REISEBEDINGUNGEN DER DER TOURISTIK DEUTSCHLAND GMBH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages
(im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250
und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Abweichungen
in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben
Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung
für Mitreisende
1.1
Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter,
telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere
ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der
Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns
herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht
wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die
Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit
wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten,
die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.
Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht Bestandteil des Reisevertrages,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den
Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln
wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert
so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum
zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch auf
eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB
haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden
Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen
sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“
oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf
elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet
für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort
nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der
Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall
bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch
nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312
ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen
wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien
und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über
Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden
ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und
Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht
aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Aus den
Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige
Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch
zu den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei
kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt.
Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in
gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt. Bei
kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine Hinterlegung der
Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach
Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch entstehenden zusätzlichen
Aufwand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch
durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des
Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Reisevertrag
zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche
Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns
gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte
Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer
3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die
Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die
Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend §
651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu
erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so
verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten
ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen
der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten
Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen pauschaliert. Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie
bitte nachstehender Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns
zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte
Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen
eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben,
konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1
Nach Vertragsabschluss haben Sie bis 14 Tage vor Reiseantritt einmalig die
Möglichkeit, kostenfrei Ihre Buchung insbesondere hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
zu ändern (Umbuchung). Dabei muss der Gesamtwert der Neubuchung ungeachtet
des/der umgebuchten Parameter mindestens 50% des Gesamtwertes der ursprünglichen
Buchung betragen. Ab dem 13. Tage vor Reiseantritt haben Sie keinen Anspruch
auf Umbuchung. Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich -
vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt Ihnen insoweit der
Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger
als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung
erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche
vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen
Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit
und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen
sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies
gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns
um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen
handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag
zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen
und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein
muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir
können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem
solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten
beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern
ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit
wird – auszugsweise – auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie
folgt 2021 • DERTOUR PLUS • REISEBEDINGUNGEN lautet: „§ 651h Rücktritt vor
Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt
der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen. […]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine
Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses
Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich
hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom
Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt
der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1
Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den
Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Wird die Reise
nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen
weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §
651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem
örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden
und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen
Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die
Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen
Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte
Vorgangs-/Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. Sie können jedoch
die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, zur Kenntnis bringen. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l
BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn
eine sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von
Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können
die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach
Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder
dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder
solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche
nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar
nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die
§§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften
jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,
Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn
die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung
auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern
von Reisenden auf See
Die
Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im
Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der
Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie
bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die
Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden
aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mailabruf unter
kreuzfahrten.info@dertouristik.com / Betreff: Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind
wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns
bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie
hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste,
früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air-ban/index_de.htm
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1
Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen
Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
15.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
15.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft
verletzt.
16. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung
u.a.)
Bitte
beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine
Reiserücktritts- Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung)
enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen RundumSorglos-
Schutzes der ERGO Reiseversichung AG, Thomas-Dehler-Straße
2, 81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-Versicherung einen
umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir
erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und
Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns
elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den Vertragszweck
erforderlich ist – an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und
Fluggesellschaften übermittelt. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse
angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres
Unternehmens zu informieren.
Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser
Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
nach den Basistarifen entstehen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder
Verwendung Ihrer E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch
einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der
Buchung widersprechen.
18. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2
und 4.3)
Die
jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung
und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig. Haben
Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten Pauschalen
jeweils einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte beachten Sie
etwaige vorrangig anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen der
einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt
gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen, Rundreise, Kreuzfahrten,
ITS-Bahnfahrkarten (ausgenommen „Bahn Spar“-Tarife)
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für DERTOUR-Bahnfahrkarten.
„Bahn Spar“-Tarife: Nach Festbuchung erfolgt keine Erstattung.
18.2 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Tauch-, Wander-, Ski-,
Tennis-Paket
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%
18.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten, Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen/ Kombinierte Bausteinbuchung Bei vom
Reiseanmelder zusammengestellten Leistungen im Bausteinsystem (z.B. Nur-Flug und
Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80%
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel
100%, da es sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
(Stand: November 2020)
Veranstalter DERTOUR · Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH
Emil-von-Behring-Straße 6 60439 Frankfurt
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher), Mark Tantz,
Stephanie Wulf
WILLKOMMEN BEI DERTOUR ...