Reisebedingungen der DER Touristik Deutschland GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages (im Folgenden „Reisevertrag“ genannt). Sie ergänzen die gesetz-
lichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung
für Mitreisende
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro,
direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseaus
-
schreibung und unsere ergänzenden Informationen
für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der
Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungs
-
träger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus
-
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abän
-
dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseaus
-
schreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die
nicht von uns herausgegeben werden, sind für
unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie
nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des
Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Rei
-
senden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für
Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflich
-
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebun
-
den sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage die-
ses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen
und unsere vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder
Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Infor
-
mationen über wesentliche Eigenschaften der Reise-
leistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kos-
ten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilneh-
merzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250
§ 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nicht
Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schrift
-
lich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Rei
-
sebestätigung zustande. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den
gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestäti
-
gung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es
Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so auf
-
zubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in
einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B.
auf Papier oder per Email), sofern Sie nicht Anspruch
auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art.
250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Ver
-
tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesen-
heit beider Parteien oder außerhalb von Geschäfts-
räumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver
-
kehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Ver-
tragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen
in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder
zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformu
-
lars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmög-
lichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie
darüber und über die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer
Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Rei
-
severtrages verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reisean
-
meldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Ein-
gangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betä
-
tigung des Buttons begründet für Sie keinen
Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt zu Stande, sobald Ihnen unsere
Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträ
-
ger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflich
-
tig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Dar-
stellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so
kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Rei
-
sebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es
auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang
der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit Ihnen
die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaf
-
ten Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestä-
tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Rei-
severtrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass
Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzli
-
chen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die ange-
botenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abge-
schlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und
Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi
-
gungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach
§ 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Ver
-
brauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung / Reiseunterlagen
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung
der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern
oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeld
-
absicherungsvertrag besteht und Ihnen der Siche-
rungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kun-
dengeldabsicherers in klarer, verständlicher und her-
vorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver-
tragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20
% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzah
-
lung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und unser Rück
-
trittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht
mehr ausgeübt werden kann. Aus den Reiseaus
-
schreibungen können sich für bestimmte Reiseleis-
tungen (z. B. für einige Flugsondertarife) frühere Fäl-
ligkeiten ergeben.
2.2.Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belas
-
tung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Ter-
minen.
2.3.Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzah
-
lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-
fälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und
in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informations
-
pflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs
-
recht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten
und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2
bis 4.5 zu belasten.
2.4.Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa
21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchun
-
gen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden
erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in
der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an
Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistun
-
gen gebucht haben, oder nach entsprechender Ver-
einbarung an Sie direkt.
Bei kurzfristigen Flugbuchungen kann im Einzelfall
eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am gebuch
-
ten Abflughafen vereinbart werden. Diese werden
nach Zahlung am Flughafen ausgehändigt. Für den
dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand wird
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 15 je Vor
-
gang erhoben.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwen
-
dig werden und unsererseits nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reise
-
beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheb-
lich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen.
3.2. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsände
-
rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände-
rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.
auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise zu infor
-
mieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder
der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die
Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie
berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlan
-
gen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagie
-
ren oder nicht.
Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte
Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom
-
men. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß
Ziffer 3.2 hin.
Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsände
-
rung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise
verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten
wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchfüh
-
rung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist
Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m
Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rück
-
trittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reise
-
vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber
zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermitt
-
ler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den
Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu
erklären.
4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Reise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beein
-
trächtigen; Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unter-
liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrun
-
gen getroffen worden wären.
4.3.Die Höhe der Entschädigung haben wir unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück
-
trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf
-
wendungen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
pauschaliert. Die Entschädigungspauschalen ent
-
nehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
4.4. Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis
gestattet, die uns zustehende angemessene Ent
-
schädigung sei wesentlich niedriger als die gefor-
derte Entschädigungspauschale.
4.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir
nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwen
-
dungen als die jeweils anwendbare Entschädigungs-
pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie
abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Ver
-
wendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu
beziffern und zu begründen.
4.6. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstat
-
tung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unver-
züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen / Ersatzteilnehmer
5.1. Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen
Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Rei
-
seantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine
Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen wer
-
den, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kos-
ten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen,
wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen
Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, gering
-
fügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt
Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns
zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger
als die geforderte Bearbeitungsgebühr.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist,
weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vor
-
vertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kos
-
tenlos möglich.
5.2. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von
uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Daten
-
träger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unbe
-
rührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall recht-
zeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren ver
-
tragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage
waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen
zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht,
soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir
werden uns um Erstattung der ersparten Aufwen
-
dungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig uner
-
hebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest
-
teilnehmerzahl
7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteil
-
nehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen
und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis
zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen
sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wur
-
den. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüg-
lich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nicht-
durchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu set-
zen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmög-
lich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-
punkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie
davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch
-
geführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der
Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reise
-
preis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhal
-
tung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchfüh-
rung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhe
-
bung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht,
soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf
einer Verletzung unserer eigenen Informations
-
pflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen, ein
-
schließlich der uns von den Leistungsträgern ggf.
erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unver
-
meidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird – auszugsweise - auf die gesetzliche
Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom
Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag
Reisebedingungen
zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstal
-
ter kann jedoch eine angemessene Entschädigung
verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reise
-
veranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn
am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise
oder die Beförderung von Personen an den Bestim
-
mungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich
im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kon
-
trolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft,
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermei
-
den lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen
getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in
den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1.[…]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidba
-
rer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung
des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rück
-
trittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert
er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rück
-
tritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflich-
tet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber inner-
halb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über
den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzei
-
tig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es –
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht –
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung
der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten,
stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach
§ 651n BGB zu.
Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüg
-
lich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu
geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und
vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reise
-
mängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten
oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu
bringen; über die Erreichbarkeit unseres örtlichen
Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird
in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterla
-
gen unterrichtet.
Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunter
-
lagen genannte Vorgangs-/Reisenummer, das Reise-
ziel und die Reisedaten an.
Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem
Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen
gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reiseman
-
gels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen,
haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine
sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum
Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und –verspätung im Zusammenhang
mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen
Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mit
-
tels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaf
-
ten und Reiseveranstalter können die Erstattungen
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädi
-
gung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb
21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtli
-
chen Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle oder dem
Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft her
-
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
11.2. Unsere deliktische Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbst
-
bestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.3. Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und
11.2 hinausgehende Ansprüche nach internationa
-
len Übereinkünften oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschrän
-
kungen unberührt.
11.4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Per
-
sonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sport
-
veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter
Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkenn
-
bar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind
und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unbe
-
rührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Scha
-
den eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten durch uns ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,
Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7
BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann auch über den Reisever
-
mittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über die-
sen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendma-
chung auf einem dauerhaften Datenträger wird emp-
fohlen.
12.2. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen.
Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektroni
-
schen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförde
-
rern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von
Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder
der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust
oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust
oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei
Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust
oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer
Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr.
392/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informa
-
tionen über die geltenden Bestimmungen und
Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung
erhalten Sie per Mailabruf unter kreuzfahrten.info@
dertouristik.com / Betreff: Unfallhaftung.
14. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft
-
fahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Flugge
-
sellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuch-
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistun-
gen zu informieren. Steht bei der Buchung die aus-
führende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir
verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Flug
-
gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns
bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durch
-
führen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis set-
zen. Wechselt die zunächst genannte ausführende
Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich
über den Wechsel informieren.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsver
-
bot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist
auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.
europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
index_de.htm
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Wir unterrichten Sie / den Reisenden über all
-
gemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesund-
heitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslan-
des einschließlich der ungefähren Fristen für die
Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderun
-
gen vor Reiseantritt.
15.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwen
-
digen Reisedokumente, eventuell erforderliche Imp-
fungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen-
vorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vor
-
schriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktritts-
kosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit
wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch
informiert haben.
15.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jewei
-
lige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir
haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
16. Reiseschutz (Reiserücktrittsversicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versi
-
cherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseab-
bruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reise-
antritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stor-
nokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
RundumSorglos-Schutzes der Europäische Reise
-
versicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669
München. Er beinhaltet neben der Reiserücktritts-
Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr.
17. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene
Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des
Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten wer
-
den von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet
und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist
- an Dritte, z.B. Leistungsträger wie Hotels und Flug
-
gesellschaften übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-
Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über
vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens
zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Infor
-
mationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung
jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als
die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entste
-
hen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwen-
dung Ihrer E-Mail Adresse zu diesem Zweck noch ein-
mal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von
E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
18. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2
und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist
von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt
des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns
abhängig. Haben Sie mehrere Reiseleistungen mit
Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und
Rundreise), so ist die Entschädigung anhand der
nachstehend dargestellten Pauschalen jeweils ein
-
zeln zu ermitteln und anschließend zu addieren. Bitte
beachten Sie etwaige vorrangig anzuwendende
Abweichungen in den Ausschreibungen der einzel
-
nen Reiseleistungen.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reise
-
leistungen sind wie folgt gestaffelt:
18.1 Bei Flugpauschal-, Nur-Hotel-Buchungen,
Rundreise, Kreuzfahrten, ITS-Bahnfahrkarten (aus
-
genommen „Bahn Spar“-Tarife). 
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– ab dem 41. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45%
– ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85%
Am Anreisetag 100% des Reisepreises für ITS-Bahn
-
fahrkarten.
„Bahn Spar“-Tarife: Nach Festbuchung erfolgt keine
Erstattung.
18.2 Bei Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbu
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chungen, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket
bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 85%
18.3 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Haus
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booten, Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 85%
18.4 Bei Nur-Flug-Buchungen/Bausteinflügen/Kom
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binierte Bausteinbuchung
Bei vom Reiseanmelder zusammengestellten Leis
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tungen im Bausteinsystem (z.B. Nur-Flug und Hotel)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
– bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80%
18.5 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte
Eintrittskarten betragen in der Regel 100%, da es
sich hierbei um eine vermittelte Reiseleistung handelt.
Stand: Oktober 2020
Veranstalter
ITS Reisen
Eine Marke der DER Touristik Deutschland GmbH
Humboldtstraße 140-144, 51149 Köln
Amtsgericht: Köln HRB 53152
Geschäftsführer: Dr. Ingo Burmester (Sprecher),
Mark Tantz, Stephanie Wulf