Allgemeine Geschäftsbedingungen DEMED Destination Mediterranée Reiseveranstaltungs GmbH (nachfolgend DEMED)
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der
Kunde DEMED den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch
DEMED zustande. Die Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf,
bestätigt DEMED durch Übersendung der Rechnung/Bestätigung
an das vermittelnde Reisebüro oder den Kunden.
1.2. Weicht
der Inhalt der Rechnung/Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt darin ein neues Angebot, an das DEMED für die Dauer von
10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist das
Angebot annimmt.
1.3. Liegen die Reisebedingungen bei
telefonischer Anmeldung nicht vor, übersendet DEMED sie mit der
Rech-nung/Bestätigung. Widerspricht der Kunde den
Reisebedingungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei
kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt,
unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen
zustande gekommen.
2. Bezahlung
2.1. Die auf der
Rechnung/Bestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 15%
des Gesamtreisepreises ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der
Rechnung/Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung ist
spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
zu leisten. In diesem Zusammenhang maßgeblich ist der
fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von DEMED.
Bei Kurzfrist-Buchungen wird der komplette Reisepreis sofort fällig.
In der Regel werden die Reiseunterlagen nach der vollständigen
Bezahlung 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt per Post zugesandt. Im Falle
einer Tickethinterlegung am Abflughafen besteht ohne Nachweis über
die erfolgte Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung
der Reiseunterlagen. Als Zahlungsnachweis werden ausschließlich
vom Kreditinstitut abgestempelte Bareinzahlungsbelege anerkannt.
2.2. Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an DEMED
unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer.
Zahlungen an Reisebüros, die lediglich als Vermittler des
Reisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an DEMED,
wenn das Reisebüro über eine Inkassovollmacht seitens DEMED
auf der Grundlage eines schriftlichen Agenturvertrages verfügt.
2.3. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. §
651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein befindet sich auf
der Rückseite der Rechnung/Bestätigung.
2.4. Wenn der
vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,
entscheidend ist der fristgerechte Zahlungseingang auf einem der
DEMED-Geschäftskonten, berechtigt dies DEMED zur Kündigung
des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe
der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es
liegt zu diesem Zeitpunkt kein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor.
3.
Leistungen
3.1. Der Umfang der reisevertraglich geschuldeten
Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem zum
Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw. aus der zum
Zeitpunkt der Buchung gültigen Sonderausschreibung und aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung/Bestätigung.
3.2.
Die im Prospekt/der Sonderausschreibung enthaltenen Angaben sind für
DEMED bindend. DEMED behält sich jedoch ausdrücklich vor,
vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3.3. Bei Widersprüchen zwischen den
Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer
Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der
Sonderausschreibung, wenn der Kunde zum ermäßigten
Reisepreis der Sonderausschreibung bucht.
3.4. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung durch DEMED.
3.5. Ohne
ausdrücklichen Hinweis kann nicht von behindertengerechter
Ausstattung der Hotels ausgegangen werden. Behindertengerechte Zimmer
nur auf Anfrage und schriftliche Bestätigung seitens DEMED.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.2. DEMED behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall
einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren, in dem Umfang
zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen. Über eine nachträgliche Änderung des
Reisepreises oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
wird DEMED den Reisegast unverzüglich in Kenntnis setzen. In
jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum 21.Tag vor
Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht
zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist
der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn DEMED in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Rei senden aus
ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung durch DEMED über die Preiserhöhung
bzw. die Änderung der Reiseleistung DEMED gegenüber geltend
zu machen.
5. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde
kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
DEMED. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so kann DEMED Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach dem Reisepreis. In der
Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die DEMED im Falle des
Rücktritts von der Reise fordern muss, in Prozent vom
Reisepreis*:
5.1. Bei Flugreisen, Flugpauschalreisen und
Gruppenbuchungen, die nicht unter Ziffer 5.2. fallen
a) bis 30.
Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag
vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor
Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor
Reiseantritt 60% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder
bei Nichterscheinen 75% des Reisepreises
5.2. Bei
Gruppenreisen
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit
Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermäßigte
Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt besonderen Konditionen
und wird wie folgt gestaffelt:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
des Reisepreises
b) ab 44. - 28. Tag vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises
c) ab 27. - 22. Tag vor Reiseantritt 40% des
Reisepreises
d) ab 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises
e) ab 14. - zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 75% des Reisepreises
*Die Rücktrittskosten
(Stornokosten) unter Ziffer 5.1. und 5.2. beinhalten nicht die Kosten
für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen. Für
Sonderausschreibungen gelten abweichende Rücktrittsgebühren,
auf die dann in dem entsprechenden Prospekt bzw. der entsprechenden
Broschüre gesondert hingewiesen wird.
5.3. Es bleibt dem
Reisekunden unbenommen, DEMED nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder
wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von DEMED
geforderte Pauschale.
6. Ersetzung des
Reisenden/Umbuchungen
6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. DEMED kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.2. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so ist DEMED berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 pro ersetztem
Reiseteilnehmer zu verlangen, unabhängig von etwaigen, durch die
Umbuchung entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab
verbindlich mitgeteilt werden. Teilnehmer und Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6.3. Werden auf Wunsch des
Kunden nach Buchung der Reise bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Urlaubsortes, der
Unterkunft, der Beförderung oder Namensänderungen
vorgenommen, kann DEMED eine Umbuchungs-/Bearbeitungsgebühr in
Höhe von € 25,00 pro Teilnehmer erheben. Umbuchungswünsche
des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß
Ziffer 5. unter gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden.
6.4. Umbuchungen sind nur innerhalb der gebuchten Saison
(Sommer- oder Wintersaison) möglich. Saisonübergreifende
Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gemäß Ziffer 5. unter gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Die Umbuchung von
Reiseleistungen, die zu Frühbucher-Konditionen gebucht wurden,
erfolgt zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung gelten.
7. Reise-Versicherungen
Eine Versicherung ist im
Reisepreis nicht eingeschlossen. DEMED empfiehlt eine solche
Versicherung in Form des Basis- oder Komplettschutzes, die bei
Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Wenn ein
Versicherungsfall eintritt, ist unverzüglich die
Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren. DEMED ist mit der
Schadensregulierung nicht befasst.
8. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne
Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
DEMED bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch
DEMED
In folgenden Fällen kann DEMED vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer
Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Abmahnung durch DEMED nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem
Falle behält DEMED den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der
von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
9.2.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn DEMED in der Beschreibung der Reise
(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise
notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.3.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für DEMED
deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die DEMED im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde. Ein Rücktrittsrecht durch DEMED besteht jedoch nur,
wenn DEMED die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten
hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist
und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem
Ersatzangebot seitens DEMED keinen Gebrauch macht.
10.
Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl DEMED
als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so kann DEMED für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist DEMED
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
11. Gewährleistung
11.1.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen, beispielsweise durch die Erbringung einer
gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. DEMED kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
11.2. Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, sofern der Reisende es
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.3. Wird eine
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
DEMED innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von DEMED verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende
schuldet DEMED den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
11.4. Der Reisende kann unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den
DEMED nicht zu vertreten hat.
12. Haftung
12.1.
DEMED haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für:
a) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b)
Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den DEMED eigenen
Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern DEMED nicht vor
Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt
hat
d) Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen
12.2. DEMED haftet für ein
Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
13.
Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche Haftung
von DEMED für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit DEMED für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.2. Für alle
gegen DEMED gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet DEMED bei Sachschäden bis € 4.100,00.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
13.3. Ein Schadensersatzanspruch
gegen DEMED ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
13.4. Sofern DEMED vertraglicher Luftfrachtführer ist,
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie
für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
13.5.
Kommt DEMED bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtgesetzes.
13.6. DEMED
haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und die
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge usw.).
13.7.
DEMED haftet nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder
Schiffsprospekten, weil DEMED auf deren Erstellung und Inhalt keinen
Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen
kann.
14. Mitwirkungspflicht des Reisenden
14.1.
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.2. Sofern das Gepäck bei
Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, hat der Reisende
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist
die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die
Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die
Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenen
Gepäck übernimmt DEMED keine Haftung.
15.
Ausschlussfrist/Verjährung
15.1 Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§ 651 c -
651 f BGB) hat der Reisende - möglichst schriftlich - innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende DEMED
gegenüber unter der unter Ziffer 20. genannten Anschrift geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende diese Ansprüche
nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Vorgenannte Frist gilt nicht für
die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen:
Die Meldung eines Gepäckschadens hat unverzüglich nach
Feststellung unmittelbar am Ziel-flughafen zu erfolgen, jedenfalls
aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks beim
ausführenden Luftfrachtführer. Bei verspäteter
Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden
innerhalb von 21 Tagen zu melden.
15.2. Vertragliche Ansprüche
des Reisenden (§ 651 c - 651 f BGB) verjähren in einem
Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DEMED
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von DEMED beruhen.Die vorgenannten Ansprüche
des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer
grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens DEMED oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 ff BGB) verjähren
in drei Jahren.
15.3. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben Verhandlungen
über vom Kunden erhobene Ansprüche, ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder DEMED die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
16. Abtretungsverbot
Eine
Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich
aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist
ausgeschlossen.
17. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
DEMED informiert die Reisenden über
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Der
Reisende ist jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation seitens DEMED bedingt sind. Die
Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes
oder Personalausweises sind. Ausländer oder Inhaber eines
fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Für
sie gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
18.
Information über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
DEMED unterrichtet seine Kunden gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität
des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Ist die Identität
bei Buchung noch nicht bekannt, so informiert DEMED über den
Namen des/der Luftfahrtunternehmen(s), das/die wahrscheinlich als
ausführende(s) Luftfahrtunternehmen tätig wird/werden. In
diesem Fall erfolgt eine Information über die Identität,
sobald diese feststeht. Ebenfalls informiert DEMED seine Kunden im
Falle eines Wechsels des/der ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s). Die gemeinschaftliche Liste der
Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine
Betriebsuntersagung ergangen ist, ist unter www.demed.de
einzusehen.
19. Allgemeine Bestimmungen
19.1. Alle
Angaben in den Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Sie entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
19.2. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
20. Reiseveranstalter
DEMED Destination
Mediterranée Reiseveranstaltungs GmbH
Hauptstrasse
131
91286 Geschwand
Gerichtsstand: Bamberg
Stand:
01.01.2009