Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Reise‐ und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Angebot genannt werden.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt bzw. der Reiseausschreibung im Internet und der schriftlichen Reisebestätigung von FeriDe Reisen.
1.2. Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie für Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot
10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei
Übersendung auf die Änderung hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens
5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die
Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen
Tag vor dem Flugtag aushändigen.
1.5. Reisevermittler und Leistungsträger sind vom Reiseveranstalter nicht ermächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu erteilen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zu der Reiseausschreibung stehen.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der
Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene
Anzahlung fällig. Diese beträgt 25% bzw. bei Nur‐Flug‐Buchungen 50 %(auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen – sofern diese Möglichkeit angeboten wird –, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu diesen Zeitpunkten.
Ihre Reise ist gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift‐ oder Kreditkartenkonto mangels
ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch
entstehenden Mehrkosten von € 15 zu erheben.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt
nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von
Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem
Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage www.feride.de bzw. in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Terminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und ‐tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch
nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt,
nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person und Tag.
3.6. Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Zentrale bzw. außerhalb der Geschäftszeiten an die Service Rufnummer aus Ihren Reiseunterlagen. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht anderweitig vermietet ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis der Verlängerung wird individuell zwischen Ihnen und FeriDe Reisen vereinbart.
4. Leistungs‐ und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug über die genauen Rückflugzeiten bei der jeweiligen Fluglinie.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis‐ oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer
Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei FeriDe.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse),
können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen
nachzuweisen, dass FeriDe keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die geforderten Pauschalen.
5.3. Die Höhe der Rücktrittspauschalen richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern in Prozent vom Reisepreis:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
29 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
7 Tage bis 2 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 95 %
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs‐ und Umbuchungsbedingungen
genannt sind, zum Beispiel bezüglich Eintrittskarten , Flugtickets und Bahnfahrkarten und Sonderveranstaltungen aller Art, gehen diese vor.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche unverzüglich unter Angabe der Vorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Zugang der Reisebestätigung Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 .‐ je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 30,‐ je Wohnung pro Änderungsvorgang.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die
Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,
wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel € 30,‐ je Person. Die in unserem Angeboten enthaltenen Flug‐ und Musicalreisen beruhen auf Sondertarifen, die nicht umbuch‐ oder erstattungsfähig sind.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel‐ oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets
zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise‐Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten‐Versicherung sowie eine Reisekranken‐Versicherung sind im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend dien Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei
Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen
Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische
Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str.116, 81669 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
8.1.Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.
8.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaeriges‐amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000‐2000.
9. Gewährleistung
9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb
angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich‐ oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine
Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Auf jeden Fall ist unsere Servicezentrale zu verständigen.
10. Haftung, Verjährung
10.1. Für Leistungsstörungen, Personen‐ und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) haften wir auch bei
Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
10.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei
uns geltend machen.
b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen
c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach
vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem
Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen.
Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
10.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
11.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner
weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur
Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu
Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an DTF Travel GmbH, Dom‐Pedro‐Str.6, 80637 München, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.
11.2. Alle Angaben in unseren Prospekten oder auf der Homepage www.feride.de werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
11.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
11.4. Erkennbare Druck‐ und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
11.5. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter:
FeriDe Reisen
Veranstaltermarke der
DTF Travel GmbH
Dom‐Pedro‐Str.6
80637 München
Stand 15.06.2010