Allgemeine
Geschäftsbedingung (AGB) für Reiseveranstaltung der D.E.S. Travelers
GMBH
Präambel
Als Einführung empfehlen wir zunächst einmal einen kurzen
Einblick in die allgemeinen Grundlagen des Reiserechts. Die Normen der §§ 651
a-m BGB sind Grundlage aller Verträge, die Sie als Reisender abschließen. Als
Ergänzung zu diesen Normen kommt die D.E.S. Travelers
GMBH AGB zum Tragen.
D.E.S. Travelers GMBH hat nicht die
Pflicht die Angaben der Leistungsträger zu überprüfen. Eine sorgfältige
Einschätzung ohne genaue Überprüfung ist ausreichender Bestandteil. Nach
erfolgter sorgfältiger Einschätzung ohne Gewähr übernimmt D.E.S. Travelers GMBH im Weiteren keine Haftung gegenüber einem
Reiseteilnehmer bzw. Anmelder einer Reise, sofern er nicht selbst Reisender ist,
für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Sofern D.E.S. Travelers
GMBH diese empfangenen Daten und Informationen nicht vorsätzlich falsch oder
diese Angaben trotz schwerer Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit
übermittelt, ist D.E.S. Travelers GMBH von jeglicher
Haftung befreit.
D.E.S. Travelers GMBH bietet
darüber hinaus auch einzelne Reiseleistungen (Reisebausteine) an, die der
Reisende für sich allein buchen oder mit anderen Reiseleistungen individuell
zusammenstellen und als Gesamtreise (Bausteinreise) buchen kann. Außerdem kann
der Reisende Reisen, die von D.E.S. Travelers GMBH
zusammengestellt wurden, als Pauschal-Pakete buchen. Diese angebotenen
einzelnen Reiseleistungen und Reisen (Bausteinreisen und Pauschal-Pakete)
werden von D.E.S. Travelers GMBH als eigene
Leistungen angeboten und erbracht (Dynamic-Packaging). Es erfolgt insoweit
keine Vermittlung von Reiseleistungen fremder Leistungsträger. Dies gilt auch
für Nur Flug-Angebote.
1. Der Reisevertrag
1.1 Mit der Anmeldung in jeglicher Form bietet der Anmelder
der D.E.S. Travelers GMBH den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Wird dieses Angebot des Anmelders von D.E.S. Travelers GMBH ohne jegliche Änderung angenommen, so ist
der Vertrag zustande gekommen.
1.2 Anmeldungen in jeglicher Form können sowohl über den
Onlinedienst www.destravelers.de, telefonisch, via FAX oder auf andere dem
jeweiligen technischen Standard der Zeit entsprechende Weise erfolgen.
Anmeldungen können sowohl eine Beförderung, eine Beherbergung oder sonstige
touristische Einzelleistungen wie z. B. nur Flug, Reiseversicherungen,
Transfers, Ausflüge oder Autovermietung beinhalten. Weitere denkbare
touristische Einzelleistungen, als auch deren Kombination sind möglich. Bei
Eingang einer Anmeldung über das Onlineportal kann der Anmelder eine
automatisch generierte Systembestätigung via Email erhalten. Diese ist dann
gesondert gekennzeichnet und als Systembestätigung ersichtlich, ist aber noch
nicht die Annahme des Anmelder Angebots, sodass der Vertrag noch nicht
endgültig zustande gekommen ist. Der Vertragsschluss kommt erst durch die
individuelle, gesondert erkenntliche Bestätigung in schriftlicher Form
zustande. Liegt keine individuelle, abschließende, schriftliche Angebotsannahme
(Buchungsbestätigung) vor, so ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen.
1.3 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt rechtlich ein neues Angebot von D.E.S. Travelers GMBH an den Anmelder vor, an das D.E.S. Travelers GMBH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
neue, geänderte Vertrag kommt nur dann zustande, wenn innerhalb von 10 Tagen
nach Abgabe des neuen Angebots eine Annahme durch den Anmelder erfolgt. Sollte
innerhalb dieser Frist keine Annahme erfolgt sein, so ist D.E.S. Travelers GMBH von der Pflicht der Annahme des Angebots
befreit.
1.4 Der Anmelder übernimmt die Haftung für die Erfüllung der
Verpflichtung der angemeldeten Person(en). Die vertragliche Pflicht von D.E.S. Travelers GMBH ist die ordnungsgemäße Erbringung der
gebuchten Reiseleistung. Nur Handlungen aus dieser Tätigkeit, die vorsätzlich
oder grobfahrlässig einen nachweislichen Schaden für den Reisenden verursachen,
sind Gegenstand eines Schadensersatzanspruches gegen D.E.S. Travelers
GMBH.
1.5 Rechtskräftige Ansprüche aus Reiseveranstaltung gegen
D.E.S. Travelers GMBH dürfen nicht an Dritte
abgetreten werden, sofern ein Gesetz dies nicht anders bestimmt.
2. Reisedokumente, Leistungen und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Reisende ist verpflichtet, Vertrags- und
Reisedokumente jeglicher Art, die von D.E.S. Travelers
GMBH oder dem Erbringer der Reiseleistung ausgehändigt oder übermittelt wurden,
insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheinen, Hotelgutscheine, Visa,
Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit und auf die Übereinstimmung mit den vom Reisenden angegebenen
Buchungsdaten zu überprüfen. Der Reisende ist verpflichtet, D.E.S. Travelers GMBH oder den Erbringer der Reiseleistung
unverzüglich über erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder
sonstige Unstimmigkeiten zu unterrichten. Kommt der Reisende seiner Pflicht
nicht nach, so kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Erbringer der
Reiseleistung teilweise oder vollständig nach den Bestimmungen der §§ 253 ff
BGB entfallen.
2.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von D.E.S. Travelers GMBH nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur rechtlich bindend, soweit sie
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
2.3 Rechnungen und Reisebestätigungen sowie
Versicherungsnachweise gegen Insolvenz des Reiseveranstalters werden
grundsätzlich per Email an den Reisenden direkt oder an die vermittelnde
Agentur versandt. Sofern keine Email-Adresse zur Verfügung steht, werden die
Unterlagen entweder via Fax oder per Post versandt.
2.4 Die erforderlichen Reisedokumente werden nach
vollständigem Zahlungseingang und unwiderruflicher Gutschrift auf dem dem Konto der D.E.S. Travelers
GMBH per Email direkt an den Reisenden oder an die Vermittelnde Agentur
zugestellt. E-Tickets werden durch Übermittlung des Flugbuchungscodes (Filekey) per Email zugestellt. Das gleiche gilt für alle
erforderlichen Gutscheine (Voucher), die zum
Einchecken ins gebuchte Hotel dienen. Gegen Vorlage des Reisepasses bzw.
Personalausweises und des E-Ticket mit dem Flugbuchungscodes erhält der
Reisende direkt am Flughafen am Check-in-Schalter der jeweiligen Airline die
Bordkarte. Genaue Anweisungen und Informationen zur Abwicklung am Flughafen
werden beim Emailversand der Reisedokumente mitgeteilt. Sofern keine
Email-Adresse zur Verfügung steht, werden die Unterlagen entweder via Fax oder
per Post versandt. Falls noch Papiertickets ausgestellt worden sind, werden
diese auf dem Postweg verschickt. Bei kurzfristigen Buchungen ist die
Abwicklung wie oben beschrieben. Sollten hierbei jedoch von der Airline noch
Papiertickets ausgestellt worden sein, die nicht mehr auf dem Postweg
zugestellt werden können, so kostet die Tickethinterlegung am Schalter Airline
einmalig EUR 25,00 pro Person. Die übrigen Dokumente (Voucher)
werden per Email oder via Fax zugestellt.
2.5 Bei nachweislich nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit bei Ausflügen oder anderen
Gründen) wird sich D.E.S. Travelers GMBH bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
2.6 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Darstellung in schriftlicher
Form auf elektronischer (Internet) oder gedruckter Art. Die Angaben in der
Reisebestätigung sind die vorrangigen Leistungsumfangsbeschreibungen. D.E.S. Travelers GMBH behält sich aber ausdrücklich vor, Änderung
in der Darstellung, sofern diese erforderlich sind zu erklären und über diese
vor endgültigem Vertragsabschluss zu informieren.
3. Registrierung im Reiseportal -
3.1 Alle Reisenden bzw. Teilnehmer müssen sich in einigen
Bereichen der Webseite von D.E.S. Travelers GMBH vor
der Buchung über das Portal bei D.E.S. Travelers GMBH
registrieren. Dabei hat die natürliche oder juristische Person, die in der
Registrierungsmaske abgefragten Angaben wahrheitsgemäss
zu übermitteln. Alle Anmelder, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige,
natürliche Personen oder juristische Personen gem. § 6 HGB sind, können
registriert werden. Weiteres Registrierungserfordernis ist der Wohnsitz bzw.
Sitz der juristischen Person in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat
der EU oder der Schweiz.
3.2 Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht.
D.E.S. Travelers GMBH kann eine Registrierung ohne
Angaben von Gründen verweigern. Ebenso ist D.E.S. Travelers
GMBH berechtigt, eine einmal erfolgte Registrierung ohne Angaben von Gründen
zurückzunehmen. Sollte die Registrierung zurückgenommen werden, hat der
Anmelder keine Ansprüche gegen D.E.S. Travelers GMBH.
Die Rücknahme der Registrierung bereits zustande gekommener Verträge ist nicht
möglich. Mögliche Rücknahmen werden dem Registrierten immer schriftlich
mitgeteilt. Alle bereits Registrierten können jederzeit Ihre Registrierung
schriftlich widerrufen, sofern noch kein rechtsgültiger Vertrag zustande
gekommen ist. Die Registrierung wird zudem gelöscht, sofern der Registrierte
seinen Wohnsitz dauerhaft ausserhalb der Grenzen der
Mitgliedstaaten der EU oder der Schweiz verlegt. Alle Registrierten
verpflichten sich, D.E.S. Travelers GMBH unverzüglich
über einen solchen dauerhaften Wohnsitzwechsel zu informieren. Sollte ein
rechtsverbindliches Vertragsverhältnis schon zustande gekommen sein, so können
aus buchhalterischen Gründen die Daten nicht mehr gelöscht werden.
4. Rücktritt, Umbuchung und Name Change (Ersatzperson) durch
den Reiseanmelder
4.1 Tritt der Reisende von seiner vertraglichen Verpflichtung
aus dem Reisevertrag zurück, so kann D.E.S. Travelers
GMBH angemessenen Ersatz für bereits geleistete Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Dabei sind erbrachte Aufwendungen, die anderweitig
Verwendung finden konnten zu berücksichtigen. D.E.S. Travelers
GMBH ist berechtigt, die Ersatzansprüche in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis zu berechnen, wobei die Steigerung der Ansprüche im indirekt
proportionalem Verhältnis zwischen Rücktritt und Abreisedatum liegen (je
geringer der zeitliche Abstand zwischen Rücktritt und Abreisedatum, desto
grösser der prozentuale Ersatzanspruch).
4.2 Reisen, die besonders hervorgehoben als Lastminute Reisen
gekennzeichnet sind und erst frühestens 14 Tage vor Abreise gebucht werden
können, unterliegen aus besonderen kalkulatorischen Gründen einer
100-prozentigen Stornogebühr ab dem Tag des Zustandekommens des Reisevertrags.
Unerheblich ist dabei der Zeitraum von maximal 14 Tagen bis zum Tag der
Abreise.
4.3 Die Stornogebühren bei Pauschalreisen mit Charter- oder
Linienflügen werden wie folgt berechnet. Ab dem Tag des Zustandekommens des
Reisevertrags wird der anteilige Flugpreis zu 100% in Anrechnung gebracht. Der
verbleibende Restreisepreis wird nach untenstehender Tabelle zum
Gesamtstornobetrag errechnet. Der Fluganteil zur Ermittlung des
Restreisepreises wird nach rechtswirksamem Rücktritt mitgeteilt.
bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 7. bis 2. Tag vor Reisebeginn 85%
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 100%
jeweils vom Restreisepreis gerechnet.
4.4 Stornogebühren für Hotelbuchungen. Grundsätzlich gelten
bei Hotelbuchungen die ausgewiesenen Stornobedingungen des jeweils gebuchten
Hotels. Sofern bei erfolgter Buchung keine für das jeweilige Hotel
Stornobedingungen ausgewiesen sind, gelten die folgenden Pauschalen:
bis 30 Tage vor Hotelbuchungsdatum 40%
ab 29. bis 22. Tag vor Hotelbuchungsdatum 55%
ab 21. bis 8. Tag vor Hotelbuchungsdatum 75%
ab 7. bis 2. Tag vor Hotelbuchungsdatum 85%
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 100%
jeweils vom Restreisepreis gerechnet.
4.5 Bei Vertragsänderungen, die sich auf die Beförderung
durch einen Luftfrachtführer beziehen, sofern diese vom Luftfrachtführer
überhaupt zugelassensind (Umbuchung oder Name-Change) bei bereits zuständige
kommenden Luftbeförderungsverträgen ist D.E.S. Travelers
GMBH zudem berechtigt, zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft und/oder dem
Ticketaussteller erhobenen Entgelten eine eigene Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 7,50 pro Veränderung zu erheben. Der
Luftfrachtführer kann dem Eintritt eines Dritten (Name Change) widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die daraus entstehenden Kosten des Luftfrachtführers bei Umbuchung oder Name
Change werden dem Reisenden jeweils bei der Buchung bekanntgegeben. Diese
Kosten und Bedingungen sind von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Luftfrachtführers
abhängig.
4.6 Der Reisende kann bis zum Beginn der Reise einen Dritten
als Ersatz (Ersatzperson) für die von Ihm gebuchte Reise benennen. Der Dritte
tritt dann zusammen mit dem ursprünglichen Vertragspartner als Gesamtschuldner
in Rechte und Pflichten gegenüber D.E.S. Travelers
GMBH ein. In diesem Fall sind sowohl der ursprüngliche Anmelder, als auch der
Dritte gleichsam für die Begleichung der Reisepreisforderung zzgl. der durch
den Name Change entstandene Mehrkosten verantwortlich. Diese werden dann bei
Eintritt der Ersatzperson verbindlich mitgeteilt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen sich bei Vertragsabschluss über die eventuell entstehenden Kosten
bei einer Umbuchung oder des Eintritts einer Ersatzperson zu informieren.
5. Rücktritt und Kündigung durch D.E.S. Travelers
GMBH
5.1 D.E.S. Travelers GMBH kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
5.2 Ein fristlose Kündigung des Vertrages ist möglich, wenn der
Reiseteilnehmer die Durchführung der gesamten Reise für sich und die anderen
Teilnehmer unmöglich macht. Trotz der Kündigung behält sich D.E.S. Travelers GMBH das Recht vor, den Reisepreis unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen einzubehalten.
5.3 Ein Rücktritt durch D.E.S. Travelers
GMBH bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis 14
Tage vor Reisebeginn ist möglich, wenn dies ausdrücklich in der
Leistungsbeschreibung der Reise enthalten ist. D.E.S. Travelers
GMBH wird unverzüglich vor Ablauf der Frist alle Reiseteilnehmer informieren
und den schon geleisteten vollen oder teilweise erbrachten Reisepreis
zurückerstatten. Wenn die Ausschreibung die Nichtdurchführung der Reise bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl beinhaltet, sind keine weiteren
Schadensersatzansprüche gegen D.E.S. Travelers GMBH
möglich.
5.4 Ein Rücktritt durch D.E.S. Travelers
GMBH ist ebenfalls möglich, wenn aufgrund von Umständen, die nicht durch D.E.S.
Travelers GMBH zu vertreten sind die Reise nicht
durchgeführt werden kann (z.B. Krieg, Streik, Katastrophen etc).
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß von D.E.S. Travelers GMBH erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen. Die Abhilfe kann durch D.E.S. Travelers
GMBH verweigert werden, wenn die Abhilfe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand
zum Mangel (z.B. 1 Insekt im gebuchten Doppelzimmer in einer Urlaubsregion, in
der dies naturgemäß vorkommen kann, wird nicht zu einem Upgrade in eine Suite
führen) erfordert.
6.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet D.E.S. Travelers GMBH
innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus
wichtigem und erkennbarem Grund nicht weiter zuzumuten ist. Der Reisende
schuldet dann der D.E.S. Travelers GMBH den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Anspruch auf Schadensersatz
bleibt unbeschadet, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand,
den die D.E.S. Travelers GMBH nicht zu vertreten hat.
6.3 Die vertragliche Haftung der D.E.S. Travelers
GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich bzw.
grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder D.E.S. Travelers
GMBH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von
einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich
D.E.S. Travelers GMBH gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen.
6.4 D.E.S. Travelers GMBH haftet
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung
ausdrücklich als Fremdleistungen (z.B. mögliche Ausflüge, die von erkennbar
Dritten vor Ort angeboten werden und die in keinem vertraglichen Verhältnis zu
D.E.S. Travelers GMBH stehen) gekennzeichnet werden.
6.5 Der Reisende ist zu einer Mitwirkung verpflichtet, sofern
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vermieden werden
können oder deren Ausmaß so gering wie möglich gehalten werden kann.
Insbesondere ist der Reisende verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich die
örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte der Reisende es schuldhaft unterlassen,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
6.6 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber D.E.S. Travelers GMBH
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden
ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmass und Umfang so genau bezeichnen, dass eine
Überprüfung dezidiert möglich ist.
6.7 Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln
der Reise verjähren gemäss der Rechtsnormen des
Reiserechts in BGB (§ 651 m BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag
des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der
Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als
Fristende.
6.8 Rechtskräftige Ansprüche aus Reiseveranstaltung gegen
D.E.S. Travelers GMBH dürfen nicht an Dritte
abgetreten werden, sofern ein Gesetz dies nicht anders bestimmt.
7. Rückflugbestätigung bei Pauschalreisen, Sonder- und
Charterflügen
7.1 Wenn in den AGB der jeweiligen Leistungserbringer nicht
anders bestimmt, sollte der Reisende alle Pauschalreise- Sonder- und
Charterrückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen
Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigen. Bei Pauschalreisenden
wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer sind verbindlich.
7.2 Für Schäden, die durch eine Nichteinhaltung dieser
Sorgfaltspflicht des Reisenden entstehen, kann D.E.S. Travelers
GMBH nicht haftbar gemacht werden.
8. Reisepreisanpassung und Reisepreisminderung
8.1 D.E.S. Travelers GMBH behält
sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Flughafengebühren wie folgt zu ändern: Bei der auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung kann D.E.S. Travelers GMBH vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann D.E.S. Travelers GMBH vom Reisenden
verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Flughafengebühren gegenüber D.E.S. Travelers GMBH
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
8.2 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für D.E.S. Travelers GMBH
nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises hat D.E.S. Travelers GMBH den Reisenden
unverzüglich zu informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn D.E.S. Travelers GMBH in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in
welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem
wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit
es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9. Zahlungspflicht des Reisepreises durch den Reiseanmelder,
Reisepreissicherungsschein und Zahlungsabwicklung
9.1 Der Reiseanmelder kann seine Zahlungsweise grundsätzlich
selbst bestimmen, wenn nicht die AGB einen anderen Zahlungsmodus bestimmt.
Informationen zur Zahlungsweise sind Bestandteil der Reisebestätigung oder
können gesondert abgerufen werden. Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder
unverzüglich die Reisebestätigung und den Sicherungsschein gemäss
§ 651 k BGB. Die geleistete Zahlung auf den Reisepreis ist gemäss
§ 651 k BGB gegen Ausfall des Reiseveranstalters versichert.
9.2 Bei Reisen, die von D.E.S. Travelers
GMBH als Reiseveranstalter oder im Wege des Dynamic-Packaging durchgeführt
werden, ist der Reisepreis wie folgt zu zahlen, soweit keine anders lautende
Vereinbarung mit dem Reiseanmelder vorliegt:
9.2.1 Bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsabschluss
und Reiseantritt weniger oder gleich 45 Tage liegen, ist der gesamte Reisepreis
sofort bei Buchung fällig.
9.2.2 Bei Reiseverträgen, bei denen zwischen
Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 45 Tage liegen, ist bei
Vertragsabschluss 100 % des Fluganteils zzgl. 40 % des verbleibenden
Restreisepreises als Anzahlung fällig*. 30 Tage vor Reiseantritt ist der
ausgewiesene Restbetrag des Reisepreises zu leisten. Die genauen Summen und
Zahlungsdaten werden mit der endgültigen Buchungsbestätigung von Seiten der
D.E.S. Travelers GMBH mitgeteilt. [*
Beispielberechnung: Reisepreis EUR 1.000,00 davon z.B. Fluganteil = EUR 300,00
/ Restreisepreis = EUR 700,00 davon 40% = EUR 280,00 | Anzahlung = EUR 580,00 |
Restbetrag 30 Tage vor Reiseantritt = EUR 420,00]
9.2.3 Die Kosten für eine über D.E.S. Travelers
GMBH gebuchte Reiseversicherung werden grundsätzlich sofort in voller Höhe
fällig und mit der Anzahlung der gebuchten Reise in Rechnung gestellt.
9.3 Verweigert ein Kreditinstitut oder eine Bank den
Ausgleich der aus dem Vertrag entstandenen Forderung aus einem von dem Kunden
zu vertretenden Grund, so ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalen
Schadenersatzes für die Bankrücklastschrift i. H.v.
EUR 20,00 verpflichtet. Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine
Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der
Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 erhoben.
Erst nach Gutschrift des Gesamtbetrages auf dem Konto der D.E.S. Travelers GMBH erfolgt der Unterlagenversand an die vom
Reiseanmelder angegebene Adresse oder die vermittelnde Reiseagentur.
9.4 Entschädigungen für Reiserücktritte vor Reisebeginn
(Stornoentschädigungen), Gebühren für Namensänderung, Bearbeitungs- und
Umbuchungskosten sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
9.5 Bei kurzfristigen Buchungen (Lastminute), bei denen eine
erkennbare Gutschrift auf dem Konto der D.E.S. Travelers
GMBH aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, muss ein bankbestätigter,
unwiderruflicher Einzahlungsbeleg unverzüglich an D.E.S. Travelers
GMBH übermittelt werden. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die Echtheit des
übermittelten Belegs ausser Zweifel steht.
10. Versicherungen
10.1 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist grundsätzlich
nicht im Reisepreis enthalten. Diese wird aber zur Vermeidung von etwaigen
finanziellen Schäden i.R. eines Rücktritts, der nicht in der Person des
Zurücktretenden begründet sein muss (Unfall, oder Ähnliches), empfohlen.
10.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder sonst eine
diese Reise betreffende Versicherung kann grundsätzlich nur mit der Buchung
zusammen abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss dieser Versicherung ist
nur möglich, wenn die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Versicherung dies
ausdrücklich gestatten.
10.3 Alle Zahlungen für Reisen, die mehr als zwei
touristische Leistungen umfassen sind gemäss den
Bestimmungen § 651 BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG gegen die
Insolvenz von D.E.S. Travelers GMBH versichert. Der
Reisende erhält mit der Reisebestätigung einen Versicherungsnachweis, der den
direkten Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG im Insolvenzfall von
D.E.S. Travelers GMBH begründet.
11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Es gelten grundsätzlich die jeweiligen Bestimmungen des
Reiselandes, die bei der Einreise beachtet werden müssen. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der
Reiseteilnehmer eigenverantwortlich. Dieser muss sich rechtzeitig vor
Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen.
11.2 Ausgenommen sind davon Informationspflichten, die durch
das Einreiseland ausdrücklich dem Reiseveranstalter auferlegt sind. Die dadurch
mögliche Falsch- oder Nichtinformation gehen zu Lasten des Reiseveranstalters,
sofern diese Informationspflicht begründet ist. Ansonsten gehen alle etwaigen,
finanziellen Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung der Vorschriften des Einreiselandes erwachsen zu Lasten des
Reisenden. D.E.S. Travelers GMBH ist bemüht, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Sofern dies aber nicht
einer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht entspricht, sind diese
Informationen keine rechtsbegründenden Serviceleistungen der D.E.S. Travelers GMBH. Dabei wird vorausgesetzt dass der Reisende
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine anderen besonderen
Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des
Reisenden nicht berücksichtigt werden, ausser sie
wurden ausdrücklich mitgeteilt.
11.3 D.E.S. Travelers GMBH haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige Auslandsvertretung, wenn der Reisende D.E.S. Travelers
GMBH mit der Besorgung beauftragt hat. Eine Haftung kann nur dann gegeben sein,
sofern grob fahrlässiges oder schuldhaftes Handeln der D.E.S. Travelers GMBH Anlass für den entstandenen Schaden war.
11.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller wichtigen
Gesundheitsbestimmungen des Einreiselandes selbst verantwortlich. Informationen
über notwendige Prophylaxe sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für
die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, können in der Regel über den
Hausarzt, bei einem Tropeninstitut oder einer Gesundheitsbehörde hinsichtlich
des Urlaubsortes in Erfahrung gebracht werden. Alle Nachteile oder auch
Zurückweisung des Reisenden durch die Behörden im In- und Ausland, die aus der
Nichtbeachtung dieser Gesundheitsbestimmungen entstehen, können nicht von
D.E.S. Travelers GMBH vertreten werden.
12. Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Mit der Buchungsbestätigung wird dem Reisenden Namen und
Flugnummer des ausführenden Luftfahrtunternehmens genannt. Zusätzlich werden
die voraussichtlichen Flugzeiten bekanntgegeben. Sollten sich Änderungen zur
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ergeben, so wird der Reisende
entweder direkt, oder über die vermittelnde Agentur unverzüglich nach
Kenntnisnahme über diese Änderung unterrichtet. Ist die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so
stellt D.E.S. Travelers GMBH sicher, dass der
Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das
wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge
tätig wird. In diesem Fall sorgt D.E.S. Travelers
GMBH dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.
13. Newsletter
13.1 D.E.S. Travelers GMBH sendet
dem Reisenden im Rahmen dieses Dienstes regelmässig
Newsletter zu. Es besteht seitens des Reisenden kein Anspruch darauf, von
D.E.S. Travelers GMBH für den Newsletter registriert
zu werden. D.E.S. Travelers GMBH behält sich das
Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Es besteht
seitens des registrierten Reisenden kein Anspruch auf Zusendung des
Newsletters. D.E.S. Travelers GMBH kann die
Aussendung der Newsletter jederzeit ohne Vorankündigung aussetzen oder
einstellen.
13.2 Die in den Newslettern enthaltenen Informationen stellen
lediglich eine unverbindliche Information seitens D.E.S. Travelers
GMBH dar, wobei keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des
Inhalts der einzelnen Newsletter übernommen wird, sofern es sich um
Ausschreibungen und Weitergabe von Informationen fremder Reiseveranstalter
handelt. Ausschreibungen innerhalb des Newsletters, die sich ausdrücklich auf
von D.E.S. Travelers GMBH zu erbringende Leistungen
beziehen unterliegen dem Druckfehler- und Irrtumsvorbehalt.
13.3 Die Beiträge verbleiben im geistigen Eigentum von D.E.S.
Travelers GMBH und dürfen Dritten nicht ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von D.E.S. Travelers
GMBH zugänglich gemacht werden.
13.4 Der Abonnent des Newsletter kann jederzeit die Zusendung
durch einfache Erklärung dauerhaft beenden.
14. Gerichtsstand
Für Klagen gegen D.E.S. Travelers
GMBH gilt Berlin als Gerichtsstand. Für Klagen gegen einen von D.E.S. Travelers GMBH vermittelten Reiseauftrag ist der
Gerichtsstand des jeweiligen Leistungserbringers massgeblich,
sofern vom Leistungserbringer nicht anders bestimmt. D.E.S. Travelers
GMBH kann nur nach geltendem deutschem Recht klagen und verklagt werden. Für
Klagen von D.E.S. Travelers GMBH gegen Dritte ist der
Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei massgeblich.
Befindet sich der Wohn- oder Geschäftssitz der beklagten Partei ausserhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts, so
gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz von D.E.S. Travelers
GMBH (Berlin) als vereinbart. Gleiches gilt, sofern der Wohn- oder
Geschäftssitz der beklagten Partei unbekannt ist.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese allgemein Geschäftsbedingung
als lückenhaft erweist.
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Stand: Juni 2015
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