Allgemeine Geschäftsbedingungen Maris Reisen GmbH & Co KG

Veranstalter-AGB

 

Sehr geehrter Reisegast, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei der Maris Reisen GmbH & Co. KG - nachfolgend Maris Reisen – zu buchen. Unsere Mitarbeiter setzen ihre Erfahrung und ihr Know-how ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und Ihnen einen gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. Diese Bedingungen gelten nur für Reisen, bei denen wir Veranstalter sind. Dabei weisen wir darauf hin, dass die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einschließlich der maßgeblichen Artikel des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) ergänzende Anwendung auf den Reisevertrag und diese AGB finden.

 

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende Maris Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet vorgenommen werden.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Reisenden. Der Reisende haftet für deren Vertragspflichtverletzungen wie für seine eigenen, wenn für die Verpflichtungen der anderen Reisenden eine entsprechende gesonderte Erklärung

abgegeben wurde.

1.3. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Maris Reisen und durch Zugang der Bestätigung beim Reisenden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Sofern der Reisende nicht bereits bei Anmeldung in der Buchungsstelle einen Computerausdruck erhält, sendet Maris Reisen dem Reisenden die Bestätigung schnellstmöglich an die Buchungsstelle (z.B. Reisevermittler, Reisebüros) oder direkt an den Reisenden selbst. Dort steht sie dem Reisenden zur Verfügung. Weicht der Inhalt der Bestätigung durch Maris Reisen vom Inhalt der Anmeldung ab, so werden wir oder Ihre Buchungsstelle Sie unterrichten. Bei einer solchen Abweichung liegt ein neues Angebot vor, an das Maris Reisen für die Dauer von 14 Tagen seit Ihrer Kenntnisnahme gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie Maris Reisen innerhalb dieser 14 Tage Ihr Einverständnis erklären, anderenfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und Maris Reisen vor. Soweit Sie von uns die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten, haben Sie uns zu informieren.

1.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von Maris Reisen gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit der Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende Maris Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung)

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von Maris Reisen beim Reisenden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.

h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

i) Um den Reisenden die Buchungsbestätigung/Rechnung sowie die Reiseunterlagen ordnungsgemäß zustellen zu können, benötigt Maris Reisen vom Reisenden korrekte Adressangaben. Soweit der Reisende Maris Reisen eine falsche E-Mail- oder postalische Adresse aufgibt oder ein anderer vom Reisenden zu vertretender Fehler vorliegt, haftet Maris Reisen nicht für eine ordnungsgemäße Zustellung. Änderungen der E-Mail- oder postalischen Adresse oder Telefonnummer muss der Reisende Maris Reisen unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch mitteilen. Maris Reisen ist sonst nicht in der Lage, den Reisenden bei möglichen Änderungen der Buchung wie z. B. Flugzeitenänderungen rechtzeitig zu informieren. Zudem ist der Reisende verpflichtet zu prüfen, ob die im Rahmen der Buchung getätigten Angaben zu den reisenden Personen identisch zu den Angaben im Personalausweis oder Reisepass sind. Bei Abweichungen kann Ihnen der Anbieter sonst die Beförderung verweigern.

j) Der Reisende ist verpflichtet, die ausgehändigten Buchungsbestätigung/Rechnung, Reise-Unterlagen, elektronische Ticket-Quittung, Anbieter-Unterlagen usw. umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und bei Abweichungen von den gebuchten Leistungen Maris Reisen unverzüglich zu informieren.

 

2. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE

2.1. Buchungsstellen (z. B. Reisevermittler, Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Maris Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen , Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Maris Reisen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2.2. Ihre Individualwünsche außerhalb des von Maris Reisen ausgeschriebenen Standardprogramms werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Reisebestätigung enthalten sind. Soweit Ihnen durch die Buchungsstelle hoteleigene oder ortseigene Prospekte oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind die dortigen Angaben ohne Einfluss auf die mit Maris Reisen vereinbarten Reiseleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart und durch Maris Reisen bestätigt ist.

 

3. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN, FLUGZEITEN UND PREISE

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Über etwaige notwendige Änderungen wird Maris Reisen den Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

3.2. Die angegebenen Abflugzeiten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, sind aber nicht garantiert und können sich nach Abschluss des Reisevertrages aufgrund von nicht von Maris Reisen beeinflussbarer Faktoren ändern. Deshalb behält sich Maris Reisen Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristiger Wechsel von Fluggeräten oder -gesellschaften, vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 4, vor. Über etwaige Änderungen der Abflugzeiten wird Maris Reisen den Reisenden rechtzeitig informieren.

3.3. Kann Maris Reisen die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen

Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, kann Maris Reisen rechtzeitig vor Reisebeginn vom Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Maris Reisen zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot einer erheblichen Vertragsänderung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Maris Reisen hat den Reisenden hierüber unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Nach Ablauf der von Maris Reisen bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Maris Reisen kann dem Reisenden mit dem Angebot einer erheblichen Vertragsänderung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

3.4. Maris Reisen behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (wie z.B. Treibstoffkosten etc.) oder der Erhöhung von Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Hafen-, Flughafensteuern etc.), sowie bei Änderungen der Wechselkurse unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:

(1) die zur Erhöhung führenden Umstände sind nach Vertragsschluss eingetreten und waren bis Vertragsschluss für Maris Reisen nicht vorhersehbar.

(2) die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Maris Reisen von dem Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Maris Reisen von dem Reisenden verlangen.

(3) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Maris Reisen den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn verlangt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden.

(4) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % des Reisepreises kann Maris Reisen vom Reisenden verlangen, dass er innerhalb einer von Maris Reisen zu bestimmenden und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von Maris Reisen bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Maris Reisen kann dem Reisenden mit dem Angebot der Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Auf § 651g Abs. 2 BGB wird verwiesen.

3.5. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, soweit sich die in Ziff. 3.4 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei Maris Reisen führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Maris Reisen zu erstatten Maris Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag tatsächlich entstandene Verrechnungskosten abziehen, muss aber auf Verlangen des Reisekunden nachweisen, in welcher Höhe diese entstanden sind.

 

4. FLUGBEFÖRDERUNG

4.1. Der Reisende muss sich den Rückflug 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen lassen.

4.2. Maris Reisen wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird Maris Reisen dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Maris Reisen die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) kennt, wird Maris Reisen den Reisenden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Maris Reisen den Reisenden über den Wechsel informieren. Die „Black List“ der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

4.3. Maris Reisen weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

4.4. Nimmt der Reisende einen gebuchten Beförderungsplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne Maris Reisen vorab zu unterrichten, so ist Maris Reisen berechtigt, jede für den Reisenden getätigte oder besorgte Weiterflug- und Rückflugbuchung zu streichen.

4.5. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von im Regelfall 10 kg pro Person. Bei Charterflügen nach Nordamerika ist zudem die Anzahl der Gepäckstücke auf maximal 1 pro Person begrenzt. Abhängig von der befördernden Fluggesellschaft können auch niedrigere Freigepäckmengen gelten, auf Nachfrage des Reisenden erteilt die Fluggesellschaft oder Maris Reisen hierzu Auskunft.

4.6. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Musikinstrumente, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren unterliegt der Zustimmung des Luftfrachtführers und erfolgt zu gesondert zu vereinbarenden Bedingungen. Die jeweiligen Beförderungspreise und -bedingungen sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist.

4.7. Der Transport des Sondergepäcks/Tiers vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Reisenden.

4.8. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich. Bei Nichterreichen des Fluges durch verspätete Ankunft übernimmt Maris Reisen keine Haftung.

 

5. REISEPREIS UND ANZAHLUNG

5.1. Die Bezahlung des Reisepreises hat an die auf der Reisebestätigung angegebene Kontoverbindung zu erfolgen.

5.2. Mit Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises und eventuelle Prämien für Versicherungen zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Reisen, die unter Dynamische Produkte bzw. Reisepakete fallen, sind im Buchungsverlauf und auf der Reisebestätigung als solche gekennzeichnet.

5.3. Bei Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlbar.

5.4. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang vor Reiseantritt versandt.

5.5. Kommt der Reisende seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht vor Reisebeginn nach, kann Maris Reisen nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt gemäß Ziffer 6.4 dieser Reisebedingungen verlangen. Dem Reisenden steht das Recht zu, Maris Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

5.6. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Maris Reisen. Die Reiseunterlagen, die dem Reisenden ein verbrieftes Recht gegenüber den Leistungsträgern auf Durchführung der Reise geben, werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Soweit die Buchungsunterlagen noch nicht vorliegen, insbesondere bei kurzfristigen Buchungen (ab 4 Wochen vor Reiseantritt) ist im eigenen Interesse der Einzahlungsbeleg mit sich zu führen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

5.7. Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 r BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Sicherungsschein garantiert Ihnen – zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.

5.8. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Teilnehmer 500,00 € nicht, werden Anzahlung und Rest¬zahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins zur Zahlung fällig.

 

6. EINTRITT ERSATZPERSON, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, die er Maris Reisen zuvor rechtzeitig anzuzeigen hat. Maris Reisen kann diesem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.2. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines Reisenden, haften Reisender und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

6.3. Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn Änderungen des Vertrages (z.B. Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart, Abflughäfen, Zustiegsbahnhöfe), so wird Maris Reisen sich bemühen, dem Verlangen des Kunden zu entsprechen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung durchgeführt, so wird hierfür eine Umbuchungspauschale von EUR 30,00 pro Person erhoben. Umbuchungen sind nur bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt des Reisenden von der von ihm gebuchten Reise möglich. Umbuchungen Dynamischer Reisepakete sind grundsätzlich nicht möglich. Für den Rücktritt gilt Ziffer 6.4 entsprechend. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Maris Reisen im Einzelfall nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschale entstanden ist. Bei Reisen mit Linienflügen sind Umbuchungen des Reisenden nur nach vorhergehendem Rücktritt bei gleichzeitiger Neuanmeldung und nach Verfügbarkeit möglich. Für den Rücktritt gelten die Ziffern 6.4 bis 6.6 entsprechend.

6.4. Rücktritt: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle oder Maris Reisen zurücktreten. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Erklärung bei Maris Reisen oder bei der Buchungsstelle. Maris Reisen hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile von Maris Reisen berücksichtigt. Maris Reisen ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Maris Reisen im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Maris Reisen für jeden angemeldeten Teilnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe der folgenden Pauschalen verlangen:

6.4.1. Linienflüge, Flugpauschalreisen mit Linienflügen

• bis 120 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises

• vom 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises

• vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises

• vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises

• vom 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises

• vom 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

6.4.2. Für alle anderen, nicht von obiger Pauschale umfassten Reisen:

• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises

• vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises

• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises

• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises

• vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises

• vom 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises

Teilstornierungen, d.h. Stornierungen nur bestimmter Leistungen bei Dynamischen Paketen, sind nicht möglich. Für die Stornierung bestimmter Dynamischer Reisepakete (z. B. dynamische Pakete mit Linienflugtarifen, die eine sofortige Ticketausstellung erforderlich machen) können besondere, von den vorgenannten Bedingungen abweichende, Stornobestimmungen gelten. Diese werden Ihnen in jedem Fall vor der Buchung dieser Produkte mitgeteilt. Im Falle der Geltendmachung einer Entschädigungspauschale bleibt es dem Reisenden unbenommen, Maris Reisen nachzuweisen, dass Maris Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.4.3. Sonderveranstaltungen

Kosten für Eintrittskarten (z. B. Musicalbesuch, Oper, Konzerte, Theater, Sonderveranstaltungen), sofern nicht Bestandteil der Grundleistung, werden unabhängig von der Stornopauschale vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Umbuchungen. Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.

6.5. Gruppenreisen: Als Gruppenreisen gelten Reisen ab einer angemeldeten Reiseteilnehmerzahl von 10 Personen. Gruppenreisen unterliegen gesonderten Bedingungen, insbesondere besonderen Regelungen zum Rücktritt und den anfallenden Stornokosten, die dem Reisenden vor der Buchung der Reise mitgeteilt werden.

6.6. Soweit Maris Reisen durch die Leistungsträger, insbesondere Beförderungsunternehmen, höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren bis zur Höhe des Reise- bzw. Flugpreises fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig. Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen und Stornokostenregelungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger gelten deren Rücktritts- und Stornobedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.

6.7. Maris Reisen kann keine Entschädigung verlangen, wenn der Rücktritt erfolgt, weil am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651h Abs. 3 BGB wird verwiesen.

6.8. Zur Vermeidung des Kostenrisikos bei Umbuchung und Rücktritt empfiehlt Maris Reisen dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall, einer Auslandsreisekrankenversicherung sowie ggf. einer Reisegepäckversicherung.

 

7. RÜCKTRITT DURCH MARIS REISEN WEGEN NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL

Maris Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl zu dem dort genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird. In diesem Fall hat Maris Reisen den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

Tritt Maris Reisen vom Vertrag zurück, verliert Maris Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Im Übrigen findet Ziff. 8.2 dieser AGB entsprechende Anwendung.

 

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH MARIS REISEN

8.1. Maris Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen:

• bei Nichtzahlung des Reisepreises nach Fälligkeit und nach erfolgloser Mahnung unter Nachfristsetzung gemäß Ziffer 5.5 der Reisebedingungen,

• ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Maris Reisen nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird aus einem dieser Gründe gekündigt, behält Maris Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die Maris Reisen aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Reisende

• wenn Maris Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Maris Reisen verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet.

8.2. Wenn Maris Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, zahlt Maris Reisen diesen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, an den Reisenden zurück.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Maris Reisen ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Dem Reisenden obliegt es, Maris Reisen hierfür eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Maris Reisen kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Maris Reisen innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Reisende, im Eigeninteresse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig am besten schriftlich oder in Textform, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende schuldet Maris Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende nach Reiseende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen, sofern der Reisende eine Mängelanzeige gegenüber der örtlichen Reiseleitung nicht schuldhaft unterlassen hat.

9.4. Sofern Maris Reisen einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen.

 

10. OBLIEGENHEITEN UND VERJÄHRUNG

10.1. Dem Kunden obliegt es, Maris Reisen einen eventuell auftretenden Mangel der örtlichen Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. Des Weiteren obliegt es dem Reisenden, vor der Kündigung des Reisevertrages Maris Reisen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von Maris Reisen verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelrüge in der vorbezeichneten Art, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche dadurch ausgeschlossen.

10.2. Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651a ff BGB) verjähren in zwei Jahren, wobei die Verjährungsfrist mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes beginnt.

 

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ

11.1. Bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von Maris Reisen auf Schadensersatz aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist.

11.2. Eine Haftung von Maris Reisen auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte erhält.

11.3. Maris Reisen haftet ferner nicht auf Schadensersatz für Mängel, die vom Reisenden verschuldet sind oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht worden sind. Maris Reisen haftet auch nicht auf Schadensersatz für Schäden, die von einem Dritten verschuldet sind, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist, soweit der jeweilige Schaden für Maris Reisen nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Etwaige Ansprüche des Reisenden auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung bleiben durch unberührt.

11.4. Soweit Maris Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung von Maris Reisen je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden nach dem Luftverkehrsgesetz, EGRecht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkommen. Siehe hierzu auch „Mitteilungen an international reisende Fluggäste über Haftungsbegrenzung“ und „Hinweise auf Haftungsbeschränkungen für Gepäck“. Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen der befördernden Fluggesellschaft Anwendung.

 

12. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Ihres Reise- und Urlaubslandes. Maris Reisen unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse und Gesundheits-vorschriften einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands. Ergänzende Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de. Maris Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Maris Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Maris Reisen hätte die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung aller der für die Durchführung der Reise wichtigen gesetzlichen Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation durch Maris Reisen bedingt sind.

 

13. INFORMATIONSPFLICHTEN NACH § 651d Abs. 1 BGB

Maris Reisen erfüllt die Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651d Abs. 1 BGB (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc.), soweit diese nicht bereits vom Reisevermittler erfüllt werden.

 

14. BEISTANDSPFLICHT VON MARIS REISEN

Befindet sich der Reisende im Fall des § 651k Absatz 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten, hat Maris Reisen ihm unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewähren, insbesondere durch 1. Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, 2. Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und 3. Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten; § 651k Absatz 3 BGB bleibt unberührt. Hat der Reisende die den Beistand erfordernden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Maris Reisen Ersatz der Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

 

15. DATENSCHUTZ

Maris Reisen ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Maris Reisen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber Maris Reisen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO. Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten von Maris Reisen unter rolf@lauser-nhk.de oder unter Datenschutzbeauftragter, Maris Reisen GmbH & Co. KG, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden.

 

16. KEINE TEILNAHME AN EINER VERBRAUCHER-SCHLICHTUNGSSTELLE

Maris Reisen ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

 

Stand: Mai 2018

 

Veranstalter:

Maris Reisen GmbH und Co. KG Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg

Handelsregister HRA 91936