Grüne Karte. Bei vorläufigen Ausweisen besteht
keine Beförderungspflicht durch die F.T.G GmbH.
2. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Ausgenommen, wenn der Reiseveranstalter zugesagt hat, die erforderlichen
Dokumente zu besorgen oder sie durch eine schuldhafte falsche Information des
Reiseveranstalters bedingt sind.
§ 9: Haftung
1. Falls die Reise nicht gemäß den gebuchten Erwartungen verläuft, ist der
Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen
und Abhilfe zu Verlangen.
2. Höhere Gewalt heißt: Ungewöhnliche und unverhersehbare Umstände, die
unabhängig sind vom Willen desjenigen der sich darauf beruft und deren
Auswirkungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
3. Die vertragliche Haftung der F.T.G GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden
betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
§ 10: Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des
Reiseveranstalters für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen
und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Benehmen, zu beurteilen
nach den Maßstäben eines Durchschnittsurlaubers.
2. Jeder Reiseteilnehmer muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Rückflug bzw.
Rückfahrt bei der Reiseleitung oder der öِrtlichen Vertretung des Reiseveranstalters
über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren.
3. Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, dass eine
einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert
werden kann, kann er durch den Reiseveranstalter von der weiteren Fortsetzung der
Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen auf
Rechnung des Reiseteilnehmers, falls und sofern die Folgen der Störungen ihm
zuzurechnen sind.
4. Beanstandungen hinsichtlich des Gepäcktransfers auf dem Flugwege müssen
unverzüglich noch am Flughafen durch ein PIR Protokoll schriftlich bestätigt
werden. Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Flugscheins.
§ 11: Beanstandungen
1. Eine festgestellte, nichtvertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung muss
unverzüglich dem betreffenden Dienstleistenden des Leistungsträgers zur Kenntnis
gegeben werden, so dass diese eine geeignete Lösung treffen kann.
2. Falls die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelöst werden und die
Qualität der Reise beeinträchtigt, müssen diese unverzüglich bei der Reiseleitung
gerügt werden. Ist diese nicht anwesend oder zu erreichen, dann ist der Reiseteilnehmer
verpflichtet, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, auf die vorgeschriebene
Art und Weise.
3. Unterlässt der Reisende die Rüge des Mangels und besitzt er auch keine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers, sind spätere Minderungs und
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
4. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber der F.T.G GmbH schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen ist
eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen die F.T.G GmbH an
Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Dies gilt auch für die gerichtliche wie die
außergerichtliche Geltendmachung.
§ 12: Aufrechnung
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit
Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn die Gegenforderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§13: Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte,
auch namensverschiedene Ehegatten, ist ausgeschlossen.
§ 14: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
§ 15: Fremdveranstalter
Für Leistungen bei denen die F.T.G GmbH nur als Vermittler auftritt, worauf in den
Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach
seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als Fremdleistung
gekennzeichnet wurden, haftet die F.T.G GmbH nicht.
AGB der Reiseveranstalter
Sollten Sie während des Buchungsvorgangs keinen Zugriff auf die AGB der
Reiseveranstalter bekommen, finden Sie unter www.ftg-travel.de alle AGB
zusammengefasst, oder fordern Sie diese bei unseren Mitarbeitern im Service Center an.
Veranstalter:
F.T.G. GmbH Fox Travel Germany
Graf-Adolf-Str. 71
40210 Düsseldorf
Gerichtsstand: Düsseldorf
HRB: 39020
Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Stand: September 2008
AGB des Veranstalters F.T.G. GmbH – Fox Travel Germany