RREISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sehr geehrter Reisegast,
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen
Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen
in unseren Ausschreibungen. Eine wichtige Bitte: Geben Sie,
nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer
an.
1. Abschluss des Resievertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme
der Anmeldung durch uns in Meerbusch zustande. Über die Annahme, für die
es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/
Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung
nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab,
sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung
auf die Änderung hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente
nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem
Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden
oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor
dem Flugtag aushändigen.
2. Bezahlung
2.1. Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf
der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30%
(auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes
vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der
Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
fällig.
2.1.1. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie
bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten
sollten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben erfolgen die Abbuchungen
von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.
2.1.2. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt
von € 3,00 und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.
2.1.3. Sofern wir bei Buchung der Reise ausschließlich die unter Ziffer 2.1.1. angegebenen
Zahlarten anbieten, wird die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises und die
Prämie für die Versicherung mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sofort fällig. Die Restzahlung
erfolgt spätestens 40 Tage vor Reiseantritt durch Abbuchung von Ihrem Konto.
2.1.4 In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein
übergeben oder übersandt, üblicherweise mit der Reisebestätigung-/Rechnung (rückseitig
abgedruckt), denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß
§651 k BGB insolvenzgesichert.
2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis
bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung
des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein
zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.3. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der
Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch
entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von €20,00 je Vorgang zu erheben.
Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb
mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von
€25,00 zu erheben.
2.4. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto
mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich
sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von
€16,83 bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden
Mehrkosten €15,00.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in
unseren Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den
in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage.
Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung
zur Verfügung zustellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen
nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren,
wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft
in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft
in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne
Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf
Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis gemäß Angebot befördert
werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind
während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und
Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen,
sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert
werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn
nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett,
im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise,
die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-
Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten
zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Ausschreibungen.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere
Reiseleitung oder unser Service-Center. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr
Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität.
Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten
Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die
Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unseren
Ausschreibungen oder kann auf Nachfrage durch unser Service-Center mitgeteilt werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie
sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw.
Rückfahrt bei unserer Reiseleitung oder unserem Service-Center über die genauen Flugbzw.
Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1.1. Absatz ein
Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens
von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt
werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur
Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss
des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der
Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen
Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen
Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss
unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur
Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Bucher Reisen.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen
verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen,
dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden
Pauschalen oder den Stornoregelungen zu den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel – vorbehaltlich bei Reiseleistungen
von GoBucher (Bucher Packaging) vgl. Ziffer 5.3.8. - betragen die Rücktrittspauschalen,
die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer
fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen von Bucher Last Minute
bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%
ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschl. Tag des Reiseantritts 95%
5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
5.3.3. bei Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80%
5.3.5. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1 u
5.3.3. ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen
5.3.6. bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn €30,00 je Mietwagen-Gutschein (Voucher). Eine
Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
5.3.7. Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Konzerte, Musicals
etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%, ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%.
5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer
Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. „Dynamic Packaging“
zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger
(Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet
werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten
Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen
folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:
Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet
auf volle EURO.
5.3.10. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und
Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung
und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro bzw. dem Service
Center mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des
Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben
wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,-
je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei
Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33,- je Änderungsvorgang, bei
Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60,-. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem
Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen
auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart
sowie des Reisezieles sind nicht möglich.
Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8.GoBucher (Bucher Packaging) genannten
Reiseleistungen betreffen, können nicht pauschalisiert berechnet werden, sondern
werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt,
die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese
den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen
in der Regel €33,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen
€45,- je Person (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Bei Linienflügen
und Flügen aus den Bausteinprogrammen nach Ihren Wünschen, sind Umbuchungen
und Namensänderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit
(und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich. Vor Flugscheinausstellung
betragen die Mehrkosten €33,- pro Person. Die Kosten für Umbuchungen
und Namensänderungen nach Ausstellung des Flugscheines sind abhängig vom
gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen.
Ihr Reisebüro informiert sie vor Buchung über die jeweiligen Regelungen. Bei
Reiseleistungen die GoBucher (Bucher Packaging vgl. Ziffer 5.3.8.) betreffen, müssen
wir bei der Benennung einer Ersatzperson die tatsächlich bei den einzelnen Leistungsträgern
entstehenden Kosten berechnen.
5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten
oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen
dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen
werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Mondial Assistance
International AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren
Sie sich bitte näher im Reisebüro oder unter www.bucher.de bzw. www.gobucher.
de oder telefonisch in unserem Service-Center. Wenn ein Versicherungsfall eintritt,
ist die Mondial Assistance International AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastr.
28, 81543 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der
Schadensregulierung nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
In diesem Fall stehen Ihnen die in Ziffer 4.3, letzter Absatz genannten Rechte zu.
8. Gewährleistung
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können
die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort uns gegenüber
als Reiseveranstalter nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist
keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert
wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen
verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige
(P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.In
sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung oder unser Service Center zu verständigen. Für
den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
8.3. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9. Haftung, Verjährung
9.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der
Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
9.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden
bis € 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser €
4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett-
bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.
9.5.1. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
9.5.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden
handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
9.5.3. Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb
von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen,
soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen
Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender
Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen
zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden
innerhalb von 21 Tagen zu melden.
9.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem
Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung,
soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt,
verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag
enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche,
ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung
oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Bitte beachten Sie unsere bei den Reisebüros oder unter www.bucher.de oder
www.gobucher.de hinterlegten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern
sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie
Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen
Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,
werden wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden
wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet werden.
Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite www.bucher.de oder www.gobucher.
de abrufbar.
12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen
nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen
Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise
notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf
das Datengeheimnis verpflichtet.
Ist Ihre Reise kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung und
Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit
anderen Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa und der
Fa. Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigen Belange
werden dabei von uns berücksichtigt.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften.
Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die
Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten
werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
12.2. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen unsere Reise- und
Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung zum Herunterladen
(download) zur Verfügung. Unverzüglich nach Ihrer Buchung erhalten Sie auf
elektronischem Wege eine Bestätigung, dass diese bei uns eingegangen ist. Der Vertragstext
wird nach dem Vertragsschluss nicht von uns gespeichert.
12.3. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte
entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.4. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
12.5. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter
BUCHER REISEN GMBH • Düsseldorfer Straße 83 • 40667 Meerbusch
Gerichtsstand: Amtsgericht Neuss Stand: Juli 2010
GANZ UNTER UNS
Lieber Urlauber,
bevor Sie in Ihren wohlverdienten Urlaub starten, nehmen Sie sich
ein wenig Zeit, um ein paar nützliche Informationen zu Reise, Unterbringung
und Gegebenheiten zu lesen. So wissen Sie besser,
was Sie erwartet und können entspannt in die Ferien fliegen.
Die Flugreise
Ihr gebuchter Flug ist in den meisten Fällen ein Nonstop-Flug. Bei
Direktflügen behalten sich die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter
Zwischenlandungen vor. Die Gestaltung der Flugpläne obliegt
ausschließlich der Fluggesellschaft, hierauf haben wir leider
keinen Einfluss. Betrachten Sie daher Flugzeit, -gerät und -route
immer als voraussichtlich! Im Gegensatz zu Linienflügen können
sich diese Angaben bei Charterflügen auch kurzfristig noch ändern.
Wir werden Sie jedoch rechtzeitig informieren. Der An- und
Abreisetag gelten als Reisetag. Leider können nicht alle Hinflüge
morgens und Rückflüge abends starten.
Flugverspätungen lassen sich bedauerlicherweise nicht immer
vermeiden. Gründe hierfür können z.B. das Wetter, Streiks,
Sicherheitskontrollen oder Überfüllung des Luftraumes sein. Bitte
haben Sie Verständnis. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei einigen
Fluggesellschaften die Speisen und Getränke an Board zusätzlich
berechnet werden. Kinder bis zum 2. Lebensjahr können ohne Sitzplatzanspruch
kostenlos im Flugzeug mitgenommen werden. Ein
Flugschein wird aber in jedem Fall ausgestellt.
Schwangere Fluggäste sollten in jedem Fall beachten, dass sie
zwischen dem 6. und 8. Monat der Schwangerschaft ein Flugtauglichkeitsattest
(Ausstellung 7 Tage vor Abreise) benötigen
bzw. der gebuchte Flug ab dem 9. Monat nur noch in Begleitung
eines Arztes angetreten werden darf. Sollten Sie einen Campingflug
gebucht haben, lassen Sie sich bitte unbedingt den Rückflug
1-2 Tage vor Abreise telefonisch von der Reiseleitung bestätigen.
Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Aus
rechtlichen Gründen ausgestellte Hotelvoucher berechtigen nicht
zur Inanspruchnahme von Transfer- bzw. Hotelleistungen.
Pass- und Visabestimmungen
Bitte beachten Sie unsere, bei den Reisebüros oder unter www.bucher.
de, hinterlegten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Ihres Reiselandes. Für gültige Einreisepapiere,
auch für Kleinkinder und Babys, ist immer der Reisende selbst verantwortlich.
Achtung: Für nichtdeutsche Staatsbürger gelten oft andere
Bestimmungen, bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Konsulat.
Sollte eine Reise aufgrund fehlender Einreisedokumente oder
-erlaubnis von Ihnen abgesagt werden, müssen wir Ihnen die entsprechenden
Stornierungsgebühren berechnen.
Saisonübergänge
Sollten Sie Ihre Reise an einem der letzten ausgeschriebenen Anreisetermine
antreten, kann es im Falle eines Flugtagwechsels zu
längeren oder kürzeren Aufenthaltsdauern kommen. In einem solchen
Fall bemühen wir uns um rechtzeitige Information. Hierdurch
verkürzte Aufenthaltsdauern werden von uns entsprechend rückvergütet.
Dieser Umstand berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt
von der Reise. Bitte bedenken Sie diesen Aspekt bei der Urlaubsplanung.
Transfer und Reiseleitung
Fluggäste von BUCHER REISEN werden an deutschen Flughäfen
in allen Fragen, die mit der Flugreise verbunden sind, von Mitarbeitern
des Thomas Cook-Service-Schalters betreut. Am Flughafen
in Ihrem Urlaubsland werden Sie von Reiseleitern des Neckermann-
Reiseleiter-Service hinter der Zollabfertigung empfangen
und erhalten Hinweise auf Ihren Transferbus, der Sie zu Ihrem gebuchten
Hotel bringt. Oft werden mehrere Hotels hierbei angefahren.
Die Transferzeit kann sich dadurch verlängern. Da unsere
Mitarbeiter an Ankunftstagen am Flughafen benötigt werden, können
nicht alle Busse von ihnen begleitet werden.Bitte beachten Sie,
dass der Transfer zwischen Flughafen und Hotel die Beförderung
sperriger Sportgeräte aller Art nicht umfasst. Für erforderliche
Sondertransfers, insbesondere bei Surfboards, Fahrrädern und
Flugdrachen müssen Sie selbst sorgen. Diese Transporte gehen auf
Ihre Kosten und auf Ihr eigenes Risiko. In Ihrem Urlaubshotel finden
Sie eine Infotafel bzw. -mappe der Reiseleitung vor. Hier können
Sie die vorgesehenen Termine für eine Begrüßung und weitere
Sprechzeiten der Reiseleitung entnehmen. Kompetente und erfahrene
Reiseleiter sind Ihnen bei Fragen und Problemen behilflich.
Ebenso stehen sie Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Interessante
Ausflüge, zusätzliche Leistungen und Mietwagen örtlicher
Anbieter wird Ihnen unsere Reiseleitung vorstellen und gerne vermitteln.
Durch die Reiseleitung vermittelte Leistungen fallen jedoch
nicht in den Verantwortungsbereich von BUCHER REISEN.
Sollte es einmal zu einer Beanstandung der gebuchten Leistung
kommen, wenden Sie sich bitte ebenfalls umgehend an Ihre
Reiseleitung, damit diese Abhilfe schaffen kann und Sie einen zufriedenen
Urlaub verleben. Sie können die Reiseleitung in den meisten
Zielgebieten in dringenden Notfällen über eine Service-Telefonnummer
24 Stunden erreichen. Diese Nummer ist an der Tafel
oder in der Mappe vom Neckermann-Reiseleiter-Service im Hotel
ausgeschrieben.
Rechtzeitig (1-2 Tage) vor Ihrer Abreise erfahren Sie Ihre Flugzeiten
und wann Sie im Hotel abgeholt werden. Bitte entnehmen Sie
diese und zahlreiche andere Informationen den Infotafeln oder
den Infomappen im Hotel.
Die Unterkunft
Im Hotel haben Sie Anspruch auf Ihre gebuchte Zimmerkategorie.
Die Einteilung der Zimmer obliegt aber ausschließlich dem Hotelier.
Bei Buchung evtl. geäußerte Kundenwünsche leiten wir gerne
weiter. Sie sind aber immer unverbindlich und können nur je
nach Verfügbarkeit vom Hotelier berücksichtigt werden. In der Leistungsbeschreibung
abgebildete Zimmer verstehen sich immer als
Wohnbeispiel. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren entstehen (z.B.
Babybetten) sind vor Ort direkt zu zahlen. Wenn Ihr Zimmer bei
Ihrer Anreise noch nicht bezugsfertig ist, bedenken Sie bitte, dass
Ihre Vorgänger bis 12:00 Uhr dort wohnten und eine gründliche
Reinigung Zeit braucht. Einzelzimmer haben oft eine andere,
manchmal einfachere Ausstattung als Doppelzimmer. Dreibettzimmer
sind in der Regel Doppelzimmer mit einem Zustellbett. Dabei
kann es sich durchaus auch um eine Couch oder ein Klappbett
handeln, welche nicht immer für besonders große Menschen geeignet
sind. Hierdurch verringert sich auch meist der zur Verfügung
stehende Platz im Zimmer.
Studios sind Einraumappartements, Wohnen und Schlafen bilden
eine Wohneinheit. Appartements verfügen über einen abgetrennten
Schlafraum, wobei evtl. dritte Personen im Wohnraum
schlafen. Beide Wohneinheiten verfügen in der Regel über eine
Kitchenette/Küche, die auf die Bedürfnisse im Urlaub zugeschnitten
ist. Die Küchenausstattung ist jedoch nicht mit einer normalen
Haushaltsküche vergleichbar. Die Entnahme von Getränken und
Snacks aus einer Minibar ist, soweit nicht anders angegeben, immer
gebührenpflichtig.
Bitte beachten Sie bei der Leistungsausschreibung SAT-TV/Kabel-
TV, dass die ausgestrahlten Programme nicht immer dem deutschen
Angebot entsprechen. Heizung und Klimaanlagenkönnen
Sie nur erwarten, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung
aufgeführt ist.
Heizung und Klimaanlagen können Sie nur erwarten,wenn dies
ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Klimaanlagen
werden in vielen Hotels zentral gesteuert und oft nur zu bestimmten
Tageszeiten oder Terminen im Jahr angeschaltet. Viele
Hotels in Ländern, die fast ausschließlich im Sommer bereist werden,
verfügen über keine Zentralheizung. Bitte bedenken Sie dies
besonders bei Buchungen in der Nebensaison. Beachten Sie bitte,
dass Insekten, bzw. Ungeziefer in südlichen Ländern aufgrund
des konstanteren warmen Klimas stärker auftreten als in unseren
Breiten.
Hallenbäder sind in vielen Hotels nur in den kühleren Wochen
des Jahres oder in der Hauptsaison geöffnet. Sind Sie mit Ihrem
Haustier auf Reisen, beachten Sie bitte, dass Ihr Haustier nicht in
jedem Hotel ein gern gesehener Gast ist. Ob Ihr Haustier in Ihrem
Wunschhotel ebenso willkommen ist, wie Sie es sind, kann Ihr Reisebüro
jederzeit bei BUCHER REISEN erfragen. Wenn der Hotelier
Ihr Haustier akzeptiert, sind dennoch einige Zonen (z.B. Poolbereich,
Speisesaal) tabu. In einigen Fällen wird eine Gebühr verlangt,
welche direkt vor Ort an der Hotelrezeption zu entrichten ist.
Sollten Sie Ihr Tier ohne vorherige Anmeldung mitnehmen, kann
Ihnen der Hotelier Ihre Unterkunft verweigern. Über die Impfbestimmungen
informieren Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Amt
oder Tierarzt.
Vorsaison/ Nachsaison
In der Vor- bzw. Nachsaison kann es vorkommen, dass gewisse
Einrichungen mangels Auslastung nicht oder nur beschränkt angeboten
werden. Dies betrifft z.B. Sportangebote, die Art der Verpflegung
(Buffet oder Menü), Snack- und Poolbars, Animationsprogramme,
Diskotheken,etc.. Insbesondere Miniclubs werden oft
nur in der Hochsaison bzw. in den Schulferien angeboten. Ebenso
kann es sein, dass ein Hotel kurzfristig wegen zu geringer Belegung
später öffnet oder früher schließt. Wir bemühen uns, solche
Änderungen umgehend mitzuteilen und ggf. gleichwertigen Ersatz
zu schaffen.
Sport, Unterhaltung, Strände
Angebotene Sportmöglichkeiten verfügen in der Regel über ausreichende
Kapazität. Je größer jedoch die Nachfrage ist, desto
eher müssen Kompromisse und Wartezeiten eingegangen werden.
Nicht alle können gleichzeitig Tennis spielen oder surfen. Bei
häufiger Benutzung werden Anlagen und Geräte auch schneller
verschlissen. Bitte erwarten Sie deshalb keine professionelle Ausrüstung
oder Anlage. Ermäßigungen auf Green Fee bei lokalen
Golfplätzen, wie bei manchen Hotels angegeben, gibt es nur bei
Buchung über die Hotelrezeption. Die Höhe der angegebenen Ermäßigungen
entspricht dem Stand bei Drucklegung. Änderungen
sind vorbehalten.
Unterhaltungs- und Animationsprogramme werden entsprechend
dem internationalen Publikum nicht immer in deutscher Sprache angeboten.
Auch ein Swimmingpool muss einmal gesäubert werden. Hierdurch
kann es zu einer vorübergehenden Nichtbenutzbarkeit kommen.
In den meisten Fällen wird aber eine Ausweichmöglichkeit angeboten.
Die Anzahl der Liegen und Sonnenschirme entspricht
nicht immer der Zahl der Gäste, da sich erfahrungsgemäß selten
alle Gäste gleichzeitig im Hotelbereich aufhalten. Die Benutzung
der Liegen und Sonnenschirme an der Poolanlage ist manchmal
mit einer Gebühr verbunden, die direkt vom Hotel erhoben wird.
Eine kostenfreie Nutzung können Sie daher nur erwarten, wenn
dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt ist. Ebenso
kann es zu Stoßzeiten schon mal vorkommen, dass man auf einen
Tisch im Speisesaal warten muss, da just alle Gäste zur gleichen
Zeit essen möchten.
Die Strände sind fast immer öffentlich und deshalb für die Allgemeinheit
zugänglich. Die Sorge über die Sauberkeit liegt allein bei
der zuständigen Gemeinde. Je nach Witterung und Lage können
Teer- und Tanganschwemmungen oder Quallen vorkommen.
Andere Länder – andere Sitten
Dies trifft besonders auf das Essen zu. Bitte stellen Sie sich auf die
landesübliche Küche ein. In südlichen Ländern wird oft mit viel Öl
gekocht und nicht immer alles heiß serviert. Hier handelt es sich keinesfalls
um Nachlässigkeit, sondern um andere Essgewohnheiten.
Das Frühstück in den südlichen Ländern ist meistens kontinental und
die einfachste Mahlzeit am Tag. Die Getränke sind oft besonders
stark gekühlt. Bitte überstrapazieren Sie Ihren Magen nicht schon
in den ersten Urlaubstagen, sondern gewöhnen Sie sich an die
fremde Küche und vielleicht entdecken Sie Ihre Leidenschaft zum
Nachkochen der Spezialitäten zu Hause.
Der Mentalität entsprechend wird in vielen Ländern oft improvisiert.
Mangelnde Berufserfahrung im Service wird oft durch besondere
Freundlichkeit ausgeglichen. Hier muss nicht immer alles ganz perfekt
sein. Gerade diese Unbeschwertheit ist es oft, die das südländische
Flair ausmacht. Machen Sie es den Einheimischen doch
einfach nach. Sie werden sehen: Mit etwas Gelassenheit wird der
Urlaub nochmal so schön.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Hotelstandard in einigen
Ländern nicht immer der Qualität deutscher Hotels entspricht. Auch
das Essen ist nicht immer mit heimischen Maßstäben zu messen,
dies betrifft sowohl die Qualität als auch die Quantität. In vielen
Zielgebieten behalten sich die Hotelleitungen Taschenkontrollen
sowie die Wegnahme unzulässig mitgebrachter Lebensmittel vor.
Bautätigkeit
Aufgrund der verstärkten Nachfrage muss in allen Zielgebieten besonders
in der Vor- und Nachsaison mit verstärkter Bautätigkeit gerechnet
werden. Da in den meisten Urlaubsländern ständige Expansionen
zu verzeichnen sind, finden auch das ganze übrige Jahr
über Bauarbeiten statt. Dies gilt sowohl für öffentliche wie private
Bauvorhaben. Hier hat der Veranstalter leider nur selten Einfluss.
Wir sind bemüht, solche Bautätigkeiten, die Ihr Urlaubshotel betreffen,
rechtzeitig bekanntzugeben.Gelegentlich können Baustellen
aber von heute auf morgen entstehen und lange ruhende Vorhaben
plötzlich wiederbelebt werden.
Bedenken Sie ebenfalls, dass dort, wo Sie Urlaub machen, andere
Menschen ihren täglichen Lebensraum haben. Es wird gearbeitet,
transportiert, gebaut, repariert, gefeiert etc., also ein ganz
normaler Alltag wie bei uns.
Wasser und Stromversorgung
können in südlichen Ländern aufgrund von Trockenheit oder auch
Streiks schon einmal ausfallen. Solche Engpässe sind fast immer
nur kurzfristig. Defekte und Pannen gibt es in den weniger technisierten
Urlaubsländern wie auch bei uns. Manchmal sind Ersatzteile
nicht so schnell zu besorgen. Lassen Sie sich hier von aber
nicht die gute Laune verderben. Bleiben Sie deshalb mit Ihren Erwartungen
realistisch und denken Sie an eine gesunde Toleranz.
Manchmal kann auch ein kleines Trinkgeld weiterhelfen! Beachten
Sie bitte, dass die Stromspannung in einigen Ländern nicht immer
220 Volt beträgt und Sie ggf. einen Adapter für Elektrogeräte
mitnehmen müssen.
Lärm
Besonders in den südlichen Ländern spielt sich das Leben abends
und auch nachts im Freien ab. Mit entsprechenden Belästigungen,
besonders zur Hauptsaison, müssen Sie ggf. rechnen. Wir
bemühen uns, in unseren Ausschreibungen auf Lärmquellen, die
über das südländische Maß hinausgehen, aufmerksam zu machen.
All Inclusive
Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie
bitte, dass Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als Erkennungszeichen
eine Karte oder ein nicht abnehmbares Armband
erhalten. Bitte tragen Sie dieses während Ihres Aufenthaltes
für das Hotelpersonal gut sichtbar.
Wir hoffen, Ihnen einige nützliche Informationen für Ihren Urlaub
gegeben zu haben. Jetzt können Ihre Ferien beginnen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei.
Ihr BUCHER REISEN Team
Stand: Juli 2010