1. Anmeldung / Reisebestätigung
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefo-
nisch oder elektronisch über Bildschirmsysteme erfolgen
kann, bietet der Kunde der HTH Hanse Touristik Hamburg
GmbH („HT Hamburg“) den Abschluss des Reisevertrages
auf Basis der Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen
Reisebedingungen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt
mit der Annahme durch HT Hamburg zustande und wird dem
Kunden mit der Reisebestätigung und Rechnung auf einem
dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, übermittelt (in
Papier nur gem. Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Weicht die
Reisebestätigung bei Wahrung der vorvertraglichen Un-
terrichtungspflichten von der Anmeldung des Kunden ab,
ist HT Hamburg 10 Tage an das neue Angebot gebunden.
Bei Annahme innerhalb dieser Frist durch den Kunden, was
auch schlüssig durch Leistung der Anzahlung erfolgen kann,
kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Ange-
botes zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines
(nur bei Pauschalreisen) wird eine Bestätigung des Erhaltes
der Rechnung/Bestätigung erforderlich. Diese kann digital
(Klick auf einen Link) oder telefonisch erfolgen. Ohne
weitere Aufforderung ist die Gesamtzahlung 30 Tage vor
Reisebeginn zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise
durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in
Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann; bei
kurzfristigen Anmeldungen innerhalb dieser Frist wird
mithin der gesamte Reisepreis zahlungsfällig. Werden
fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und
angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht
rechtzeitig geleistet, obwohl HT Hamburg die gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt hat, so ist HT Hamburg be-
rechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden
mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.2 zu belasten. HT
Hamburg kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversi-
cherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten ei-
ner Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei
Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden
mit der Anzahlung fällig.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise im Katalog
und der Reisebestätigung, die den Vertragsschluss doku-
mentiert und bestätigt. Eine Verlängerung des Aufenthal-
tes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der
HT Hamburg Reiseleitung bzw. der HT Hamburg Vertretung
möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rück-
flugmöglichkeiten gegeben sind.
4. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,
erhebliche Vertragsänderugen
4.1 HT Hamburg behält sich vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung
des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach
Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages
nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beför-
derung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff
oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern
und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c)
einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise gelten-
den Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genann-
ten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung
der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reise-
preis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird HT Hamburg den
Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und
deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der
Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirk-
sam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht
und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage
vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist
unwirksam. Auf die Verpflichtung von HT Hamburg zur Preis-
senkung nach 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises
vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1 unter a) bis c)
genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver-
tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kosten für HT Hamburg führt. Hat der Kun-
de mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist
der Mehrbetrag von HT Hamburg zu erstatten. HT Hamburg
darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsäch-
lich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat
dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher
Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 HT Hamburg behält sich vor, nach Vertragsschluss an-
dere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu
ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Ge-
samtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z.
B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Änderung der
Streckenführung, Routenänderungen). HT Hamburg hat den
Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist
nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und
vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4.1
vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann
HT Hamburg sie nicht einseitig vornehmen. HT Hamburg
kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung
anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von HT
Hamburg bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1)
das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen
Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Prei-
serhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn
unterbreitet werden. Kann HT Hamburg die Reise aus einem
nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter
erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften
der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur
unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaen, so
gilt Satz 2 dieser Zier 4.4 entsprechend, d. h. HT Hamburg
kann dem Kunde die entsprechende andere Vertragsände-
rung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb
einer von HT Hamburg bestimmten Frist, die angemes-sen
sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt
oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot
zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht
nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 HT Hamburg kann dem Kunden in ihrem Angebot zu
einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung
nach 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen
Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die HT Hamburg
den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von HT Hamburg nach 4.4
bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder
sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach 4.4 vom Vertrag zurück, findet §
651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
Soweit HT Hamburg infolge des Rücktritts des Kunden zur
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat HT
Hamburg unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Ta-
gen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des
Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä-
rung bei HT Hamburg. Es wird dem Kunden empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert HT
Hamburg den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis,
kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung
verlangen. Dazu hat HT Hamburg die folgenden Entschädi-
gungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der
zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von HT Ham-
burg und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reiseprei-
ses, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt be-
stimmen:
a) Flug-Pauschalreisen, Bausteinreisen, Bahn- und Bus-
pauschalreisen sowie Reisen mit eigener Anreise:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55 %
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 1 Tag vor Reiseantritt / bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
b) Schis-Pauschalreisen:
Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 29. bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 23. bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 90 %
bei Nichterscheinen / ab Abreisetag 95%
des Reisepreises.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass HT Ham-
burg ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich
niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist HT
Hamburg zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem
Rücktritt des Kunden verpflichtet, so hat sie unverzüglich,
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des
Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. HT Hamburg kann
keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer-
gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim-
mungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor
Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per
E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HT Hamburg nicht später
als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. HT Hamburg kann
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte
die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegen-
über HT Hamburg als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-
kosten. HT Hamburg darf eine Erstattung von Mehrkosten
nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tat-
sächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nach-
weis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt
des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5.4 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der
Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei-
seziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförde-
rungsart, des Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen
(Umbuchungen), so kann HT Hamburg ein Umbuchungsent-
gelt von € 50,- pauschal pro Umbuchungsvorgang erheben
oder im Einzelfall die Berechnung der tatsächlich entstande-
nen Kosten wählen. Bei Ansatz der Pauschalen steht es dem
Kunden frei, nachzuweisen, dass Kosten nicht in der genann-
ten Höhe oder überhaupt nicht entstanden sind. Umbuchun-
gen sind ausschließlich bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Danach sind Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei
gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Diese Regelung trit dann nicht zu, wenn die Umbuchung
etwa erforderlich ist, weil HT Hamburg dem Kunden keine,
eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informati-
on gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen
Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
6. Rücktritt durch HT Hamburg wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände
HT Hamburg kann wegen Nichterreichens der Mindestteil-
nehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absa-
gen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrich-
tung (z. B. Reiseausschreibung) die Mindestteilnehmerzahl
beziert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem ver-
traglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens
seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben
hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von HT
Hamburg bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Rei-
sebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. HT Hamburg
kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn
HT Hamburg aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat HT Hamburg den Rücktritt unverzüglich nach
Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt HT Ham-
burg vom Vertrag zurück, so verliert sie den Anspruch auf
den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, auf jeden Fall
spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von
HT Hamburg, zurückerstattet.
Allgemeine Reisebedingungen der HTH Hanse Touristik Hamburg