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Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen und als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen
Die nachfolgend getroffenen Regelungen gelten für alle Pauschalreisen sowie für als Einzelleistung gebuchte Reiseleistungen im
Sinne von § 651 a Abs. 3 Nr. 2 BGB – nachstehend Einzelleistungen genannt – des Veranstalters TravelTrex GmbH.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn eine kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen vorliegt. Alternativ auch, wenn
eine der Reiseleistungen mit einer weiteren touristischen Leistung gebucht wird, deren Preis mindestens 25% des gesamten
Reisewertes beträgt. In diesem Fall händigt die TravelTrex GmbH das Formblatt über Pauschalreisen aus.
Wenn in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Begriff "Leistung(en)" Verwendung findet, umfasst dies sowohl
Pauschalreisen als auch Einzelleistungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
a. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter TravelTrex GmbH mit Sitz in Köln, Deutschland, im Folgenden
“TT” abgekürzt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die
Leistungsausschreibung und die ergänzenden Informationen von TT für die jeweilige Leistung, soweit diese dem Kunden
vorliegen.
b. Bei Buchungen auf Anfrage kann die Überprüfung der Verfügbarkeit durch TT bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Der
Kunde bleibt für diesen Zeitraum an sein Angebot gebunden. Nach Ablauf der 7 Tage ist eine Rücknahme des Angebotes
möglich, wenn der Kunde noch keine Reisebestätigung erhalten hat.
c. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TT nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt
des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TT hinausgehen oder im Widerspruch zur
Ausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TT herausgegeben werden, sind für TT und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der
Ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TT gemacht wurden.
d. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er
diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt TT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch
keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
e. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TT zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird TT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger (per E-Mail oder Brief) übermitteln.
f. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TT vor, an das TT für die
Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn TT
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat
und der Kunde innerhalb der Bindefrist TT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder
Reiseantritt erklärt.
g. Liegen dem Bucher die Geschäftsbedingungen des Veranstalters bei der telefonischen Buchung nicht vor, so werden diese
mit der Reisebestätigung zugesandt und gemäß der Regelung in Punkt 1f Bestandteil des Vertrages.
h. Die von TT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Leistungen, den vereinbarten
Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.
Artikel 250 § 3 Nummer 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Leistungsvertrages, sofern dies
zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
i. TT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651 c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz
abgeschlossen wurden (u.a. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails und Internet) kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
2. Bezahlung, Reisedokumente
a. Bei Pauschalreisebuchungen hat TT zur Absicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der Deutscher
Reisesicherungsfond GmbH abgeschlossen. In diesen Fällen wird der Sicherungsschein mit der Reisebestätigung versandt.
Nach Vertragsabschluss wird, unabhängig davon, ob eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung gebucht wurde, eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Preises fällig. Falls eine Versicherung gebucht wurde, wird die Versicherungsprämie
zusammen mit der Anzahlung fällig. Gleiches gilt bei Buchung der Flex-Option. Die Restsumme ist 28 Tage vor
Leistungsbeginn fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb der 28 Tage, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
b. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
TT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß
Punkt 4 zu belasten.
c. Bei der Zahlung per Kreditkarte und Lastschrift erfolgt die Abwicklung über den externen Bezahldienstleister Stripe. Der
Einzug der Lastschrift erfolgt nach Versand der Reisebestätigung/Rechnung. Die Ankündigungsfrist (Pre-Notification) wird