24 Stundentäglich
Reisebedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen BigXtra Touristik GmbH
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1.
Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder
fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter nach Maßgabe
der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang
der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei)
des Reiseveranstalters beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen
Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt, Reisebestätigungen
im Namen des Reiseveranstalters zu erklären.
1.2.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung einer
Zahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
2.
Bezahlung
2.1.
Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung
des Reiseveranstalters sowie Zugang eines Sicherungsscheines (vgl. Ziffer 2.4.)
wird – soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Reise
keine abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 8.) sofort fällig.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung
fällig. Der Reiseveranstalter behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder
Reiseart die Reisebuchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per
Kreditkarte abhängig zu machen.
2.2.
Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder
Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist
keine Zahlung, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisevertrag
zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 4.2. zu verlangen.
2.3.
Soweit im Rahmen der Reisebestätigung nicht abweichend
festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den
in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden.
2.4.
Die an den Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind
gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
3.
Leistungen und Nebenabreden
3.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog,
Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von
Leistungsträgern wie Hotels sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.
3.2.
Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung
der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine
Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.
3.3.
Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden
selbst zu bestätigen bzw. von der Reiseausschreibung und – bestätigung abweichende
Zusicherungen im Namen des Reiseveranstalters zu geben. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch
anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden
kann.
4.
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson,
Hinterlegung von Reiseunterlagen
4.1.
Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2.
Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den
Reisenden ist der Reiseveranstalter berechtigt, unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung
(Stornogebühr) zu verlangen. Der Reiseveranstalter bedient sich hierzu – soweit
nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie
folgt:
Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung, Schiffsreisen
(ohne Nilkreuzfahrt):
bis 120 Tage
vor Reiseantritt 20%,
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30%,
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 85%,
bis zum 1. Tag vor
Reiseantritt 90%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des
Gesamtreisepreises.
Für alle nicht von obiger
Staffel umfassten Reisen gilt:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%,
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%,
bis zum 8. Tag vor
Reiseantritt 50%,
bis zum 1. Tag vor
Reiseantritt 75%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95%
des Gesamtreisepreises.
4.3.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Reiseveranstalter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die
geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.
4.4.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der
Versicherungsbedingungen übernehmen kann.
4.5.
Bei Stornierung bereits ausgehändigte
Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches sind an den
Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht
unverzüglichen Rückgabe behält sich der Reiseveranstalter vor, die hieraus
bedingten Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten.
4.6.
Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter
Reiseleistungen sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts
vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen.
4.7.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten
Reisenden, wird eine Gebühr von
€ 30,– pro Person berechnet. Der Nachweis, dass dem Reiseveranstalter keine
oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden
vorbehalten. Durch den Personenwechsel entstehende Mehrkosten (z.B.
Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden bzw. die
Ersatzperson weiterbelastet.
4.8.
Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang
und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen
beim Reisenden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die
Durchführung der Reise erforderlich, ist der Reiseveranstalter berechtigt, an
ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen
Reiseunterlagen zu veranlassen. Die hierfür durch den Reiseveranstalter
berechnete Gebühr in Höhe von € 15,– pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat der
Reisende zu tragen. Der Nachweis, dass dem Reiseveranstalter keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.
5.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag bis
30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und
der Reisebestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist
ausdrücklich hingewiesen wurde.
5.2.
Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich
rückerstattet, sofern der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch
macht.
6.
Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen
sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung
der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren erfolgen
oder wenn die gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
6.2.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, dem vereinbarten Reisepreis
nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und
Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreistermin
mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im
Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der
Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine
Preisänderung erfolgen, wird der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon
in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit
der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus seinem
Angebot ohne Mehrkosten für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber
geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen.
6.3.
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu
ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die
Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere
zumutbare Änderungen von Flugleistungen.
6.4.
In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und
Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
6.5.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den
Reisenden lässt den Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis grundsätzlich
unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bemühen, ersparte
Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener
Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den Reisenden
weiterzuleiten.
7.
Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1.
Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der
Reisebestätigung – insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten -
unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung
oder Unrichtigkeiten umgehend dem Reiseveranstalter zu melden.
7.2.
Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2
Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und
Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis
spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder
Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten
die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich
unverzüglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.
7.3.
Bei den mit der Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die
gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche
Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen
bekannt gegeben. Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisemittler noch
weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand
ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer
zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls hat der
Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nachzufragen, ob die
genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von
Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige
Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von
Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt, empfohlen.
7.4.
Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt
sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung, die nur
vorläufig sind, vor.
7.5.
Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2
Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden.
7.6.
Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten
bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger
Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu
informieren.
7.7.
Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn
bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen
Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn –
regelmäßig erreichbar ist.
7.8.
Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände
auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Reisegepäck
aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu führen.
8.
Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer
Reiseversicherung durch Vermittlung des Reiseveranstalters kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der
Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen
Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens
mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf
den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reisenden, die
sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die
Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
9.
Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung,
Schadenminderung, Abtretung
9.1.
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte
sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 9.2.), so kann
dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung,
Schadenersatz) gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden können.
Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651 e
BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm
vom Reisenden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9.2.
Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen
Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier
in der Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (z.B. Flug &
Mietwagen) sowie bei Reisen ohne örtliche Reiseleitung (z.B. Städtereisen) ist
die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen
Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen sind den
Reiseunterlagen zu entnehmen.
9.3.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen
verloren geht oder beschädigt wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.)
an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft zu erstatten. In
sonstigen Fällen ist die Reiseleitung zu verständigen.
9.4.
Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich
welcher Art anzuerkennen.
9.5.
Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisenden oder
Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat
durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die
vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die
Rechte an ihn abgetreten haben.
10.
Haftungsbeschränkung, Anspruchsanmeldung, Verjährung
10.1.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters aus dem
Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträger verantwortlich ist.
10.2.
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Reiseveranstalter je Reisendem und Reise bei Sachschäden beschränkt bis zur
Höhe des dreifachen Reisepreises.
10.3.
Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung abzudecken.
10.4.
Die Geltendmachung von vertraglichen Minderungs- und
Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den vom Reiseveranstalter
erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Eine fristgerechte
Geltendmachung gegenüber dem Reisemittler oder einem sonstigen Dritten ist
nicht ausreichend. Schriftform wird empfohlen.
10.5.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche des
Reisenden aus dem Reisevertrag nach den §§ 651c bis 651f BGB wird auf 1 Jahr
verkürzt. Dies gilt nicht für Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag nach
den §§ 651c bis 651f BGB (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, soweit die Ansprüche auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen bzw. (b) auf Ersatz
sonstiger Schäden, die auf eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsvertreters des Reiseveranstalters beruhen. In diesen
Fällen beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.
Ansprüche aus deliktischer Haftung
verjähren nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Verjährungsfrist beginnt an dem
Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
11.
Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum
Luftfahrtunternehmen
11.1.
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und
Gesundheitsvorschriften zeichnet der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn,
der Reiseveranstalter hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch
informiert. Die Informationen gelten für deutsche Staatsangehörige. Reisende
ohne deutsche Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim
zuständigen Konsulat erfragen. Der Reiseveranstalter empfiehlt, dass sich
Reisende rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und
Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.
11.2.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin-
und Rückflug vor Vertragsschluss zu
informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht.
Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten
Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch
nicht feststeht, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt der
Reiseveranstalter sicher, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so
rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
12.
Allgemeine Bestimmungen
12.1.
Die Vorschriften für Fernabsatzverträge finden
im Rahmen des Abschlusses von Reiseverträgen gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB
keine Anwendung.
12.2.
Die dem Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden
Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene
kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt-
oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den
Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse des
Reiseveranstalters widersprechen.
Reiseveranstalter: Stand: September 2010
BigXtra Touristik GmbH
Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Handelsregister
München HRB 139717