Allgemeine
Geschäftsbedingungen Discount Travel GmbH Discount Travel
Reisebedingungen Winter 2007/8 und Sommer 2008 (AGB)
Lieber
Feriengast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre
Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese
Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden,
an. Sie gelten grundsätzlich für alle Programme von
Discount Travel. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651
a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4 - 11
BGB InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten
nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1.
Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung
bieten Sie Discount Travel den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn
wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen
(Bestätigung).
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung
(Ziffer 1.1. Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von
Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die
Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot
10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen
Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot
annehmen.
2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der
Kundengelder hat Discount Travel eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreissicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein
Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
2.2 Bei
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung
die Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises fällig. Die
Kosten für über Discount Travel abgeschlossene
Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der
Anzahlung fällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig,
wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird,
und die Reiseunterlagen entweder in ihrem Reisebüro bereitliegen
oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.4 Die
Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls
Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren
im Fall einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) bzw. Umbuchung (vgl. Ziffer
7) werden sofort fällig.
2.5 Zahlung an den
Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren
benötigt Discount Travel Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse (oder
ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr
schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2
Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach
Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen
vor Reiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die
Anforderung gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.6 Im
Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung bei Buchung als auch die
Zahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen in
bar geleistet werden.
2.7 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht
bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden
Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder das Discount
Travel.com Service Center. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor
Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem
Reisebüro oder dem Discount Travel.com Service Center.
2.8
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig
geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung, Mit Nachfristsetzung
nicht, kann Discount Travel von dem Vertrag zurücktreten, es sei
denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel
vorliegt. Discount Travel kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im
Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren
entsprechend Ziffer 6.2 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz
Fälligkeit nicht leisten, behält sich Discount Travel zudem
vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von €
10, zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.9 Kosten für
Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nicht im
Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diese
gesondert zu zahlen.
3. Leistungen, Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen (z. B. Flyer, Internet) und aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss
können wir jederzeit eine Änderung der
Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes
Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste:
Seit dem 16.07.2006
ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005
vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität
der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.
Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch
nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität
des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu
unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht,
werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des
ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über
den Wechsel so rasch wie möglich zu informieren. Die Liste von
Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung
unterliegen ("gemeinschaftliche Liste"), finden Sie unter
www.discount-travel.com.
3.3 Flugbeförderung Discount Travel
weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und
programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt Discount Travel
mit den Reiseunterlagen.
Informationen über Flugzeiten durch
Reisebüros oder das Discount Travel.com Service Center sind
unverbindlich. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das
Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person
(auch für Kinder von 2 11 Jahren) zzgl. eines kleinen
Handgepäcks. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder
längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere
Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall
in Ihrem Reisebüro oder beim Discount Travel.com Service Center.
Bei Charterflügen nach Nordamerika sind pro Person 2
Gepäckstücke bis max. 23 kg pro Stück zulässig.
Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von
generell 10 kg.
Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach
Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck
(Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden.
Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu
erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung
sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist.
Der Transport
des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück
ist ausschließlich Sache des Gastes.
Wir empfehlen dringend,
Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente
ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4
Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.1 Ihr
Reisebüro bzw. das Discount Travel.com Service Center dürfen
Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Discount Travel bemüht sich, Ihrem Wunsch
nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung
ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter
Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Ihr Reisebüro bzw.
das Discount Travel.com Service Center sind nicht berechtigt, ohne
schriftliche Bestätigung des Veranstalters von
Leistungsbeschreibungen (Ziff. 3.1.) abweichende Zusagen zu geben
oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierdurch nicht gesondert
bevollmächtigt sind.
3.4.2 Die Buchung von
Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vom
Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von 16, pro
Reiseteilnehmer möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die Bearbeitung
individueller, sonst von der jeweiligen Leistungsbeschreibung
abweichender Reisen wird eine Gebühr von maximal € 30, pro
Reisenden und Woche erhoben. Bei Abweichungen vom Wochenrhythmus
erfolgen alle Transfers in Eigenregie des Kunden.
3.4.3 Bei von
Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/oder
Hotelumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu
den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer
angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.
3.4.4 Die
Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in
denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
3.5
Verpflegung
Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit
nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können.
Dies gilt auch für mitreisende Kinder
3.6
Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort
bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig
Ihre Reiseleitung oder den örtlichen Vertreter Ihres
Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn
entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten
verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind
vor Ort in bar zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise
verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer
Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
3.7
Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor
Ort von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen
Vertretern von Discount Travel (z. B. Vermietern von Ferienwohnungen)
betreut.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen
Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte
die besonderen Hinweise unter Ziffer 12.7.2.
4.
Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter
bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind
und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der
Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen
Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen
im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz
im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine
erwachsene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements
mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter-
bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren 10 % der
Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Bei
falschen Altersangaben ist Discount Travel berechtigt, darauf
beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von € 30, nachzuerheben. Der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten
bleibt Ihnen unbenommen.
5. Leistungs- und
Preisänderungen
5.1 Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
Discount Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten
sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der
zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können
Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen
der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen
werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Discount Travel ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung
des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen
gegebenenfalls enthaltene Zug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung.
5.2
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen
der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder
Witterungsgründen, allein der Kapitän.
5.3 Discount
Travel behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
5.3.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann
Discount Travel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann Discount Travel vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann Discount Travel vom Reisenden verlangen.
5.3.2 Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber Discount Travel erhöht, so
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
5.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern
5.3.1/5.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder
eingetreten noch für Discount Travel vorhersehbar waren.
5.3.4
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
Discount Travel den Reisenden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn Discount Travel in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten
gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung.
5.3.5 Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung von Discount Travel über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Discount
Travel gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt
durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Discount Travel (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16). Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen
(mit Ausnahme von unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer
Gewalt) nicht antreten, die von Discount Travel nicht zu vertreten
sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis.
Stattdessen kann Discount Travel angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Bei
Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen,
den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten)
ausgewiesenen Kosten.
Rücktrittsgebühren sind auch dann
zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in
den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht
von Discount Travel zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie
z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
Unser
pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
a)
bei Flugreisen pro Person, Hotelbuchungen mit/ohne Beförderung
pro Person und Objekten mit festgelegtem Preis pro Wohneinheit:
bis
31. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 30.Tag vor Reiseantritt 50%
ab
dem 22.Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 15.Tag vor Reiseantritt
75%
ab dem 8.Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem 2.Tag des
Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%
des
Reisepreises.
b) Bei Einzelflugbuchungen gelten die Stornostaffeln
in den Beförderungsbedingungungen der gebuchten
Fluggesellschaft.
7. Umbuchung, Ersatzperson
7.1 Auf
Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, eine Änderung
der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bei
Flug- und Eigenanreisen bis zum 31. Tag vor Reiseantritt € 50,-
pro Reiseanmeldung erhoben. Jede zeitlich gesonderte Änderung
löst dabei eine gesonderte Gebühr aus. Als Umbuchung gelten
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderung.
Änderungen nach den oben genannten Fristen
(ab 31. Tag vor Reisebeginn bei Flugpauschalreisen) sowie Änderungen
über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden
Leistungsbeschreibungen hinaus können nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.2 bei
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Umbuchungen und
Namensänderung des Fluggastes gelten die Gebühren in den
Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.
7.2
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in
seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf
dazu der Mitteilung an Discount Travel. Discount Travel kann dem
Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder Ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des
angemeldeten Teilnehmers, ist Discount Travel berechtigt, für
die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten €
50,- zu verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis
und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als
Gesamtschuldner.
7.3 Bearbeitungs-, Rücktritts- und
Umbuchungsgebühren sowie Gebühren für individuelle
Reisegestaltung gem. Ziff. 3.4 sind sofort fällig.
8.
Reiseversicherungen
Discount Travel empfiehlt den Abschluss
eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive
einer (auch jeweils separat zu buchenden)
Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen
Reisekatalogen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie unter
www.discount-travel.com.
9. Rücktritt und Kündigung
durch den Reiseveranstalter
9.1 9.1 Discount Travel kann den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch Discount Travel vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das
gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
Der Veranstalter behält jedoch
den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Discount
Travel muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden
einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2
Discount Travel kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise
zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl. Discount Travel informiert Sie
selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Ein Rücktrittsrecht von Discount Travel besteht jedoch nicht,
wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen
kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden
unverzüglich zugeleitet.
9.3 Im Fall des Rücktritts
durch Discount Travel nach Ziffer 9.2 ist der Reisende berechtigt,
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn Discount Travel in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach
der Rücktrittserklärung von Discount Travel diesem
gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem
Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch
macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
10. Außergewöhnliche Umstände
/ Höhere Gewalt
10.1 Wegen der Kündigung des
Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf §
651j BGB.
Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den
Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2)
Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die
Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1
Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10.2 Reisehinweise des
Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie im
Internet unter www.auswaertigesamt.de oder unter der Telefonnummer
(030) 50 00-20 00.
11. Abhilfe/Minderung/Kündigung
11.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Discount Travel
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Discount Travel kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
11.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von
der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind
und der Reisende es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel
anzuzeigen.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Discount Travel innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag -in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen- kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Discount Travel
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von Discount Travel verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben,
behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung.
Er schuldet Discount Travel den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
12.
Haftung
12.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende
unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der
Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den Discount Travel nicht zu
vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt worden ist.
12.2 Vertragliche
Schadenersatzansprüche Die vertragliche Haftung von Discount
Travel auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
Discount Travel herbeigeführt worden ist. Die Beschränkung
der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit Discount
Travel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
12.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle
gegen Discount Travel gerichteten Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
12.4 Discount Travel haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und
zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
12.4.1 für
Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
12.4.2 wenn
und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des
Veranstalters ursächlich geworden ist.
12.5 Die Beteiligung
an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst
verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie
vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle,
die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten
auftreten, haftet Discount Travel nur, wenn das Unternehmen ein
Verschulden trifft. Discount Travel empfiehlt den Abschluss einer
Unfall-Versicherung.
12.6 Die Beförderung erfolgt auf der
Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite
von Bahnfahrten-Dokumenten der Deutschen Bahn AG aufgeführte
DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte und Pflichten
von Discount Travel und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht und
diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die
Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht
eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1)
ausgeschrieben, enthalten Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine "Zug
zum Flug" der DB AG und ein zusätzliches Beiblatt "Fahren
& Fliegen" des Verbandes Deutscher
Verkehrsunternehmen.
Jeder Reisende ist für seine
rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich.
12.7
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
12.7.1 Jeder Reisende ist
verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.
12.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur
Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich
unserer Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die
Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger
(Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an Discount Travel bzw. an
dessen örtliche Vertretung.
Die notwendigen Telefon- und
Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren
Reiseunterlagen oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer
3.1).
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet Discount
Travel unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch
binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck,
bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer
Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder
die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind,
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden
ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung oder
unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
Bei Beanstandungen
müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements
unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen
Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen
Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung von Discount Travel in Verbindung
setzen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
12.7.3 Reiseleiter
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
13.
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
Discount Travel (Anschrift siehe unten nach Ziffer 16) geltend zu
machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen,
wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der
Tag des Reiseendes wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht
mitgerechnet.
Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
siehe Ziffer 12.7.2.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§
651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in drei Jahren.
13.3 Ihr Reiseberater
tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es
ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs-
und Schadensersatzansprüchen durch Reisende
entgegenzunehmen.
13.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen
Discount Travel ist ausgeschlossen.Dies gilt nicht unter mitreisenden
Familienangehörigen.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Discount Travel steht dafür
ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten
sich bei den für sie zuständigen Botschaften / Konsulaten
erkundigen. Durch die Reiseausschreibung in den
Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) und mit den Reiseunterlagen
erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre
Reise notwendigen Formalitäten.
Bitte beachten Sie diese
Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro
weitergehend unterrichten.
14.2 Discount Travel haftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von Discount
Travel zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den
zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren
Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
14.3 Der Reisende ist für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von Discount Travel bedingt sind.
14.4 Entnehmen
Sie bitte dem Katalog oder aus den Reiseinformationen und erkundigen
Sie sich bei Ihrem Reiseberater, ob für Ihre Reise ein Reisepass
erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie
bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für
die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder
können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für
manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
14.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern
sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und
befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
14.6 Von verschiedenen
Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger
als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
(Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch
deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten
Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte aus den
Länderinformationen dieser Publikation und wenden Sie sich an
Ihren Reiseberater.
15. Datenschutz
Die
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen,
werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur
Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie
darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle
Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass
Sie dies nicht wünschen. Soweit wir uns zur Verarbeitung und
Speicherung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb
der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes
Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten
"EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert. Wenn Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich
bitte an den Bereich "Datenschutz" unter der unten
genannten Anschrift von Discount Travel.
16. Gerichtsstand
/ Allgemeines
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden
Reisebedingungen.
16.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des
Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale
Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Diese
Reisebedingungen und Hinweise gelten für alle Programme unter
der Marke von Discount Travel.
Veranstalter: TUI Deutschland
GmbH,
Postfach 61 02 80,
D-30620 Hannover
Handelsregister:
Amtsgericht Hannover HRB 56512
03/2008