Allgemeine Geschäftsbedingungen Alltours Flugreisen GmbH
1.
Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der
Kunde alltours flugreisen gmbh den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch alltours flugreisen gmbh
zustande. Die Annahme erfolgt durch Zugang der schriftlichen
Reisebestätigung durch alltours flugreisen gmbh entweder beim
Kunden selbst oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht
wurde. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor,
an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses
Angebot vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche
oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises
oder der Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt,
es sei denn, dass alltours flugreisen gmbh den Kunden darauf
hingewiesen hat, dass sie nach Ablauf der Frist vom Einverständnis
im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht.
b) Bei Buchung
von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen
(Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrages nach den
für die Reise geltenden künftigen Katalogausschreibungen.
Von solchen Vorausbuchungen kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang der endgültigen Buchungsbestätigung kostenfrei
zurücktreten. Geschieht dies nicht, so ist der Reisevertrag mit
dem Inhalt verbindlich, mit dem er von alltours flugreisen gmbh
endgültig bestätigt wurde.
2. Bezahlung
a)
Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder oder das Reisebüro,
bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich die
Reisebestätigung. Auf der Rückseite der Reisebestätigung
befindet sich der Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. §
651 k BGB insolvenzgesichert. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist
eine Anzahlung fällig. Bei Pauschalreisen beträgt die
Anzahlung 15 % des Reisepreises. Die Kosten für eine über
alltours flugreisen gmbh abgeschlossene Reiseversicherung werden in
voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig (s. Punkt 7).
Bei Nur-Flug und Nur-Mietwagen Buchungen beträgt die Anzahlung
20 % des Reisepreises zuzüglich Versicherung. Bei Nur-Hotel
Buchungen beträgt die Anzahlung 20 % zuzüglich
Bearbeitungsgebühr und Versicherung. Liegt der Reisepreis einer
Nur-Hotel/Flug- oder Mietwagen Buchung unter 100,- Euro, so wird der
Gesamtpreis sofort fällig. Die Anzahlung beträgt ansonsten
mindestens 100,- Euro. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss
spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung
des Zahlungseingangs), sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer
8b genannten Gründen abgesagt werden kann. Vor Aushändigung
des Sicherungsscheines darf die Bezahlung des Reisepreises (An- und
Restzahlung) nicht gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet.
b) Hat sich das Reisebüro des Kunden
für das Direktinkasso durch alltours flugreisen gmbh
entschieden, so können die Anzahlung sowie die Restzahlung mit
schuldbefreiender Wirkung nur an alltours flugreisen gmbh direkt
geleistet werden. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die
Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung
durch Überweisung vorzunehmen. Den verbleibenden Restbetrag hat
der Kunde bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen,
deren Abreise innerhalb der nächsten 28 bis 15 Tage liegt, hat
der Kunde den Reisepreis bis 10 Werktage vor Abflug bei uns eingehend
zu leisten. Bei Buchungen innerhalb der letzten beiden Wochen vor
Abreise erhält der Kunde seine Reiseunterlagen gegen Barzahlung,
Kreditkartenzahlung oder EC-Cash am alltours- Schalter des jeweiligen
Abflughafens. Wenn wir Zahlungen im Lastschriftverfahren anbieten und
der Kunde sein schriftliches Einverständnis erteilt hat, oder er
mit Kreditkarte zahlt - sofern wir diese Möglichkeit einräumen
-, erfolgen die Abbuchungen vom Kundenkonto zu den vorgenannten
Zeitpunkten.
Für die Zahlung per Kreditkarte erheben wir
folgendes Serviceentgelt:
Reisepreis Serviceentgelt
0,00 €
- 500,00 € 5,00 €
501,00 € - 750,00 € 7,50
751,00 € - 1.000,00 € 10,00
1.001,00 € -
1.250,00 € 12,50 €
1.251,00 € - 1.500,00 €
15,00 €
1.501,00 € - 1.750,00 € 17,50 €
1.751,00
€ - 2.000,00 € 20,00 €
2.001,00 € - 2.250,00 €
22,50 €
2.251,00 € - 2.500,00 € 25,00 €
2.551,00
€ - 2.750,00 € 27,50 €
2.751,00 € - 3.000,00 €
30,00 €
3.001,00 € - 3.250,00 € 32,50 €
3.251,00
€ - 3.500,00 € 35,00 €
3.501,00 € - 3.750,00 €
37,50 €
3.751,00 € - 4.000,00 € 40,00 €
4.001,00
€ - 4.250,00 € 42,50 €
4.251,00 € - 4.500,00 €
45,00 €
4.501,00 € - 4.750,00 € 47,50 €
4.751,00
€ - 5.000,00 € 50,00 €
5.001,00 € - 5.250,00 €
52,50 €
5.251,00 € - 5.500,00 € 55,00 €
5.501,00
€ - 5.750,00 € 57,50 €
5.751,00 € - 6.000,00 €
60,00 €
ab 6.001,00 € auf Anfrage
Das
Serviceentgelt für die Kreditkartenzahlung wird mit der
Anzahlung fällig.
c) Sollte die Anzahlung nicht fristgerecht
vorgenommen werden oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt sein, so ist alltours flugreisen gmbh
berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen. alltours flugreisen
gmbh kann als Entschädigung die entsprechenden
Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu
diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Die
vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für
die Aushändigung der Reiseunterlagen. alltours flugreisen gmbh
ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor
die Restzahlung erfolgt ist.
d) Erfolgt die Bezahlung der Reise
entgegen den Vereinbarungen erst bei Abholung der Reiseunterlagen am
alltours-Serviceschalter, sind wir berechtigt, für den dadurch
entstehenden zusätzlichen Aufwand ein Serviceentgelt in Höhe
von 25,00 € je Vorgang zu erheben.
3. Leistungen
a)
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich
die Prospektangaben (d.h. bei Online-Buchungen die Angaben auf der
Internetseite www.alltours.de und bei sonstigen Buchungen die Angaben
im Katalog) und der Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für alltours flugreisen
gmbh bindend. alltours flugreisen gmbh behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird. Diese
Reiseleistungen von alltours flugreisen gmbh umfassen insbesondere:
sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hin-und
Rückflug mit Chartermaschinen, Verpflegung an Bord, kostenfreie
Beförderung von 20 kg Gepäck pro Person. Surfbretter,
Fahrräder, Golfausrüstung und sonstige sperrige Gegenstände
gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Die Beförderung
ist vom Kunden selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden,
anfallende Kosten für die Beförderung trägt der Kunde.
Alle für den Reiseablauf erforderlichen Transfers (falls nicht
gesondert vermerkt) sind im Reisepreis enthalten (nicht enthalten
sind Surfbretter, Fahrräder, Sportgepäck, Rollstühle
und sonstige sperrige Gegenstände).Anfallende Zusatzkosten für
den Transfer trägt der Kunde. Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt,
Kombination wie gebucht und die dazu gehörenden Verbindungen
sind ebenfalls im Reisepreis enthalten. Bei Buchung mehrerer Hotels
ist der Transfer zwischen den Hotels nicht enthalten. Sollten
aufgrund der internationalen Hotelküchenöffnungszeiten bei
sehr frühen oder späten planmäßigen Ankünften
bzw. Abreisen von 21.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens Mahlzeiten
entfallen, so kann alltours flugreisen gmbh hierfür nicht
haftbar gemacht werden. Das Gleiche gilt für die internationalen
Bestimmungen bezüglich der Zimmerbelegung.
b) Für an
das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt
maßgebend.
4. Leistungs- und Preisänderungen
a)
alltours flugreisen gmbh behält sich die Änderung der in
den Katalogen und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor.
Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer
Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern
für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von
Flughafen-, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich
werden. Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gilt Ziffer
4b).
b) Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von alltours
flugreisen gmbh nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. alltours flugreisen gmbh
bleibt es vorbehalten, aus zwingenden Gründen die
Streckenführung von Flügen abzuändern,
Zwischenlandungen vorzusehen und/ oder Fahrpläne abzuändern.
Ansprüche nach der EV-VO Nr. 261/2004 gegen den ausführenden
Luftfrachtführer bleiben unberührt. Der Reisende ist
verpflichtet, sich bei Nur-Flügen den genauen Zeitpunkt des
Rückfluges 24 Stunden vor Rückflugdatum unter der im Ticket
angegebenen Telefonnummer der jeweiligen alltours Vertretung im
Ausland bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch die
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, haftet alltours
flugreisen gmbh nicht. alltours flugreisen gmbh ist verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem
Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten. alltours flugreisen gmbh behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann alltours flugreisen gmbh
den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
alltours flugreisen gmbh vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
kann alltours flugreisen gmbh vom Reisenden verlangen. Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber alltours flugreisen gmbh
erhöht, so kann diese den Reisepreis um den entsprechenden
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfang erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für
alltours flugreisen gmbh verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für alltours flugreisen gmbh
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung
des Reisepreises hat alltours flugreisen gmbh den Reisenden
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn alltours
flugreisen gmbh in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung von alltours
flugreisen gmbh über die Preiserhöhung bzw. -änderung
der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
b)
Umbuchungen und Verlängerungen der Reise nach Reisebeginn sind
nur in Ausnahmefällen möglich. Sie sind bei der zuständigen
Reiseleitung vorzunehmen. Voraussetzung für eine Verlängerung
der Reise ist, dass sowohl das zugewiesene Zimmer für den
Verlängerungszeitraum frei ist und ein freier Rückflugplatz
zur Verfügung steht. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der
Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Gebühr für
eine Umbuchung im Ausland beträgt 30,- Euro pro Person.
5.
Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der
Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann
alltours flugreisen gmbh von dem Reisenden eine angemessene
Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der
Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
b) Dem
Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von
alltours flugreisen gmbh anlässlich der nicht angetretenen Reise
geringer waren.
c) Sollten die der alltours flugreisen gmbh durch
den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der
Pauschalbetrag, der gem.
Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird
von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Werden auf Wunsch des
Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen,
kann alltours flugreisen gmbh ein Umbuchungsentgelt in Höhe von
30,- Euro pro Person verlangen. Bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen, wird keine Umbuchungsgebühr
fällig. Eine Umbuchung ist pro Vorgang nur einmal innerhalb der
gültigen Kataloge möglich. Umbuchungswünsche des
Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß
den Ziffern 5a) und 18 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen
Reisevertrags. e) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Alltours flugreisen gmbh kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der Reisende alltours flugreisen gmbh
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die
Namensänderung ist eine Umbuchungsgebühr von 30,- Euro pro
Kunde und Reise zu zahlen. Bei Flügen mit Martin Air bedarf eine
Namensänderung innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt der
Zustimmung des Leistungsträgers. Die Umbuchungsgebühr und
die Namechangegebühr beträgt bei Martin Air 100,- Euro pro
Kunde.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt
der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen, in seiner Sphäre liegenden zwingenden
Gründen nicht in Anspruch, so wird sich alltours flugreisen gmbh
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen. In dem Fall, dass der Reisende wegen höherer
Gewalt oder Mangelhaftigkeit der Reiseleistungen die Leistungen nicht
wahrnimmt beziehungsweise die Reise frühzeitig beendet, gelten
die Ziffern 9 und 10 dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
7.
Versicherung
Bei jeder Buchung berechnen wir die
Komplett-Versicherung, es sei denn, der Kunde weist bei Buchung
ausdrücklich darauf hin, diese nicht zu nehmen. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger
Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
In der Reiserücktrittskostenversicherung beginnt der
Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für
die gebuchte Reise. Die Komplett- Versicherung beinhaltet eine
Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reisegepäckversicherung,
eine Reise- Krankenversicherung und eine Notfall-Versicherung. Nähere
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den im Preisteil abgedruckten
"Informationen über Reiseversicherungen". Wenn ein
Versicherungsfall eintritt, ist die MDT, Makler der Touristik GmbH
Assekuranzmakler, Daimlerstr. 1k, 63303 Dreieich, unverzüglich
zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregelung nicht
befasst.
8. Rücktritt und Kündigung durch
alltours flugreisen GmbH
alltours flugreisen gmbh kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des
Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. So behält alltours flugreisen
gmbh den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr
von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis
2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird und diese bis 2 Wochen vor
vertraglich vereinbartem Reiseantritt nicht erreicht ist. In jedem
Fall ist alltours flugreisen gmbh verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung,
Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht
vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z.B.
Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.
B. Entzug der Landerechte), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen
von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide
Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei Kündigung kann
alltours flugreisen gmbh für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der
Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mit
umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung
der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der
Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte zu
tragen, währenddessen die übrigen Mehrkosten dem Reisenden
zur Last fallen.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. alltours flugreisen gmbh kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. alltours flugreisen gmbh kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt. Insbesondere bleibt es alltours flugreisen gmbh unbenommen,
dem Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere
gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet
bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies
erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten
Ortschaften.
b) Herabsetzung des Reisepreises
Der Reisende
kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den
Reisemangel oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder bei
alltours flugreisen gmbh unverzüglich anzeigt. Der Reisepreis
ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der
gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich
ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige,
scheiden Minderungsansprüche aus.
c) Kündigung des
Vertrages
Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher
Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen,
wenn alltours flugreisen gmbh nach einer ihr vom Reisenden gesetzten
angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann
der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist
oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes
Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet alltours
flugreisen gmbh den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Bei einem Mangel der
Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den alltours flugreisen gmbh nicht zu vertreten
hat.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die
vertragliche Haftung von alltours flugreisen gmbh für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit alltours flugreisen gmbh für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
b)
alltours flugreisen gmbh haftet nicht für Schäden und
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Veranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen ect.), die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
werden. Für diese Fremdleistung ist ausschließlich der
jeweilige Veranstalter verantwortlich.
c) Ein
Schadenersatzanspruch gegen alltours flugreisen gmbh ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
d)
Kommt alltours flugreisen gmbh die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführer zu, so regelt sich die Haftung nach den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes und für den
internationalen Luftverkehr nach den internationalen
Luftverkehrsabkommen (Warschau, Den Haag, Gurdalajara, Montral ect.).
Nach diesen Vorschriften ist die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und
Beschädigungen von Gepäck unter Umständen beschränkt.
e) Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
wegen Sachschäden des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet alltours flugreisen gmbh je Kunde
und Reise bis 4.100,00 €. Übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise
beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen.
12. Mitwirkungspflicht
a) Der Reisende
ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. b) Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen
sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust und Beschädigung binnen 7 Tage, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu
erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder
unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Bei fehlender
Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
13.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber alltours flugreisen gmbh
schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des
Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens
drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
14. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
alltours flugreisen gmbh steht dafür
ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. alltours
flugreisen gmbh haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende alltours flugreisen gmbh als
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
alltours flugreisen gmbh die Verzögerung zu vertreten hat. Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte
falsche Information von alltours flugreisen gmbh bedingt sind.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden
nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende
deshalb an der Reise verhindert ist, kann alltours flugreisen gmbh
den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren
belasten. Voraussetzung für einen Nur- Flug in Nicht-EU-Länder
ist, dass sich der Fluggast in Besitz eines Rückflugtickets
sowie eines Nachweises für seine Unterkunft befindet. Dies kann
bei der Einreise kontrolliert werden; bei Nichtvorliegen kann die
Einreise verweigert werden. Der Fluggast haftet für die Folgen
des Nichtvorliegens dieser erforderlichen Unterlagen. Die
vorstehenden Ausführungen haben nur Gültigkeit für
deutsche Staatsangehörige. Alltours flugreisen gmbh kann
hinsichtlich der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für
Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
keine Gewährleistung übernehmen.
15.
Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren.
Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den
Wechsel unterrichtet werden. Die "Black List" ist über
die Internetseite www.alltours.de abrufbar.
16.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Rechtswahl und
Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem
Reisenden und alltours flugreisen gmbh findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen
alltours flugreisen gmbh im Ausland für die Haftung von alltours
flugreisen gmbh dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art,
Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
b) Der Reisende kann alltours
flugreisen gmbh nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von
alltours flugreisen gmbh gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz von alltours flugreisen gmbh maßgebend.
18.
Rücktrittspauschale (vergleiche Ziffer 5. a)
a)
Pauschalreisen
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des
Reisepreises
29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des
Reisepreises
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des
Reisepreises
14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab
7. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises
am Tag des
Reisebeginns 75 % des Reisepreises.
b) Buchungen Nur-Flug/
Nur-Mietwagen/ Nur- Hotel (inkl. RL.)
Bis 31 Tage vor
Leistungsbeginn 20 % des Reisepreises
30-21 Tage vor
Leistungsbeginn 30 % des Reisepreises
20-14 Tage vor
Leistungsbeginn 40 % des Reisepreises
13-6 Tage vor
Leistungsbeginn 60 % des Reisepreises
5-3 Tage vor Leistungsbeginn
80 % des Reisepreises
ab 2 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des
Reisepreises.
Nur-Hotel-Buchungen jeweils zuzüglich 25,00
Euro Bearbeitungsgebühr.
c) Alle Angaben bei Nur-Flug und
Nur-Hotel gelten pro Reiseteilnehmer. Sind mehrere Leistungen mit
Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Nur-Flug und Hotel), so sind
die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und
anschließend zu addieren.
19.
Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
a) Die Erhebungen und
Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den
deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche
persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die
zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter
sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis
verpflichtet.
b) Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte
verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. c)
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des
Reisevertrages.
20. Allgemein
Sämtliche Angaben
der Leistungen, Programme, Termine und Preise entsprechen dem Stand
bei Drucklegung September 2009.
Der Veranstalter:
alltours
flugreisen gmbh
Am Innenhafen 8 - 10
47059 Duisburg
Telefon
(02 03) 36 36-3 63