Allgemeine Geschäftsbedingungen AMEROPA-REISEN GmbH


Reisebedingungen
Stand September 2009

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z.B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oderirr Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (EMail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre Eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
1.7 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können bei Ferienwohnungen und -hotels nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.

2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung

der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde (z.B. im Anhang der Bestätigungsmail als PDF-Datei). Je nach Zahlungsart wird die Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises Ihrem Bankkonto oder Kreditkartenkonto belastet. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für Ameropa-Reisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor Buchung informieren.
3.2 Orts- und Hotelprospekte. sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder All Inklusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.

4. Kinderpreisermäßigungen
Sie beziehen sich auf das Alter der Kinder bei Reiseantritt und die Unterbringung in einem Zusatzbett. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor Ort zu zahlen.

5. Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)
Hierbei kann es sich um eine Couch, eine Liege, ein an der Wand befestigtes Pullmanbett, einen Schlafsessel etc. handeln. Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett Dadurch bedingt muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.

6. Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Sie dürfen maximal nur mit der in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: Eine Überbelegung für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich im Katalogtext erwähnt).

7. Haustiere
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter usw.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten, die nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen. Es kann auch sein, dass sie nicht in alle Bereiche mitgenommen werden dürfen.

8. Skipass inklusive
Rückerstattungen sind bei Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes (Witterung, Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch genommenen Tagen seitens der Gäste aufgrund der Sonderkonditionen nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne Vorankündigung zum Saisonbeginn später zu öffnen bzw. zum Saisonende früher zu schließen.


9. Leistungs- und Preisänderungen
9.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
9.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
9.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
9.4 Bei Schiffsreisen entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän über notwendig werdende Änderungen der Fahrzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen. Falls bei Flusskreuzfahrten die Fahrtroute durch Hoch- oder Niedrigwasser nicht eingehalten werden kann, wird ein Ersatzprogramm durchgeführt.
9.5 Ameropa-Reisen ist berechtigt. die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag,
b. Bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
9.6 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist. eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.

10. Rücktritt vor Reisebeginn/Stornokosten
10.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
10.2 Tritt Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
10.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
10.3.1 Standard-Gebühren:
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. Tag bis 22. Tag 25%;
ab 21. Tag bis 15. Tag 35%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 50%;
ab 6. Tag bis 2. Tag 65%;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.

B. Ferienwohnungen und -häuser:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20%;
ab 44. bis 35. Tag 50%;
ab 34. bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises.

10.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
10.3.2.1 "Wochenendspaß"
A. „Kölle Allaf“
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 29. bis 22. Tag 25 %;
ab 21. bis 15. Tag 35 %;
ab 14. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.

B. Schiffsreisen (außer Rheinkreuzfahrten):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 89. bis 30. Tag 35 %;
ab 29. bis 21. Tag 45 %;
ab 20. bis 11. Tag 60 %;

ab 10. bis 2 Tag 70 %;
ab einem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

C. Rheinkreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 25 %;
ab 59. bis 21. Tag 70 %;
ab 20. bis 5. Tag 75 %;
ab 4. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 80 %. des Reisepreises.

10.3.2.2 "Erlebnisreisen"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 30. Tag 25%;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50%;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30%;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50%;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90%;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.

C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Frühlingserwachen an der Blumenriviera S. 49, Bahnerlebnisreise durch Siebenbürgen S. 57; Mitternachtssonne S. 64; Bernstein-Schienenerlebnis S. 65; Transsibirische Eisenbahn S. 67; Zarengold S. 68-73; Sonderzugreise Registan S. 74; 1001 Nacht – Istanbul-Damaskus S. 75; Lhasa per Bahn S. 78; USA – Von Küste zu Küste S. 79; Goldener Ahorn S. 80; Bahnerlebnis Marokko S. 82; Desert Express S. 84/85:
bis 92 Tage vor Reiseantritt 10%;
ab 91. Tag bis 42. Tag 45%;
ab 41. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 80% des Reisepreises.
C.2 Orient Express S. 41–45; Royal Scotsman S. 46/47; Eastern & Oriental-Express S. 48; El Transcantabrico S. 58; Rovos Rail S. 83:
bis 56 Tage vor Reiseantritt 20%
ab 55. Tag bis 43. Tag 30%
ab 42. Tag bis 29. Tag 60%
ab 28. Tag bis 3. Tag 80%;
ab 2. Tag vor Reiseantritt 90%;
bei Nichtantritt 95% des Reisepreises.
C.3 Erlebnisreise mit den Gebirgsbahnen in den Pyrenäen S. 59; Bahnromantik in den Schottischen Highlands S. 61:
bis 95 Tage vor Reiseantritt 5 %
ab 94. Tag bis 45. Tag 10 %
ab 44. Tag bis 22. Tag 25 %
ab 21. Tag bis 15. Tag 50%;
ab 14. Tag bis 7. Tag 90%;
ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.

10.3.2.3 "Radtouren und Wandern“
A. bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 %;
ab 59. Tag bis 30. Tag 30 %;
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %;
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %;
ab 2. Tag und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
B. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
B.1 für alle Hausboot- und Segelreisen-Erlebnisse sowie alle kombinierten Rad- und Schiffstouren:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20%;
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %;
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %;
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %;
ab 2. Tag und bei Nichtanreise 95 % Reisepreises.

10.3.2.4 „Deutschland und Europa“
A. Passionsfestspiele Oberammergau:
bis 181 Tage vor Reiseantritt 30 %;
ab 180. Tag bis 142. Tag 35 %;
ab 141. Tag bis 92. Tag 40%;
ab 91. Tag bis 2. Tag 90%;
ab 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises.
10.3.3 Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten (z.B: Musicals) wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren zusätzlich berechnet.
10.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
10.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

11. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
11.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z.B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen (z.B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns eine Gebühr von 15 EUR pro Buchung berechnet.
11.2 Ein Anspruch von Ihnen auf Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen (bei 10.3.2.1 A. ist eine Umbuchung grundsätzlich und bei 10.3.2.2 sowie bei 10.3.2.3 ist eine Umbuchung des Reisezieles nur nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß den vorgenannten Stornogebühren und einer Neubuchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben.
Dieses beträgt

- bei 10.3.1 A. bis 30 Tage vor Reiseantritt € 15 pro Person;
- bei 10.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn € 34 pro Mietobjekt;
- bei 10.3.2.1 B. bis 90 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 10.3.2.1 C. und
- bei 10.3.2.2 A.-B. und
- bei 10.3.2.3 A.-B. bis 60 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 10.3.2.2 C1 bis 92 Tage
- bei 10.3.2.2 C2 bis 56 Tage und
- bei 10.3.2.2 C3 bis 95 Tage vor Reiseantritt € 28 pro Person;
- bei 10.3.2.4 A. bis 181 Tage vor Reiseantritt € 15 pro Person.
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 10.3.1 - 10.3.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
11.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 11.2 genannten Gebühren (ohne Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


12. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen 1, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

13. Höhere Gewalt
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser lautet wie folgt:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vor. den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

14. Rücktritt durch Ameropa-Reisen
Ameropa-Reisen kann bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Ameropa-Reisen unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

15. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

16. Obliegenheiten des Kunden
16.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, Ameropa-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsträger (Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reiseunterlagen entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
16.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
16.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust. die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
16.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Fahrkarten, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der in Absatz 2.1 genannten Frist erhalten.
16.5 Schadensminderungspflicht
Sie haben den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere haben Sie Ameropa-Reisen auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

17. Beschränkung der Haftung
17.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
17.2 Die deliktische Haftung von Ameropa-Reisen für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschrankt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
17.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.8. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungseistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.

18. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

19. Verjährung
19.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
19.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
19.3 Die Verjährung nach Ziffer 19.1 und 19.2 beginnt einen Tag nach dem vertraglichen Reiseende.
19.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

20. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die „Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar: http:/fair-ban.europa.eu

21. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
21.1 Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de
21.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
21.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Ameropa steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen usw. selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ameropa bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
21.4 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

22. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktrittsversicherung* der Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.

23. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen Ameropa-Reisen im Ausland für die Haftung von Ameropa-Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

24. Datenschutz
24.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz) .
24.2 Ihre Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie nicht widersprechen
24.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
24.4 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

25. Gerichtsstand
25.1 Sie können Ameropa-Reisen nur an deren Sitz, das ist Bad Homburg v.d.H., verklagen.
25.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.
25.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Briefadresse
Ameropa-Reisen GmbH
61343 Bad Homburg v.d.H.18. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

19. Verjährung
19.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa- Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
19.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
19.3 Die Verjährung nach Ziffer 19.1 und 19.2 beginnt einen Tag nach dem vertraglichen Reiseende.
19.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

20. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa- Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa- Reisen Sie über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die "Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar: http:/fair-ban.europa.eu

21. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
21.1 Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de
21.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa- Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
21.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Ameropa steht dafür ein, Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie der Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen usw. selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ameropa bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
21.4 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

22. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktrittsversicherung* der Europäischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.

23. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen Ameropa-Reisen im Ausland für die Haftung von Ameropa-Reisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

24. Datenschutz
24.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz) .
24.2 Ihre Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Produkte, für Werbung und Marktforschung genutzt, solange Sie nicht widersprechen
24.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
24.4 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

25. Gerichtsstand
25.1 Sie können Ameropa-Reisen nur an deren Sitz, das ist Bad Homburg v.d.H., verklagen.
25.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Sie bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa- Reisen vereinbart.
25.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Briefadresse
Ameropa-Reisen
GmbH 61343
Bad Homburg v.d.H.