Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der Holiday Malta GmbH

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der Holiday Malta GmbH, im Folgenden Holiday Malta (maltadirekt reisen ist ein Produkt der Holiday Malta GmbH):

1. Abschluss des Reisevertrages

 

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Holiday Malta den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung haftet.

Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Annahme durch Holiday Malta zustande; das Reisebüro kann lediglich den Empfang des Angebotes erklären; die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

 

2. Bezahlung

 

2.1. Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.

2.2. Bei Buchungen bis zu 21 Tagen vor Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung i. H. v. maximal 20% des Reisepreises umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines zu zahlen.

2.3. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtreisepreises vor Reiseantritt versandt, die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten. Nähere Informationen zur Zahlungsweise und Zahlungsfristen des Reisepreises entnehmen Sie bitte ihrer Reisebestätigung und Rechnung von Holiday Malta.

 

2.4. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, ist Holiday Malta nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten ( siehe Ziffer -5- ) zu verlangen.

 

3. Leistung

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von Holiday Malta (z.B. Homepage, Flyer o.a) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Holiday Malta nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von Holiday Malta nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben Holiday Malta vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Holiday Malta ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Holiday Malta dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 

4.3. Holiday Malta behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung ab dem 20.Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen.

 

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen oder Ersatzperson

 

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Holiday Malta. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Holiday Malta für jeden angemeldeten Teilnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Stornopauschale verlangen:

• bis zum 30. Tag vor Abreise 20% des Pauschalpreises (mindestens 51,-EUR);
• ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Pauschalpreises;
• ab 15. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% des Pauschalpreises;
• ab 6. Tag und bei Nichtantritt der Reise ("No-show") am Abreisetag 80% des Pauschalpreises.

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung


5.3. Bei den vorstehenden Regelungen handelt es sich jeweils um eine Entschädigungspauschale. Bei Bemessung der Pauschale hat Holiday Malta die aufgrund des Rücktritts eines Reisenden gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerb berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Holiday Malta im Einzelfall einen geringeren Schaden nachweisen.

5.4. Holiday Malta behält sich vor, in Abweichung der vorgenannten Pauschalen der Stornostaffel eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Holiday Malta nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Holiday Malta verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

5.5. Umbuchungen

Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen, wird eine Gebühr von EUR 50,- pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Umbuchungen sind generell nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit und auf Basis des vertraglichen Reisepreises möglich. Abweichungen je nach Reiseleistung und Reiseart sind vorbehalten.
5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von mindesten Euro 29,- pro Umbuchung auf Dritte durch den Vertragsschließenden zu zahlen. Für Flugreisen können ggf. nach Verfügbarkeit touristischer Einzelleistungen (z.B. Flug oder Hotel) je nach Gebühr der jeweiligen Fluggesellschaft oder Hotels höhere Umbuchungskosten anfallen bzw. berechnet werden. Diese ggf. höheren Umbuchungskosten werden gesondert dem Reisenden berechnet. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Änderungswunsch so kurzfristig erfolgt, dass die beteiligten Leistungsträger nicht mehr rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt werden können. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.7. Bei Teil-Stornierung eines Reiseteilnehmers, der mit einem oder mehreren, anderen Reisenden in einem Doppel-, Familienzimmer od. Juniorsuite gebucht war, wird für den oder die verbleibenden Reiseteilnehmer ggf. ein Einzelzimmer-Zuschlag oder Aufpreis berechnet, wenn aufgrund der Teil-Stornierung die Doppelzimmerbelegung in eine Einzel-Zimmerbelegung umgebucht werden oder andere Zimmerkategorie-Umbuchung erfolgen muss. Dies gilt auch, wenn die Teil-Stornierung erst nach Reisebeginn und No-Show erfolgt. Bei Einzelzimmer-Belegung eines Doppelzimmers wird generell ein Aufpreis berechnet, sofern in der Hotelausschreibung nicht ausdrücklich Nur-Einzelzimmer ausgeschrieben und ohne Einzelzimmerzuschlag buchbar sind.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch Holiday Malta GmbH

 

Holiday Malta kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Holiday Malta nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Holiday Malta GmbH, so behält Holiday Malta den Anspruch auf den Reisepreis. Holiday Malta muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Holiday Malta aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Holiday Malta von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Ein Rücktrittsrecht von Holiday Malta besteht auch wenn Holiday Malta die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn Holiday Malta die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

c) Bei Nichtzahlung durch den Reisenden gem. Ziff.2 der AGBs

Sollte der Reisende den Reisepreis nach Fälligkeit rechtzeitig vor Reisebeginn nicht an Holiday Malta geleistet haben, bzw. bei Buchungen über Reisebüroinkasso-Agenturen an das vermittelnde Reisebüro, und der Reisepreis nicht bei Holiday Malta rechtzeitig vor Reiseantritt und fristgerecht gutgeschrieben werden kann behält sich Holiday Malta eine Kündigung des Reisevertrags aufgrund der Nichtzahlung des Reisepreises vor. Holiday Malta wird den Reisenden zuvor bei Zahlungsverzögerung schriftlich auf die Zahlungsfrist und möglichen Reiserücktritt von Holiday Malta aus hinweisen. In diesem Fall kann Holiday Malta eine Stornostaffel entsprechend AGB berechnen; Holiday Malta behält sich ausdrücklich vor, bei Vertragskündigung wg. Nichtzahlung durch den Reisenden ggf. den tatsächlichen Schaden durch die Reisevertragskündigung zu berechnen, sollte dieser die Stornopauschale zum Kündigungszeitpunkt überschreiten.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Holiday Malta für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Kosten der Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

9. Gewährleistung

 

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Holiday Malta kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Holiday Malta kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass Holiday Malta eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 

c) Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines von Holiday Malta zu vertretenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Holiday Malta den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d) Schadenersatz

Sofern Holiday Malta einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

 

10. Beschränkung der Haftung

 

Holiday Malta haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ebenso wenig haftet Holiday Malta für Ausflüge und Rundreisen, die auf der Homepage von Holiday Malta zwar beworben werden, die der Reisende jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht. Soweit der Reisende einzelne und/oder eine Anzahl mehrerer Tauchgänge im Rahmen seiner Pauschalreise bucht, haftet Holiday Malta nur für die ordnungsgemäße Durchführung, hingegen nicht für Umstände, die der Tauchwillige zu vertreten hat und infolge Nichteinhaltung dazu führen, dass der eingeschaltete Leistungsträger eine Teilnahme verweigert, wie Nichtvorlage eines medizinischen Tauchtauglichkeitszeugnisses, des Logbuches oder des Befähigungsnachweises eines anerkannten Ausbildungsbetriebes (VDST, Padi, CMAS etc.)

Über die Anerkennung eines Befähigungsnachweises eines unbekannten oder nicht international anerkannten Ausbildungsbetriebes hat der Leistungsträger zu entscheiden; im Falle der Ablehnung der Teilnahme an einem oder an mehreren Tauchgängen aus Gründen, die weder Holiday Malta noch der Leistungsträger zu vertreten hat, kann der Reisende einen Entschädigungs- oder Rückzahlungsanspruch nur geltend machen, soweit Holiday Malta durch dessen Nichtteilnahme Aufwendungen erspart hat. Bei Buchung eines Golfpaketes: Holiday Malta haftet nicht, falls der ausführende Golfclub mangels entsprechenden Befähigungsnachweises (Platzreife oder Handicap) durch den Reisegast oder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Etikette diesem das Spiel verweigert; ebenso wenig haftet Holiday Malta für die Einhaltung der Abschlagszeiten.

 

11. Mitwirkungspflicht

 

11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Minderungsansprüche, sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertraglicher Haftung) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, es sei denn, er ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert. Dies gilt auch für Ansprüche aus abgetretenem Recht, z.B. für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern. Eine Anmeldung der Ansprüche bei dem reisevermittelnden Reisebüro genügt ausdrücklich nicht, ebenso wenig ist die örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

12.2 Minderungsansprüche, sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld aus vertraglicher Haftung gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren in einem Jahr nach vorgesehenem Ende der Reise. Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit (deliktische Ansprüche) verjähren innerhalb von drei Jahren mit Ende des Jahres, in dem die Reise stattfand; die Verjährungsfrist ist für die Dauer von Verhandlungen gehemmt, bis der Reisende oder Holiday Malta weitere Verhandlungen verweigert. In diesem Fall endet die Verjährung frühestens drei Monate nach Ablauf der Hemmung. Die Anmelde- und Verjährungsfristen gelten auch für Versicherer und Sozialversicherungsträger, die aus abgetretenem Recht eventuell Vorleistungen an den Reisenden erbracht haben.

 

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

 

13.1 Informationspflicht Reiseveranstalter
Holiday Malta ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, und Visa-Vorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. Sofern es Holiday Malta möglich ist, wird Holiday Malta den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Der Reisende kann die für das gebuchte Land einzuhaltenden Einreisebestimmungen und Gesundheitsvorschriften auf der folgenden Internetseite von Holiday Malta (www.maltadirekt.de. Holiday Malta sorgt dafür, die Bestimmungen möglichst aktuell zu halten. Kataloge benötigen zur Drucklegung eines Zeitvorlaufs. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen sind nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes einzuholen. Generell raten wir darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de, Tel.: 030-5000-0.

13.2 Informations- und Erkundigungspflicht Reisende

Die durch Holiday Malta erteilten Auskünfte entbinden den Reisenden jedoch nicht von seiner Verpflichtung, sich selbst über Einreisebedingungen des gebuchten Landes zu informieren. Alle Angaben erfolgen jedoch ohne Gewähr des Reiseveranstalters und entbinden den Reisenden nicht von der eigenen Erkundigungspflicht. Daher raten wir für deutsche Staatsangehörige zu einer Erkundigung über die aktuell zum Reisezeitraum gültigen Visa- und Einreisevorschriften für das Reiseland beim Auswärtigen Amt, Tel.: 030-5000-0 oder www.auswaertiges-amt.de und insbesondere auch bei den Konsulaten des betreffenden Reiselandes direkt. Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich über die für sie geltenden, gültigen Einreisebedingungen rechtzeitig direkt bei ihrem zuständigen Konsulat oder Botschaft erkundigen. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich dem Reisenden.

 

13.3 Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen durch den Reisenden

Holiday Malta weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Nicht-Erfüllung der Einreisebestimmungen Bsp. durch Vorlage eines unzureichend gültigen Ausweis- oder Einreisedokumentes dem Reisenden durch die jeweilige Fluggesellschaft die Flugbeförderung oder auch bei Flugbeförderung auf eigenes Risiko des Reisenden die Einreise in das Zielgebiet / Urlaubsland verweigert werden kann. Sollten Einreisevorschriften vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann Holiday Malta den Reisenden mit entsprechenden Gebühren belasten.

13.4 Gesundheitsvorschriften

Holiday Malta wird ebenfalls im Rahmen der üblichen Sorgfalt Empfehlungen zu Gesundheitsvorschriften aussprechen; dies ersetzt jedoch nicht die eigenständige Verantwortlichkeit des Reisenden, sich über evtl. notwendiger od. ratsame medizinischer Vorsorge bei einem Arzt seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn zu erkundigen und eigenständig Maßnahmen zu treffen. Zu aktuellen Gesundheitsvorschriften und Empfehlungen empfiehlt Holiday Malta ebenfalls, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, (Tel.: 030-5000-0) und www.auswaertiges-amt.de.

 

14. Datenschutz

 

Holiday Malta verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz entsprechend, werden persönliche Daten der Kunden und alle Buchungsdaten mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken schließt Holiday Malta ausdrücklich aus.

Holiday Malta verwendet personenbezogene Daten des Reisenden nur entsprechend den Datenschutzgesetzen und nur zum Zwecke der Durchführung der Buchung bzw. der Reise an die entsprechenden Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels u.a.) die ggf. auch im Ausland übermittelt werden müssen.

 

15. Gerichtsstand

 

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz in Frankfurt (Main) verklagen; es ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

 

16. Schlussbestimmung

 

16.1 Gepäck
Jeder zahlende Fluggast kann gemäß den Vorgaben der gebuchten Fluggesellschaft Reisegepäck frei mitnehmen. Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Gepäck sind unverzüglich bei Ankunft der der zuständigen Fluggesellschaft mitzuteilen. Der Fluggast muss sich bei Gepäckverlust oder Beschädigungen eine P.l.R. (Property Irregularity Report) durch die Fluggesellschaft ausstellen lassen, ohne diesen P.I.R. besteht kein Erstattungsanspruch für etwaige Schäden. Die örtliche Reiseleitung kann bei Gepäckverlust auf dem Hinflug nur mit einem PIR bei der Nachforschung des Gepäcks behilflich sein. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.

16.2 Die Beförderung von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.

16.3 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

16.4 Drei-Personen-Belegung und Zimmer in 2+1 / 2+2 Belegung sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbetten, sofern nicht ausdrücklich in der Hotelausschreibung die weitere Schlafgelegenheit als Gästebett ausgeschrieben wird. Doppelzimmer/Suiten in 2+2 Belegung sind ausdrücklich keine Familienzimmer, es sei denn, sie werden bei Reiseangebot und Buchung entsprechend ausgeschrieben. Ein Babybett ist kein Bestandteil der Zimmerausstattung, sofern nicht in der Ausschreibung angeführt. Ansonsten werden Babybetten nur auf Anfrage nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

16.5 Die Altersbegrenzungen bei Kinderfestpreisen und Zimmerbelegung bezieht sich ausschließlich auf das Alter des Kindes bei Reiseantritt und Reisezeitraum, nicht auf das Alter des Kindes bei Reiseanmeldung. Mitreisende Kinder, die bei Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter sind als die in der Hotelausschreibung genannte Altersgrenze für Kinderfestpreise, haben den Preis für Erwachsene zu zahlen; für die Richtigkeit der Altersangaben bei der Buchung haftet der Buchende.

 

16.6 Flugdurchführung


Flugzeiten, Flugweg und Fluggesellschaft können durch Holiday Malta nur aus sachlichen Gründen, wie Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben, während der Reisedurchführung auftretender nicht vorhersehbarer technischer Defekte, wegen Schlechtwetter oder Streik, geändert werden, soweit dies dem Fluggast zumutbar ist; dieser ist, soweit möglich, rechtzeitig von der Änderung zu unterrichten. Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs des vorgesehenen Verkehrsmittels kann die Beförderung auf einer Teilstrecke mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

16.7 Reiseverlauf


Holiday Malta behält sich vor, von dem im Katalog genannten Reiseverlauf abzuweichen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind, soweit sie sich im Rahmen des Branchenüblichen halten und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder aus sonstigen Gründen für den Reisenden zumutbar sind. Dies gilt aufgrund der besonderen lokalen Bedingungen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs von Rundreisen und der davor und/oder danach gebuchten weiteren Leistungen.

Veranstalter:


Holiday Malta GmbH, Hauptstraße 81, 65760 Eschborn)
Geschäftsführung: Frank Seebald
Eingetragen beim Handelsregister des AG Frankfurt unter HRB 76800
Telefon 06196/5869700 Telefax 06196/5869701
Homepage: www.maltadirekt.de