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e.) Nur Flug Buchungen
Bis 15. Tage vor Reiseantritt - 80%,
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt - 100%
4.4 Coraltravel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, soweit Coraltravel nachweist, dass höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Coraltravel verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
4.5 Die Rücknahme und Erstattung von Event Tickets (z.B. Eintrittskarten etc.) ist
ausgeschlossen. Diese werden in voller Höhe berechnet.
4.6 Dem Kunden/Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Coraltravel nachzuweisen,
dass Coraltravel kein oder ein niedrigerer Schaden entstand, als die von Coraltravel
geforderte Pauschale.
4.7 Flugpauschalreisen Fernstrecke Basis: Dominikanische Republik, Kuba, Thailand,
Vereinigte arabische Emirate, Vietnam, Afrika, USA,
5. Umbuchungswünsche und Wechsel des Reisenden
5.1 Umbuchungen sind Änderungen des Reisetermines, des Fluges, des Ortes des
Reiseantritts, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsleistung, der Beförderungsart
oder der Schreibweise des Namens. Ein Anspruch des Kunden/Reisenden nach
Vertragsabschluss auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden/Reisenden
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Coraltravel bei Einhaltung der
nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis 30 Tage vor
Reiseantritt € 30,- pro Reisendem zzgl. entsprechender Mehrkosten und Aufpreise, die durch
die Leistungsträger berechnet werden. Umbuchungswünsche des Kunden/Reisenden, die
nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 bis 4.6 zu den Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Eine Umbuchung ist jedoch für den Fall,
dass Coraltravel keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß
Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber den Kunden/Reisenden gegeben hat, kostenlos möglich.
5.2 Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde/Reisende verlangen, dass ein Dritter in
seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung des
Reiseanmelders an Coraltravel. Coraltravel kann dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Coraltravel berechtigt, für
den hierdurch entstehenden Aufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 30,00 pro
Vertragsübertragung zu verlangen. Weiterhin haften der Anmelder der Reise und die
Ersatzperson für die hierdurch entstehenden tatsächlichen Kosten gesamtschuldnerisch.
Coraltravel wird sich bemühen, bei den Fluggesellschaften und Hoteliers die entstehenden
Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aufgrund der Tarifbestimmungen vieler