XPUR GmbH, Oststr. 115, 40210 sseldorf - ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des
Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisegast und dem Reiseunternehmen XPUR regelt. Diese Bedingungen werden im
Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisegast zur Kenntnis gebracht und von ihm durch die
Vornahme der Buchung anerkannt.
1.
Vertrag
1.1.
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, ndlich oder elektronisch erfolgen kann, bietet der Reisegast dem
Reiseunternehmen XPUR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung der Anmeldung unter
Nennung der Buchungsnummer, die gegeber dem Reisebüro oder gegenüber dem Reisegast selbst erfolgen kann,
nimmt XPUR das Angebot an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel schriftlich
erfolgen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung durch XPUR bereits ausdrücklich mündlich erklärt worden
ist.
1.2.
Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder r mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag
abschließt, haftet r alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, soweit er eine entsprechende
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3.
Der Reisegast ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen
und der XPUR eventuelle Unrichtigkeiten zu melden. Es wird die Schriftform empfohlen.
1.4.
Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an
die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in
unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mail-Adresse hat
der
Kunde XPUR unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelßige Überwachung seines
E-Mail-Postfaches.
1.5.
Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a)
Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b)
Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
c)
Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung).
d)
Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Vertrages.
e)
Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die
auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Bestätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so
kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung am Bildschirm zustande. In diesem Fall bedarf es auch
keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung geß c) oben, soweit dem Kunden die glichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger oder zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.6.
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften § 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1
Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzliche Rücktritts- und ndigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a
BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sich denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2.
Zahlung
2.1.
Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an die XPUR unter Bezugnahme auf die entsprechende
Buchungsnummer zu erfolgen. Eine Zahlung an das Reisebüro bindet XPUR nur, wenn XPUR dem Reisero
Inkassovollmacht erteilt und einen schriftlichen Agenturvertrag geschlossen hat. Im Übrigen tritt schuldbefreiende
Wirkung nicht ein.
2.2.
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen innerhalb einer Woche eine
Anzahlung iHv 25% des
Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Bei einer Nur-Hotel
Buchung ist mit Erhalt der Reisebestätigung innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 35 % des
Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,-Euro pro Reisegast. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind
Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Abreise fällig, soweit die Reisebestätigung keine andere
Fälligkeit bestimmt. Die vollsndige Zahlung des Reisepreises ist Vo raussetzung für die Aushändigung der
Reiseunterlagen. XPUR ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszundigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises steht XPUR ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisegast zu.
2.3.
Hat der Reisegast die Anzahlung nicht bei Fälligkeit oder den Reisepreis nicht vor Reiseantritt vollständig an die
XPUR gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, wird der Vertrag nach erfolgloser
Nachfristsetzung gemäß unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden (Ziffer.4) aufgelöst.
2.4.
Bei „kurzfristigen“ Buchungen, mithin 28 Tage vor Reiseantritt, hat die vollständige Zahlung des Reisepreises
unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Buchung zu erfolgen. Es wird die Zahlung mittels
Sofort-/Blitzüberweisung und der Nachweis der Zahlung (z.B. von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg und
Kontoauszug) an XPUR empfohlen.
2.5.
Zahlungen die trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält sich XPUR eine Mahnkostenpauschale iHv 5,- Euro zu
erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisegast unbenommen.
3.
Leistungen
3.1.
Soweit bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgehrt ist, sind die An- und Abreisetage
(ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden. Diese Tage dienen primär der Erbringung
der Transferleistung und nicht der Erholung vor Ort.
3.2.
Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen die Angaben in unserem Katalog und auf unserer
Reisebestätigung. XPUR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisegast vor Buchung
unverzüglich informiert wird. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
XPUR, andernfalls gelten sie als unverbindliche Kundenwünsche.
3.3.
Die Reiseleistungen von XPUR umfassen bei Pauschalreisen insbesondere die sorgfältige Vorbereitung und
Bearbeitung der Reisedaten, Hin-/Rückflug und Bustransfers zwischen Flughafen und Vertragshotel, sofern ein
Bustransfer gebucht wurde. Der Reisevertrag beginnt und endet am Vertragsflughafen, so dass der Reisegast die Kosten
für die Strecken zwischen Wohnort und Flughafen trägt.
Surfbretter, Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Diese besondere
Beförderung ist vom Reisegast bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden. Es gelten die Besonderen
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für diese besondere
Beförderung trägt der Reisegast. Dies gilt auch für die Beförderung vom/zum Hotel/Flughafen.
3.4.
Sollten aufgrund der Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen Mahlzeiten
entfallen, haftet XPUR hierfür nicht. Das gleiche gilt für die Zimmerbelegung ab/bis mittags am An-/Abreisetag.
3.5.
Leistungen, die der Reisegast über die Ortsagentur bei Drittunternehmen bucht (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Touren, Fahrten usw.) sind Fremdleistungen und stellen keinen Bestandteil des Vertrages mit der
XPUR dar, es sei denn, dass sie schon in der Reisebestätigung enthalten sind.
3.6.
Reisebüros und andere Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Katalogangaben
oder den Sonderausschreibungen abweichende Vereinbarungen mit dem Reisegast zu treffen.
3.7.
Für Kinderfestpreise und -ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes am Rückreisetag. Der Reisegast ist
dafür verantwortlich XPUR die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Sollte es aufgrund falscher
Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird XPUR diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich hält sich
XPUR vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgehr iHv 50,- Euro zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass
Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen
Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre,
nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungsgebühren bleibt Ihnen
unbenommen.
3.8.
Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen
Sitzplatz und nnen nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.
3.9.
Liegt der Buchung ein Sonderangebot von XPUR zugrunde, so werden allein die in diesem Angebot genannten
Leistungen Vertragsinhalt.
3.10.
Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), ohne dass XPUR dies zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Reisegastes
auf anteilige Rückerstattung.
3.11.
XPUR weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu
Zwischenlandungen kommen kann.
3.12.
Ansprüche in llen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind
nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen
ausführenden Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.
4.
Rücktritt
4.1.
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisegast vom Vertrag
zurück (Storno), verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entscdigung als Pauschale verlangen.
Eine angemessene Pauschale bemisst sich insbesondere nach dem Zeitraum zwischen der cktrittserklärung und
dem Reisebeginn. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der XPUR. Die Erklärung kann vom
Reisegast selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung
schriftlich oder fernschriftlich gegenüber XPUR zu erklären. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so kann XPUR Ersatz für die durch XPUR getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu
berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisegast nicht rechtzeitig zu den in
den Reisedokumenten genannten Uhr-/Tageszeiten am Abflughafen einfindet und den Flug verpasst (no-show).
4.2.
Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Stornokosten im
Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Die XPUR steht r Informationen zur Verfügung, ohne eine
Schadensregulierung zu übernehmen.
4.3.
r jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren bei Stornierung
a)
bis 31 Tage vor Reiseantritt: 35%
b)
ab 30. Tag bis einschl. 22. Tag vor Reiseantritt: 45%
c)
ab 21. Tag bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt: 55%
d)
ab 14. Tag bis einschl. 8. Tag vor Reiseantritt: 65%
e)
ab 7. Tag bis einschl. 1 Tag vor Reiseantritt: 80%
f)
am Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
4.4.
Bei der Teilstornierung von Reisegästen haftet der Anmelder r die Zahlung dieser Teilstornierungen. Die
verbleibenden Reiseteilnehmer haben zudem etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der
gebuchten Unterkunft zu tragen.
4.5.
Es bleibt dem Reisegast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von XPUR in der
Rücktrittpauschale ausgewiesene Aufwendungen oder von der XPUR zu verlangen, die Höhe der Entschädigung zu
begnden. Die XPUR ist zudem berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale
übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
4.6.
Vor Reiseantritt können das Reiseunternehmen und der Reisegast wegen unvermeidbarer, außergehnlicher
Umstände vom Reisevertrag zurücktreten.
5.
Rücktritt und Kündigung durch XPUR
XPUR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist ndigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a wegen nicht rechtzeitigem
Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält XPUR den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich
XPUR den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den
Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den cktransport trägt der Reisegast.
6.
Vertragsübertragung und Umbuchung
6.1.
Der Reisegast kann sich bis 7 Tage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen, soweit dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen
Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an
XPUR. Das Reiseunternehmen ist berechtigt für jede Namensänderung bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50,- Euro als
Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Weiterhin haften der Reiseanmelder und die Ersatzperson für die hierdurch
entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. XPUR wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und
Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler
Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den
Flug iHv 100 % entstehen. Nach dem 7. Tag vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß
Ziffer.4.
6.2.
Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung
mitgeteilten Namens nicht glich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist
eine Stornierung der Flüge gemäß Ziffer 4 der aufgeführten Rücktrittsbedingungen erforderlich sowie eine
Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaften erheben wir im Falle
eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast zzgl. entsprechender
Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Sofern nach den Bedingungen der
Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatchlichen
entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast vom Kunden zu tragen. Es ist
daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den
Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.
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6.3.
Es wird darauf hingewiesen, dass die XPUR dynamische Produkte und Leistungen nach dem Prinzip des
„Packaging“ zusammenstellt. Hierbei handelt es sich um Produkte und Leistungen einzelner Leistungstger, welche im
Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket individuell kombiniert werden. Im Regelfall werden hierfür unveränderbare
Sondertarife und tagesaktuelle Preise von Fluggesellschaften verwendet. Eine Umbuchung ist r Reisen mit
Linienflügen ausgeschlossen.
6.4.
Wird auf eine andere Reise umgebucht (z.B. Änderung von Reisetermin, -ort, -dauer, -unterkunft), ist die XPUR
berechtigt, bis 15 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast zzgl. entsprechender
Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden zu verlangen. Umbuchungswünsche des
Reisegastes, die ab dem 14. Tag vor Reisebeginn erfolgen, werden nach den Bedingungen des Rücktritts vom
Reisevertrag zu den unter Ziffer 4 geführten Konditionen mit einer gleichzeitigen Neubuchung durchgehrt.
6.5.
Umbuchungen und Verlängerungen der Reise nach Reisebeginn sind möglich, soweit für eine Verlängerung der
Reise ein Zimmer r den Verlängerungszeitraum frei ist als auch ein freier Rückflugplatz zur Verfügung steht.
Mehrkosten, die durch die Umbuchung der Reise nach Reisebeginn entstehen, hat der Reisegast zu tragen.
7.
Leistungsänderung
7.1.
Der Reisegast ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die XPUR ihm kurzfristige
Änderungen mitteilen kann, da andernfalls eine Haftung von XPUR ausgeschlossen ist. XPUR ist gehalten,
alles Zumutbare zu unternehmen, ihm Änderungen mitzuteilen. Falls die Ursache der Änderung dem Reisegast
zuzurechnen ist, ist der Reisegast für den daraus entstandenen Schaden haftbar. Kann die XPUR dem Reisegast
aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig mitteilen, so ist
XPUR für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen
Zugang beim Reisegast zu bewirken.
7.2.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von XPUR wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
7.3.
Eine Änderung der angegebenen Fluggesellschaft bleibt vorbehalten. XPUR ist verpflichtet, den Reisegast über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren. Der in der Reisebestätigung der XPUR angegebene Carrier
ist der voraussichtliche. Wechselt die dem Reisenden als nur voraussichtlich ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, so wird der Reiseveranstalter den Reisegast unverzüglich informieren.
Die „Blacklist“ ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
7.4.
XPUR wird den Reisegast über eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der
Reisezeit und anhand des Reisepreises.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisegast vom Vertrag zurücktreten. Er
kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn XPUR in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung durch XPUR gegenüber XPUR geltend zu machen.
8.
Versicherung
XPUR empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Kosten
einer Unterstützung einschließlich einer ckberderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, und einer Reiseunfall-/
Reisegeckversicherung. Solche Versicherungen sind nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss kann von der
XPUR vermittelt werden. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis sofort
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam. Wenn ein Versicherungsfall eintritt,
hat der Reisegast die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. XPUR ist mit der Schadensregulierung nicht
befasst.
9.
Haftungsbeschränkung/Anrechnung
9.1.
Die Haftung der XPUR ist bei anderen als rperschäden und soweit nicht schuldhaft herbeigeführt auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten r eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen,
beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die XPUR gegenüber dem Reisegast hierauf
beruhen.
9.2.
Hat der Reisegast gegen die XPUR Anspruch auf Schadenersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung
zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisegast den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben
Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte
oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhalten hat, oder nach Maßgabe der EU-VO 261/2004,
der EU-VO 1371/2007, der EU-VO 392/2009, der EU-VO 1177/2010 oder der EU-VO 181/2011
9.3.
XPUR haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt oder ohne
Vermittlung von XPUR direkt vor Ort gebucht und in Anspruch genommen werden (z.B. Ausflüge, Touren,
Veranstaltungen). Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Reisegast selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte usw. sollte der Reisegast vor Inanspruchnahme überprüfen. r Unfälle, die bei Sportausübungen
und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet XPUR nur, wenn XPUR ein Verschulden trifft.
10.
Pflichten des Reisegastes
10.1.
Der Reisegast ist bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverglich dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.
10.2.
Der Reisegast ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des Reiseunternehmens r eine einwandfreie
Durchführung der Reise nachzukommen, und haftet r Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Zuwiderhandeln, zu
beurteilen nach den Maßstäben eines objektiven Durchschnitturlaubers.
10.3.
Wenn ein Reisegast die Durchführung der Reise derart nachhaltig stört, dass eine einwandfreie Durchführung
dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert werden kann, kann er durch das Reiseunternehmen von der
weiteren Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des
Reisegastes, soweit die Folgen der Störung ihm zuzurechnen sind.
10.4.
Verlust, Mängel oder Schäden am Reisegepäck im Zusammenhang mit der Flugbeförderung müssen unverzüglich
am Zielflughafen der ausführenden Fluggesellschaft mittels dem international üblichenPIR“ - Protokoll angezeigt
werden.
11.
Gewährleistung
11.1.
Falls die Reise nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, ist der Reisegast verpflichtet, dies unverglich
gegenüber dem Reiseunternehmen zu rügen und in einer angemessenen Zeit Abhilfe zu verlangen.
11.2.
XPUR kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des
Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
XPUR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere
bleibt XPUR unbenommen, dem Kunden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige
Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort,
sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbarten Ortschaften. Die Gleichwertigkeit der
Ersatzunterkunft wird dabei nach objektiven Kriterien beurteilt und bestimmt sich nach den folgenden Umständen,
die sich aus dem Ersatzangebot herausstellen müssen:
a)
die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort;
b)
die Art und Klasse der Unterkunft;
c)
die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet.
11.3.
Unterlässt der Reisegast die unverzügliche Anzeige des Mangels gegenüber dem Reiseunternehmen
schuldhaft, ist er nicht berechtigt, Minderung und Schadenersatz zu verlangen.
11.4.
Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Reise durch einen Mangel kann der Reisegast den Vertrag kündigen,
wenn XPUR nach einer ihr vom Reisegast gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne
Fristbestimmung kann der Kunde ndigen, wenn die Abhilfe nicht glich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde ein besonderes Interesse an der sofortigen ndigung hat. Er schuldet XPUR den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
11.5.
Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der ndigung auch
Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den XPUR
nicht zu vertreten hat.
12.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1.
XPUR weist vor Reiseantritt auf Pass- und Visumerfordernisse sowie Gesundheitsvorschriften des Reisegastes
gebuchten Reiselandes hin. XPUR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige Vertretung des Reiselandes, auch wenn der Reisegast XPUR mit der Besorgung beauftragt. Dies gilt
nicht bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch
XPUR hat der Reisegast die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern XPUR sich nicht ausdcklich zur
Beschaffung von Visa oder sonstigen Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
12.2.
Der Reisegast ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, evt. erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten
des Reisegastes.
13.
Verjährung
Die Ansprüche des Reisegastes auf Abhilfe, ndigung, Minderung und Schadenersatz verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisegast solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem XPUR oder dessen
Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zuckweist und die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
14.
Aufrechnungsverbot
Der Reisegast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Reiseunternehmens auf Zahlung des vereinbarten
Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
15.
Gerichtsstand
Der Reisegast kann die XPUR nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von XPUR gegen den Reisegast ist dessen
Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz von XPUR maßgebend.
16.
Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz und Datenschutzerklärung entnehmen Sie unter www.xpur-
reisen.de/service-pages/datenschutz.html.
17.
Schlussbestimmungen
17.1.
Offensichtliche Rechen-/Druckfehler berechtigen XPUR zur Anfechtung des Reisevertrages.
17.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
Ihr Reiseunternehmen:
XPUR GmbH
Oststr.115
40210 Düsseldorf
Web: www.xpur-reisen.de
Telefon: 0049 211 300 470
Stand der AGB: 01.01.2021
XPUR GmbH, Oststr. 115, 40210 sseldorf - ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Bei der Ihnen durch die Firma XPUR GmbH, Oststr. 115, 40210 Düsseldorf angebotenen Kombination von
Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen XPUR
GmbH (www.xpur-reisen.de) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten
Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen XPUR GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung
ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im
Falle ihrer Insolvenz.
Wichtige Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
-
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrags.
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Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen Reiseleistungen.
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Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie
sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
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Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen
unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
-
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmt Kosten (zum Beispiel Teibstoffpreise) sich
erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall Pauschalreisepreises
übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises
übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn diese Kosten sich
entsprechend verringern.
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Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des
Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortlich Unternehmer die Pauschalreise
vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter
Umständen auf eine Entschädigung.
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Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
-
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
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Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
durchgeführt werden, sind dem Reisenden angemessen andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik
Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und
dieses erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
Reiseveranstalter es verabsäumt, Abhilfe zu schaffen.
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Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht
oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
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Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn diese sich in Schwierigkeiten befindet.
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Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden
Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des
Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird
die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. XPUR GmbH (www.xpur-reisen.de) hat eine
Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, Tel: +49-
30 78954770, E-Mail: schadenmeldung@drsf.reise abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung
kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von XPUR GmbH verweigert werden.
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Hinweis: die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches finden Sie auf der Seite www.gesetze-im-
internet.de/bgb.
Firma: XPUR GmbH, Oststr. 115, 40210 Düsseldorf, Geschäftsführerin: Laura Leiting, Tel. 0211-300 47 0,
Fax: 0211-300 47 1, Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer: HRB 75007, Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE302122811