
ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt, über
dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbu-
chung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der
Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschä-
digung sei wesentlich niedriger als das geforderte
Bearbeitungsentgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die
Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine,
unzureichende oder falsche vorvertragliche Infor-
mation gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten;
in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos mög-
lich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von
uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reise-
vertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren
vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der
Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die
Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reiseprei-
ses. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach
den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien
Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-
träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendun-
gen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest-
teilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Min-
destteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung
hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichne-
ter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem ver-
traglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktritts-
erklärung zugegangen sein muss, in der Reisebe-
stätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind
wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersicht-
lich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon
unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-
geführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Rei-
sepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Ein-
haltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durch-
führung der Reise ungeachtet unserer Abmah-
nung nachhaltig stören oder sich in einem solchen
Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen
Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so
behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir
müssen uns jedoch den Wert der ersparten Auf-
wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwen-
dung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-
gen erlangen, einschließlich der uns von den Leis-
tungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unver-
meidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzli-
che Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lau-
tet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit
vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom
Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der
Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene
Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Rei-
severanstalter keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmit-
telbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
lich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der
Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf
beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkeh-
rungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in
den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeid-
barer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfül-
lung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er
den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem
Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück,
verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Rei-
sepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines
Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises
verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu
leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt-
ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fris-
ten erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlas-
sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen
konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprü-
che nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-
sprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unver-
züglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis
zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhan-
den und vertraglich nicht geschuldet, sind uns
etwaige Reisemängel unter den unten angegebe-
nen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontakt-
stelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar-
keit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer ört-
lichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung
und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunter-
lagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das
Reiseziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem
Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reise-
mangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen,
haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum
Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und -verspätung im Zusammen-
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtli-
chen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor
Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-
digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flugge-
sellschaften und Reiseveranstalter können die
Erstattungen aufgrund internationaler Überein-
künfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspä-
tung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu
erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unse-
rem örtlichen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle
oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzei-
gen.
10.5 Beförderungsbeschränkungen
Wir bitten um Verständnis, dass schwangere Rei-
sende aus Sicherheitsgründen in aller Regel ledig-
lich bis zur 23. Schwangerschaftswoche auf unse-
ren Schiffsreisen teilnehmen können. Für Flugrei-
sen gilt diese Regelung bis zur 35. Schwanger-
schaftswoche.
Bitte setzen Sie sich mit uns frühestmöglich in
Verbindung, um die für Ihre Reise geltenden
Bestimmungen abzuklären.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft
herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Rei-
sepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden oder solche der sexuellen
Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft her-
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reise-
preis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2
hinausgehende Ansprüche nach internationalen
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften bleiben von den
Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Per-
sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-
lungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-
schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese
für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reise-
leistungen sind und getrennt ausgewählt wurden.
Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren
Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklä-
rungs- oder Organisationspflichten durch uns
ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,
Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB
haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisever-
mittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über
diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Gel-
tendmachung auf einem dauerhaften Datenträger
wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilneh-
men. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wur-
den, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr
hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegen-
über verjähren im Falle der Buchung einzelner Rei-
seleistungen nach der gesetzlichen Regelverjäh-
rungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen
verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförde-
rern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen
von Reisenden auf See unterliegt im Falle des
Todes oder der Körperverletzung von Reisenden,
dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck,
dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsa-
chen sowie bei Reisenden mit Mobilitätsein-
schränkung bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung
der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäi-
schen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009
über die Unfallhaftung von Beförderern von Rei-
senden auf See. Nähere Informationen über die
geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisen-
den aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter:
http://www.informierender.de/zusatzinformati-
onen
15. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführen-
den Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet,
Sie bei der Buchung über die Identität der ausfüh-
renden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rah-
men der gebuchten Reise zu erbringenden Flug-
beförderungsleistungen zu informieren. Steht bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wer-
den wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt
die zunächst genannte ausführende Fluggesell-
schaft, so werden wir Sie unverzüglich über den
Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebs-
verbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black
List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
https://transport.ec.europa.eu/transport-the-
mes/eu-air-safety-list_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über all-
gemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
mungslandes einschließlich der ungefähren Fris-
ten für die Erlangung von gegebenenfalls notwen-
digen Visa vor Vertragsabschluss.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der not-
wendigen Reisedokumente, eventuell erforderli-
che Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie ver-
antwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies
gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzurei-
chend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jewei-
lige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Ver-
sicherung (Stornokosten-Versicherung und Rei-
seabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entste-
hen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss
des speziellen RundumSorglos-Schutzes der
ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-
Straße 2, 81737 München. Er beinhaltet neben der
Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
18. Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die
Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit dem
anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informa-
tionen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten können Sie unseren Datenschutzhinweisen
entnehmen. Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise
Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir
diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote
unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie
die Zusendung von Informationen nicht wünschen,
können Sie dieser Nutzung jederzeit widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermitt-
lungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hie-
rauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung
Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch ein-
mal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt
von E-Mails bereits bei der Buchung widerspre-
chen.
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis
4.4)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale
ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeit-
punkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei
uns abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen
mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der
nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Bitte beachten Sie etwaige vorrangig anzuwen-
dende Abweichungen in den Ausschreibungen der
einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Rei-
seleistungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Bei Flugpauschal- und Nur-Hotel-Buchungen:
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 40%
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 70%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
19.2 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100%, da es
sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung
handelt.
Veranstalter
DERTOUR
Eine Marke der DERTOUR Deutschland GmbH
Humboldtstr. 140-144
51149 Köln
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher),
Mark Tantz, Britta Fischer