Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Internetseite
bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per
E-mail oder per Fax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder
auch für alle weiteren Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
steht.
1.2 Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung von
Bibak Reisen zustande. Nach Erhalt der e-mail Bestätigung
erfolgt schnellstmöglich eine schriftliche
Bestätigung in Form der Originalrechnung.
2. Zahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss besteht eine Zahlungspflicht.
Bei langfristigen Buchungen ist eine Anzahlung von 20% notwendig.
Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Betrag
sofort nach Eingang der Originalrechnung fällig.
2.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung
ausgehändigt oder zugesandt. Alle Flugscheine und
Hotelgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch
den Kunden Eigentum von Bibak Reisen.
2.4 Die Bezahlung des Rechnungsbetrages kann per Überweisung,
per Scheck, per EC-Karte oder Bar erfolgen.
3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Internet sowie aus der Reisebestätigung.
3.2 Bei zusätzlichen Leistungen ist erneut eine schriftliche
Bestätigung durch Bibak Reisen erforderlich.
4. Leistungsänderung und Preisänderungen
4.1 Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen oder ein
notwendigen Hotelwechsel vorzunehmen, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist. Bei einem notwendigen Hotelwechsel hat der Kunde
die Möglichkeit kostenlos zu stornieren.
4.2 Bibak Reisen ist verpflichtet, bei nicht geringfügigen
Veränderungen den Kunden über diese
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3 Falls zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung ein
Zeitraum von mehr als 4 Monaten vorliegt, ist Bibak Reisen berechtigt,
eine Preiserhöhung weiterzugeben. Bei eine
Preiserhöhung von mehr als 5 % über dem
bestätigten Preis kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen den
kostenfreien Rücktritt erklären. Bibak Reisen ist
verpflichtet bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Termin über
eine Preiserhöhung zu informieren.
5. Stornierungen, Umbuchungen
Der Kunde hat die Möglichkeit jederzeit von dem Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich hierfür ist der
Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo bis
Fr. 9:00 bis 18:30, Sa 9:00 bis 14:00) bei nur
Bibak Reisen.
Der Rücktritt ist in schriftlicher Form an Bibak Reisen
mitzuteilen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag steht Bibak
Reisen eine angemessenen Ersatz für die entstandenen
Aufwendungen zu. Bibak Reisen behält sich das Recht vor, die
angefallen Kosten durch den Rücktritt dem Kunden in Rechnung
zustellen.
5.1 Stornogebühren bei Bibak Reisen Buchungen
Bis 30. Tagen vor Reisebeginn
20 % des Preises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
25 % des Preises
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30 % des Preises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50 % des Preises
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
65 % des Preises
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80 % des Preises
Am Reisetag oder bei nicht antreten der Reisen 100 % des Preises
5.2 Umbuchungen
Bei Änderungen nach Buchung des Hotels z.B. hinsichtlich des
Reisetermins erhebt Bibak Reisen bei Buchungen bis 22 Tage vor Beginn
10 % und ab dem 21. Tag bis 8 Tage vor Beginn 20 % und ab 7 Tagen bis 1
Tag vor Beginn 30 % des Preises.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Reisetermin kann sich der Kunde durch einen Dritten ersetzen
lassen, falls dies vorab Bibak Reisen schriftlich mitgeteilt wird. Die
hier durch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zuzahlen. Die
Mehrkostenpauschale beträgt pro Person 30 Euro.
6. Rücktritt und Kündigung durch Bibak
Reisen
Bibak Reisen kann in folgenden Fällen vom Vertrag
zurücktreten.
a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Kunde die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Bei Gruppenbuchungen
bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der gesamten
Teilnehmerzahl der Buchung. In diesem Fall behält sich Bibak
Reisen das Recht vor, vom Vertrag zutreten und die entstandenen
Stornokosten dem Kunden in Rechnung zustellen.
7. Haftung
7.1 Bibak Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die
sorgfältige Auswahl der Hotels, die Richtigkeiten der
Beschreibungen auf der Webseite und die
ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen.
7.2 Fremde Beförderungsleistungen
Bibak Reisen haftet nicht im Bereich von Fremdleistungen die lediglich
vermittelt werden. In diesem Falle werden nur Fremdleistungen erbracht,
Bibak Reisen ist nur der Buchungsagent für die
Fremdleistungen. Bibak reisen haftet nicht für die Erbringung
der Beförderungsleistungen, sondern das befördernde
Unternehmen.
7.3 Reisegepäck
Schäden am Reisegepäck oder
Zustellungsverzögerungen sind an Ort und Stelle an das
zuständige Hotel mitzuteilen. Bibak Reisen übernimmt
hierfür keine Haftung.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Die Haftung von Bibak Reisen aus dem Vertrag für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
insgesamt auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch fahrlässig durch Bibak Reisen
herbeigeführt wurde.
Eventuelle Ansprüche müssen gemäß
§651 BGB innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise bei
Bibak Reisen schriftlich angemeldet werden. Alle Ansprüche des
Kunden gegen Bibak Reisen verjähren nach einem Jahr. Die
Verjährung beginnt am Tag der Abreise vom Hotel. Hat der Kunde
die Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem Bibak Reisen oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform
zurückweist. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden,
an Dritte, auch Ehegatten ist ausgeschlossen. Ebenso ist die
gerichtliche Geltendmachung im eigenen ausgeschlossen.
9. Pass- und Visa Bestimmungen
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Ein- und
Ausreisebestimmungen sowie für Gesundheitsbestimmungen selbst
verantwortlich. Hier übernimmt Bibak Reisen keine Haftung.
Alle Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung entstehen, gehen zu
Lasten des Kunden.
10. Gala-Zuschläge
Es ist zu beachten, dass alle Gala-Zuschläge obligatorisch
sind. Eventuelle Abweichungen und Preise können aus der
Webseite oder aus der Reisebestätigung entnommen werden.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam wenn diese
von Bibak Reisen schriftlich bestätigt wurden.
11.2 Der Empfänger der Gutscheine ist verpflichtet, seine
empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Daten zu
überprüfen und bei Fehlern sofort zu reklamieren.
11.3 Alle Angaben auf der Webseite werden vorbehaltlich gesetzlicher
oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten der Webseite entsprechen dem Stand der Drucklegung.
11.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
11.5 Alle personenbezogenen Daten, die Bibak Reisen zur Abwicklung des
Vertrages zur Verfügung gestellt werden, sind
gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
Veranstalter
Reisebüro Bibak
Hansaring 111 - 113
50670 Köln
Tel.: 02 21 / 9 73 12 70
info@bibak-reisen.de
www.bibak-reisen.de