Präambel:
Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, und werden Inhalt des zwischen dem Reisenden und Select
Holidays, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB und der
Artikel 250 und 252 EGBGB.
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten nicht für Geschäftsreisen, sofern der Reisende mit Select Holidays einen
Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen hat.


1. Abschluss des Reisevertrages
Grundlage für die Buchung einer
Pauschalreise sind die
Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen von Select Holidays für die
jeweilige Reise, wie sie dem Reisenden bei
der Buchung vorliegen.
Mit der Anmeldung bietet der Reisende
Select Holidays den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt durch den Buchenden
für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsver-
pflichtungen der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen durch ausdrück-
liche und gesonderte Erklärung haftet. Im
Falle einer elektronischen Buchung (per
Internet, App oder Telemedien) wird das
Angebot auf Abschluss eines
Reisevertrages über Select Holidays
verbindlich, wenn der Button (Schaltfläche)
"zahlungspflichtig buchen" (oder in
vergleichbarer Formulierung) betätigt wird.
Der Vertrag kommt ausschließlich mit
Annahme durch Select Holidays zustande;
das Reisebüro kann lediglich den Empfang
des Angebotes erklären; die Annahme, wie
auch die Abgabe eines Angebots zur
Buchung sind auf einem dauerhaften
Datenträger zu übermitteln (Papierform,
Telefax, E-Mail, SMS und Computer/
Handyfaxe).
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von
Select Holidays vom Inhalt ihrer Buchungs-
erklärung ab, so ist darin ein neues
Angebot von Select Holidays zu sehen, an
das Select Holidays für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
dann zu den Bedingungen des neuen
Angebots zustande, soweit Select Holidays
auf die Änderung hingewiesen und ihre
vorvertrag-liche Informationspflicht erfüllt
hat und der Reisende innerhalb der
Bindungsfrist gegenüber Select Holidays
die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder An-zahlung erklärt.
Die von Select Holidays gegebenen
vorvertraglichen Informationen über
wesentliche Eigenschaften der Reise-
leistungen, der Reisepreis und alle
Zusatzkosten, die Zahlungsmodalitäten,
die Mindestteilnehmerzahl und die Storno-
pauschalen (gemäß Art. 250, § 3 Nr. 1 und
3 - 5,7 EGBGB) werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
sofern dies ausdrücklich zwischen dem

Reisenden und Select Holidays vereinbart
ist. Select Holidays weist darauf hin, dass
nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312
Abs. 7, 312 g Abs 2 Satz 1 Nr 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und
§ 651 c BGB, die im Fernabsatz abge-
schlossen wurden (per Brief, Katalog,
Telefonat, Telefax, E-Mails, SMS, Tele-
medien und Onlinedienste) kein Wider-
rufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-
rechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651 h BGB. Das Widerrufsrecht
besteht jedoch dann, wenn der Vertrag
über Reiseleistungen nach § 651 a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen ge-
schlossen wurde, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf den der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorher-
gehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht kein Widerrufsrecht.
Mit Erhalt der Bestätigungsunterlagen sind
alle Angaben sowie die Namen auf
Richtigkeit analog des Reisedokumentes
durch den Reisenden zu prüfen.
Namensänderungen können bei Meldung
binnen 7 Tagen aus Kulanz kostenfrei
vorgenommen werden. Später angezeigte
Änderungen können eine Neubuchung von
Leistungen bedingen, deren tatsächlichen
Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr für
Umbuchungen in Höhe von 50,00 Euro pro
Person vom Reiseteilnehmer zu tragen
sind.


2. Bezahlung

2. 1
Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw.
Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung
sowie Übersendung des Sicherungs-
scheines sofort zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung, abzüglich geleisteter An-
zahlung ist mit Aushändigung der
Reiseunterlagen spätestens 30 Tage vor
Reiseantritt zu leisten. Die Bezahlung kann
per Überweisung oder mittels Kreditkarte
(VISA/Master Card) erfolgen. Bei Buchung
innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn wird
ausschließlich die Zahlung per Kreditkarte
akzeptiert. Bei Zahlungen aus dem
Ausland sind sämtliche anfallenden
Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung
zu tragen.

2. 2
Bei Buchungen bis zu 30 Tagen vor
Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung
i. H. v. maximal 25% des Reisepreises
umgehend nach Erhalt der Reise-
bestätigung und Rechnung sowie Über-
sendung des Sicherungsscheines zu
zahlen. Eine Buchung ab 30 Tagen vor
Reiseantritt wird durch den Reise-
veranstalter nur dann akzeptiert, wenn der
Reisepreis sofort mit Erhalt der
Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheines bezahlt wird.

2. 3
Die Reiseunterlagen werden nach
vollständigem Zahlungseingang des
Gesamtreisepreises vor Reiseantritt
versandt, die Möglichkeit der Einzel-
vereinbarung bleibt vorbehalten. Nähere
Informationen zur Zahlungsweise und
Zahlungsfristen des Reisepreises sind der
Reisebestätigung und Rechnung von
Select Holidays zu entnehmen.

2. 4
Ist eine Bezahlung des Reisepreises und /
oder Unterlagenversand vor der Abreise
nicht erfolgt oder möglich (auch bei
Kurzfrist-Lastminute Buchung), wird/kann
eine Tickethinterlegung veranlasst werden.
Für eine Tickethinterlegung und / oder
Bezahlung des Reisepreises am
Abreisetag beim Hinterlegungsschalter
wird für den hiermit verbundenen
zusätzlichen Bear-beitungsaufwand eine
Bearbeitungsgebühr von bis zu 10,00 EUR
pro Ticket-hinterlegung berechnet.

2. 5
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist
der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise
bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in
diesem Fall innerhalb von 14 Tagen
erstattet.


3. Leistung
Ohne schriftliche Bestätigung von Select
Holidays sind Reisebüros nicht berechtigt,
Abänderungen oder Zusagen zu treffen,
die von den Reisebedingungen oder
Leistungs-beschreibungen der Select
Holidays Druckmedien oder Online-
Ausschreib-ungen abweichen.

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (ab dem 01.03.2024) der New2Go GmbH c/o Select
Holidays, im Folgenden Select Holidays:

Sonderwünsche, die über den Inhalt des
Kataloges hinausgehen, dürfen nur dann
von dem buchenden Reisebüro
entgegengenommen werden, wenn diese
ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet
oder von Select Holidays als verbindlich
anerkannt werden.
Im Falle altersabhängiger Reisepreis-
ermäßigungen ist für die Einhaltung der
Altersgrenze der Tag des Reisebeginns
maßgeblich. Kosten, welche auf eine
Falschauskunft des Reisenden zurück-
zuführen sind, fallen diesem zur Last.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4. 1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und
von Select Holidays nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden oder von
Select Holidays nicht zu vertreten sind,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen
im Flugplan bleiben Select Holidays
vorbehalten. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Select Holidays ist verpflichtet, den Kunden
über Leistungsänderungen oder Abweich-
ungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reise-
leistung, die Inhalt des Pauschalreise-
vertrages geworden sind, ist der Reisende
berechtigt, innerhalb einer von Select
Holidays gesetzten angemessenen Frist,
die dem Reisenden gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung zugeht, entweder
die Änderung anzunehmen, unentgeltlich
vom Vertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer Ersatzreise zu
verlangen, falls Select Holidays eine solche
Reise anbietet.


4. 2

Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben hiervon unberührt, soweit die
geänderte Leistung mit Mängeln behaftet
ist. Hat Select Holidays für die Durch-
führung der geänderten Reise bzw.
Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffen-
heit geringere Kosten, ist dem Reisenden
der Differenzbetrag entsprechend
§ 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. 3
Der Veranstalter kann den Reisepreis
einseitig erhöhen, wenn
a) eine Erhöhung des Preises für die
Beförderung von Personen aufgrund
höherer Kosten für Treibstoff oder andere
Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und
sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren oder
c) eine Änderung der für die betreffende
Pauschalreise geltenden Wechselkurse
eintritt.
In diesem Fall ist der Veranstalter ver-
pflichtet, den Reisenden auf einem dauer-
haften Datenträger klar und verständlich
über die Preiserhöhung und deren Gründe
zu unterrichten und hierbei die
Berechnung der Preiserhöhung
mitzuteilen.
Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn
sie diesen Anforderungen entspricht und
die Unterrichtung des Reisenden nicht
später als 20 Tage vor Reisebeginn
erfolgt.
Diese Verpflichtung gilt auch für die
Senkung des Reisepreises aufgrund vor-
genannter Umstände.

5. Rücktritt durch den Reisenden,
Umbuchungen oder Ersatzperson
5. 1 Reiserücktritt:
Der Reisende kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritts-
erklärung bei New2Go GmbH c/o Select
Holidays innerhalb der Bürozeiten von Mo-
Fr. 08.00 - 18.00 Uhr (ausgenommen
Feiertage). Geht die Erklär-ung außerhalb
dieser Zeiten ein, so ist der nächste
Bürotag maßgebend. Es ist die
Obliegenheit des Reisenden, den Rücktritt
mithilfe eines dauerhaften Daten-trägers
an Select Holidays rechtzeitig, somit
spätestens 7 Tage vor Reisebeginn Select
Holidays zugehend, zu übermitteln.

5. 2 Stornierungsgebühren:
Tritt der Reisende vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann
Select Holidays für jeden angemeldeten
Teil-nehmer eine Entschädigung nach
Maßgabe folgender Stornopauschale
verlangen:

Pauschalreisen:
Bis zum 50. Tag vor Anreise 25%
49.-31. Tag vor Anreise 25%
29.-22. Tag vor Anreise 30%
21.-15. Tag vor Anreise 40%
14.-7. Tag vor Anreise 70%
6.-1. Tag vor Anreise 80%
Anreisetag 90%

Kreuzfahrten:
Bis zum 50. Tag vor Anreise 25%
49.-31. Tag vor Anreise 45%
29.-22. Tag vor Anreise 65%
21.-15. Tag vor Anreise 75%
14.-7. Tag vor Anreise 80%
6.-1. Tag vor Anreise 80%
Anreisetag 95%


Individuelle Kundenwünsche:
Bis zum 50. Tag vor Anreise 25%
49.-31. Tag vor Anreise 25%
29.-22. Tag vor Anreise 30%
21.-15. Tag vor Anreise 40%
14.-7. Tag vor Anreise 70%
6.-1. Tag vor Anreise 80%
Anreisetag 90%


Die Höhe der Entschädigung bestimmt
sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Wertes der von Select Holidays ersparten
Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was Select Holidays durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,
welches auf Verlangen des Reisenden
durch Select Holidays zu begründen ist.
Select Holidays hat die vorgenannten
Entschädigungspauschalen unter Berück-
sichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und im Reisebeginn,
sowie unter Berücksichtigung der er-
warteten Ersparnis von Aufwendungen
und des erwarteten Erwerbs durch ander-
weitige Verwendung der Reiseleistung
festgelegt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung, wie vorgenannt, mit
der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Soweit ein Pauschbetrag von Select
Holidays in Rechnung gestellt wird, ist auf
Verlangen des Reisenden die Ange-
messenheit des Pauschalbetrages durch
Select Holidays nachzuweisen. Dem
Reisenden bleibt es nachgelassen, Select
Holidays einen geringeren Schaden
nachweisen.
Select Holidays behält sich vor, in
Abweichung der vorgenannten
Pauschalen der Stornostaffel eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit
Select Holidays nachweisen kann, dass
wesent-lich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist Select
Holidays verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwen-dungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der Reisende Select
Holidays gegenüber als Gesamtschuldner
für den Reisepreis; die hierdurch
entstehenden Mehrkosten, sowie eine
zusätzliche Bearbeitungs-gebühr in Höhe
von 50,00 EUR sind
gesamtschuldnerisch vom Buchenden
und dem Dritten zu zahlen. Werden auf
Wunsch des Reisenden nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes,
des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Verpflegungsart oder der Beförderungsart
vorgenommen, behält der Veranstalter

Select Holidays sich die Geltendmachung
hierdurch entstehender Mehrkosten vor.
Umbuchungen sind generell nur auf
Anfrage und nach Verfügbarkeit und auf
Basis des vertraglichen Reisepreises
möglich. Abweichungen je nach Reise-
leistung und Reiseart sind vorbehalten.
Das gesetzliche Recht gemäß § 651 e
BGB, von Select Holidays durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu
verlangen, dass statt des gebuchten
Reisenden ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag
eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie Select Holidays 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht.

5. 3 Unvermeidare außergewöhnliche
Umstände:
Abweichend von der Regelung nach § 5.1
dieser AGB kann Select Holidays keine
Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittel-
barer Nähe unvermeidbare, außergewöhn-
liche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Als unvermeidbare und außergewöhnliche
Umstände gelten solche, wenn sie nicht
der Kontrolle der Vertragspartei
unterliegen, die sich hierauf beruft und sich
die Folgen der Umstände auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären. Select Holidays kann keine
Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeid-bare,
außergewöhnliche Umstände auf-treten,
die die Durchführung der Pauschal-reise
oder die Beförderung des Reisenden an
den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigt. Im Falle des Eintritts
außergewöhnlicher Umstände verliert
Select Holidays seinen Anspruch auf den
Reisepreis und hat, soweit dieser geleistet
wurde, innerhalb einer Frist von 14 Tagen
zurück zu zahlen. Bei Auftreten außer-
gewöhnlicher Umstände am Urlaubs-ort
hat Select Holidays, falls eine Rück-
beförderung nicht möglich ist, dem
Reisenden bis zu drei Nächte die Kosten
für eine notwendige Beherbergung zu er-
setzen. Weitergehende Ansprüche des
Reisenden bestehen jedoch nicht.

5. 4 Umbuchungen:
Umbuchungen müssen spätestens sieben
Tage vor Reisebeginn Select Holidays auf
einem dauerhaften Datenträger vorliegen.
Werden auf Wunsch des Reisenden nach
der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
ziels, des Ortes, des Reiseantritts, der

Unterkunft, der Verpflegungsart oder der
Beförderungsart vorgenommen, behält
Select Holidays sich die Geltendmachung
hierdurch entstehender Mehrkosten vor.
Diese hat Select Holidays dem Reisenden
nachzuweisen. Umbuchungen sind
generell nur auf Anfrage und nach
Verfügbarkeit und auf Basis des
vertraglichen Reisepreises möglich.
Geringfügige Abweichungen, je nach
Reiseleistung und Reiseart, sind
vorbehalten. In diesem Falle kann Select
Holidays für die Änderung der Reise-
unterlagen durch den Vertrags-
schließenden die tatsächlich entstandenen
Mehrkosten verlangen.
Wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil
Select Holidays keine, eine unzureichende
oder falsche vorvertragliche Information
gemäß Art. 250 § 3 EGBGB dem
Reisenden gegenüber abgegeben hat; ist
in diesem Fall die Umbuchung kostenfrei
möglich.

5. 5 Eintritt Dritter:
Select Holidays kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vor-
schriften entgegenstehen oder der
Änderungswunsch so kurzfristig erfolgt,
dass die beteiligten Leistungsträger nicht
mehr rechtzeitig hiervon in Kenntnis
gesetzt werden können. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften der ursprünglich
gebuchte Reisende und seine
Ersatzperson gegenüber Select Holidays
als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.

5. 6 Teil-Stornierung:
Bei Teil-Stornierung eines Reiseteil-
nehmers, der mit einem oder mehreren,
anderen Reisenden in einem Doppel-,
Familienzimmer od. Juniorsuite gebucht
war, wird für den oder die verbleibenden
Reiseteilnehmer ggf. ein Einzelzimmer-
Zuschlag oder Aufpreis berechnet, wenn
aufgrund der Teil-Stornierung die Doppel-
zimmerbelegung in eine Einzel-Zimmer-
belegung umgebucht werden oder andere
Zimmerkategorie-Umbuchung erfolgen
muss. Dies gilt auch, wenn die Teil-
Stornierung erst nach Reisebeginn und
No-Show erfolgt. Bei Einzelzimmer-
Belegung eines Doppelzimmers wird
generell ein Aufpreis berechnet, sofern in
der Hotel-ausschreibung nicht ausdrücklich
Nur-Einzelzimmer ausgeschrieben und
ohne Einzelzimmerzuschlag buchbar sind.


6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der Reisende, bzw. Mitreisende
einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder sonstiger

zwingender Gründe nicht in Anspruch, so
wird sich Select Holidays bei den
Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestim-mungen
entgegenstehen. In diesem Fall hat der
Reisende keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises, sofern die
gesetzlichen Bestimmungen nicht zum
kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung
des Reisevertrages berechtigt hätten.


7. Rücktritt und Kündigung durch
New2Go GmbH c/o Select Holidays
Select Holidays kann in folgenden Fällen
vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:

7. 1 Ohne Einhaltung der Frist:
Wenn der Reisende oder ein Mitreisender
die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung von Select Holidays
nachhaltig stört oder wenn der Reisende
sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist, kann Select
Holidays die Kündigung des Vertrages zu
jedem Zeitpunkt aussprechen. Kündigt
New2Go GmbH c/o Select Holidays, so
behält Select Holidays den Anspruch auf
den Reisepreis. Select Holidays muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwen-
dungen, sowie diejenigen Vorteile an-
rechnen lassen, die Select Holidays aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der Select Holidays
von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.

7. 2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Ein Rücktrittsrecht von Select Holidays
besteht auch, wenn Select Holidays die
dazu führenden Umstände nicht zu
vertreten hat und wenn Select Holidays die
zum Rücktritt führenden Umstände
nachweist und dem Reisenden ein
vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet
hat. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhält der Kunde den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück.

7. 3 Bei Nichtzahlung durch den
Reisenden gem. Ziff.2 der AGB:
Sollte der Reisepreis nach Fälligkeit
rechtzeitig vor Reisebeginn nicht an Select
Holidays geleistet sein, bzw. bei
Buchungen über Reisebüroinkasso-
Agenturen an das vermittelnde Reisebüro
gezahlt worden sein und der Reisepreis
nicht bei Select Holidays rechtzeitig vor

Reiseantritt und fristgerecht
gutgeschrieben werden, so behält sich
Select Holidays eine Kündigung des
Reisevertrags aufgrund der Nichtzahlung
des Reisepreises vor. Select Holidays wird
den Reisenden zuvor bei Zahlungs-
verzögerung schriftlich auf die
Zahlungsfrist und möglichen Reiserücktritt
durch Select Holidays hinweisen. In
diesem Fall gelten die
Kündigungsbedingungen und vertrag-
lichen Pflichten nach § 2 in Verbindung mit
§ 5.2 dieser AGB.


8. Gewährleistung
8. 1 Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsmäßig
erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Select Holidays kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand erfordert. Select
Holidays kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass Select Holidays eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8. 2 Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen
Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der
Reisepreis ist in dem Verhältnis herab-
zusetzen, in welchem zur Zeit des
Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit der
Reisende es schuldhaft unter-lässt, den
Mangel anzuzeigen.

8. 3 Kündigung des Vertrages:
Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet Select
Holidays innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag – in
seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungs-gründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die
Reise infolge eines von Select Holidays zu
vertretenden Mangels aus wichtigem
Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von Select Holidays
verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse gerechtfertigt wird.
Der Reisende schuldet Select Holidays den
auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für
den Reisenden von Interesse waren.

8. 4 Schadensersatz:

Sofern Select Holidays einen Umstand zu
vertreten hat, der zu einem Mangel der
Reise führt, kann der Reisende
Schadenersatz verlangen. Der Schadens-
ersatz wird auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt, sofern es sich
nicht um einen Körperschaden handelt und
Select Holidays den Mangel nicht
schuldhaft herbeigeführt hat. Im Falle des
Eintritts eines außergewöhnlichen
Umstandes ist der Anspruch auf
Schadens-ersatz ausgeschlossen.


8. 5 Anrechnung:

Soweit der Reisende gegen Select
Holidays Ansprüche auf Schadensersatz
oder Reisepreisminderung hat, muss er
sich Zahlungen Dritter, die auf demselben
Ereignis beruhen, anrechnen lassen.
Dies gilt insbesondere bei Entschädigungs-
zahlungen oder Ausgleichszahlungen aus
nachfolgenden gesetzlichen Bestim-
mungen: Ausgleichsansprüche gegen die
Fluggesellschaft nach EG-VO 261/2004,
Ausgleichsansprüche als Fahrgast gegen
das Eisenbahnunternehmen nach EG-VO
1371/2007, Ausgleichs- oder Entschä-
digungsansprüche gegen Beförderer auf
See nach EG-VO 392/2009, Entschä-
digungsansprüche aus Fahrgast-rechten
im See- oder Binnenschiff-fahrtsverkehr
nach EG-VO 2006/2004 und EU - VO
1177/2010, Entschädigungsansprüche als
Fahrgast nach im Kraftomnibusverkehr
nach EU – VO 181/2011 und EG-VO
2006/2004.
Hat der Reisende bereits von SELECT
HOLIDAYS entsprechende Zahlungen
erhalten, so sind diese auf weitere
Entschädigungsleistungen oder Aus-
gleichszahlungen Dritter anzurechnen,
sofern sie auf demselben Ereignis
beruhen.


9. Gepäckbeschädigung und
Gepäckverspätung bei Flugreisen,
besondere Regeln und Fristen zum
Abhilfeverlangen:
Bei Gepäckverlust, Gepäcksbeschädigung
oder Gepäckverspätung im Flugverkehr ist
der Reisende verpflichtet, selbst unver-
züglich vor Ort dies mittels entsprechender
Schadensanzeige ("P.I.R.") der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen;
sowohl die Fluggesellschaft als auch
SELECT HOLIDAYS kann die Erstattung
aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt wurde. Diese
Schadensanzeige ist bei
Gepäcksbeschädigung binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich ist
gegenüber Select Holidays oder der
örtlichen Reiseleitung der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung vom
Reisegepäck anzuzeigen. Dies entbindet

den Reisenden jedoch nicht davon, den
Schaden gegenüber der Fluggesellschaft
innerhalb der vorstehenden Fristen
anzuzeigen.

10. Beschränkung der Haftung
Select Holidays haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistung lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveran-
staltungen, Theaterbesuche, Ausflüge,
Ausstellungen usw.) und die in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ebenso wenig haftet Select Holidays für
Ausflüge und Rundreisen, die im Katalog
von Select Holidays zwar beworben
werden, die der Reisende jedoch am
Urlaubsort unmittelbar beim Leistungs-
träger bucht. Soweit der Reisende einzelne
und/oder eine Anzahl mehrerer
Tauchgänge im Rahmen seiner
Pauschalreise bucht, haftet Select Holidays
nur für die ordnungsgemäße
Durchführung, hingegen nicht für
Umstände, die der Tauchwillige zu
vertreten hat und infolge Nichteinhaltung
dazu führen, dass der eingeschaltete
Leistungsträger eine Teilnahme verweigert,
wie Nichtvorlage eines medizinischen
Tauchtauglichkeitszeugnisses, des Log-
buches oder des Befähigungs-nachweises
eines anerkannten Ausbildungsbetriebes
(VDST, Padi, CMAS etc.). Über die
Anerkennung eines Befähigungs-
nachweises eines unbekannten oder nicht
international anerkannten Ausbildungs-
betriebes hat der Leistungsträger zu
entscheiden; im Falle der Ablehnung der
Teilnahme an einem oder an mehreren
Tauchgängen aus Gründen, die weder
Select Holidays noch der Leistungsträger
zu vertreten hat, kann der Reisende einen
Entschädigungs- oder Rückzahlungs-
anspruch nur geltend machen, soweit
Select Holidays durch die Nichtteilnahme
des Reisenden Aufwendungen erspart hat.
Bei Buchung eines Golfpaketes: Select
Holidays haftet nicht, falls der ausführende
Golfclub mangels entsprechenden
Befähigungsnachweises (Platzreife oder
Handicap) durch den Reisenden oder
wegen Nichteinhaltung der vorgeschrie-
benen Select Holidays diesem das Spiel
verweigert; ebenso wenig haftet Select
Holidays für die Einhaltung der
Abschlagszeiten.


11. Mitwirkungspflicht des Reisenden
11. 1
Der Reisende hat Select Holidays oder
dessen Reisevermittler, über den der
Reisende die Pauschalreise gebucht hat,
zu informieren, wenn dieser die
notwendigen Reiseunterlagen (Flugschein,
Hotel-gutschein etc.) nicht innerhalb der
von Select Holidays mitgeteilten Frist

erhält.
Sämtliche vom Reiseveranstalter über-
sandte Dokumente sind auf inhaltliche
Richtigkeit zu prüfen. Änderungen, die
nicht unverzüglich gemeldet werden,
können ggf. Änderungskosten mit sich
führen.

11. 2
Der Reisende ist verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.

11. 3
Ferner ist der Reisende verpflichtet, die
Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter
von Select Holidays oder dem durch Select
Holidays eingesetzten Subunternehmer,
der die örtliche Reiseleitung stellt, zur
Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter
von Select Holidays nicht vor Ort
vorhanden, sind etwaige Reisemängel
unter der in den Reiseunterlagen mit-
geteilten Kontaktstelle von Select Holidays
zur Kenntnis zu bringen; dies kann
telefonisch oder in Textform erfolgen. Die
Kontaktanschrift und die Erreichbarkeit der
örtlichen Reiseleitung kann den Reise-
unterlagen entnommen werden.

11. 4
Soweit Select Holidays infolge schuldhafter
Unterlassung der Mängelanzeige nicht
Abhilfe schaffen konnte, kann der
Reisende weder Minderungsansprüche
nach § 651 m BGB, noch
Schadensersatzansprüche nach § 651 n
BGB geltend machen.

11. 5
Ansprüche des Reisenden entfallen nur
dann nicht, wenn der Reisende seinen
vorstehenden Verpflichtungen ohne
eigenes Verschulden nicht nachkommen
kann und unverzüglich das Abhilfe-
verlangen gegenüber dem Reise-
veranstalter nachholt.


12. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise (Minderungs-
ansprüche, sowie Schadensersatz und
Schmerzensgeld aus vertraglicher
Haftung) hat der Reisende innerhalb einer
Frist von 2 Jahren geltend zu machen. Die
Frist beginnt mit dem Tag, an dem die
Pauschalreise enden sollte. Dies gilt auch
für Ansprüche aus abgetretenem Recht,
z.B. für Ansprüche von
Sozialversicherungsträgern. Eine
Anmeldung der Ansprüche bei dem
reisevermittelnden Reisebüro genügt
ausdrücklich nicht; ebenso wenig sind die
örtliche Reiseleitung oder der

Leistungsträger berechtigt, Ansprüche
gegen Select Holidays entgegenzunehmen
und/oder anzuerkennen. Select Holidays
weist darauf hin, dass die genannten
Reisepreise keine Reiserücktritts-Ver-
sicherung (Stornokosten-Versicherung und
Reiseabbruch-Versicherung) enthalten.
Wenn der Reisende vor Reiseantritt von
der gebuchten Reise zurücktritt, entstehen
Stornokosten. Bei Reiseabbruch können
zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt
sich der Abschluss des speziellen Select-
Komplettschutzes der Würzburger
Versicherungs-AG, Bahnhofstraße 11,
97070 Würzburg. Er beinhaltet neben der
Reiserücktritts- Versicherung einen
umfassenden Reiseschutz (Auslandsreise-
kranken-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-
Versicherung sowie Umbuchungs-
gebühren-Schutz) mit Notruf-Service rund
um die Uhr.


13. Pass-, Visa- und Gesundheits-
vorschriften
13. 1 Informationspflicht von Select
Holidays:
Select Holidays ist verpflichtet, den
Reisenden über Pass- und Visa-
Vorschriften zu unterrichten, sofern diese
bekannt sind oder bei Anwendung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt
sein müssten. Sofern es Select Holidays
möglich ist, wird Select Holidays den
Reisenden über wichtige Änderungen der
in der Reiseausschreibung
wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren. Der
Reisende kann die für das gebuchte Land
einzuhaltenden Einreisebestimmungen und
Gesundheits-vorschriften auf der
Internetseite von Select Holidays
(www.selectholidays.de), bzw. aus den
Druckmedien von Select Holidays unter der
Rubrik "Visum und Einreise" und
"Reiseinformationen" zur Kenntnis
nehmen. Select Holidays sorgt dafür, die
Bestimmungen möglichst aktuell zu halten.
Druckmedien benötigen jedoch zur
Drucklegung einen Zeitvorlauf. Rechts-
verbindliche Informationen und/oder über
diese Hinweise hinausgehende
Informationen zu den Einreise-
bestimmungen sind nur direkt bei der
Botschaft oder einem der
Generalkonsulate des jeweiligen
Reiselandes einzuholen. Generell rät
Select Holidays darüber hinaus zu einer
Erkundigung beim Auswärtigen Amt unter
www.auswaertiges-amt.de,
Tel.: 030-5000-0.

13. 2 Eigenverantwortung:
Der Reisende ist selbst verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente,

eventuell erforderlicher Impfungen sowie
dem Einhalten von Zoll- und Devisen-
vorschriften. Nachteile, die aus Nicht-
befolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, es sei denn,
Select Holidays hat nicht, unzureichend
oder falsch informiert. Select Holidays
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende Select Holidays mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass Select Holidays hierbei eigene
Pflichten verletzt hat. Daher rät Select
Holidays deutschen Staatsangehörigen zu
einer Erkundigung über die aktuell zum
Reise-zeitraum gültigen Visa- und
Einreise-vorschriften für das Reiseland
beim Auswärtigen Amt unter
www.auswaertiges-amt.de, Tel.: 030-5000-
0 und insbesondere auch bei den
Konsulaten des betreffenden Reiselandes
direkt. Sofern der Reisende nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss
sich der Reisende über die für ihn
geltenden, gültigen Einreisebedingungen
rechtzeitig direkt bei dem zuständigen
Konsulat oder der Botschaft erkundigen.
Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur
Erfüllung der Einreisebestimmungen am
Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich
dem Reisenden.

13. 3 Nicht-Erfüllung der Einreise-
bestimmungen durch den Reisenden:
Select Holidays weist ausdrücklich darauf
hin, dass bei Nichterfüllung der
Einreisebestimmungen bspw. durch
Vorlage eines unzureichend gültigen
Ausweis- oder Einreisedokumentes dem
Reisenden durch die jeweilige Flug-
gesellschaft die Flugbeförderung oder die
Einreise in das Zielgebiet / Urlaubsland
verweigert werden kann.

13. 4 Gesundheitsvorschriften:
Select Holidays wird, ebenfalls im Rahmen
der üblichen Sorgfalt, Empfehlungen zu
Gesundheitsvorschriften aussprechen; dies
ersetzt jedoch nicht die eigenständige
Verantwortlichkeit des Reisenden, sich
über evtl. notwendige od. ratsame
medizinische Vorsorge bei einem Arzt
seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn zu
erkundigen und eigenständig Maßnahmen
zu treffen. Zu aktuellen
Gesundheitsvorschriften und
Empfehlungen empfiehlt Select Holidays
ebenfalls, sich an das Auswärtige Amt zu
wenden unter www.auswaertiges-amt.de,
Tel.: 030-5000-0.

14. Datenschutz
Die Parteien verarbeiten die ihnen im
Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten
personenbezogenen Daten unter
Beachtung der geltenden Datenschutz-

bestimmungen. Dazu zählt insbesondere
die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die
Verarbeitung nach Treu und Glauben und
Transparenz, die Zweckbindung, die
Datenminimierung, die Richtigkeit der
Verarbeitung, die Speicherbegrenzung, als
auch die Integrität und Vertraulichkeit der
personenbezogenen Daten. Der Reisende
hat diese Verpflichtungen auch allen mit
der Durchführung des Vertrags
beauftragten Personen aufzuerlegen. Dies
gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung
durch Dritte, die ausschließlich unter
Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen erfolgt. Die
Parteien verpflichten sich, auf Verlangen
der jeweils anderen Partei deren
Datenschutzbeauftragten gegenüber, die
Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach
den gesetzlichen Bestimmungen erforder-
lichen Form nachzuweisen.
Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13
EU-Datenschutzgrundverordnung und für
weitere Informationen zum Umgang mit
personenbezogenen Daten unserer
Geschäftspartner verweist Select Holidays
auf die Datenschutzerklärung unter
www.selectholidays.de/ueber-
selectholidays/datenschutz/.
Sicherheitsbestimmungen im Hinblick auf
bargeldlose Zahlung:
- Select Holidays stellt zur Abwicklung von

bargeldlosen Zahlungen, z.B. per
Kreditkarte sichere Verfahren nach dem
aktuellen Stand der Technik zur
Verfügung. Hierbei stellt Select Holidays
sicher, dass die Erhebung, Speicherung
und Nutzung der Daten konform zum
Bundesdatenschutz-gesetz erfolgt
(Datenschutzerklärung).

- Select Holidays werden Sie nie
auffordern Ihre vollständigen Kredit-
kartendaten ohne vorher eingeholte
Einwilligung per E-Mail, Fax, Post oder
anderer unverschlüsselter Verbindung
zuzusenden.

- Für Schäden, die sich aus einer
unaufgeforderten Zusendung von Kredit-
kartendaten ergeben, wird Select
Holidays keine Haftung übernehmen.

Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen
Daten zu Werbezwecken können Sie
jederzeit durch Mitteilung an New2Go
GmbH, Gewerbestrasse 6, 57612
Kroppach oder durch entsprechende
Erklärung per E-Mail an
info@selectholidays.de widersprechen.
Nach Erhalt des Widerspruchs wird der
Veranstalter die Daten nicht mehr für
Werbezwecke nutzen. Datenübermittlung
an staatliche Stellen oder Behörden
erfolgen nur im Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der
USA haben alle Fluggesellschaften
gesetzlich verpflichtet, die Flug- und
Reservierungsdaten jedes Passagiers zur
Verfügung zu stellen.


15. Gerichtsstand
Der Reisende kann Select Holidays an
dessen Sitz in Kroppach verklagen; es ist
die Anwendung deutschen Rechts
vereinbart. Select Holidays weist im
Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreit-beilegung darauf hin,
dass Select Holidays nicht an einer
freiwilligen Verbraucher-streitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Druck-
legung dieser Reisebedingungen für Select
Holidays verpflichtend würde, informiert
Select Holidays den Reisenden hierüber in
geeigneter Form. Select Holidays weist für
alle Reiseverträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online-Streitbeilegungs-
Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


16. Schlussbestimmungen
16. 1 Gepäck:
Jeder zahlende Fluggast kann gemäß den
Vorgaben der gebuchten Fluggesellschaft
Reisegepäck frei mitnehmen. Es wird
empfohlen, eine Reisegepäckversicherung
abzuschließen. Bei Flügen ohne Gepäck
wird explizit in der Ausschreibung sowie
auf der Bestätigung hingewiesen.

16. 2 Tiere:
Die Beförderung von Tieren ist
grundsätzlich nicht möglich.

16. 3 Angebote:
Alle Angaben in den Druckmedien des
Veranstalters entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Mit der Veröffentlichung
neuer Ausschreibungen auf der
Internetseite des Veranstalters oder in den
Druckmedien (Prospekte etc.) oder
Preislisten verlieren alle früheren
entsprechenden Veröffentlichungen über
gleich lautende Angebote und Termine ihre
Gültigkeit.

16. 4 Zimmer:
Drei-Personen-Belegung und Zimmer in
2+1 / 2+2 Belegung sind in der Regel
Doppelzimmer mit Zustellbetten, sofern
nicht ausdrücklich in der Hotel-
ausschreibung die weitere Schlaf-
gelegenheit als Gästebett ausgeschrieben
wird. Doppelzimmer/Suiten in 2+2
Belegung sind ausdrücklich keine
Familienzimmer, es sei denn, sie werden
bei Reiseangebot und Buchung
entsprechend ausgeschrieben. Ein
Babybett ist kein Bestandteil der
Zimmerausstattung, sofern nicht in der
Ausschreibung angeführt. Ansonsten
werden Babybetten nur auf Anfrage nach
Verfügbarkeit bereitgestellt.

16. 5 Kinderermäßigungen:

Die Altersbegrenzungen bei Kinder-
festpreisen und Zimmerbelegung bezieht
sich ausschließlich auf das Alter des
Kindes bei Reiseantritt und Reisezeitraum,
nicht auf das Alter des Kindes bei Reise-
anmeldung. Mitreisende Kinder, die bei
Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter
sind als die in der Hotelausschreibung
genannte Altersgrenze für
Kinderfestpreise, haben den Preis für
Erwachsene zu zahlen; für die Richtigkeit
der Altersangaben bei der Buchung haftet
der Buchende.

16. 6 Flugdurchführung:
Flugzeiten, Flugweg und Fluggesellschaft
können durch Select Holidays nur aus
sachlichen Gründen, wie Änderungen
gesetzlicher Vorschriften, behördlicher
Vorgaben, während der Reisedurchführung
auftretender nicht vorhersehbarer tech-
nischer Defekte, wegen Schlechtwetter
oder Streik, geändert werden, soweit die
Änderungen unwesentlich sind; der
Reisende ist, soweit möglich, rechtzeitig
von der Änderung zu unterrichten. Im Falle
einer erheblichen Beeinträchtigung des
Betriebs des vorgesehenen
Verkehrsmittels kann die Beförderung auf
einer Teilstrecke mit anderen
Verkehrsmitteln durchgeführt werden,
soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

16. 7 Reiseverlauf:
Select Holidays behält sich vor, von dem
auf der Internetseite sowie in den
Druckmedien genannten Reiseverlauf
abzuweichen, soweit diese Abweichungen
nicht erheblich sind, soweit sie sich im
Rahmen des branchenüblichen halten und
den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen oder aus sonstigen
Gründen für den Reisenden unzumutbar
sind. Dies gilt aufgrund der besonderen
lokalen Bedingungen insbesondere
hinsichtlich des Verlaufs von Rund-
reisen/Flussreisen/Kreuzfahrten und der
davor und/oder danach gebuchten
weiteren Leistungen. Soweit dies für den
Reisenden zumutbar ist, kann Select
Holidays auch ein Ersatzschiff gleicher
Ausstattung einsetzen.

16. 8 Rail & Fly:
Select Holidays führt im Rahmen der
Kooperation mit der Deutschen Bahn AG
bei Reiseausschreibungen teilweise Zug-
zum-Flug Leistungen; gleichwohl ist der
Reisende selbst für die pünktliche Anreise
zum Flughafen verantwortlich. Bei den
gegebenenfalls den Reiseunterlagen
beigefügten Rail and Fly Tickets handelt es
sich um eine Fremdleistung der Deutschen
Bahn AG, die von Select Holidays lediglich
vermittelt wird und daher kein Bestandteil
des mit Select Holidays geschlossenen
Reisevertrages ist.


Veranstalter der Pauschalreise:
New2Go GmbH c/o Select Holidays,
Gewerbestrasse 6, 57612 Kroppach
Geschäftsführung: Jens Scheidereiter,
Fahad Adul Razzak
Eingetragen beim Handelsregister des
Amtsgerichts Montabaur HRB 20981
St-Nr. 02/670/1029/0
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE257703493
Telefon 02662-9381000
Homepage: www.selectholidays.de



16. 9 Klassifizierung / Kategorisierung:
Select Holidays kategorisiert die Hotels
nach eigener Erfahrung im Vergleich zu
dem Gesamtangebot der Hotels. Näheres
zur Klassifizierung kann den Reise-
informationen und Information im Katalog
oder der Reiseausschreibung entnommen
werden.
Soweit die Hotels nicht ausdrücklich als
barrierefrei beschrieben werden, sind die
Hotels nicht für Schwerbehinderte
zugänglich. Nähere Einzelheiten erbittet
Select Holidays vor der Buchung zu
erfragen.

Stand: März 2024,
Änderungen vorbehalten