Reisebedingungen
der FOX-TOURS Reisen GmbH
Reisevertrag
Maßgeblich für den Abschluss und die Abwicklung des Reisevertrages
sind die Vorschriften der §§ 651a- 651y des BGB. In Ergänzung zu diesen
Vorschriften werden folgende Regelungen Vertragsbestandteil.
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet
der Reisende den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für zwei Wochen an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch
Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der
schriftlichen Reisebestätigung beim Reisenden zustande.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters. Der Reisevertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt.
Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der
Zahlung von Reisepreis oder Anzahlung oder des Reiseantritts erfolgen.
1.3 Liegen die Reisebedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei
einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reisebedingungen werden mit der
Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseprospekts für den Reisezeitraum, den sonstigen
vorvertraglichen Informationen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder
leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden
sind die Mitarbeiter des Veranstalters nicht befugt.
1.5 Der Reisende wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der
Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet.
Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine
Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden
Luftfahrtunternehmens sowie eine Unterrichtung sobald die Identität endgültig
feststeht. Ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird
unverzüglich mitgeteilt. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
(„Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
2.
Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung
des Sicherungsscheins in Textform wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises
fällig, mindestens 25 € pro Person. Versicherungsprämien sind sofort bei
Buchung fällig.
2.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne
nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.3 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter
der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der
Rechnung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder
Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.
2.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und
den Reisenden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5 zu belasten.
3.
Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider
Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat
dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
4.
Übertragung, Umbuchung und Leistungsänderung
4.1 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung
der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung
informiert wird.
4.2 Der Reisende hat das Recht, den Reisevertrag gemäß § 651e BGB
auf einen anderen Reisenden zu übertragen.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, nach Vertragsschluss
einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen und Leistungen vorzunehmen, sofern
diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. Der Veranstalter ist
insbesondere berechtigt in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die
angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige nachträglich zu ändern oder
den Routenverlauf von Kreuzfahrten zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig
wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den
Reisenden zumutbar sind.
5.
Rücktritt seitens des Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter
Angabe der Reisevorgangsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der
Veranstalter verliert in dem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann er eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter hat diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt berechnet: Bei einem Rücktritt:
5.1 bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 6. bis letzten Tag vor Reisebeginn 75 %
am Tag des Reiseantritts 90 %
5.2 bei Pauschalreiseangeboten mit Ferienwohnungen, Ferienhäusern
und Apartments (ohne Verpflegung)
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 34. bis letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 90 %
5.3 bei Seereisen/Schiffsreisen
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 65 %
vom 14. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 95 %
5.4 bei Reisen, die mit dem Verkauf von Eintrittskarten verbunden sind
(z.B. Musicals)
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reiseantritts 95 %
5.5 bei Nur-Flug-Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Tickets
25 €; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt 100
%
5.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die
über den Veranstalter an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte
Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet
werden.
5.7 Die Rücktrittsentschädigungen gelten, soweit nicht aufgrund einzelner
Ausschreibungen und vorvertraglicher Informationen andere Bedingungen
vereinbart wurden.
5.8 Der Reisende ist bei einem Rücktritt verpflichtet, die bereits
ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder
Hotelgutscheine zurückzugeben. Andernfalls ist der Reiseveranstalter
berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.9 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem
Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten
Risiken übernehmen.
6.
Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, ist die FOX-TOURS Reisen GmbH berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage
vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag
zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die
Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
7. Pass-,
Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Vorvertragliche Informationen zu Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften in den Werbemitteln richten sich an die
Staatsangehörigen des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise
angeboten wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z.B.
Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist
verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn der
Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Veranstalter
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat.
8.
Haftung
8.1 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich für solche Schäden,
die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbei geführt wurden auf den
dreifachen Reisepreis.
8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Veranstalters sind.
8.3 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des
jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem
Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die
Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit
in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 1.4) ausgeschrieben, enthalten der Reiseplan
(bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum Flug“
der DB AG. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen
selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
9.
Mitwirkungspflicht
9.1 Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich dem
Vertreter des Veranstalters am Urlaubsort anzuzeigen. Ist ein solcher Vertreter
am Urlaubsort nicht vorhanden/ vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige
Reisemängel dem Veranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die
Erreichbarkeit der Ansprechpartner wird in der Leistungsbeschreibung,
spätestens jedoch mit der Reisebestätigung, unterrichtet.
9.2 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt
der Reiseveranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist
die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck dem Veranstalter nach Maßgabe
des Ziffer 9.1 anzuzeigen.
9.3 Die Reiseleitung oder sonstige Vertreter des Veranstalters am
Urlaubsort sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
10.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
10.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
10.2 Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und
weitergegeben sowie im rechtlich zulässigen Rahmen werblich genutzt. Die
Datenschutzrichtlinien der FOX-TOURS Reisen GmbH sind einsehbar unter www.foxtours.de/datenschutz.
Personenbezogene Daten werden nach den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen geschützt.
10.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den
Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
10.4 Die vorstehenden Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern und
soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine
anderen Regelungen vorsehen.
10.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Anwendung deutschen Rechts wird
vereinbart.
10.6 FOX-TOURS Reisen GmbH nimmt nicht an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10.7 OS-Plattform
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
bereit. FOX-TOURS Reisen GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen
Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die
OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
FOX-TOURS Reisen GmbH, Andréestraße 27,
D-56578 Rengsdorf
Stand: Januar 2019