reisebedingungen reisebedingungen1
Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehen-
de Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsver-
hältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie
uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind
die Reiseausschreibung und unsere ergänzen-
den Informationen für die jeweilige Reise, soweit
Ihnen diese vorliegen. Die Reiseanmeldung kann
schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail oder Internet) vorge-
nommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufge-
führten Teilnehmer, für deren Vertragsverpichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpichtun-
gen einsteht, sofern er eine entsprechende, ge-
sonderte Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Pau-
schalreisevertrag kommt mit dem Zugang unserer
Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner
bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss
erhalten Sie eine den gesetzlichen Vorgaben ent-
sprechende Reisebestätigung, die alle für die Reise
wichtigen Angaben enthält, auf einem dauerhaften
Datenträger übermittelt bzw. in den Fällen des Art.
250 § 6 Abs. 1 EGBGB in Papierform ausgehändigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor,
an das Attika Reisen für die Dauer von 10 Tagen ge-
bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grund-
lage des neuen Angebots zustande, wenn Sie inner-
halb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche
Zusage oder An-/Restzahlung annehmen.
Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter ge-
bunden, wie z.B. Kinderermäßigungen, Kostenfrei-
heit bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter
des Kindes bei Rückreise maßgebend. Bei falscher
Altersangabe ist Attika Reisen berechtigt, den
entsprechenden Differenzbetrag zum korrekten
Reisepreis nachzuerheben.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Reisepreises, zuzüglich der Prämie
für evtl. mitgebuchte Reiseversicherungen fällig.
Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle An-
gebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) beträgt
die Anzahlung 35% des Reisepreises (siehe Abs.
5.3.2. c).
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins
im Sinne von § 651 r BGB erfolgen. Der Siche-
rungsschein wird in der Regel mit der Reisebestäti-
gung/Rechnung ausgehändigt.
Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu
den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spä-
testens bei Aushändigung oder Zugang der Reise-
unterlagen fällig, üblicherweise jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, wenn fest steht, dass die Reise wie
gebucht durchgeführt wird bzw. nicht mehr nach
Abs. 7.2. abgesagt werden kann und die Reiseun-
terlagen bei Ihrer Buchungsstelle bereit liegen oder
Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller
Höhe bezahlt werden, berechtigt uns dies nach
Mahnung und Fristsetzung zur Ablehnung der
Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz
in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren
gemäß Abs. 5.3..
Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsät-
ze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
Möglichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt. Kurzfristige
Buchungen, weniger als 21 Tage vor Reiseantritt,
müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte
Reisepreis sofort fällig ist.
Zahlungen können per Überweisung an Ihre Bu-
chungsstelle oder mit Kreditkarte (MasterCard und
Visa) erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung benötigt
Attika Reisen (ggf. über die Buchungsstelle, der die
Kreditkarte vorgelegt werden muss) alle relevanten
Daten, die zur Abbuchung benötigt werden.
Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschal-
reisebuchungen hat Attika Reisen eine Insolvenzver-
sicherung über den Deutschen Reisesicherungs-
fonds GmbH (DRSF) abgeschlossen.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog,
Flyer, Internet), den hierauf Bezug nehmenden An-
gaben in der Reisebestätigung und den vorvertrag-
lichen gemachten Angaben.
Attika Reisen behält sich vor Vertragsschluss Ände-
rungen der Leistungsbeschreibung vor, über die Sie
selbstverständlich vor Buchung informiert werden.
Für die Bearbeitung individueller, von der jeweili-
gen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen
wird eine Gebühr in Höhe von Euro 25 erhoben.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen wesentli-
cher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von Attika Reisen nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abwei-
chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.2. Attika Reisen verpichtet sich, den Kunden
über Leistungsänderungen oder –abweichungen
unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger
zu informieren.
4.3. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Än-
derung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, innerhalb einer von Attika Reisen
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen, vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise/
Ersatzreise zu verlangen, wenn Attika Reisen eine
solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot
anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung angeboten. Der Kun-
de hat die Wahl, ob er auf die Mitteilung von Attika
Reisen reagiert oder nicht. Wenn der Kunde gegen-
über Attika Reisen reagiert, kann er entweder der
Vertragsänderung zustimmen, vom Reisevertrag
zurücktreten oder die Teilnahme an einer ange-
botenen Ersatzreise verlangen. Wenn der Kunde
gegenüber Attika Reisen nicht oder nicht innerhalb
der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Än-
derung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in
der Erklärung gemäß Abs. 4.2. in klarer, verständ-
licher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
ben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Dem Kunden ist ent-
sprechend § 651 m BGB der Differenzbetrag zu
erstatten, wenn Attika Reisen für die Durchführung
der geänderten gleichwertigen Reise/Ersatzreise
geringere Kosten hatte.
4.5. Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschrie-
benen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern.
4.6. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-
trags bestehenden Beförderungskosten, insbeson-
dere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen
den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Be-
rechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
kann Attika Reisen vom Reisenden den Erhö-
hungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-
tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs-
betrag für den Einzelplatz kann Attika Reisen vom
Reisenden verlangen.
4.7. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren gegenüber Attika Reisen erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-
schluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für Attika Reisen verteuert hat.
Diese Erhöhungen sind nur zulässig, sofern die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-
schluss weder eingetreten noch für Attika Reisen
vorhersehbar waren.
4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-
sepreises wird Attika Reisen den Reisenden unver-
züglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhö-
hungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheb-
lichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Rei-
severtrag zurückzutreten oder die Teilnahme an ei-
ner mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis dem Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüg-
lich nach der Erklärung von Attika Reisen über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
Attika Reisen gegenüber geltend zu machen.
4.9. Der Kunde kann eine Senkung des Reise-
preises verlangen, wenn die unter Abs. 4.5.-4.7.
genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn zu
niedrigeren Kosten für Attika Reisen führen. Der
vom Kunden bezahlte Mehrbetrag ist von Attika
Reisen unter Abzug der tatsächlich entstandenen
Verwaltungskosten, die dem Kunden auf dessen
Verlangen nachzuweisen sind, zu erstatten.
4.10. Attika Reisen behält sich eine Preisanpas-
sung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und
von Attika Reisen ausgeschriebene Pauschalreise
nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung der Reise verfügbar ist.
4.11. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonder-
wünsche, die über den Inhalt der Leistungsbe-
schreibung hinausgehen, vom Reisebüro erst nach
Rücksprache mit Attika Reisen bestätigt werden
können.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktritts-
zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Attika Reisen. Falls Sie Ihre Reise über einen
Reisevermittler gebucht haben, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. In eige-
nem Interesse und zur Vermeidung von Missver-
ständnissen empfehlen wir den Rücktritt auf einem
dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder tre-
ten Sie die Reise nicht an, so verliert Attika Reisen
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann Attika Reisen eine angemessene Entschädi-
gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Atti-
ka Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnli-
che Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
lich, wenn sie nicht der Kontrolle von Attika Reisen
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
Attika Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei
der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich er-
sparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweiti-
ge Verwendungen der Reiseleistungen berücksich-
tigt. Sie sind auf Verlangen des Kunden von Attika
Reisen zu begründen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen,
wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu
den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Abughafen oder Abreiseort
einndet oder wenn die Reise wegen nicht von
Attika Reisen zu vertretenden Fehlens der Reise-
dokumente, wie z.B. Reisepass oder benötigte Visa
bzw. Nichtbeachtung der vorvertraglichen Informa-
tionen, nicht angetreten wird.
5.3. Attika Reisen behält sich vor, die Entschädi-
gung konkret oder nach folgender Pauschalierung
zu berechnen. Die Höhe der Prozentsätze richtet
sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Ein-
ganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belau-
fen sich die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilneh-
mer verlangen, wie im Folgenden dargestellt. Wir
weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze
und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
Möglichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt.
5.3.1. Standardgebühren
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterschei-
nen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
5.3.2. Ausnahmen von der Standardregelung
a) Für Nurugreisen gelten die gleichen Staffeln
wie unter 5.3.1., jedoch
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
b) Für Flugreisen mit Linienuggesellschaften (z.B.
A3, LH, OA, LX, OS) gelten gesonderte Stornobe-
dingungen.
c) Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle An-
gebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) gelten
folgende, abweichende Rücktrittsbedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 35%
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
d) Kreuzfahrt-Programm, Spezialprogramme, Ak-
tivreisen
● Kreuzfahrt-Programm mit Variety Cruises: Un-
ter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und des durch anderweitige Ver-
wendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen
Erwerbs beträgt die pauschalierte Entschädigung
pro Person:
Stornierung/Rücktritt bei Variety Cruises:
bis zu 120 Tage vor Abreise: Euro 120
119 Tage bis 90 Tage vor Abreise: 15% des Reisepreises
89 Tage bis 60 Tage vor Abreise: 25% des Reisepreises
59 Tage bis 30 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
ab 29 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises
Umbuchungen bei Kreuzfahrten werden nach dem
tatsächlich entstandenen Aufwand abgerechnet,
jedoch mindestens Euro 35 pro Person.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und
das Recht nachzuweisen, dass Attika Reisen ein
geringerer Schaden entstanden ist.
● Bei Spezialprogrammen und Aktivreisen gelten
in der Regel die Standardgebühren, aufgrund der
Individualität dieser Reisen werden diese evtl. auch
konkret berechnet. Selbstverständlich haben Sie die
Möglichkeit und das Recht nachzuweisen, dass At-
tika Reisen ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3.3. Bei Selbstanreise gelten die gleichen Be-
dingungen wie bei den Standardgebühren (siehe
5.3.1.), mindestens jedoch Euro 50 p.P..
5.3.4. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die
Stornostaffeln der einzelnen Häuser individuell und
können auf Verlangen bei Attika Reisen angefor-
dert werden.
5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte
Reisedokumente (Traveller Coupon usw.) zurück-
zugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet
werden muss. Rückerstattungen sind lediglich bei
Attika Reisen möglich.
5.5. Attika Reisen behält sich vor, anstelle der
vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Attika
Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf-
wendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist Attika Reisen
verpichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Rei-
seleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Ist Attika Reisen infolge eines Rücktritts zur
Rückerstattung des Reisepreises verpichtet, hat
Attika Reisen diese unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, innerhalb
einer angemessenen Frist vor Antritt der Reise
durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträ-
ger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe Abs.
5.9.), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist auf jeden Fall
rechtzeitig, wenn sie Attika Reisen nicht später als
7 Tage vor Antritt der Reise zugeht.
5.8. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
zieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der
Abughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
kann Attika Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt eine
Gebühr in Höhe von Euro 30 p.P. verlangen. Kurz-
fristige Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab
dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 5.1. und 5.2. der Reisebedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
den. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen
wie unter Abs. 5.3. angegeben.
Bei tagesaktuellen Angeboten (z.B. Dynamic Pa-
ckaging – Reiseart PACK) sind Flugumbuchungen
nicht möglich.
Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsät-
ze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
Möglichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt.
Reisen bei denen die Buchung weniger als 30 Tage
vor Reisebeginn erfolgt ist und Reisen mit reduzier-
ten Preisen (Sonderangebote) können ebenfalls
nur nach Rücktritt des Kunden und gleichzeitiger
Neuanmeldung umgebucht werden. Auch in die-
sem Fall gelten die Stornobedingungen wie unter
Abs. 5.3. angegeben.
5.9. Namensänderungen bzw. Nennungen von Er-
satzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kos-
tenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr
in Höhe von Euro 30 p.P. pro Namensänderung.
Bei tagesaktuellen Angeboten (z.B. Dynamic Pa-
ckaging – Reiseart PACK) sind Namensänderun-
gen bzw. Nennung von Ersatzpersonen nicht mög-
lich. Bei Linienügen müssen Namensänderungen
bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den
Bedingungen der Linienuggesellschaft berechnet
werden. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als
Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn die-
se den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die
Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein
Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und
keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückge-
tretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den
vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unter-
zubringen. Der Nachweis mit dem Eintritt einer
Ersatzperson nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
5.10. Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet
(bei der Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplät-
ze vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von
Euro 30 berechnet. Je nach Verfügbarkeit kann
sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung
erhöhen. Es besteht kein Anspruch auf eine Um-
buchung vor Ort. Bei tagesaktuellen Angeboten
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) sind
Flugumbuchungen nicht möglich.
5.11. Reiseteilnehmer, die Nurug gebucht haben
REISEBEDINGUNGEN & AGB (gültig für Buchungen ab 01.11.2021) AGB & REISEBEDINGUNGEN