Die nachfolgenden Bestimmungen werden, so-
weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem
Kunden und Ameropa-Reisen GmbH, nachfolgend
„Ameropa-Reisen“ abgekürzt, zu Stande kommen-
den Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetz-
lichen Vorschriften der§§ 651a - y BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Rei-
sebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Für Einzelreiseleistungen (insbesondere Nur-Hotel-
Buchungen) sowie für Tagesreise- und Ticketleis-
tungen gelten die vorliegenden Reisebedingungen
für Pauschalreisen ausdrücklich nicht. Insoweit
gelten ausschließlich die „Vertragsbedingungen für
Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticket-
leistungen der Ameropa-Reisen GmbH“.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpich-
tung des Kunden/Hinweis auf Nichtbestehen eines
Widerrufsrechts
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie
Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreise-
vertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein ge-
werblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Be-
standteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig.
Grundlage dieses Angebots und Ihrer Buchung sind
die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese
Ihnen bei der Buchung vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträ-
ger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen
zu treen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu
machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-
vertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw.
die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leis-
tungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
1.3 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Ver-
zeichnissen, die nicht von Ameropa-Reisen heraus-
gegeben werden, sind für Ameropa-Reisen und die
Leistungspicht von Ameropa-Reisen nicht verbind-
lich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspicht von
Ameropa-Reisen gemacht wurden.
1.4 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage der Buchung des Kunden sind die Reise-
ausschreibung und die ergänzenden Informationen des
Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde hat für alle vertraglichen Verpichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, soweit er eine
entsprechende Verpichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ameropa-
Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das Ameropa-
Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich
des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen
und seine vorvertraglichen Informationspichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertragli-
chen Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzli-
chen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest-
teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden
nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertra-
ges, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich
vereinbart ist.
1.5 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax er-
folgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde
Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalreisever-
trages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde
7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebe-
stätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird Ameropa-Reisen dem Kunden eine den gesetzli-
chen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf
einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher
es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert
so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in
einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B.
auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht
Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform
nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil
der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-
verkehr (z. B. Internet, Telemedien) gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen
Buchung in der entsprechenden Anwendung von
Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben,
zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
elektronischen Buchungsformulars eine entsprechen-
de Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo-
tenen Vertragssprachen sind angegeben.
Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche
Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im
elektronischen Buchungssystem gespeichert wird,
wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit
zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltäche)
„zahlungspichtig buchen“ bieten der Kunde Ameropa-
Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 7 Tage ab Absendung der elektronischen
Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung
(Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung)
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchung. Ameropa-Reisen ist
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot
des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reise-
bestätigung von Ameropa-Reisen beim Kunden zu
Stande, der auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme
der Buchung des Kunden durch Betätigung des But-
tons „zahlungspichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pau-
schalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu
Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit
dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf
einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck
der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbind-
lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht
davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei-
ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich
nutzt. Ameropa-Reisen wird dem Kunden zusätzlich
eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform
übermitteln.
1.9 Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach
Rücksprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.
1.10 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7 BGB)
bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c
BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe,
Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über
Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie
Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Wider-
rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das
Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch
Zi. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der
Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außer-
halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es
sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zah-
lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise
nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der
Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Absicherers in klarer, verständlicher und hervorge-
hobener Weise übergeben wurde. Der Zahlungsemp-
fänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben,
wird Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Erfolgt die
Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist
der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort
fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung/Restzahlung).
2.2 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfü-
gung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden Ihnen
in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes
und Vertriebsweges vor Abgabe Ihres Buchungsauf-
trages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine
gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur
Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen
Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden
Maßgaben:
a) Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten
wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunter-
lagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Si-
cherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr
aus dem in Zier 8 genannten Grund abgesagt werden
kann. Die Reiseunterlagen werden ausgehändigt,
wenn der Kunde die An- und Restzahlung bezahlt hat.
b) Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zah-
lungsarten der Zahlungsvorgang für die Restzahlung
ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist, der Kunde die
An- und Restzahlung bezahlt hat und die Reise nicht
mehr aus dem in Zier 8 genannten Grund abgesagt
werden kann. Die Reiseunterlagen stehen dann ca.
8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung. Eine Barzahlung
bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Last-
schriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA
Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotikationsfrist
von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug
werden Sie mit der Reisebestätigung informiert.
d) Sofern Ihnen die Bezahlung mit MasterCard oder
VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Be-
zahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der
Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.
2.3 Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der
Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese
Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahl-
betrag so lange als vorläug bewirkt, bis feststeht, dass
er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt
es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat und gerät der Kunde in Zahlungsverzug,
so kann Ameropa-Reisen dem Kunden einen tatsächlich
entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leis-
tungen bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen
Informationspichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehal-
tungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den
Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach
Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzu-
treten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß
Zier 5 zu belasten.
3. Leistungen
3.1 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetaus-
schreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen heraus-
gegeben werden, sind für die Leistungspicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reise-
ausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspicht
von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.2 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder
all inclusive beginnt die Verpegungsleistung mit
dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem
Frühstück am Abreisetag.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise-
beginn, die nicht den Reisepreis betreen; Preis-
änderungen (Preiserhöhung/Preissenkung) nach
Vertragsschluss
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die
Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Ameropa-Reisen ist verpichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften
Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprach-
nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer we-
sentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden,
die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist
der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-
Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu-
rückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu ver-
langen, wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise
angeboten hat.
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Ameropa-
Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-
Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die
Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Zier
4.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise hinzuweisen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für
die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaenheit zum gleichen Preis geringere Kosten,
ist dem Kunden der Dierenzbetrag entsprechend
§ 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.5 Preisänderungen (Preiserhöhung / Preissen-
kung) nach Vertragsschluss
4.5.1 Ameropa-Reisen behält sich die Erhöhung des
Reisepreises nach Vertragsschluss von bis zu 8 % des
Reisepreises unter gleichzeitiger Einräumung eines
Preissenkungsrechtes für Sie gemäß Zier 4.5.3 vor,
soweit die nachfolgenden Voraussetzungen gege-
ben sind:
Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar
aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibsto oder
andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreende Pauschalreise
geltenden Wechselkurse.
4.5.2 Ameropa-Reisen wird Sie auf einem dauerhaften
Datenträger klar und verständlich über die Preiserhö-
hung und deren Gründe unterrichten und hierbei die
Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiser-
höhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderun-
gen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden
nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.5.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen nach Ziern 4.5.1.a) kann Ameropa-Reisen
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
Ameropa-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter-
nehmen pro Beförderungsmittel von Ameropa-Reisen
anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibsto
oder andere Energieträger durch die Zahl der be-
förderten Personen geteilt. Den sich so für die jede
beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann
Ameropa-Reisen vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben
gem. Zier 4.5.1.b) kann der Reisepreis um den ent-
sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Zier 4.5.1.c)
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden,
in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen
verteuert hat.
4.5.4 Ameropa-Reisen ist verpichtet, dem Kun-
den/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung
des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit
sich die in Zier 4.5.1 a) -c) genannten Preise, Ab-
gaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss
und vor Reisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt.
Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach
geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-
Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehr-
betrag die Ameropa-Reisen tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen. Ameropa-Reisen hat
dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nach-
zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
4.5.5 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag
vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.5.6 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der
Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetz-
ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu-
nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der
von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pau-
schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4.5.7 Kunden können eine Senkung des Reisepreises
verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertrags-
schluss und vor Reisebeginn geändert haben und
dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt.
Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag
gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen
zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstat-
tenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen und wird Ihnen auf Ihr
Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungs-
ausgaben entstanden sind.
4.5.6 Zier 5.6 gilt entsprechend.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /
Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem
Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform
zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der
Kunde die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
Ameropa-Reisen eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-
Reisen zu vertreten ist. Ameropa-Reisen kann keine
Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-
führung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beein-
trächtigen. Umstände sind unvermeidbar und außer-
gewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei
unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroen worden wären.
Fortsetzung siehe nächste Seite
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand März 2024)