ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des
Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisegast und dem Reiseunternehmen XPUR regelt. Diese Bedingungen werden im
Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisegast zur Kenntnis gebracht und von ihm durch die
Vornahme der Buchung anerkannt.
1.
Vertrag
1.1.
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen kann, bietet der Reisegast dem
Reiseunternehmen XPUR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung der Anmeldung unter
Nennung der Buchungsnummer, die gegenüber dem Reisebüro oder gegenüber dem Reisegast selbst erfolgen kann,
nimmt XPUR das Angebot an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel schriftlich
erfolgen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung durch XPUR bereits ausdrücklich mündlich erklärt worden
ist.
1.2.
Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag
abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, soweit er eine entsprechende
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3.
Der Reisegast ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen
und der XPUR eventuelle Unrichtigkeiten zu melden. Es wird die Schriftform empfohlen.
1.4.
Die Reisebestätigung/Rechnung sowie der Sicherungsschein und sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an
die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per E-Mail, in
unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-Mail-Adresse hat
der
Kunde XPUR unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines
E-Mail-Postfaches.
1.5.
Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a)
Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b)
Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
c)
Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt
(Eingangsbestätigung).
d)
Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Vertrages.
e)
Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die
auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Bestätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so
kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung am Bildschirm zustande. In diesem Fall bedarf es auch
keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß c) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger oder zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.6.
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1
Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a
BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sich denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten
Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2.
Zahlung
2.1.
Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an die XPUR unter Bezugnahme auf die entsprechende
Buchungsnummer zu erfolgen. Eine Zahlung an das Reisebüro bindet XPUR nur, wenn XPUR dem Reisebüro
Inkassovollmacht erteilt und einen schriftlichen Agenturvertrag geschlossen hat. Im Übrigen tritt schuldbefreiende
Wirkung nicht ein.
2.2.
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen innerhalb einer Woche eine
Anzahlung iHv 25% des
Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,- Euro pro Reisegast. Bei einer Nur-Hotel
Buchung ist mit Erhalt der Reisebestätigung innerhalb einer Woche eine Anzahlung iHv 35 % des
Reisepreises fällig, mindestens jedoch 50,-Euro pro Reisegast. Nur-Hotel und Nur-Flug Buchungen sind
Einzelleistungen, somit erfolgt für diese keine Aushändigung eines Sicherungsscheins. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Abreise fällig, soweit die Reisebestätigung keine andere
Fälligkeit bestimmt. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Vo raussetzung für die Aushändigung der
Reiseunterlagen. XPUR ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Restzahlung erfolgt ist.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises steht XPUR ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisegast zu.
2.3.
Hat der Reisegast die Anzahlung nicht bei Fälligkeit oder den Reisepreis nicht vor Reiseantritt vollständig an die
XPUR gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, wird der Vertrag nach erfolgloser
Nachfristsetzung gemäß unten beschriebenen Bedingungen bei Rücktritt des Reisenden (Ziffer.4) aufgelöst.
2.4.
Bei „kurzfristigen“ Buchungen, mithin 28 Tage vor Reiseantritt, hat die vollständige Zahlung des Reisepreises
unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Buchung zu erfolgen. Es wird die Zahlung mittels
Sofort-/Blitzüberweisung und der Nachweis der Zahlung (z.B. von der Bank abgestempelter Überweisungsbeleg und
Kontoauszug) an XPUR empfohlen.
2.5.
Zahlungen die trotz Fälligkeit nicht geleistet werden, behält sich XPUR eine Mahnkostenpauschale iHv 5,- Euro zu
erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Reisegast unbenommen.
3.
Leistungen
3.1.
Soweit bei Pauschalreisen die Reisedauer im Katalog in Tagen aufgeführt ist, sind die An- und Abreisetage
(ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden. Diese Tage dienen primär der Erbringung
der Transferleistung und nicht der Erholung vor Ort.
3.2.
Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen die Angaben in unserem Katalog und auf unserer
Reisebestätigung. XPUR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisegast vor Buchung
unverzüglich informiert wird. Andere Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
XPUR, andernfalls gelten sie als unverbindliche Kundenwünsche.
3.3.
Die Reiseleistungen von XPUR umfassen bei Pauschalreisen insbesondere die sorgfältige Vorbereitung und
Bearbeitung der Reisedaten, Hin-/Rückflug und Bustransfers zwischen Flughafen und Vertragshotel, sofern ein
Bustransfer gebucht wurde. Der Reisevertrag beginnt und endet am Vertragsflughafen, so dass der Reisegast die Kosten
für die Strecken zwischen Wohnort und Flughafen trägt.
Surfbretter, Fahrräder und sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Diese besondere
Beförderung ist vom Reisegast bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden. Es gelten die Besonderen
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline in der jeweils gültigen Fassung. Die Kosten für diese besondere
Beförderung trägt der Reisegast. Dies gilt auch für die Beförderung vom/zum Hotel/Flughafen.
3.4.
Sollten aufgrund der Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen Mahlzeiten
entfallen, haftet XPUR hierfür nicht. Das gleiche gilt für die Zimmerbelegung ab/bis mittags am An-/Abreisetag.
3.5.
Leistungen, die der Reisegast über die Ortsagentur bei Drittunternehmen bucht (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Touren, Fahrten usw.) sind Fremdleistungen und stellen keinen Bestandteil des Vertrages mit der
XPUR dar, es sei denn, dass sie schon in der Reisebestätigung enthalten sind.
3.6.
Reisebüros und andere Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen, den Katalogangaben
oder den Sonderausschreibungen abweichende Vereinbarungen mit dem Reisegast zu treffen.
3.7.
Für Kinderfestpreise und -ermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes am Rückreisetag. Der Reisegast ist
dafür verantwortlich XPUR die korrekten Altersangaben von Kindern zu übermitteln. Sollte es aufgrund falscher
Altersangaben zu Nachzahlungen kommen, wird XPUR diese dem Kunden in Rechnung stellen. Zusätzlich hält sich
XPUR vor, in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro zu erheben. Wir weisen darauf hin, dass
Leistungsträger vor Ort (insbesondere Fluggesellschaft oder Dienstleister der Unterbringung) bei falschen
Altersangaben berechtigt sind, die Differenzen zu dem Preis der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre,
nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungsgebühren bleibt Ihnen
unbenommen.
3.8.
Bei Beförderung von Kindern unter zwei Jahren im Flugzeug, haben diese keinen Anspruch auf einen eigenen
Sitzplatz und können nur in Begleitung einer Mitreisenden erwachsenen Person pro Kind befördert werden.
3.9.
Liegt der Buchung ein Sonderangebot von XPUR zugrunde, so werden allein die in diesem Angebot genannten
Leistungen Vertragsinhalt.
3.10.
Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), ohne dass XPUR dies zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Reisegastes
auf anteilige Rückerstattung.
3.11.
XPUR weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu
Zwischenlandungen kommen kann.
3.12.
Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind
nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen
ausführenden Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.
4.
Rücktritt
4.1.
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisegast vom Vertrag
zurück (Storno), verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung als Pauschale verlangen.
Eine angemessene Pauschale bemisst sich insbesondere nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und
dem Reisebeginn. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der XPUR. Die Erklärung kann vom
Reisegast selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung
schriftlich oder fernschriftlich gegenüber XPUR zu erklären. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so kann XPUR Ersatz für die durch XPUR getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu
berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisegast nicht rechtzeitig zu den in
den Reisedokumenten genannten Uhr-/Tageszeiten am Abflughafen einfindet und den Flug verpasst (no-show).
4.2.
Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Stornokosten im
Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Die XPUR steht für Informationen zur Verfügung, ohne eine
Schadensregulierung zu übernehmen.
4.3.
Für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren bei Stornierung
a)
bis 31 Tage vor Reiseantritt: 35%
b)
ab 30. Tag bis einschl. 22. Tag vor Reiseantritt: 45%
c)
ab 21. Tag bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt: 55%
d)
ab 14. Tag bis einschl. 8. Tag vor Reiseantritt: 65%
e)
ab 7. Tag bis einschl. 1 Tag vor Reiseantritt: 80%
f)
am Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
4.4.
Bei der Teilstornierung von Reisegästen haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen. Die
verbleibenden Reiseteilnehmer haben zudem etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der
gebuchten Unterkunft zu tragen.
4.5.
Es bleibt dem Reisegast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt
oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von XPUR in der
Rücktrittpauschale ausgewiesene Aufwendungen oder von der XPUR zu verlangen, die Höhe der Entschädigung zu
begründen. Die XPUR ist zudem berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale
übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
4.6.
Vor Reiseantritt können das Reiseunternehmen und der Reisegast wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände vom Reisevertrag zurücktreten.
5.
Rücktritt und Kündigung durch XPUR
XPUR kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig (u.a wegen nicht rechtzeitigem
Zahlungseingang, mangels Kontodeckung oder aufgrund Widerspruchs) verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält XPUR den Anspruch auf den Reisepreis. Allerdings wird sich
XPUR den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt wird, einschließlich der von den
Leistungsträgern erstatteten Beträge. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Reisegast.
6.
Vertragsübertragung und Umbuchung
6.1.
Der Reisegast kann sich bis 7 Tage vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen
lassen, soweit dieser den vertraglichen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen
Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Es bedarf dazu der Mitteilung des Reiseanmelders an
XPUR. Das Reiseunternehmen ist berechtigt für jede Namensänderung bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50,- Euro als
Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Weiterhin haften der Reiseanmelder und die Ersatzperson für die hierdurch
entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch. XPUR wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und
Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler
Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der Person des Reisenden Stornierungskosten für den
Flug iHv 100 % entstehen. Nach dem 7. Tag vor Reisebeginn gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß
Ziffer.4.
6.2.
Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine Änderung des bei Buchung
mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist
eine Stornierung der Flüge gemäß Ziffer 4 der aufgeführten Rücktrittsbedingungen erforderlich sowie eine
Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaften erheben wir im Falle
eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast zzgl. entsprechender
Mehrkosten und Aufpreise, die durch die Leistungsträger berechnet werden. Sofern nach den Bedingungen der
Fluggesellschaft eine Stornierung des Fluges und eine Neubuchung erforderlich werden, sind die tatsächlichen
entstehenden Kosten zuzüglich der Bearbeitungsgebühr iHv 50,- Euro je Reisegast vom Kunden zu tragen. Es ist
daher zwingend notwendig, bei Buchung der Reise die korrekte Schreibweise aller Reiseteilnehmer, wie in den
Ausweispapieren abgedruckt, anzugeben.