RREISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


Sehr geehrter Reisegast,

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen

Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen

Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen

in unseren Ausschreibungen. Eine wichtige Bitte: Geben Sie,

nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer

an.


1. Abschluss des Resievertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns

den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme

der Anmeldung durch uns in Meerbusch zustande. Über die Annahme, für die

es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/

Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung

nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab,

sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage

dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,

was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung

auf die Änderung hinweisen.

1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente

nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem

Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden

oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor

dem Flugtag aushändigen.


2. Bezahlung

2.1. Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf

der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30%

(auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes

vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der

Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung

fällig.

2.1.1. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie

bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten

sollten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben erfolgen die Abbuchungen

von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten.

2.1.2. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erheben wir ein einmaliges Entgelt

von € 3,00 und erwarten den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.

2.1.3. Sofern wir bei Buchung der Reise ausschließlich die unter Ziffer 2.1.1. angegebenen

Zahlarten anbieten, wird die Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises und die

Prämie für die Versicherung mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung sofort fällig. Die Restzahlung

erfolgt spätestens 40 Tage vor Reiseantritt durch Abbuchung von Ihrem Konto.

2.1.4 In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein

übergeben oder übersandt, üblicherweise mit der Reisebestätigung-/Rechnung (rückseitig

abgedruckt), denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß

§651 k BGB insolvenzgesichert.

2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis

bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung

des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden

Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein

zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.3. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der

Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch

entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von €20,00 je Vorgang zu erheben.

Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb

mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von

25,00 zu erheben.

2.4. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto

mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich

sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von

16,83 bei Lastschrifteinzug zu erheben. Bei Kreditkarteneinzug betragen die zu erhebenden

Mehrkosten €15,00.


3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in

unseren Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf

Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden,

die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer

ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den

in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage.

Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung

zur Verfügung zustellen.

3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen

nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren,

wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche

Leistungen handelt.

3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft

in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft

in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.

3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne

Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf

Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis gemäß Angebot befördert

werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind

während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und

Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen,

sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert

werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn

nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett,

im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise,

die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-

Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten

zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Ausschreibungen.

3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere

Reiseleitung oder unser Service-Center. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr

Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität.

Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten

Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die

Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unseren

Ausschreibungen oder kann auf Nachfrage durch unser Service-Center mitgeteilt werden.


4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten

Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns

nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen

und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten

Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,

soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie

sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw.

Rückfahrt bei unserer Reiseleitung oder unserem Service-Center über die genauen Flugbzw.

Fahrtzeiten.

4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1.1. Absatz ein

Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens

von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt

werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur

Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung

der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder

Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss

des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,

so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag

verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den

Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages

bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,

so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt

werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten

Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände

vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht

vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich

informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen

von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag

zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,

wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem

Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der

Preiserhöhung geltend machen.

4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen

Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen

Änderung geltend zu machen.


5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss

unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur

Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich

zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung

bei Bucher Reisen.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen

verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen

und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen

der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen,

dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden

Pauschalen oder den Stornoregelungen zu den jeweiligen Leistungsbeschreibungen

ausgewiesen.

5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel – vorbehaltlich bei Reiseleistungen

von GoBucher (Bucher Packaging) vgl. Ziffer 5.3.8. - betragen die Rücktrittspauschalen,

die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer

fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:

5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen von Bucher Last Minute

bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%

ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%

ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschl. Tag des Reiseantritts 95%

5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)

bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%

ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%

5.3.3. bei Schiffsreisen

bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%

vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%

vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%

5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung

bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%

vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%

ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80%

5.3.5. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%

sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1 u

5.3.3. ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten Pauschalen

5.3.6. bei Mietwagen

bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn €30,00 je Mietwagen-Gutschein (Voucher). Eine

Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

5.3.7. Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Konzerte, Musicals

etc.) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%, ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80%.

5.3.8. Bei Reiseleistungen von GoBucher (Bucher Packaging) die bei Buchung zu einer

Gesamtheit von Reiseleistungen nach dem Prinzip des sog. „Dynamic Packaging“

zusammengestellt werden, werden im Regelfall Sondertarife der einzelnen Leistungsträger

(Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet

werden können. Auf Grund dieser besonderen Eigenschaft einer solchen gebuchten

Reise, finden entgegen den unter Ziffer 5.3.1. bis Ziffer 5.3.7. genannten Rücktrittspauschalen

folgende Rücktrittspauschalen ihre Anwendung:

Bei Flugpauschalreisen, Mietwagenbuchungen

vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%

14 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet

auf volle EURO.

5.3.10. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und

Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung

und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro bzw. dem Service

Center mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des

Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben

wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,-

je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei

Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33,- je Änderungsvorgang, bei

Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60,-. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem

Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen

auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart

sowie des Reisezieles sind nicht möglich.

Änderungswünsche, die die unter Ziffer 5.3.8.GoBucher (Bucher Packaging) genannten

Reiseleistungen betreffen, können nicht pauschalisiert berechnet werden, sondern

werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten ermittelt.

5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt,

die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese

den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche

Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen

in der Regel €33,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen

45,- je Person (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Bei Linienflügen

und Flügen aus den Bausteinprogrammen nach Ihren Wünschen, sind Umbuchungen

und Namensänderungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit

(und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich. Vor Flugscheinausstellung

betragen die Mehrkosten €33,- pro Person. Die Kosten für Umbuchungen

und Namensänderungen nach Ausstellung des Flugscheines sind abhängig vom

gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen.

Ihr Reisebüro informiert sie vor Buchung über die jeweiligen Regelungen. Bei

Reiseleistungen die GoBucher (Bucher Packaging vgl. Ziffer 5.3.8.) betreffen, müssen

wir bei der Benennung einer Ersatzperson die tatsächlich bei den einzelnen Leistungsträgern

entstehenden Kosten berechnen.

5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten

oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.


6. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen

dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen

werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.

Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der Mondial Assistance

International AG, Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen. Informieren

Sie sich bitte näher im Reisebüro oder unter www.bucher.de bzw. www.gobucher.

de oder telefonisch in unserem Service-Center. Wenn ein Versicherungsfall eintritt,

ist die Mondial Assistance International AG, Niederlassung Deutschland, Ludmillastr.

28, 81543 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der

Schadensregulierung nicht befasst.


7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl

nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn

abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

In diesem Fall stehen Ihnen die in Ziffer 4.3, letzter Absatz genannten Rechte zu.


8. Gewährleistung

8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können

Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung

einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können

die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls

Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort uns gegenüber

als Reiseveranstalter nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge

eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist

keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert

wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits

gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet,im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen

und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen

verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige

(P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung

durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die

Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.In

sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung oder unser Service Center zu verständigen. Für

den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen

Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

8.3. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


9. Haftung, Verjährung

9.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,

die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,

Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich

als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der

Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

9.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind,

ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen

dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers

verantwortlich sind.

9.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler

Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die

von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung

ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden

bis € 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser €

4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett-

bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen

im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.

9.5.1. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer

Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich

vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.

9.5.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden

handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten

Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.

9.5.3. Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb

von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen,

soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen

Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender

Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der

Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die

Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder

Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen

zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden

innerhalb von 21 Tagen zu melden.

9.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem

Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung,

soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt,

verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag

enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen gelten die gesetzlichen

Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche,

ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen

verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung

ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung

oder Tötung verjähren in 3 Jahren.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Bitte beachten Sie unsere bei den Reisebüros oder unter www.bucher.de oder

www.gobucher.de hinterlegten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern

sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie

Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.

Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa

durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt

haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen

Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.


11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden

Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden

Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden

Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung

die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft

bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird

bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird,

werden wir Sie darüber informieren.

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden

wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen

Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel

unterrichtet werden.

Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite www.bucher.de oder www.gobucher.

de abrufbar.


12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen

nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen

Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise

notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf

das Datengeheimnis verpflichtet.

Ist Ihre Reise kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung und

Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit

anderen Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa und der

Fa. Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigen Belange

werden dabei von uns berücksichtigt.

Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger

Rechtsvorschriften.

Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die

Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten

werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

12.2. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr stehen Ihnen unsere Reise- und

Zahlungsbedingungen in der zum Buchungszeitpunkt gültigen Fassung zum Herunterladen

(download) zur Verfügung. Unverzüglich nach Ihrer Buchung erhalten Sie auf

elektronischem Wege eine Bestätigung, dass diese bei uns eingegangen ist. Der Vertragstext

wird nach dem Vertragsschluss nicht von uns gespeichert.

12.3. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher

oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte

entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

12.4. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren alle unsere

früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

12.5. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.


Reiseveranstalter

BUCHER REISEN GMBH • Düsseldorfer Straße 83 • 40667 Meerbusch

Gerichtsstand: Amtsgericht Neuss Stand: Juli 2010



GANZ UNTER UNS

Lieber Urlauber,

bevor Sie in Ihren wohlverdienten Urlaub starten, nehmen Sie sich

ein wenig Zeit, um ein paar nützliche Informationen zu Reise, Unterbringung

und Gegebenheiten zu lesen. So wissen Sie besser,

was Sie erwartet und können entspannt in die Ferien fliegen.


Die Flugreise

Ihr gebuchter Flug ist in den meisten Fällen ein Nonstop-Flug. Bei

Direktflügen behalten sich die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter

Zwischenlandungen vor. Die Gestaltung der Flugpläne obliegt

ausschließlich der Fluggesellschaft, hierauf haben wir leider

keinen Einfluss. Betrachten Sie daher Flugzeit, -gerät und -route

immer als voraussichtlich! Im Gegensatz zu Linienflügen können

sich diese Angaben bei Charterflügen auch kurzfristig noch ändern.

Wir werden Sie jedoch rechtzeitig informieren. Der An- und

Abreisetag gelten als Reisetag. Leider können nicht alle Hinflüge

morgens und Rückflüge abends starten.

Flugverspätungen lassen sich bedauerlicherweise nicht immer

vermeiden. Gründe hierfür können z.B. das Wetter, Streiks,

Sicherheitskontrollen oder Überfüllung des Luftraumes sein. Bitte

haben Sie Verständnis. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei einigen

Fluggesellschaften die Speisen und Getränke an Board zusätzlich

berechnet werden. Kinder bis zum 2. Lebensjahr können ohne Sitzplatzanspruch

kostenlos im Flugzeug mitgenommen werden. Ein

Flugschein wird aber in jedem Fall ausgestellt.

Schwangere Fluggäste sollten in jedem Fall beachten, dass sie

zwischen dem 6. und 8. Monat der Schwangerschaft ein Flugtauglichkeitsattest

(Ausstellung 7 Tage vor Abreise) benötigen

bzw. der gebuchte Flug ab dem 9. Monat nur noch in Begleitung

eines Arztes angetreten werden darf. Sollten Sie einen Campingflug

gebucht haben, lassen Sie sich bitte unbedingt den Rückflug

1-2 Tage vor Abreise telefonisch von der Reiseleitung bestätigen.

Die Telefonnummer entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Aus

rechtlichen Gründen ausgestellte Hotelvoucher berechtigen nicht

zur Inanspruchnahme von Transfer- bzw. Hotelleistungen.


Pass- und Visabestimmungen

Bitte beachten Sie unsere, bei den Reisebüros oder unter www.bucher.

de, hinterlegten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Ihres Reiselandes. Für gültige Einreisepapiere,

auch für Kleinkinder und Babys, ist immer der Reisende selbst verantwortlich.

Achtung: Für nichtdeutsche Staatsbürger gelten oft andere

Bestimmungen, bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Konsulat.

Sollte eine Reise aufgrund fehlender Einreisedokumente oder

-erlaubnis von Ihnen abgesagt werden, müssen wir Ihnen die entsprechenden

Stornierungsgebühren berechnen.


Saisonübergänge

Sollten Sie Ihre Reise an einem der letzten ausgeschriebenen Anreisetermine

antreten, kann es im Falle eines Flugtagwechsels zu

längeren oder kürzeren Aufenthaltsdauern kommen. In einem solchen

Fall bemühen wir uns um rechtzeitige Information. Hierdurch

verkürzte Aufenthaltsdauern werden von uns entsprechend rückvergütet.

Dieser Umstand berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt

von der Reise. Bitte bedenken Sie diesen Aspekt bei der Urlaubsplanung.


Transfer und Reiseleitung

Fluggäste von BUCHER REISEN werden an deutschen Flughäfen

in allen Fragen, die mit der Flugreise verbunden sind, von Mitarbeitern

des Thomas Cook-Service-Schalters betreut. Am Flughafen

in Ihrem Urlaubsland werden Sie von Reiseleitern des Neckermann-

Reiseleiter-Service hinter der Zollabfertigung empfangen

und erhalten Hinweise auf Ihren Transferbus, der Sie zu Ihrem gebuchten

Hotel bringt. Oft werden mehrere Hotels hierbei angefahren.

Die Transferzeit kann sich dadurch verlängern. Da unsere

Mitarbeiter an Ankunftstagen am Flughafen benötigt werden, können

nicht alle Busse von ihnen begleitet werden.Bitte beachten Sie,

dass der Transfer zwischen Flughafen und Hotel die Beförderung

sperriger Sportgeräte aller Art nicht umfasst. Für erforderliche

Sondertransfers, insbesondere bei Surfboards, Fahrrädern und

Flugdrachen müssen Sie selbst sorgen. Diese Transporte gehen auf

Ihre Kosten und auf Ihr eigenes Risiko. In Ihrem Urlaubshotel finden

Sie eine Infotafel bzw. -mappe der Reiseleitung vor. Hier können

Sie die vorgesehenen Termine für eine Begrüßung und weitere

Sprechzeiten der Reiseleitung entnehmen. Kompetente und erfahrene

Reiseleiter sind Ihnen bei Fragen und Problemen behilflich.

Ebenso stehen sie Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Interessante

Ausflüge, zusätzliche Leistungen und Mietwagen örtlicher

Anbieter wird Ihnen unsere Reiseleitung vorstellen und gerne vermitteln.

Durch die Reiseleitung vermittelte Leistungen fallen jedoch

nicht in den Verantwortungsbereich von BUCHER REISEN.

Sollte es einmal zu einer Beanstandung der gebuchten Leistung

kommen, wenden Sie sich bitte ebenfalls umgehend an Ihre

Reiseleitung, damit diese Abhilfe schaffen kann und Sie einen zufriedenen

Urlaub verleben. Sie können die Reiseleitung in den meisten

Zielgebieten in dringenden Notfällen über eine Service-Telefonnummer

24 Stunden erreichen. Diese Nummer ist an der Tafel

oder in der Mappe vom Neckermann-Reiseleiter-Service im Hotel

ausgeschrieben.

Rechtzeitig (1-2 Tage) vor Ihrer Abreise erfahren Sie Ihre Flugzeiten

und wann Sie im Hotel abgeholt werden. Bitte entnehmen Sie

diese und zahlreiche andere Informationen den Infotafeln oder

den Infomappen im Hotel.


Die Unterkunft

Im Hotel haben Sie Anspruch auf Ihre gebuchte Zimmerkategorie.

Die Einteilung der Zimmer obliegt aber ausschließlich dem Hotelier.

Bei Buchung evtl. geäußerte Kundenwünsche leiten wir gerne

weiter. Sie sind aber immer unverbindlich und können nur je

nach Verfügbarkeit vom Hotelier berücksichtigt werden. In der Leistungsbeschreibung

abgebildete Zimmer verstehen sich immer als

Wohnbeispiel. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren entstehen (z.B.

Babybetten) sind vor Ort direkt zu zahlen. Wenn Ihr Zimmer bei

Ihrer Anreise noch nicht bezugsfertig ist, bedenken Sie bitte, dass

Ihre Vorgänger bis 12:00 Uhr dort wohnten und eine gründliche

Reinigung Zeit braucht. Einzelzimmer haben oft eine andere,

manchmal einfachere Ausstattung als Doppelzimmer. Dreibettzimmer

sind in der Regel Doppelzimmer mit einem Zustellbett. Dabei

kann es sich durchaus auch um eine Couch oder ein Klappbett

handeln, welche nicht immer für besonders große Menschen geeignet

sind. Hierdurch verringert sich auch meist der zur Verfügung

stehende Platz im Zimmer.

Studios sind Einraumappartements, Wohnen und Schlafen bilden

eine Wohneinheit. Appartements verfügen über einen abgetrennten

Schlafraum, wobei evtl. dritte Personen im Wohnraum

schlafen. Beide Wohneinheiten verfügen in der Regel über eine

Kitchenette/Küche, die auf die Bedürfnisse im Urlaub zugeschnitten

ist. Die Küchenausstattung ist jedoch nicht mit einer normalen

Haushaltsküche vergleichbar. Die Entnahme von Getränken und

Snacks aus einer Minibar ist, soweit nicht anders angegeben, immer

gebührenpflichtig.

Bitte beachten Sie bei der Leistungsausschreibung SAT-TV/Kabel-

TV, dass die ausgestrahlten Programme nicht immer dem deutschen

Angebot entsprechen. Heizung und Klimaanlagenkönnen

Sie nur erwarten, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung

aufgeführt ist.

Heizung und Klimaanlagen können Sie nur erwarten,wenn dies

ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Klimaanlagen

werden in vielen Hotels zentral gesteuert und oft nur zu bestimmten

Tageszeiten oder Terminen im Jahr angeschaltet. Viele

Hotels in Ländern, die fast ausschließlich im Sommer bereist werden,

verfügen über keine Zentralheizung. Bitte bedenken Sie dies

besonders bei Buchungen in der Nebensaison. Beachten Sie bitte,

dass Insekten, bzw. Ungeziefer in südlichen Ländern aufgrund

des konstanteren warmen Klimas stärker auftreten als in unseren

Breiten.

Hallenbäder sind in vielen Hotels nur in den kühleren Wochen

des Jahres oder in der Hauptsaison geöffnet. Sind Sie mit Ihrem

Haustier auf Reisen, beachten Sie bitte, dass Ihr Haustier nicht in

jedem Hotel ein gern gesehener Gast ist. Ob Ihr Haustier in Ihrem

Wunschhotel ebenso willkommen ist, wie Sie es sind, kann Ihr Reisebüro

jederzeit bei BUCHER REISEN erfragen. Wenn der Hotelier

Ihr Haustier akzeptiert, sind dennoch einige Zonen (z.B. Poolbereich,

Speisesaal) tabu. In einigen Fällen wird eine Gebühr verlangt,

welche direkt vor Ort an der Hotelrezeption zu entrichten ist.

Sollten Sie Ihr Tier ohne vorherige Anmeldung mitnehmen, kann

Ihnen der Hotelier Ihre Unterkunft verweigern. Über die Impfbestimmungen

informieren Sie sich bitte bei ihrem zuständigen Amt

oder Tierarzt.


Vorsaison/ Nachsaison

In der Vor- bzw. Nachsaison kann es vorkommen, dass gewisse

Einrichungen mangels Auslastung nicht oder nur beschränkt angeboten

werden. Dies betrifft z.B. Sportangebote, die Art der Verpflegung

(Buffet oder Menü), Snack- und Poolbars, Animationsprogramme,

Diskotheken,etc.. Insbesondere Miniclubs werden oft

nur in der Hochsaison bzw. in den Schulferien angeboten. Ebenso

kann es sein, dass ein Hotel kurzfristig wegen zu geringer Belegung

später öffnet oder früher schließt. Wir bemühen uns, solche

Änderungen umgehend mitzuteilen und ggf. gleichwertigen Ersatz

zu schaffen.


Sport, Unterhaltung, Strände

Angebotene Sportmöglichkeiten verfügen in der Regel über ausreichende

Kapazität. Je größer jedoch die Nachfrage ist, desto

eher müssen Kompromisse und Wartezeiten eingegangen werden.

Nicht alle können gleichzeitig Tennis spielen oder surfen. Bei

häufiger Benutzung werden Anlagen und Geräte auch schneller

verschlissen. Bitte erwarten Sie deshalb keine professionelle Ausrüstung

oder Anlage. Ermäßigungen auf Green Fee bei lokalen

Golfplätzen, wie bei manchen Hotels angegeben, gibt es nur bei

Buchung über die Hotelrezeption. Die Höhe der angegebenen Ermäßigungen

entspricht dem Stand bei Drucklegung. Änderungen

sind vorbehalten.

Unterhaltungs- und Animationsprogramme werden entsprechend

dem internationalen Publikum nicht immer in deutscher Sprache angeboten.

Auch ein Swimmingpool muss einmal gesäubert werden. Hierdurch

kann es zu einer vorübergehenden Nichtbenutzbarkeit kommen.

In den meisten Fällen wird aber eine Ausweichmöglichkeit angeboten.

Die Anzahl der Liegen und Sonnenschirme entspricht

nicht immer der Zahl der Gäste, da sich erfahrungsgemäß selten

alle Gäste gleichzeitig im Hotelbereich aufhalten. Die Benutzung

der Liegen und Sonnenschirme an der Poolanlage ist manchmal

mit einer Gebühr verbunden, die direkt vom Hotel erhoben wird.

Eine kostenfreie Nutzung können Sie daher nur erwarten, wenn

dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt ist. Ebenso

kann es zu Stoßzeiten schon mal vorkommen, dass man auf einen

Tisch im Speisesaal warten muss, da just alle Gäste zur gleichen

Zeit essen möchten.

Die Strände sind fast immer öffentlich und deshalb für die Allgemeinheit

zugänglich. Die Sorge über die Sauberkeit liegt allein bei

der zuständigen Gemeinde. Je nach Witterung und Lage können

Teer- und Tanganschwemmungen oder Quallen vorkommen.


Andere Länder – andere Sitten

Dies trifft besonders auf das Essen zu. Bitte stellen Sie sich auf die

landesübliche Küche ein. In südlichen Ländern wird oft mit viel Öl

gekocht und nicht immer alles heiß serviert. Hier handelt es sich keinesfalls

um Nachlässigkeit, sondern um andere Essgewohnheiten.

Das Frühstück in den südlichen Ländern ist meistens kontinental und

die einfachste Mahlzeit am Tag. Die Getränke sind oft besonders

stark gekühlt. Bitte überstrapazieren Sie Ihren Magen nicht schon

in den ersten Urlaubstagen, sondern gewöhnen Sie sich an die

fremde Küche und vielleicht entdecken Sie Ihre Leidenschaft zum

Nachkochen der Spezialitäten zu Hause.

Der Mentalität entsprechend wird in vielen Ländern oft improvisiert.

Mangelnde Berufserfahrung im Service wird oft durch besondere

Freundlichkeit ausgeglichen. Hier muss nicht immer alles ganz perfekt

sein. Gerade diese Unbeschwertheit ist es oft, die das südländische

Flair ausmacht. Machen Sie es den Einheimischen doch

einfach nach. Sie werden sehen: Mit etwas Gelassenheit wird der

Urlaub nochmal so schön.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der Hotelstandard in einigen

Ländern nicht immer der Qualität deutscher Hotels entspricht. Auch

das Essen ist nicht immer mit heimischen Maßstäben zu messen,

dies betrifft sowohl die Qualität als auch die Quantität. In vielen

Zielgebieten behalten sich die Hotelleitungen Taschenkontrollen

sowie die Wegnahme unzulässig mitgebrachter Lebensmittel vor.


Bautätigkeit

Aufgrund der verstärkten Nachfrage muss in allen Zielgebieten besonders

in der Vor- und Nachsaison mit verstärkter Bautätigkeit gerechnet

werden. Da in den meisten Urlaubsländern ständige Expansionen

zu verzeichnen sind, finden auch das ganze übrige Jahr

über Bauarbeiten statt. Dies gilt sowohl für öffentliche wie private

Bauvorhaben. Hier hat der Veranstalter leider nur selten Einfluss.

Wir sind bemüht, solche Bautätigkeiten, die Ihr Urlaubshotel betreffen,

rechtzeitig bekanntzugeben.Gelegentlich können Baustellen

aber von heute auf morgen entstehen und lange ruhende Vorhaben

plötzlich wiederbelebt werden.

Bedenken Sie ebenfalls, dass dort, wo Sie Urlaub machen, andere

Menschen ihren täglichen Lebensraum haben. Es wird gearbeitet,

transportiert, gebaut, repariert, gefeiert etc., also ein ganz

normaler Alltag wie bei uns.


Wasser und Stromversorgung

können in südlichen Ländern aufgrund von Trockenheit oder auch

Streiks schon einmal ausfallen. Solche Engpässe sind fast immer

nur kurzfristig. Defekte und Pannen gibt es in den weniger technisierten

Urlaubsländern wie auch bei uns. Manchmal sind Ersatzteile

nicht so schnell zu besorgen. Lassen Sie sich hier von aber

nicht die gute Laune verderben. Bleiben Sie deshalb mit Ihren Erwartungen

realistisch und denken Sie an eine gesunde Toleranz.

Manchmal kann auch ein kleines Trinkgeld weiterhelfen! Beachten

Sie bitte, dass die Stromspannung in einigen Ländern nicht immer

220 Volt beträgt und Sie ggf. einen Adapter für Elektrogeräte

mitnehmen müssen.


Lärm

Besonders in den südlichen Ländern spielt sich das Leben abends

und auch nachts im Freien ab. Mit entsprechenden Belästigungen,

besonders zur Hauptsaison, müssen Sie ggf. rechnen. Wir

bemühen uns, in unseren Ausschreibungen auf Lärmquellen, die

über das südländische Maß hinausgehen, aufmerksam zu machen.


All Inclusive

Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie

bitte, dass Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als Erkennungszeichen

eine Karte oder ein nicht abnehmbares Armband

erhalten. Bitte tragen Sie dieses während Ihres Aufenthaltes

für das Hotelpersonal gut sichtbar.


Wir hoffen, Ihnen einige nützliche Informationen für Ihren Urlaub

gegeben zu haben. Jetzt können Ihre Ferien beginnen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei.


Ihr BUCHER REISEN Team


Stand: Juli 2010