Reisebedingungen Stand: Dezember 2021
Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH, für ITS Reisen Indi Veranstalter ITSX und ITSD sowie Reiseart LIVE
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit Ausnahme der
Ziffern 5.2, 7, 11 und 16 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen, werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende
Regelungen finden keine Anwendung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung
für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.)
gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reise-
ausschreibung und unsere ergänzenden Informa-
tionen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und
Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunter-
nehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarun-
gen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusiche-
rungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns her-
ausgegeben werden, sind für unsere Leistungs-
pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisever-
trags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von
Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen,
wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grund-
lage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung
hingewiesen und unsere vorvertraglichen Infor-
mationspflichten erfüllt haben und Sie uns inner-
halb der Bindungsfrist die Annahme durch aus-
drückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle
zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer
Reisebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine
den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reise-
bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
(welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unver-
ändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass
sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum
zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per E-Mail),
sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestäti-
gung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2
EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleich-
zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien
oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-
verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird
Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläu-
tert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder
zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsfor-
mulars steht Ihnen eine entsprechende Korrektur-
möglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläu-
tert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen
Buchung angebotenen Vertragssprachen sind
angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden
Sie darüber und über die Möglichkeit zum späte-
ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichba-
rer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reisean-
meldung unverzüglich auf elektronischem Weg
(Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch
Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen
Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertra-
ges.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen
unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften
Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebe-
stätigung sofort nach Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Dar-
stellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In die-
sem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung
über den Eingang der Buchung gemäß Buchsta-
ben f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Spei-
cherung auf einem dauerhaften Datenträger und
zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten
wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Mög-
lichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzli-
chen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die ange-
botenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abge-
schlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, son-
dern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts-
recht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleis-
tungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge-
hende Bestellung des Verbrauchers geführt wor-
den; im letztgenannten Fall besteht kein Wider-
rufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur for-
dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun-
dengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen
der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktda-
ten des Kundengeldabsicherers in klarer, ver-
ständlicher und hervorgehobener Weise überge-
ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor
Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem
in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt
werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reise-
leistungen sind eine Kundengeldabsicherung und
die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erfor-
derlich. Aus den Reiseausschreibungen können
sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige
Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die
Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jewei-
ligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Rest-
zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-
lungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemä-
ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren
Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rück-
trittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu
belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich
etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen
Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24
Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen
erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter
Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die
Reiseleistungen gebucht haben, oder nach ent-
sprechender Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall
eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am
gebuchten Abflughafen vereinbart werden. Diese
werden nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt.
Für den dadurch entstehenden zusätzlichen Auf-
wand wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-
wendig werden und unsererseits nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor
Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsände-
rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund auf einem dauerhaften Daten-
träger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach-
nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobe-
ner Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder
der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben,
die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind
Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig
mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemes-
senen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzu-
treten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver-
langen, wenn wir eine solche Reise angeboten
haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu
reagieren oder nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristge-
rechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als
angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklä-
rung gemäß Ziffer 3.2 hin.
Anderenfalls können Sie entweder der Vertrags-
änderung zustimmen, die Teilnahme an einer
Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche
angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag
zurücktreten.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durch-
führung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten,
ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend §
651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn /
Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Rei-
severtrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns
gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir emp-
fehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften
Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können
wir eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist
oder am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-
treten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungs-
ort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie
nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie
unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
durch anderweitige Verwendungen der Reiseleis-
tungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir
verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu
begründen. Die Entschädigungspauschalen ent-
nehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser
Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis
gestattet, die uns zustehende angemessene Ent-
schädigung sei wesentlich niedriger als die gefor-
derte Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehen-
den Entschädigungspauschalen eine höhere, indi-
viduell berechnete Entschädigung zu fordern,
soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Entschädigungspauschale entstanden sind. In die-
sem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Ent-
schädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistun-
gen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr
Verlangen zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rücker-
stattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen
Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsicht-
lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför-
derungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch
dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vor-
genommen werden, so entstehen uns in der Regel
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrer-
seits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in glei-
cher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbu-
chungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hät-
ten. Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbu-
chung handelt, die nur geringfügigen Bearbei-
tungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem
ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über
dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbu-
chung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der
Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschä-
digung sei wesentlich niedriger als das geforderte
Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die
Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche Infor-
mation gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten;
in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos mög-
lich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von
uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise-
vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der
Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die
Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reiseprei-
ses. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-
träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendun-
gen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest-
teilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Min-
destteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung
hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichne-
ter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem ver-
traglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktritts-
erklärung zugegangen sein muss, in der Reisebe-
stätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind
wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersicht-
lich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon
unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-
geführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Rei-
sepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Ein-
haltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durch-
führung der Reise ungeachtet unserer Abmah-
nung nachhaltig stören oder sich in einem solchen
Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen
Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Auf-
wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwen-
dung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-
gen erlangen, einschließlich der uns von den Leis-
tungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unver-
meidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzli-
che Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lau-
tet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom
Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Rei-
severanstalter keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
lich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der
Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf
beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkeh-
rungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in
den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeid-
barer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfül-
lung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er
den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem
Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveran-
stalter vom Vertrag zurück, verliert er den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines
Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu
leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt-
ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fris-
ten erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlas-
sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprü-
che nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-
sprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unver-
züglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis
zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhan-
den und vertraglich nicht geschuldet, sind uns
etwaige Reisemängel unter den unten angegebe-
nen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontakt-
stelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar-
keit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer ört-
lichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung
und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunter-
lagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das
Reiseziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem
Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reise-
mangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen,
haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum
Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und –verspätung im Zusammen-
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtli-
chen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor
Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-
digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge-
sellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Überein-
künfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspä-
tung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu
erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unse-
rem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle
oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzei-
gen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Rei-
sepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden oder solche der sexuellen
Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft her-
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reise-
preis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2
hinausgehende Ansprüche nach internationalen
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften bleiben von den
Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Per-
sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-
lungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-
schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese
für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reise-
leistungen sind und getrennt ausgewählt wurden.
Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklä-
rungs- oder Organisationspflichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,
Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB
haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisever-
mittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über
diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Gel-
tendmachung auf einem dauerhaften Datenträger
wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilneh-
men. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wur-
den, auf die europäische Online-Streitbeile-
gungs-Plattform http://ec.europa.eu/consu-
mers/odr hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegen-
über verjähren im Falle der Buchung einzelner Rei-
seleistungen nach der gesetzlichen Regelverjäh-
rungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen
verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförde-
rern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen
von Reisenden auf See unterliegt im Falle des
Todes oder der Körperverletzung von Reisenden,
dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck,
dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsa-
chen sowie bei Reisenden mit Mobilitätsein-
schränkung bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung
der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009
über die Unfallhaftung von Beförderern von Rei-
senden auf See. Nähere Informationen über die
geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisen-
den aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per
Mailabruf unter kreuzfahrten.info@dertouristik.
com / Betreff: Unfallhaftung.
15. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführen-
den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der ausfüh-
renden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rah-
men der gebuchten Reise zu erbringenden Flug-
beförderungsleistungen zu informieren. Steht bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wer-
den wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt
die zunächst genannte ausführende Fluggesell-
schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den
Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebs-
verbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black
List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/
safety/air-ban_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über all-
gemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
mungslandes einschließlich der ungefähren Fris-
ten für die Erlangung von gegebenenfalls notwen-
digen Visa vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der not-
wendigen Reisedokumente, eventuell erforderli-
che Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie ver-
antwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies
gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzurei-
chend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jewei-
lige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Ver-
sicherung (Stornokosten-Versicherung und Rei-
seabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entste-
hen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des speziellen RundumSorglos-Schutzes der
ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Deh-
ler-Straße 2, 81737 München. Er beinhaltet neben
der Reiserücktritts- Versicherung einen umfas-
senden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um
die Uhr.
18. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene
Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des
Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten wer-
den von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet
und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich
ist - an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und
Fluggesellschaften übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre
E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese,
um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres
Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen,
können Sie dieser Nutzung jederzeit widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermitt-
lungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hie-
rauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung
Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch ein-
mal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt
von E-Mails bereits bei der Buchung widerspre-
chen.
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2 und
4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale
ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeit-
punkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei
uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen
mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der
nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwen-
dende Abweichungen in den Ausschreibungen der
einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Rei-
seleistungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen:
– bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 70%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
19.2 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbu-
chungen:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
– am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen
95%
19.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100%, da es
sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung
handelt.
ITS Reisen
Eine Marke der
DER Touristik Deutschland GmbH
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