Reisebedingungen und wichtige Hinweise
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die mündliche oder schriftliche Reiseanmeldung
kann in jedem Reisebüro erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club
Blaues Meer Reisen (CBM) den Abschluss des Reisevertrages aufgrund des
vorliegenden Prospektes verbindlich an. Der Anmelder haftet auch für die
Verpflichtungen der von ihm mitangemeldeten
Teilnehmer, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme
von CBM zustande. CBM übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich an den
Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Weicht
die von uns zugesandte Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM an das
neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der neuen
Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz
können nicht nach § 312g BGB widerrufen werden.
1.2 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
(z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der
Onlinebuchung im Internetauftritt in deutscher Sprache erläutert. Ihm steht zur
Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erklärt wird. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde CBM den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der
Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages
entsprechend seiner Buchung. Der Vertrag kommt durch den Zugang einer
Buchungsbestätigung von CBM beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form
bedarf und telefonisch, per Email, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Erfolgt
die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser
Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenvermittlung über den
Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem
Sicherungsschein wird eine Anzahlung von 20 % fällig. Falls Sie eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, wird die
Versicherungsprämie mit der Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist 28 Tage vor
Reisebeginn zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die
Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reisebeginn ist
der gesamte Reisepreis, nach Erhalt des Sicherungsscheins, in einer Summe zu
entrichten.
3. Insolvenzschutz
Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den
Bestimmungen § 651 r BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG,
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden gegen die Insolvenz des Veranstalters
versichert. Der Kunde erhält auf der Rückseite der Reisebestätigung, bei
Buchungen im Internet als pdf-Anhang, den
Sicherungsschein, der dem Kunden einen direkten Anspruch gegen die R+V
Versicherung verschafft.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt
sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für den CBM bindend. CBM behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der
Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Mündliche
Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt
erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch
CBM.
5. Rücktritt und Terminänderung und Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Die Erklärung sollte schriftlich an CBM erfolgen. Die pauschalierten
Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen
Reisevorkehrungen, sind
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der
Reise 75 % des Reisepreises.
Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine
Umbuchungsgebühr von 30 Euro pro Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf
dieser Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung,
durchgeführt werden. Die Bearbeitungsgebühr für eine Namensänderung beträgt bei
einer Hotelreservierung 30,- Euro pro Person und bei einer Pauschalreise 30,-
Euro zzgl. anfallender Um- buchungskosten bei der Fluggesellschaft. Die
Umbuchungskosten der Fluggesellschaft ermitteln wir im Bedarfsfall. Bei einer
Buchung mit Frühbucherermäßigung gilt für den neuen Teilnehmer der Preis am
Umbuchungstag. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei CBM in Warstein. Die Kosten sind sofort
zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für verbleibende
Personen muss eine Unterkunft entsprechend der neuen Belegung gebucht werden.
CBM behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist CBM verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
Nur-Flug Buchungen und Linienflüge können nur zu den Beförderungsbedingungen
der jeweiligen Fluggesellschaft, für die vermittelt wurde, storniert oder
umgebucht werden. Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und
Unterkünften im Fernabsatz können nicht nach § 312g BGB widerrufen werden. In
jedem Fall bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein
geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
6. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von CBM nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsanspüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
CBM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CBM dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
7. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8. Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich CBM gegenüber dem Kunden
hierauf berufen.
CBM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden, wie z.B. bei Ausflügen, Sportveranstaltungen, Mietwagen etc. und die in
der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden. Für diese Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige
Veranstalter verantwortlich.
Sollte eine gebuchte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung
gestellt werden können, ist CBM berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu
bieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der
nicht gewährten Leistung.
9. Anspruchsanmeldung / Verjährung
Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde
innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber CBM geltend zu machen.
Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei CBM in
Warstein maßgebend.
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den
Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden
informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Seite www.lba.de abrufbar.
11. Vermittlung eines Mietwagens
Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM
erfolgen. Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt
an den Autovermieter zu stellen. In diesem Falle tritt CBM nur als Vermittler
auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht
für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder
Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie
stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Kunden dar. Für den
Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens,
für das vermittelt wurde, gültig.
12. Vermittlung eines Hotelzimmers
Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet CBM nur
für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger
beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine
eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Kunden dar. Für den Leistungsumfang
sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das
vermittelt wurde, gültig.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- und
Gesundheitsvorschriften der EU. EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass
oder Personalausweis. Alle Kinder - ab Geburt - müssen über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Für Angehörige anderer Staaten informieren wir über
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen vor Buchung.
14. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Der Kunde kann
CBM nur am Firmensitz in Warstein verklagen.
Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom
spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.
15. Reiseveranstalter
Club Blaues Meer Reisen e.K.,
Christian Holznigenkemper,
eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Arnsberg,
HRA 3587, Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein,
Telefon +49 2902 97260
www.club-blaues-meer.de, E-Mail: info@club-blaues-meer.de