Reise und Zahlungsbedingungen
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserem Internetauftritt bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Essen zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen. Liegen zwischen dem Tag der Buchung der Reise und dem Abreisetag weniger als 14 Tage werden die Reisedokumente grundsätzlich erst am Flugtag zur Abholung bereit gelegt.
2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine
Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die
Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2. oder 7.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.3. Bei Buchung von einzelnen Leistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder weiteren
einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie
Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt
ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der ZimmerSuite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem Katalog.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. 1. Absatz ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4 Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen
Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei fefa Reisen GmbH
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster
Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip des " Dynamic Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Hierbei werden im Regelfall Sondertarife der Fluggesellschaften verwendet, welche oft nicht umbuchbar oder erstattbar sind.
Aufgrund der Besonderheiten der gebuchten "Dynamic Packaging"-Pauschalreise gelten folgende
Stornopauschalen für Flugpauschalreisen:
- vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
- bis 7 Tage vor Reisebeginn 85%
und ab 6 Tage vor Reisebeginn 95% des Reisepreises.
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
5.3.2. bei Schiffsreisen
bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.3. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.6
ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.
5.3.5. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.6. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und
Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder
Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die
verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.5. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen
dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir empfehlen Ihnen einen Versicherungsvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, München, abzuschließen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zur
Leistungsänderung berechtigt, falls wir eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten
können. Kann dies nicht erfolgen, sind wir berechtigt bis zu vier Wochen vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Die Absage kann auch deshalb erfolgen, weil die Reise für den Veranstalter wirtschaftlich unzumutbar geworden ist. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
8. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
8.1. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
8.2.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühr oder einer Änderung
der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung des Reiseveranstalters über die
Preiserhöhung zw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
9. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach
Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
10.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
11. Haftung, Verjährung
11.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
11.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
11.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend
machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
11.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres
Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
12.3.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem
deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als
ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden
wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die
Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite
www.fefa-reisen.de abrufbar.
14. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
14.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den
deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser
Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an fefa Reisen, Kupferdreher Str. 181 in 45257 Essen, Tel.01802/004030 (6 ct. p. Minute) widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
14.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
14.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
14.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
fefa Reisen GmbH
Werdener Strasse 28
D-45219 Essen
Geschäftsführer: Herr Rainer Koch
Amtsgericht Essen
HRB 19473