Allgemeine Geschäftsbedingungen AMEROPA-REISEN GmbH
Reisebedingungen
Stand
September 2009
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen
zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1.
Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung
(Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des
Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein
gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z.B.
Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und
Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen
oderirr Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Buchung
kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (EMail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch
auf elektronischem Weg.
1.4 Sie haben für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die
Buchung vornehmen, wie für Ihre Eigenen einzustehen, sofern Sie
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
Ameropa-Reisen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.
Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.6 Weicht der
Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das wir für die
Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung erklären.
1.7 Gruppenbuchungen ab
10 Personen können bei Ferienwohnungen und -hotels nur nach
Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
2.
Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung
der
Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein
übergeben wurde (z.B. im Anhang der Bestätigungsmail als
PDF-Datei). Je nach Zahlungsart wird die Anzahlung in Höhe von
20 % des Reisepreises Ihrem Bankkonto oder Kreditkartenkonto
belastet. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die
Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird. Die
Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur
Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3.
Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der
Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für
Ameropa-Reisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich
vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben
vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor
Buchung informieren.
3.2 Orts- und Hotelprospekte. sowie
Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben
werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der
Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Bei
Buchung mit Halbpension, Vollpension oder All Inklusive beginnt die
Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit
dem Frühstück am Abreisetag.
4.
Kinderpreisermäßigungen
Sie beziehen sich auf das
Alter der Kinder bei Reiseantritt und die Unterbringung in einem
Zusatzbett. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind,
unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür
anfallende Kosten vor Ort zu zahlen.
5. Zusatzbett
(zusätzliche Unterbringung)
Hierbei kann es sich um eine
Couch, eine Liege, ein an der Wand befestigtes Pullmanbett, einen
Schlafsessel etc. handeln. Diese können schmaler und kürzer
sein als ein übliches Bett Dadurch bedingt muss mit
Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden
Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.
6. Hinweise
für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Sie dürfen
maximal nur mit der in der Reisebestätigung aufgeführten
Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter
als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: Eine Überbelegung
für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich im Katalogtext
erwähnt).
7. Haustiere
Haustiere dürfen
nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter
usw.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit
einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell
nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten, die
nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor Ort zu zahlen. Tiere
dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen.
Es kann auch sein, dass sie nicht in alle Bereiche mitgenommen werden
dürfen.
8. Skipass inklusive
Rückerstattungen
sind bei Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes
(Witterung, Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch
genommenen Tagen seitens der Gäste aufgrund der
Sonderkonditionen nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich
vor, ohne Vorankündigung zum Saisonbeginn später zu öffnen
bzw. zum Saisonende früher zu schließen.
9.
Leistungs- und Preisänderungen
9.1 Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
9.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
9.3 Ameropa-Reisen ist
verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu
informieren.
9.4 Bei Schiffsreisen entscheidet allein der für
das Schiff verantwortliche Kapitän über notwendig werdende
Änderungen der Fahrzeit und/oder der Routen, etwa aus
Sicherheits- oder Witterungsgründen. Falls bei Flusskreuzfahrten
die Fahrtroute durch Hoch- oder Niedrigwasser nicht eingehalten
werden kann, wird ein Ersatzprogramm durchgeführt.
9.5
Ameropa-Reisen ist berechtigt. die ausgeschriebenen und bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem
vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen
sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
um den Erhöhungsbetrag,
b. Bei einer vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
9.6 Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben
wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung
des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in
der Lage ist. eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem
Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu
machen.
10. Rücktritt vor
Reisebeginn/Stornokosten
10.1 Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen
Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
10.2 Tritt Sie vor Reisebeginn
zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert
Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten
ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen.
10.3 Ameropa-Reisen hat diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie
folgt berechnet:
10.3.1 Standard-Gebühren:
A. Hotels,
Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. Tag
bis 22. Tag 25%;
ab 21. Tag bis 15. Tag 35%;
ab 14. Tag bis 7.
Tag 50%;
ab 6. Tag bis 2. Tag 65%;
ab einem Tag vor
Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
B.
Ferienwohnungen und -häuser:
bis 45 Tage vor Mietbeginn
20%;
ab 44. bis 35. Tag 50%;
ab 34. bis 3. Tag 80%;
ab 2.
Tag und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises.
10.3.2 Ausnahmen
von der Standardregelung:
10.3.2.1 "Wochenendspaß"
A.
„Kölle Allaf“
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20
%;
ab 29. bis 22. Tag 25 %;
ab 21. bis 15. Tag 35 %;
ab 14.
Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.
B.
Schiffsreisen (außer Rheinkreuzfahrten):
bis 90 Tage vor
Reiseantritt 20 %;
ab 89. bis 30. Tag 35 %;
ab 29. bis 21. Tag
45 %;
ab 20. bis 11. Tag 60 %;
ab
10. bis 2 Tag 70 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei
Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
C. Rheinkreuzfahrten:
bis
60 Tage vor Reiseantritt 25 %;
ab 59. bis 21. Tag 70 %;
ab 20.
bis 5. Tag 75 %;
ab 4. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt
80 %. des Reisepreises.
10.3.2.2 "Erlebnisreisen"
Die
Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für
bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen
siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59.
Tag bis 30. Tag 25%;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50%;
ab 15. Tag bis
3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des
Reisepreises.
B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken
enthalten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 35.
Tag 30%;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50%;
ab 21. Tag bis 3. Tag
90%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C.
Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1
Frühlingserwachen an der Blumenriviera S. 49, Bahnerlebnisreise
durch Siebenbürgen S. 57; Mitternachtssonne S. 64;
Bernstein-Schienenerlebnis S. 65; Transsibirische Eisenbahn S. 67;
Zarengold S. 68-73; Sonderzugreise Registan S. 74; 1001 Nacht –
Istanbul-Damaskus S. 75; Lhasa per Bahn S. 78; USA – Von Küste
zu Küste S. 79; Goldener Ahorn S. 80; Bahnerlebnis Marokko S.
82; Desert Express S. 84/85:
bis 92 Tage vor Reiseantritt 10%;
ab
91. Tag bis 42. Tag 45%;
ab 41. Tag vor Reiseantritt und bei
Nichtantritt 80% des Reisepreises.
C.2 Orient Express S. 41–45;
Royal Scotsman S. 46/47; Eastern & Oriental-Express S. 48; El
Transcantabrico S. 58; Rovos Rail S. 83:
bis 56 Tage vor
Reiseantritt 20%
ab 55. Tag bis 43. Tag 30%
ab 42. Tag bis 29.
Tag 60%
ab 28. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag vor Reiseantritt
90%;
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C.3 Erlebnisreise
mit den Gebirgsbahnen in den Pyrenäen S. 59; Bahnromantik in den
Schottischen Highlands S. 61:
bis 95 Tage vor Reiseantritt 5 %
ab
94. Tag bis 45. Tag 10 %
ab 44. Tag bis 22. Tag 25 %
ab 21. Tag
bis 15. Tag 50%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 90%;
ab 6. Tag vor
Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.
10.3.2.3
"Radtouren und Wandern“
A. bis 60 Tage vor Reiseantritt
20 %;
ab 59. Tag bis 30. Tag 30 %;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50
%;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt
90 % des Reisepreises.
B. Für folgende Angebote gelten
besondere Rücktrittsgebühren:
B.1 für alle
Hausboot- und Segelreisen-Erlebnisse sowie alle kombinierten Rad- und
Schiffstouren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%;
ab 59. Tag bis
35. Tag 30 %;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %;
ab 21. Tag bis 3.
Tag 90 %;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 95 %
Reisepreises.
10.3.2.4 „Deutschland und Europa“
A.
Passionsfestspiele Oberammergau:
bis 181 Tage vor Reiseantritt 30
%;
ab 180. Tag bis 142. Tag 35 %;
ab 141. Tag bis 92. Tag
40%;
ab 91. Tag bis 2. Tag 90%;
ab 1 Tag vor Reiseantritt und
bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises.
10.3.3 Bei im Arrangement
enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten
Eintrittskarten (z.B: Musicals) wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt
von der Reise der volle Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs-
bzw. Rücktrittsgebühren zusätzlich berechnet.
10.4
Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen
nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte
Pauschale.
10.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, in Abweichung
von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
11. Änderungen, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
11.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise
zusätzliche Leistungen (z.B. Mitnahme eines Haustieres) oder
Änderungen (z.B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht,
so wird von uns eine Gebühr von 15 EUR pro Buchung
berechnet.
11.2 Ein Anspruch von Ihnen auf Änderungen nach
Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine
Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen (bei 10.3.2.1 A. ist eine Umbuchung
grundsätzlich und bei 10.3.2.2 sowie bei 10.3.2.3 ist eine
Umbuchung des Reisezieles nur nach dem Rücktritt vom Vertrag
gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer
Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Kunden
erheben.
Dieses beträgt
-
bei 10.3.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt € 15 pro Person;
-
bei 10.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn € 34 pro Mietobjekt;
-
bei 10.3.2.1 B. bis 90 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
-
bei 10.3.2.1 C. und
- bei 10.3.2.2 A.-B. und
- bei 10.3.2.3
A.-B. bis 60 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei
10.3.2.2 C1 bis 92 Tage
- bei 10.3.2.2 C2 bis 56 Tage und
- bei
10.3.2.2 C3 bis 95 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
-
bei 10.3.2.4 A. bis 181 Tage vor Reiseantritt € 15 pro
Person.
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich
der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im
Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt
gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich
nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen eine
Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß
Ziff. 10.3.1 - 10.3.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden.
11.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter
11.2 genannten Gebühren (ohne Berücksichtigung von Fristen)
berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten
für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen
wir nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen
zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person.
Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
12.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne
Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden,
nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z. B.
wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen 1, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
13.
Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages
in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
Dieser lautet wie folgt:
(1) Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein
nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der
Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des §
651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind vor. den Parteien je zur Hälfte
zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
14. Rücktritt durch
Ameropa-Reisen
Ameropa-Reisen kann bis 28 Tage vor
Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist
Ameropa-Reisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon
in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, hat Ameropa-Reisen unverzüglich von seinem
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem
Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie die auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
15.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen
kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie
sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis.
Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
16. Obliegenheiten des
Kunden
16.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht
vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen
Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im
jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine
solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsträger
(Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen
entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen.
Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind
jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
16.2
Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen
eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach §
615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen
gerechtfertigt wird.
16.3 Gepäckverlust und
Gepäckverspätung
Schäden oder
Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen
ist der Verlust. die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen.
16.4 Reiseunterlagen
Sie haben
Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen (z.B. Fahrkarten, Hotelgutscheine) nicht innerhalb
der in Absatz 2.1 genannten Frist erhalten.
16.5
Schadensminderungspflicht
Sie haben den Eintritt eines Schadens
möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu
halten. Insbesondere haben Sie Ameropa-Reisen auf die Gefahr eines
Schadens aufmerksam zu machen.
17. Beschränkung der
Haftung
17.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden von
Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
17.2 Die deliktische
Haftung von Ameropa-Reisen für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschrankt. Diese Haftungshöchstsumme gilt
jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
17.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.8. Ausflüge,
Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungseistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für
Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Reiseveranstalters sind. Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für
Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und
insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.
18. Ausschluss
von Ansprüchen
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt
der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
Frist wahrend nur gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
19.
Verjährung
19.1 Ihre Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
Ameropa-Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
19.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
19.3 Die Verjährung
nach Ziffer 19.1 und 19.2 beginnt einen Tag nach dem vertraglichen
Reiseende.
19.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
20. Informationspflichten
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen
wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie
über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die
„Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http:/fair-ban.europa.eu
21. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
21.1 Staatsangehörige der
Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier:
http://www.auswaertiges-amt.de
21.2 Sie sind verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
21.3
Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Ameropa steht dafür ein, Staatsangehörige der
Bundesrepublik Deutschland, über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen
usw. selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation der Ameropa bedingt sind. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht
eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht
rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise
verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
21.4 Sie sollten sich über
Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
22.
Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb
die spezielle Ameropa Reiserücktrittsversicherung* der
Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich
Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der
Europäischen Reiseversicherung AG.
23. Rechtswahl
Auf
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für
das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen
Ameropa-Reisen im Ausland für die Haftung von Ameropa-Reisen dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe
von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
24. Datenschutz
24.1 Ihre
personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die
Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine
Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht
statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise
Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind
gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz) .
24.2 Ihre
Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer
Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie
nicht widersprechen
24.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten
Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an
Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann
unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur
Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
24.4 Die
Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
25.
Gerichtsstand
25.1 Sie können Ameropa-Reisen nur an deren
Sitz, das ist Bad Homburg v.d.H., verklagen.
25.2 Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend.
Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
Ameropa-Reisen vereinbart.
25.3 Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht
abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und
insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Briefadresse
Ameropa-Reisen GmbH
61343 Bad
Homburg v.d.H.18. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt
der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
Frist wahrend nur gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
19.
Verjährung
19.1 Ihre Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von
Ameropa- Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in
zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
19.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
19.3 Die Verjährung
nach Ziffer 19.1 und 19.2 beginnt einen Tag nach dem vertraglichen
Reiseende.
19.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
20. Informationspflichten
über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so ist Ameropa- Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen
wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa- Reisen Sie
über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich
alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die
"Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http:/fair-ban.europa.eu
21. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
21.1 Staatsangehörige der
Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier:
http://www.auswaertiges-amt.de
21.2 Sie sind verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa- Reisen
schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
21.3
Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Ameropa steht dafür ein, Staatsangehörige der
Bundesrepublik Deutschland, über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen
vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für
die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen
usw. selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation der Ameropa bedingt sind. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht
eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht
rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise
verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
21.4 Sie sollten sich über
Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen
rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf
allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
22.
Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen
Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb
die spezielle Ameropa Reiserücktrittsversicherung* der
Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich
Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der
Europäischen Reiseversicherung AG.
23. Rechtswahl
Auf
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für
das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen
Ameropa-Reisen im Ausland für die Haftung von Ameropa-Reisen dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe
von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
24. Datenschutz
24.1 Ihre
personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die
Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine
Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht
statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise
Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind
gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz) .
24.2 Ihre
Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer
Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie
nicht widersprechen
24.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten
Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an
Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann
unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur
Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
24.4 Die
Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
25.
Gerichtsstand
25.1 Sie können Ameropa-Reisen nur an deren
Sitz, das ist Bad Homburg v.d.H., verklagen.
25.2 Für Klagen
des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend.
Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages,
die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von
Ameropa- Reisen vereinbart.
25.3 Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht
abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den
Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und
insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Briefadresse
Ameropa-Reisen
GmbH
61343
Bad Homburg v.d.H.