REISEBEDINGUNGEN DER DER TOURISTIK DEUTSCHLAND GMBH
Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande
kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetzlichen Vor-
schriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz
zum BGB) und füllen diese aus.
Sofern Sie nur eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotelübernachtung, Ferienwohnung) buchen, die nicht Bestandteil
einer Pauschalreise ist oder wird, finden die nachfolgenden Reisebedingungen mit Ausnahme der Ziffern 4.2, 5.2, 7, 9,
11 und 16.1 entsprechende Anwendung. Besonderheiten, die ausschließlich solche einzelne Reiseleistungen betreffen,
werden nachstehend ausdrücklich geregelt bzw. kenntlich gemacht. Vorstehende Regelungen finden keine Anwen-
dung auf einzelne Flugbeförderungsleistungen.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Rei-
sebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mit-
reisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim
Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseaus-
schreibung und unsere ergänzenden Informationen für
die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung
vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevoll-
mächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben oder Zusicherungen zu machen, die den verein-
barten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die ver-
traglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben wer-
den, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt
des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisen-
den, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre
eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-
nommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das
wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Ver-
trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf
die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb
der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informatio-
nen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistun-
gen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und
die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3
bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil
des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Reisebe-
stätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach Ver-
tragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzli-
chen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewah-
ren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemes-
senen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per
E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestäti-
gung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB
haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körper-
licher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsab-
schluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in
der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht
Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Ver-
fügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah-
lungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formu-
lierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmel-
dung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangs-
bestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betäti-
gung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf
das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere
Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger
zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Rei-
sebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisever-
trag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande.
In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung
über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f)
oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf
einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit
des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass
Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Aus-
druck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Rei-
seleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden
(insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS
sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufs-
recht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rück-
tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rück-
trittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver-
handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind
auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt
worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufs-
recht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsiche-
rungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein
mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsiche-
rers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung
in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die
Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rück-
trittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht
mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über ein-
zelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung
und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erfor-
derlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für
bestimmte Reiseleistungen (z. B. für einige Flugsonder-
tarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung
Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei-
ten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind,
unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben
und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragli-
ches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reise-
vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.6 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21
Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erfor-
derlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Ver-
sand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail
oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über
den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach
entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall eine
Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuchten
Abflughafen vereinbart werden. Diese werden nach Zah-
lung am Flughafen ausgehändigt. Für den dadurch ent-
stehenden zusätzlichen Aufwand wird ein Bearbeitungs-
entgelt in Höhe von EUR 15 je Vorgang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei-
seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-
trages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeige-
führt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit
die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch
E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich
und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentli-
chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei-
chung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des
Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, inner-
halb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Ände-
rung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren
oder nicht.
Wenn Sie auf unsere Mitteilung reagieren möchten, kön-
nen Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die
Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen
oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte
Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2
hin.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män-
geln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der
geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Diffe-
renzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstat-
ten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktritts-
kosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisever-
trag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu
erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen-
über erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn von der Pauschalreise
zurück oder treten Sie die Pauschalreise nicht an, so ver-
lieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
können wir eine angemessene Entschädigung verlan-
gen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist
oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auf-
treten, die die Durchführung der Reise oder die Beförde-
rung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und
außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
4.3 Treten Sie vor Reisebeginn von der einzelnen Reise-
leistung zurück oder treten Sie die einzelne Reiseleis-
tung nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Rei-
sepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Ent-
schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns
zu vertreten ist.
4.4 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück-
trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwen-
dungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr
Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädi-
gung zu begründen. Die Entschädigungspauschalen ent-
nehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 19 dieser Reise-
bedingungen.
4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet,
die uns zustehende angemessene Entschädigung sei
wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungs-
pauschale.
4.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Ent-
schädigungspauschalen eine höhere, individuell berech-
nete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen,
dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstan-
den sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die gefor-
derte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspar-
ten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu
begründen.
4.7 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich,
auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch
auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reiseter-
mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll
auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern
möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrer-
seits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher
Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Sofern es sich inso-
weit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfü-
gigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir
zudem ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt,
über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung
informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis
gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei
wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungs-
entgelt.
Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbu-
chung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzurei-
chende oder falsche vorvertragliche Information gemäß
Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die
Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu
verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren ver-
tragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage
waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzu-
rechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit sol-
che Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen
zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Rei-
severtrages berechtigt hätten. Wir werden uns um
Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis-
tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-
merzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterrei-
chen einer ausgeschriebenen oder behördlich festge-
legten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurück-
treten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reise-
ausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbe-
zeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem ver-
traglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklä-
rung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung
angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu set-
zen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich
zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrich-
ten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung,
Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder
sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfer-
tigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhal-
ten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen
Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der
uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzliche
Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag
zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann
jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reisever-
anstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beför-
derung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im
Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der
Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre
Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den
folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Ver-
trags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unver-
züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklä-
ren.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er
den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts
zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat
er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über
den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig,
sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbe-
schadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer
Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
REISEBEDINGUNGEN
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden mög-
lichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen
Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB
noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich
unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist
ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter
den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitge-
teilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die
Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer
örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung
und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen
genannte Vorgangs-/Reisenummer, das Reiseziel und
die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reise-
vermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht
haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels
der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er
erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe ver-
weigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei
Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfe-
verlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschä-
digung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugrei-
sen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige
(„P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen
sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können
die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschä-
digung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen
Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisever-
mittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestim-
mung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hin-
ausgehende Ansprüche nach internationalen Überein-
künften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-
schriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistun-
gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea-
terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie
erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen
sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden
eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-
nisationspflichten durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Infor-
mation über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben
Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendma-
chung kann auch über den Reisevermittler erfolgen,
wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler
gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauer-
haften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwil-
ligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen
für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsver-
kehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-
Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/con-
sumers/odr hin.
13. Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen
Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber ver-
jähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen
nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§
195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns
gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh-
rungsbeginn.
14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von
Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Rei-
senden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der
Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der
Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der
Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit
Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung
von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der
Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfall-
haftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere
Informationen über die geltenden Bestimmungen und
Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung
erhalten Sie per Mailabruf unter kreuzfahrten.info@der-
touristik.com / Betreff: Unfallhaftung.
15. Informationspflichten über die Identität des ausfüh-
renden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft-
fahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesell-
schaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu infor-
mieren. Steht bei der Buchung die ausführende Flugge-
sellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nen-
nen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in
Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte aus-
führende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüg-
lich über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot
(Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf fol-
gender Internetseite abrufbar: https://transport.ec.
europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de
16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Wir unterrichten Sie / den Reisenden über allge-
meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits-
polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein-
schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab-
schluss.
16.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen
sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften
sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.
die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.
Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzurei-
chend oder falsch informiert haben.
16.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplo-
matische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besor-
gung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene
Pflichten schuldhaft verletzt.
17. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stor-
nokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versiche-
rung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer
Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reise-
abbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige
Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der
Abschluss des speziellen RundumSorglos-Schutzes der
ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2,
81737 München. Er beinhaltet neben der Reiserück-
tritts- Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr.
18. Datenschutz
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie
uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit dem anwend-
baren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum
Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können
Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.Wenn
Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse
angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleich-
bare Reiseangebote unseres Unternehmens zu infor-
mieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen
nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit
widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Über-
mittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Hier-
auf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer
E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinwei-
sen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails
bereits bei der Buchung widersprechen.
19. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffern 4.2 bis 4.4)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von
der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des
Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig.
Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so ist die
Entschädigung anhand der nachstehend dargestellten
Pauschalen jeweils einzeln zu ermitteln und anschlie-
ßend zu addieren. Bitte beachten Sie etwaige vorrangig
anzuwendende Abweichungen in den Ausschreibungen
der einzelnen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleis-
tungen sind wie folgt gestaffelt:
19.1 Flüge, die nur in Verbindung mit einem Landpro-
gramm buchbar sind
a) soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt:
bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%;
ab dem 41. Tag vor Reiseantritt 35%;
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 45%;
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 55%;
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75%;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises.
b) Flüge mit British Airways, Iberia zu Zielen in Europa,
sowie Flüge mit Icelandair, Luxair, Skandinavian Airlines,
Fiji Airways und ITA nach Festbuchung 95%.
c) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis „Stornoge-
bühren nach Festbuchung 95%“)
Alle Flüge ab Österreich und der Schweiz , nach Festbu-
chung 95%. Flüge mit Royal Jordanian, sowie Flüge mit
Singapore Airlines in K, V und D Klasse, Flüge mit Turkish
Airlines in U und W Klasse und Flüge mit British Airways,
American Airlines und Iberia zu Zielen in Nord- und Süd-
amerika sowie in O, Q. T und I Klasse weltweit
nach Festbuchung 95%.
d) Sonderflugtarife (gekennzeichnet durch den Hinweis
„Sonderflugtarif“) z.B. mit Air Europa, American Airlines,
Air France, British Airways, Delta, Iberia, KLM, Qatar Air-
ways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singapore
Airlines, SATA, TAP
nach Festbuchung 95%.
19.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen, die nur in Verbin-
dung mit einem Landprogramm buchbar sind.
a) Flüge (gekennzeichnet durch den Hinweis „tagesaktu-
eller Flugpreis“) mit Eurowings/ Eurowings Discover,
Tuifly, Lufthansa, Austrian Airlines, Alaska Airlines, Air
Montenegro, British Airways, Brussels Airlines, Carib-
bean Airlines, Intercaribbean Airways, Hawaiian Airlines,
Swiss/Edelweiss, Air Europa, Malaysian Airlines, Qatar
Airways, Emirates, Etihad Airways, Thai Airways, Singa-
pore Airlines, SATA, TAP und Windward Island Airways
nach Festbuchung 95%.
b) Flüge mit Condor zu Sonderflugtarifen (gekennzeich-
net durch den Hinweis „tagesaktueller Sonderflugtarif“)
nach Festbuchung 95%.
19.3 Innerthailändische Flüge nach Festbuchung 100%
des Reisepreises.
19.4 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen, Rundrei-
sen, Kreuzfahrten, JAHN-Bahnfahrkarten (ausgenom-
men „Bahn Spar“-Tarife).
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für JAHN-Bahn-
fahrkarten. „Bahn Spar“-Tarife: Nach Festbuchung
erfolgt keine Erstattung.
19.5 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen,
Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paketen
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%
19.6 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausboo-
ten, Wohnmobilen
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%
19.7 Bei EuroParcs Ferienanlagen
bis zum 93. Tag vor Reisebeginn 15%
ab dem 92. Tag vor Reisebeginn 40%
ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 60%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 90%
19.8 Hochzeitspakete Mauritius/Seychellen
vom 90. bis 7. Tag vor Hochzeitstermin 50%;
ab dem 6. Tag vor Hochzeitstermin 100% des Paketprei-
ses
19.9 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Ein-
trittskarten betragen in der Regel 100%, da es sich hier-
bei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
Stand: September 2023
Veranstalter
JAHN REISEN · Eine Marke der
DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Telefon +49 69 9588-00
Sitz: Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
USt-IdNr.: DE811177889
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher),
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