Reise- und Zahlungsbedingungen
für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
5 vor Flug ist eine Marke der FTI Touristik GmbH, unter der die FTI Touristik GmbH
Reiseleistungen verkauft. Die Buchung von einer oder mehreren Reiseleistung(en) des
5 vor Flug-Produktprogramms (im folgenden 5vorFlug) erfolgt auf Grundlage der nach-
folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen, und zwar für
Pauschalreiseverträge
zu denen auch die Reisen mit Sonderkennzeichnung wie z.B. „X5vF“ zählen
und
Verträge über touristische Einzelleistungen
Darunter sind zu verstehen:
Verträge über reine Übernachtungs- und Beherbergungsleistungen in Hotels,
Ferienappartements und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“)
Verträge über reine Beförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen
(insb. „Nur-Flug“ als Charterflug oder Linienflug) oder Transferleistungen ohne
weitere Reiseleistung sowie
Verträge über sonstige touristische Einzelleistungen wie insbesondere Eintrittskar-
ten und Skipässe.
mit folgenden Abweichungen:
Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten
die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen:
2. (1) Insolvenzsicherung
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson
8. (1) (a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung
Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für touristische Einzelleistungen in Form von
Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touristische Einzelleistungen in Form
von reinen Übernachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt
der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen:
4. Beförderungsleistungen
Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungs-
bedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzelleistungen zusätzlich an
der entsprechenden Stelle hingewiesen.
. Abschluss des Vertrages
(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie 5vorFlug verbindlich den Abschluss
eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Bu-
chungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über
Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder
direkt über 5vorFlug. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Be-
stätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.
(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug über die von Ihnen ge-
wünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse)
oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und 5vorFlug zustande.
(3) Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Abweichende Vereinbarungen müssen von 5vorFlug schriftlich bestätigt werden.
. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine
Zahlungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen /
Reiseunterlagen / Rücktritt bei Zahlungsverzug
(1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rech-
nung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein des Kun-
dengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1,
D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
(2) Zahlungen auf den Reisepreis sind durch sie wie folgt zu leisten:
(a) Zahlungen auf eine von Ihnen gebuchte Pauschalreise sind unter der Voraussetzung
des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsscheins bzw. Zahlungen auf die ge-
buchte(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind nach Zugang der Buchungsbestäti-
gung/ Rechnung 42 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Verträgen, die weniger als 42 Tage
vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich 5vorFlug ein Rücktrittsrecht gemäß Zier 7 (Mindestteil-
nehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die
in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht
nicht ausgeübt wurde.
(b) Entschädigungen im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn (Zier 8) sowie Bearbei-
tungsentgelte nach Zier 6 und Zier 10 werden jeweils sofort zur Zahlung fällig.
(c) Prämien für von Ihnen über 5vorFlug gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Zier 16)
sind in voller Höhe mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung zur Zahlung fällig.
(d) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine
Inkassoberechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich vermerkt ist, direkt an 5vorFlug
zu leisten. Im Fall der direkten Zahlung an 5vorFlug ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung
der Zahlungseingang bei 5vorFlug maßgeblich.
(e) Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestäti-
gung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.
(3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Zahlung behält sich 5vorFlug
nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadens-
ersatz entsprechend den Entschädigungssätzen nach Zier 8 (2) in Verbindung mit den
dort bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen
abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung
ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Bu-
chungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.
. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden
(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von 5vor-
Flug bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, der Darstellung auf den ver-
anstaltereigenen Websites im Internet bzw. dem Ausdruck aus dem EDV-System des
Reisevermittlers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbe-
stätigung/ Rechnung von 5vorFlug.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie
Hotels sind für 5vorFlug nicht verbindlich.
(2) 5vorFlug behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher
Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreen und vom vereinbar-
ten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss not-
wendig werden und von 5vorFlug nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
Eine solche Leistungsänderung wird 5vorFlug nur vornehmen, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5vorFlug wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn un-
verzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Zier 3 (2))
oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags ge-
worden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von 5vorFlug gesetzten angemessenen
Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit
5vorFlug in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten
für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber 5vorFlug nicht oder nicht innerhalb der ge-
setzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
(4) Hatte 5vorFlug für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise
bei gleichwertiger Beschaenheit geringere Kosten wird Ihnen der Dierenzbetrag er-
stattet.
(5) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von 5vorFlug nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch an-
zusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
. Beförderungsleistungen bei Pauschalreisen und touristischen
Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die
gebuchten Flugtage stehen sowohl bei Pauschalreisen als auch bei touristischen Einzel-
leistungen in Form von reinen Flugleistungen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt
gemäß Zier 3 (2).
. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen
5vorFlug wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über
allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be-
stimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenen-
falls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaen und Mitführen der behördlich not-
wendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Rei-
senden. Dies gilt nicht, wenn 5vorFlug unzureichend oder falsch informiert hat.
5vorFlug haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden 5vorFlug mit der Besor-
gung beauftragt haben, es sei denn, dass 5vorFlug eigene Pflichten verletzt hat.
6. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen
Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von 5vorFlug
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie 5vorFlug 7 Tage vor Reise-
beginn zugeht.
5vorFlug kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfor-
dernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der
Reisende 5vorFlug als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die 5vorFlug (z.B. seitens
der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch
die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarilasse bei Flugtickets, Ticketausstel-
lungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet 5vorFlug ein Bearbeitungs-
entgelt von € 30.-.
. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens
Soweit 5vorFlug eine Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage),
bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätes-
tens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf
der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich 5vorFlug vor, vom Ver-
trag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.
Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht, wird 5vorFlug unverzüglich von
Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten.
5vorFlug behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die
Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.
. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung
(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
ist gegenüber 5vorFlug zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler ge-
bucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
(a) Bei einem Rücktritt von Pauschalreisen hat 5vorFlug Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist oder soweit nicht
am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von 5vorFlug unterliegen und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroen
worden wären.
Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertrag-
lichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leis-
tungen als Reiseantrittsdatum.
(b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleistungen hat 5vorFlug Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von 5vorFlug zu vertreten ist. Für
die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Ein-
zelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Entschädigun-
gen einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) 5vorFlug macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungs-
anspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters
5vorFlug und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reise-
leistung zu pauschalieren.
Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbe-
stätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die nachfol-
gend bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.
bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 49 bis 36 Tage vor Reisebeginn 35%
ab 35 bis 22 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 85%
ab 7 Tage vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass 5vorFlug kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Ent-
schädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen,
zu deren vertragsgemäßer Erbringung 5vorFlug bereit und in der Lage war, bleibt der
Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich 5vorFlug in diesem Fall jedoch bei den Leistungsträgern bemü-
hen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten.
Soweit solche ersparten Aufwendungen an 5vorFlug erstattet werden, wird 5vorFlug
diese auch an Sie erstatten.
. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Reise-
veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beför-
derungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern
die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die
Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaf-
ten. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertrags-
schluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald
die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen
hierüber so rasch wie möglich zugehen. Diese gilt auch für jede etwaige Änderung bei
den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
. Umbuchung / Namenskorrektur
(1) Auf Ihren Wunsch nimmt 5vorFlug bei Pauschalreisen oder auch touristischen Einzel-
leistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit
bis zum 30. Tag vor Anreise einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Einzelleis-
tungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung).
Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis ein Bearbeitungs-
entgelt in Höhe von € 30.- pro Person an.
Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstel-
lungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum
Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die
pauschalierte Entschädigung gemäß Zier 8 (2) berechnet.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil 5vorFlug Ihnen gegenüber kei-
ne, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem
Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen ausgeschlossen:
- Pauschalreisen:
Pauschalreisen mit Linienflügen, Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „X5vF“, Kreuz
fahrten, Rundreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper
- touristische Einzelleistungen:
sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und
sonstige Tickets
- Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind
(2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens,
die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche
Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbeitungsentgelt
von € 30.- pro von der Korrektur / Ergänzung betroener Person berechnet. Der Nach-
weis, dass 5vorFlug keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt
dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende
Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden weiter-
belastet.
. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung
(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom
Reiseveranstalter 5vorFlug Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängel-
anzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontakt-
person zu richten, damit Abhilfe geschaen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei
dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber
5vorFlug geltend machen können.
(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der
Reisende den Vertrag kündigen, sofern 5vorFlug eine vom Reisenden bestimmte ange-
messene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von 5vorFlug verweigert wird oder
wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprü-
che auf Minderung/Schadensersatz gegenüber 5vorFlug geltend gemacht werden. Diese
Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform
wird empfohlen.
. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
5vorFlug ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-
schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-
braucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von 5vorFlug für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Etwaig darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkom-
men oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung
unberührt.
. Hinweis zu Haftungsbeschränkung im internationalen Flugverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Flugverkehr unterliegt im Falle des
Todes und der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder
Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder Beschädigung von Reisegepäck den
Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden
auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Fal-
le des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädi-
gung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisen-
den mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen
oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern.
. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherun-
gen nicht enthalten.
Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und
Unfallversicherung.
Soweit 5vorFlug oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt aus-
schließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprü-
che können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prä-
mien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss
der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie 5vorFlug zur Verfügung stellen, werden elekt-
ronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Been-
digung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. 5vorFlug hält bei
der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmun-
gen der DSGVO ein.
. Ihr Vertragspartner für Reiseleistungen unter der Marke  vor Flug:
FTI Touristik GmbH
Anschrift: Landsberger Straße 88,
80339 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89 710 454 112
E-Mail: mail@5vorflug.de
AG München, HRB 71745
Stand: Mai 2024