REISEBEDINGUNGEN
Die Fit Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Fit Reisen bei Buchung von Pauschalreisen
und touristischen Einzelleistungen. Sie finden somit Anwendung auf
Pauschalreiseverträge, Verträge über reine Übernachtungs- und
Beherbergungsleistungen (z.B. „Nur-Hotel), Verträge über reine
Beförderungsleistungen (z.B. „Nur-Flug“) und Verträge über sonstige
touristische Einzelleistungen (z.B. Eintrittskarten). Sollten einzelne
Regelungen dieser Reisebedingungen nur auf Pauschalreisen bzw. nur auf
touristische Einzelleistungen Anwendung finden, werden Sie an der
entsprechenden Stelle darauf hingewiesen. Beachten Sie bitte auch die Seite
„Wissenswertes“.
1. ABSCHLUSS DES
REISEVERTRAGES
1.1 Mit Ihrer Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, Homepage)
bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Fit Reisen
bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages
dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei
Ihnen zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der
Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. BEZAHLUNG
2.1 Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der
Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die
Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) für alle von Ihnen auf die gebuchte
Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist
spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die
Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der
Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen
Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, nur die
Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren anzubieten.
2.3 Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im
Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu
den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Ihnen
genannten Lastschrift- oder Kreditkartenkonto nicht möglich sein, ist Fit
Reisen berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.
2.4 Fit Reisen erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung,
SEPA-Lastschriften, Mastercard, Visa etc.) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen
Währungen als Euro oder der Nutzung von nicht gängigen Zahlungswegen wie
American Express und ähnlichen können Transaktionsentgelte anfallen, über deren
Höhe wir Sie natürlich vor der Zahlung informieren.
2.5 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Fit Reisen zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage
ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Fit Reisen berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.
3. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN
UND PREISE
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Reise- und Leistungsbeschreibungen von Fit Reisen und aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht
ausdrücklich anders an-gegeben – in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher
Bestätigung durch Fit Reisen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und
Leistungs-träger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen
Verbindlichkeiten ermächtigt.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Fit Reisen herausgegeben
werden, sind für Fit Reisen und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Fit Reisen gemacht
wurden.
3.3 Bitte informieren Sie sich vor Abflug darüber, wieviel freie Gepäckstücke und wie viele Gepäckgewicht der
von Ihnen gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollte Ihnen die gebuchten Gepäckgrenzen
nicht ausreichen, können Sie diese bis 1 Tag vor Abflug bei Fit Reisen
kostenpflichtig nachbuchen.
4. LEISTUNGSÄNDERUNGEN NACH
VERTRAGSSCHLUSS
4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor
der Reise, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von Fit Reisen nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Fit Reisen wird Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf
einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft
einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die
Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer
von Fit Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit
Ihnen Fit Reisen eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der
gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung
als angenommen.
4.3 Bei Gruppenreisen ist Fit Reisen berechtigt, bei
Teilnahmeverhinderung des in der Reisebestätigung benannten
Yogalehrers/Seminarleiters einen Ersatz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für
krankheitsbedingte Ausfälle.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN
KUNDEN
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden
Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B. E-Mail) zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie
ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, verliert Fit Reisen den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann Fit Reisen einen angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von Fit Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung
der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn
sie nicht der Kontrolle von Fit Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich
nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Fit Reisen ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der
der folgenden Stornostaffel berechnet:
Pauschalreisen mit
Eigenanreise
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei
Nichtantritt der Reise: 90%
Flugpauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen
• Bis 50. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 55%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 80%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei
Nichtantritt der Reise: 95%
Touristische
Einzelleistungen
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei
Nichtantritt der Reise: 90%
Wir empfehlen eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen
Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Ihrer Stelle mit allen Rechten und
Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,
wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften
Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Fit Reisen kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen
Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen
wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir
für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden. Im Falle
der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der
Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende
Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Fit
Reisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die
geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Ist Fit Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.
6. UMBUCHUNG/ZUSATZKOSTEN
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung
wünschen, berechnet Fit Reisen die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen
zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei
geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der
Änderung der Verpflegung oder
Erweiterung des Leistungsumfanges, kann
Fit Reisen im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich
eine Bearbeitungsgebühr von 30 € erheben.
6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne
mitwirkendes Verhalten von Fit Reisen bei der Vorbereitung oder Durchführung
der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für
Besorgung von Visa), darf Fit Reisen den Ersatz der Auslagen durch den Kunden
verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei
fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.
7. NICHT IN ANSPRUCH
GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf
anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung
berechtigt hätten. Fit Reisen wird sich aber um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG
DURCH FIT REISEN
8.1 Fit Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies
gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung
von Informationspflichten von Fit Reisen beruht.
8.2 Kündigen wir, behält Fit Reisen den Anspruch auf den
Reisepreis; Fit Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Fit Reisen aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der Fit Reisen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.3 Fit Reisen kann wegen Nichterreichens der
Mindestteil-nehmerzahl bis spätestens zum 21. Tag vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn Fit Reisen die Mindestteilnehmerzahl vor
Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem
vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen
sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an
dem Tag erklärt, der Ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der
Reisebestätigung angegeben wurde. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, wird Fit Reisen Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb
von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den
Reisepreis zurückerstatten.
9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES
KUNDEN
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie
Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es –
unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder
ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich
zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Fit Reisen unter: Tel.: +49 (0)69
405885-0, Fax: +49 (0)69 405885-903, per Mail unter info@Fitreisen.de. Über
unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit
wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
9.2 Fit Reisen kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand
möglich und wird diese durch Fit Reisen innerhalb der Frist nicht erbracht,
können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen
verlangen.
9.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die
Reise erheblich beeinträchtigt kündigen, haben Sie Fit Reisen zuvor eine
angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder von Fit Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes, Fit Reisen erkennbares Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die
Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung
oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Fit Reisen anzuerkennen. Sie sind
bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Fit Reisen
auszusprechen.
9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung
vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Fit Reisen
unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).
9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit
eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende
Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der
Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben
können, sind Fit Reisen vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der
Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturellen Einstellungen/Begebenheiten
des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren
nachkommen können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine
Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
9.7 Sie haben Fit Reisen zu informieren, wenn Sie die
erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Fit Reisen genannten
Frist erhalten haben.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Köperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen
Übereinkünften bleiben unberührt.
10.2 Fit Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil
der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§
651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Fit Reisen haftet
jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.
11. PASS-, VISA- UND
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
11.1 Fit Reisen wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht
haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der
ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie
die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderer Staatsbürgerschaft
oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um
Mitteilung.
11.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Fit Reisen
schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat. Fit Reisen haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Fit Reisen mit der
Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Fit Reisen eigene Pflichten
verletzt hat.
12. AUSFÜHRENDES
LUFTFAHRTUNTERNEHMEN
Aufgrund der EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens ist Fit Reisen verpflichtet, sich bei der Buchung über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Ramen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Fit Reisen verpflichtet,
Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Fit Reisen bekannt
ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Fit Reisen Sie
hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft,
so wird Fit Reisen Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der
Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender
Internetseite abrufbar: https://ec. europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/ air-ban/doc/list_de.pdf
13. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie
Fit Reisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise,
die unter www. fitreisen.de/datenschutz
aufgerufen werden können.
14. SONSTIGES
14.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und Fit Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei
Klagen des Kunden gegen Fit Reisen im Ausland für die Haftung von Fit Reisen
dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des
Kunden deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Kunde kann Fit Reisen nur an deren Sitz verklagen. Für
Klagen von Fit Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Fit Reisen
vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und
insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Fit Reisen
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und
insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als
die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.4 Fit Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Reisebedingungen für Fit Reisen verpflichtend würde, informiert der
Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Fit Reisen weist für
alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr
hin.
14.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Fit
Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch
Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Fit
Reisen sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Fit Reisen und
dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder
Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der
ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Fit Reisen. Hierbei könnten auch
fremde Rechte verletzt werden.
14.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Veranstalter:
Fit Gesellschaft für gesundes Reisen mbH
Ferdinand-Happ-Str. 28 / D-60314
Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 40 58 85-0 / Fax +49
(0) 69 40 58 85-903
E-Mail: info@fitreisen.de / Internet:
www.fitreisen.de
Geschäftsführer: Claudia Wagner, Dr.
Nils Asmussen, Jan Seifried
Handelsregistereintragung:
Frankfurt/Main HRB 14905
Drucklegung: Dezember 2019