REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für
Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
Die Buchung von einer oder mehreren
Reiseleistungen der BigXtra Touristik GmbH (im
Folgenden BigXtra) erfolgt auf Grundlage der
folgenden Reise und Zahlungsbedingungen und
zwar für
Pauschalreiseverträge
zu denen auch die Reisen mit Sonderkenn-
zeichnung wie z.B. „XBiG“ und Kreuzfahrten
zählen
und
Verträge über touristische Einzelleistungen.
Darunter sind zu verstehen
-
Verträge über reine Übernachtungs und
Beherbergungsleistungen in Hotels, Ferien-
appartementsund Ferienhäusern (insb. „Nur-
Hotel“),
-
Verträge über reine Beförderungsleistungen
wie insbesondere über Flugleistungen (insb.
„Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder
Transferleistungen ohne weitere Reiseleistung
sowie
-
Verträge über sonstige touristische Einzel-
leistungen wie insbesondere Eintrittskarten und
Skipässe
Mit folgenden Abweichungen:
Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für
touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden
Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
3. (1) Insolvenzsicherung
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
Ausschließlich für Pauschalreisen und nur
für touristische Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht
für touristische Einzelleistungen in Form von
reinen Übernachtungsleistungen und sonstige
touristische Einzelleistungen) gilt der folgende
Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
5. Beförderungsleistungen
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen
Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen
auf Pauschalreisen und/oder touristische
Einzelleistungen zusätzlich an der entsprechenden
Stelle hingewiesen.
1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher
oder fernmündlicher Buchung (Reiseanmeldung)
bietet der Reiseanmelder der BigXtra nach
Maßgabe der die Reiseleistung(en) bestimmenden
Reiseausschreibung verbindlich für 1 Woche den
Abschluss eines Vertrages über die gewünschte(n)
Reiseleistung( en) an. Ihr Reisevermittler stellt
Ihnen hierüber oftmals eine Bestätigung über
den Eingang der Reiseanmeldung aus. Der Vertrag
über die Reiseleistung(en) kommt mit Zugang der
Reisebestätigung/Rechnung der BigXtra, welche
der Reiseanmelder in Form eines Papierdokuments
oder als pdf-Datei unter der von ihm angegebenen
Postanschrift oder E-Mail-Adresse erhält, zustande.
Reisevermittler und Dritte sind nicht berechtigt,
Reisebestätigungen im Namen von BigXtra zu
erklären.
(2) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot von BigXtra vor. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder
schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf
den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.
(3) Mit Buchung erklärt der Reisende sein
Einverständnis zur Margenbesteuerung nach
§ 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BigXtra.
2. Beförderungsbeschränkungen für
schwangere Reisende und Kinder auf
Kreuzfahrten
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus
Sicherheitsgründen und bedingt durch die
eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem
Schi folgende Beförderungsbeschränkungen
gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der
Einschiung bis zur 21. Schwangerschaftswoche
befinden, müssen eine ärztliche
Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der
22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung
abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiung
noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht
befördert. Auf allen Routen mit drei oder
mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für
Kinder zum Zeitpunkt der Einschiung ein
Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen
Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird
hingewiesen.
3. Insolvenzsicherung ausschließlich
für Pauschalreisen / Allgemeine
Zahlungskonditionen für Pauschal-
reisen und Einzelleistungen /
Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit
der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig
den Nachweis über die Insolvenzsicherung
(Sicherungsschein des Kundengeldabsicherers
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF),
Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von
Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu
leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n)
unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter
(1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf die
gebuchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind
durch Sie wie folgt zu leisten:
a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/
Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20%
des Gesamtpreises bzw. bei Pauschalreisen mit
der Kennzeichnung XBig in Höhe von 35% des
Gesamtpreises zur Zahlung fällig. BigXtra behält
sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine
höhere Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem
Fall vor Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von
Ihnen über BigXtra gebuchte Reiseversicherungen
(vgl. Zier 17) sind in voller Höhe zusammen mit
der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage
vor Reiseantritt ohne nochmalige Auorderung
zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage
vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der
Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes
gilt, wenn sich BigXtra ein Rücktrittsrecht gemäß
Zier 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In
diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn
die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie
auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte
Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen
ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht
auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine
Inkassoberechtigung des Reisevermittlers
ausdrücklich vermerkt ist, direkt an BigXtra an
die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
Im Falle der direkten Zahlung an BigXtra ist für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der
Zahlungseingang bei BigXtra. Sämtliche Zahlungen
sollten möglichst unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen
Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht
vollständigen Anzahlung oder Restzahlung
behält sich BigXtra nach Mahnung mit
Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu
erklären und Schadensersatz entsprechend
den Entschädigungssätzen nach Zier 9 (2) zu
verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende
Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der
Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen
vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der
Buchungsbestätigung / Rechnung aufgeführt sind.
4. Wesentliche Eigenschaften /
Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der
Reiseleistungen ergeben sich aus den von
BigXtra bekannt gegebenen vorvertraglichen
Informationen, der Leistungsbeschreibung (z.B.
Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im
Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung
von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen
oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich.
(2) BigXtra behält sich das Recht vor, nach
Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher
Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den
Reisepreis betreen und vom vereinbarten Inhalt
des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese
nach Vertragsschluss notwendig werden und von
BigXtra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden. Eine solche Leistungsänderung wird
BigXtra nur vornehmen, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
BigXtra wird Sie über solche wesentlichen
Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich
nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung (Zier 4 (2)) oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen,
die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie
berechtigt, innerhalb einer von BigXtra gesetzten
angemessenen Frist die Änderung anzunehmen
oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
soweit BigXtra in der Lage ist, eine entsprechende
Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie
anzubieten. Reagieren Sie gegenüber BigXtra nicht
oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die
mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Hatte BigXtra für die Durchführung der
geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaenheit geringere
Kosten wird Ihnen der Dierenzbetrag erstattet.
(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt,
Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit
eine ausdrückliche Bestätigung auf der
Buchungsbestätigung/ Rechnung von BigXtra nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung
nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für
dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
5. Beförderungsleistungen bei
Pauschalreisen und touristischen
Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung
bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten
Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen
als auch bei touristischen Einzelleistungen in
Form von reinen Flug-Leistungen unter dem
Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Zier 4 (2).
6. Pass-, Visa- und Gesundheits-
vorschriften bei Pauschalreisen
BigXtra wird ausschließlich die Reisenden,
die eine Pauschalreise gebucht haben, über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich
für das Beschaen und Mitführen der behördlich
notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden.
Dies gilt nicht, wenn BigXtra unzureichend oder
falsch informiert hat. BigXtra haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie / die Reisenden BigXtra mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass BigXtra eigene
Pflichten verletzt hat.
7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt
wegen Nichterreichens
Soweit BigXtra die Mindestteilnehmerzahl sowie
den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu
welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen
sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen
Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/
Rechnung angegeben hat, behält sich BigXtra
vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten. Wird die
Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht,
wird BigXtra unverzüglich von Ihnen auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
BigXtra behält sich bei bestimmten Reiseleistungen
eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem
Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
8. Vertragsübertragung auf
Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise
das gesetzliche Recht, von BigXtra durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie BigXtra 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
BigXtra kann dem Eintritt widersprechen, wenn
der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag
ein, haften er und der Reisende BigXtra als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die BigXtra (z.B. seitens der Leistungsträger)
durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit
der Buchung einer anderen Tarilasse bei
Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die
Stellung einer Ersatzperson berechnet BigXtra ein
Bearbeitungsentgelt von € 30.-.
9. Rücktritt vor Reisebeginn /
Entschädigung durch den Reisenden /
Umbuchung / Namenskorrektur /
Hinterlegung von Reiseunterlagen
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist gegenüber BigXtra zu erklären. Falls die
Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden.
a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen
hat BigXtra Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von
BigXtra zu vertreten ist oder soweit nicht am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die
die Durchführung der Reise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
von BigXtra unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroen worden
wären. Für die Berechnung der Entschädigung ist
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser
Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
b) Bei einem Rücktritt von touristischen
Einzelleistungen hat BigXtra Anspruch auf
REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN für
Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
eine angemessene Entschädigung, soweit
der Rücktritt nicht von BigXtra zu vertreten
ist. Für die Berechnung der Entschädigung ist
der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen
Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen
Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu
berechnen und anschließend zu addieren.
(2) BigXtra macht von der Möglichkeit Gebrauch,
den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu
erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des
Reiseveranstalters BigXtra und des zu erwartenden
Erwerbs durch anderweitige Verwendung
der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit
nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet
und im Rahmen der Buchungsbestätigung/
Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die
Pauschalierung die nachfolgend bekanntgegebenen
Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung,
Schisreisen (ohne Nilkreuzfahrt), XBig
(Paketierung):
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%,
am Tag des Reisebeginns 95%
des Gesamtreisepreises.
Für alle nicht von obiger Stael umfassten
Reiseleistungen (Pauschalreisen / Einzelleistung)
gilt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 55%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 85%,
am Tag des Reisebeginns 95%
des Gesamtreisepreises.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass BigXtra kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt
dann die Berechnung der Entschädigung im
Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei
Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen,
zu deren vertragsgemäßer Erbringung BigXtra
bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch
auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich BigXtra in diesem Fall
aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte
Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an BigXtra erstattet werden, wird
BigXtra diese auch an Sie erstatten.
(5) Umbuchungen im Sinne nachträglicher
Änderungen gebuchter Reiseleistungen sind
in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des
Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden
unbenommen. Dies gilt nicht, wenn die
Umbuchung erforderlich ist, weil BigXtra Ihnen
gegenüber keine, eine unzureichende oder falsche
vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
(6) Für eine nachträglich erforderlich werdende
Korrektur oder Ergänzung des Namens, die
auf eine Falschangabe durch den Anmelder /
Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung
des Namens des Reisenden zurückzuführen ist,
wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30.- pro Person
berechnet. Der Nachweis, dass BigXtra keine
oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden
sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.
Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens
entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung
von Linienflugtickets) werden an den Reisenden
weiterbelastet.
(7) Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw.
Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen,
um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen
beim Reisenden durch postalischen Versand zu
gewährleisten und ist dies für die Durchführung
der Reise erforderlich, ist BigXtra berechtigt,
an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung
von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu
veranlassen. Das hierfür durch BigXtra berechnete
Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30,– pro Ticket
bzw. Reiseunterlage hat der Reisende zu tragen.
Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich
niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem
Reisenden vorbehalten.
10. Mitwirkungspichten des Reisenden
(1) Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und
Daten in der Reisebestätigung - insbesondere
die Richtigkeit der persönlichen Daten -
unverzüglich nach Zugang zu prüfen und
eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder
Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden.
(2) Der Reisende hat die nach vollständiger
Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden
Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und
Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu
prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1
Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa
Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten
nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten
die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung
abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra
in Verbindung zu setzen.
(3) Sollte der Reisende selbst oder über
einen Reisevermittler noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so hat der
Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen
wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst
immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen
kommen kann. Gegebenenfalls hat der Reisende
bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst
nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits
bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von
Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der
Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung
von Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich
eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen
zulässt, empfohlen.
(4) Soweit auf dem Flugticket abweichende
Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen
Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor.
(5) Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende
mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug
am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise
des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B.
Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise
auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung
angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu
berücksichtigen.
(6) Der Reisende hat sich über die konkreten
Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch
frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise
bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden
Agentur vor Ort zu informieren.
11. Identität der ausführenden Flugge-
sellschaft
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist BigXtra
hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters
hin, Sie über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen
auf dem Hinund Rückflug vor Vertragsschluss zu
informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits
vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen
insoweit auf die Angaben in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung über die eingesetzten
Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft
noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die
voraussichtlich den Flug durchführen wird.
Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden
wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies
gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die
Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
12. Mängelanzeige und Abhilfe /
Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln
erbracht, können Sie als Reisender vom
Reiseveranstalter BigXtra Abhilfe verlangen. Sie
sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen
bekannt gegebene Kontaktperson zu richten,
damit Abhilfe geschaen werden kann. Sollte die
Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft
nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge
haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadensersatz) gegenüber BigXtra
geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel
erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende
den Vertrag kündigen, sofern BigXtra eine vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist hat
verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die
Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist, von BigXtra verweigert wird
oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des
Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche
auf Minderung/Schadensersatz gegenüber
BigXtra geltend gemacht werden. Diese
Anspruchsanmeldung kann dabei auch über
Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird
empfohlen.
13. Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
BigXtra ist nicht zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und
nimmt an Streitbeilegungs-verfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BigXtra für
Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig
darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund
geltender internationaler Abkommen oder auf
diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der
Haftungsbeschränkung unberührt.
15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung
im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen
Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder
der Körperverletzung von Reisenden, der
Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck
sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der
Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen
des Warschauer Abkommens oder des Montrealer
Übereinkommens.
16. Hinweis über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von
Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder
der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust
oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust
oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei
Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust
oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder
anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See.
17. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich
anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht
enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken-
und Unfallversicherung. Soweit BigXtra oder Ihr
Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten,
handelt es sich diesbezüglich nur um eine
Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag
kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem angegebenen Reiseversicherer zustande.
Ansprüche können nur direkt gegenüber dem
Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien
für Versicherungen sind nicht Bestandteil
des Reisepreises und sind mit Abschluss der
Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von
Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
18. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie dem
Reiseveranstalter BigXtra zur Verfügung stellen,
werden elektronisch verarbeitet und genutzt,
soweit es zur Begründung, Durchführung
oder Beendigung des Reisevertrages und die
Kundenbetreuung erforderlich ist. BigXtra hält
bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten die Bestimmungen der
DSGVO ein.
19. Vertragspartner:
BigXtra Touristik GmbH
Adresse: Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89 71045 - 3137
E-Mail: service@bigxtra.de
AG München, HRB 139717
Stand: November 2021