
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – Bentour Reisen AG (nachfolgend BCH genannt)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi-
schen dem Kunden und BCH zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän-
zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und
der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese
aus.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (im Reisebüro, unmittelbar bei BCH, telefonisch, online
etc.) gilt:
a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informa-
tionen von BCH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorlie-
gen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsun-
ternehmen) sind von BCH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskunft zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die über die von BCH zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestä-
tigung durch BCH.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch aus-
drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot seitens BCH vor, an das BCH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist BCH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzah-
lung oder Restzahlung erklärt.
d) Die von BCH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen-
schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zah-
lungsmodalitäten, eine eventuelle Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per
Telefax vorgenommen wird, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde BCH den Abschluss des Pau-
schalreisevertrages verbindlich an.
b) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt BCH dem Kunden eine den
gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung. Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der Reisebestätigung zustande.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. über Buchungsportale im
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden
Anwendung erläutert. Ihm stehen zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder
zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmög-
lichkeit zur Verfügung.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) «zahlungspflichtig buchen“ oder mit
vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde BCH den Abschluss des Pauschalreise-
vertrages verbindlich an.
c) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektroni-
schem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
d) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet kei-
nen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der BCH-Reisebestätigung zustande, die
auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, z.B. auf Papier oder per Email. Erfolgt die
Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons «zahlungspflichtig buchen“ durch
entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt
der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem
Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß
Buchstabe c) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem
dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. BCH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,
312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c
BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Tele-
kopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk,
Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die ge-
setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §
651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag
über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt-
genannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäss
§ 651r BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 24 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungs-
schein übergeben ist. In diesem Zusammenhang maßgeblich ist der fristgerechte Zah-
lungseingang auf dem Geschäftskonto von BCH. Bei Kurzfrist-Buchungen (28 Tage vor
Reiseantritt und kurzfristiger) wird der komplette Reisepreis sofort fällig, ebenfalls gegen
Aushändigung eines Sicherungsscheins.
Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an BCH unter Bezugnahme auf die
jeweilige Rechnungs-/Buchungsnummer. Zahlungen an Reisebüros, die lediglich als
Vermittler des Pauschalreisevertrages auftreten, gelten nur dann als Zahlungen an BCH,
wenn das Reisebüro über eine Inkassovollmacht seitens BCH auf der Grundlage eines
schriftlichen Agenturvertrages verfügt.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl BCH zur ordnungsgemässen Erbringung
der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informations-
pflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
Kunden besteht, so ist BCH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisever-
trag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziff. 5. zu belasten.
2.3. Nach vollständigem Zahlungseingang, jedoch frühestens 24 Tage vor Anreise,
werden die Reiseunterlagen von BCH zum Download bereitgestellt. Über die Details
informiert BCH die Kunden per Email vorab. Sofern Kunden ihre Reiseunterlagen auf
postalischem Wege erhalten wollen, erfolgt, auf entsprechenden Hinweis hin, der Un-
terlagenversand auf dem Postweg. Dies allerdings nur für Reisen, bei denen die Abreise
mindestens 7 Tage in der Zukunft liegt.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Rei-
sepreis betreffen
3.1. Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwen-
dig werden und von BCH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
BCH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheb-
lich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. BCH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier,
per E-Mail oder Sprachnachricht) zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleis-
tung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pau-
schalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BCH
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) zu verlangen, wenn BCH
eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von BCH zu reagieren oder nicht. Reagiert
der Kunde gegenüber BCH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mit-
geteilte Änderung als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Erklärung gemäß
Ziffer 3.2 zuvor deutlich hingewiesen.
3.4. Hatte BCH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleich-
wertiger Beschaffenheit geringere Kosten, wird dem Kunden der Differenzbetrag ent-
sprechend § 651m Abs. 2 BGB erstattet.
3.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Preisänderung nach Vertragsschluss
4.1. BCH behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis zu ändern in Fällen
a) der Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten
für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen,
wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann BCH
vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunter-
nehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Be-
förderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann vom Kunden verlangt
werden. Bei Erhöhung der bei Vertragsschluss bestehenden Steuern und Abgaben kann
BCH den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, sofern sie diesen Anforderun-
gen entspricht und die Unterrichtung des Kunden durch BCH nicht später als 20 Tage
vor Reisebeginn erfolgt.
4.2. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises, kann BCH diese
nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall bietet BCH dem Kunden eine entsprechende
Preiserhöhung an, verbunden mit der Aufforderung, innerhalb einer gesetzten, ange-
messenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung anzunehmen oder den Rücktritt vom
Vertrag zu erklären. BCH kann dem Kunden wahlweise auch die Teilnahme an einer
anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. Nach dem Ablauf der von BCH bestimm-
ten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
4.3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
die unter 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss
und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BCH führt. Hat
der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von
BCH zu erstatten. BCH ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die BCH
tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben in Abzug zu bringen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist BCH oder dem Reisebüro gegenüber zu erklären, das die Buchung entge-
gengenommen hat. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger, z.B. auf Papier oder per Email, zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BCH
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BCH eine angemessene Entschädi-
gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von BCH zu vertreten ist. Ein Anspruch seitens
BCH auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes
der von BCH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was BCH durch an-
derweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden
durch BCH zu begründen ist.
BCH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarte-
ten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Die in Prozent vom Reisepreis ausgewiesen Rücktrittskosten/-pauschalen beinhalten
nicht die Kosten für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen.
5.1. Flugpauschalreisen und Gruppenbuchungen, die nicht unter Ziffer 5.2. fallen:
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
d) ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% des Reisepreises
5.2. Gruppenermässigte Buchungen, Reisen zu Sonderkonditionen, Spezialangebote:
a) bis 45. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) ab 44. bis 28. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
c) ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
d) ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
e) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 85% des Reisepreises
5.3. Sonderausschreibungen (Last-Minute, Special Offer und Aktuelles):
a) bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
b) vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
c) vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
d) vom 14. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
e) ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
f) am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 85 % des Reisepreises
5.4. Nur Hotel-Buchungen:
a) bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Hotelpreises
b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Hotelpreises
c) ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 35% des Hotelpreises
d) ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 50% des Hotelpreises
e) am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 85% des Hotelpreises, mindestens
jedoch 50,- € pro Person.
5.5. Nur Flug-Buchungen:
Im Hinblick auf Nur Flug-Buchungen tritt BCH lediglich als Vermittler auf. Bucht der
Kunde über BCH nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen BCH und dem Kunden die
Stornobedingungen der Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung.
Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Tarifklassen sowie bei allen im Einzelplatz
eingekauften Flügen nach Buchung eine Umbuchung/Stornierung/Erstattung nicht mög-
lich ist. In der Regel fallen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, bei Umbu-
chung/Stornierung Kosten in Höhe des Ticketpreises an.
Auskünfte zum konkreten Einzelfall erteilt das BCH-Service Center.
5.6. Gebühren für Greenfee- und gebuchte Sonderleistungen (z.B. kostenpflichtige Sitz-
platzreservierungen) sind generell nicht erstattungsfähig.
5.7. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die BCH zustehende
angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädi-
gungspauschale.
5.8. Von BCH werden Pauschalreisen auch dynamisch zusammengestellt, d.h. Leis-
tungen einzelner Leistungsträger werden gemäß den Kundenwünschen erst im Zuge
der Buchung zu einem Pauschalreisepaket zusammengefasst («Dynamic Packaging»).
Hierbei werden zum Buchungszeitpunkt gültige Tarife der Fluglieferanten verwendet,
welche grundsätzlich nicht erstattungsfähig und nur gegen hohe Gebühren umbuchbar
sind.
Für den Fall, daß aus diesem Grunde der nachweisbare Schaden im Einzelfall höher
ausfallen sollte als die vorstehenden Entschädigungspauschalen, behält BCH sich vor,