reisebedingungen reisebedingungen1
Sehr geehrter Gast, bitte beachten Sie nachstehen-
de Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsver-
hältnis zwischen Ihnen und Attika Reisen regeln.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie
uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind
die Reiseausschreibung und unsere ergänzen-
den Informationen für die jeweilige Reise, soweit
Ihnen diese vorliegen. Die Reiseanmeldung kann
schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail oder Internet) vorge-
nommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufge-
führten Teilnehmer, für deren Vertragsverpichtung
der Anmelder wie für seine eigenen Verpichtun-
gen einsteht, sofern er eine entsprechende, ge-
sonderte Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Pau-
schalreisevertrag kommt mit dem Zugang unserer
Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner
bestimmten Form.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss
erhalten Sie eine den gesetzlichen Vorgaben ent-
sprechende Reisebestätigung, die alle für die Reise
wichtigen Angaben enthält, auf einem dauerhaften
Datenträger übermittelt bzw. in den Fällen des Art.
250 § 6 Abs. 1 EGBGB in Papierform ausgehändigt.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor,
an das Attika Reisen für die Dauer von 10 Tagen ge-
bunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grund-
lage des neuen Angebots zustande, wenn Sie inner-
halb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche
Zusage oder An-/Restzahlung annehmen.
Sind Preisermäßigungen an das Lebensalter ge-
bunden, wie z.B. Kinderermäßigungen, Kostenfrei-
heit bei Kleinkindern unter 2 Jahren, ist das Alter
des Kindes bei Rückreise maßgebend. Bei falscher
Altersangabe ist Attika Reisen berechtigt, den
entsprechenden Differenzbetrag zum korrekten
Reisepreis nachzuerheben.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe
von 20% des Reisepreises, zuzüglich der Prämie
für evtl. mitgebuchte Reiseversicherungen fällig.
Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle An-
gebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) beträgt
die Anzahlung 35% des Reisepreises (siehe Abs.
5.3.2. c).
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins
im Sinne von § 651 r BGB erfolgen. Der Siche-
rungsschein wird in der Regel mit der Reisebestäti-
gung/Rechnung ausgehändigt.
Weitere Zahlungen auf den Reisepreis werden zu
den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spä-
testens bei Aushändigung oder Zugang der Reise-
unterlagen fällig, üblicherweise jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, wenn fest steht, dass die Reise wie
gebucht durchgeführt wird bzw. nicht mehr nach
Abs. 7.2. abgesagt werden kann und die Reiseun-
terlagen bei Ihrer Buchungsstelle bereit liegen oder
Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
Sollte der Reisepreis nicht fristgerecht in voller
he bezahlt werden, berechtigt uns dies nach
Mahnung und Fristsetzung zur Ablehnung der
Leistung und zur Berechnung von Schadenersatz
in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren
gemäß Abs. 5.3..
Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsät-
ze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
glichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt. Kurzfristige
Buchungen, weniger als 21 Tage vor Reiseantritt,
müssen schriftlich erfolgen, wobei der gesamte
Reisepreis sofort fällig ist.
Zahlungen können per Überweisung an Ihre Bu-
chungsstelle oder mit Kreditkarte (MasterCard und
Visa) erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung benötigt
Attika Reisen (ggf. über die Buchungsstelle, der die
Kreditkarte vorgelegt werden muss) alle relevanten
Daten, die zur Abbuchung benötigt werden.
Zur Absicherung der Kundengelder bei Pauschal-
reisebuchungen hat Attika Reisen eine Insolvenzver-
sicherung über den Deutschen Reisesicherungs-
fonds GmbH (DRSF) abgeschlossen.
3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog,
Flyer, Internet), den hierauf Bezug nehmenden An-
gaben in der Reisebestätigung und den vorvertrag-
lichen gemachten Angaben.
Attika Reisen behält sich vor Vertragsschluss Ände-
rungen der Leistungsbeschreibung vor, über die Sie
selbstverständlich vor Buchung informiert werden.
Für die Bearbeitung individueller, von der jeweili-
gen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen
wird eine Gebühr in Höhe von Euro 25 erhoben.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen wesentli-
cher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von Attika Reisen nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abwei-
chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
4.2. Attika Reisen verpichtet sich, den Kunden
über Leistungsänderungen oder –abweichungen
unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger
zu informieren.
4.3. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Än-
derung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, innerhalb einer von Attika Reisen
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen, vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise/
Ersatzreise zu verlangen, wenn Attika Reisen eine
solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot
anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung angeboten. Der Kun-
de hat die Wahl, ob er auf die Mitteilung von Attika
Reisen reagiert oder nicht. Wenn der Kunde gegen-
über Attika Reisen reagiert, kann er entweder der
Vertragsänderung zustimmen, vom Reisevertrag
zurücktreten oder die Teilnahme an einer ange-
botenen Ersatzreise verlangen. Wenn der Kunde
gegenüber Attika Reisen nicht oder nicht innerhalb
der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Än-
derung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in
der Erklärung gemäß Abs. 4.2. in klarer, verständ-
licher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-
ben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Dem Kunden ist ent-
sprechend § 651 m BGB der Differenzbetrag zu
erstatten, wenn Attika Reisen für die Durchführung
der geänderten gleichwertigen Reise/Ersatzreise
geringere Kosten hatte.
4.5. Attika Reisen behält sich vor, die ausgeschrie-
benen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der
für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse
wie folgt zu ändern.
4.6. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisever-
trags bestehenden Beförderungskosten, insbeson-
dere die Treibstoffkosten, so kann Attika Reisen
den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Be-
rechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
kann Attika Reisen vom Reisenden den Er-
hungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmit-
tels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungs-
betrag für den Einzelplatz kann Attika Reisen vom
Reisenden verlangen.
4.7. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren gegenüber Attika Reisen erhöht, so kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Ab-
schluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für Attika Reisen verteuert hat.
Diese Erhöhungen sind nur zulässig, sofern die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags-
schluss weder eingetreten noch für Attika Reisen
vorhersehbar waren.
4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-
sepreises wird Attika Reisen den Reisenden unver-
züglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhö-
hungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheb-
lichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Rei-
severtrag zurückzutreten oder die Teilnahme an ei-
ner mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Attika Reisen in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis dem Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüg-
lich nach der Erklärung von Attika Reisen über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
Attika Reisen gegenüber geltend zu machen.
4.9. Der Kunde kann eine Senkung des Reise-
preises verlangen, wenn die unter Abs. 4.5.-4.7.
genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn zu
niedrigeren Kosten für Attika Reisen führen. Der
vom Kunden bezahlte Mehrbetrag ist von Attika
Reisen unter Abzug der tatsächlich entstandenen
Verwaltungskosten, die dem Kunden auf dessen
Verlangen nachzuweisen sind, zu erstatten.
4.10. Attika Reisen behält sich eine Preisanpas-
sung vor, wenn die vom Kunden gewünschte und
von Attika Reisen ausgeschriebene Pauschalreise
nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente
nach Veröffentlichung der Reise verfügbar ist.
4.11. Wir bitten zu berücksichtigen, dass Sonder-
wünsche, die über den Inhalt der Leistungsbe-
schreibung hinausgehen, vom Reisebüro erst nach
Rücksprache mit Attika Reisen bestätigt werden
können.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen,
Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktritts-
zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei Attika Reisen. Falls Sie Ihre Reise über einen
Reisevermittler gebucht haben, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. In eige-
nem Interesse und zur Vermeidung von Missver-
ständnissen empfehlen wir den Rücktritt auf einem
dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zuck oder tre-
ten Sie die Reise nicht an, so verliert Attika Reisen
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann Attika Reisen eine angemessene Entschädi-
gung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Atti-
ka Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnli-
che Umsnde auftreten, die die Durchhrung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhn-
lich, wenn sie nicht der Kontrolle von Attika Reisen
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
Attika Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei
der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich er-
sparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweiti-
ge Verwendungen der Reiseleistungen berücksich-
tigt. Sie sind auf Verlangen des Kunden von Attika
Reisen zu begründen.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen,
wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu
den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Abughafen oder Abreiseort
einndet oder wenn die Reise wegen nicht von
Attika Reisen zu vertretenden Fehlens der Reise-
dokumente, wie z.B. Reisepass oder benötigte Visa
bzw. Nichtbeachtung der vorvertraglichen Informa-
tionen, nicht angetreten wird.
5.3. Attika Reisen behält sich vor, die Entschädi-
gung konkret oder nach folgender Pauschalierung
zu berechnen. Die Höhe der Prozentsätze richtet
sich nach dem Reisepreis und Zeitpunkt des Ein-
ganges der Rücktrittserklärung. In der Regel belau-
fen sich die Prozentsätze, die wir pro Reiseteilneh-
mer verlangen, wie im Folgenden dargestellt. Wir
weisen bezüglich der angesetzten Prozentsätze
und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
glichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt.
5.3.1. Standardgebühren
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterschei-
nen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 75%
5.3.2. Ausnahmen von der Standardregelung
a) Für Nurugreisen gelten die gleichen Staffeln
wie unter 5.3.1., jedoch
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 100%
b) Für Flugreisen mit Linienuggesellschaften (z.B.
A3, LH, OA, LX, OS) gelten gesonderte Stornobe-
dingungen.
c) Für Reisen, deren Preis durch tagesaktuelle An-
gebote für Flüge bzw. Unterkünfte generiert wurde
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) gelten
folgende, abweichende Rücktrittsbedingungen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 35%
ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65%
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80%
am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen
bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90%
d) Kreuzfahrt-Programm, Spezialprogramme, Ak-
tivreisen
Kreuzfahrt-Programm mit Variety Cruises: Un-
ter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und des durch anderweitige Ver-
wendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen
Erwerbs beträgt die pauschalierte Entschädigung
pro Person:
Stornierung/Rücktritt bei Variety Cruises:
bis zu 120 Tage vor Abreise: Euro 120
119 Tage bis 90 Tage vor Abreise: 15% des Reisepreises
89 Tage bis 60 Tage vor Abreise: 25% des Reisepreises
59 Tage bis 30 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
ab 29 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises
Umbuchungen bei Kreuzfahrten werden nach dem
tatsächlich entstandenen Aufwand abgerechnet,
jedoch mindestens Euro 35 pro Person.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und
das Recht nachzuweisen, dass Attika Reisen ein
geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Spezialprogrammen und Aktivreisen gelten
in der Regel die Standardgebühren, aufgrund der
Individualität dieser Reisen werden diese evtl. auch
konkret berechnet. Selbstverständlich haben Sie die
glichkeit und das Recht nachzuweisen, dass At-
tika Reisen ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.3.3. Bei Selbstanreise gelten die gleichen Be-
dingungen wie bei den Standardgebühren (siehe
5.3.1.), mindestens jedoch Euro 50 p.P..
5.3.4. Bei Ferienwohnungen und Villen sind die
Stornostaffeln der einzelnen Häuser individuell und
können auf Verlangen bei Attika Reisen angefor-
dert werden.
5.4. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte
Reisedokumente (Traveller Coupon usw.) zurück-
zugeben, da sonst der volle Reisepreis berechnet
werden muss. Rückerstattungen sind lediglich bei
Attika Reisen möglich.
5.5. Attika Reisen behält sich vor, anstelle der
vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Attika
Reisen nachweist, dass ihm wesentlich höhere Auf-
wendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist Attika Reisen
verpichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Rei-
seleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Ist Attika Reisen infolge eines Rücktritts zur
Rückerstattung des Reisepreises verpichtet, hat
Attika Reisen diese unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, innerhalb
einer angemessenen Frist vor Antritt der Reise
durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträ-
ger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe Abs.
5.9.), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist auf jeden Fall
rechtzeitig, wenn sie Attika Reisen nicht später als
7 Tage vor Antritt der Reise zugeht.
5.8. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen
z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-
zieles, der Unterkunft, der Beförderungsart, der
Abughäfen besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
kann Attika Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt eine
Gebühr in Höhe von Euro 30 p.P. verlangen. Kurz-
fristige Umbuchungen auf Wunsch des Kunden ab
dem 29. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre
Durchhrung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 5.1. und 5.2. der Reisebedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
den. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen
wie unter Abs. 5.3. angegeben.
Bei tagesaktuellen Angeboten (z.B. Dynamic Pa-
ckaging – Reiseart PACK) sind Flugumbuchungen
nicht möglich.
Wir weisen bezüglich der angesetzten Prozentsät-
ze und Preise darauf hin, dass Ihnen jederzeit die
glichkeit offen steht, nachzuweisen, dass Attika
Reisen kein oder nur ein geringerer Schaden bzw.
Aufwand entstanden ist als angesetzt.
Reisen bei denen die Buchung weniger als 30 Tage
vor Reisebeginn erfolgt ist und Reisen mit reduzier-
ten Preisen (Sonderangebote) können ebenfalls
nur nach Rücktritt des Kunden und gleichzeitiger
Neuanmeldung umgebucht werden. Auch in die-
sem Fall gelten die Stornobedingungen wie unter
Abs. 5.3. angegeben.
5.9. Namensänderungen bzw. Nennungen von Er-
satzpersonen sind bis 30 Tage vor Reiseantritt kos-
tenlos. Ab dem 29. Tag erheben wir eine Gebühr
in Höhe von Euro 30 p.P. pro Namennderung.
Bei tagesaktuellen Angeboten (z.B. Dynamic Pa-
ckaging – Reiseart PACK) sind Namensänderun-
gen bzw. Nennung von Ersatzpersonen nicht mög-
lich. Bei Linienügen müssen Namensänderungen
bei der Fluggesellschaft angefragt und gemäß den
Bedingungen der Linienuggesellschaft berechnet
werden. Teilnehmer und Ersatzpersonen haften als
Gesamtschuldner. Wir können dem Wechsel der
Person des Reisegastes widersprechen, wenn die-
se den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die
Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein
Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und
keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückge-
tretenen Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den
vollen Zimmerpreis zu fordern, oder, wenn möglich,
die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unter-
zubringen. Der Nachweis mit dem Eintritt einer
Ersatzperson nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
5.10. Bei Umbuchungen von Flügen im Zielgebiet
(bei der Attika Reiseleitung) wird – soweit Flugplät-
ze vorhanden sind – eine Bearbeitungsgebühr von
Euro 30 berechnet. Je nach Vergbarkeit kann
sich der Reisepreis aufgrund der Umbuchung
erhen. Es besteht kein Anspruch auf eine Um-
buchung vor Ort. Bei tagesaktuellen Angeboten
(z.B. Dynamic Packaging – Reiseart PACK) sind
Flugumbuchungen nicht möglich.
5.11. Reiseteilnehmer, die Nurug gebucht haben
REISEBEDINGUNGEN & AGB (gültig für Buchungen ab 01.11.2021) AGB & REISEBEDINGUNGEN
REISEBEDINGUNGEN REISEBEDINGUNGEN 2
oder im Zielgebiet die Reiseleitung oder eine über
Attika Reisen gebuchte Unterkunft nicht beanspru-
chen, sind verpichtet, sich zwei Tage vor dem
Rückug von der örtlichen Reiseleitung oder der
Fluggesellschaft den Rückugzeitpunkt bestätigen
zu lassen.
5.12. Für Gruppen gelten gesonderte Bedingun-
gen. Diese werden mit der Reisebestätigung aus-
gehändigt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Grün-
den, die Attika Reisen nicht zu vertreten hat, nicht
in Anspruch, so wird sich Attika Reisen bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Auf-
wendungen bemühen. Diese Verpichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich
gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen ent-
gegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch Attika Reisen
Attika Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1. Rücktritt aus verhaltensbedingten Gründen
Attika Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhal-
tung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise trotz einer entsprechen-
den Abmahnung von Attika Reisen nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags-
widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Attika Reisen behält
dennoch den Anspruch auf den Reisepreis, muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungs-
träger. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung
trägt der Verursacher selbst.
7.2. Attika Reisen kann bei Nichterreichen einer
in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angege-
benen Mindestteilnehmerzahl bis zu drei Wochen
vor Reisebeginn zuckzutreten. Attika Reisen
informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Min-
destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn.
Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann um-
gehend zurück.
7.3. Attika Reisen kann vor Reisebeginn vom Ver-
trag zurücktreten, wenn Attika Reisen aufgrund
unvermeidbarer oder nicht vorhersehbarer au-
ßergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des
Vertrags gehindert ist; in diesem Falle hat Attika
Reisen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis
des Rücktrittsgrundes zu erklären.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung des
Reiseveranstalters
8.1. Die vertragliche Haftung von Attika Reisen
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
beschränkt auf den dreifachen Reisepreis soweit
ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbei-
geführt wird.
8.2. Die deliktische Haftung von Attika Reisen für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Rei-
sepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinaus gehende Ansprüche nach inter-
nationalen Übereinkünften oder auf solchen beru-
henden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der
Beschränkung unberührt.
8.3. Attika Reisen haftet nicht für Leistungsstö-
rungen, Personen- und Sachschäden im Zusam-
menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausüge, Sportpro-
gramme, Sportveranstaltungen, Mietwagen, Beför-
derungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter An-
gabe des vermittelten Vertragspartners als Fremd-
leistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil
der Pauschalreisen von Attika Reisen sind.
Attika Reisen haftet jedoch für Leistungen wenn
und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Or-
ganisationspichten von Attika Reisen ursächlich
geworden sind.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Attika
Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlos-
sen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-
schriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leis-
tungsträger nur unter bestimmten Voraussetzun-
gen oder Beschränkungen geltend gemacht wer-
den kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist.
8.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferien-
aktivitäten muss der Reisende selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der
Reisende vor Inanspruchnahme überprüfen. Für
Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haftet Attika Reisen
nur, wenn Attika Reisen ein Verschulden trifft. At-
tika Reisen empehlt den Abschluss einer Unfall-
versicherung.
9. Gewährleistung
9.1. Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß er-
bracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Attika Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfor-
dert. Attika Reisen kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird.
9.2. Minderung
Der Reisende kann eine Minderung des Reise-
preises verlangen, falls Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht worden sind und er es
nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel un-
verzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzei-
gen. In diesem Fall weisen wir darauf hin, dass der
Reisende verpichtet ist, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Attika-Reiseleitung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der
Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sie
sollten sich von der Reiseleitung den Empfang Ihrer
Mängelbehauptung bestätigen lassen. Die örtliche
Reiseleitung ist jedoch nicht zur Anerkennung von
Ansprüchen in rechtlicher und tatsächlicher Hin-
sicht berechtigt. Ist keine Reiseleitung von Attika
Reisen am Urlaubsort vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Attika
Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über
die Erreichbarkeit des Vertreters von Attika Reisen
bzw. der Kontaktstelle wird in den Reiseunterlagen
informiert.
9.3. Kündigung
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich be-
einträchtigt und leistet Attika Reisen innerhalb einer
angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe, kann
der Reiseteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eige-
nen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, Attika Reisen erkennba-
rem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Attika Reisen
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
Reisende, sofern der Vertrag die Beförderung
umfasst, den Anspruch auf Rückbeförderung. Der
Reisende schuldet Attika Reisen nur den auf die in
Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der
Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises.
9.4. Schadensersatz
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende
unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise be-
ruht auf einem Umstand, den Attika Reisen nicht
zu vertreten hat.
9.5. Jeder Reiseteilnehmer ist verpichtet, seine
eigenen Ansprüche anzumelden, sofern nicht auf-
grund Namensgleichheit der Reiseteilnehmer Atti-
ka Reisen von einer Familienreise ausgehen muss.
10. Mitwirkungspicht
10.1. Jeder Reisende ist verpichtet, bei auftre-
tenden Leistungsstörungen im Rahmen der ge-
setzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl.
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2. Der Reisende hat Attika Reisen zu informie-
ren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen für
seine Pauschalreise nicht innerhalb der von Attika
Reisen mitgeteilten Frist erhält.
10.3. Der Reisende ist insbesondere verpichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist be-
auftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht zur
Anerkennung von Ansprüchen in rechtlicher und
tatsächlicher Hinsicht berechtigt. Fehlt eine örtliche
Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfever-
langen an den Geschäftssitz von Attika Reisen in
München zu richten. Unterlässt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz
nicht ein.
10.4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von
Reisegepäck bei Flugreisen empehlt Attika Rei-
sen dringend unverglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Flugge-
sellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadens-
anzeige nicht ausgeführt worden ist. Die Scha-
densanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7
Tagen und bei Gepäckverspätungen innerhalb von
21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der je-
weiligen Fluggesellschaft vorzunehmen.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung von Attika Reisen
anzuzeigen.
11. Geltendmachung von Ansprüchen
11.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 1-7 BGB
hat der Reisende gegenüber Attika Reisen geltend
zu machen.
11.2. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach
dem Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden
innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schrift-
lich bei der Fluggesellschaft zu melden.
11.3. Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ver-
spätung sind Ansprüche gem. EU-Fluggastrechte-
Verordnung ausschließlich an das ausführende
Luftfahrtunternehmen zu richten.
11.4. Die Abtretung von Anspchen gegen Attika
Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mit-
reisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden
einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
12. Informationspichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpichtet sich Attika Rei-
sen den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge-
buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs-
leistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest, so ist Attika Reisen verpichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird (werden).
Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie
entsprechend informiert. Wechselt die zunächst
genannte ausführende Fluggesellschaft, werden
Sie unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die
Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot,
die sogenannte „Black List“ ist unter anderem auf
folgender Internetseite abrufbar:
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund-
heitsvorschriften
13.1. Attika Reisen unterrichtet seine Kunden vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderun-
gen vor Reiseantritt, über die Bestimmungen von
allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestim-
mungslandes, die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind und die ungefähre Dauer für die
Beschaffung etwaiger Dokumente. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender
(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
Attika Reisen haftet jedoch nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Bezahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinforma-
tion von Attika Reisen bedingt sind.
13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und
Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen
rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztli-
cher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informa-
tionen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedi-
zinern, reisemedizinischen Informationsdiensten,
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
oder des Auswärtigen Amtes wird verwiesen.
13.3. Der Reisende ist verantwortlich für das
Beschaffen und Mitführen der behördlich not-
wendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und De-
visenvorschriften.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge. Dies gilt auch für
die vorliegenden Reisebedingungen.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie Attika
Reisen zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertrags-
durchführung erforderlich sind. Alle Ihre personen-
bezogenen Daten werden nach europäischem und
deutschem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten nden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
www.attika.de/unternehmen/datenschutz/
16. Versicherungen/Reiseschutz
Ausgenommen der Kundengeldabsicherung, sind
in den von Attika Reisen angebotenen Reisen keine
weiteren Reiseversicherungen und insbesondere
keine Reiserücktritts-Versicherung im Preis enthal-
ten. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse den
Abschluss des RundumSorglos-Schutz-Pakets.
Sofern Sie diesen Komplettschutz nicht wünschen,
empfehlen wir den Abschluss einer Reiserück-
tritts-Versicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit. Sie erhalten diese Versicherungen bei
Attika Reisen oder in Ihrem Reisebüro. Versiche-
rungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie
wirksam.
17. Außergerichtliche Streitbeilegung
17.1. Informationen zur Online-Streitbeilegungs-
plattform (Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14
Abs. 1 ODR-VO): Die EU-Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit,
die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nden.
Attika Reisen nimmt derzeit nicht an diesem alter-
nativen Streitbeilegungsverfahren teil und ist auch
nicht zu einer Teilnahme verpichtet.
17.2. Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-
braucherschlichtungsstelle: Attika Reisen GmbH
& Co.KG nimmt derzeit nicht an einem Streitbei-
legungsverfahren einer Verbraucherschlichtungs-
stelle teil und ist dazu auch nicht verpichtet.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen
dem Kunden und Attika Reisen ndet ausschließ-
lich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Kla-
gen des Kunden gegen Attika Reisen im Ausland
für die Haftung von Attika Reisen dem Grunde
nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
ndet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Anspchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht An-
wendung. Der Kunde kann den Reiseveranstalter
nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand
von Attika Reisen ist der Firmensitz in München.
Für Klagen von Attika Reisen gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei
denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaueute
oder Personen, die nach Abschluss ihres Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Die vorstehenden Bestimmungen nden keine An-
wendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen
dem Kunden und Attika Reisen anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden er-
gibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die genannten Be-
stimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
Hinweise:
1. An- bzw. Abreisetage dürfen nicht als Erholungs-
tage angesehen werden.
2. Beachten Sie, dass die Fähren in Griechenland
zu bestimmten Inseln sehr unregelmäßig verkeh-
ren und es zu kurzfristigen Fahrplanänderungen
kommen kann. Je nach Flugzeiten, Schiffsverbin-
dungen und Wetterbedingungen ist bei An- und
Abreise jeweils mit längeren Wartezeiten oder
Zwischenübernachtungen (von Attika Reisen or-
ganisiert und im Reisepreis enthalten) zu rechnen.
3. Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen
unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4. Bei Direktügen kann es aus ug- und pro-
grammtechnischen Gründen zu Zwischenlandun-
gen kommen.
5. In der Vor- und Nachsaison kann es auch kurz-
fristig zu Abweichungen der Hotelöffnungszeiten
(spätere Öffnung/frühere Schließung) kommen.
Attika Reisen informiert hierüber unverzüglich und
bietet eine Alternative an.
6. Aufgrund der Corona-Pandemie werden zu Ihrer
eigenen Sicherheit weitreichende Maßnahmen und
behördlich angeordnete Einschränkungen zur Ein-
dämmung der Pandemie getroffen. Je nach regio-
naler Entwicklung kann es ggf. auch kurzfristig zu
Änderungen, Einschränkungen und/oder Wegfall
der Leistungsangebote im Hotel führen.
7. Wertgegenstände und Medikamente bitten wir
im Handgepäck zu verwahren, da die Haftung beim
Transport beschränkt ist.
8. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler be-
rechtigen Attika Reisen zur Anfechtung des Rei-
severtrages.
9. Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober
2021.
Veranstalter:
Attika Reisen GmbH & Co.KG
Sonnenstr. 3
80331 München
Handelsregister München: A 71193
REISEBEDINGUNGEN & AGB (gültig für Buchungen ab 01.11.2021) AGB & REISEBEDINGUNGEN