Allgemeine Geschäftsbedingungen Euro Relais
Allgemeine
Geschäftsbedingungen @Leisure BR BV -
Privatkunden
Veranstalter:
Belvilla - Eine
Marke von @Leisure
Doornakkersweg 26
5642 MP Eindhoven,
Niederlande
Fax: +31 40 212 2616
Service Hotline: 0800
1826013 (0 Ct/Min. a. d. dt. Festnetz / Mobilfunkpreise
abweichend)
www.belvilla.de
1. Allgemeines
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen dem niederländischen Unternehmen
@Leisure BR BV mit seiner Marke Belvilla, der Internetpräsenz
unter www.belvilla.de, nachfolgend "Belvilla" genannt und
dem Kunden und / oder Nutzer, nachfolgend "Kunde" genannt,
sowie seinen Mitreisenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden somit Bestand-teil des mit Belvilla geschlossenen
Reisevertrages. Die Angebote von Belvilla werden nach bestem Wissen
und Gewissen beschrieben. Die Beurteilung der Häuser kann
zwangsläufig nur subjektiv sein. Missverständliche
Begriffe, Auslegungsdifferenzen oder abweichende Meinungen können
seitens Belvilla nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls sollte der
Kunde landesübliche Maßstäbe anlegen. Quadratmeter-
und Entfernungsangaben sind immer nur Richtwerte. Tatsächliche
Abweichungen von diesen Angaben dürfen nicht mehr als 15 %
betragen.
2. Abschluss des Reisevertrages
Eine
Buchung zum Abschluss eines Reisevertrages kann über einen
Reisevermittler (Reisebüro, Online-Reiseportal etc.) sowie
schriftlich, fernmündlich oder per Internet direkt bei Belvilla
vorgenommen werden. Mit dem erfolgreichen Durchlaufen sämtlicher
Online-Buchungsschritte bietet der Kunde Belvilla den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die
schriftliche Reisebestätigung durch Belvilla zustande, die
umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen per Emailschreiben
erfolgt. Belvilla bietet keine Buchungsmöglichkeiten für
Minderjährige an. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Belvilla
vor, an das Belvilla für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Belvilla die Annahme
erklärt. Unter gewissen Umständen muss die Verfügbarkeit
von Feriendomizilen beim Hauseigentümer angefragt werden. In
diesem Fall wird auf der Webseite ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass eine vorherige Anfrage an den Hauseigentümer
gestellt werden muss. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen der
Online-Buchungsschritte eines solchen Objektes, wird dem Kunden
zunächst eine vorläufige Reisebestätigung per
Emailschreiben zugesandt. Durch seine Buchung bietet der Kunde
Belvilla den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn die
Verfügbarkeit eines solchen Ferienhauses von Belvilla positiv
überprüft worden ist, wird dem Kunden innerhalb von 7 Tagen
per Emailschreiben die endgültige Reisebestätigung
zugesandt, wodurch der Reisevertrag zustande kommt. Die Inhalte und
Bedingungen des Reisevertrages sind auch nach der Buchung über
"Mein Belvilla" auf www.belvilla.de mit Ihren persönlichen
Zugangsdaten auf der Reisebestätigung einzusehen.
3.
Bezahlung / Sicherungsschein
Der Kunde mit Wohnsitz in
Deutschland erhält mit der Reisebestätigung den Belvilla
Sicherungsschein. Nach Erhalt der Reisebestätigung ist umgehend
eine Anzahlung in Höhe von ca. 30% des Gesamtpreises der
Rechnung an Belvilla zu entrichten. Die Prämie für die
Reiserücktrittsversicherung, falls durch den Kunden
abgeschlossen, wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung
ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens sechs Wochen vor
Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 42 Tagen vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss, also mit
Zusendung der Reisebestätigung, fällig. Wenn der
vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
berechtigt dies Belvilla zur Auflösung des Reisevertrages und
zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren. Sobald Belvilla von dem Kunden den
vollständigen Reisepreis erhalten hat, wird Belvilla dem Kunden
unverzüglich den Aufenthaltsschein und sonstige, weitere
Reiseunterlagen zusenden.
4. Leistungen
Welche
Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der Internetseite www.belvilla.de bzw. aus
den Angaben des Reisevermittlers und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Belvilla bemüht sich,
Bilder und Leistungsbeschreibungen auf ihrer Internetseite stets
fehlerfrei zu halten. Angesichts der großen Anzahl der
Ferienobjekte kann es jedoch zu fehlerhaften Angaben oder
Darstellungen auf der Internetpräsenz kommen. Belvilla behält
sich daher das Recht vor, solche Unrichtigkeiten zu korrigieren.
Änderungen der Internetpräsenz bleiben vorbehalten. Die auf
der Internetseite www.belvilla.de enthaltenen Angaben sind für
Belvilla bindend. Belvilla behält sich jedoch ausdrücklich
vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der
Buchung selbstverständlich informiert wird.
5.
Wichtige Hinweise
Die Anreisezeit ist, sofern in der
Reisebestätigung oder im Aufenthaltsschein nichts anderes
festgelegt wurde, an dem jeweiligen ersten Reisetag zwischen 16.00
und 18.00 Uhr. In dieser Zeit sind die Schlüssel vom
Hauseigentümer oder vom Schlüsselhalter in Empfang zu
nehmen. Sollte der Kunde außerhalb dieser Zeit am Reiseziel
eintreffen oder absehen können, daß er außerhalb
dieses Zeitraums am Reiseziel eintreffen wird, so wird empfohlen,
sich direkt mit dem Hauseigentümer bzw. dem Schlüsselhalter
in Verbindung zu setzen. Sofern in der Reisebestätigung oder im
Aufenthaltsschein keine andere Zeit genannt ist, ist das Mietobjekt
am Abreisetag bis spätestens um 11.00 Uhr zu verlassen. Der
Kunde hat das Mietobjekt höchstens mit der bei der Buchung
vereinbarten Teilnehmer-zahl, einschließlich Kinder und
Kleinkinder zu belegen. Bei Überbelegung steht es Belvilla frei,
die überzähligen Personen aus dem Mietobjekt zurück-
oder auszuweisen oder von dem Kunden den erhöhten anteiligen
Mietpreis zuzüglich beanspruchter Nebenkosten zu verlangen. Die
Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung, da dies
nicht in allen Wohnungen oder Häusern möglich ist.
Entsprechende Hinweise hierzu sind der Internetseite unter
www.belvilla.de oder der Reisebestätigung zu entnehmen. Der
Kunde hat die nicht im Reisepreis enthaltenen variablen und / oder
verbrauchs- und / oder von der Teilnehmeranzahl abhängigen
Kosten zu tragen. Hierzu können insbesondere der Stromverbrauch,
der Gasverbrauch, die Kurtaxe, die Heizungskosten, das Kaminholz, der
Wasserverbrauch und die Wäschekosten gehören. Die Kosten
hierfür sind direkt vor Ort an den Hauseigentümer oder den
Schlüsselhalter zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, das
Mietobjekt, das gesamte Inventar sowie etwaige
Gemeinschaftseinrichtungen während der Mietzeit pfleglich zu
behandeln. Leider gibt es auch in den Ferienmonaten kein Bauverbot.
Jeder, auch der Nachbar des gebuchten Ferienhauses, darf auf seinem
Grundstück bauen, anbauen, ausbauen, wann immer es ihm beliebt,
solange er sich an die örtlichen Bauvorschriften hält.
Belvilla kann diese Beeinträchtigung weder voraussehen noch
verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle während der
Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner
Mitreisenden verursachte Schäden zu ersetzen und diese
unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach
Kenntnisnahme, gegenüber Belvilla anzuzeigen. Die Mitteilung hat
ausschließlich telefonisch bei der 24-Stunden erreichbaren
Belvilla-SOS-Nummer zu erfolgen. Diese Nummer ist dem
Aufenthaltsschein zu entnehmen, welche dem Kunden nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises zugesandt wird. Soweit keine andere
Regelung bei Vertragsschluss vereinbart worden ist, ist der Kunde
verpflichtet, die vereinbarte Kaution an den Hauseigentümer oder
an den Schlüsselinhaber bei der Ankunft am Mietobjekt zu
übergeben. Sollten keine anderen Zahlungsbedingungen auf der
Internetseite unter www.belvilla.de oder entsprechenden Unterseiten
zu dieser Domain oder der Reisebestätigung aufgeführt sein,
ist die Kaution bar in Euro zu hinterlegen. Diese Kaution sichert die
Schlüsselrückgabe, die Zahlung der verbrauchsabhängigen,
variablen Kosten vor Ort, einen möglichen Schadensersatz bei
Beschädigungen des Mietobjektes oder seines Inventars sowie die
Durchführung der Endreinigung. Am Ende der Mietzeit wird die
Kaution im Rahmen der vertraglichen Regelungen zwischen Belvilla und
dem Hauseigentümer entweder bei ordnungsgemäßer
Rückgabe des Mietobjektes oder per Überweisung innerhalb
von 14 Tagen zurückerstattet. Durch die Rückzahlung der
Kaution werden eventuelle Schadensersatzansprüche des
Hauseigentümers gegenüber dem Kunden nicht berührt.
Die Kautionsübergabe sowie die Kautionsrückerstattung
werden nicht zum Vertragsinhalt zwischen Belvilla und dem Kunden.
Weitere Hinweise zum Aufenthalt im Ferien-haus sind dem nach der
Buchung dem Kunden zugesandten Aufenthaltsschein oder unserer
Webseite www.belvilla.de zu entnehmen.
6. Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1
Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei Belvilla. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Nennung von Buchungs-
und Kundennummer zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Belvilla Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass keine oder
wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden
Pauschalen.
Die Höhe der Rücktrittspauschale beträgt:
*
bei einem Rücktritt bis zum einschließlich 43.Tag vor dem
vereinbarten Mietbeginn 30% des Mietpreises.
* bei einem Rücktritt
vom 42. bis zum einschließlich 29. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn 60% des Mietpreises.
* bei einem Rücktritt vom 28.
bis zum einschließlich letzten Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn 90% des Mietpreises.
* bei späterem Rücktritt
oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis
berechnet.
Zusätzlich zu den jeweiligen oben dargestellten
Rücktrittspauschalen hat der Kunde im Fall der Stornierung die
Buchungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 sowie die berechnete
Prämie der Schadensversicherung zu tragen. Die Pauschalen sind
jeweils aufgerundet auf vollständige EURO-Beträge.
6.2
Umbuchungen Für Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
sofern dies möglich ist, berechnet Belvilla eine Gebühr in
Höhe von EUR 35,00. Belvilla ist nicht zur Erfüllung der
Änderungswünsche verpflichtet. Änderungen der
Unterkunft sind nach Zusendung der Reisebestätigung nicht mehr
möglich.
6.3 Ersatzpersonen Der Kunde kann verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Die diesbezügliche verbindliche
Mitteilung ist Belvilla rechtzeitig vor Reisebeginn zukommen zu
lassen, damit entsprechende Umdisponierungen vorgenommen werden
können. Belvilla kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften er und der Kunde Belvilla gegenüber als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten. Für die Namensänderung erhebt
Belvilla eine Änderungspauschale in Höhe von EUR 35,00.
7.
Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Ferienhausvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von Belvilla nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Belvilla ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von
Belvilla über die Änderung der Reiseleistung Belvilla
gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt und
Kündigung durch Belvilla
Belvilla kann vor Reisebeginn
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
durch Belvilla nachhaltig stört oder wenn er sich in einem
solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerecht-fertigt ist. Im Fall der Kündigung
behält Belvilla den Anspruch auf den Reisepreis. Belvilla muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die Belvilla aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
9.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Belvilla als auch der
Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Reisevertrag
gekündigt, so kann Belvilla für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung von
Belvilla
Belvilla haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte
Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl und die
Überwachung der Leistungsträger; c) die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
11.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Belvilla kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Belvilla kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Für die
Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der
Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise
infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
Belvilla innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag -
in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, für Belvilla erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Belvilla verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde
schuldet Belvilla den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallen-den Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung
oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem
Umstand, den Belvilla nicht zu vertreten hat.
12.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von
Belvilla für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit
ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit Belvilla für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für sämtliche
gegen Belvilla gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet Belvilla bei Sachschäden
höchstens in Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese
Haftungshöchst-summe gilt jeweils je Kunde und Reise. Ein
Schadensersatzanspruch gegen Belvilla ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die
vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
13. Mitwirkungspflicht
Der Kunde
ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Eventuelle Beanstandungen sind
unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach
Kenntnisnahme, gegenüber Belvilla anzuzeigen. Die Mitteilung hat
ausschließlich telefonisch bei der 24-Stunden erreichbaren
Belvilla- SOS-Nummer zu erfolgen. Diese Nummer ist dem
Aufenthaltsschein zu entnehmen, welche dem Kunden nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises zugesandt wird. Sollte die Reise nicht
vertragskonform erbracht werden, oder sollten Mängel am
Mietobjekt festgestellt werden, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Ein Reisevermittler (Reisebüro, Internet-Reiseportal etc.) ist
nicht zur Entgegennahme von Gewährleistungs- und/ oder
Schadensersatz-Anspruchsanmeldungen befugt. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
14. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber Belvilla postalisch
oder per Email geltend gemacht werden. Nach dem Ablauf der Frist
können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der
Kunde an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert
war. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und Belvilla Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Belvilla die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Pass-, Visa
und Gesundheitsvorschriften
Belvilla steht dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und gesundheitspolitischen
Vorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das
zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die
Einhaltung aller für die Durchführbarkeit der Reise
wichtigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn
sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Belvilla
bedingt sind.
16. Nutzung der Internetpräsenz
Auf
der Internetpräsenz www.belvilla.de sowie den dazugehörenden
Unterseiten befinden sich Links zu anderen Seiten im Internet.
Belvilla betont ausdrücklich, dass sie keinen Einfluss auf die
Gestaltung und den Inhalt der Seiten hat, auf die verlinkt wird.
Belvilla übernimmt daher keine Gewähr für die
Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität
der dort bereitgestellten Informationen und distanziert sich hiermit
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gilt für alle bei www.belvilla.de enthaltenen Links zu externen
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führen.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und / oder Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und / oder
der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
18.
Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Es gilt das Recht der
Niederlande. Für den Fall des Vertragsschlusses mit Kaufleuten
wird vereinbart, dass Gerichtsstand Eindhoven, Niederlande, ist.
Belvilla behält sich jedoch das Recht vor, den Kaufmann auch am
Sitz seines Unternehmens zu verklagen.
Stand: April 2010