{\rtf1\adeflang1025\ansi\ansicpg1252\uc1\adeff0\deff0\stshfdbch0\stshfloch0\stshfhich0\stshfbi0\deflang1031\deflangfe1031{\fonttbl{\f0\froman\fcharset0\fprq2{\*\panose 02020603050405020304}Times New Roman;}{\f1\fswiss\fcharset0\fprq2{\*\panose 020b0604020202020204}Arial;}{\f117\froman\fcharset238\fprq2 Times New Roman CE;} {\f118\froman\fcharset204\fprq2 Times New Roman Cyr;}{\f120\froman\fcharset161\fprq2 Times New Roman Greek;}{\f121\froman\fcharset162\fprq2 Times New Roman Tur;}{\f122\fbidi \froman\fcharset177\fprq2 Times New Roman (Hebrew);} {\f123\fbidi \froman\fcharset178\fprq2 Times New Roman (Arabic);}{\f124\froman\fcharset186\fprq2 Times New Roman Baltic;}{\f125\froman\fcharset163\fprq2 Times New Roman (Vietnamese);}{\f127\fswiss\fcharset238\fprq2 Arial CE;} {\f128\fswiss\fcharset204\fprq2 Arial Cyr;}{\f130\fswiss\fcharset161\fprq2 Arial Greek;}{\f131\fswiss\fcharset162\fprq2 Arial Tur;}{\f132\fbidi \fswiss\fcharset177\fprq2 Arial (Hebrew);}{\f133\fbidi \fswiss\fcharset178\fprq2 Arial (Arabic);} {\f134\fswiss\fcharset186\fprq2 Arial Baltic;}{\f135\fswiss\fcharset163\fprq2 Arial (Vietnamese);}}{\colortbl;\red0\green0\blue0;\red0\green0\blue255;\red0\green255\blue255;\red0\green255\blue0;\red255\green0\blue255;\red255\green0\blue0; 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Mit Ihrer Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. \par 1.2\tab Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die ECCO-Reisen GmbH zustande. Die erfolgte Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, wird durch die unverz\'fcglich nach Vertragsschluss auszuh\'e4ndigende schriftliche Reisebest\'e4 tigung dokumentiert. In der Reisebest\'e4tigung sind die wesentlichen Reiseleistungen aufgef\'fchrt. Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn, ist ECCO-Reisen nicht verpflichtet, eine schriftliche Reisebest\'e4tigung zu \'fcbermitteln. \par 1.3\tab Weicht der Inhalt der Reisebest\'e4tigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt in der Reisebest\'e4 tigung ein neues Vertragsangebot von ECCO-Reisen. An dieses Angebot ist ECCO-Reisen 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot von ECCO-Reisen ausdr\'fccklich oder durch schl \'fcssiges Verhalten (z.B. durch Zahlung der Anzahlung oder des Reisepreises) annehmen. \par 1.4\tab Entspricht die Schreibweise der Namen nicht der im Reisepass/Personalausweis, muss dies unverz\'fcglich mitgeteilt werden, da sp\'e4ter erforderliche \'c4nderungen kostenpflichtig sind. \par 1.5\tab Nehmen Sie die Buchung f\'fcr weitere Mitreisende vor, so haben Sie f\'fcr alle Vertragsverpflichtungen dieser Mitreisenden wie f\'fcr Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdr\'fcckliche und gesonderte Erkl\'e4rung \'fc bernommen haben. \par 1.6 Im Fall der Buchung von tagesaktuellen Fl\'fcgen oder Linienfl\'fcgen gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 2.\tab Zahlung und Absicherung des Reisepreises \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 2.1\tab Bitte beachten Sie, dass gesetzlich festgelegt ist, dass Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende durch den Reiseveranstalter nur gefordert und entgegengenommen werden d\'fcrfen, wenn dem Buchenden sp\'e4testens gleichzeitig ein Sicherungsschein im Sinne des \'a7 651k III BGB \'fc bergeben wurde. Das Muster finden Sie am Ende dieser Bedingungen abgedruckt. \par 2.2\tab Zahlungen auf den Reisepreis sind nur direkt an ECCO-Reisen vorzunehmen. Reisevermittler bzw. Reiseb\'fcros sind zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis nicht befugt! \par 2.3\tab Haben Sie zus\'e4tzlich zu der Reisebest\'e4tigung auch einen Sicherungsschein erhalten, ist eine Anzahlung in H\'f6he von 20 % des Reisepreises zuz\'fcglich eventueller Versicherungspr\'e4mien unverz\'fcglich zur Zahlung f\'e4llig. \par 2.4\tab Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Buchungsbest\'e4tigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ECCO-Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\'fc ndigen und die Buchung zu stornieren; dies gilt nicht, wenn der Sicherungsschein nicht rechtzeitig ausgeh\'e4ndigt wurde oder eine andere Ecco-Reisen zuzurechnende Verz\'f6gerung bei dem Erhalt der Buchungsbest\'e4 tigung vorliegt. Bei einer berechtigten Stornierung kann ECCO-Reisen die unter 5.4 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen. \par 2.5\tab Der restliche Reisepreis ist sp\'e4testens 28 Tage vor Reisebeginn zahlbar, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgef\'fchrt wird. ECCO-Reisen wird Ihnen die f\'fcr die Durchf\'fc hrung der Reise erforderlichen oder vorgesehenen Reiseunterlagen nach Erhalt der Restzahlung aush\'e4ndigen. Vor Erhalt der Restzahlung ist ECCO-Reisen zur Aush\'e4ndigung der Reiseunterlagen nicht verpflichtet. Wird die Restzahlung nicht fristgem\'e4\'df geleistet, ist ECCO-Reisen berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zur\'fcckzutreten und die unter 5.4 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend zu machen. Ecco-Reisen beh\'e4lt sich vor, f\'fc r eine etwaig veranlasste zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale in H\'f6he von 10,00 Euro zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. \par 2.6\tab Bei kurzfristigen Reisebuchungen, insbesondere bei Buchungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor Reisebeginn, haben Sie Zug um Zug gegen \'dcbergabe der Reisebest\'e4tigung und des Sicherungsscheines den vollst\'e4 ndigen Reisepreis zu zahlen. Die Abwicklung erfolgt in Absprache. \par 2.7 Bei sehr kurzfristigen Reisebuchungen innerhalb einer Frist von 7 Tagen vor Reiseantritt wird die Bewirkung der Zahlung auf eine Bareinzahlung bei der Bank von Ecco-Reisen, eine garantierte und durch die bewirkende Bank gesondert zu best\'e4 tigende Sofort\'fcberweisung, d.h. Gutbuchung des Reisepreises taggleich auf dem Konto von Ecco-Reisen, oder einer Zahlung per Kreditkarte beschr\'e4nkt; bei Buchung ab drei Werktagen vor Reiseantritt ist nur eine Zahlung per Kreditkarte m\'f6 glich. Die Reiseunterlagen erhalten Sie dann per Mail oder sie werden am TUI-Schalter 2 Stunden vor Abflug gegen Zahlung der Ecco-Reisen durch die Fremdschalternutzung entstehenden Zusatzkosten hinterlegt. Diese Kosten betragen gegenw\'e4 rtig 40,- Euro je Vorgang. \par 2.8\tab F\'fcr eine Tickethinterlegung wird eine Geb\'fchr von 25,00 Euro pro Person erhoben. Kostenfrei wird eine Tickethinterlegung vorgenommen, wenn die Rechnung an den Kunden erst 7 Werktage oder weniger vor dem Abflug versendet wird. \par 2.9 Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem\'e4\'df \'a7 651k BGB insolvenzversichert; der Insolvenzversicherer kann dem Sicherungsschein entnommen werden. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 3.\tab Leistungen \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 3.1\tab Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschlie\'dflich aus der Leistungsbeschreibung in dem jeweils g\'fc ltigen Katalog und/oder Prospekt bzw. anderer Publikationen von ECCO-Reisen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebest\'e4tigung. Andere, nicht von ECCO-Reisen produzierte Kataloge, Prospekte und sonstiges Material, Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen bei Leistungspartnern sind nicht Gegenstand des Reisevertrages; ECCO-Reisen haftet nicht f\'fcr die darin enthaltenen Angaben. \par 3.2\tab Reisevermittler (z.B. Reiseb\'fcros) und Leistungstr\'e4ger (z.B. Hotels, Bef\'f6rderungsunternehmen) sind von ECCO-Reisen nicht bevollm\'e4chtigt, Vereinbarungen zu treffen, Ausk\'fc nfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ab\'e4ndern, \'fcber die vertraglich zugesagten Leistungen von ECCO-Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. \par 3.3\tab Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. best\'e4tigten Abflug-, Abfahrts- oder Einsteigeort. F\'fcr das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich. \par 3.4\tab Sonderw\'fcnsche, die auf der Best\'e4tigung lediglich vermerkt werden, sind grunds\'e4tzlich unverbindlich und nicht Vertragsbestandteil. \par 3.5\tab Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den f\'fcr die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie im (Pauschal-) Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen (z.B. Versicherungspr\'e4mien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visageb\'fc hren, Exkursionen, Geb\'fchren f\'fcr fakturierte Extraleistungen) und die obligatorisch vor Ort zahlbare Trinkgeldpauschale zu bezahlen, die Zahlungsmodalit\'e4ten einzuhalten, die notwendigen, pers\'f6nlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils g \'fcltigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten, soweit sich nicht aus den folgenden Bedingungen Abweichungen von diesen Pflichten ergeben. \par 3.6\tab \'c4nderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ECCO-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigef\'fchrt w urden, sind nur gestattet, soweit die \'c4nderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeintr\'e4chtigen. Dies gilt auch f\'fcr die ausgewiesenen Flug- und Transferzeiten sowie Fluglinien und Flugger \'e4te, die ausdr\'fccklich unter Vorbehalt einer \'c4nderung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass An- und Abreisetag in erster Linie Reisetage und damit keine Erholungstage sind. Eventuelle Gew\'e4hrleistungsanspr\'fcche bleiben unber\'fc hrt, soweit die ge\'e4nderten Leistungen mit M\'e4ngeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie \'fcber Leistungs\'e4nderungen oder Leistungsabweichungen unverz\'fcglich zu benachrichtigen. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 4.\tab Preise \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 4.1\tab Der Reisepreis ist abh\'e4ngig von der Reisezeit, die dem gew\'e4hlten Reisetermin zugrunde liegt sowie dem Abflughafen. F\'fc r die Gesamtdauer Ihres Aufenthaltes gilt der f\'fcr den Termin des Reiseantritts ma\'dfgebliche Preis. Die ausgeschriebenen Pauschalpreise des jeweiligen letzten Abflugs gem\'e4\'df Sommer- oder Winterprospekt sind f\'fcr eine Aufenthaltsdauer von h\'f6 chstens 3 Wochen g\'fcltig. \par 4.2\tab Preis\'e4nderungen gegen\'fcber den ausgeschriebenen und mit der Buchung best\'e4tigten Preisen beh\'e4lt sich der Reiseveranstalter im Fall der Erh\'f6hung der Bef\'f6rderungskosten oder der Angaben f\'fc r bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengeb\'fchren oder einer \'c4nderung der f\'fcr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang vor, wie sich deren Erh\'f6hung pro Person/Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Zugang der Reisebest\'e4tigung und Reiseantrittstermin mehr als 4 Monate liegen. \par 4.3\tab ECCO-Reisen hat den Reisenden \'fcber nachtr\'e4gliche \'c4nderungen des Reisepreises oder wesentliche Reiseleistungen unverz\'fcglich nach Kenntniserlangung, sp\'e4testens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. \par 4.4\tab Bei Preiserh\'f6hungen \'fcber 5 % oder im Falle einer erheblichen \'c4nderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Geb\'fchren vom Reisevertrag zur\'fc ckzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ECCO-Reisen in der Lage ist, eine gleichwertige Reise aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverz\'fcglich nach der Erkl\'e4 rung von ECCO-Reisen \'fcber die Preiserh\'f6hung bzw. \'c4nderung der Reiseleistung gegen\'fcber ECCO-Reisen geltend zu machen. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen im Fall des R\'fccktritts schnellstm\'f6glich ohne jeglichen Abzug zur\'fc ckerstattet. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 5.\tab R\'fccktritt durch den Reisegast/Umbuchung \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 5.1\tab Sie k\'f6nnen jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zur\'fccktreten. Der R\'fccktritt ist gegen\'fcber ECCO-Reisen unter der unter 14.2 angegebenen Anschrift zu erkl \'e4ren. Falls die Reise \'fcber ein Reiseb\'fcro gebucht wurde, kann der R\'fccktritt auch diesem gegen\'fcber erkl\'e4rt werden. Der R\'fccktritt sollte unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erkl\'e4rt werden. Es wird dringend empfohlen, den R\'fc cktritt schriftlich zu erkl\'e4ren. \par 5.2\tab Dem R\'fccktritt stehen die F\'e4lle gleich, in denen Sie aus Gr\'fcnden, die ECCO-Reisen nicht zu vertre ten hat, die Reise nicht antreten oder sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am Abreiseort oder Abflughafen einfinden. \par 5.3\tab Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zur\'fcck oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert ECCO-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Stattdessen kann ECCO-Reisen, soweit der R\'fc cktritt nicht von Ecco-Reisen zu vertreten ist, oder ein Fall h\'f6herer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entsch\'e4digung von Ihnen verlangen, die sich nac h dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von ECCO-Reisen ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bemisst. \par 5.4\tab ECCO-Reisen hat diesen Entsch\'e4digungsanspruch nach der zeitlichen N\'e4he des R\'fccktritts bzw. einem diesen gleichgestellten Fall zum vertraglichen Reisebeginn in einem prozentualen Verh\'e4ltnis zum Reisepreis gestaffelt und unter Ber\'fc cksichtigung gew\'f6hnlicher weise ersparter Aufwendungen und m\'f6glicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistung pauschaliert. Die pauschalierte Entsch\'e4digung wird von ECCO-Reisen nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer R\'fccktrittserkl\'e4 rung wie folgt berechnet: \par -\tab bei Flugpauschalreisen mit Fl\'fcgen wie sie in den Katalogen von ECCO-Reisen angegeben sind \par -\tab bis 30 Tage vor Reisebeginn\tab \tab 20 % \par -\tab ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn\tab 30 % \par -\tab ab 21. bis 16. Tag vor Reisebeginn\tab 40 % \par -\tab ab 15. bis 7. Tag vor Reisebeginn\tab 60 % \par -\tab ab 6. Tag vor Reisebeginn\tab \tab 75 % \par -\tab am Abreisetag\tab \tab \tab 90 % \par \tab des Reisepreises. \par Es bleibt Ihnen unbenommen, ECCO-Reisen nachzuweisen, dass dieser \'fcberhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ECCO-Reisen geforderte Pauschale. \par ECCO-Reisen beh\'e4lt sich ihrerseits vor, die Entsch\'e4digung anstelle der pauschalierten Berechnung nach den unter 5.3 aufgef\'fchrten gesetzlichen Vorgaben konkret zu berechnen. Dies ist insbesondere der Fall bei Fl\'fc gen, die von ECCO-Reisen au\'dferhalb der ECCO-Katalogangebote angeboten und gebucht werden. \par 5.5\tab Der Eintritt einer Ersatzperson ist unter Vorbehalt der organisatorischen M\'f6glichkeiten und unter Anrechung der Pauschale f\'fcr Namens\'e4nderung gem\'e4\'df 5.7 bis sp\'e4testens zwei Tage vor Reisebeginn zul\'e4ssig. Ein Personenwechsel w \'e4hrend der gesetzlichen Feiertage kann unter Umst\'e4nden nicht durchf\'fchrbar sein. ECCO-Reisen kann dem Vertragseintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht gen\'fc gt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder beh\'f6rdliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ECCO-Reisen als Gesamtschuldner f\'fc r den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. \par 5.6\tab Nach Vertragsabschluss besteht Ihrerseits kein Anspruch auf \'c4nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Bef\'f6 rderungsart (Umbuchung). Wird auf Ihren Wunsch hin dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ECCO-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: \par Bei Flugpauschalreisen wird bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine Geb\'fchr in H\'f6he von 30,00 Euro berechnet. \par Umbuchungsw\'fcnsche von Reisenden, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn erfolgen, k\'f6nnen - sofern ihre Durchf\'fchrung \'fcberhaupt m\'f6glich ist - nur nach R\'fccktritt vom Reisevertrag gem\'e4\'df Ziffer 5.1 bis 5.4 zu deren Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgef\'fchrt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungsw\'fcnschen, die nur geringf\'fcgige Kosten verursachen. \par 5.7\tab F\'fcr erforderliche Namens\'e4nderungen, die Sie zu vertreten haben, wird von ECCO-Reisen eine Geb\'fchr in H\'f6he von 15,00 Euro berechnet. \par 5.8\tab Zur Vermeidung der Belastung mit den vorbeschriebenen R\'fccktrittsgeb\'fchren im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit wird der Abschluss einer Reiser\'fccktrittsversicherung dringend angeraten. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 6.\tab Vorzeitiger Abbruch der Reise \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgem\'e4\'df angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gr\'fc nden, die Ihnen zuzurechnen sind - z.B. wegen vorzeitiger R\'fcckreise oder aus anderweitigen, auch zwingenden Gr\'fcnden, haben Sie keinen Anspruch a uf anteilige Erstattung des Reisepreises. ECCO-Reisen wird sich jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungstr\'e4ger bem\'fchen. Diese Verpflichtung entf\'e4llt, wenn es sich um v\'f6 llig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder beh\'f6rdliche Bestimmungen entgegenstehen. ECCO-Reisen berechnet hierf\'fcr eine Bearbeitungsgeb\'fchr in H\'f6he von 30,00 \'80. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 7.\tab Reiseversicherung und -schutz \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 Eine Reiser\'fccktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiser\'fccktrittsversicherung und eine R\'fcckf\'fc hrungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 8.\tab R\'fccktritt / K\'fcndigung durch ECCO-Reisen, Mindestteilnehmerzahl \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 8.1\tab ECCO-Reisen kann in folgenden F\'e4llen vor Antritt der Reise vom Vertrag zur\'fccktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag k\'fcndigen: \par -\tab bis 34 Tage vor Reiseantritt, wenn in der Reisebeschreibung (Prospekt/Katalog) und in der Reisebest\'e4tigung auf eine bestimmte Mindestanzahl f\'fcr die gebuchte Reise hingewiesen wird und diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. \par -\tab wenn ECCO-Reisen vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gr\'fcnden erh\'e4lt, die eine nachhaltige St\'f6rung der Reise bef\'fcrchten lassen. \par -\tab Wenn der Reisende die Durchf\'fchrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch ECCO-Reisen nachhaltig st\'f6rt oder wenn sich der Reisende in einem solchen Ma\'dfe vertragswidrig verh\'e4lt, dass ECCO-Reisen die weitere Durchf\'fc hrung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann (infolge beispielsweise im Gastland verbotener oder unerw\'fcnschter Handlungen des Reisenden wie Fotografieren von Milit\'e4ranlagen, muslimischer Frauen, Fotografieren trotz ausdr\'fc cklichen Verbots, Essen, Trinken im Ramadan in der \'d6ffentlichkeit u.s.w.) \par 8.2\tab Die R\'fccktrittserkl\'e4rung von ECCO-Reisen im Falle des R\'fccktritts wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird dem Reisenden unverz\'fc glich zugeleitet. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ECCO-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis f\'fc r den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverz\'fcglich nach Erhalt der K\'fcndigungserkl\'e4rung ECCO-Reisen gegen\'fcber geltend zu machen. Macht der Reisende von diesem Recht keinen Gebrauch, erh\'e4 lt er den von ihm auf den Reisepreis bereits bezahlten Betrag unverz\'fcglich zur\'fcckerstattet. \par 8.3\tab Bei K\'fcndigung wegen wichtiger in der Person des Reisenden liegenden Gr\'fcnden oder bei R\'fccktritt wegen nachhaltiger St\'f6rung oder vertragswidrigen Verhalten des Reisenden, beh\'e4 lt ECCO-Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ECCO-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die ECCO-Reisen aus einer ander weitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erzielt. Eventuelle Mehrkosten f\'fcr die R\'fcckbef\'f6rderung tr\'e4gt der Reisende. F\'fcr den Ausspruch der Abmahnung und/oder den Ausspruch der K\'fc ndigung wird ECCO-Reisen durch die jeweilige Reiseleitung vertreten. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 9.\tab K\'fcndigung infolge h\'f6herer Gewalt \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 9.1\tab Erschwerungen, Gef\'e4hrdung oder Beeintr\'e4chtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umst\'e4 nde wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Entzug der Landesrechte, Grenzschlie\'dfungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerst\'f6rung von Unterk\'fcnften oder gleichwertige F\'e4lle, berechtigen beide Vertragsparteien zur K\'fc ndigung des Reisevertrages. Im Falle einer bereits angetretenen Reise ist ECCO-Reisen berechtigt, den Reisevertrag auch vor Ort zu k\'fcndigen. \par 9.2\tab ECCO-Reisen kann f\'fcr die bis zur K\'fcndigung bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entsch\'e4digung verlangen. \par 9.3\tab ECCO-Reisen ist im K\'fcndigungsfall zur R\'fcckbef\'f6rderung des Reisenden verpflichtet, falls der Reisevertrag die Bef\'f6rderung des Reisenden mit umfasste. In jedem Fall hat ECCO-Reisen die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Ma\'df nahmen zu ergreifen. \par 9.4\tab Die Mehrkosten der R\'fcckbef\'f6rderung sind von ECCO-Reisen und vom Reisenden je zur H\'e4lfte zu tragen. Die dar\'fcber hinausgehenden Mehrkosten tr\'e4gt der Reisende selbst. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 10.\tab Gew\'e4hrleistung und Abhilfe \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 10.1\tab Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgem\'e4\'df erbracht, so sind Sie verpflichtet, den Reisemangel unverz\'fc glich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine M\'e4ngelanzeige ist nur dann entbehrlich, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gr\'fcnden unzumutbar ist. \par 10.2\tab Die M\'e4ngelanzeige ist unverz\'fcglich gegen\'fcber der Reiseleitung am Urlaubsort zu erstatten. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisem\'e4ngel gegen\'fc ber ECCO-Reisen an dessen Sitz (siehe 14.2) zur Kenntnis zu geben. \'dcber die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Veranstalters werden Sie in der Leistungsbeschreibung, sp\'e4 testens jedoch mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung darf lediglich Ihre Beanstandungen aufnehmen und best\'e4tigen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Anspr\'fcche anzuerkennen. \par 10.3\tab Sie k\'f6nnen bei mangelhafter Leistung Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverh\'e4ltnism\'e4\'df igen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht nach Wahl von ECCO-Reisen in der Beseitigung des Mangels oder der Erbringung einer gleich- oder h\'f6herwertigen Ersatzleistung. \par 10.4\tab Ist die Reise mangelhaft und leistet ECCO-Reisen nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, k\'f6nnen Sie selbst Abhilfe schaffen und von ECCO-Reisen den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung durch Sie bedarf es nicht, wenn Abhilfe unm\'f6glich ist, von ECCO-Reisen verweigert wird oder wenn ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. \par 10.5\tab F\'fcr die Dauer einer nicht vertragsgem\'e4\'dfen Erbringung der Reise k\'f6nnen Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Vorschriften der \'a7\'a7 638 Abs. 3 und 4 BGB finden entsprechende Anwendung. \par 10.6\tab Wird die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeintr\'e4chtigt und leistet ECCO-Reisen trotz entsprechender Beanstandung mit angemessener Fristsetzung des Reisenden innerhalb dieser Frist keine Abhilfe, k\'f6nnen Sie den Reisevertrag k\'fc ndigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, ECCO-Reisen erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unm\'f6 glich ist, von ECCO-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige K\'fcndigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. \par 10.7\tab Bei berechtigter K\'fcndigung kann ECCO-Reisen f\'fcr erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach \'a7 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entsch\'e4 digung verlangen, es sei denn, diese Leistungen haben infolge der Aufhebung des Reisevertrages f\'fcr den Reisenden kein Interesse. \par 10.8\tab ECCO-Reisen hat die infolge der Vertragsaufhebung erforderlichen Ma\'dfnahmen zu treffen. Ist die R\'fcckbef\'f6rderung des Reisenden vom Reisevertrag mit umfasst, hat ECCO-Reisen den Reisenden zur\'fcckzubef\'f6rdern. Die Mehrkosten tr\'e4 gt ECCO-Reisen. \par 10.9\tab Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der K\'fcndigung Schadensersatz wegen Nichterf\'fcllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ECCO-Reisen nicht zu vertreten hat. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 11.\tab Haftungsbeschr\'e4nkung \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 11.1\tab Die vertragliche Haftung von ECCO-Reisen f\'fcr Sch\'e4den, die nicht K\'f6rpersch\'e4den sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschr\'e4 nkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vors\'e4tzlich noch grob fahrl\'e4ssig herbeigef\'fchrt wird oder soweit ECCO-Reisen f\'fcr einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungstr\'e4gers verantwortlich ist \par 11.2\tab Ein Schadensersatzanspruch gegen ECCO-Reisen ist insoweit beschr\'e4nkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler \'dcbereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstr\'e4 ger zu erbringender Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungstr\'e4ger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschr\'e4nkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. \par 11.3\tab Soweit ECCO-Reisen bei der Luftbef\'f6rderung die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtf\'fchrers zukommt, regelt sich die Haftung von ECCO-Reisen nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der internationalen \'dc bereinkunft von Montreal und anderen. Diese Abkommen beschr\'e4nken in der Regel die Haftung des Luftfrachtf\'fchrers auf Sachsch\'e4den sowie f\'fcr den Verlust und die Besch\'e4digung von Gep\'e4ck. Sofern ECCO-Reisen in anderen F\'e4llen Leistungstr \'e4ger ist, haftet sie nach den f\'fcr diese geltenden Bestimmungen. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des \'a7 651h Abs. 2 BGB wird hingewiesen. \par 11.4\tab Schadensersatzanspr\'fcche gegen ECCO-Reisen wegen mangelhafter Reisevermittlungsleistungen sind auf die F\'e4lle des Vorsatzes und der groben Fahrl\'e4ssigkeit beschr\'e4nkt. \par 11.5\tab Die deliktische Haftung von ECCO-Reisen f\'fcr Sachsch\'e4den, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\'e4ssigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\'e4nkt. Die Haftungsh\'f6chstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. M\'f6 glicherweise dar\'fcber hinausgehende Anspr\'fcche im Zusammenhang mit Reisegep\'e4ck nach dem Montrealer \'dcbereinkommen bleiben von der Beschr\'e4nkung unber\'fchrt. \par 11.6\tab ECCO-Reisen haftet nicht f\'fcr Leistungsst\'f6rungen, Personen- und Sachsch\'e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfl\'fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Bef \'f6rderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbest\'e4tigung ausdr\'fc cklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie f\'fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. \par 11.7\tab ECCO-Reisen haftet jedoch f\'fcr Leistungen, die die Bef\'f6rderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbef\'f6rderungen w\'e4hrend der Reise und die Unterbringung w\'e4 hrend der Reise beinhalten und wenn und soweit f\'fcr einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\'e4rungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters urs\'e4chlich geworden ist. \par 11.8\tab Die Beteiligung an Sport- oder anderen Ferienaktivit\'e4ten muss der Reisende selbst verantworten. Sportanlagen, Ger\'e4te und Fahrzeuge sollten von dem Reisenden vor einer Inanspruchnahme \'fcberpr\'fcft werden. F\'fcr Unf\'e4 lle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivit\'e4ten auftreten, haftet Ecco-Reisen nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Ecco-Reisen empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 12.\tab Ausschlussfrist / Verj\'e4hrung / Abtretungsverbot \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 12.1\tab Anspr\'fcche wegen nicht vertragsgem\'e4\'dfer Erbringung der Reise (\'a7\'a7 651c bis 651f BGB) hat der Kund e innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt der Reise gegen\'fc ber ECCO-Reisen unter der unter 14.2 angegebenen Anschrift geltend zu machen. Der Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Es wird empfohlen, die Anspruchsmeldung schriftlich vorzunehmen. Die Anspruchsmeldung gegen\'fc ber bzw. die Einreichung der Anmeldung bei dem vermittelnden Reiseb\'fcro gen\'fcgt f\'fcr die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist k\'f6nnen Anspr\'fcche des Kunden gegen\'fc ber ECCO-Reisen nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war. Wegen der Anmeldung von Gep\'e4cksch\'e4den, Zustellungsverz\'f6gerungen bei Gep\'e4ck oder Gep\'e4ckverlust siehe Ziffer 13.4. \par 12.2\tab Anspr\'fcche des Reisenden nach den \'a7\'a7 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des K\'f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\'e4tzlichen oder fahrl\'e4 ssigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\'fcllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verj\'e4hren in zwei Jahren. Dies gilt auch f\'fcr Anspr\'fcche auf den Ersatz sonstiger Sch\'e4den, die auf einer vors\'e4 tzlichen oder grob fahrl\'e4ssigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vors\'e4tzlichen oder grob fahrl\'e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\'fcllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Alle \'fcbrigen Anspr \'fcche nach den \'a7\'a7 651c bis 651f BGB verj\'e4hren in einem Jahr. Anspr\'fcche aus unerlaubter Handlung verj\'e4hren in drei Jahren. Die Verj\'e4hrung beginnt je weils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und ECCO-Reisen Verhandlungen \'fcber den Anspruch oder die den Anspruch begr\'fcndenden Umst\'e4nde, so ist die Verj\'e4 hrung gehemmt, bis der Kunde oder ECCO-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj\'e4hrung tritt fr\'fchestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. \par 12.3\tab Die Abtretung von Anspr\'fcchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangeh\'f6rigen. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 13.\tab Mitwirkungspflicht des Reisenden, Pass-, Visa-, Sorgerechts- und gesundheitspolizeiliche Formalit\'e4ten \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 13.1\tab Der Reisende hat den Eintritt eines Schadens m\'f6glichst zu verhindern und eingetretene Sch\'e4den m\'f6glichst gering zu halten. Insbesondere hat er ECCO-Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. \par 13.2\tab Der Kunde wird darauf hingewiesen, sich \'fcber eventuell bestehende Reisebeschr\'e4nkungen zu informieren (z.B. unter www.auswaertiges-amt.de). \par 13.3\tab Der Kunde ist gehalten, jedwede Beanstandungen unverz\'fcglich gegen\'fcber der Reiseleitung oder der lokalen Agentur oder gegen\'fcber dem Reiseveranstalter zu r\'fcgen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Anspr\'fc che anzuerkennen. Sie d\'fcrfen lediglich best\'e4tigen, die Beanstandung des Reisenden entgegengenommen zu haben. Kommt der Reisende seiner Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nach, stehen ihm insoweit Anspr\'fcche gegen den Reiseveranstalter nicht zu. \par 13.4\tab Gep\'e4cksch\'e4den, versp\'e4tete Gep\'e4ckzustellung oder Gep\'e4ckverlust bei Flugreisen sind dringend unverz\'fcglich an Ort und Stelle, - im Falle der Besch\'e4digung sp\'e4testens binnen 7 Tagen nach der Annahme, bei Versp\'e4tung sp\'e4 testens binnen 21 Tagen - mittels der Schadensanzeige "P.I.R" der zust\'e4ndigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Fluggesellschaft ist zur Ausstellung einer schriftlichen Best\'e4 tigung verpflichtet. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgef\'fcllt worden ist. Teilverlust von Gep\'e4ck wird als Besch\'e4digung definiert. Im \'dcbrigen ist der Verlust, die Besch\'e4di gung oder die Fehlleitung von Reisegep\'e4ck der Reiseleitung oder der \'f6rtlichen Vertretung von ECCO-Reisen oder bei der R\'fcckreise ECCO-Reisen umgehend anzuzeigen. Im Falle nicht rechtzeitiger Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. \par 13.5\tab ECCO-Reisen weist den Reisenden \'fcber Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle \'c4nderungen vor Reiseantritt hin, welche f\'fcr deutsche Staatsangeh\'f6 rige (ohne Besonderheiten wie beispielsweise Doppelstaatsb\'fcrgerschaften etc.) f\'fcr das jeweilige Reiseland gelten. F\'fcr Angeh\'f6rige anderer Staaten gibt das jeweils zust\'e4 ndige Konsulat Auskunft. Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reiseb\'fcro oder Internet Service Center, ob f\'fcr Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis gen\'fc gt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis f\'fcr die Reise eine ausreichende G\'fcltigkeitsdauer hat. Kinder k\'f6nnen im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. F\'fcr manche L\'e4nder ben\'f6 tigen sie einen eigenen Kinderpass. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen L\'e4ndern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Etwaige Ausk\'fcnfte von Reiseb\'fcros oder \endash vermittlern u.\'e4. zu Visaerfordernissen f\'fcr ausl\'e4ndische Staatsangeh\'f6rige sind nicht von ECCO-Reisen autorisiert und k\'f6nnen Ecco-Reisen im Falle der Fehlerhaftigkeit nicht zugerechnet werden. \par 13.6\tab Der Reisende hat ECCO-Reisen zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erh\'e4lt. \par 13.7\tab ECCO-Reisen haftet nicht f\'fcr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Bescheinigungen, auch wenn der Reisende ECCO-Reisen mit deren Besorgung beauftragt hat, es sei denn, ECCO-Reisen h\'e4tte die Verz\'f6 gerung oder Nichterteilung solcher Unterlagen zu vertreten. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zust\'e4ndigen Stellen m\'fcssen Sie mit einem ungef\'e4hren Zeitraum von mindestens ca. 8 Wochen rechnen. \par 13.8 \tab Reist ein minderj\'e4hriges Kind ohne Begleitung des vertretungsberechtigten Elternteils (mit), so ist zu Nachweiszwecken eine schriftliche Einverst\'e4ndniserkl\'e4rung des vertretungsberechtigten Elternteils einzuholen und w\'e4 hrend der Reise zur Vorlage bereitzuhalten. \'dcberdies k\'f6nnen f\'fcr diesen weitere spezielle Einreisevorschriften bestehen, die gesondert bei dem zust\'e4ndigen Konsulat zu erfragen sind. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 14. Anzuwendendes Recht / Sitz / Gerichtsstand \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 14.1\tab Es gilt deutsches Recht. \par 14.2\tab Anschrift und Sitz von ECCO-Reisen GmbH ist Rathausplatz 7, 30966 Hemmingen, Handelsregister im Amtsgericht Hannover, HRB 201131. \par 14.3\tab Gerichtsstand f\'fcr Vollkaufleute, f\'fcr Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie f\'fcr Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gew\'f6 hnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gew\'f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie f\'fc r Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann, wenn internationale \'dcbereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. \par \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \b\f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 15.\tab Sonstiges \par }{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 15.1\tab Alle von ECCO-Reisen erfassten Daten, die der Reisende im Rahmen seiner Reiseanmeldung an ECCO-Reisen weitergeleitet hat, werden nach Ma\'dfgabe der einschl\'e4 gigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen f\'fcr die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet und gespeichert. \par 15.2\tab Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen begr\'fcndet nicht die Unwirksamkeit der Reisebedingungen und/oder des Reisevertrages im \'dcbrigen. \par \par Stand: 08/2010}{\rtlch\fcs1 \af1\afs18 \ltrch\fcs0 \f1\fs18\insrsid6626195\charrsid6626195 \par }}