1. Anmeldung / Reisebestätigung
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefo-
nisch oder elektronisch über Bildschirmsysteme erfolgen
kann, bietet der Kunde der HTH Hanse Touristik Hamburg
GmbH („HT Hamburg“) den Abschluss des Reisevertrages
auf Basis der Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen
Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt
mit der Annahme durch HT Hamburg zustande und wird dem
Kunden mit der Reisebestätigung und Rechnung auf einem
dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, übermittelt (in
Papier nur gem. Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Weicht die
Reisebestätigung bei Wahrung der vorvertraglichen Un-
terrichtungspflichten von der Anmeldung des Kunden ab,
ist HT Hamburg 10 Tage an das neue Angebot gebunden.
Bei Annahme innerhalb dieser Frist durch den Kunden, was
auch schlüssig durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann,
kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Ange-
botes zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines
(nur bei Pauschalreisen) wird eine Bestätigung des Erhaltes
der Rechnung/Bestätigung erforderlich. Diese kann digital
(Klick auf einen Link) oder telefonisch erfolgen. Ohne
weitere Aufforderung ist die Gesamtzahlung 30 Tage vor
Reisebeginn zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in
Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann; bei
kurzfristigen Anmeldungen innerhalb dieser Frist wird
mithin der gesamte Reisepreis zahlungsfällig. Werden
fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und
angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht
rechtzeitig geleistet, obwohl HT Hamburg die gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt hat, so ist HT Hamburg be-
rechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.2 zu belasten. HT
Hamburg kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversi-
cherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten ei-
ner Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei
Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden
mit der Anzahlung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise im Katalog
und der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss doku-
mentiert und bestätigt. Eine Verlängerung des Aufenthal-
tes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der
HT Hamburg Reiseleitung bzw. der HT Hamburg Vertretung
möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rück-
flugmöglichkeiten gegeben sind.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,
erhebliche Vertragsänderugen
4.1 HT Hamburg behält sich vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung
des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach
Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages
nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beför-
derung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern
und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c)
einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise gelten-
den Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genann-
ten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung
der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reise-
preis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird HT Hamburg den
Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und
deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der
Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirk-
sam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht
und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage
vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Auf die Verpflichtung von HT Hamburg zur Preis-
senkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises
vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c)
genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver-
tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kosten für HT Hamburg führt. Hat der Kun-
de mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist
der Mehrbetrag von HT Hamburg zu erstatten. HT Hamburg
darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsäch-
lich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat
dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher
Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 HT Hamburg behält sich vor, nach Vertragsschluss an-
dere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu
ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Ge-
samtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z.
B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Änderung der
Streckenführung, Routenänderungen). HT Hamburg hat den
Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist
nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und
vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1
vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann
HT Hamburg sie nicht einseitig vornehmen. HT Hamburg
kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von HT
Hamburg bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1)
das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen
Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Prei-
serhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn
unterbreitet werden. Kann HT Hamburg die Reise aus einem
nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter
erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften
der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur
unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaen, so
gilt Satz 2 dieser Zier 4.4 entsprechend, d. h. HT Hamburg
kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsände-
rung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb
einer von HT Hamburg bestimmten Frist, die angemes-sen
sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt
oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot
zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht
nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 HT Hamburg kann dem Kunden in ihrem Angebot zu
einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung
nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen
Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die HT Hamburg
den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von HT Hamburg nach 4.4
bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet §
651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
Soweit HT Hamburg infolge des Rücktritts des Kunden zur
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat HT
Hamburg unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Ta-
gen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des
Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä-
rung bei HT Hamburg. Es wird dem Kunden empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert HT
Hamburg den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis,
kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung
verlangen. Dazu hat HT Hamburg die folgenden Entschädi-
gungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der
zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von HT Ham-
burg und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reiseprei-
ses, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt be-
stimmen:
a) Flug-Pauschalreisen, Bausteinreisen, Bahn- und Bus-
pauschalreisen sowie Reisen mit eigener Anreise:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55 %
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 1 Tag vor Reiseantritt / bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
b) Schis-Pauschalreisen:
Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 29. bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 23. bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 90 %
bei Nichterscheinen / ab Abreisetag 95%
des Reisepreises.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass HT Ham-
burg ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich
niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist HT
Hamburg zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem
Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich,
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des
Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. HT Hamburg kann
keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer-
gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim-
mungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor
Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per
E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HT Hamburg nicht später
als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. HT Hamburg kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte
die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegen-
über HT Hamburg als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-
kosten. HT Hamburg darf eine Erstattung von Mehrkosten
nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tat-
sächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nach-
weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt
des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der
Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei-
seziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförde-
rungsart, des Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen
(Umbuchungen), so kann HT Hamburg ein Umbuchungsent-
gelt von € 50,- pauschal pro Umbuchungsvorgang erheben
oder im Einzelfall die Berechnung der tatsächlich entstande-
nen Kosten wählen. Bei Ansatz der Pauschalen steht es dem
Kunden frei, nachzuweisen, dass Kosten nicht in der genann-
ten Höhe oder überhaupt nicht entstanden sind. Umbuchun-
gen sind ausschließlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Danach sind Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei
gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Diese Regelung trit dann nicht zu, wenn die Umbuchung
etwa erforderlich ist, weil HT Hamburg dem Kunden keine,
eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informati-
on gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen
Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
6. Rücktritt durch HT Hamburg wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände
HT Hamburg kann wegen Nichterreichens der Mindestteil-
nehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absa-
gen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrich-
tung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl
beziert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem ver-
traglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens
seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von HT
Hamburg bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Rei-
sebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. HT Hamburg
kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn
HT Hamburg aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat HT Hamburg den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt HT Ham-
burg vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von
HT Hamburg, zurückerstattet.
Allgemeine Reisebedingungen der HTH Hanse Touristik Hamburg
7. Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der ört-
lichen Reiseleitung von HT Hamburg oder unter der unten
genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um
Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kon-
taktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung.
Soweit HT Hamburg infolge einer schuldhaften Unterlassung
der Anzeige nicht Abhilfe schaen konnte, ist der Kunde
nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte
geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu
verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat HT Hamburg den
Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des
Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroenen
Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist. HT Hamburg kann in der Weise Abhilfe schaen, dass
sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Kann HT Hamburg die Beseitigung des Mangels verweigern
und betrit der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleis-
tungen, hat HT Hamburg Abhilfe durch angemessene Ersatz-
leistungen anzubieten.
7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beein-
trächtigt und leistet HT Hamburg innerhalb einer angemes-
senen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen,
wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung emp-
fohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden
bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch HT
Hamburg verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe
notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt,
so behält HT Hamburg hinsichtlich der erbrachten und der
zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden
Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reise-
preis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und
7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu
erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von HT
Hamburg auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits
geleistete Zahlungen sind dem Kunden von HT Hamburg zu
erstatten. HT Hamburg ist verpflichtet, die infolge der Auf-
hebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treen,
insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Kunden
umfasst, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sor-
gen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem
im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung fallen HT Hamburg zur Last.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-
störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über
die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
7.4 Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde
HT Hamburg zu informieren hat, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen nicht innerhalb der von HT Hamburg mitge-
teilten Frist erhält.
7.5 Der Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abrei-
seort / Abflughafen selbst verantwortlich, insbesondere bei
selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. Bei interna-
tionalen Flügen muss der Kunde sicherstellen, dass er min-
destens drei Stunden vor Abflugzeit am Flughafen eintrit,
damit er genügend Zeit für das Umsteigen, den Check-In und
die Sicherheitskontrolle hat.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich maximal 48 Stunden
vor dem planmäßigen Rückflug den genauen Zeitpunkt des
Abfluges bestätigen zu lassen; nähere Angaben hierzu (Te-
lefonnummern) finden sich in den Reiseunterlagen, auf den
Internetseiten der Flughäfen oder der Fluggesellschaften.
7.7 Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche des Kunden
anzuerkennen.
8. Haftung, Haftungsbeschränkung
8.1 Die vertragliche Haftung von HT Hamburg für Schäden, die
keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt
werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögli-
cherweise darüberhinausgehende Ansprüche aus dem Mon-
trealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am
23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen
(AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung
des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei
Schifahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperver-
letzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschä-
digung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Be-
schädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die
Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden
Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit
Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem.
Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mit-
verschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art.
6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintre-
ten, ehe der Fahrgast das Schi betreten hat oder nachdem
er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreise-
gepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet
nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert wer-
den. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während
des Transports auf Schien entstehen, der von einem ande-
ren Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht
für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren
Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Sil-
ber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder
sonstigen Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beför-
derer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall
ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde
hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände
in seinem Handgepäck sicher verwahrt.
9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche
Vorschriften
9.1 HT Hamburg informiert den Kunden vor Vertragsab-
schluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen
für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche
Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen
und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforder-
lich sind.
9.2 Der Kunde ist für das Beschaen und Mitführen der not-
wendigen Reisedokumente verantwortlich und muss selbst
darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalaus-
weis, soweit für die Einreise ausreichend, für die gesamte
Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass
muss noch mindestens 6 Monate über das Datum der Rückrei-
se hinaus gültig sein. HT Hamburg haftet nicht für die recht-
zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde sie mit
der Besorgung beauftragt hat, sondern nur, wenn HT Ham-
burg gegen eigene Pflichten verstoßen und die entstandene
Verzögerung zu vertreten hat.
10. Informationspflichten über Identität des ausführen-
den Luftfahrtunternehmens
HT Hamburg ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 ver-
pflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuch-
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss HT
Hamburg diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die
Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden
und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis
der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen.
Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunter-
nehmen genannte Fluggesellschaft, muss HT Hamburg den
Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrich-
tet wird. Die Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-
ban_de und auf der Website von HT Hamburg einsehbar und
wird Ihnen auf Wunsch vor der Buchung übersandt.
11. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in-
formiert HT Hamburg Sie in der Datenschutzerklärung auf
der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhin-
weis. HT Hamburg hält bei der Verarbeitung personenbezo-
gener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO
ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf
eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es
für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungs-
anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen
oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erfor-
derlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1
lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten
werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht
berechtigte Dritte weitergegeben. Die Datenübermittlung
an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen
gültiger Rechtsvorschriften und zur Vertragserfüllung. Die
Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetz-
lich verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes
Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von
den US-Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken
verwendet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine
gespeicherten personenbezogenen Daten bei HT Hamburg
abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern,
berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung ein-
schränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen,
sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehör-
de über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte
der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht,
wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich
sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von
berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DS-
GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbe-
zogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen,
die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können
unter der Adresse info@hthamburg.de mit einer E-Mail von
Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder HT Ham-
burg unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit
einer Nachricht an info@hthamburg.de kann der Kunde
auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke
der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Mar-
ketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
12. Versicherungen
In den von der HT Hamburg angebotenen Reisen sind keine
Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktritts-
kosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen
Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Ver-
sicherung sowie weitergehender Versicherungen, etwa einer
Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung
inkl. einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen geeignete Versicherungen.
13. Sonstiges, Hinweise zur OS und Schlichtung
13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen
dem Kunden und HT Hamburg findet ausschließlich deut-
sches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden
gegen die HT Hamburg im Ausland für die Haftung der HT
Hamburg dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewen-
det wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Rei-
senden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder eine juristische Per-
son des privaten oder des öentlichen Rechtes ist, oder eine
Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-
haltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhn-
licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht be-
kannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HT Hamburg
vereinbart.
13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beile-
gung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elekt-
ronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit,
die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr
findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle:
HT Hamburg nimmt an einem solchen freiwilligen Streit-
beilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich
hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren exis-
tiert nicht.
Reiseveranstalter:
HTH Hanse Touristik Hamburg GmbH,
Mercatorstr. 62a, 21502 Geesthacht, Telefon: 04152 90 20
60 4 E-Mail: info@hthamburg.de,
Geschäftsführer: Corinna Gossmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck, HRB 15594
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE279019933
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstal-
tung; Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwen-
dung, siehe Zier 13.1 der AGB.