Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden
Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden
zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der
Leistungsbeschreibung im Katalog genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte dem
Katalog. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem
Schreiben bzw.
Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage
unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel
zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf,
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros
treten nur als Vermittler auf.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und
Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie
Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung
vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns
innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung
erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie
als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,
die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen
Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem
gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig.
Diese beträgt 20% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung,
sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die
Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor
Reiseantritt ohne noch malige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches
Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit
Kreditkarte zahlen – sofern diese Möglichkeiten angeboten werden –, erfolgen
die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Bei
Zahlung mit Kreditkartefällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 1 % des
Reisepreises an, aufgerundet auf volle Euro. Entscheiden Sie sich bei Buchungen
ab dem 01.02.2014 für die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren, benötigen
wir ein schriftliches SEPA Mandat. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu
unterzeichnen. Den Belastungstermin betreffs des Reisepreises (An- und
Restzahlung) werden wir jeweils bis zu einem Tag vor den oben genannten
Fälligkeitsdaten auf der Reisebestätigung/Rechnung mitteilen. Bei Zahlung
mittels Lastschrift entfällt das Transaktionsentgelt. Bei Zahlung durch
Überweisung ermäßigt sich das Transaktionsentgelt auf 3 €. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung” wählen, erwarten wir den Geldeingang
zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer
Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf
den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 kBGB
insolvenzgesichert.
2.2 Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen
genannten SEPA Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender
Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die
uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 4,-- bei SEPA Lastschrift- bzw.
Kreditkarteneinzug zu erheben. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass
keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Wenn Sie Zahlungen
nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen,
sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 1,50 zu erheben,
wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden
sind, unbenommen bleibt.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt
nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des
Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt
ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4. Für die Ausgabe von Reiseunterlagen am
Serviceschalter am Flughafen auf Ihren Wunsch oder weil wegen Kurzfristigkeit
der Buchung ein Postversand nicht mehr möglich ist, erheben wir ein Entgelt von
€ 3,- Sofern der Reisepreis aufgrund besonderer Vereinbarung erst bei Abholung
der Reiseunterlagen am Abflughafen bezahlt wird, erhöht sich das Serviceentgelt
auf € 23,– je Vorgang.
3. Leistungen, Preise
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind
die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie
die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer
gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und
Ankunftsterminen.
3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur
für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir
bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen
aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur
dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift
erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten
Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte
Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten
Ferienwohnungs-Typ.
3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei
Bahnreisen unter 4 J.) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im
Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei
Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß Angebot befördert werden,
sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Vollendet das Kind
während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Buchung die Bedingungen und
Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel
entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2
Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter
bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in
Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von
zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der
Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der
Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge
(ausgenommen bei Bahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den
Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den
jeweils gültigen Prospekten.
3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie
sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur
möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen
der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des
ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf
Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht
anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserem
Katalog.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Zu Änderungen bei
Flussschiffsreisen zählen z.B. Umbuchungen auf ein baugleiches Schiff des
Reeders, Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen, die sich aufgrund von
nicht vorhersehbarem Hoch- oder Niedrigwasser sowie aus Sicherheits- und
Witterungsgründen ergeben können, das ganze oder teilweise Ausfallen von
Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen
Beförderungsmitteln, das Entfallen von Ausflügen oder Änderungen der
Ausflugsprogramme sowie ggf. eine alternative Unterbringung in Hotels.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48
Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen
Flug- bzw .
Fahrtzeiten.
4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden
Regelung 4.1. 1. Absatz ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf
Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem
bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2.
Klasse –zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-förderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns
gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte
stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls
unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer
erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Thomas
Cook Touristik GmbH
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie
die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder
wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen
oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der
Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von
der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw.
Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis:
5.3.1 bei „Neckermann Reisen”
a) bei Flugreisen und im Bausteinsystem gebuchten
Flügen (außer Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“) sowie für Nur-Flug-Angebote
sowie alle Leistungen aus dem Katalog Nordamerika
bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn, am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichterscheinen 75%
b) bei Neckermann Reisen „last minute“,
Joker sowie bei Flugreisen bei Buchung der Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“
bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 06. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschließlich Tag des
Reiseantritts 75%
bei Nichterscheinen80%
c) bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer
Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
d) bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei
Nichterscheinen 80%
e) bei Mietwagen-Buchungen aus dem Katalog Nordamerika
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je
Mietwagen-Gutschein (Voucher) Euro 30,-
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des
Mietwagens ist nicht möglich.
5.3.2 Sofern der Flugtarif
abweichenden Regelungen unterliegt (z.B. Sondertarif), werden evtl.von Ziffer 5.3.1 a) abweichende Stornobedingungen bei
der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je
nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine
Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie
ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.
5.3.3 Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus
den Katalogen gebucht und kombiniert
(z.B. Flug und Rundreise), so werden die
Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
5.3.4 bei „Thomas Cook Reisen”
a) bei Flugpauschalreisen und im Bausteinsystem gebuchten
Flügen (außer Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“), sowie für Nur-Flug-Angebote,
gebucht unter TOC FLUG und TOC .NET, sowie alle Leistungen aus dem Katalog
Nordamerika und Thomas Cook Selection
bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 15. Tag vor reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichterscheinen 75%
b) bei Thomas Cook Reisen „last minute“/
Joker sowie bei Flugreisen, bei Buchung der Zimmerkategorien „R“, „T“ oder „Y“
bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 06. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 2. Tag vor Reiseantritt bis einschließlich Tag des
Reiseantritts 75%
bei Nichterscheinen 80%
c) bei Shongololo Zugreisen,
Safari Lodges, Restcamps, Premium Safari Paketen,
Appartements Kapstadt
bis 43 Tage vor Reisebeginn 10%
ab 42. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 21. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
d) bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
e) bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei
Nichterscheinen 80%
e) bei Schiffsreisen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80%
1 Tag vor Einschiffungstermin 90%
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 95%
f) bei Nutzung für den Gast exklusiv reservierter
Unterkünfte (z.B. Inseln, Hotels und Lodges) und
Transportmittel (z.B. Privatjet, Privatyacht etc.)
bis 120 Tage vor Reisebeginn 30 %
ab 119. bis 60.Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 59. bis 15. Tag 80 %
ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen 90 %
g) bei Mietwagen-Buchungen aus dem Katalog Nordamerika
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher). Euro 30,- Eine
Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
5.3.5
Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen
unterliegt (z.B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.3.4 a) abweichende
Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und
Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und
Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen
erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer
Flugbuchung erfahren.
5.3.6. Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus
den Katalogen „Thomas Cook Selection“ gebucht und
kombiniert (z.B. Hotel und Flug), so werden die Stornogebühren einzeln
ermittelt und addiert.
5.3.7 Abweichende Stornopauschalen für Ausflüge,
Veranstaltungskarten und andere Reisebausteine sind bei den jeweiligen
Angeboten dargestellt und gehen den hier genannten vor.
5.3.8 Bei Buchungen aus den Programmen Neckermann
Reisen XNEC und YNEC oder Thomas Cook Reisen XTOC und YTOC wird die Reise auf
Ihren Wunsch nach dem Prinzip des „ dynamic packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der
Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) verwendet, die nicht
erstattet werden können, sodass besondere Rüc
ktrittspauschalen vereinbart werden: Es bleibt Ihne
n
unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind als mit den
nachstehenden Pauschalen ausgewiesen.
Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Reisbeginn 45%
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%
bis 22 Tage vor Reisebeginn 55%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 60%
bis 7 Tage vor Reisebeginn 70%
bis 3 Tage vor Reisebeginn 75%
bis oder am Abreisetag, sowie bei Nichterscheinen 80%
Eine Änderung von XNEC/YNEC-Buchungen und XTOC/YTOC
-Buchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafen ist nicht
möglich. Bei Reiseleistungen von XNEC und XTOC bzw. YNEC und YTOC berechnen wir
Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die vom
Leistungsträgererhobenen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen zusätzlich Kosten
von EURO 30,- pro Person an.
5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise-
oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt
Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem
Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B.
hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie
Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt €40,- je Person, bei
Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 40,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 40,-
je Änderungsvorgang. Änderungen von XTOC- und XNEC- sowie YNEC- und
YTOC-Buchungen sind nicht möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem
Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von
Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.
5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines
gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen
in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel €
15,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang (bei City- & Events
gemäß jeweiliger Berechnung). Bei Linienflügen,TIPD- Nur-Flug-Angeboten und Flügen aus den
Bausteinprogrammen nach Ihren Wünschen, sind Umbuchungen und Namensänderungen
nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines
ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich. Vor Flugscheinausstellung
betragen die Mehrkosten € 40,- pro Person. Die Kosten für Umbuchungen und
Namensänderungen nach Ausstellung des Flugscheines sind abhängig vom gewählten
Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen.
Ihr Reisebüro informiert sie vor Buchung über die jeweiligen Regelungen.
5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine
oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an
die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den
vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen.
5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte
Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst
den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung
sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend dien Abschluss
dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre
Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets
der Europäische Reiseversicherung AG. In den Anzeigen in unseren Katalogen oder
im Reisebüro können Sie sich näher darüber informieren. Wenn ein
Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605
München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung
nicht befasst.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der
Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir
berechtigt, die Reise bis zu sechs Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. In diesem Fall
stehen Ihnen die in Ziffer 4.3, letzter Absatz genannten Rechte zu.
8. Gewährleistung
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht
vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit
Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach
Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort
nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine
Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder
verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten
schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt
wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei
der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.I m übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den
Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
8.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9. Haftung, Verjährung
9.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Miet-wagen etc.) und die in der
Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen
Sonderveranstaltungen nicht.
9.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
9.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt
soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender
gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir
jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen
Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In
diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw.
Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich
bei uns geltend machen, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne
Ihr Verschulden gehindert. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit
Flügen gemäß Ziffer 8.2., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, §
651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21
Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich
nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend
machen, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden
gehindert.
c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter
Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem
Reiseende möglichst schriftlich geltend zu machen, soweit Kenntnis von
Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit
besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Dies gilt keinesfalls, sofern
ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde
oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
9.6. Vertragliche Ansprüche des
Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach
dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine
Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in
einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden
sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene
Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen
Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für
die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nicht-befolgung erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen
gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz
eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie
Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen
beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung
von uns zu vertreten ist.
10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland
nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.
Benutzungshinweise.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05)
verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderung sleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den
Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen
als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über
den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite
www.neckermann-reisen.de/www.thomascook-reisen.de abrufbar.
12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller
personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Es werden nursolche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet,
die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter
sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der
weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der
Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung
an Thomas Cook AG, Abteilung DMS, Thomas-Cook-Platz1, 61440 Oberursel,
widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung
von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen
und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Ist Ihre Reise
kreditfinanziert, pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung und
Bonitätsüberwachung sowie für Marketingzwecke einen Datenaustausch mit anderen
Konzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa
und den Firmen Producta Daten-Service GmbH,
Adam-Opel-Str. 18, 60386 Frankfurt und Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr.
99, 76532 Baden-Baden.. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns
berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen
nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
12.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden
vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte
verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und
Termine ihre Gültigkeit. 12.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen
uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
Reiseveranstalter: Thomas Cook Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel,
Deutschland
Stand Mai 2015