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Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
und der Ameropa-Reisen GmbH (nachfolgend „Ameropa-
Reisen“), bei Vertragsschluss zu Stande kommen-
den Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von
Einzelreiseleistungen sowie Tages- und Ticketleis-
tungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 611 BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie
daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch!
1. Stellung von AMEROPA-REISEN; anzuwendende
Rechtsvorschriften
1.1 Ameropa-Reisen erbringt die ausgeschriebenen
Einzelreiseleistungen (z. B. Hotelunterkunft oder Miet-
fahrzeugleistungen) sowie Ticket- und Tagesreiseleis-
tungen und Reiseleistungen (nachfolgend gesammelt
auch als „Reiseleistungen“ bezeichnet) als Dienstleister
und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ameropa-Reisen
und dem Kunden nden in erster Linie die mit Ameropa-
Reisen getroenen Vereinbarungen, ergänzend diese
Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen
Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 . BGB
Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europa-
rechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis
mit Ameropa-Reisen anzuwenden sind, nichts anderes
zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, ndet auf das
gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit Ameropa-
Reisen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen nden nur An-
wendung auf die Reiseleistungen von Ameropa-Reisen.
Auf Pauschalreiseverträge nden die Reisebedingungen
für Pauschalreisen von Ameropa-Reisen Anwendung.
2. Vertragsschluss/Hinweis auf Nichtbestehen ei-
nes Widerrufsrechts
2.1 Für alle Buchungen von Reiseleistungen gilt:
a) Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax,
per E-Mail und online entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Ameropa-Reisen und
der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des
Reiseleistungsangebots und die ergänzenden Infor-
mationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot
von Ameropa-Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnah-
me der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die
vertraglichen Verpichtungen von Mitteilnehmenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpichtung durch aus-
drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per
E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde Ameropa-Reisen
den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbind-
lich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage
gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbe-
stätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen
in Textform zustande.
2.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver-
kehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen
Buchung in der entsprechenden Anwendung von
Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmög-
lichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo-
tenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im
Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der
Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren
Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche)
„zahlungspichtig buchen“ bietet der Kunde Ameropa-
Reisen den Abschluss des Reiseleistungsvertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen
Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung un-
verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
Buttons „zahlungspichtig buchen“ begründet keinen
Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen
eines Reiseleistungsvertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Ameropa-Reisen ist vielmehr frei
in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden
anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Bu-
chungsbestätigung von Ameropa-Reisen beim Kunden
zu Stande.
2.4 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den
gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1
Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsver-
trag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde,
kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben
davon unberührt.
3. Leistungen; abweichende Vereinbarungen; Än-
derung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leis-
tungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von Ameropa-Reisen
besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung
entsprechend der Leistungsbeschreibung und den
zusätzlich getroenen Vereinbarungen.
3.2 Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Ver-
einbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros,
Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen)
zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im
Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit
Ameropa-Reisen getroenen Vereinbarungen stehen,
sind für Ameropa-Reisen nicht verbindlich.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen der vertrag-
lich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit Ameropa-Reisen,
für die aus Beweisgründen dringend die Textform
empfohlen wird.
3.4 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von
dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen
und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
(insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf
der jeweiligen Leistungserbringung) und von Ameropa-
Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leis-
tung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungs-
ansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen
wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.5 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-
Angaben.
3.6 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkun-
gen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist, nden die vereinbarten Leistungen
bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kun-
den, nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündi-
gung bezüglich des Vertrages mit Ameropa-Reisen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungs-
verhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des
Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt
werden, dass die Durchführung für den Kunden ob-
jektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung
vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen verein-
barten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es
sowohl dem Kunden und Ameropa-Reisen vorbehalten,
den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außer-
ordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch Ameropa-
Reisen bestehen keine Ansprüche des Kunden auf
Erstattung von nutzlosen Aufwendungen, insbeson-
dere Reise- und Übernachtungskosten, die der Kunde
in Ansehung der bei Ameropa-Reisen gebuchten
Reiseleistungen aufgewendet hat, es sei denn, dass
diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungser-
satz begründet sind
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbrin-
gung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschrie-
bene oder vereinbarte Leistungen ein.
4.2 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Reiseleistungspreises bzw. des
Ticketpreises zur Zahlung fällig, soweit nicht in der
Angebotsausschreibung eine höhere Anzahlung oder
die vollständige Bezahlung ausgeschrieben ist. Die
Restzahlung wird 28 Tage vor Beginn der Reiseleistung
fällig. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reiseleis-
tungsbeginn wird der gesamte Reiseleistungspreis
sofort zahlungsfällig.
4.3 Soweit Eintrittskarten Bestandteil der Reiseleis-
tung sind, hinsichtlich derer Ameropa-Reisen in
voller Höhe in Vorleistung geht, wird statt einer
Anzahlung von 20 % des Reiseleistungspreises der
jeweils ausgewiesene Eintrittskartenpreis, ggs.
zzgl. 20 % auf den übrigen Reiseleistungspreis
abzüglich ausgewiesenem Eintrittskartenpreis, als
Anzahlung fällig.
4.4 Die für die Bezahlung des Reiseleistungspreises
zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten
werden Ihnen in Abhängigkeit des von Ihnen gewähl-
ten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe Ihres
Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer
mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne
Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzel-
fall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die
nachfolgenden Maßgaben:
a) Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten
wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunter-
lagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Si-
cherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Zier 8 genannten Grund abgesagt werden
kann. Die Reiseunterlagen werden nur ausgehändigt,
wenn der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat.
b) Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zah-
lungsarten der Zahlungsvorgang für die Restzahlung
ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern
der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat und
die Reise nicht mehr aus dem in Zier 9 genannten
Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen
stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
4.5 Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der
Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese
Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der
Zahlbetrag so lange als vorläug bewirkt, bis feststeht,
dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird.
Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat und gerät der Kunde in
Zahlungsverzug, so kann Ameropa-Reisen dem Kunden
einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in
Rechnung stellen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah-
lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfäl-
ligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemä-
ßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und
in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kun-
den besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug
zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist
vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit
Rücktrittskosten gemäß Zier 8 zu belasten.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1 Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen,
ohne dass dies von Ameropa-Reisen zu vertreten ist, ins-
besondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leis-
tungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz
oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl Ameropa-
Reisen zur Leistungserbringung bereit und in der
Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
bereits geleisteter Zahlungen.
5.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche
Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass
ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) Ameropa-Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen so-
wie eine Vergütung, die Ameropa-Reisen durch eine
anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienst-
leistungen Reiseleistungen erlangt oder zu erlangen
böswillig unterlässt.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden,
Rückgabe von Eintrittskarten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Rei-
seleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vor Reiseleistungsbeginn zurück
oder tritt er die Reiseleistung nicht an, kann Ameropa-
Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-Reisen zu
vertreten ist oder dem Kunden ein vertragliches oder
gesetzliches kostenfreies Rücktrittsrecht zusteht.
6.3 Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht ab-
weichend angegeben, werden die nachfolgenden
Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung
des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und
dem Beginn der Reiseleistung sowie unter Berücksich-
tigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen
Stornostael berechnet:
6.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit
„Ameropa Qualität“ bzw. AME):
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise
90 % des Reisepreises
B. Bei Ferienwohnungen u. -häusern, zudem Haus-
booten:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Mietpreises.
6.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung: Die
Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für
bestellte und ausgestellte Visa.
Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“ ge-
kennzeichnete Angebote:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 %
des Reisepreises.
6.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha-
den entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.
6.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der
vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschä-
digung zu fordern, soweit Ameropa-Reisen nachweist,
dass Ameropa-Reisen wesentlich höhere Aufwendun-
gen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne
Leistungsbestandteile der Reiseleistung seitens der
Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht
Ameropa-Reisen einen solchen Anspruch geltend,
so ist Ameropa-Reisen verpichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen
Verwendung der Leistungen konkret zu beziern
und zu belegen.
6.6 Für Eintrittskarten gilt: Der Kunde hat die Kosten,
welche Ameropa-Reisen durch die Ticketrückgabe ent-
stehen, zu erstatten, soweit es Ameropa-Reisen nicht
gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
6.7 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen
bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrech-
te des Kunden im Falle von Mängeln der Reiseleistun-
gen von Ameropa-Reisen sowie sonstige gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Haftung von Ameropa-Reisen; Versicherungen
7.1 Eine Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden,
die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Picht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren,
ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von
Ameropa-Reisen oder einem gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen vorsätz-
lich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungen,
Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherber-
gungs- und Verpegungsbetrieben, oder sonstigen
Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden,
es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine
schuldhafte Pichtverletzung von Ameropa-Reisen
ursächlich oder mitursächlich war.
7.3 Dem Kunden wird der Abschluss einer Rücktritts-
kostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
8. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktrittskostenversicherung enthalten ist. Wenn
Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa
Reiserücktrittskosten-Versicherung* der HanseMerkur
Reiseversicherung AG. Außerdem wird der Abschluss
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-
kosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbe-
dingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
9. Rücktritt von Ameropa-Reisen wegen Nichter-
reichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Re-
gelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit-
punkt des Rücktritts durch Ameropa-Reisen muss
in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei
einheitlichen Regelungen für alle Reiseleistungen oder
bestimmte Arten von Reiseleistungen bzw. Ticketleis-
tungen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder
einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich
angegeben sein.
b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungs-
bestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die
entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. Die
späteste Rücktrittsfrist ist keinesfalls kürzer als 28 Tage
vor Leistungsbeginn.
c) Ameropa-Reisen ist verpichtet, dem Kunden ge-
genüber, die Absage der Reiseleistung unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Reiseleistung
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage
vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
9.2 Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reiseleis-
tungspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Ameropa-Reisen kann den Dienstleistungsvertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa-Reisen
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa-
Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis; Ameropa-
Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
11. Besondere Obliegenheiten der Kunden in Be-
zug auf Erlebnisreiseleistungen mit körperlicher
Aktivität
11.1 Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung
und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu
informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung
seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition
geeignet sind.
11.2 Ameropa-Reisen schuldet diesbezüglich ohne
ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbe-
sondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte,
medizinische Aulärung oder Belehrung, nicht.
11.3 Ameropa-Reisen bzw. dessen Erfüllungsgehilfen
(Guides etc.) können den Kunden bei begründeten
Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden
überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschlie-
ßen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu
gefährden droht. Zier 5 . gelten entsprechend.
11.4 Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht
vom Anbieter verschuldeten Verletzung oder Erkran-
kung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder
abbricht gelten ebenso die Regelungen gem. Zier 5 .
11.5 Trotz Begleitung der Erlebnisangebote durch ei-
nen Guide, erfordern die Erlebnisleistungen ein hohes
Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
11.6 Kunden sind zum Tragen von Kleidung und
Schuhwerk verpichtet, welche für die Erlebnisleistung
geeignet sind und vor starker Sonneneinstrahlung,
Regen oder Wind schützen bzw. Trittsicherheit ge-
währleisten. Auch wird die Mitnahme von Wech-
selkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in den
Erlebnisleistungen nicht in angepasster Kleidung oder
Schuhwerk, behält sich Ameropa vor, den Kunden aus
Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder
teilweise auszuschließen
11.7 Anweisungen der Guides ist vor und während
der Erlebnisleistungen Folge zu leisten. Verkehrsregeln
sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf übrige
Verkehrsteilnehmer stets zu üben.
11.8 Bei körperlich aktiven Erlebnisleistungen auf
Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht
gestattet.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit
Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus
12.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten
Reiseleistungen durch Ameropa-Reisen stets unter
Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen
Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben
und Auagen erbracht werden.
12.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemes-
sene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von
Ameropa-Reisen bei der Inanspruchnahme von Rei-
seleistungen zu beachten und im Falle von auftreten-
den typischen Krankheitssymptomen Ameropa-Reisen
unverzüglich zu verständigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
12.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben et-
waige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.
13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreit-
beilegung
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und Ameropa-Reisen ndet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kun-
de kann Ameropa-Reisen nur am Sitz von Ameropa-
Reisen verklagen.
13.2 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden, die Kaueute, juristische
Personen des öentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.
13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abding-
baren Bestimmungen internationaler Abkommen, die
auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden
und Ameropa-Reisen anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für
den Kunden günstiger sind als die vorstehenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
13.4 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz
über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbrau-
cherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbrau-
cherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedin-
gungen für Ameropa-Reisen verpichtend würde,
informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber
in geeigneter Form. Ameropa-Reisen weist für alle
Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge-
schlossen wurden, auf die europäische Online-Streit-
beilegungs-Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten
| Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2023
Leistungsverantwortlicher Anbieter der Einzel-
reiseleistung bzw. der Tages- und/oder Ticket-
leistung ist:
Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 (0) 6172 109 0
E-Mail: info@ameropa.de
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, so-
weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem
Kunden und Ameropa-Reisen GmbH, nachfolgend
„Ameropa-Reisen“ abgekürzt, zu Stande kommen-
den Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetz-
lichen Vorschriften der§§ 651a - y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Rei-
sebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Für Einzelreiseleistungen (insbesondere Nur-Hotel-
Buchungen) sowie für Tagesreise- und Ticketleis-
tungen gelten die vorliegenden Reisebedingungen
für Pauschalreisen ausdrücklich nicht. Insoweit
gelten ausschließlich die „Vertragsbedingungen für
Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticket-
leistungen der Ameropa-Reisen GmbH“.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpich-
tung des Kunden/Hinweis auf Nichtbestehen eines
Widerrufsrechts
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreise-
vertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein ge-
werblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Be-
standteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig.
Grundlage dieses Angebots und Ihrer Buchung sind
die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese
Ihnen bei der Buchung vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträ-
ger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-
vertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw.
die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leis-
tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
1.3 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Ver-
zeichnissen, die nicht von Ameropa-Reisen heraus-
gegeben werden, sind für Ameropa-Reisen und die
Leistungspicht von Ameropa-Reisen nicht verbind-
lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspicht von
Ameropa-Reisen gemacht wurden.
1.4 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage der Buchung des Kunden sind die Reise-
ausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle vertraglichen Verpichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, soweit er eine
entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ameropa-
Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das Ameropa-
Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen
und seine vorvertraglichen Informationspichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertragli-
chen Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzli-
chen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest-
teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden
nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertra-
ges, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
1.5 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax er-
folgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde
Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisever-
trages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde
7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebe-
stätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird Ameropa-Reisen dem Kunden eine den gesetzli-
chen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher
es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert
so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in
einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B.
auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform
nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil
der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-
verkehr (z. B. Internet, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen
Buchung in der entsprechenden Anwendung von
Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
elektronischen Buchungsformulars eine entsprechen-
de Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo-
tenen Vertragssprachen sind angegeben.
Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche
Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im
elektronischen Buchungssystem gespeichert wird,
wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit
zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche)
„zahlungspichtig buchen“ bieten der Kunde Ameropa-
Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 7 Tage ab Absendung der elektronischen
Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchung. Ameropa-Reisen ist
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reise-
bestätigung von Ameropa-Reisen beim Kunden zu
Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme
der Buchung des Kunden durch Betätigung des But-
tons „zahlungspichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pau-
schalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu
Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf
einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck
der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbind-
lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei-
ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
nutzt. Ameropa-Reisen wird dem Kunden zusätzlich
eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform
übermitteln.
1.9 Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach
Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
1.10 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7 BGB)
bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c
BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über
Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie
Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Wider-
rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch
Zi. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer-
halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es
sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zah-
lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der
Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Absicherers in klarer, verständlicher und hervorge-
hobener Weise übergeben wurde. Der Zahlungsemp-
fänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben,
wird Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Erfolgt die
Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist
der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort
fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung/Restzahlung).
2.2 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfü-
gung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen
in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes
und Vertriebsweges vor Abgabe Ihres Buchungsauf-
trages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine
gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur
Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen
Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden
Maßgaben:
a) Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten
wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunter-
lagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Si-
cherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Zier 8 genannten Grund abgesagt werden
kann. Die Reiseunterlagen werden ausgehändigt,
wenn der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat.
b) Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zah-
lungsarten der Zahlungsvorgang für die Restzahlung
ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist, der Kunde die
An- und Restzahlung bezahlt hat und die Reise nicht
mehr aus dem in Zier 8 genannten Grund abgesagt
werden kann. Die Reiseunterlagen stehen dann ca.
8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung. Eine Barzahlung
bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Last-
schriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA
Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotikationsfrist
von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug
werden Sie mit der Reisebestätigung informiert.
d) Sofern Ihnen die Bezahlung mit MasterCard oder
VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Be-
zahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der
Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.
2.3 Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der
Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese
Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahl-
betrag so lange als vorläug bewirkt, bis feststeht, dass
er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt
es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat und gerät der Kunde in Zahlungsverzug,
so kann Ameropa-Reisen dem Kunden einen tatsächlich
entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leis-
tungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen
Informationspichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehal-
tungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den
Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach
Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzu-
treten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß
Zier 5 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetaus-
schreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen heraus-
gegeben werden, sind für die Leistungspicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reise-
ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspicht
von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.2 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder
all inclusive beginnt die Verpegungsleistung mit
dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem
Frühstück am Abreisetag.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise-
beginn, die nicht den Reisepreis betreen; Preis-
änderungen (Preiserhöhung/Preissenkung) nach
Vertragsschluss
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Ameropa-Reisen ist verpichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach-
nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer we-
sentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist
der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-
Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist
entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu-
rückzutreten
oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver-
langen, wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise
angeboten hat.
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Ameropa-
Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-
Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die
Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Zier
4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise hinzuweisen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für
die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaenheit zum gleichen Preis geringere Kosten,
ist dem Kunden der Dierenzbetrag entsprechend
§ 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.5 Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissen-
kung) nach Vertragsschluss
4.5.1 Ameropa-Reisen behält sich die Erhöhung des
Reisepreises nach Vertragsschluss von bis zu 8 % des
Reisepreises unter gleichzeitiger Einräumung eines
Preissenkungsrechtes für Sie gemäß Zier 4.5.3 vor,
soweit die nachfolgenden Voraussetzungen gege-
ben sind:
Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar
aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibsto oder
andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreende Pauschalreise
geltenden Wechselkurse.
4.5.2 Ameropa-Reisen wird Sie auf einem dauerhaften
Datenträger klar und verständlich über die Preiserhö-
hung und deren Gründe unterrichten und hierbei die
Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiser-
höhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderun-
gen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden
nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.5.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen nach Ziern 4.5.1.a) kann Ameropa-Reisen
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
Ameropa-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter-
nehmen pro Beförderungsmittel von Ameropa-Reisen
anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibsto
oder andere Energieträger durch die Zahl der be-
förderten Personen geteilt. Den sich so für die jede
beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann
Ameropa-Reisen vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben
gem. Zier 4.5.1.b) kann der Reisepreis um den ent-
sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Zier 4.5.1.c)
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen
verteuert hat.
4.5.4 Ameropa-Reisen ist verpichtet, dem Kun-
den/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung
des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit
sich die in Zier 4.5.1 a) -c) genannten Preise, Ab-
gaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss
und vor Reisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt.
Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach
geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-
Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehr-
betrag die Ameropa-Reisen tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen. Ameropa-Reisen hat
dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nach-
zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
4.5.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.5.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der
Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetz-
ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu-
nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der
von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pau-
schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.5.7 Kunden können eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags-
schluss und vor Reisebeginn geändert haben und
dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt.
Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen
zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstat-
tenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen und wird Ihnen auf Ihr
Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungs-
ausgaben entstanden sind.
4.5.6 Zier 5.6 gilt entsprechend.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /
Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem
Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform
zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der
Kunde die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
Ameropa-Reisen eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-
Reisen zu vertreten ist. Ameropa-Reisen kann keine
Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-
führung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beein-
trächtigen. Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei
unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroen worden wären.
Fortsetzung siehe nächste Seite
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach
dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseve-
ranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich
dessen, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des
Kunden durch Ameropa-Reisen zu begründen ist.
Ameropa-Reisen hat die nachfolgenden Entschädi-
gungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeit-
raums zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwar-
teten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Rei-
seleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
wie folgt mit der jeweiligen Stornostael berechnet:
5.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit
„Ameropa Qualität“ bzw. AME):
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Mietpreises.
5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für
bestellte und ausgestellte Visa:
A. Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“
gekennzeichnete Angebote:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 %
des Reisepreises.
B. Disneyland Paris:
bis 7 Tage vor Reiseantritt 0 %,
ab 6. Tag bis 4. Tag 85 %
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 %
des Reisepreises
C. Mit „Ameropa Events & Highlights“ gekennzeich-
nete Angebote, Angebote bestehend aus Hotel +
Ameropa-Bahnfahrkarten und Angebote aus dem
Flyer „Top-Angebote“:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 60 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 70 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 90 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 95 %
des Reisepreises.
D. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter un-
ten) und reine Rad- und Wandertouren:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %
ab 3. Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise
90 % des Reisepreises.
Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten
besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß
Katalog Bahn-Erlebnisreisen weltweit):
E. Rovos Rail Tansania – Südafrika S. 12, Rovos Rail Dar
Es Salaam S. 19, Exklusiv Südspanien S. 31, Belmond
Royal Scotsman S. 27, El Tren Al Andalus S. 31-32,
El Transcantabrico Gran Lujo Nordspanien S. 33,
Deccan Odyssey S. 21, African Explorer S. 40-41,
Goldener Ahorn S. 44, Seidenstraße S. 56-57, Japan
per Bahn S. 59, England – Schottland S. 61, Schottland
Kreuzfahrt S. 64:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
F. Venice Simplon-Orient-Express S. 22-25, Eastern &
Oriental Express S. 20, Donauwalzer mit MS Se-Manon
S. 78, Bahn-Wandern Korsika S. 126:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
G. Rovos Rail Pride of Africa S. 11:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
H. Japan Land des Lächelns S. 58:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 91. bis 30. Tag 30 %
ab 29. bis 15. Tag 40 %
ab 14. bis 7. Tag 60 %
ab 6. bis 3. Tag 75 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 %
des Reisepreises.
I. USA – Von Küste zu Küste S. 48, New York & Missi-
sippi S. 49, The Ghan S. 51, Irland wie im Kino S. 60,
Schottland – England S. 61, Santa Claus Express im
Winter S. 71, Hurtigruten S. 74, MS Saxonia S. 79, MS
Chopin S. 79, Von der Schweiz zur Côte d‘Azur S. 84,
Donau MS Primadonna S. 87:
bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
J. Kanada Städte- & Naturschönheiten S. 46, Canadian
S. 47, Island S. 75:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 45. Tag 35 %,
ab 44. bis 30. Tag 60 %,
ab 29. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
K. Transcantábrico Gran Lujo S. 34-35, El Tren El An-
dalus S. 30, El Expreso de la Robla S. 80, Costa Verde
Express S. 80, Bahn-Wandern Nordspanien S. 127:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 30. Tag 25 %,
ab 29. bis 16. Tag 50 %,
ab 15. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 % des
Reisepreises.
L. Pride of Africa S. 11, Rovos Rail African Collage mit
E-Bike S. 14, Rovos Rail Tansania – Südafrika/Angola
& Tansania S. 13, Rovos Rail Golf Safari S. 15, Entde-
ckungsreise Rovos Rail S. 16-17, Rovos Rail Zusatzpro-
gramm S. 18, Blue Train S. 20, Orient Express La Dolce
Vita S. 28, Rocky Mountaineer + Alaska Kreuzfahrt
S. 43, Trans Canada Explorer S. 45, Bahn-Wandern
Kanada S. 131:
bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 90 bis 61 Tag 25 %
ab 60 bis 31 Tag 50 %
Ab 30 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 95 %
des Reisepreises.
M. Norwegen Postschiroute S. 70
bis 71 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 70. bis 64. Tag 30 %,
ab 63. bis 57. Tag 45 %,
ab 56. bis 50. Tag 60 %,
ab 49. Bis 36. Tag 75 %
ab 35 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten
besondere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß
Katalog Schweiz erfahren):
N. Glacier Pullmann Expess S. 18, Excellence Class –
Premiumreise S. 19, Best of Wallis S. 40:
ab 30. bis 25. Tag 50 %,
ab 24. bis 18. Tag 60 %,
ab 17. bis 11. Tag 70 %,
ab 10 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
O. Via Albula und Bernina S. 46, Gommer und Furka
Höhenweg S. 50, Schweizer Jakobsweg S. 51, Alpenpa-
noramaweg S. 49, Walliser Weinweg S. 51
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
Für folgende Radreisen Angebote gelten besondere
Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog
Rad- und Wanderreisen):
P. S. 9 MS Primadonna, S. 10 MS Swiss Crown, S. 11
MS Vivienne:
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
Q. Folgende Rad & Schistouren: S. 14 Princess, S. 15
MS Normandie:
Bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. bis 43. Tag 30 %,
ab 42. bis 29. Tag 60 %,
ab 28. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 %
des Reisepreises.
5.3.3 Sowohl Eintrittskarten, die als Teil einer Pau-
schalreise gebucht wurden als auch separat vermittelte
und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltun-
gen, City Cards wie Hamburg Cards) sind von Um-
tausch oder Erstattung ausgeschlossen. Sitzplatzreser-
vierungen bei DB Tickets sind nicht erstattungsfähig.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Scha-
den entstanden ist, als die von Ameropa-Reisen
geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Zier 5.3 gilt
als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Ameropa-
Reisen nachweist, dass Ameropa-Reisen wesentlich
höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalku-
lierte Betrag der Pauschale gemäß Zier 5.3. In diesem
Fall ist Ameropa-Reisen verpichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, an-
derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziern und zu begründen.
5.6 Ist Ameropa-Reisen infolge eines Rücktritts zur
Rückerstattung des Reisepreises verpichtet, bleibt
§ 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß
§ 651e BGB von Ameropa-Reisen durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass
statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pichten aus
dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Er-
klärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ameropa-
Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-
cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird
dringend empfohlen.
6. Änderungen, Umbuchungen
6.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zu-
sätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haustie-
res) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der
Bahnreise) gewünscht, so wird von uns ein Entgelt
von 25 € pro Buchung zzgl. evtl. der vom jeweiligen
Leistungsträger erhobenen Kosten für die Änderungen,
welche wir Ihnen im Voraus beziern, berechnet.
6.2 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter-
kunft, der Verpegungsart, der Beförderungsart oder
sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil
Ameropa-Reisen unzureichende oder falsche vorver-
tragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall
ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Um-
buchung vorgenommen, kann Ameropa-Reisen bei
Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbu-
chungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
– bei 5.3.1 A sowie 5.3.2 A, C, N, Q bis 31 Tage vor
Reisebeginn 28 € pro Person;
– bei 5.3.1 B bis 45 Tage vor Mietbeginn 35 € pro
Mietobjekt;
– bei 5.3.2 D bis 31 Tage vor Reisebeginn 35 € pro
Person;
– bei 5.3.2 H bis 92 Tage vor Reisebeginn 35 € pro
Person;
– bei 5.3.2 J bis 60 Tage vor Reisebeginn 100 € pro
Person;
– bei 5.3.2 K bis 71 Tage vor Reisebeginn 28 € pro
Person;
– bei 5.3.2 E, F, G, H, I, L bis 91 Tage vor Reisebe-
ginn 28 € pro Person;
– bei 5.3.2 J ist hiervon ausgeschlossen.
Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich
der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie
für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu
einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl.
der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten
für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus be-
ziern. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach
Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein
Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person. Es bleibt
Ihnen in jedem Fall vorbehalten Ameropa-Reisen
nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ab-
lauf der vorstehenden Frist erfolgen, können, sofern
ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Zi. 5 zu
den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu
deren vertragsgemäßer Erbringung Ameropa-Reisen
bereit und in der Lage war nicht in Anspruch aus Grün-
den, die dem Reisenden zuzurechnen, hat er keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzli-
chen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder
zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten.
Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Er-
stattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest-
teilnehmerzahl
8.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Re-
gelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von
Ameropa-Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen
vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung
anzugeben.
c) Ameropa-Reisen ist verpichtet, dem Kunden gegen-
über, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage
vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.2 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage
der Reise durch Ameropa-Reisen Ameropa-Reisen
gegenüber geltend zu machen.
8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch-
geführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von
14 Tagen nach Rücktritt zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1 Ameropa-Reisen kann den Pauschalreisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa-Reisen
nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in sol-
chem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Auebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich
auf einer Verletzung von Informationspichten von
Ameropa-Reisen beruht.
9.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa-Reisen
den Anspruch auf den Reisepreis. Ameropa-Reisen
muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-
dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen Verwen-
dung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erfolgen, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat Ameropa-Reisen oder seinen Reisever-
mittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht
hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein)
nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen mitgeteilten
Frist erhält.
10.2 Die sich aus § 651o Abs. 1 BGB ergebende
Verpichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit
Ameropa-Reisen wie folgt konkretisiert:
a) Sie sind verpichtet, auftretende Mängel unver-
züglich der örtlichen Vertretung von Ameropa-Reisen
(Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden
ist, Hotelleitung oder Vermieter) anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommu-
nikationsdaten der Vertretung von Ameropa-Reisen
werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseun-
terlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine
örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet,
so sind Sie verpichtet, Mängel unverzüglich direkt
gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachstehend
angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Soweit Ameropa-Reisen infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaen
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprü-
che nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche
nach § 651n BGB geltend machen.
10.3 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leis-
tungsträgern sind nicht befugt und von Ameropa-Rei-
sen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder
Ansprüche gegen Ameropa-Reisen anzuerkennen.
10.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels der
in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er
erheblich ist, beeinträchtigt, so können Sie den Ver-
trag nach § 651l BGB kündigen. Dasselbe gilt, wenn
Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
Ameropa-Reisen oder, soweit vorhanden und vertrag-
lich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten
(Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von
Ameropa-Reisen oder ihren Beauftragten verweigert
wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.5 Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -beschädi-
gung und -verspätung bei Flugbeförderung
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge-
päckverlust, -beschädigung und -verspätung im
Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrs-
rechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unver-
züglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Ameropa-Reisen können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
Fortsetzung siehe nächste Seite
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbe-
schädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung inner-
halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Ameropa-
Reisen, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder
dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den
Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die
Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vor-
stehenden Fristen zu erstatten.
10.6 Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn
Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flug-
schein, Hotelgutscheine) innerhalb der Ihnen von
Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist nicht oder nicht
vollständig erhalten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen
für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren und
nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise da-
rüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
von der Beschränkung unberührt.
11.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörun-
gen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausüge, Sport-
veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschrie-
benen Ausgangs- und Zielort, ärztliche Leistungen,
Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilan-
wendungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-
schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der
Pauschalreise von Ameropa-Reisen sind und getrennt
ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und
651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
11.3 Ameropa-Reisen haftet jedoch wenn und insoweit
für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von
Hinweis-, Aulärungs- oder Organisationspichten
von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von Ameropa-Reisen aus der
Verletzung von Vermittlerpichten bleibt durch die
vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11.4 Soweit ärztliche Leistungen, Therapieleistungen,
Massagen oder sonstige Heilanwendungen Bestand-
teile der Pauschalreise sind, haftet Ameropa-Reisen
nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat,
Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB
hat der Kunde gegenüber Ameropa Reisen geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann auch über
den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschal-
reise über diesen Reisevermittler gebucht war.
Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen
Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform
wird empfohlen.
12.2 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Ge-
setz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin,
dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Reisebedingungen für Ameropa-Reisen verpichtend
würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher
hierüber in geeigneter Form.
Ameropa-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden,
auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13. Informationspichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
13.1 Ameropa-Reisen informiert den Kunden entspre-
chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Flug-
gästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtun-
ternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über
die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2 Steht / Stehen bei der Buchung die ausfüh-
rende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist
Ameropa-Reisen verpichtet, Ihnen die Fluggesell-
schaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-
scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, wird Ameropa-Reisen den
Kunden informieren.
13.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug-
gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Ameropa-
Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit
angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel
informieren.
13.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung
des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt
ist), ist auf den Internet-Seiten von Ameropa-Reisen
oder direkt über
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-
ban/index_de.htm
abruar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-
Reisen einzusehen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Ameropa-Reisen wird den Kunden über Bestim-
mungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendi-
gen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl.
Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörig-
keit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaen
und Mitführen der behördlich notwendigen Reise-
dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nach-
teile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn
Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
Sollten ordnungsgemäß mitgeteilte Einreisevorschrif-
ten einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten
werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des
Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass
dieser deshalb an der Reise verhindert ist, kann der
Reisende hieraus keine Ansprüche gegen Ameropa-
Reisen herleiten.
14.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
Ameropa-Reisen mit der Besorgung beauftragt haben,
es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pichten
verletzt hat.
15. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktrittskostenversicherung enthalten ist. Wenn
Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa
Reiserücktrittskosten-Versicherung* der HanseMerkur
Reiseversicherung AG. Außerdem wird der Abschluss
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-
kosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbe-
dingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
16. Datenschutz
16.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von
Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung und
die damit verbundenen Zwecke entsprechend der
gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verar-
beitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte
Dritte ndet nicht statt. Eine Übermittlung an betei-
ligte Leistungsträger, die dem Reisenden gegenüber
die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen,
ist für die Leistungserbringung erforderlich. Soweit
Reiseleistungen außerhalb der EU erbracht werden,
ndet deshalb auch eine Übermittlung in Drittstaaten
außerhalb der EU statt, sofern dies für die Vertrags-
erfüllung erforderlich ist. Für die Datenverarbeitung
können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden,
die vertraglich verpichtet sind gemäß Art. 28 DSGVO.
Mehr über die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Da-
ten sowie Ihren Rechten als Betroener (insbesondere
Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in
unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter
https://www.ameropa.de/allgemeines/datenschutz
oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen
gerne übersenden.
16.2 Die Daten sind gemäß DSGVO und Bundesda-
tenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit
Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten
Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbrin-
ger stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum
jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen
Vorgaben und Auagen erbracht werden.
17.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, ange-
messene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von
Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftre-
tenden typischen Krankheitssymptomen den Reisever-
anstalter und den Leistungsträger entsprechend den
behördlichen Vorgaben unverzüglich zu verständigen.
17.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die
Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.
18. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung;
18.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden
und Ameropa-Reisen die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende
können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von
Ameropa-Reisen verklagen.
18.2 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Kunden,
bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die
Kaueute, juristische Personen des öentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen
vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt: TourLaw - Noll | Hütten
| Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2023
Leistungsverantwortlicher Reiseveranstalter ist:
Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Telefon: +49 (0) 6172 109 0
E-Mail: info@ameropa.de
Allgemeine Reiseinformationen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
Fortsetzung siehe nächste Seite
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)
An- und Abreise
Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders
angegeben, können Sie täglich an- und abreisen.
Die Anreise in Hotels sollte zwischen 15 und 18 Uhr
erfolgen, da die Zimmer generell erst nach 14 bis
15 Uhr bezugsfertig sind. Erreichen Sie am vorge-
sehenen Ankunftstag Ihr Reiseziel nicht oder erst
nach 18 Uhr, dann informieren Sie bitte unbedingt
die Hotelleitung – die Telefonnummer nden Sie bei
Ihren Reiseunterlagen. Es ist international üblich, das
Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr freige-
geben werden, in Deutschland meistens bis 10 Uhr.
Die meisten Hotels bieten die Möglichkeit, bis zur
endgültigen Abreise das Gepäck kostenlos, aber ohne
Gewähr im Hotel zu deponieren.
Bei Ferienanlagen, -wohnungen und -häusern ist die
Anreise, sofern nicht anders angegeben, zwischen
16 und 18 Uhr möglich. Die Abreise muss normaler-
weise bis 10 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten nur
nach vorheriger Absprache. Nähere Informationen
erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Eingeschränkte Mobilität
Unsere Reisen sind nicht für Personen mit einge-
schränkter Mobilität geeignet, sofern dies nicht
ausdrücklich in der jeweiligen Reiseausschreibung
genannt ist.
Sparangebote
Sparangebote, wie zum Beispiel 3=2 (3 Übernach-
tungen zum Preis von 2 Übernachtungen), nden Sie
in vielen Orten. Die Angebote sind teilweise nur zu
bestimmten Zeiten oder Anreisetagen gültig. Grund-
sätzlich gelten die Angebote nur bei Aufenthalt inner-
halb des genannten Zeitraums. Sofern nicht anders
angegeben, sind Sparangebote nicht kumulierbar.
Bei saison- und/oder wochentagüberschneidenden
Angeboten wird die Ermäßigung auf Basis der güns-
tigeren Saisonzeit gewährt. In einigen Fällen (siehe
Angebot) muss die Kurtaxe, das Frühstück oder die
Halbpension des Gratistages vor Ort gezahlt werden.
Besonderheiten zu bestimmten Terminen
Zu bestimmten Terminen (zum Beispiel zu Feiertagen,
Messen, Großveranstaltungen) kann es zu Preis-er-
höhungen, Einschränkungen bei Sparangeboten und/
oder einer höheren Mindestaufenthaltsdauer kom-
men. Auch wenn wir aufgrund starker Nachfrage Kon-
tingente nachkaufen, kann es zu abweichenden Prei-
sen kommen. Den genauen Reisepreis und weitere
Informationen erhalten Sie in Ihrer Buchungsstelle.
Kinderpreise, -ermäßigungen
Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, bieten wir Ihnen
eine Reihe von Vergünstigungen. Sie beziehen sich
auf das Alter der Kinder bei Reisebeginn und die
Unterbringung in einem Zusatzbett. Wünschen Sie
ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von
der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten
vor Ort zu zahlen. Bitte geben Sie bei der Buchung
das Alter Ihrer Kinder am Reisetag an. Die Ermäßigun-
gen für den Aufenthalt nden Sie beim Hotel in der
Preistabelle; sie gelten für ein Zustellbett, wenn ein
Kind das Doppelzimmer mit zwei Erwachsenen teilt.
Wenn Kinder auf Basis Übernachtung/Frühstück oder
Halbpension kostenfrei reisen oder wenn sie Ermäßi-
gungen erhalten, hat der Hotelier das Recht, ihnen
spezielle Kinderportionen oder -menüs zu reichen.
In einigen Fällen muss vor Ort die Kurtaxe gezahlt
werden, auch wenn die Unterkunft und Verpegung
für die 3. und 4. Person frei sind.
Für Kinder gilt in Frankreich
Kinder unter 6 Jahren sind in Etagenbetten nicht
erlaubt. In Baby-/Kinderclubs benötigen Kinder unter
6 Jahren einen Impfpass mit einem Nachweis über
Tuberkuloseimpfung.
Kaution
Viele Hotels verlangen bei der Ankunft eine Kaution
in Form eines Kreditkartenabzuges oder in bar für
Leistungen, die im Reisepreis nicht enthalten sind,
wie z. B. für die Minibar oder die Telefongebühren.
Für Ferienwohnungen und -häuser müssen Sie bei
Ankunft eine Kaution hinterlegen. Wie hoch die vor
Ort zu hinterlegende Kaution ist, entnehmen Sie bitte
der Ausschreibung. Diese wird bei der Abreise, nach
durchgeführter Kontrolle, unter Abzug eventueller
Kosten im Schadensfall erstattet. Ist eine umfassen-
de Kontrolle durch den Vermieter bei Ihrer Abreise
nicht möglich, kann er Ihnen die Kaution als Ver-
rechnungsscheck oder in bar per Post nachschicken.
Wenn Sie die Endreinigung selbst durchführen, kann
es vorkommen, dass Sie trotz erfolgter Reinigung
einen bestimmten Betrag zahlen müssen, weil der
Vermieter der Auassung ist, die Reinigung sei
nicht gründlich erfolgt. In solchen Fällen lehnen wir
jede Verantwortung ab, was diese Wahrnehmung
bezüglich Sauberkeit betrit. Die Kaution kann auch
abweichend von der Katalogausschreibung kurzfristig
vom Vermieter erhöht oder eingeführt werden.
Informationen zur Unterkunft
Hotels und Ferienwohnungen
Grundsätzlich sind alle in diesem Katalog darge-
stellten Hotels und Ferienwohnungen gemäß den
örtlichen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe
zugelassen. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern,
bewerten wir die Hotels und Ferienwohnungen nach
unseren eigenen Maßstäben:
aaaaa Luxushotels und Ferienwohnungen mit
exklusiver Ausstattung für hohe Ansprüche;
aaaa Hotels und Ferienwohnungen der gehobe-
nen Mittelklasse
aaa Mittelklasse-Hotels und -Ferienwohnungen
aa Einfache, zweckmäßig eingerichtete Mittel -
klasse-Hotels und -Ferienwohnungen
a Sehr einfach ausgestattete Häuser
+ Superior kennzeichnet Häuser, die über dem
Durchschnitt der jeweiligen Einstufung liegen.
Wenn nicht anders dargestellt, handelt es sich bei den
Zimmern um Standardzimmer und bei den Zimmerbil-
dern um Wohnbeispiele. Bitte beachten Sie auch, dass
die oziellen Klassizierungsrichtlinien von Land zu
Land unterschiedlich sind und in etlichen Ländern,
u. a. auch in Deutschland, keine Mindestgröße für
die Zimmer vorgeben. So können im Vergleich zu
deutschen Hotels die Zimmer häug kleiner sein.
Aufgrund der dichten Bebauung und des Alters der
Gebäude gilt dies insbesondere in Großstädten wie
z. B. Paris und Amsterdam. Zudem kann die Zimmer-
Wir akzeptieren :
ausstattung abweichen. Unter anderem können
zum Beispiel die Betten weicher sowie schmaler
und kürzer sein. Aber auch in Deutschland ist es
nicht unüblich, dass Sie Doppelzimmer mit einem
französischen Bett mit einer Breite von 140-160 cm
vornden oder die Zimmer mit zwei getrennten
Betten ausgestattet sind. In Hotels der unteren und
mittleren Kategorie gibt es oft keine Kleiderschränke,
sondern lediglich oene Regale und Garderoben.
In einigen Ländern wie zum Beispiel in Frankreich,
Italien und Tschechien hat das Frühstück nicht einen
so hohen Stellenwert. Es ist deshalb einfacher, als
es das sonst bei uns übliche Kontinentalfrühstück
vorsieht und auch die Frühstücksbuets sind nicht
mit denen im deutschsprachigen Raum vergleichbar.
Ferienwohnungen, -häuser und -anlagen
sind teilweise nicht klassiziert. Wenn nichts anderes
vermerkt ist, handelt es sich bei den Abbildungen der
Häuser und Wohnungen um Beispiele.
Ferienwohnungen und -häuser dürfen maximal nur
mit der in der Reisebestätigung aufgeführten Perso-
nenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig
vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnah-
me: Eine Überbelegung für Babys und Kleinkinder ist
ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt). Wir bitten
Sie, bei Buchung immer die genaue Personenzahl
anzumelden und uns Änderungen mitzuteilen.
Sind Sie bei Ankunft mehr Personen als auf dem Vou-
cher angegeben, kann Ihnen die Aufnahme verweigert
oder ein Aufpreis berechnet werden.
Die Angaben zur Grundstücks-, Wohnungs-, Hausgröße
sind als ungefähre Anhaltspunkte zu verstehen. Die
Berechnung erfolgt aufgrund der Außenmaße. Aus
diesem Grund sind Abweichungen möglich. Die
Zimmer in den oberen Etagen verfügen oft über
Dachschrägen. Die Grundstücke – oft naturbelas-
sen – sind nicht immer mit Zäunen oder Hecken
abgetrennt, so dass die Grundstücksgrenzen nicht
immer zu erkennen sind.
Bitte bedenken Sie, dass Sie die Ferienwohnungen
und -häuser nicht mit Ihrem Zuhause vergleichen
und diese in anderen Ländern von unserem Standard
abweichen können. Die Möblierung ist in der Regel
zweckmäßig und nach dem Geschmack der Besitzer.
Es können Treppen erheblich steiler, Balkon und
Treppengeländer niedriger sein und Fenster sowie
Türen andere Maße haben. Oftmals wird auch kein
Estrich verwendet, der Schall- und Wärmeschutz nicht
ausreichend beachtet und die Außen- und Innenwän-
de sind relativ dünn. Dadurch und durch klimatische
Gegebenheiten kann teilweise Feuchtigkeit auftreten.
Die Zimmer können kleiner ausfallen als gewohnt
und nur mit dem Notwendigsten ausgestattet sein.
Die Betten sind oft weicher, kürzer, schmaler und
mit dünnerer Matratzenauage (z. T. auch einfa-
che Metallgestelle mit Auage). Doppelbetten (z. T.
franz. Betten) und Doppelschlafcouchen können nur
120-140 cm breit sein. Es ist auch möglich, dass die
Betten getrennt (auseinander bzw. hintereinander)
aufgestellt sind. Bitte gehen Sie davon aus, dass in
den Zimmern nicht so viel Stauraum und Ablagen
zur Verfügung stehen; nicht in jedem Zimmer gibt es
einen Schrank. Es kann auch sein, dass Sie anstelle
eines Kleiderschranks eine oene Ablage (teilweise
mit Vorhang) vornden.
Auch wenn der Wohn-/Essraum tagsüber für den Auf-
enthalt gedacht ist, so muss nicht immer eine Sofa-
ecke vorhanden sein. Ggf. stehen auch weniger Sessel
zur Verfügung als Personen angemeldet werden kön-
nen. Die Grundausstattung in der Küche/Kochnische
werden Sie sicher auch nicht mit Ihrem eigenen
Haushalt vergleichen können. Zu dieser gehören in
der Regel Spüle, Kühlschrank und 1 Kochgelegenheit.
Weitere Ausstattungen wie Mikrowelle, Backofen,
Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube etc. sind
bei der jeweiligen Beschreibung gesondert erwähnt.
Bade-/Toilettenräume, Duschen und Handwasch-
becken sind oft verhältnismäßig klein. Die Sanitär-
einrichtungen sind häug einfacherer Art. Nicht in
allen Badezimmern sind Steckdosen vorhanden. Die
in den Wohnungen vorhandenen Warmwasserboiler
verfügen nicht immer über eine der Bewohnerzahl
entsprechende Kapazität, sodass es zwischenzeitlich
zu Aueizphasen kommen kann.
Verfügt das gebuchte Zimmer, die Wohnung oder
das Haus über einen Balkon, Garten oder Terrasse,
so bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch ent-
sprechendes Mobiliar vorhanden ist. Aber selbst
wenn laut Ausschreibung Garten-, Terrassen- oder
Balkonmöbel vorhanden sind, steht nicht unbedingt
ein sowie für jede Person ein Stuhl zur Verfügung.
Haustiere
Sie dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leis-
tungsträger (Vermieter u. s. w.) mitgebracht werden.
Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis
auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht
erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die
Kosten, die nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor
Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung
anderer Gäste führen. Es kann auch sein, dass sie
nicht in alle Bereiche der Anlage, des Hotels etc. (z. B.
Restaurant) mitgenommen werden dürfen.
Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)
Hierbei kann es sich um eine Couch, eine Liege,
einen Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich in der
gebuchten Wohnung, dem Zimmer usw. aufgestellt
werden. Diese können schmaler und kürzer sein
als ein übliches Bett. Es muss mit Einschränkungen
betreend der zur Verfügung stehenden Schrank- und
Wohnäche gerechnet werden.
Weitere Hinweise
Datumsangaben
Der 1. Reisetag ist stets der Anreisetag, an dem die
Anreise angetreten wird. Sind bei Rundreisen Da-
tumsangaben in der Form „2. Reisetag“ oder ähnlich
angegeben, so ist damit der Tag bezeichnet, der auf
den Tag, an dem die Anreise erfolgte oder begonnen
wurde, folgt. Beispiel: Erfolgt die Anreise am 1. Au-
gust, ist mit „2. Reisetag“ der 2. August bezeichnet.
Freizeiteinrichtungen
Die Ausschreibung von Ausstattungsmerkmalen
wie Hallenbad, Sauna, Dachterrasse o. ä. weist le-
diglich auf das Vorhandensein dieser Merkmale hin.
Die Inbetriebnahme der hotel- bzw. anlageeigenen
Einrichtungen liegt ausschließlich im Ermessen der
Direktion, auf die wir keinen Einuss haben. Sauna,
Schwimmbäder, Fitnessräume u. ä. stehen generell
nicht rund um die Uhr zur Verfügung.
Nebensaison
In der Nebensaison können in Ihrem Zielgebiet
und/oder Ihrer Ferienanlage bzw. Hotel vereinzelt
Geschäfte, Liftanlagen, Sporteinrichtungen und Gast-
stätten geschlossen sein. Ebenso ist es möglich, dass
bestimmte Aktivitäten und Abendveranstaltungen
nur bei ausreichender Teilnehmerzahl stattnden.
Diese Entscheidungen unterliegen oft Privatperso-
nen, auf die wir keinen Einuss haben.
Angebote mit inkludiertem Skipass
Rückerstattungen sind bei Ausfall oder Einschränkung
des Liftbetriebes (Witterung, Wartungsarbeiten etc.)
sowie bei nicht in Anspruch genommenen Tagen
seitens der Gäste aufgrund der Sonderkonditionen
nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne
Vorankündigung zum Saisonbeginn später zu önen
bzw. zum Saisonende früher zu schließen.
Kleintiere und Insekten
... gibt es überall – sie machen leider keinen großen
Bogen um Ihr Quartier, genauso wenig wie freilau-
fende Katzen oder Hunde.
Beeinträchtigungen
Gelegentlich können Baustellen von heute auf mor-
gen entstehen oder Bautätigkeiten können nach
einer langen Pause plötzlich wieder beginnen. Dies
gilt sowohl für den kommunalen als auch für den
privaten Bauherrn. Eine Einussnahme hierauf ist uns
leider nicht möglich. Selbstverständlich informieren
wir Sie aber über Bautätigkeiten, sofern wir Kenntnis
von diesen erhalten. Auch kann die Müllabfuhr in den
frühen Morgenstunden erfolgen.
Durch örtliche Gegebenheiten und bei anhaltenden
Trockenperioden kann es vor allem in den Mittel-
meer-Anrainerländern zu Wasserdruckabfall oder zur
Unterbrechung der Wasserversorgung kommen. Ab
und zu nden Sie auch leicht salziges oder verfärbtes
Wasser vor. Daher empfehlen wir generell sparsam
mit dem Wasser umzugehen und bei Ausfall das
Haushaltswasser aus einer kommunalen Einrichtung
o. ä. zu holen.
Strände
Die Bezeichnung „Strand“ bedeutet nicht unbedingt
einen sandigen Badestrand. Sie wird vielmehr für alle
Meeresküsten, See- und Flussufer etc. verwandt. Bei
den angegebenen Stränden kann es sich teilweise um
Naturstrände (keine Bewachung und keine regelmäßi-
ge Säuberung) oder auch um kostenpichtige Strände
handeln. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von
Haustieren an die Strände und Pools nicht überall
erlaubt ist. An Naturstränden (Stein, Gras, Schilf
o. ä.) ist das Baden meistens auch möglich, teilweise
allerdings nur über Badebrücken. Bedauerlicherweise
lassen sich Auswirkungen der Umweltverschmutzung
nicht immer vermeiden. Gelegentlich können im
Mittelmeerraum auch Algen oder Quallen auftreten.
Es können daher lokale, befristete Badeverbote
ausgesprochen werden.
Swimmingpool
Die angebotenen Swimmingpools im Freien sind
meist von etwa Mitte Juni bis Mitte September
geönet. In einigen Anlagen ist in der Mittagszeit
die Benutzung des Schwimmbades nicht oder nur
eingeschränkt möglich. In Italien ist teilweise auch
die Benutzung einer Badekappe vorgeschrieben. Bitte
beachten Sie auch, dass nur eine begrenzte Anzahl an
Liegestühlen zur Verfügung stehen kann.
Ortsbeschreibungen und Entfernungsangaben
Diese Informationen dienen der groben Orientierung.
Bei den Entfernungsangaben handelt es sich um
ungefähre Werte.
Kurtaxe, City Tax
In manchen Urlaubsorten/Städten fällt eine Kurtaxe/
City Tax o. ä. an, die ggfs. in der Unterkunft direkt zu
entrichten ist. Bei einigen Urlaubsorten/Städten ist
diese bereits im Reisepreis enthalten. Näheres siehe
bei der jeweiligen Unterkunftsbeschreibung.
Aufgrund von Änderungen der lokalen Vorschriften
kann die Höhe der oben genannten Abgabe variieren.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind nur mit einem Hotelaufenthalt
im jeweiligen Zielort buchbar bzw. an das Hotel
gekoppelt. Musicalveranstalter behalten sich Teil-/
Ganzhausverkäufe vor. Für alle Zusatzleistungen
gilt seitens der Leistungsträger „Änderungen vor-
behalten“. Soweit nicht anders angegeben, werden
Zusatzleistungen wie Stadtführungen etc. als Teil
einer Gruppe erbracht.
Bregenzer Festspiele: Die Eintrittskarten sind nur für
die Auührung auf der Seebühne gültig. Die Bregenzer
Festspiele sind bemüht, die Vorstellung auch bei
zweifelhafter Witterung auf der Seebühne abzuhalten
und weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei
Regen auf der Seebühne gespielt wird bzw. es zur
Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen
kommen kann (warme und regenfeste Kleidung
empfohlen, keine Regenschirme). Eine Absage erfolgt
generell erst bei Spielbeginn. Wenn die Auührung
im Festspielhaus stattndet oder nach weniger als
60 Minuten Spielzeit ins Haus verlegt werden muss,
kann die Seekarte erstattet werden. Eine Erstattung
der Hotelkosten ist bei einem witterungsbedingten
Ausfall der Vorstellung nicht möglich.
Alles zu seiner Zeit: Jede Jahreszeit hat ihre Beson-
derheit. So ist St. Moritz aufgrund der natürlichen
Umstände (Übergang Winter – Frühjahr) von Mitte
April bis Mitte Juni wenig belebt. Viele Geschäfte
sind geschlossen und Ihre möglichen Aktivitäten
sind hier und in anderen Bergdörfern eingeschränkt.
Das Gleiche gilt für den Betrieb einiger Bergbahnen.
Doch auch in dieser Zeit kann ein Aufenthalt z. B. in
St. Moritz reizvoll sein.
Schweizer Bahnen: Rauchfrei: In den öentlichen
Verkehrsmitteln und in allen geschlossenen Bahn-
höfen darf nicht geraucht werden.
Platzreservierungen sind im Glacier und Bernina
Express obligatorisch und in unseren Pauschalpreisen
enthalten. Für einige Zugfahrten, wie z. B. mit dem
BLS RegioExpress ist keine Platzreservierung möglich.
Sitzplatzwünsche nehmen wir gerne entgegen, diese
können aber nicht garantiert werden. Ihre Sitzplätze
innerhalb Deutschlands und der Schweiz können wir
6 Monate vor Reisebeginn verbindlich reservieren.
Gewünschte Reiseverbindungen berücksichtigen
wir, sofern wir diese bis 6 Monate vor Reisebeginn
erhalten. Falls uns keine Verbindung vorliegt, reser-
vieren wir die, nach unserem Ermessen bestmögliche
Reiseverbindung.
Fahrausweise:
Das Swiss Transfer Ticket Combi ist speziell für
die jeweilige Rundreise ausgewählt und deckt eine
bestimmte Anzahl von Strecken ab. Neben diesen
Freifahrten können Sie weitere Fahrkarten mit einer
Ermäßigung bis 50 % auf den Fahrpreis erwerben.
Der Swiss Travel Pass bietet Ihnen die Möglichkeit
an z. B. 3, 4, 8 oder 15 aufeinanderfolgenden Tagen
kreuz und quer in der Schweiz Bahn zu fahren.
Der Swiss Travel Pass Flex: Sie fahren an z. B. 3, 4, 8
oder 15 Tagen innerhalb eines Monats unbeschränkt
auf dem Streckennetz der Schweizer Bahn.
Mit dem Swiss Travel Pass/Swiss Travel Pass Flex
können die Postautobusse und fahrplanmäßigen
Schie kostenlos genutzt werden. Bei einigen Berg-
und Privatbahnen erhalten Sie gegen Vorlage der
Fahrausweise eine Ermäßigung bis 50 % auf den
Fahrpreis. Darüber hinaus erhält man bei beiden
Pässen freien Eintritt in mehr als 500 Museen und
die die uneingeschränkte Nutzung der öentlichen
Verkehrsmittel in mehr als 90 Städten.
Kinderermäßigung: Für Kinder bis einschl. 14 Jahren
gilt eine Ermäßigung von 25 % (bei Pkw-Anreise)
bzw. 40 % (bei Bahn-Anreise) auf den Pauschalpreis,
wenn sie das Doppelzimmer (RZ/VZ) mit 2 Erwach-
senen teilen.
Aufgrund der Bestimmungen der Swiss Family Card
ist eine Begleitung durch die Eltern/Großeltern (mit
einem gültigen Swiss Travel System-Fahrausweis)
erforderlich, um die Ermäßigung für die Kinder/
Enkelkinder geltend zu machen. Wir behalten uns
bei einigen Reisen eine individuelle Regelung vor.
Besonderheit Schweizer Express-Züge im Winter:
Während der Wintersaison (Fahrplan gültig bis 12.5.)
ist eine Fahrt mit dem Glacier Express nur von
St. Moritz nach Zermatt ohne Umstieg möglich. Dabei
stehen täglich Panoramawagen (1. und 2. Klasse) zur
Verfügung. Kunden, die ab Davos reisen, müssen in
Filisur bzw. in Chur einmal umsteigen. Eine Sitzplatz-
reservierung im Glacier Express von St. Moritz/Davos
nach Reichenau ist in der 2. Klasse nicht möglich.
Eine Sitzplatzreservierung im Bernina Express von
St. Moritz nach Tirano (oder umgekehrt) ist im Winter
nur mit Umstieg und ab Pontresina möglich.
Sprache und Mentalität
Aufgrund der Mentalitäten und Lebensgewohnheiten
in anderen Ländern können nicht immer Vergleiche
mit unseren Verhältnissen angestellt werden. Es wird
auch nicht überall deutsch gesprochen. So kann z. B.
die angebotene Animation in der Landessprache und
eventuell in einer weiteren Fremdsprache erfolgen.
Dies trit auch auf die Speisekarten sowie das
Personal zu. Sofern die Nutzung anderer touristi-
scher Leistungen von einer wirksamen mündlichen
Kommunikation abhängt, informieren wir Sie über
die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden.
Gesundheitshinweis im Auftrag der Bundesre-
gierung
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impf-
schutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen recht-
zeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Throm-
bose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfah-
renen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aulärung wird verwiesen.
Allgemeine Reiseinformationen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)