Sehr
geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehende Bedingungen und Hinweise, die
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.
1.
Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Der
Reisevertrag kommt durch Ihre Reiseanmeldung und unsere schriftliche
Reisebestätigung zustande. Anmeldung und Bestätigung können dem von Ihnen
ausgewählten Reisebüro erklärt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder
auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sie sind an Ihre
Reiseanmeldung bzw. Reiseanfrage grundsätzlich 10 Tage gebunden, wenn nicht
ausnahmsweise in der Anmeldung eine unverzügliche Erklärung über die Annahme
des Angebots ausdrücklich gefordert ist. Für diesen Fall verkürzt sich die
Bindungsfrist auf 4 Tage.
Die
schriftliche Reisebestätigung enthält alle für die Reise wichtigen Angaben,
z.B. Art der Unterbringung, Zusatzprogramme und Preis. Abweichungen des Inhalts
der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen.
Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum
Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.
2.
Bezahlung
Bei
Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises,
zuzüglich der Prämie für eine eventuell mitgebuchte
Reiserücktrittskosten-Versicherung fällig. Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651k
III BGB erfolgen. Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu den
vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang
der Reiseunterlagen fällig, üblicherweise jedoch 14 Tage vor Reiseantritt,
sofern die Reise nicht mehr aus den in Abs. 4 genannten Gründen abgesagt werden
kann. Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller Höhe bezahlt werden,
berechtigt uns dies nach Fristsetzung zur Ablehnung der Leistung und zur Berechnung
von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Abs.
5.3.1. bzw. Abs. 5.3.2.. Wir weisen bezüglich der
angesetzten Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein
geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. Kurzfristige
Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, müssen schriftlich erfolgen,
wobei der gesamte Reisepreis sofort fällig ist.
Bürgschaft
für Reisepreiszahlungen durch:
Zurich
Insurance plc.
Niederlassung
für Deutschland
Vertrag
Nr. 704.000.497.670
Solmsstraße
27–37
60486
Frankfurt am Main
3.
Leistungen und Preise
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog und den Hinweisen im Preisteil. Sonderabgaben, die an Flughäfen für
die Sicherheitsprüfung erhoben werden, sind bereits im Reisepreis enthalten.
4.
Leistungs- und Preisänderungen, Kündigung, Rücktritt durch Attika Reisen
Attika
Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
vier Monate liegen.
Erhöhen
sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen den Reisepreis nach
Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
1.
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Attika Reisen vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
2.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Attika Reisen vom Reisenden verlangen.
Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Attika Reisen den
Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als fünf Prozent oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis dem Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Attika Reisen
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Attika Reisen gegenüber
geltend zu machen. Leistungsänderungen durch den Veranstalter sind nur möglich
insofern sie für den Reisenden zumutbar sind.
Attika
Reisen behält sich eine Preisanpassung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und
im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist.
Attika
Reisen kann den Vertrag kündigen, wenn die Reise wegen nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies
kann beispielsweise beruhen auf hoheitlichen Anordnungen, wie Requirierung von
Schiffen, Flugzeugen und Autos, sowie auf Krisen, Streiks, Naturkatastrophen
(Sturm, Überschwemmungen etc.), Unruhen, Epidemien, Mobilmachung, Zerstörung
von Unterkünften und technischen Katastrophen. Erfolgt die Kündigung aus einem
dieser Gründe, erstattet Attika Reisen den Reisepreis abzüglich einer
Entschädigung für die bereits erbrachten und ggf. zur Beendigung der Reise noch
zu erbringenden Reiseleistungen.
Die
Mehrkosten einer Rückbeförderung tragen Attika Reisen und der Reisende je zur
Hälfte.
Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Ist der Reisevertrag mit
einer Mindestteilnehmerzahl angeboten worden, ist Attika Reisen berechtigt von
dem Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 2 Wochen
vor Reisebeginn zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert
bzw. spätestens jedoch zwei Wochen vor Reisebeginn.
Bitte
beachten Sie, dass die im Katalog und Preisteil ausgewiesenen Flugtage und
Flugzeiten nicht Bestandteile des Reisevertrages sind. Diese entsprechen dem
Stand der Drucklegung des Kataloges im November 2011 und sind daher
unverbindlich. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Wir machen in
diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass An- bzw. Abreisetage nicht als
Erholungstage angesehen werden dürfen.
5.
Rücktritt, Umbuchungen, Namensänderungen, Nichtantritt
5.1. Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In eigenem Interesse und
zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung bei Attika Reisen.
5.2. Treten Sie vom
Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, z.B. wegen verpasster
Anschlussflüge, kann Attika Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Attika Reisen
behält sich vor, die Entschädigung konkret oder nach folgender Pauschalierung
zu berechnen. Die Höhe der Prozentsätze richtet sich nach dem Reisepreis und
Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belaufen sich die
Prozentsätze, die wir pro Reiseteilnehmer verlangen, wie im Folgenden
dargestellt. Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze und Preise
darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen steht nachzuweisen, dass
Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist
als angesetzt.
5.3.1. bei Pauschalreisen
(mit Flug)
bis
30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab
29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab
21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab
14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab
dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am
Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw.
Stornierung nach Reisebeginn 75%
Für
Flugreisen gelten folgende gesonderte Stornobedingungen:
bis
30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab
29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab
21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab
14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab
dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
am
Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw.
Stornierung nach Reisebeginn 100%
Für
Flugreisen mit Linienfluggesellschaften (z.B. A3, LH, OA) gelten gesonderte
Stornobedingungen.
5.3.2. bei Selbstanreise
bis
30 Tage vor Reisebeginn 20%,
mindestens
jedoch Euro 50 p.P.
ab
dem 29. Tag vor Reisebeginn gelten die gleichen Bedingungen wie bei Flugreisen
(siehe 5.3.1.).
5.3.3. Bei
Ferienwohnungen und Villen sind die Stornostaffeln der einzelnen Häuser
individuell und können auf Verlangen bei Attika Reisen angefordert werden.
5.4. Bei Stornierung
sind bereits ausgehändigte Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.)
zurückzugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet werden muss.
Rückerstattungen sind lediglich bei Attika Reisen möglich.
5.5.
Ein
Anspruch des Kunden auf Umbuchungen z.B. des Reisetermins, des Reisezieles, der
Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch
des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Attika Reisen bis 30 Tage
vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P. verlangen. Kurzfristige
Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1. bis 5.4. der Reisebedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen
wie unter 5.3.1. und 5.3.2. angegeben. Wir weisen bezüglich der angesetzten
Prozentsätze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen
steht nachzuweisen, dass Attika Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden
bzw. Aufwand entstanden ist als angesetzt. Reisen bei denen die Buchung weniger
als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt ist und Reisen mit reduzierten Preisen
(Sonderangebote) können ebenfalls nur nach Rücktritt des Kunden und
gleichzeitiger Neuanmeldung umgebucht werden. Auch in diesem Fall gelten die
Stornobedingungen wie unter 5.3.1. und 5.3.2. angegeben.
5.6. Namensänderungen
bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlos.
Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr in Höhe von Euro 15 p.P. pro Namensänderung.
Bei Linienflügen müssen Namensänderungen bei der Fluggesellschaft angefragt und
gemäß den Bedingungen der Linienfluggesellschaft berechnet werden. Teilnehmer
und Ersatzpersonen haften als Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen
in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wenn zwei oder mehrere Personen
gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson
an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
den vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7. Reiseteilnehmer,
die Nurflug gebucht haben oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über
Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspruchen, sind verpflichtet, sich
zwei Tage vor dem Rückflug von der örtlichen Reiseleitung oder der
Fluggesellschaft den Rückflugzeitpunkt bestätigen zu lassen.
5.8. Bei Umbuchungen
von Flügen im Zielgebiet (bei der Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplätze
vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25 berechnet. Je nach
Verfügbarkeit kann sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung erhöhen. Es
besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung vor Ort.
5.9. Für Gruppen gelten
gesonderte Bedingungen. Diese werden mit der Reisebestätigung ausgehändigt.
5.10.
Tickethinterlegungen sind generell möglich. Für Tickethinterlegung wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 20 p.P. berechnet.
6.
Haftung und Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
Als
vertragliche Luftfrachtführer und Seefrachtführer haftet Attika Reisen neben
dem ausführenden Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit dem Montrealer Übereinkommen und nach der Athener Konvention
von 1974 für die Beförderung von Passagieren auf See und deren Gepäck nach dem
griechischen Seerecht, etc.. Dies gilt auch für die Festlegung der
Haftungshöchstgrenzen.
Schadensersatzansprüche
können nur bei Verschulden des ausführenden Luftfrachtführers geltend gemacht
werden. Bei Verspätungen und damit zusammenhängenden Schäden bestehen Ansprüche
gegen Attika Reisen nur dann, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden oder
Wert oder Tauglichkeit der Gesamtreise aufgehoben oder gemindert sind. Dies
liegt dann nicht vor, wenn bei An- oder Abreise selbst lästige, aber zumutbare
Verzögerungen eintreten, auf die Attika Reisen keinen Einfluss nehmen kann.
In
den Fällen, in denen Attika Reisen Fremdleistungen vermittelt, z. B. bei
Ausflügen, Sportprogrammen, Sportveranstaltungen u. ä. haftet Attika Reisen
nicht für Störungen dieser Leistungen. Die vertragliche Haftung von Attika
Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den
dreifachen Reisepreis soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Attika Reisen für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Kunde und
Reise.
Ansprüche
auf Rückerstattung bei Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche
verjähren in zwei Jahren. Außervertragliche Schadensersatzansprüche, die auf
den Ersatz von Sachschäden gerichtet sind und nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, verjähren in zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist die
vertraglich vorgesehene Beendigung der Reise. Dies gilt nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt ferner
nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Attika Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von
Attika Reisen beruhen.
7.
Identität des Luftfahrtunternehmens
Attika
Reisen unterrichtet die Fluggäste über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf Fälle in welchen
sich das Luftfahrtunternehmen kurzfristig ändert.
8.
Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Attika
Reisen informiert über die wesentlichen Pass-, Visa-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. Attika Reisen haftet für
eine schuldhaft falsche Mitteilung. Für die Einhaltung der zutreffend
mitgeteilten Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
Alle
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
Lasten des Reisenden. Reisende, die nicht über einen deutschen Reisepass
verfügen, sollten sich im eigenen Interesse bei dem jeweiligen zuständigen
Konsulat des Reiselandes informieren.
Der
Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher
Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
9.
Gerichtsstand
Der
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Hinweise:
1.
Alle Angaben in dieser Preisliste einschließlich des zugehörigen Kataloges
entsprechen dem Stand im November 2011.
2.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonderwünsche, die über den Inhalt unseres
Kataloges hinausgehen, vom Reisebüro erst nach Rücksprache mit uns bestätigt
werden können.
3.
Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den Abschluss des
RundumSorglos-Schutz-Pakets. Sofern Sie diesen Komplettschutz nicht wünschen,
empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Sie erhalten
diese Versicherungen bei Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro.
4.
Wertgegenstände und Medikamente bitten wir im Handgepäck zu verwahren, da die
Haftung beim Transport beschränkt ist.
5.
EU Handgepäck-Neuregelung: Die neuen Vorschriften für das Handgepäck von
Fluggästen traten am Montag, dem 6. November 2006 in Kraft. Die Richtlinien der
EU entsprechen weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September
2006 für alle Flüge in die und aus den USA bestehen.
Nach
den neuen einheitlichen Regelungen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und
Cremes auf 100 ml pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem
verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal
einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt
werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Medikamente
und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt
werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel
müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Passagiere
können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der
Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings
nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften.
Die
Regeln gelten für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen
Union, der Schweiz, von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA
und Kanada.
6.
Trotz unseres Bemühens können wir leider nicht ausschließen, dass im Einzelfall
bei der Durchführung der Reise Probleme auftreten. In diesem Fall weisen wir
darauf hin, dass der Reisende verpflichtet ist, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Attika-Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende
schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein. Sie sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer Mängelbehauptung
bestätigen lassen. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung
von Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht berechtigt.
7.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der
Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung ist jedoch erst dann
zulässig, wenn Attika Reisen innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten
angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Eine Kündigung ohne Frist ist nur
zulässig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers
gerechtfertigt ist.
8.
Sollten während der Laufzeit des Kataloges Gesetzesänderungen auch eine
Änderung unserer „Allgemeinen Reisebedingungen“ in einzelnen Punkten
erforderlich machen, werden wir diese neuen Bedingungen unseren Verträgen, die
ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen geschlossen werden,
zugrunde legen. Sie erhalten die neuen Bedingungen in Ihrem Reisebüro
ausgehändigt, auf jeden Fall rechtzeitig vor Vertragsschluss.
Reisebedingungen Kreuzfahrt-Programm
Unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs beträgt
die pauschalierte Entschädigung pro Person:
Bei
Programmen mit Costa Kreuzfahrten:
Stornierung/Rücktritt:
bis
30 Tage vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises
29
Tage bis 22 Tage vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
21
Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%
des Reisespreises
14
Tage bis 1 Tag vor 80%
des Reisepreises
am
Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt 95%
des Reisepreises
Bei
Umbuchungen des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft
(Kabinenkategorie), der Beförderungsart oder ähnliches entstehen in der Regel
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt bzw. Stornierung. Ansonsten gelten
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Costa Kreuzfahrten.
Bei
Programmen mit Princess Cruises:
Stornierung/Rücktritt:
94
Tage bis 70 Tage vor Reiseantritt 10%
des Reisepreises
69
Tage bis 45 Tage vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises
44
Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
des Reisespreises
14
Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt 75%
des Reisepreises
ab
dem 7. Tag bis zum Tag des Reiseantritts
bzw.
Nichtantritt 100%
des Reisepreises
Bei
Umbuchungen des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft
(Kabinenkategorie), der Beförderungsart oder ähnliches entstehen in der Regel
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt bzw. Stornierung. Namensänderungen
sind bis spätestens 14 Tage vor Abfahrt kostenlos. Ab 13 Tage vor Abfahrt nur
auf Anfrage und gegen Gebühr möglich. Ansonsten gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Princess Cruises.
Bei
Programmen mit Star Clippers:
Stornierung/Rücktritt:
90
Tage bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises
59
Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
29
Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50%
des Reisespreises
14
Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
des Reisepreises
am
Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt 95%
des Reisepreises
Bei
Umbuchungen des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft (Kabinenkategorie),
der Beförderungsart oder ähnliches entstehen in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt bzw. Stornierung.
Bei
Programmen mit Variety Cruises
Stornierung/Rücktritt:
60
Tage bis 31 Tage vor Abreise 25%
des Reisepreises
30
Tage bis 16 Tage vor Abreise 50%
des Reisepreises
ab
15 Tage vor Abreise 100%
des Reisepreises
Umbuchungen
werden nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand abgerechnet, jedoch mindestens
Euro 35 pro Person.
Selbstverständlich
haben Sie die Möglichkeit und das Recht nachzuweisen, dass Attika Reisen ein
geringerer Schaden entstanden ist.
Ansonsten
gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen.
(Stand
November 2011)
Reisebedingungen FährProgramm
Die Reisebedingungen für das Fährprogramm mit Minoan Lines und Superfast Ferries erhalten Sie auf Anfrage bei uns sowie im Internet unter dem Punkt „Reisebedingungen AGB“ auf www.attika.de
Veranstalter:
Attika
Reisen GmbH & Co. KG
Sonnenstr.
3
80331
München