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Reise und
Zahlungsbedingungen Diese Reise- und Zahlungsbedingungen
werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei
Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen
Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Katalog
genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog. Eine
wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem
Schreiben bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
1.
Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung
auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der
Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über
die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der
Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als
Vermittler auf. 1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und
Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor,
übersenden wir sie Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung 1.3. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind
wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine
Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die
Änderung hinweisen. 1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns
umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In
diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die
Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen
gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag
aushändigen.
2. Bezahlung 2.1. Innerhalb
einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte die auf der
Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten
Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese
beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle €
aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für
die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die
Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der
Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der
Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im
Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr schriftliches
Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von
Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen
vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben
oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersandt. 2.2. Wenn der
vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der
Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt
ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und
zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht
bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender
Reisemangel vor. 2.3. Sofern die Reise, entgegen der
getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am
Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den
dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt
von € 20,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht
zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen
müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe
von € 10,00 zu erheben.
3. Leistungen, Preise 3.1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die
Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden
sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Ihre Reise
beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu
den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen. 3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise
gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine
Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung
eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen. 3.4.
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen
zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können
wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der
Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 3.5.
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro
Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die
gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem
gebuchten Ferienwohnungs-Typ. 3.6. Kinderermäßigung:
Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) können ohne
Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz
in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei
Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß
Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind während der Reise
das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und
Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder
unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf
Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert
werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist
das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,
bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes
im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im
Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der
Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die
sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B.
Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei
Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den
Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen
entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten. 3.7.
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich
rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung
ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der
Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien
Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine
Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig
wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis
für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders
ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unserem Katalog.
4. Leistungs- und
Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis
spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden
vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung
über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. 4.2. Wenn unter
den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. 1. Absatz ein
Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines
Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem
bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden
muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung -
mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum
ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort. 4.3 Wir
behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die
bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung
erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag
verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die
Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.
Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 4.4
Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im
Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung
geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung,
Ersatzperson 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter
Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem
eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik
GmbH 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse),
können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der
Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es
bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden
Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen. 5.3.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel
betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres
Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern
müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom
Reisepreis:
5.3.1. bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem
Katalog City & Events) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% ab
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% ab 21. bis 15. Tag vor
Reisebeginn 35% ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55% ab 06.
Tag vor Reisebeginn 65% am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 90% 5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und
Busreisen (außer Ferienwohnungen) bis 22. Tag vor
Reisebeginn 20% ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% ab
14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% ab 6. Tag vor
Reisebeginn 55% außer Care, hier berechnen wir 70 % am
Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% außer
Care, hier berechnen wir 90 %
5.3.3. bei Schiffsreisen bis
91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,- vom 90. bis 50. Tage vor
Reisebeginn 15% vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% vom
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% vom 21. bis 15. Tag vor
Reisebeginn 50% vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75% am
Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80% 5.3.4. bei
Ferienwohnungen pro Wohnung bis 45 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn 20% vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten
Mietbeginn 50% ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80% 5.3.5. bei Reisebuchungen aus
dem Katalog TOC Lebensart Urlaub für Alleinreisende a) bei
Flugpauschalreisen, Busrundreisen, Schiffsreisen sowie
Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten
Regelungen. b) bei Skisafaris bis zum 46. Tag vor
Reiseantritt 25% vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 80% ab
30. Tag vor Reiseantritt 90% 5.3.6. bei Nur-Flügen im
Linienverkehr 80% sofern der Flug nicht Bestandteil einer
Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.7
ist; in diesem Fall gelten die dort vereinbarten
Pauschalen 5.3.7. bei Reisebuchungen aus dem Katalog
Nordamerika a) bei Flugpauschalreisen, Bus- oder Autorundreisen
sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten
Regelungen. b) bei Wohnmobilen und Motorrädern bis 31
Tage vor Reisebeginn 20% ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn
30% ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% ab 7. bis 3. Tag
vor Reisebeginn 65% ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80% c)
bei Mietwagen bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25 je
Mietwagen-Gutschein (Voucher). Eine Erstattung bei vorzeitiger
Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich. d)
Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge,
Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt. e) Wurden
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog
gebucht und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so
werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und
addiert. 5.3.8. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise-
oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO. 5.3.9.
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende
Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese
vor. 5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach
Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der
Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden
nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart,
der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen,
erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage
vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45
Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei Zubuchung
weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33 je
Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor
Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen sind nur
nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise
möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine
Vorausbuchung ist nicht möglich. 5.5. Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir
berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 33,- je Person,
bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen €
45,- je Person zu verlangen (bei City- & Events gemäß
jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Linienflügen,
auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für
Änderungen/Stornierungen € 120,- pro ausgestelltem
Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es
sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Wir können dem
Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese
den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. 5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam
eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht
haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu
fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen. 5.7. Bei Stornierungen sind bereits
ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder
Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis
berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen Eine
Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung,
die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für
Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw.
Basisschutz. Wir haben zu günstigen Konditionen einen
Rahmenvertrag mit der ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG,
Niederlassung Deutschland, München, abgeschlossen.
Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in
unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein
Versicherungsfall eintritt, ist die
ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München,
unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der
Schadensregulierung nicht befaßt. 7. Rücktritt durch
den Reiseveranstalter Wird eine ausdrücklich
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir
berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden
unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt Zur
Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird
auf § 651j BGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende
den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die
Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4
Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.
Gewährleistung 9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht
oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können
Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind
berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung
des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort
nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines
Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner
Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird
oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im
Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. 9.2. Bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen
verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der
Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt
hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften
ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die
Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist
unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust
bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im
aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 9.3.
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung 10.1.
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge,
Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften
wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht. 10.2. Unsere Haftung aus dem
Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind. 10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen
oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist. 10.4. Für alle
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe
des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In
diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw.
Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer
Flughafenstation. 10.5. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach
dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann
noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr
Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die
Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese
sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung
beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21
Tagen zu melden. 10.6. Vertragliche Ansprüche des
Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an
dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die
Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung
verjähren in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-, und
Gesundheitsbestimmungen 11.1. Bitte beachten Sie unsere
Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres
Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir
hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland,
sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw.
Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines
Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten.
Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. 11.2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es
sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten
ist. 11.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland
nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher
unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
12.
Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung
zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die
Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel
informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen
Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie
möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die
Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite
www.neckermann-reisen.de abrufbar.
13. Datenschutz und
allgemeine Bestimmungen 13.1. Die Erhebungen und
Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den
deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur
solche persönlichen Daten erhoben und an Partner
weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind.
Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf
das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer
persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe
dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch
Mitteilung an Thomas Cook AG, Abteilung DMS, Zimmersmühlenweg
55, 61440 Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs
werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich
unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten
nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Ist Ihre Reise
kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung
und Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke
einen Datenaustausch mit anderen Konzerndienstleistungsunternehmen
und ggf. mit der Schufa und der Fa. Informa GmbH, Freiburger Str.
7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei
von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an
staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen
gültiger Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der USA
haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug-
und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu
stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden
ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet. 13.2.
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. 13.3. Mit der Veröffentlichung neuer
Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 13.4.
Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung
des Reisevertrages.
Reiseveranstalter: TC
Touristik GmbH Thomas-Cook-Platz 1 61440 Oberursel Stand
September 2007
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