Allgemeine Geschäftsbedingungen @Leisure BR BV – Privatkunden

 

Veranstalter:

Belvilla - Eine Marke von @Leisure

Hauptsitz:

Doornakkersweg 26

5642 MP Eindhoven, Niederlande

Fax: +31 40 212 2616

Niederlassung Deutschland

@Leisure Deutschland GmbH

Hohenstaufenring 30-32

50674 Köln

Service Hotline: 0800 1826013 (0 Ct/Min. a. d. dt. Festnetz / Mobilfunkpreise abweichend)

www.belvilla.de

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem niederländischen Unternehmen @Leisure BR BV mit seiner Marke Belvilla, der Internetpräsenz unter www.belvilla.de, nachfolgend „Belvilla“ genannt und dem Kunden und / oder Nutzer, nachfolgend „Kunde“ genannt, sowie seinen Mitreisenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden somit Bestand-teil des mit Belvilla geschlossenen Reisevertrages.

Die Angebote von Belvilla werden nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Die Beurteilung der Häuser kann zwangsläufig nur subjektiv sein. Missverständliche Begriffe, Auslegungsdifferenzen oder abweichende Meinungen können seitens Belvilla nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls sollte der Kunde landesübliche Maßstäbe anlegen. Quadratmeter- und Entfernungsangaben sind immer nur Richtwerte. Tatsächliche Abweichungen von diesen Angaben dürfen nicht mehr als 15 % betragen.

 

2. Abschluss des Reisevertrages

Eine Buchung zum Abschluss eines Reisever-trages kann über einen Reisevermittler (Reisebüro, Online-Reiseportal etc.) sowie schriftlich, fernmündlich oder per Internet direkt bei Belvilla vorgenommen werden.

Mit dem erfolgreichen Durchlaufen sämtlicher Online-Buchungsschritte bietet der Kunde Belvilla den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung durch Belvilla zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen per Emailschreiben erfolgt. Belvilla bietet keine Buchungsmöglichkeiten für Minderjährige an.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Belvilla vor, an das Belvilla für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Belvilla die Annahme erklärt.

Unter gewissen Umständen muss die Verfügbarkeit von Feriendomizilen beim Hauseigentümer angefragt werden. In diesem Fall wird auf der Webseite ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine vorherige Anfrage an den Hauseigentümer gestellt werden muss. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Online-Buchungsschritte eines solchen Objektes, wird dem Kunden zunächst eine vorläufige Reisebestätigung per Emailschreiben zugesandt. Durch seine Buchung bietet der Kunde Belvilla den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn die Verfügbarkeit eines solchen Ferienhauses von Belvilla positiv überprüft worden ist, wird dem Kunden innerhalb von 7 Tagen per Emailschreiben die endgültige Reisebestätigung zugesandt, wodurch der Reisevertrag zustande kommt.

Die Inhalte und Bedingungen des Reisevertrages sind auch nach der Buchung über „Mein Belvilla“ auf www.belvilla.de mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf der Reisebestätigung einzusehen.

 

3. Bezahlung / Sicherungsschein

Der Kunde mit Wohnsitz in Deutschland erhält mit der Reisebestätigung den Belvilla Sicherungsschein. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist umgehend eine Anzahlung in Höhe von ca. 30% des Gesamtpreises der Rechnung an Belvilla zu entrichten. Die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung, falls durch den Kunden abgeschlossen, wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 42 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss, also mit Zusendung der Reisebestätigung, fällig.

Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies Belvilla zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

Sobald Belvilla von dem Kunden den vollständigen Reisepreis erhalten hat, wird Belvilla dem Kunden unverzüglich den Aufenthaltsschein und sonstige, weitere Reiseunterlagen zusenden.

 

4. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Internetseite www.belvilla.de bzw. aus den Angaben des Reisevermittlers und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Belvilla bemüht sich, Bilder und Leistungsbeschreibungen auf ihrer Internetseite stets fehlerfrei zu halten. Angesichts der großen Anzahl der Ferienobjekte kann es jedoch zu fehlerhaften Angaben oder Darstellungen auf der Internetpräsenz kommen. Belvilla behält sich daher das Recht vor, solche Unrichtigkeiten zu korrigieren. Änderungen der Internetpräsenz bleiben vorbehalten.

Die auf der Internetseite www.belvilla.de enthaltenen Angaben sind für Belvilla bindend. Belvilla behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

5. Wichtige Hinweise

Die Anreisezeit ist, sofern in der Reisebestätigung oder im Aufenthaltsschein nichts anderes festgelegt wurde, an dem jeweiligen ersten Reisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. In dieser Zeit sind die Schlüssel vom Hauseigentümer oder vom Schlüsselhalter in Empfang zu nehmen. Sollte der Kunde außerhalb dieser Zeit am Reiseziel eintreffen oder absehen können, daß er außerhalb dieses Zeitraums am Reiseziel eintreffen wird, so wird empfohlen, sich direkt mit dem Hauseigentümer bzw. dem Schlüsselhalter in Verbindung zu setzen.

Sofern in der Reisebestätigung oder im Aufenthaltsschein keine andere Zeit genannt ist, ist das Mietobjekt am Abreisetag bis spätestens um 11.00 Uhr zu verlassen.

Der Kunde hat das Mietobjekt höchstens mit der bei der Buchung vereinbarten Teilnehmer-zahl, einschließlich Kinder und Kleinkinder zu belegen. Bei Überbelegung steht es Belvilla frei, die überzähligen Personen aus dem Mietobjekt zurück- oder auszuweisen oder von dem Kunden den erhöhten anteiligen Mietpreis zuzüglich beanspruchter Nebenkosten zu verlangen.

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung, da dies nicht in allen Wohnungen oder Häusern möglich ist. Entsprechende Hinweise hierzu sind der Internetseite unter www.belvilla.de oder der Reisebestätigung zu entnehmen.

Der Kunde hat die nicht im Reisepreis enthaltenen variablen und / oder verbrauchs- und / oder von der Teilnehmeranzahl abhängigen Kosten zu tragen. Hierzu können insbesondere der Stromverbrauch, der Gasverbrauch, die Kurtaxe, die Heizungskosten, das Kaminholz, der Wasserverbrauch und die Wäschekosten gehören. Die Kosten hierfür sind direkt vor Ort an den Hauseigentümer oder den Schlüsselhalter zu zahlen.

Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, das gesamte Inventar sowie etwaige Gemeinschaftseinrichtungen während der Mietzeit pfleglich zu behandeln.

Leider gibt es auch in den Ferienmonaten kein Bauverbot. Jeder, auch der Nachbar des gebuchten Ferienhauses, darf auf seinem Grundstück bauen, anbauen, ausbauen, wann immer es ihm beliebt, solange er sich an die örtlichen Bauvorschriften hält. Belvilla kann diese Beeinträchtigung weder voraussehen noch verhindern.

Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mitreisenden verursachte Schäden zu ersetzen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, gegenüber Belvilla anzuzeigen. Die Mitteilung hat ausschließlich telefonisch bei der 24-Stunden erreichbaren Belvilla-SOS-Nummer zu erfolgen. Diese Nummer ist dem Aufenthaltsschein zu entnehmen, welche dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugesandt wird.

Soweit keine andere Regelung bei Vertragsschluss vereinbart worden ist, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Kaution an den Hauseigentümer oder an den Schlüsselinhaber bei der Ankunft am Mietobjekt zu übergeben. Sollten keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Internetseite unter www.belvilla.de oder entsprechenden Unterseiten zu dieser Domain oder der Reisebestätigung aufgeführt sein, ist die Kaution bar in Euro zu hinterlegen. Diese Kaution sichert die Schlüsselrückgabe, die Zahlung der verbrauchsabhängigen, variablen Kosten vor Ort, einen möglichen Schadensersatz bei Beschädigungen des Mietobjektes oder seines Inventars sowie die Durchführung der Endreinigung.

Am Ende der Mietzeit wird die Kaution im Rahmen der vertraglichen Regelungen zwischen Belvilla und dem Hauseigentümer entweder bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadensersatzansprüche des Hauseigentümers gegenüber dem Kunden nicht berührt. Die Kautionsübergabe sowie die Kautionsrückerstattung werden nicht zum Vertragsinhalt zwischen Belvilla und dem Kunden.

Weitere Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus sind dem nach der Buchung dem Kunden zugesandten Aufenthaltsschein oder unserer Webseite www.belvilla.de zu entnehmen.

 

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1 Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Belvilla. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt

schriftlich unter Nennung von Buchungs- und Kundennummer zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Belvilla Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen.

Die Höhe der Rücktrittspauschale beträgt:

- bei einem Rücktritt bis zum einschließlich 43.Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 30% des Mietpreises.

- bei einem Rücktritt vom 42. bis zum einschließlich 29. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 60% des Mietpreises.

- bei einem Rücktritt vom 28. bis zum einschließlich letzten Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 90% des Mietpreises.

- bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet.

 

Zusätzlich zu den jeweiligen oben dargestellten Rücktrittspauschalen hat der Kunde im Fall der Stornierung die Buchungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 sowie die berechnete Prämie der Schadensversicherung zu tragen.

Die Pauschalen sind jeweils aufgerundet auf vollständige EURO-Beträge.

6.2 Umbuchungen

Für Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, sofern dies möglich ist, berechnet Belvilla eine Gebühr in Höhe von EUR 27,00. Belvilla ist nicht zur Erfüllung der Änderungswünsche verpflichtet.

Änderungen der Unterkunft sind nach Zusendung der Reisebestätigung nicht mehr möglich.

6.3 Ersatzpersonen

Der Kunde kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die diesbezügliche verbindliche Mitteilung ist Belvilla rechtzeitig vor Reisebeginn zukommen zu lassen, damit entsprechende Umdisponierungen vorgenommen werden können.

Belvilla kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Belvilla gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Namensänderung erhebt Belvilla eine Änderungspauschale in Höhe von EUR 27,00.

 

7. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Ferienhausvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Belvilla nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Belvilla ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Belvilla über die Änderung der Reiseleistung Belvilla gegenüber geltend zu machen.

Belvilla kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Belvilla nachhaltig stört oder wenn er sich in

8. Rücktritt und Kündigung durch Belvilla

einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht-fertigt ist. Im Fall der Kündigung behält Belvilla den Anspruch auf den Reisepreis. Belvilla muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Belvilla aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

 

9. Aufhebung des Vertrages wegen außer-gewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Belvilla als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Reisevertrag gekündigt, so kann Belvilla für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

10. Haftung von Belvilla

Belvilla haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;

b) die sorgfältige Auswahl und die Überwa-chung der Leistungsträger;

c) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

 

11. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Belvilla kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Belvilla kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Belvilla innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für Belvilla erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Belvilla verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Der Kunde schuldet Belvilla den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallen-den Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Belvilla nicht zu vertreten hat.

 

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von Belvilla für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Belvilla für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für sämtliche gegen Belvilla gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Belvilla bei Sachschäden höchstens in Höhe des dreifa-chen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

Ein Schadensersatzanspruch gegen Belvilla ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

13. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, gegenüber Belvilla anzuzeigen. Die Mitteilung hat ausschließlich telefonisch bei der 24-Stunden erreichbaren Belvilla- SOS-Nummer zu erfolgen. Diese Nummer ist dem Aufenthaltsschein zu entnehmen, welche dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugesandt wird.

Sollte die Reise nicht vertragskonform erbracht werden, oder sollten Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Ein Reisevermittler (Reisebüro, Internet-Reiseportal etc.) ist nicht zur Entgegennahme von Gewährleistungs- und/ oder Schadensersatz-Anspruchsanmeldungen befugt.

Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Belvilla postalisch oder per Email geltend gemacht werden. Nach dem Ablauf der Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Belvilla Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Belvilla die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

15. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

Belvilla steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und gesundheitspolitischen Vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführbarkeit der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Belvilla bedingt sind.

16. Nutzung der Internetpräsenz

Auf der Internetpräsenz www.belvilla.de sowie den dazugehörenden Unterseiten befinden sich Links zu anderen Seiten im Internet. Belvilla betont ausdrücklich, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird. Belvilla übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Richtig-keit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle bei www.belvilla.de enthaltenen Links zu externen Seiten und alle Inhalte dieser Seiten, zu denen diese Links führen.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und / oder der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

 

18. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Niederlande.

Für den Fall des Vertragsschlusses mit Kauf-leuten wird vereinbart, dass Gerichtsstand Eindhoven, Niederlande, ist. Belvilla behält sich jedoch das Recht vor, den Kaufmann auch am Sitz seines Unternehmens zu verklagen.

Stand: August 2010