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Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist
FERIEN Touristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist
ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.
4.6 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FERIEN Touristik
nachzuweisen, dass FERIEN Touristik kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die
von FERIEN Touristik geforderte Pauschale.
5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden
5.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des
Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart
oder der Schreibweise des Namens. Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach
Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann FERIEN Touristik bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor
Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch
die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die
nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall,
dass FERIEN Touristik keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information
gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos
möglich.
5.2 Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in
seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des
Reiseanmelders an FERIEN Touristik. FERIEN Touristik kann dem Wechsel in der Person des
Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist FERIEN Touristik
berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe
von € 30,00 pro Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der
Reise und die Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten
gesamtschuldnerisch. FERIEN Touristik wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und
Hoteliers die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der
Tarifbestimmungen vieler Fluggesellschaften ist es möglich, dass durch den Wechsel der
Person des Reisenden Stornierungskosten für den Flug in Höhe von 100 % entstehen.
5.3 Im Falle einer Pauschalreise mit einer Linien- oder Lowcost-Fluggesellschaft ist eine
Änderung des bei Buchung mitgeteilten Namens nicht möglich. Aufgrund der
Tarifbestimmungen der Linien- und Lowcost-Fluggesellschaften ist eine Stornierung der
Flüge gemäß der in 4.3. bis 4.6. aufgeführten Stornobedingungen erforderlich sowie eine
Neubuchung. Im Falle der Buchung einer Flugpauschalreise mit Charterfluggesellschaft
erheben wir im Falle eines Namenswechsels in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe