
REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für
Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
Die Buchung von einer oder mehreren
Reiseleistungen der BigXtra Touristik GmbH (im
Folgenden BigXtra) erfolgt auf Grundlage der
folgenden Reise und Zahlungsbedingungen und
zwar für
• Pauschalreiseverträge
zu denen auch die Reisen mit Sonderkenn-
zeichnung wie z.B. „XBiG“ und Kreuzfahrten
zählen
und
• Verträge über touristische Einzelleistungen.
Darunter sind zu verstehen
-
Verträge über reine Übernachtungs und
Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferien-
appartementsund Ferienhäusern (insb. „Nur-
Hotel“),
-
Verträge über reine Beförderungsleistungen
wie insbesondere über Flugleistungen (insb.
„Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder
Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung
sowie
-
Verträge über sonstige touristische Einzel-
leistungen wie insbesondere Eintrittskarten und
Skipässe
Mit folgenden Abweichungen:
Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für
touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden
Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
3. (1) Insolvenzsicherung
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
Ausschließlich für Pauschalreisen und nur
für touristische Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht
für touristische Einzelleistungen in Form von
reinen Übernachtungsleistungen und sonstige
touristische Einzelleistungen) gilt der folgende
Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
5. Beförderungsleistungen
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen
Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen
auf Pauschalreisen und/oder touristische
Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden
Stelle hingewiesen.
1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher
oder fernmündlicher Buchung (Reiseanmeldung)
bietet der Reiseanmelder der BigXtra nach
Maßgabe der die Reiseleistung(en) bestimmenden
Reiseausschreibung verbindlich für 1 Woche den
Abschluss eines Vertrages über die gewünschte(n)
Reiseleistung( en) an. Ihr Reisevermittler stellt
Ihnen hierüber oftmals eine Bestätigung über
den Eingang der Reiseanmeldung aus. Der Vertrag
über die Reiseleistung(en) kommt mit Zugang der
Reisebestätigung/Rechnung der BigXtra, welche
der Reiseanmelder in Form eines Papierdokuments
oder als pdf-Datei unter der von ihm angegebenen
Postanschrift oder E-Mail-Adresse erhält, zustande.
Reisevermittler und Dritte sind nicht berechtigt,
Reisebestätigungen im Namen von BigXtra zu
erklären.
(2) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von BigXtra vor. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder
schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf
den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
(3) Mit Buchung erklärt der Reisende sein
Einverständnis zur Margenbesteuerung nach
§ 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BigXtra.
2. Beförderungsbeschränkungen für
schwangere Reisende und Kinder auf
Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus
Sicherheitsgründen und bedingt durch die
eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem
Schi folgende Beförderungsbeschränkungen
gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der
Einschiung bis zur 21. Schwangerschaftswoche
befinden, müssen eine ärztliche
Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der
22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung
abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiung
noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht
befördert. Auf allen Routen mit drei oder
mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für
Kinder zum Zeitpunkt der Einschiung ein
Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen
Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird
hingewiesen.
3. Insolvenzsicherung ausschließlich
für Pauschalreisen / Allgemeine
Zahlungskonditionen für Pauschal-
reisen und Einzelleistungen /
Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit
der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig
den Nachweis über die Insolvenzsicherung
(Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF),
Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von
Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu
leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n)
unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter
(1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf die
gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind
durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/
Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20%
des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit
der Kennzeichnung XBig in Höhe von 35% des
Gesamtpreises zur Zahlung fällig. BigXtra behält
sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine
höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem
Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von
Ihnen über BigXtra gebuchte Reiseversicherungen
(vgl. Zier 17) sind in voller Höhe zusammen mit
der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage
vor Reiseantritt ohne nochmalige Auorderung
zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage
vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der
Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes
gilt, wenn sich BigXtra ein Rücktrittsrecht gemäß
Zier 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In
diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie
auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte
Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen
ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht
auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine
Inkassoberechtigung des Reisevermittlers
ausdrücklich vermerkt ist, direkt an BigXtra an
die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
Im Falle der direkten Zahlung an BigXtra ist für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der
Zahlungseingang bei BigXtra. Sämtliche Zahlungen
sollten möglichst unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen
Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht
vollständigen Anzahlung oder Restzahlung
behält sich BigXtra nach Mahnung mit
Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu
erklären und Schadensersatz entsprechend
den Entschädigungssätzen nach Zier 9 (2) zu
verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende
Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der
Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen
vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der
Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.
4. Wesentliche Eigenschaften /
Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der
Reiseleistungen ergeben sich aus den von
BigXtra bekannt gegebenen vorvertraglichen
Informationen, der Leistungsbeschreibung (z.B.
Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im
Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung
von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen
oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich.
(2) BigXtra behält sich das Recht vor, nach
Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher
Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den
Reisepreis betreen und vom vereinbarten Inhalt
des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese
nach Vertragsschluss notwendig werden und von
BigXtra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden. Eine solche Leistungsänderung wird
BigXtra nur vornehmen, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
BigXtra wird Sie über solche wesentlichen
Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich
nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung (Zier 4 (2)) oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen,
die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie
berechtigt, innerhalb einer von BigXtra gesetzten
angemessenen Frist die Änderung anzunehmen
oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
soweit BigXtra in der Lage ist, eine entsprechende
Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie
anzubieten. Reagieren Sie gegenüber BigXtra nicht
oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Hatte BigXtra für die Durchführung der
geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaenheit geringere
Kosten wird Ihnen der Dierenzbetrag erstattet.
(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt,
Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit
eine ausdrückliche Bestätigung auf der
Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für
dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
5. Beförderungsleistungen bei
Pauschalreisen und touristischen
Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung
bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen
als auch bei touristischen Einzelleistungen in
Form von reinen Flug-Leistungen unter dem
Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Zier 4 (2).
6. Pass-, Visa- und Gesundheits-
vorschriften bei Pauschalreisen
BigXtra wird ausschließlich die Reisenden,
die eine Pauschalreise gebucht haben, über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich
für das Beschaen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden.
Dies gilt nicht, wenn BigXtra unzureichend oder
falsch informiert hat. BigXtra haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie / die Reisenden BigXtra mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass BigXtra eigene
Pflichten verletzt hat.
7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt
wegen Nichterreichens
Soweit BigXtra die Mindestteilnehmerzahl sowie
den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu
welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen
sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen
Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/
Rechnung angegeben hat, behält sich BigXtra
vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird die
Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht,
wird BigXtra unverzüglich von Ihnen auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
BigXtra behält sich bei bestimmten Reiseleistungen
eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem
Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
8. Vertragsübertragung auf
Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise
das gesetzliche Recht, von BigXtra durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie BigXtra 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
BigXtra kann dem Eintritt widersprechen, wenn
der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag
ein, haften er und der Reisende BigXtra als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die BigXtra (z.B. seitens der Leistungsträger)
durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit
der Buchung einer anderen Tarilasse bei
Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die
Stellung einer Ersatzperson berechnet BigXtra ein
Bearbeitungsentgelt von € 30.-.
9. Rücktritt vor Reisebeginn /
Entschädigung durch den Reisenden /
Umbuchung / Namenskorrektur /
Hinterlegung von Reiseunterlagen
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist gegenüber BigXtra zu erklären. Falls die
Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden.
a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen
hat BigXtra Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von
BigXtra zu vertreten ist oder soweit nicht am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Reise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
von BigXtra unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroen worden
wären. Für die Berechnung der Entschädigung ist
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser
Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
b) Bei einem Rücktritt von touristischen
Einzelleistungen hat BigXtra Anspruch auf