AGB des Veranstalters F.T.G. GmbH – Fox Travel Germany


§ 1 Reisebestätigung

1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über

www.ftg-travel.de erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages

an. Die F.T.G. GmbH nimmt das Angebot mit der Buchungsbestätigung an.

Die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form, wobei die Annahme des Angebots

keiner Form bedarf.

2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere

Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus

dem Vertrag hervorgehen.

3. Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung sofort auf Vollständigkeit und

Korrektheit zu überprüfen und der F.T.G GmbH eventuelle Unrichtigkeiten

unverzüglich schriftlich zu melden.


§ 2: Zahlung

1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an den Veranstalter F.T.G GmbH zu

erfolgen. Eine Zahlung an ein Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung.

2. Mit Vertragsschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine

Anzahlung i.H.v. 10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch € 250, pro Person.

Der gesamte Reisepreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen Aushändigung

der Reiseunterlagen zu bezahlen. Andernfalls steht der F.T.G GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht

zu.

3. Wurde der Reisepreis nicht vollständig vor Reiseantritt an die F.T.G GmbH gezahlt,

obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, so wird der Vertrag

gemäß den unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden aufgelsِt.

4. Bei kurzfristigen Buchungen (ab sieben Tage vor Reiseantritt) wird vermutet, dass

die Hinterlegung der Unterlagen auf Wunsch des Kunden erfolgt. Der Veranstalter

F.T.G GmbH ist berechtigt, eine Hinterlegungsgebühr i.H.v. € 5, und eine

Inkassogebühr i.H.v. € 10, pro Buchung pro Person zu erheben.


§3: Inhalt des Vertrags

1. Falls bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die

Ab und Anreisetage (ungeachtet Abfahrts und Ankunftszeit) als ganze Tage

berechnet worden.

2. Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen unsere Angaben im Katalog

und auf der Reisebestätigung. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen

schriftlichen Bestätigung durch die F.T.G GmbH.

3. Leistungen, die der Reisende direkt bei Drittunternehmen bucht, sind

Fremdleistungen und gehrِen daher nicht zum o.g. Umfang (Ausflüge, Touren,

Fahrten usw.).

4.Beschreibung der Leistungen

Bei der Leistungsbeschreibung Dreibettzimmer handelt es sich nach den

Gepflogenheiten der internationalen Hotelerie um ein Doppelzimmer mit Zustellbett.


§ 4: Rücktritt des Reisenden

1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit gegen schriftliche Erklärung dem

Veranstalter gegenüber vom Vertrag zurücktreten (Stornierung).

2. Falls ein Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reiseteilnehmer neben dem

Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, Rücktritts

Gebühren sofort fällig. Für Stornierungen von Pauschalreisen, für die diese

Bedingungen zutreffend sind, gelten die folgenden Bestimmungen:

bis zum 31. Tag vor Abreise 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50, pro Person.

ab dem 30.22. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises.

ab dem 21.15. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises.

ab dem 14.1 Tag vor Abreise 75% des Reisepreises.

bei Stornierung am Tag des Reiseantritts oder später: Der gesamte Reisepreis.

Der gesamte Reisepreis wir auch bei Nichtantritt der Reise fällig.

3. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im

Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder

geringere Kosten entstanden sind, als die von der F.T.G GmbH in der Pauschale wie

oben ausgewiesen.

4. Eine Stornierung durch den Reiseteilnehmer wird nur an Werktagen während der

üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als

bearbeitet am nächstfolgenden Werktag.

5. Bei Teilstornierungen mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung dieser

Teilstornierungen.

6. Der Reisende kann unter anderem eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei

der Europäische Reiseversicherung AG, 81677 München abschließen. Art und

Umfang der Versicherungsbedingungen k.nِnen bei der F.T.G GmbH erfragt werden.

Die F.T.G GmbH übernimmt keine Schadensregulierung.


§ 5: Umbuchung

1. Die F.T.G GmbH ist berechtigt, für Namensänderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt

25, pro Person und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn € 50, pro Person als Entgelt

zu verlangen.

2. Umbuchungen innerhalb der F.T.G GmbH werden bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen

eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 25, pro Person vorgenommen. Ab dem

29. Tag vor Reiseantritt gelten die Vorschriften des Rücktritts unter Artikel 4.

3. Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass der

F.T.G GmbH keine oder geringere Kosten entstanden sind.


§ 6: Leistungsänderung

1. Die F.T.G GmbH ist berechtigt, Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und

auch des Fluggerätes vorzunehmen, d.h. auch Direktflüge in solche mit Zwischenlandung

zu ändern. Solche Leistungen gelten als vertragsgemäß.

2. Die Verpflegungsleistungen an Bord des Fluggeräts gelten bei geändertem Zeitplan

als Leistung des Hotels.

3. Andere Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von

der F.T.G GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,

soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten

Reise nicht beeinträchtigen.


§ 7: Preisänderung

1. Der Reiserveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung in Bezug auf ein

oder mehrere Punkte wegen außergewöhnlicher Umstände zu ändern.

Außergewöhnliche Umstände sind derartige Umstände, unter denen die

Durchführung des Reisevertrags für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist. Falls

die Ursache der Änderung dem Reiseteilnehmer zugerechnet werden kann, ist der

Reiseteilnehmer für den daraus entstandenen Schaden haftbar.

2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind

gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt

der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Das Ersatzangebot muss zumindest gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der

Ersatzunterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden und muss

bestimmt werden nach folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot

herausstellen müssen: die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort die Art

und Klasse der Unterkunft die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet


§ 8: Pass, Visa, Gesundheit

1. Der Reiseteilnehmer muss bei Antritt und während der Reise im Besitz der

erforderlichen Dokumente sein, wie gültiger Reisepass, bzw. Personalausweis oder,

wo verlangt, ein TouristenGrenzschein und die eventuell erforderlichen Visa,

Impfausweise, Führerschein und Grüne Karte. Bei vorläufigen Ausweisen besteht

keine Beförderungspflicht durch die F.T.G GmbH.

2. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise

wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der

Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Ausgenommen, wenn der Reiseveranstalter zugesagt hat, die erforderlichen

Dokumente zu besorgen oder sie durch eine schuldhafte falsche Information des

Reiseveranstalters bedingt sind.


§ 9: Haftung

1. Falls die Reise nicht gemäß den gebuchten Erwartungen verläuft, ist der

Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen

und Abhilfe zu Verlangen.

2. Höhere Gewalt heißt: Ungewöhnliche und unverhersehbare Umstände, die

unabhängig sind vom Willen desjenigen der sich darauf beruft und deren

Auswirkungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.

3. Die vertragliche Haftung der F.T.G GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden

betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht

vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


§ 10: Pflichten des Reiseteilnehmers

1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des

Reiseveranstalters für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen

und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Benehmen, zu beurteilen

nach den Maßstäben eines Durchschnittsurlaubers.

2. Jeder Reiseteilnehmer muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Rückflug bzw.

Rückfahrt bei der Reiseleitung oder der öِrtlichen Vertretung des Reiseveranstalters

über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren.

3. Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, dass eine

einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert

werden kann, kann er durch den Reiseveranstalter von der weiteren Fortsetzung der

Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen auf

Rechnung des Reiseteilnehmers, falls und sofern die Folgen der Störungen ihm

zuzurechnen sind.

4. Beanstandungen hinsichtlich des Gepäcktransfers auf dem Flugwege müssen

unverzüglich noch am Flughafen durch ein PIR Protokoll schriftlich bestätigt

werden. Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Flugscheins.


§ 11: Beanstandungen

1. Eine festgestellte, nichtvertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung muss

unverzüglich dem betreffenden Dienstleistenden des Leistungsträgers zur Kenntnis

gegeben werden, so dass diese eine geeignete Lösung treffen kann.

2. Falls die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelöst werden und die

Qualität der Reise beeinträchtigt, müssen diese unverzüglich bei der Reiseleitung

gerügt werden. Ist diese nicht anwesend oder zu erreichen, dann ist der Reiseteilnehmer

verpflichtet, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, auf die vorgeschriebene

Art und Weise.

3. Unterlässt der Reisende die Rüge des Mangels und besitzt er auch keine schriftliche

Bestätigung des Leistungsträgers, sind spätere Minderungs und

Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen hat der

Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der

Reise gegenüber der F.T.G GmbH schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen ist

eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen die F.T.G GmbH an

Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Dies gilt auch für die gerichtliche wie die

außergerichtliche Geltendmachung.


§ 12: Aufrechnung

Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit

Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn die Gegenforderung ist

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.


§13: Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte,

auch namensverschiedene Ehegatten, ist ausgeschlossen.


§ 14: Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die

Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.


§ 15: Fremdveranstalter

Für Leistungen bei denen die F.T.G GmbH nur als Vermittler auftritt, worauf in den

Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach

seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die

als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als Fremdleistung

gekennzeichnet wurden, haftet die F.T.G GmbH nicht.


AGB der Reiseveranstalter

Sollten Sie während des Buchungsvorgangs keinen Zugriff auf die AGB der

Reiseveranstalter bekommen, finden Sie unter www.ftg-travel.de alle AGB

zusammengefasst, oder fordern Sie diese bei unseren Mitarbeitern im Service Center an.

Veranstalter:

F.T.G. GmbH Fox Travel Germany

Graf-Adolf-Str. 71

40210 Düsseldorf

Gerichtsstand: Düsseldorf

HRB: 39020

Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand: September 2008

AGB des Veranstalters F.T.G. GmbH – Fox Travel Germany