Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ETI GmbH, im Folgenden ETI:
Präambel:
Die nachstehenden Bedingungen gelten, so-
weit wirksam vereinbart, und werden Inhalt
des zwischen dem Reisenden und ETI zustan-
de kommenden Pauschalreisevertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der
§§ 651 a - y BGB und der Artikel 250 und 252
EGBGB.
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten
nicht für Geschäftsreisen, sofern der Reisende
mit ETI einen Rahmenvertrag für die Organisa-
tion von Geschäftsreisen geschlossen hat.
1. Abschluss des Reisevertrages
Grundlage für die Buchung einer Pauschalreise
sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen von ETI für die jeweilige Reise, wie
sie dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
Mit der Anmeldung bietet der Reisende ETI den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden für
alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpichtungen der Anmelder
wie für seine eigenen Verpichtungen durch aus-
drückliche und gesonderte Erklärung haftet. Im
Falle einer elektronischen Buchung (per Internet,
App oder Telemedien) wird das Angebot auf Ab-
schluss eines Reisevertrages über ETI verbindlich,
wenn der Button (Schaltäche) „zahlungspichtig
buchen“ (oder in vergleichbarer Formulierung) be-
tätigt wird.
Der Vertrag kommt ausschließlich mit Annahme
durch ETI zustande; das Reisebüro kann lediglich
den Empfang des Angebotes erklären; die Annah-
me, wie auch die Abgabe eines Angebots zur Bu-
chung sind auf einem dauerhaften Datenträger zu
übermitteln (Papierform, Telefax, E-Mail, SMS und
Computer/Handyfaxe).
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ETI
vom Inhalt der Buchungserklärung ab, so ist darin
ein neues Angebot von ETI zu sehen, an das ETI für
die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt dann zu den Bedingungen des neuen An-
gebots zustande, soweit ETI auf die Änderung hin-
gewiesen und ihre vorvertragliche Informations-
picht erfüllt hat und der Reisende innerhalb der
Bindungsfrist gegenüber ETI die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Die von ETI gegebenen vorvertraglichen Informa-
tionen über wesentliche Eigenschaften der Rei-
seleistungen, der Reisepreis und alle Zusatzkosten,
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer-
zahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250, §
3 Nr. 1 und 3 - 5,7 EGBGB werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies
ausdrücklich zwischen dem Reisenden und ETI
vereinbart ist.
ETI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vor- schriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1
Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651
a und § 651 c BGB, die im Fernabsatz abgeschlos-
sen wurden (per Brief, Katalog, Telefonat, Telefax,
E-Mails, SMS, Telemedien und Onlinedienste) kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die ge-
setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, ins-
besondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn
der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a
BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlun-
gen, auf den der Vertragsschluss beruht, sind auf
vorhergehende Bestellung des Verbrauchers ge-
führt worden; im letztgenannten Fall besteht kein
Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1. Der Reisepreis wird mit Übersendung,
bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung
sowie Übersendung des Sicherungsscheines (Si-
cherungsschein nur bei Pauschalreisen) sofort zur
Zahlung fällig.
2.2. Bei Buchungen bis zu 30 Tagen vor
Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung i. H. v.
maximal 20% des Reisepreises umgehend nach
Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie
Übersendung des Sicherungsscheines (Siche-
rungsschein nur bei Pauschalreisen) zu zahlen.
2.3. Die Reiseunterlagen werden nach voll-
ständigem Zahlungseingang des Gesamtreise-
preises vor Reiseantritt versandt, die Möglichkeit
der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Nähere
Informationen zur Zahlungsweise und Zahlungs-
fristen des Reisepreises sind der Reisebestätigung
und Rechnung von ETI zu entnehmen.
2.4. Ab einem Zeitraum von drei Tagen vor
dem vereinbarten Reiseantritt kann der Reisepreis
oder eine Restzahlung des Reisepreises nur noch
mit Zahlung per Kreditkarte erfolgen; andere
Zahlarten wie Überweisung oder Barzahlung sind
dann nicht mehr möglich.
3. Leistung
Ohne schriftliche Bestätigung von ETI sind Reise-
büros nicht berechtigt, Abänderungen oder Zu-
sagen zu treen, die von den Reisebedingungen
oder Leistungsbeschreibungen des ETI Kataloges
oder Online-Ausschreibungen abweichen. Son-
derwünsche, die über den Inhalt des Kataloges hi-
nausgehen, dürfen nur dann von dem buchenden
Reisebüro entgegengenommen werden, wenn
diese ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet
oder von ETI als verbindlich anerkannt werden.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen ein-
zelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In-
halt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von ETI nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden oder von ETI
nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheb-
lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flug-
plan bleiben ETI vorbehalten. Eventuelle Gewähr-
leistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
ETI ist verpichtet, den Kunden über Leistungs-
änderungen oder Abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung, die Inhalt des Pauschalreisevertrages
geworden sind, ist der Reisende berechtigt, inner-
halb einer von ETI gesetzten angemessenen Frist,
die dem Reisenden gleichzeitig mit Mitteilung der
Änderung zugeht, entweder die Änderung anzu-
nehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutre-
ten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver-
langen, falls ETI eine solche Reise anbietet.
4.2. Bei den Katalogpreisen handelt sich um
unverbindliche Preisempfehlungen, von denen je
nach Kontingent oder Reisezeitraum abgewichen
werden kann, jedoch nur vor Buchung.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderte
Leistung mit Mängeln behaftet ist. Hat ETI für die
Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatz-
reise bei gleichwertiger Beschaenheit geringere
Kosten, ist dem Reisenden der Dierenzbetrag
entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.4. Die im ETI Katalog ausgeschriebenen
Hotelpreise sind für die Quellmärkte von ETI mit
den Hoteliers vereinbart und kalkuliert. Reisende,
die außerhalb der EU ihren Stammwohnsitz ha-
ben oder die Staatsbürgerschaft des gebuchten
Landes haben, müssen damit rechnen, dass durch
das Hotel am Reiseziel vor Ort Aufpreise erhoben
werden.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Um-
buchungen oder Ersatzperson
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reise-
beginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei ETI GmbH.
Es ist die Obliegenheit des Reisenden, den Rück-
tritt mithilfe eines dauerhaften Datenträgers an ETI
rechtzeitig zu übermitteln.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück
oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ETI den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ETI
eine angemessene Entschädigung verlangen, so-
weit der Rücktritt nicht von ETI zu vertreten ist oder
am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Pauschalreise oder die Be-
förderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unver-
meidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und
sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermei-
den lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroen worden wären.
Höhe der Entschädigung:
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach
dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von ETI
ersparten Aufwendungen, sowie abzüglich des-
sen, was ETI durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen erwirbt und was ETI auf Ver-
langen des Kunden zu begründen hat. ETI hat die
nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, sowie
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun-
gen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit
der jeweiligen Pauschale wie folgt berechnet:
Bis zum 30. Tag vor Abreise 20% des Pauschalprei-
ses (mindestens 26,-EUR);
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Pau-
schalpreises;
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Pau-
schalpreises;
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Pau-
schalpreises;
ab 6. Tag bis 4. Tag vor Abreise 60% des Pauschal-
preises;
ab 3. Tag bis 1. Tag vor Abreise 75% des Pauschal-
preises;
bei Nichtantritt der Reise („No-show“) am Abreise-
tag 80% des Pauschalreisepreises.
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis ge-
stattet, die ETI zustehende angemessene Entschä-
digung sei wesentlich niedriger, als die von ihm
geforderte Entschädigungspauschale.
ETI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Ent-
schädigungspauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit ETI
nachweist, dass ETI wesentlich höhere Aufwen-
dungen, als die jeweils anwendbare Entschädi-
gungspauschale entstanden sind. In diesem Fall
ist ETI verpichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendun-
gen, sowie abzüglich dessen, was ETI durch an-
derweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt,
konkret zu beziern und zu begründen. Dies gilt
insbesondere für die mit der Reiseart „MIXX“ ge-
kennzeichneten Reisen.
Ist ETI infolge eines Rücktritts zur Zurückerstattung
des Reisepreises verpichtet, hat ETI unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651
e BGB von ETI durch Mitteilung auf einem dauer-
haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vor-
stehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ETI
7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.3. Außergewöhnliche Umstände
Abweichend von der Regelung nach § 5.1 diese
AGBs kann ETI keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die Durchführung der Pau-
schalreise oder die Beförderung von Personen an
den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Als unvermeidbare und außergewöhnliche Um-
stände gelten solche, wenn sie nicht der Kontrolle
der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf be-
ruft und sich die Folgen der Umstände auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumut-
baren Vorkehrungen getroen worden wären. Im
Falle des Eintritts außergewöhnlicher Umstände
verliert ETI seinen Anspruch auf den Reisepreis und
hat diesen, soweit dieser geleistet wurde, inner-
halb einer Frist von 14 Tagen zurück zu zahlen. Bei
Auftreten außergewöhnlicher Umstände am Ur-
laubsort hat ETI, falls eine Rückbeförderung nicht
möglich ist, dem Reisenden bis zu drei Nächte die
Kosten für eine notwendige Beherbergung zu er-
setzen. Weitergehende Ansprüche des Reisenden
bestehen jedoch nicht.
5.4. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter-
kunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) be-
steht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine,
eine unzureichende oder falsche vorvertragliche
Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die
Umbuchung kostenlos möglich.
Umbuchungen zugunsten Dritter müssen spätes-
tens sieben Tage vor Reisebeginn ETI auf einem
dauerhaften Datenträger vorliegen. Werden auf
Wunsch des Reisenden nach der Buchung der
Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der
Unterkunft, der Verpegungsart oder der Beförde-
rungsart vorgenommen, behält ETI sich die Gel-
tendmachung hierdurch entstehender Mehrkos-
ten vor. Erfolgt die Umbuchung auf Wunsch des
Kunden auf einen späteren Reisetermin, werden
die Kosten, die bei der Umbuchung des ersten Rei-
sezeitraums hinsichtlich der Stornokosten entstan-
den sind, auch bei einem endgültigen Storno der
umgebuchten Reise erhoben. Diese hat ETI dem
Reisenden nachzuweisen. Umbuchungen sind ge-
nerell nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit und
auf Basis des vertraglichen Reisepreises möglich.
Geringfügige Abweichungen, je nach Reiseleis-
tung und Reiseart, sind vorbehalten. In diesem Fal-
le kann ETI für die Änderung der Reiseunterlagen
durch den Vertragsschließenden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.5. ETI kann dem Eintritt des Dritten wi-
dersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-
seerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der
Änderungswunsch so kurzfristig erfolgt, dass die
beteiligten Leistungsträger nicht mehr rechtzei-
tig hiervon in Kenntnis gesetzt werden können.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der
ursprünglich gebuchte Reisende und seine Er-
satzperson gegenüber ETI als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6. Bei Teil-Stornierung eines Reiseteil-
nehmers, der mit einem oder mehreren, anderen
Reisenden in einem Doppel-, Familienzimmer od.
Juniorsuite gebucht war, wird für den oder die
verbleibenden Reiseteilnehmer ggf. ein Einzel-
zimmer-Zuschlag oder Aufpreis berechnet, wenn
aufgrund der Teil-Stornierung die Doppelzim-
merbelegung in eine Einzel-Zimmerbelegung
umgebucht werden oder andere Zimmerkate-
gorie-Umbuchung erfolgen muss. Dies gilt auch,
wenn die Teil-Stornierung erst nach Reisebeginn
und No-Show erfolgt. Bei Einzelzimmer-Belegung
eines Doppelzimmers wird generell ein Aufpreis
berechnet, sofern in der Hotelausschreibung nicht
ausdrücklich Nur-Einzelzimmer ausgeschrieben
und ohne Einzelzimmerzuschlag buchbar sind.
6. Nicht in Anspruch genommene Leis-
tungen.
Nimmt der Reisende oder Mitreisende einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder
sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch,
so wird sich ETI bei den Leistungsträgern um Er-
stattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstat-
tung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. In diesem Fall hat der Reisende
keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Rei-
sepreises, sofern die gesetzlichen Bestimmungen
nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündi-
gung des Reisevertrages berechtigt hätten.
7. Rücktritt und Kündigung durch ETI
GmbH
ETI kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende oder ein Mitreisender die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Ab-
mahnung von ETI nachhaltig stört oder wenn der
Reisende sich in solchem Maße vertragswidrig ver-
hält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist, kann ETI die Kündigung des Ver-
trages zu jedem Zeitpunkt aussprechen. Kündigt
ETI GmbH, so behält ETI den Anspruch auf den
Reisepreis. ETI muss sich jedoch den Wert der er-
sparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die ETI aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ETI von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Dem
Kunden bleibt in diesem Fall vorbehalten, den
Nachweis zu erbringen, dass ETI geringere Auf-
wendungen hatte oder höhere Beträge vom Leis-
tungsträger gutgebracht wurden.
7.2. Bei Nichtzahlung durch den Reisenden
gem. Zi.2 der AGBs
Sollte der Reisepreis nach Fälligkeit rechtzeitig vor
Reisebeginn nicht an ETI geleistet sein, bzw. bei
Buchungen über Reisebüroinkasso-Agenturen an
das vermittelnde Reisebüro gezahlt worden sein
und der Reisepreis nicht bei ETI rechtzeitig vor Rei-
seantritt und fristgerecht gutgeschrieben werden,
so behält sich ETI eine Kündigung des Reisever-
trags aufgrund der Nichtzahlung des Reisepreises
vor. ETI wird den Reisenden zuvor bei Zahlungs-
verzögerung schriftlich auf die Zahlungsfrist und
möglichen Reiserücktritt durch ETI hinweisen. In
diesem Fall gelten die Kündigungsbedingungen
und vertraglichen Pichten nach § 2 in Verbindung
mit § 5.2 dieser AGBs.
8. Gewährleistung
8.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen. ETI kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand erfordert. ETI kann auch in der
Weise Abhilfe schaen, dass ETI eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt.
8.2. Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbrin-
gung der Reise kann der Reisende eine entspre-
chende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu
dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ETI GmbH, im Folgenden ETI:
Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es
schuldhaft unterlässt, den Mangel gegenüber der
örtlichen Reiseleitung oder gegenüber ETI anzu-
zeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet ETI innerhalb einer ange-
messenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisen-
de im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
von ETI zu vertretenden Mangel aus wichtigem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von ETI verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
Der Reisende schuldet ETI den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Rei-
senden von Interesse waren.
8.4. Schadenersatz
Sofern ETI einen Umstand zu vertreten hat, der zu
einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende
Schadenersatz verlangen. Der Schadensersatz
wird auf die Höhe des dreifachen Reisepreises be-
schränkt, sofern es sich nicht um einen Körperscha-
den handelt und ETI den Mangel nicht schuldhaft
herbeigeführt hat. Im Falle des Eintritts eines au-
ßergewöhnlichen Umstandes ist der Anspruch auf
Schadensersatz ausgeschlossen.
8.5. Anrechnung
Soweit der Reisende gegen ETI Ansprüche auf
Schadensersatz oder Reisepreisminderung hat,
muss er sich Zahlungen Dritter, die auf demselben
Ereignis beruhen, anrechnen lassen.
Dies gilt insbesondere bei Entschädigungszahlun-
gen oder Ausgleichszahlungen aus nachfolgen-
den gesetzlichen Bestimmungen:
Ausgleichsansprüche gegen die Fluggesellschaft
nach EG-VO 261/2004, Ausgleichsansprüche als
Fahrgast gegen das Eisenbahnunternehmen nach
EG-VO 1371/2007, Ausgleichs- oder Entschädi-
gungsansprüche gegen Beförderer auf See nach
EG-VO 392/2009, Entschädigungsansprüche aus
Fahrgastrechten im See- oder Binnenschifahrts-
verkehr nach EG - VO 2006/2004 und EU - VO
1177/2010, Entschädigungsansprüche als Fahr-
gast nach im Kraftomnibusverkehr nach EU - VO
181/2011 und EG - VO 2006/2004.
Hat der Reisende bereits von ETI entsprechende
Zahlungen erhalten, so sind diese auf weitere Ent-
schädigungsleistungen oder Ausgleichszahlun-
gen Dritter anzurechnen, sofern sie auf demselben
Ereignis beruhen.
9. Gepäckbeschädigung und Gepäck-
verspätung bei Flugreisen, besondere Regeln
und Fristen zum Abhilfeverlangen:
Bei Gepäckverlust, Gepäcksbeschädigung oder
Gepäckverspätung im Flugverkehr ist der Reisende
verpichtet, selbst unverzüglich vor Ort dies mittels
entsprechender Schadensanzeige (P.I.R.) der zu-
ständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; sowohl die
Fluggesellschaft als auch ETI kann die Erstattung
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde.
Diese Schadensanzeige ist bei Gepäcksbeschädi-
gung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich
ist gegenüber ETI oder der örtlichen Reiseleitung
der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
vom Reisegepäck anzuzeigen. Dies entbindet den
Reisenden jedoch nicht davon, die Schadensan-
zeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorste-
henden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
ETI haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusam-
menhang mit Leistungen, die als Fremdleistung
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstal-
tungen, Theaterbesuche, Ausüge, Ausstellungen
usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrück-
lich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ebenso wenig haftet ETI für Ausüge und Run-
dreisen, die im Katalog von ETI zwar beworben
werden, die der Reisende jedoch am Urlaubsort
unmittelbar beim Leistungsträger bucht.
Soweit der Reisende einzelne und/oder eine An-
zahl mehrerer Tauchgänge im Rahmen seiner
Pauschalreise bucht, haftet ETI nur für die ord-
nungsgemäße Durchführung, hingegen nicht für
Umstände, die der Tauchwillige zu vertreten hat
und infolge Nichteinhaltung dazu führen, dass
der eingeschaltete Leistungsträger eine Teilnahme
verweigert, wie Nichtvorlage eines medizinischen
Tauchtauglichkeitszeugnisses, des Logbuches
oder des Befähigungsnachweises eines anerkann-
ten Ausbildungsbetriebes (VDST, Padi, CMAS etc.).
Über die Anerkennung eines Befähigungsnach-
weises eines unbekannten oder nicht international
anerkannten Ausbildungsbetriebes hat der Leis-
tungsträger zu entscheiden; im Falle der Ableh-
nung der Teilnahme an einem oder an mehreren
Tauchgängen aus Gründen, die weder ETI noch
der Leistungsträger zu vertreten hat, kann der Rei-
sende einen Entschädigungs- oder Rückzahlungs-
anspruch nur geltend machen, soweit ETI durch
die Nichtteilnahme des Reisenden Aufwendungen
erspart hat. Bei Buchung eines Golfpaketes: ETI haf-
tet nicht, falls der ausführende Golfclub mangels
entsprechendem Befähigungsnachweises (Platz-
reife oder Handicap) durch den Reisenden oder
wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Eti-
kette diesem das Spiel verweigert; ebenso wenig
haftet ETI für die Einhaltung der Abschlagszeiten.
11. Mitwirkungspicht des Reisenden
11.1. Der Reisende hat ETI oder dessen Reise-
vermittler, über den der Reisende die Pauschalreise
gebucht hat, zu informieren, wenn dieser die not-
wendigen Reiseunterlagen (Flugschein, Hotelgut-
schein etc.) nicht innerhalb der von ETI mitgeteil-
ten Frist erhalten hat.
11.2. Der Reisende ist verpichtet, bei aufge-
tretenen Leistungsstörungen im Rahmen der ge-
setzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.3. Insbesondere ist er verpichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Rei-
seleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauf-
tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Soweit ETI infolge schuldhafter Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaen konnte,
kann der Reisende weder Minderungsansprüche
nach § 651 m BGB, noch Schadensersatzansprü-
che nach § 651 n BGB geltend machen.
11.4. Ferner ist der Reisende verpichtet,
seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter
von ETI oder dem durch ETI eingesetzten Subun-
ternehmer, der die örtliche Reiseleitung stellt, zur
Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter von ETI
nicht vor Ort vorhanden, sind etwaige Reisemän-
gel unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ETI zur
Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit der
Reiseleitung wird der Reisende in der Reisebestä-
tigung unterrichtet.
12. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-
gung der Reise (Minderungsansprüche, sowie
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertragli-
cher Haftung) hat der Reisende innerhalb einer Frist
von 2 Jahren geltend zu machen. Die Frist beginnt
mit dem Tag, an dem die Pauschalreise enden soll-
te. Dies gilt auch für Ansprüche aus abgetretenem
Recht, z.B. für Ansprüche von Sozialversicherungs-
trägern. Weder die örtliche Reiseleitung oder der
Leistungsträger sind berechtigt, Ansprüche gegen
ETI entgegenzunehmen oder anzuerkennen. Der
Reisevermittler ist ebenfalls nicht berechtigt, An-
sprüche für ETI anzuerkennen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-
schriften
13.1. Informationspicht von ETI
ETI ist verpichtet, den Reisenden über Pass-, und
Visa-Vorschriften zu unterrichten, sofern diese be-
kannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. So-
fern es ETI möglich ist, wird ETI den Reisenden über
wichtige Änderungen der in der Reiseausschrei-
bung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende
kann die für das gebuchte Land einzuhaltenden
Einreisebestimmun- gen und Gesundheitsvor-
schriften auf der folgenden Internetseite von ETI
(www.eti.de), bzw. im Katalog von ETI unter der
Rubrik Visum und Einreise“ und „Reiseinformation-
nen“ zur Kenntnis nehmen. ETI sorgt dafür, die
Bestimmungen möglichst aktuell zu halten. Kata-
loge benötigen zur Drucklegung einen Zeitvorlauf.
Rechtsverbindliche Informationen und/oder über
diese Hinweise hinausgehende Informationen zu
den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der
Botschaft oder einem der Generalkonsulate des
jeweiligen Reiselandes einzuholen. Generell rät ETI
darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Aus-
wärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de,
Tel.: 030-5000-0.
13.2. Der Reisende ist selbst verantwortlich
für das Beschaen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor-
derliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, es sei denn, ETI hat nicht,
unzureichend oder falsch informiert.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ETI GmbH,im Folgenden ETI:
ETI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ETI
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
ETI eigene Pichten verletzt hat.
Daher rät ETI deutschen Staatsangehörigen zu
einer Erkundigung über die aktuell zum Reisezeit-
raum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für
das Reiseland beim Auswärtigen Amt, Tel.: 030-
5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de und ins-
besondere auch bei den Konsulaten des betreen-
den Reiselandes direkt. Sofern der Reisende nicht
die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss sich
der Reisende über die für ihn geltenden, gültigen
Einreisebedingungen rechtzeitig direkt bei dem
zuständigen Konsulat oder Botschaft erkundigen.
Die letztendliche Sorgfaltspicht zur Erfüllung der
Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt al-
lerdings ausschließlich dem Reisenden.
13.3. Nicht-Erfüllung der Einreisebestim-
mungen durch den Reisenden
ETI weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nicht-Er-
füllung der Einreisebestimmungen bspw. durch
Vorlage eines unzureichend gültigen Ausweis-
oder Einreisedokumentes dem Reisenden durch
die jeweilige Fluggesellschaft die Flugbeförderung
oder auch bei Flugbeförderung die Einreise in das
Zielgebiet / Urlaubsland verweigert werden kann.
13.4. Gesundheitsvorschriften
ETI wird ebenfalls im Rahmen der üblichen Sorg-
falt Empfehlungen zu Gesundheitsvorschriften
aussprechen; dies ersetzt jedoch nicht ihre eigen-
ständige Verantwortlichkeit, sich über evtl. not-
wendige od. ratsame medizinische Vorsorge bei
einem Arzt seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn
zu erkundigen und eigenständig Maßnahmen zu
treen. Zu aktuellen Gesundheitsvorschriften und
Empfehlungen empehlt ETI ebenfalls, sich an das
Auswärtige Amt zu wenden, (Tel.: 030-5000-0) und
www.auswaerti- ges-amt.de.
14. Datenschutz
ETI verarbeitet die anvertrauten personenbezoge-
nen Daten unter Beachtung der geltenden Daten-
schutzbestimmungen. Dazu zählt insbesondere
die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Verarbei-
tung nach Treu und Glauben und Transparenz,
die Zweckbindung, die Datenminimierung, die
Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegren-
zung als auch die Integrität und Vertraulichkeit
der personenbezogenen Daten. Dies gilt auch bei
einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die aus-
schließlich unter Beachtung der geltenden Daten-
schutzbestimmungen erfolgt.
Bzgl. der Informationspichten nach Art. 13 DS-
GVO und für weitere Informationen zum Umgang
mit personenbezogenen Daten verweisen wir auf
unsere Datenschutzerklärung https://www.eti.de/
datenschutzhinweis/.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann ETI an dessen Sitz in Frankfurt
(Main) verklagen; es ist die Anwendung deutschen
Rechts vereinbart.
ETI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-
cherstreitbeilegung darauf hin, dass ETI nicht an
einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-
nimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für
ETI verpichtend würde, informiert ETI den Reisen-
den hierüber in geeigneter Form. ETI weist für alle
Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische On-
line-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.
eu/ consumers/odr/ hin.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Gepäck
Jeder zahlende Fluggast kann gemäß den Vorga-
ben der gebuchten Fluggesellschaft Reisegepäck
frei mitnehmen. Es wird empfohlen, eine Reisege-
päckversicherung abzuschließen.
16.2. Die Beförderung von Tieren ist
grundsätzlich nicht möglich.
16.3. Alle Angaben in diesem Prospekt ent-
sprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Ver-
öentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte
etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entspre-
chenden Veröentlichungen über gleichlautende
Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
16.4. Drei-Personen-Belegung (TZST, TZJ etc.)
u. Zimmer in 2+1 / 2+2 Belegung sind in der Re-
gel Doppelzimmer mit Zustellbetten/vorhandene
Sofabetten, sofern nicht ausdrücklich in der Hote-
lausschreibung die weitere Schlafgelegenheit als
Gästebett ausgeschrieben wird. Doppelzimmer/
Suiten in 2+2 Belegung sind ausdrücklich keine
Familienzimmer, es sei denn, sie werden bei Reise-
angebot und Buchung entsprechend ausgeschrie-
ben. Ein Babybett ist kein Bestandteil der Zimme-
rausstattung, sofern nicht in der Ausschreibung
angeführt. Ansonsten werden Babybetten nur auf
Anfrage nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
16.5. Die Altersbegrenzungen bei Kinderfest-
preisen und Zimmerbelegung bezieht sich aus-
schließlich auf das Alter des Kindes bei Reiseantritt
und Reisezeitraum, nicht auf das Alter des Kindes
bei Reiseanmeldung. Mitreisende Kinder, die bei
Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter sind
als die in der Hotelausschreibung genannte Al-
tersgrenze für Kinderfestpreise, haben den Preis für
Erwachsene zu zahlen; für die Richtigkeit der Alter-
sangaben bei der Buchung haftet der Buchende.
16.6. Flugdurchführung und Informations-
pichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens: Die EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens ver-
pichtet ETI, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist ETI ver-
pichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft, bzw.
die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-
lich den Flug bzw. die Flüge durchführen werden.
Sobald ETI weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss ETI den Kunden entspre-
chend informieren. Wechselt die dem Kunden als
ausführende Fluggesellschaft genannte Flugge-
sellschaft, muss ETI den Kunden über den Wechsel
informieren. ETI muss unverzüglich alle angemes-
senen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird.
Flugzeiten, Flugweg und Fluggesellschaft können
durch ETI nur aus sachlichen Gründen, wie Än-
derungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher
Vorgaben, während der Reisedurchführung auftre-
tender nicht vorhersehbarer technischer Defekte,
wegen Schlechtwetter oder Streik, geändert wer-
den, soweit die Änderungen unwesentlich sind;
der Reisende ist, soweit möglich, rechtzeitig von
der Änderung zu unterrichten.
16.7. Reiseverlauf
ETI behält sich vor, von dem im Katalog genannten
Reiseverlauf abzuweichen, soweit diese Abwei-
chungen nicht erheblich sind, soweit sie sich im
Rahmen des Branchenüblichen halten und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen
oder aus sonstigen Gründen für den Reisenden
zumutbar sind. Dies gilt aufgrund der besonderen
lokalen Bedingungen insbesondere hinsichtlich
des Verlaufs der Nilkreuzfahrten/Rundreisen und
der davor und/ oder danach gebuchten weiteren
Leistungen. Soweit dies für den Reisenden zu-
mutbar ist, kann ETI auch ein Ersatzschi gleicher
Ausstattung einsetzen. Im Falle einer erheblichen
Beeinträchtigung des Betriebs des vorgesehenen
Verkehrsmittels kann die Beförderung auf einer
Teilstrecke mit anderen Verkehrsmitteln durchge-
führt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar
ist.
16.8. Klassizierung / Kategorisierung
ETI kategorisiert die Hotels nach eigener Erfahrung
im Vergleich zu dem Gesamtangebot der Hotels.
Näheres zur Klassizierung kann den Reiseinforma-
tionen und Information im Katalog oder der Reise-
ausschreibung entnommen werden.
Soweit die Hotels nicht ausdrücklich als barrierefrei
beschrieben werden, sind die Hotels für Reisende
mit Mobilitätseinschränkungen nicht geeignet.
Nähere Einzelheiten bittet ETI vor der Buchung zu
erfragen.
Stand: Mai 2022, Änderungen vorbehalten
Veranstalter der Pauschalreise:
Express Travel International GmbH, Bockenheimer
Anlage 11, 60322 Frankfurt (Main)
Geschäftsführung: Mohamed Samir, Maja-Jennifer
Köhl
Eingetragen beim Handelsregister des AG Frank-
furt unter HRB 46649
Telefon 0 69/75 61 22 50 Telefax 0 69/75 61 22 51
Homepage: www.eti.de
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ETI GmbH,im Folgenden ETI: